Georg Simmel:
Philosophie
des Geldes
Georg Simmel:
Philosophie
des Geldes 4. Kapitel:
Die individuelle Freiheit - Teil III (357-386)
Differenzierung von Person und
Besitz: räumliche Distanzierung und technische Objektivierung durch das
Geld
Die Trennung der
Gesamtpersönlichkeit von ihren einzelnen Leistungen und deren Folgen für
die Leistungsäquivalente
Verselbständigung des Individuums
der Gruppe gegenüber und neue Assoziationsformen vermöge des Geldes; der
Zweckverband
Allgemeine Beziehungen zwischen der
Geldwirtschaft und dem Prinzip des Individualismus
Innerhalb der Geistesgeschichte begegnet uns eine Entwicklung, die, so
einfach ihr Schema ist, durch ihre umfassende und tiefgreifende
Verwirklichung zu den bedeutsamsten Formen der geistigen Realität
gehört.
Wir finden nämlich gewisse Gebiete zuerst von je einem Charakterzuge
uneingeschränkt beherrscht; die Entwicklung zerspaltet die
Einheitlichkeit des einzelnen in mehrere Teilgebiete, von welchen nun
eines den Charakter des Ganzen im engeren Sinne und im Gegensatz gegen die
anderen Teile repräsentiert.
Oder, anders ausgedrückt: bei allem relativen Gegensatz zweier
Elemente eines Ganzen können doch beide den Charakter des einen von
ihnen, aber in absoluter Form, gemeinsam tragen.
So könnte z. B. der moral-philosophische Egoismus recht haben, dass wir überhaupt nicht anders als im eigenen Interesse und um persönlicher
Lust willen handeln können.
Dann aber müsste weiterhin zwischen einem Egoismus im engeren und
einem im weiteren Sinne unterschieden werden; wer seinen Egoismus an dem
Wohlergehen anderer, etwa unter Aufopferung des eignen Lebens, befriedigt,
den würden wir zweifellos weiter einen Altruisten nennen und ihn von
demjenigen unterscheiden, dessen Handeln nur auf Schädigung und
Unterdrückung anderer geht; diesen müssen wir als den Egoisten
schlechthin bezeichnen, so sehr der Egoismus, in seiner absoluten und
weitesten Bedeutung sich mit jedem Handeln als solchem deckend, auch jenen
ersteren einschließen mag.
- Ferner: die erkenntnistheoretische Lehre, dass alles Erkennen ein
rein subjektiver, ausschließlich im Ich verlaufender und vom Ich
bestimmter Prozess ist, mag ihre Richtigkeit haben; dennoch unterscheiden
wir nun solche Vorstellungen, die objektiv wahr sind, von den nur
subjektiv, durch Phantasie, Willkür, Sinnestäuschung erzeugten -
wenngleich, absolut genommen, auch jene objektiveren Erkenntnisse bloß
subjektiver Provenienz sein mögen.
Die Entwicklung geht auf immer gründlichere, bewusstere Scheidung
zwischen den objektiven und den subjektiven Vorstellungen, die sich
ursprünglich in einem unklaren psychologischen Indifferenzzustand
bewegten.
An dem Verhältnis des Menschen zu seinem Besitz scheint sich diese
Fortschrittsform zu wiederholen.
Prinzipiell angesehen ist jeder Besitz eine Erweiterung des Ich, eine
Erscheinung innerhalb des subjektiven Lebens, und sein ganzer Sinn besteht
in dem Bewußtseins- (> 358) bzw. Gefühlsreflex, den die durch ihn
bezeichnete Beziehung zu den Dingen in der Seele auslöst.
In dem gleichen Sinne ist alles, was mit den Besitzgegenständen
geschieht, eine Funktion des Subjekts, das sich selbst, seinen Willen,
sein Gefühl, seine Denkart in sie ausströmt und an ihnen ausprägt.
Historisch indes stellt sich, worauf ich schon früher hindeutete,
diese absolute Bedeutung des praktischen Besitzes, gerade wie die des
intellektuellen Besitzes, zunächst in einem Indifferenzzustand dar, der
das Ich und die Dinge verschmilzt und jenseits des Gegensatzes zwischen
beiden steht.
