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1. Teil | ||||
Das zufällige Zusammensein in Raum und Zeit reicht zunächst hin, um die Vorstellungen psychologisch zu verknüpfen; die Vereinigung von Eigenschaften, die einen konkreten Gegenstand bildet, erscheint zuerst als ein einheitliches Ganzes, und jede derselben steht mit den andern, in deren Umgebung allein man sie kennen gelernt hat, in engem assoziativem -Zusammenhang. Als ein für sich bestehender Vorstellungsinhalt wird sie erst bewusst, wenn sie in noch mehreren und andersartigen Verbindungen vorkommt; dann tritt das Gleiche in allen diesen in helle Beleuchtung und zugleich in gegenseitige Verbindung, indem es sich von den Verknüpfungen mit dem sachlich Andern, nur durch zufälliges Zusammensein am gleichen Gegenstand mit ihm Verbundenen, mehr und mehr frei macht. So erhebt sich die Assoziation über die Anregung durch das aktuell Wahrnehmbare zu der auf dem Inhalt der Vorstellungen ruhenden, auf der die höhere Begriffsbildung sich aufbaut, und die das Gleiche auch aus seinen Verschlingungen mit den verschiedenartigsten Wirklichkeiten herausgewinnt. Die Entwicklung, die hier unter den Vorstellungen vor sich geht, findet in dem Verhältnis der Individuen untereinander eine Analogie. Der Einzelne sieht sich zunächst in einer Umgebung, die, gegen seine Individualität relativ gleichgültig, ihn an ihr Schicksal fesselt und ihm ein enges Zusammensein mit denjenigen auferlegt, neben die der Zufall der Geburt ihn gestellt hat; und zwar bedeutet dieses Zunächst sowohl die Anfangszustände phylogenetischer wie ontogenetischer Entwicklung. Der Fortgang derselben aber zielt nun auf assoziative Verhältnisse homogener Bestandteile aus heterogenen Kreisen. So umschließt die Familie eine Anzahl verschiedenartiger Individualitäten, die zunächst auf diese Verbindung im engsten Maße angewiesen sind. Mit fortschreitender Entwicklung aber spinnt jeder Einzelne ein Band zu Persönlichkeiten, welche außerhalb dieses ursprünglichen Assoziationskreises liegen und statt dessen durch sachliche Gleichheit der Anlagen, Neigungen, Tätigkeiten usw. eine Beziehung zu ihm besitzen; die Assoziation durch äußerliches Zusammensein wird mehr und mehr durch eine solche nach inhaltlichen Beziehungen ersetzt. Wie der höhere Begriff das zusammenbindet, was was einer grossen Anzahl sehr verschiedenartiger (> 306) Anschauungskomplexe gemeinsam ist, so schließen die höheren praktischen Gesichtspunkte die gleichen Individuen aus durchaus fremden und unverbundenen Gruppen zusammen; es stellen sich neue Berührungskreise her, welche die früheren, relativ mehr naturgegebenen, mehr durch sinnlichere Beziehungen zusammengehaltenen, in den mannigfaltigsten Winkeln durchsetzen. Ich erinnere z. B. daran, dass die selbständigen Gruppen, aus deren Vereinigungen die Universitäten früher bestanden, nach der Nationalität der Studenten abgeteilt waren. An ihre Stelle traten später die Abteilungen nach der Studiengemeinsamkeit, die Fakultäten. Die lokale und physiologische, von dem terminus a quo her bestimmte Zusammengehörigkeit ist hier aufs radikalste durch die Synthese nach dem Gesichtspunkt des Zweckes, des innerlich- sachlichen, oder, wenn man will, individuellen Interesses ersetzt worden. Unter etwas komplizierteren Voraussetzungen zeigt eine Entwicklung der englischen Gewerkvereine die gleiche Form. Es herrschte in den Gewerkvereinen ursprünglich die Tendenz zu lokalem Abschluss der einzelnen Gruppen, die von auswärts kommenden Arbeiter wurden ausgeschlossen, zwischen den so getrennten Abteilungen wurden Reibungen und Eifersüchteleien unvermeidlich. Diesen Zustand aber verdrängte allmählich die Richtung auf einheitliche Zusammenfassung des Gewerbes durch das ganze Land hindurch. Folgende Tatsache etwa besiegelte diese Formwandlung. Als die Baumwollweber einen einheitlichen Stücklohn beschlossen, sah man wohl, dass dies zu einer Konzentrierung der Industrie an den günstig gelegenen Plätzen und zu Verlusten für die entfernteren Dörfer führen würde. Dennoch stimmten auch die Vertreter dieser dafür, weil es so für das Gewerbe als ganzes das beste sei. Obgleich es sich von vornherein nur um die auf Grund der gleichen Tätigkeit assoziierten Arbeiter gehandelt hatte, lag doch zunächst unter dieser Voraussetzung der Akzent der Assoziation auf der lokalen Benachbartheit, was ohne Zweifel zu einer näheren Berührung des einzelnen Gewerbes mit den Vereinen inhaltlich verschiedener, aber an dem gleichen Ort bestehender Gewerbe führte. Von dieser Beziehung rückt die Entwicklung den Verein ab, indem die Gleichheit der Beschäftigung zur alleinigen Bestimmung seiner Beziehungen wurde. An Stelle der Stadt, so drückt ein Geschichtsschreiber der Gewerbevereine diesen Wandel aus, ist das Gewerbe die Regierungseinheit der Arbeiterorganisation geworden. Ersichtlich ist ein Moment der Freiheit hier wirksam; denn wie viel Gebundenheit die Lage des Arbeiters noch immer enthalte, die Zugehörigkeit zu einem Gewerbe enthält im allgemeinen mehr individuelle Wahlfreiheit, als die zu einer Stadt. Überhaupt untersteht der ganze angedeutete Typus der Entwicklung der Tendenz auf Vermehrung der Freiheit: sie hebt zwar nicht die Bindung auf, aber sie macht es zur Sache der Freiheit, an wen man gebunden ist. Denn gegenüber der lokalen oder sonst irgendwie ohne Zutun des Subjekts veranlassten Bindung wird die frei gewählte in der Regel doch die tatsächliche Beschaffenheit des Wählenden zu Wirksamkeit bringen und damit die Gruppierung auf sachlichen, d. h. in dem Wesen der Subjekte (> 307) liegenden Beziehungen sich aufbauen lassen. Darum ist es oft zweckmäßig, die auf diese Weise zustande gekommene Verbindung wegen ihrer formalen Festigkeit weiterhin für teleologische Inhalte auszunutzen, die dem ursprünglichen Motive ihres Zustandekommens fern lagen. Bei den spartanischen Syssitien saß man zu fünfzehn an einem Tisch, nach freier Wahl. Eine Stimme genügte, den sich Meldenden zurückzuweisen. Diese Tischgenossenschaft machte man zu der dem Heer zugrunde liegenden Einheit. In die Rolle der Nachbarschafts- und Verwandtschaftsbeziehungen traten damit für die Gemeinschaftsbildung die tatsächlichen, in den Individuen gelegenen Tendenzen und Sympathien ein. Die Heeresorganisation, zu der diese verwandt wurden, war von äußerster Strenge und Sachlichkeit; allein zwischen ihr und der, auf ihre Art, ebenso unpersönlichen Orts- und Blutsbeziehung stand die Syssitienwahl wie ein biegsames Gelenk, den rationalen Sinn der Verknüpfung durch Freiheit der ganz anders konstruierten Rationalität der Heeresorganisierung infundierend. Abgesehen aber von dieser besonderen Technik für die Herstellung der militärischen Organisation, hat die unbedingte Prärogative dieser bei den Spartanern schon an und für sich die sippenmässige Verbindungsweise durchbrochen. In dem übrigen Griechenland war es dieselbe Sippe oder derselbe Distrikt, die sich in einer Heeresabteilung zusammenfanden; nur in Sparta hat das sachlich-militärische Interesse diese Präjudizierung durchbrochen und rein von sich aus die Heereseinteilung bestimmt. Schon bei primitiven, z. B. afrikanischen Völkern ist zu beobachten, wie die kriegerisch-zentralistischen Verfassungen die Sippenorganisation zerstören. Da die Frauen im ganzen das Prinzip der natürlich-gewachsenen, familienhaften Zusammengehörigkeit vertreten, erklärt sich damit die Feindseligkeit gegen alles Feminine, die soziale Machtlosigkeit der Frauen in kriegerischen Organisationen. Das relativ häufige Matriarchat bei kriegerischen Völkern mag einerseits aus der pointierten Besonderung der zivilen Verhältnisse gegenüber den militärischen hervorgehen, andrerseits aus individual-psychologischen Motiven: der Krieger ist zwar zu Hause tyrannisch und brutal, aber doch wieder müde, bequem, lässig, zufrieden, wenn nur für ihn gesorgt wird und ein Andrer das Regiment hat. Mit diesen zivilen Zuständen hat aber der Sachgesichtspunkt nichts zu tun, der die Sippe zersplittert und aus ihren Atomen ein neues, rein rationales Gebilde schafft. Das Entscheidende ist eben, dass hier die Krieger ein nur von militärischen und gar keinen andern Interessen aus organisiertes Ganzes bilden; in andern Hinsichten mögen ganz andre Bindungen sie auseinander führen, die nur, wenn sie in jenes hineinwirkten, irrational wären. In der Genossenwahl bei den spartanischen Syssitien war die Freiheit -- was sie oft nicht ist - ein Prinzip der Rationalisierung. Denn vermöge ihrer wurden die Qualitäten der Persönlichkeit zu Bestimmungsgründen der Einung - ein völlig neues, revolutionierendes, und bei aller Willkür und Irrationalität im einzelnen Fall doch klar verständiges Motiv der Einung gegenüber ihren bisherigen Ursachen. In diesem Sinne hat die »freie Einung« in den drei letzten (> 308) Jahrhunderten des germanischen Mittelalters gewirkt. In der frühesten Zeit der freien Dorfgemeinden war die Gemeinsamkeit der Genossen eine lokal erwachsene, die Feudalzeit hat dann in der Beziehung zu einem Herrn einen ganz andersartigen, aber doch ganz äußerlichen Einheitsgrund geschaffen, die freie Einung erst legte diesen Grund in den Willen der verbundenen Individuen selbst. Es liegt auf der Hand, welche ganz eigenartigen Formungen sich für das Gemeinsamkeitsleben der Einzelnen ergeben mussten, als jene früheren, sozusagen mehr schicksalsmäßigen, nicht in der Persönlichkeit begründeten, sondern die Persönlichkeit von sich aus bestimmenden Motive durch dieses neue der Spontaneität abgelöst oder gekreuzt wurden. Die spätere Einungsart, die durch eine ursprünglichere hindurchwächst, braucht nicht immer rationaleren Wesens zu sein; die Folgen sowohl für die äußere wie für die innere Lage des Individuums werden eine besondere Färbung haben, wenn beide seiner sich bemächtigende Verbindungen auf gleichmäßig tiefen, organischen, jenseits seiner Willkür liegenden Ursachen gegründet sind. Die kulturell sehr tiefstehenden Australneger leben in kleinen, relativ eng verbundenen Horden. Außerdem aber ist ihre Gesamtheit in fünf Gentes oder Totemverbände geteilt, derart, dass sich in jeder Horde Mitglieder verschiedener Gentes befinden und jede Gens sich über mehrere Horden erstreckt. Innerhalb der Horde bilden die Totemgenossen keine engere Einung, vielmehr geht deren Verband durch alle diese Abgrenzungen gleichmäßig hindurch, sie alle bilden eine große Familie. Wenn in einem Kampf zwischen zwei Horden sich die Angehörigen desselben Totems begegnen, so gehen sie einander aus dem Wege und suchen sich einen andren Gegner (was ebenso von den Mortlack-Insulanern berichtet wird), sexuelle Beziehungen zwischen Männern und Frauen finden ohne weiteres diesen gentilizischen Verhältnissen gemäß statt, auch wenn sie sich wegen ihrer Zugehörigkeit zu verschiedenen Horden noch nie sonst begegnet sind. Diesen armseligen Wesen, die einer eigentlich rationalen Verbindungsweise gar nicht fähig sind, muss solche Zugehörigkeit zu zwei so scharf getrennten, gleichsam horizontal und vertikal gerichteten Gruppierungen eine Bereicherung des Lebensgefühles bedeuten, eine wahrscheinlich sonst nicht erreichbare Spannung und sozusagen Verdoppelung der Existenz. Eine formal gleiche Kreuzung von sehr andrem Inhalt und Effekt wird innerhalb des kultivierten Familienlebens oft durch die Geschlechtszusammengehörigkeit bewirkt. Wo z. B. in Differenzen eines Ehepaares die Mutter des Mannes hineingezogen wird, da werden ihre Instinkte - insoweit sie sozusagen a priori und abgesehen von allen individuellen Besonderheiten des Falles wirken - sich einmal dem Sohn als dem Blutsverwandten, ein andermal aber doch auch ihrer Schwiegertochter als der Geschlechtsgenossin zuneigen. Die Geschlechtsgleichheit gehört zu den Einungsursachen, die das soziologische Leben perennierend durchziehen und sich mit allen andren in den verschiedensten Maßen und Arten kreuzen. In der Regel wird sie als eine organische, natürliche wirken, der gegenüber die meisten (> 309) andren etwas Individuelles, Gewolltes, Bewusstes haben. In dem erwähnten Falle indes wird man vielleicht empfinden, dass die Beziehung zwischen Mutter und Sohn die von der Natur her gegebene und wirksame ist, die Solidarität der Frau mit der Frau als solcher dagegen etwas Sekundäres, Reflektiertes, mehr als ein allgemeiner Begriff, denn als unmittelbare Energie bedeutsam. Die Geschlechtsgleichheit zeigt manchmal den besonderen Typus des Einungsmotives, das seiner Wirklichkeit nach durchaus primär, fundamental, aller Willkür entgegen ist - das aber zu seiner Wirksamkeit oft erst durch Vermittlungen, Überlegungen, bewusstes Heranholen gelangt; so dass ein in sachlicher Hinsicht viel späteres und zufälligeres ihm gegenüber als das erste und unvermeidliche funktioniert - die Formel, dass proV hmaV, das letzte ist, was Fusei das erste ist, auch hier bewahrheitend. - In bezug auf diese Mittelstellung zwischen organischem und rationalem Charakter ist der Geschlechtsgleichheit als formal soziologischem Motive die Altersgleichheit verwandt, die in relativ unkomplizierten Verhältnissen zu einem Einteilungsgrund sogar der ganzen Gruppe werden kann. So werden in Sparta um 220 die politischen Parteien als presbuteroi, neoi, neaniskoi usw. usw. bezeichnet, so findet man bei verschiedenen Naturvölkern die Männer in Altersklassen organisiert, deren jede eine besondere soziale Bedeutung, Funktionen, Lebensweise hat. Dieser Einungsgrund ist absolut personal und zugleich absolut unindividuell. Offenbar ist er in der letztgenannten Ausgestaltung nur da möglich, wo die Kultur noch über keinen irgend ausgedehnten objektiv geistigen Besitz verfügt. Denn dieser begünstigt sogleich die Entfaltung individueller Verschiedenheiten des Intellekts, der geistigen Tendenzen, der Parteiung nach Ideen, wodurch denn Individuen ganz verschiedener Altersstufen sich als zueinandergehörig dokumentieren. Deshalb ist dieser Mangel an geeignetem geistigem Inhalt auch einer der Gründe, weshalb die Jugend als solche weit mehr zusammenhält, viel mehr Jugend sich zu Jugend hingezogen fühlt, - oft mit erstaunlicher Gleichgültigkeit gegen ihre Individualität - als dies zwischen Alter und Alter statt hat. Die Einteilung nach Altersklassen ist eine - wenn auch außerordentlich ungeschickte - Vereinigung von Personalität und Objektivität in dem Motiv der Gruppenbildung. Die sonst an diesem betonten Gegensätze: des Organischen und des Rationalen - sind hier zusammengebracht: eine ganz organische, ja physiologische Tatsache an den Einzelnen wird als rein begriffliche Kraft, durch bewusst gewollte Synthese zum Vereinigungsmittel, die rein naturhafte