Die altgermanische Verfassung, die den Besitz unmittelbar an die Person
knüpfte, der spätere Feudalismus, der umgekehrt die Person an den Besitz
band; die enge Verbindung mit der Gruppe überhaupt, die jedes Mitglied a
priori in seine ökonomische Stellung hineinwachsen lässt; die
Erblichkeit der Berufe, durch welche Tätigkeit und Position einerseits,
die familiäre Persönlichkeit andrerseits, zu Wechselbegriffen werden;
jede ständische oder zunftartige Verfassung der Gesellschaft, die ein
organisches Verweben der Persönlichkeit mit ihrem ökonomischen Sein und
Haben bedingt - dies alles sind Zustände von Undifferenziertheit zwischen
Besitz und Person; ihre ökonomischen Inhalte oder Funktionen und
diejenigen, welche das Ich im engeren Sinne ausmachen, stehen in sehr
unmittelbarer gegenseitiger Bedingtheit.
Ersichtlich wirkt diese Gefühlsweise, wenn in primitiven Zeiten dem
Toten seine eigentlich persönlichen Besitzstücke ins Grab mitgegeben
werden - nicht weniger aber, wenn der angelsächsische König, während
dieser Usus besteht, doch beim Tod des Dienstmannes das Anspruchsrecht auf
dessen Rüstung hat; denn diese bleibt dem König als Rudiment und Ersatz
der Persönlichkeit, die mit ihr verbunden war.
Ganz allgemein: wie das Denken des primitiven Menschen keine
gesonderten Kategorien für die bloß subjektive Einbildung und die
objektiv wahre Vorstellung besitzt, so unterscheidet seine Praxis auch
nicht klar zwischen der eigenen Gesetzmäßigkeit der Dinge (wo er diese
anerkennt, nimmt sie leicht wieder die personifizierende Gestalt eines
göttlichen Prinzips an) und der nach innen konzentrierten, von dem
Äußeren unabhängigen Persönlichkeit.
Die Entwicklung über dieses Stadium hinaus besteht nun in der
Sonderung jener Elemente.
Alle höhere wirtschaftliche Technik beruht auf einer
Verselbständigung der ökonomischen Prozesse: sie werden von der
Unmittelbarkeit der personalen Interessen gelöst, sie funktionieren, als
ob sie Selbstzwecke wären, ihr mechanischer Ablauf wird immer weniger von
den Unregelmäßigkeiten und Unberechenbarkeiten des personalen Elementes
gekreuzt.
Und auf der andern Seite differenziert sich eben dieses zu wachsender
Selbständigkeit, (> 359) das Individuum erhält eine
Ausbildungsfähigkeit, die zwar nicht von seiner ökonomischen Lage
überhaupt, wohl aber von den apriorischen Bestimmtheiten derselben immer
unabhängiger wird.
Bei dieser sondernden Entwicklung der objektiven und der subjektiven
Momente der Lebenspraxis bleibt natürlich die oben bezeichnete Tatsache unbewusst,
dass im letzten Grunde und absolut genommen, die Gesamtheit
dieser Praxis doch nur menschlich-subjektiver Natur ist: die Einrichtung
einer Maschine oder einer Fabrik , so sehr sie den Gesetzen der Sache
gemäß ist, wird doch schließlich auch von den persönlichen Zwecken,
von der subjektiven Denkfähigkeit des Menschen umfasst.
Aber dieser allgemeine und absolute Charakter hat sich im relativen
Sinne auf eines der Elemente konzentriert, in die das Ganze des Gebietes
auseinandergegangen ist.
Wenn wir die Rolle des Geldes in diesem Differenzierungsprozess untersuchen, so fällt zunächst auf,
dass derselbe sich an die räumliche
Entfernung zwischen dem Subjekt und seinem Besitz knüpft.
Der Aktieninhaber, der mit der Geschäftsführung der Gesellschaft
absolut nichts zu tun hat; der Staatsgläubiger, der das ihm verschuldete
Land nie betreten hat; der Großgrundbesitzer, der seine Ländereien in
Pacht ausgetan hat - sie alle überlassen ihre Besitzquanten einem rein
technischen Betriebe, dessen Früchte sie allerdings ernten, mit dem an
und für sich sie aber gar nichts zu schaffen haben.
Und das eben ist ausschließlich durch das Geld möglich.