und personale Bestimmtheit des Lebensalters wirkt als völlig objektives Prinzip. Es ist begreiflich, dass in rohen Zuständen dieser feste, aller Willkür entzogene Anhaltspunkt, der doch inhaltlich ein sehr unmittelbar anschaulicher und das Lebensgefühl bestimmender ist, große Bedeutung für die soziale Struktur gewinnt. Für den Überbau eines nach objektiven Gesichtspunkten hin orientierten Kreises über den organisch unmittelbaren ist eines der einfachsten Beispiele jenes angeführte: der ursprüngliche Zusammenhang der Familiengruppe wird dadurch modifiziert, dass die (> 310) Individualität des Einzelnen diesen in anderweitige Kreise einreiht; eines der höchsten die »Gelehrtenrepublik«, jene halb ideelle, halb reale Verbindung aller in einem so höchst allgemeinen Ziel, wie Erkenntnis überhaupt, sich zusammenfindenden Persönlichkeiten, die im übrigen den allerverschiedensten Gruppen in bezug auf Nationalität, persönliche und spezielle Interessen, soziale Stellung usw. angehören. Noch stärker und charakteristischer als in der Gegenwart zeigte sich in der Renaissancezeit die Kraft des geistigen und Bildungsinteresses, das Zusammengehörige aus höchst verschiedenen Kreisen herauszudifferenzieren und zu einer neuen Gemeinschaft zusammenzuschließen. Das humanistische Interesse durchbrach die mittelalterliche Absonderung der Kreise und Stände und gab Leuten, die von den verschiedensten Ausgangspunkten herkamen und die oft noch den verschiedensten Berufen treu blieben, eine gemeinsame, aktive oder passive Teilnahme an Gedanken und Erkenntnissen, welche die bisherigen Formen und Einteilungen des Lebens auf das mannigfaltigste kreuzte. Gerade dass der Humanismus damals an alle Völker und Kreise von außen, als etwas ihnen gleichmäßig Fremdes, herantrat, befähigte ihn, ein gemeinsames Gebiet für sie alle, d. h. für Elemente aus jedem von ihnen zu werden. Die Vorstellung herrschte, dass das Bedeutende zusammengehöre; das zeigen die im I4. Jahrhundert auftauchenden Sammlungen von Lebensbeschreibungen, die eben ausgezeichnete Leute als solche in einem einheitlichen Werke zusammen schildern, mochten sie nun Theologen oder Künstler, Staatsmänner oder Philologen sein. In bezeichnenden Formen erkennen die Staatslenker diesen Grund für eine neue Rangierung, sozusagen eine neue Analyse und Synthese der Kreise an: Robert von Neapel schließt Freundschaft mit Petrarka und schenkt ihm seinen eigenen Purpurmantel; zweihundert Jahre später hat dies soziologische Motiv seine lyrische Form verlassen und eine mehr sachliche und strenger beschränkte angenommen: Franz I. von Frankreich wollte den Kreis, der um die rein gelehrten Studien zentriert, zu einem ganz selbständigen und unabhängigen, sogar den Universitäten gegenüber, machen. Diesen, die zur Bildung von Theologen und Juristen bestimmt waren, sollte eine Art Akademie zur Seite treten, deren Mitglieder sich der Forschung und Lehre, ohne jeden praktischen Zweck, widmeten. Infolge solcher Sonderung der rein geistigen Bedeutung von alledem, was sonst als wertvoll galt, konnte der venetianische Senat bei der Auslieferung Giordano Brunos an die Kurie schreiben: Bruno sei einer der schlimmsten Ketzer, habe die verwerflichsten Dinge getan, ein lockeres und geradezu teuflisches Leben geführt - im übrigen sei er aber einer der ausgezeichnetsten Geister, die man sich denken könne, von der seltensten Gelehrsamkeit und Geistesgröße. Der Wandertrieb und die Abenteuerlust der Humanisten, ja ihr teilweise schwankungsreicher und unzuverlässiger Charakter entsprach dieser Unabhängigkeit des Geistigen, das ihr Lebenszentrum bildete, von allen sonstigen Anforderungen an den Menschen; jene hat sie gegen diese gleichgültig gemacht. Der einzelne Humanist wiederholte, indem er sich in der bunten Mannigfaltigkeit (> 311) der Lebensverhältnisse bewegte, das Los des Humanismus, der den armen Scholaren und Mönch ebenso wie den mächtigen Feldherrn und die glanzvolle Fürstin in einem Rahmen geistigen Interesses umfasste. Damit bahnte sich das für die feinere Struktur der Gesellschaft höchst Bedeutsame an - was freilich schon im Altertum seine Vorbilder hatte: dass das Kriterium der Intellektualität als Grund der Differenzierung und der Neubildung von Kreisen funktionieren kann. Solche Kriterien waren bisher entweder willensmässige (wirtschaftliche, kriegerische, politische im weiteren und engeren Sinne) gewesen, oder gefühlsmäßige (religiöse) oder aus beiden gemischte (familienhafte). Dass jetzt die Intellektualität, das Erkenntnisinteresse, Kreise bildet, deren Mitglieder aus vielerlei sonst bestehenden zusammenlegend, ist wie ein Intensiverwerden der Erscheinung, dass die relativ spät aufwachsenden Gruppenbildungen oft rationalen Charakter tragen, dass ihr Inhalt aus bewusster Überlegung und verständiger Zweckmäßigkeit heraus kreiert wird. Dieses formale Wesen sekundärer Formationen hat mit der Zentrierung von Kreisen um Interessen der Intellektualität seine kräftigste, den Inhalt selbst bestimmende Erscheinung gewonnen. Die Zahl der verschiedenen Kreise nun, in denen der Einzelne steht, ist einer der Gradmesser der Kultur. Wenn der moderne Mensch zunächst der elterlichen Familie angehört, dann der von ihm selbst gegründeten und damit auch der seiner Frau, dann seinem Berufe, der ihn schon für sich oft in mehrere Interessenkreise eingliedern wird (z. B. in jedem Beruf, der über- und untergeordnete Personen enthält, steht jeder in dem Kreise seines besonderen Geschäfts, Amtes, Bureaus usw., der jedes Mal Hohe und Niedere zusammenschließt, und außerdem in dem Kreise, der sich aus den Gleichgestellten in den verschiedenen Geschäften usw. bildet); wenn er sich seines Staatsbürgertums und der Zugehörigkeit zu einem bestimmten sozialen Stande bewusst ist, außerdem Reserveoffizier ist, ein paar Vereinen angehört und einen die verschiedensten Kreise berührenden geselligen Verkehr besitzt: so ist dies schon eine sehr große Mannigfaltigkeit von Gruppen, von denen manche zwar koordiniert sind, andre aber sich so anordnen lassen, dass die eine als die ursprünglichere Verbindung erscheint, von der aus das Individuum auf Grund seiner besonderen Qualitäten, durch die es sich von den übrigen Mitgliedern des ersten Kreises abscheidet, sich einem entfernteren Kreise zuwendet. Der Zusammenhang mit jenem kann dabei weiter bestehen bleiben, wie eine Seite einer komplexen Vorstellung, wenn sie psychologisch auch längst rein sachliche Assoziationen gewonnen hat, doch die zu dem Komplex, mit dem sie nun einmal in räumlich-zeitlicher Verbindung existiert, keineswegs zu verlieren braucht. In weniger individueller Weise haben sich im Mittelalter dem Einzelnen typische Zugehörigkeitskreise jenseits seiner Stadtbürgerschaft geboten. Die Hansa verband Stadt mit Stadt und ließ den Einzelnen an einem Wirkungskreis teilnehmen, der nicht nur über jede einzelne, sondern weit über die Reichsgrenzen hinausgriff; die Zunftgemeinschaften andrerseits fragen gleichfalls nicht nach dem städtischen Weichbild, (> 312) sondern ordnen den Einzelnen jenseits seiner Stadtbürgerschaft in Verbände, die sich durch ganz Deutschland hin erstrecken. Und wie der Zunftverband über die Stadtgrenzen, so greift der Gesellenverband über die Zunftgrenzen. Die letzteren Konfigurationen hatten das Eigentümliche, den Einzelnen nicht als Einzelnen, sondern als Mitglied eines Kreises zu ergreifen und ihn als solchen weiteren Kreisen einzugliedern. Die Vereinigung aus Vereinigungen stellt zwar den Einzelnen in eine Mehrheit von Kreisen, allein da sie sich nicht eigentlich schneiden, so haben sie zum Problem der Individualität ein eigenes, von den nachher zu erörternden soziologischen Konstellationen der letzteren gesondertes Verhältnis. In der mittelalterlichen Einung lebte der Gedanke, - wie oft die Praxis auch von ihm abwich - dass nur die Gleichen sich vereinen könnten, in leicht ersichtlichem Zusammenhang mit der Vollständigkeit, mit der der mittelalterliche Mensch seine Existenz an seine Einung hingab. Darum verbündeten sich zunächst Städte mit Städten, Klöster mit Klöstern, Gilden mit verwandten Gilden. Dies war eine Erweiterung des egalitären Prinzips, auch wenn Mitglieder der einen Korporation denen der verbündeten andern sehr ungleich sein mochten; aber als Korporationsmitglieder waren sie einander gleich und nur insofern sie dies waren, nicht insofern sie außerdem individuell differenziert waren, galt das Bündnis. Aber auch als jener Modus sich zu Bündnissen verschiedenartiger Einungen erweiterte, waren diese eben als Einungen, als Machtfaktoren innerhalb des neuen Komplexes, doch noch als gleich empfunden, das Individuum als solches blieb außerhalb der weiteren Einung, so dass seine Zugehörigkeit zu ihr ihm kein persönlich individualisierendes Moment zufügte. Immerhin war dies, wie noch auszuführen sein wird, die Übergangsform von der im engeren Sinne mittelalterlichen Einung, die, wie vielleicht am entschiedensten in den alten Gilden und früheren mittelalterlichen Zünften, ihrem Sinne nach dem Individuum keine Zugehörigkeit zu anderen Kreisen gestattete - zu den modernen Einungen, deren Teilhaberschaften der isolierte Einzelne in beliebiger Zahl auf sich vereinen kann. Hieraus ergeben sich nun vielerlei Folgen. Die Gruppen, zu denen der Einzelne gehört, bilden gleichsam ein Koordinatensystem, derart, dass jede neu hinzukommende ihn genauer und unzweideutiger bestimmt. Die Zugehörigkeit zu je einer derselben lässt der Individualität noch einen weiten Spielraum; aber je mehr es werden, desto unwahrscheinlicher ist es, dass noch andere Personen die gleiche Gruppenkombination aufweisen werden, dass diese vielen Kreise sich noch einmal in einem Punkte schneiden. Wie der konkrete Gegenstand für unser Erkennen seine Individualität verliert, wenn man ihn einer Eigenschaft nach unter einen allgemeinen Begriff bringt, sie aber in dem Maße wiedergewinnt, in dem die andern Begriffe hervorgehoben werden, unter die seine anderen Eigenschaften ihn einreihen, so dass jedes Ding, platonisch zu reden, an so vielen Ideen teil hat, wie es vielerlei Qualitäten besitzt, und dadurch seine individuelle Bestimmtheit erlangt: gerade so verhält sich die Persönlichkeit gegenüber den Kreisen, denen sie angehört. (> 313) Wie man den substantiellen Gegenstand, der uns gegenübersteht, als die Synthese sinnlicher Eindrücke angesprochen hat, - so dass jeder sozusagen ein um so festeres Sein hat, je mehr Eindrucksqualitäten sich zu seinem Zustandekommen zusammengefunden haben - so bilden wir aus den einzelnen Lebenselementen, deren jedes sozial entstanden oder verwebt ist, dasjenige, was wir die Subjektivität kat exochn nennen, die Persönlichkeit, die die Elemente der Kultur in individueller Weise kombiniert. Nachdem die Synthese des Subjektiven das Objektive hervorgebracht, erzeugt nun die Synthese des Objektiven ein neueres und höheres Subjektives - wie die Persönlichkeit sich an den sozialen Kreis hingibt und sich in ihm verliert, um dann durch die individuelle Kreuzung der sozialen Kreise in ihr wieder ihre Eigenart zurückzugewinnen. Übrigens wird ihre zweckmäßige Bestimmtheit so gewissermaßen zum Gegenbild ihrer kausalen: von ihrem Ursprung her hat man sie als Kreuzungspunkt unzähliger sozialer Fäden gedeutet, als Ergebnis der Vererbungen von verschiedensten Kreisen und Anpassungsperioden, und ihre Individualität als die Besonderheit der Quanten und Kombinationen, in denen sich die Gattungselemente in ihr zusammenfinden. Schließt sie sich nun mit der Mannigfaltigkeit ihrer Triebe und Interessen wieder an soziale Gebilde an, so ist das sozusagen ein Ausstrahlen und Wiedergeben dessen, was sie empfangen, in analoger, aber bewusster und erhöhter Form. Der moralischen Persönlichkeit erwachsen ganz neue Bestimmtheiten, aber auch ganz neue Aufgaben, wenn sie aus dem festen Eingewachsensein in einen Kreis in den Schnittpunkt vieler Kreise tritt. Die frühere Unzweideutigkeit und Sicherheit weicht zunächst einer Schwankung der Lebenstendenzen; in diesem Sinne sagt ein altes englisches Sprichwort: Wer zwei Sprachen spricht, ist ein Schurke. Dass durch die Mehrheit der sozialen Zugehörigkeiten Konflikte äußerer und innerer Art entstehen, die das Individuum mit seelischem Dualismus, ja Zerreißung bedrohen, ist kein Beweis gegen ihre festlegende, die personale Einheit verstärkende Wirkung. Denn jener Dualismus und diese Einheit tragen sich wechselseitig: gerade weil die Persönlichkeit Einheit ist, kann die Spaltung für sie in Frage kommen; je mannigfaltigere Gruppeninteressen sich in uns treffen und zum Austrag kommen wollen, um so entschiedener wird das Ich sich seiner Einheit bewusst. Von jeher ist vor allem die Zugehörigkeit zu mehreren Familien, die die Ehe für jeden der Gatten bewirkt, der Ort von Bereicherungen, von Erweiterungen der Interessen und Beziehungen, aber auch von Konflikten gewesen, die das Individuum ebenso zu innerlich-äußerlichen Ausgleichungen wie zu energischer Selbstbehauptung veranlassen. In primitiven Gentilverfassungen stellt sich die Kreuzung der Kreise in dem Einzelnen oft so dar, dass er dem Geschlechts- oder Totemverband der Mutter, dagegen dem engeren Familien- oder Lokalverband des Vaters angehört. Nun sind aber diese einfachen Menschen Konflikten, wie den eben angedeuteten, nicht gewachsen, in tiefem Zusammenhange damit, dass die Persönlichkeit in ihnen noch nicht zu starkem Bewusstsein ausgebildet ist. Mit (> 314) eigentümlicher Zweckmäßigkeit sind deshalb beide Verbandsarten oft so wesensverschieden angelegt, dass sie sich nicht ins Gehege kommen. Es hat nämlich die mütterliche Verwandtschaft ein mehr ideales, geistiges Wesen, die väterliche aber ein reales, materielleres, unmittelbar wirksames. Die Muttersippe, bzw. der Totemverband, bedeutet bei den Australiern, den Hereros, vielen niederen Jägervölkern überhaupt, keine Lebensgemeinschaft, sie tritt im täglichen Leben überhaupt nicht wirksam hervor, sondern nur bei den tiefer bedeutsamen, feierlichen Gelegenheiten: bei der Eheschließung, bei Totenfeiern, bei der Blutrache; diese letztere hat innerhalb des Lebens der Naturvölker einen idealen, sozusagen abstrakten Zug. Der Totemverband, der Mutterfolge hat und deshalb oft durch viele Stämme oder Horden verstreut ist, wird oft nur durch gemeinsame Speiseverbote und Zeremonien zusammengehalten, vor allem durch besondere Namen und Wappensymbole. Die Vatersippen, in denen sich das tägliche reale Leben vollzieht, Kriegführung, Bündnisse, Erbschaft, Jagd usw. haben dergleichen nicht, bedürfen es aber auch nicht, weil ihre lokale Vereinigtheit und die Verschmelzung ihrer unmittelbaren