Erst wenn der Ertrag des Betriebes eine Form annimmt, in der er ohne
weiteres an jeden Punkt übertragbar ist, gewährt er, durch die
Entfernung zwischen Besitz und Besitzer, beiden jenes hohe Maß von
Unabhängigkeit, sozusagen von Eigenbewegung: dem einen die Möglichkeit,
ausschließlich nach den inneren Anforderungen der Sache betrieben zu
werden, dem anderen die Möglichkeit, sein Leben ohne Rücksicht auf die
spezifischen Anforderungen seines Besitzes einzurichten.
Die Fernwirkung des Geldes gestattet dem Besitz und dem Besitzer so
weit auseinander zutreten, dass jedes seinen eigenen Gesetzen ganz anders
folgen kann, als da der Besitz noch in unmittelbarer Wechselwirkung mit
der Person stand, jedes ökonomische Engagement zugleich ein persönliches
war, jede Wendung in der persönlichen Direktive oder Stellung zugleich
eine solche innerhalb der ökonomischen Interessen bedeutete.
So äußert sich, wie schon angeführt, die Solidarität zwischen
Person und Besitz bei sehr vielen Naturvölkern aller Erdteile darin, dass
der letztere, soweit er ganz individuell, erobert oder erarbeitet ist, mit
dem Besitzenden ins Grab geht.
Es liegt auf der Hand, wie sehr hierdurch auch die objektive Kultur
hintangehalten wird, deren Fortschritt gerade auf dem (> 360)
Weiterbauen auf ererbten Produkten ruht.
Erst durch die Vererbung erstreckt sich der Besitz über die Grenze des
Individuums hinaus und beginnt, eine sachliche und für sich entwickelbare
Existenz zu führen.
Für jenes personale, dem Eigener gleichsam angewachsene Wesen des
Besitzes ist es bezeichnend, dass im frühgermanischen Recht jede
Schenkung im Falle der Undankbarkeit des Beschenkten und in einigen
anderen Fällen widerrufbar war.
Weniges zeigt so scharf den ganz personalen Charakter jener frühen
Besitzformen: eine rein individuell-ethische Beziehung zwischen Schenker
und Beschenktem hat eine unmittelbare rechtlich-ökonomische Folge.
Schon äußerlich widerstrebt die Geldwirtschaft der hiermit
ausgedrückten Empfindungsweise; das naturale Geschenk kann wirklich in
natura zurückgegeben werden, das Geldgeschenk aber, nach ganz kurzer
Zeit, nicht mehr als »dasselbe«, sondern nur dem gleichen Werte nach.
Damit ist die Beziehung geschwächt oder vernichtet, die für das
Gefühl noch zwischen dem naturalen Geschenk und seinem Geber fortbestehen
und die Rückforderbarkeit begründen mochte; die Geldform des Geschenks
entfernt und entfremdet es ihm sehr viel definitiver.
Wegen dieses Auseinandertreibens von Sache und Person sind auch
Zeitalter der ausgebildetsten und ganz objektiv gewordenen Technik
zugleich solche der individualisiertesten und subjektivsten
Persönlichkeiten: der Beginn der römischen Kaiserzeit und die letzten
100-150 Jahre sind beides Zeiten intensivster Geldwirtschaft.
Der technisch verfeinerte Charakter der Rechtsbegriffe stellt sich
gleichfalls erst als Korrelat jenes abstrakten Individualismus her, der
mit der Geldwirtschaft Hand in Hand geht.
Bevor, zugleich mit dieser, das römische Recht in Deutschland
rezipiert wurde, kannte das deutsche Recht keine Stellvertretung in
Rechtssachen, nicht die Institution der juristischen Person, nicht das
Eigentum als Gegenstand freier individueller Willkür, sondern nur als
Träger von Rechten und Pflichten.
Ein mit solchen Begriffen arbeitendes Recht ist nicht mehr möglich, wo
das Individuum sich von der Verschmelzung mit besonderen Bestimmtheiten
des Besitzes, der sozialen Position, der materialen Inhalte des Seins
gelöst hat und jenes völlig freie und auf sich gestellte, aber von allen
speziellen Daseinstendenzen begrifflich geschiedene Wesen geworden ist,
das allein in die Geldwirtschaft hineingehört und so jene
Lebensinteressen, als rein sachlich gewordene, der logisch-abstrakten
römischen Rechtstechnik überlassen kann.