Interessen für ihr Zusammengehörigkeitsbewusstsein sorgt. Auf dieser Stufe pflegt jede nicht lokale Verbindung idealeren Charakter zu tragen - während es höherer Entwicklung eigen ist, dass eine Zusammengehörigkeit überlokal und doch durchaus realistisch-konkreten Wesens sein kann. jene primitiven Kreise aber, in deren Schnittpunkt ihre Individuen stehen: der väterlich-lokale und der mütterlich-gentilmäßige, müssen sich wie konkrete und abstrakte Sozialwerte voneinander scheiden, um dieser undifferenzierten Sinnesart überhaupt die Möglichkeit zu geben, sie beide in je einer Person zusammenzuführen. Ganz einzig nach Art und Erfolg waren die Kreuzungserscheinungen, die mit der katholischen Priesterschaft hervortraten. Kein Stand war davon ausgeschlossen, Priester und Mönche zu liefern, die Macht, die dem kirchlichen Stande eigen war, lockte sowohl die höchsten wie die niedrigsten sozialen Elemente hinein. In bezug auf das mittelalterliche England wird bemerkt, dass im allgemeinen starke Klassenaversionen herrschten, der Priesterstand aber, obgleich er eine starke, in sich geschlossene Klasse bildete, doch keinen eigentlichen Klassenhass erzeugte, weil er allen Klassen entstammte und jede Familie irgendein Mitglied in ihm hatte. Das Seitenstück dazu war, dass der kirchliche Landbesitz sich überall fand; indem so neben den unendlich vielen Besitztiteln des Mittelalters in jeder Provinz, fast in 'jeder Gemeinde, ein unter dem gleichen Aspekt stehender Besitz bestand, erwuchs eine interlokale Einheitlichkeit des geistlichen Standes, die Pendant, Folge und Grundlage der sachlichen war. Dies ist das in der bisherigen Geschichte gigantischste Beispiel einer Kreisbildung, die alle sonst bestehenden durchquert - aber zugleich dadurch charakterisiert ist, dass sie eigentlich keine Koinzidenz in den Individuen erzeugt. Das Priestertum konnte gewissermaßen ein so völlig vorurteilsloses, nach allen Seiten hin ausgreifendes Verhältnis zu den bestehenden Gesellschaftsschichten haben, weil es den Einzelnen, den es ergriff, (> 315) eben damit völlig aus seiner Schicht löste und ihm keine Bestimmtheit, bis auf den Namen selbst, von dorther zu behalten gestattete, die mit der neu erworbenen nun erst die Persönlichkeit völlig determiniert hätte; es bestimmte diese vielmehr völlig aus dem neuen Kreise heraus - freilich mit dem Erfolge, der unseren Zusammenhang e contrario bestätigt: dass der Priester keine Individualität im sonst gültigen Sinne, keine differentielle Bestimmtheit besitzen darf, sondern, weil er ganz Priester ist, auch ganz Priester sein muss. Die Begegnung der Kreise wird hier also für das Individuum gar nicht wirksam, sondern nur für den Stand als Ganzen, in dem sich die früheren Angehörigen aller Stände und Kreise zusammenfinden. Die durchaus soziologische Bestimmtheit, die das höhere Sozialgebilde hier aus der Kreuzung der Kreise in ihm gewann, ergab sich daraus, dass es zu keinem dieser ein andres Verhältnis als zu einem andern hatte. Unter den Mitteln, die der Katholizismus anwandte, um den einzelnen Priester außerhalb des Kreuzungspunktes von Kreisen zu stellen, ist das radikalste der Zölibat. Denn die Ehe bedeutet eine so bindende soziologische Fixierung, dass das Individuum oft nicht mehr ganz frei innerhalb eines andern Kreises, der es aufnimmt, an die Stelle gelangen kann, die ihm das Interesse eben dieses zweiten Kreises bestimmen würde. Es ist bezeichnend, dass der niedere russische Klerus, dessen Aufgaben ein Leben unter dem Volke fordern, durchgängig verheiratet ist, der höhere, regierende, aber zölibatär ist - während auch der niedrigste römisch-katholische Priester in seinem Dorf eine sozusagen abstrakte, von der Lebensgemeinschaft mit seiner Umgebung gesonderte Stellung einnimmt. Freilich bildet die russische Popenschaft insoweit erst einen Übergang zu der protestantischen, prinzipiell ganz in das bürgerliche Leben verflochtenen Geistlichkeit, als jene fast ausschließlich endogen ist: der Pope heiratet selten anders als eine Popentochter. Die Folgen der Ehe für die übrigen soziologischen Verbindungen des Gatten sind vielfach so erheblich, dass nun die Vereinigungen sich geradezu dadurch unterscheiden, ob die Ehe ihrer Mitglieder eine Bedeutung für sie hat oder nicht. Im Mittelalter und noch später wurde die Verheiratung eines Gesellen von den Mitgesellen sehr ungern gesehen, ja, in manchen Gesellenschaften wurden dem Eintritt eines verheirateten Gesellen Schwierigkeiten gemacht. Denn die Ehe beschränkte das Wandern der Gesellen, das nicht nur für das Lebendighalten der Einheit und inneren Verknüpfung des Gesellenstandes erforderlich war, sondern auch für die leichte Verschiebbarkeit der Masse je nach der Arbeitsgelegenheit; die Ehe des Gesellen durchbrach die Gleichartigkeit der Interessen, das unabhängige Auftreten den Meistern gegenüber, die Geschlossenheit des Standes. Die Kreuzung der Bindungen hatte hier wegen der eigentümlichen Struktur der Ehe und der Familie den unvermeidlichen Erfolg, das Individuum der andern Bindung ziemlich weitgehend zu entziehen. Es liegt auf der Hand, dass aus entsprechenden Motiven auch für den Soldaten die Ehelosigkeit manchmal als das Richtige galt, wo ein stark differenzierter »Soldatenstand« existierte; ganz entsprechend jenem Falle der russischen (>316) Kleriker hatte man bei den makedonischen Regimentern der Ptolemäer und danach in der römischen Kaiserzeit den Soldaten die Ehe oder das Konkubinat gestattet - dann aber die Truppe vielfach aus den Sprößlingen dieser Verbindungen ergänzt; erst die tiefe Einwurzelung des modernen Heeres im Organismus des Volkslebens hat die Exemtion der Offiziere in dieser Hinsicht ganz aufgehoben. Übrigens liegt es auf der Hand, dass die gleiche formal soziologische Konstellation auch auf andere inhaltliche Bedingungen hin, wenn auch nicht so typisch und prinzipiell wie bei der Ehe, eintreten kann. Wie die alten Scholaren-Universitäten die Aufnahme einheimischer Studenten ablehnten und Mitgliedern, die nach mehr als zehnjährigem Aufenthalte in Bologna das Bürgerrecht der Stadt erwarben, die Mitgliedsrechte entzogen, so schloss die Hansa der deutschen Kaufleute in Flandern jeden Genossen aus, der flandrisches Bürgerrecht gewonnen hatte. Wenn die Kreise ihrem Sinne und ihren Forderungen an das Individuum nach gar zu weit voneinander abstehen, so kommt es eben, überhaupt oder wenigstens zweckmäßigerweise, zu keiner Kreuzung. Und ein Kreis, der sein Mitglied ohne Vorbehalt in sich einziehen will, findet - neben dem mehr inhaltlichen Motiv der Eifersucht - einen formalen Widerspruch dagegen in der individuellen Differenziertheit, die dessen gleichzeitige Zugehörigkeit zu andern ihm gewähren muss. Die soziologische Bestimmtheit des Individuums nun wird eine um so größere sein, wenn die bestimmenden Kreise mehr nebeneinanderliegende als konzentrische sind; d. h. allmählich sich verengende Kreise, wie Nation, soziale Stellung, Beruf, singuläre Kategorie innerhalb dieses, werden der an ihnen teilhabenden Person keine besonders individuelle Stelle anweisen, weil der engste derselben ganz von selbst die Teilhaberschaft an den weiteren bedeutet. Dennoch bestimmen diese sozusagen ineinandergestülpten Verbindungen ihre Individuen keineswegs immer in einheitlicher Weise, ihr Verhältnis der Konzentrität kann ein mechanisches, statt eines organischen sein, so dass sie trotz dieses Verhältnisses auf ihre Einzelnen wie in einem unabhängigen Nebeneinander einwirken. Dies offenbart sich etwa bei früheren Rechten, wenn der eines Vergehens Schuldige doppelt bestraft wird: von dem engeren Kreis, dem er angehört, und von dem größeren, der jenen einschließt. Wenn im spät-mittelalterlichen Frankfurt ein Zunftangehöriger seiner Militärpflicht nicht genügt hatte, so bestraften ihn die Zunftvorsteher, außerdem aber auch noch der Rat der Stadt. Ebenso durfte bei Injurien, nachdem sie von Zunft wegen gesühnt waren, der Beleidigte noch bei den Gerichten Recht suchen. Umgekehrt, in den älteren Zunftordnungen hatte die Zunft sich vorbehalten, einen Missetäter zu bestrafen, auch wenn das Gericht eben dies schon getan hatte. Dieses Bis-in-idem dokumentierte dem Betroffenen sehr deutlich, dass die beiden Kreise, die ihn in gewisser Hinsicht konzentrisch umgaben, in andrer doch sich in ihm schnitten, und die Befasstheit in dem engeren durchaus noch nicht alles das in sich schloss, was die Befasstheit in dem weiteren bedeutet - wie in dem obigen Beispiel etwa die Zugehörigkeit zu einer besonderen (>317) Kategorie innerhalb eines weiten allgemeinen Berufskreises alle die Bestimmungen voraussetzt, die dem letzteren zukommen. Ein positiv antagonistisches Verhältnis zwischen dem engeren und dem weiteren Kreis in seiner besonderen Bedeutung für die Situation des Einzelnen - neben den unzähligen Fällen, wo es sich um den ganz allgemeinen Konflikt zwischen dem Ganzen und dem Teil handelt - zeigt der folgende Formtypus. Wenn eine größere Gruppe A aus den kleineren Gruppen m und n besteht, so kommt es vor, dass A in seinem engeren, aber wesentlichen Existenzsinne nur mit m identisch ist, während n gerade in dieser Hinsicht im Gegensatz zu m steht. Dies war das Verhältnis der freien Burgenses oder Bürgergemeinden und der bischöflichen Ministerialen, welche die Stadtbevölkerung im frühen Mittelalter oft im wesentlichen ausmachten. Tatsächlich bildeten beide zusammen den weiteren Begriff der Stadt. Im engeren Sinne aber waren nur die ersteren »die Stadt«. Die bischöflichen Mannen hatten also eine doppelte Stellung: sie waren Mitglieder der Bürgerschaft und reichten doch auf der andern Seite mit Interesse und Recht in ganz andre Kreise hinein, sie waren auf der einen Seite ein Teil, auf der andern der Gegensatz der Burgensen. Gerade die Position, die sie der Stadt entfremdete, als Mannen des Bischofs, machte sie, in jedem einzelnen Fall, zu Angehörigen dieser bestimmten Stadt. Wenn jene echteren Bürger etwa in Zünfte geteilt waren, so war - jeder Einzelne von diesem engeren und dem weiteren Kreise der Stadt einheitlich umfasst. Der Kreis der Ministerialen aber war von dem Stadtkreis zwar einerseits gleichfalls umgeben, andrerseits aber von ihm geschnitten. Dieses Verhältnis war so widerspruchsvoll, dass die Ministerialen später entweder in die eigentliche Bürgergemeinde übertraten oder überhaupt aus dem Stadtkreise ausschieden. Trotz solcher Ungelenkheiten und Schwierigkeiten, die der Position des Einzelnen aus seiner Zugehörigkeit zu konzentrisch ihn umschließenden Kreisen kommen, ist diese doch eine der ersten, nächstliegenden Formen, in denen dem Individuum, das seine soziale Existenz mit der Einschmelzung in einen Kreis begonnen hat, die Teilhaberschaft an einer Mehrheit solcher möglich ist. Die Eigentümlichkeit des mittelalterlichen Einungswesens dem modernen gegenüber ist vielfach hervorgehoben worden: es okkupierte den ganzen Menschen, es diente nicht nur einem jeweiligen, objektiv umschriebenen Zweck, sondern war eine die ganze Person umfassende Genossenschaft derer, welche sich um jenes Zweckes willen zusammengetan hatten. Wirkte nun der Trieb zur Genossenschaftsbildung noch weiter, so wurde ihm genügt, indem jene Einungen als ganze zu Einungen höherer Ordnung zusammentrafen. Solange der Zweckverband noch nicht gefunden war, die Möglichkeit, mit rein sachlichen Beiträgen zu rein sachlichen Zwecken mit Andern zusammenzuwirken und dabei die Totalität des Ich zu reservieren - solange war jene Form das jetzt sehr einfach erscheinende, in Wirklichkeit aber soziologisch geniale Mittel, den Einzelnen an einer Mehrheit von Kreisen teilhaben zu lassen, ohne ihn der lokalen Zugehörigkeit zu dem ursprünglichen zu entfremden. Die so gewinnbare Bereicherung des (> 318) Individuums als Sozialwesens war zwar eine begrenzte, was die vermöge des Zweckvereins zu erreichende nicht ist - aber noch immer groß genug; denn was die höhere Vereinigung dem Einzelnen brachte, war in seiner engeren keineswegs so enthalten, wie der Begriff Baum, dem die Eiche zunächst zugehört, schon alle Bestimmungen des Begriffes Gewächs enthält, der den des Baumes seinerseits einbegreift. Und wäre selbst nichts andres, als was dies Gleichnis bezeichnet, gewonnen gewesen - so hat die Unterstellung unter den Begriff Gewächs für die Eiche eine Bedeutung, die die unter den Begriff Baum, so sehr er logisch den Begriffsgehalt des Gewächses einschließt, doch nicht besitzt: die Beziehung nämlich zu allem, was Gewächs ist, ohne Baum zu sein. Der konzentrische Bau von Kreisen ist damit die systematische und vielfach auch die historische Zwischenstufe dazu, dass sie, nebeneinanderliegend, sich in einer und derselben Persönlichkeit treffen. In dem personalen Erfolge differiert es freilich unermesslich gegen jene konzentrische Form, wenn jemand außer seiner Berufsstellung etwa noch einem wissenschaftlichen Vereine angehört, Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft ist und ein städtisches Ehrenamt bekleidet; je weniger das Teilhaben an dem einen Kreise von selbst Anweisung gibt auf das Teilhaben an einem andern, desto bestimmter wird die Person dadurch bezeichnet, dass sie in dem Schnittpunkt beider steht. Insoweit die Teilhaberschaft an Ämtern und Institutionen hier in Frage kommt, hängt es natürlich von der Spannungsweite ihrer Arbeitsteilung ab, ob die Vereinigung mehrerer Funktionen in einer Persönlichkeit an dieser eine charakteristische Begabungskombination, eine besondere Breite der Tätigkeit hervortreten lässt. Die Struktur der objektiven gesellschaftlichen Gebilde gibt auch auf diesem Wege die größere oder geringere Möglichkeit, vermöge ihrer die Unverwechselbarkeit und Singularität des Subjekts zu konstituieren oder auszudrücken. In England war es seit lange üblich, dass eine Mehrheit ganz verschiedener Behörden aus dem gleichen Personal gebildet wurde. Schon im Mittelalter konnte eine und dieselbe Person als Reiserichter justice in Eyre, als Mitglied des Schatzkollegiums Baron of the Exchequer, als Mitglied des Hofgerichtes Justice in Banco sein. Indem derselbe Kreis von Personen sich zu so mannigfaltigen Amtskollegien gruppierte, ist ersichtlich eine besondere Charakteristik der Subjekte durch diese Synthese nicht gegeben: die objektiven Funktionsinhalte konnten unter solchen Umständen noch nicht hinreichend differenziert sein, um ihre Vereinigung auf den Einzelnen zur ratio essendi oder cognoscendi einer ganz individuellen Bestimmtheit zu machen. Andrerseits genügt, ganz Abgesehen von dem Inhalte der Gruppierungen, schon die bloße Tatsache, dass das Individuum der bisher einzigen, einseitig bestimmenden