Das Verhältnis zwischen dem Grund und Boden und dem Besitzer hat in
Deutschland die Stadien durchgemacht, dass zuerst der Grundbesitz aus der
personalen Stellung in der Gemeinde geflossen war, und dann umgekehrt die
Person durch ihren Besitz bestimmt war, bis schließlich (> 361) die
Verselbständigung des Grundbesitzes einen ganz anderen Sinn annimmt,
einen solchen, in dem sie gleichsam am anderen Ende die Persönlichkeit
als völlig selbständige hervortreten lässt.
In der Urzeit hatte die Personalität die dinglichen Beziehungen
überdeckt und verschlungen, in der Patrimonialzeit diese umgekehrt jene.
Die Geldwirtschaft differenziert beides, Sachlichkeit bzw. Besitz und
Persönlichkeit werden gegeneinander selbständig.
Die Aufgipfelung, die dieser formale Prozess am Gelde selbst erlebt,
kann nicht schärfer als durch den Ausdruck der ausgebildetsten
Geldwirtschaft bezeichnet werden: dass das Geld »arbeitet«, d. h. seine
Funktionen nach Kräften und Normen übt, die mit denen seiner Besitzer
keineswegs identisch, sondern von diesen relativ unabhängig sind.
Wenn Freiheit bedeutet, nur den Gesetzen des eigenen Wesens zu
gehorchen, so gibt die durch die Geldform des Ertrages ermöglichte
Entfernung zwischen Besitz und Besitzer beiden eine sonst unerhörte
Freiheit: die Arbeitsteilung zwischen der Subjektivität und den Normen
der Sache wird eine vollkommene, jedes hat nun seine Aufgaben, wie sie
sich aus seinem Wesen ergeben, für sich zu lösen, in Freiheit von der
Bedingtheit durch das ihm innerlich fremde andere.
Diese Differenzierung durch das Geld und diese individuelle Freiheit
durch die Differenzierung betrifft aber nicht nur den Rentenempfänger;
das Arbeitsverhältnis entwickelt Ansätze, freilich schwerer erkennbare,
in der gleichen Richtung.
Die ökonomische Organisation der früheren Jahrhunderte, jetzt die
zurückgebliebenen Formen derselben, Handwerk und Kleinhandel, ruhen auf
dem Verhältnis persönlicher Unterordnung des Gesellen unter den Meister,
des Angestellten unter den Ladenbesitzer usw.
Auf diesen Stufen vollzieht sich die Wirtschaft durch ein
Zusammenwirken von Faktoren, das durchaus persönlich-unmittelbarer Natur
ist und in jedem einzelnen Fall im Geiste der leitenden Persönlichkeit
und mit Unterordnung der übrigen unter deren Subjektivität verläuft.
Dieses Verhältnis nimmt einen anderen Charakter an durch das steigende
Übergewicht der objektiven und technischen Elemente über die personalen.
Der Leiter der Produktion und der niedrigere Arbeiter, der Direktor und
der Verkäufer im großen Magazin, sind nun gleichmäßig einem objektiven
Zweck untertan, und erst innerhalb dieses gemeinsamen Verhältnisses
besteht die Unterordnung fort als technische Notwendigkeit, in der die
Anforderungen der Sache, der Produktion als eines objektiven Prozesses,
zum Ausdruck kommen.
Wenn nun auch dieses Verhältnis nach manchen persönlich sehr
empfindlichen Seiten für den Arbeiter härter sein mag als das frühere,
so enthält es doch ein Element der Freiheit, indem seine Unterordnung (>
362) nicht mehr subjektiv-personaler, sondern technischer Natur
ist.
Zunächst wird klar, dass schon jene prinzipielle Befreiung, die im
Übergang der Unterordnung in die objektive Form liegt, aufs engste an die
unbedingtere Wirksamkeit des Geldprinzips gebunden ist.