Bindung neue Assoziationen angliedert, um ihm ein stärkeres Bewusstsein von Individualität überhaupt zu geben, mindestens die Selbstverständlichkeit der früheren Assoziation aufzuheben. Darum richten sich - was noch an andren Stellen dieser Untersuchungen bedeutsam ist - die Vertreter der (>319) bestehenden Bindungen schon gegen die rein formale Tatsache der neuen, auch wenn diese ihrem Inhalte nach mit jenen in gar keinen Wettbewerb treten. Die häufigen kaiserlichen Verbote der deutschen Städtebündnisse im 12. und 13. Jahrhundert mochten wohl konkreten Gefahren begegnen wollen. Aber dass im fränkischen und zuerst auch im deutschen Reiche die Staatsregierung und die Hierarchie den Gilden entgegentreten, ist etwas viel Abstrakteres und Prinzipielleres; hier handelte es sich darum, dass die freie Einung, deren Wesen eine unbegrenzte Vermehrung gestattet, rein als solche den bestehenden Assoziationsmächten Konkurrenz machte, dass die Persönlichkeit durch die bloß formale Tatsache der mehrfachen Assoziation eine individuelle Situation gewann, in der die Bindungen auf die Persönlichkeiten hin orientiert waren, während in den früheren, sozusagen alleinherrschenden Synthesen die Persönlichkeiten auf die Bindungen hin orientiert blieben. - Die Möglichkeit der Individualisierung wächst auch dadurch ins Unermessliche, dass dieselbe Person in den verschiedenen Kreisen, denen sie gleichzeitig angehört, ganz verschiedene relative Stellungen einnehmen kann. Schon in Hinsicht der familienhaften Kreuzungen ist dies wichtig. Die Auflösung der urgermanischen Sippschaftsverfassung wurde erheblich durch die Berücksichtigung der weiblichen Verwandtschaft, ja der bloßen Schwägerschaft gefördert. Nun konnte man verschiedenen Verwandtschaftskreisen zu gleicher Zeit angehören, die Rechte und Pflichten aus einem jeden konkurrierten so wirkungsvoll mit denen aus jedem andern, dass, wie man es ausgedrückt hat, keine Verwandtschaftsgenossenschaften, sondern nur noch Verwandte existierten. Dieser Erfolg aber hätte gar nicht mit der gleichen Intensität eintreten, ja, die ganze Situation hätte in ihrer Extensität gar nicht entstehen können, wenn das Individuum in jeder Verwandtschaftsreihe die gleiche Stellung eingenommen hätte. Indem es aber einmal an einem zentralen, zugleich aber anderswo an einem peripherischen Punkt stand, in der einen Reihe eine autoritative, in der andern eine vielen andren koordinierte Position besaß, hier sich in ökonomisch interessierter, dort nur in personal bedeutsamer Lage befand, und die Struktur dieser Verbindungen es ausschloss, dass noch ein zweites Individuum die genau gleiche Stellung innerhalb des gleichen Konzerns okkupierte - so folgte daraus eine individuelle Festlegung, die bei einreihiger Verwandtschaftsgenossenschaft unmöglich war. Denn mochte das Individuum auch hier auf einen ganz determinierten Punkt geboren sein, so blieb, weil diese eine Reihe ihm diesen bestimmte, der Wichtigkeitsakzent immer auf ihr haften, sie dominierte von sich aus den Einzelnen, während umgekehrt bei jenen Kreuzungen der Einzelne gerade es war, der die Berührung der Reihe mit einer andern zustande brachte. Abgesehen nun von solchen, innerhalb der Familienverbindungen sozusagen von selbst entstehenden Möglichkeiten von Stellungen und ihren individuellen Kombinationen - erzeugt, in mehr aktiver Weise, jeder neue Zusammenschluss unter gleichem Gesichtspunkt sofort wieder in sich eine gewisse Ungleichheit, eine Differenzierung zwischen Führenden und Geführten; wenn ein einheitliches Interesse, wie es (>320) etwa das erwähnte humanistische war, für hohe und niedere Personen ein gemeinsames Band war, das ihre sonstige Verschiedenheit paralysierte, so entsprangen nun innerhalb dieser Gemeinsamkeit und nach den ihr eigenen Kategorien neue Unterschiede zwischen hoch und niedrig, welche ganz außer Korrespondenz mit dem hoch und niedrig innerhalb ihrer sonstigen Kreise standen, aber eben damit die Persönlichkeit um so bezeichnender und von um so mehr Seiten her fixierten. Der gleich charakteristische Erfolg kann aber auch gerade vermittels der Gleichheit eintreten, die innerhalb eines neu gebildeten Kreises herrscht: wenn nämlich seine Mitglieder in den bisher sie umschließenden Kreisen Positionen von äußerst verschiedener Höhe einnehmen und bewahren. Dann ist gerade die Tatsache, dass ein in seinem ursprünglichen Kreise niedrig stehendes und ein darin hochstehendes jetzt in einer gesellschaftlichen Hinsicht gleichstellen, für jedes von ihnen eine höchst bezeichnende soziologische Formung. In diesem Sinne wirkte z. B. die mittelalterliche Ritterschaft. Mit ihr wurden die Ministerialen - den Fürsten attachierte Hofhörige - in eine Standesgenossenschaft eingestellt, der der Fürst, ja der Kaiser selbst angehörten und die ihre sämtlichen Mitglieder in ritterlichen Dingen ebenbürtig machte. Dies gab dem Ministerialen eine Position, die mit seiner Dienstpflicht -nichts zu tun hatte, und Rechte, die nicht von seinem Herrn stammten. Die Geburtsunterschiede des Edlen, des Freien, des Dienstmannen wurden dadurch nicht beseitigt, aber sie wurden von einer neuen Linie durchschnitten, die durchgehende ein Niveau hielt: von der nicht konkret, aber ideell wirksamen Genossenschaft der durch gleiches Ritterrecht und Rittersitte Verbundenen. Wer außer den Kreisen, in denen er entweder hoch oder tief stand, nun zugleich einem eingeordnet war, in dem er schlechthin »gleich« stand, gewann damit eine individualisierende Synthese; die Struktur der Kreise, an denen er teilhatte, musste sein Lebensgefühl als Sozialwesen eigentümlich bereichern und bestimmen. - Indem die Höhen der Stellungen, welche eine und dieselbe Person in verschiedenen Gruppen einnimmt, von einander völlig unabhängig sind, können so seltsame Kombinationen entstehen, wie die, dass in Ländern mit allgemeiner Wehrpflicht der geistig und sozial höchststehende Mann sich einem Unteroffizier unterzuordnen hat, oder dass die Pariser Bettlergilde einen gewählten »König« besitzt, der ursprünglich nur ein Bettler wie alle, und, so viel ich weiß, auch weiter ein solcher bleibend, mit wahrhaft fürstlichen Ehren und Bevorzugungen ausgestattet ist - vielleicht die merkwürdigste und individualisierendste Vereinigung von Niedrigkeit in einer und Höhe in andrer sozialen Stellung. Auch kann diese Kreuzung sich innerhalb eines einzigen Verhältnisses vollziehen, sobald dieses eine Mehrheit von Beziehungen in sich schließt, wie z. B. an dem Hauslehrer und mehr noch an den früheren Hofmeistern vornehmer Jünglinge. Der Hofmeister soll die Superiorität über den Zögling haben, soll ihn dominieren und leiten - und ist andrerseits doch der Diener, jener der Herr oder wenn in der Armee Cromwells irgendein in der Bibel besonders versierter Korporal seinem Major eine moralische (>321) Strafpredigt halten konnte, während er ihm in dienstlichen Angelegenheiten ohne Vorbehalt gehorchte. Endlich zieht sich der Stoff dieser Kreuzungen mit den determinierenden Folgen für das Individuum noch enger auf dieses selbst zurück; so z. B. in der charakteristischen Erscheinung des Aristokraten mit liberaler Gesinnung, des Weltmannes mit ausgeprägt kirchlichen Tendenzen, des Gelehrten, der seinen Verkehr ausschließlich unter Männern der Praxis sucht, usw. Jene innerhalb einer einzigen Gruppe stattfindenden Kreuzungen finden ihr typisches Beispiel an der Konkurrenz unter Personen, die nach andern Richtungen hin Solidaritäten besitzen. Der Kaufmann ist einerseits mit andren Kaufleuten zu einem Kreise verbunden, der eine große Anzahl gemeinsamer Interessen hat: wirtschaftspolitische Gesetzgebung, soziales Ansehen des Kaufmannsstandes, Repräsentation desselben, Zusammenschluss gegenüber dem Publikum zur Aufrechterhaltung bestimmter Preise und vieles andre - geht die gesamte Handelswelt als solche an und lässt sie Dritten gegenüber als Einheit erscheinen. Andrerseits aber befindet sich jeder Kaufmann in konkurrierendem Gegensatz gegen so und so viele andre, das Eintreten in diesen Beruf schafft ihm in gleichen Moment Verbindung und Isolierung, Gleichstellung und Sonderstellung; er wahrt sein Interesse durch die erbittertste Konkurrenz mit denjenigen, mit denen er sich doch um des gleichen Interesses willen oft aufs engste zusammenschließen muss. Dieser innerliche Gegensatz ist zwar auf dem kaufmännischen Gebiet wohl am krassesten, indes auch auf allen andern bis herab zu der ephemeren Sozialisierung einer Abendgesellschaft irgendwie vorhanden. Eine unermessliche Möglichkeit von individualisierenden Kombinationen tut sich dadurch auf, dass der Einzelne einer Mannigfaltigkeit von Kreisen angehört, in denen das Verhältnis von Konkurrenz und Zusammenschluss stark variiert. Es ist eine triviale Beobachtung, dass die instinktiven Bedürfnisse des Menschen nach diesen beiden einander entgegengesetzten Seiten hin gehen, dass er mit andern, aber auch gegen andre empfinden und handeln will; ein bestimmtes Ausmaß des einen und des andren und ihrer Proportion ist eine rein formale Notwendigkeit für den Menschen, der er vermöge der mannigfaltigsten Inhalte genugtut - und zwar so, dass oft das Ergreifen gewisser Lebensinhalte überhaupt nicht aus ihrer sachlichen Bedeutung heraus begreiflich ist, sondern nur aus der Befriedigung, die jene formalen Triebe an ihnen finden. Die Individualität ist, sowohl in Hinsicht auf ihr natürliches Streben wie auf ihr historisches Gewordensein, dadurch bezeichnet, welches Maßverhältnis zwischen Zusammenschluss und Konkurrenz das für sie entscheidende ist. Und eben daraus ergibt sich auch die umgekehrte Richtung: dass das Bedürfnis nach klarer Herausstellung, unzweideutiger Entwicklung der Individualität den Einzelnen zur Auswahl gewisser Kreise treibt, in deren Schnittpunkt er sich stelle und von deren Zusammen - der eine in wesentlichen die Anschlussforrn, der andre die Konkurrenzform darbietend - er ein Maximum jener individuellen Determiniertheit gewinne. So werden, wo innerhalb eines Kreises starke Konkurrenz (> 322) herrscht, die Mitglieder sich gern solche anderweitigen Kreise suchen, die möglichst konkurrenzlos sind; deshalb findet sich im Kaufmannsstand eine entschiedene Vorliebe für gesellige Vereine, während das die Konkurrenz innerhalb des eigenen Kreises ziemlich ausschließende Standesbewusstsein des Aristokraten ihm derartige Ergänzungen ziemlich überflüssig macht und ihm vielmehr die Vergesellschaftungen näher legt, die in sich stärkere Konkurrenz ausbilden, z. B. alle durch Sportinteressen zusammengehaltenen. Endlich erwähne ich hier noch die oft diskrepanten, dadurch entstehenden Kreuzungen, dass ein Einzelner oder eine Gruppe von Interessen beherrscht werden, die einander entgegengesetzt sind und jene deshalb zu gleicher Zeit ganz entgegengesetzten Parteien angehören lassen. Für Individuen liegt ein solches Verhalten dann nahe, wenn bei vielseitig ausgebildeter Kultur ein starkes politisches Parteileben herrscht; dann pflegt nämlich die Erscheinung einzutreten, dass die politischen Parteien die verschiedenen Standpunkte auch in denjenigen Fragen, die mit der Politik gar nichts zu tun haben, unter sich verteilen, so dass eine bestimmte Tendenz der Literatur, der Kunst, der Religiosität usw. mit der einen Partei, die entgegengesetzte mit der andern assoziiert wird; die Linie, die die Parteien sondert, wird schließlich durch die Gesamtheit der Lebensinteressen hindurch verlängert. Da liegt es denn auf der Hand, dass der Einzelne, der sich nicht vollkommen in den Bann der Partei geben will, sich etwa mit seiner ästhetischen oder religiösen Überzeugung einer Gruppierung anschließen wird, die mit seinen politischen Gegnern amalgamiert ist. Er wird im Schnittpunkt zweier Gruppen stehen, die sich sonst als einander entgegengesetzte bewusst sind. Das bedeutendste und zugleich charakteristischste Beispiel dürfte die Religionszugehörigkeit bieten, seit die für die Weltgeschichte unermesslich wichtige Lösung der Religion von der stammesmäßigen, nationalen oder lokalen Bindung geschehen ist. In beiden soziologischen Formen: dass entweder die religiöse Gemeinschaft zugleich die Gemeinschaft in andern wesentlichen oder umfassendsten Interessen bedeutet - oder dass sie gerade von aller Solidarität in dem, was nicht Religion ist, völlig befreit sei - in beiden spricht sich das Wesen der Religion gleich vollständig aus, nur jedes Mal in einer andern Sprache oder auf einer andern Entwicklungsstufe. Dass die Zusammenexistenz, das Teilen der Lebensinteressen mit Menschen nicht möglich ist, mit denen man den Glauben nicht teilt, ist völlig begreiflich; dem tief berechtigten Bedürfnis solcher Einheit ist in der ganzen antiken, semitischen wie griechisch-römischen Welt, sozusagen a priori genügt worden, indem die Religion sich als Stammes- oder Staatsangelegenheit erhob, d. h. - mit wenigen Ausnahmen - den Gott mit den Interessen der politischen Gruppe, die Pflichten gegen ihn mit den allumfassenden Pflichten gegen diese ohne weiteres verschmolz. Aber die Macht des religiösen Motivs ist nicht weniger sichtbar, wo es gerade gegenüber allen Verknüpfungen aus andern Motiven heraus unabhängig und kräftig genug ist, die Gleichgläubigen über alle Verschiedenheiten ihrer sonstigen Bindungen hinweg zusammenzuschließen. Die (> 323) letztere religiöse Verfassung ist ersichtlich eine eminent individualistische, die religiöse Stimmung hat sich aus dem Halt gelöst, den sie aus dem Verwachsensein mit dem ganzen Komplex sozialer Verbindungen gewann, und indem sie sich auf die individuelle Seele und ihre Verantwortlichkeit zurückzieht, schlägt sie nun wie aus dieser heraus die Brücke zu andern, nur in dieser, aber vielleicht in keiner andern Hinsicht Gleichqualifizierten. Dass das Christentum seinem reinen Sinne nach eine ganz individualistische Religion ist - darin nur von dem ursprünglichen Buddhismus übertroffen, der aber auch keine eigentliche Religion ist, sondern nur ein auf absolut persönlichem Wege, ohne jede transzendente Vermittlung, gewinnbares Heil lehrt - das hat seine Verbreitung durch alle Mannigfaltigkeit nationaler und lokaler Gruppierungen hindurch ermöglicht; gerade wie, von der andern Seite her, das Bewusstsein des Christen, dass er die Zugehörigkeit zu seiner Kirche in jede beliebige Gemeinschaft mitnimmt, welcher Charakter und welche Pflichten ihm sonst auch von dieser kommen mögen, entschieden das Gefühl individueller Bestimmtheit und Selbstsicherheit bewirkt haben muss.
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| Editorial: |
Prof.
Hans Geser |
Markus
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