Solange das Lohnarbeitsverhältnis als ein Mietsvertrag angesehen wird,
enthält es wesentlich ein Moment der Unterordnung des Arbeiters unter den
Unternehmer: denn der arbeitende Mensch wird gemietet, wie es heute noch
am schroffsten bei unseren Dienstboten ausgebildet ist, wo wirklich der
Mensch mit dem ganzen, sachlich gar nicht genau umschriebenen Komplex
seiner Kräfte gemietet wird und so als ganze Person in das Verhältnis
der Unfreiheit und Unterordnung unter einen anderen Menschen eintritt.
Sobald der Arbeitsvertrag aber, die Geldwirtschaftlichkeit in ihre
letzten Konsequenzen verfolgend, als Kauf der Ware Arbeit auftritt, so
handelt es sich um die Hingabe einer völlig objektiven Leistung, die, wie
man es formuliert hat, als Faktor in den kooperativen Prozess eingestellt
wird und in diesem sich mit der Leistung des Unternehmers, ihr
gewissermaßen koordiniert, zusammenfindet.
Das gewachsene Selbstgefühl des modernen Arbeiters muss damit
zusammenhängen: er empfindet sich nicht mehr als Person untertänig,
sondern gibt nur eine genau festgestellte - und zwar auf Grund des
Geldäquivalentes so genau festgestellte - Leistung hin, die die
Persönlichkeit als solche gerade um so mehr freilässt, je sachlicher,
unpersönlicher, technischer sie selbst und der von ihr getragene Betrieb
ist.
Für den Betriebsleiter selbst zeitigt die durchgedrungene
Geldwirtschaft das gleiche Resultat von der Seite her, dass er nun seine
Produkte für den Markt herstellt, d. h. für gänzlich unbekannte und
gleichgültige Konsumenten, ,die nur durch das Medium des Geldes mit ihm
zu tun haben.
Dadurch wird die Leistung in einer Weise objektiviert, die die
individuelle Persönlichkeit viel weniger in sie verflicht und von ihr
abhängig macht, als da noch lokale und persönliche Rücksichten auf den
bestimmten Abnehmer - insbesondere wenn man mit ihm im naturalen
Austauschverhältnis stand - die Arbeit beeinflussten.
Die Entwicklung des oben berührten Dienstbotenverhältnisses zu
persönlicher Freiheit nimmt ihren Weg ebenso über die vergrößerte
Wirkung des Geldes.
Jene persönliche Bindung, die sich in den »ungemessenen« Diensten
des Dienstboten ausspricht, knüpft sich wesentlich an die
Hausgenossenschaft desselben.
Daraus, dass er im Hause der Herrschaft wohnt und beköstigt,
gelegentlich auch bekleidet wird, ergibt es sich unvermeidlich, dass sein
Quantum von Diensten sachlich unbestimmt ist und ebenso den wechselnden
Ansprüchen der Hausvorkommnisse folgt, wie er sich überhaupt der
Hausordnung (>363) fügen muss.
Nun scheint die Entwicklung allmählich dahin zu gehen, dass die
häuslichen Dienste mehr und mehr außerhalb wohnenden Personen
arbeitsteilig übertragen werden, so dass diese nur ganz Bestimmtes zu
leisten haben und ausschließlich mit Geld abgelohnt werden.
Die Auflösung der naturalwirtschaftlichen Hausgemeinschaft würde
damit einerseits zu einer objektiven Fixierung und einem mehr technischen
Charakter der Dienste führen, in unmittelbarer Konsequenz davon aber zu
einer völligen Unabhängigkeit und Auf-sich--selbst-Stehen der leistenden
Person.
Wenn die Entwicklung des Arbeitsverhältnisses in dieser durch das Geld
ermöglichten Linie fortschreitet, so erreicht sie vielleicht die
Aufhebung gewisser Übel, die man gerade der modernen Geldwirtschaft zum
besonderen Vorwurf gemacht hat.
Das Motiv des Anarchismus liegt in der Perhorreszierung der Über- und
Unterordnung zwischen den Menschen, und wenn innerhalb des Sozialismus
dieses sozusagen formale Motiv durch mehr materiale ersetzt wird, so
gehört es doch auch zu seinen Grundtendenzen, die Unterschiede der
menschlichen Lagen zu beseitigen, durch welche der eine ohne weiteres
befehlen kann, der andere ohne weiteres gehorchen muss.
So sehr für die Denkweisen, denen das Maß der Freiheit zugleich das
Maß alles sozial Notwendigen ist, die Beseitigung von Über- und
Unterordnung eine durch sich selbst begründete Forderung ist, so wäre
doch die auf Über- und Unterordnung ruhende Gesellschaftsordnung an und
für sich nicht schlechter als eine Verfassung völliger Gleichheit, wenn
nicht mit jener Gefühle von Unterdrückung, Leid, Entwürdigung
verbunden wären.
Würden jene Theorien psychologische Klarheit über sich selbst
besitzen, so müssten sie einsehen, dass die Gleichstellung der Individuen
ihnen gar nicht das absolute Ideal, gar nicht der kategorische Imperativ
ist, sondern das bloße Mittel, um gewisse Leidgefühle zu beseitigen,
gewisse Befriedigungsgefühle zu erzeugen; wobei nur von jenen abstrakten
Idealisten abgesehen wird, für die die Gleichheit ein formal-absoluter
und selbst um den Preis aller möglichen inhaltlichen Nachteile, ja, des
Pereat mundus, erforderter Wert ist.
Wo aber eine Forderung ihre Bedeutung nicht in sich, sondern von ihren
Folgen zu Lehen trägt, da ist es prinzipiell stets möglich, sie durch
eine andere zu ersetzen: denn die gleiche Folge kann durch sehr
verschiedene Ursachen hervorgerufen werden.
Diese Möglichkeit ist im vorliegenden Falle deshalb sehr wichtig, weil
alle bisherige Erfahrung gezeigt hat, welches ganz unentbehrliche
Organisationsmittel die Über- und Unterordnung ist, und dass mit ihr eine
der fruchtbarsten Formen der gesellschaftlichen Produktion verschwände.
Die Aufgabe ist also, (> 364) die Über- und Unterordnung, soweit sie
diese Folgen hat, beizubehalten und zugleich jene psychologischen Folgen,
um derentwillen sie perhorresziert wird, zu beseitigen.
Diesem Ziele nähert man sich offenbar in dem Maße, in welchem alle
Über- und Unterordnung eine bloß technische Organisationsform wird,
deren rein objektiver Charakter gar keine subjektiven Empfindungen mehr
hervorruft.
Es kommt darauf an, die Sache und die Person so zu scheiden, dass die
Erfordernisse der ersteren, welche Stelle im gesellschaftlichen
Produktions- oder Zirkulationsprozesse sie auch der letzteren anweisen,
die Individualität, die Freiheit, das innerste Lebensgefühl derselben
ganz unberührt lassen.
Eine Seite dieser Verfassung ist innerhalb eines Standes schon
verwirklicht - im Offiziersstand.
Die blinde Subordination unter den Vorgesetzten wird hier nicht als
Entwürdigung empfunden, weil sie nichts als das technisch unumgängliche
Erfordernis für die militärischen Zwecke ist, denen auch jeder
Vorgesetzte selbst in nicht weniger strenger, aber auch nicht weniger
objektiver Weise unterworfen ist.
Die persönliche Ehre und Würde steht ganz jenseits dieser Über- und
Unterordnung, diese haftet sozusagen nur der Uniform an und ist nur eine
Bedingung der Sache, von der kein Reflex auf die Person fällt.
In anderer Wendung tritt diese Differenzierungserscheinung bei rein
geistigen Beschäftigungen auf.
Zu allen Zeiten hat es Persönlichkeiten gegeben, die sich bei
völliger Untergeordnetheit und Abhängigkeit der äußeren Lebensstellung
absolute geistige Freiheit und individuelle Produktivität gewahrt haben,
insbesondere allerdings in Zeiten, wo sehr festgewordene soziale Ordnungen
durch einströmende Bildungsinteressen gekreuzt werden und jene bestehen
bleiben, während diese ganz neue innere Rangierungen und Kategorien
schaffen - wie etwa in der Epoche des Humanismus und in der letzten Zeit
des ancien régime.
Es ließe sich nun denken, dass, was in diesen Fällen ganz einseitig
ausgebildet ist, zur sozialen Organisationsform überhaupt würde.
Über- und Unterordnung in allen möglichen Gestalten ist jetzt die
technische Bedingung für die Gesellschaft, ihre Zwecke zu erreichen;
allein sie wirft einen Reflex auch auf die innerliche Bedeutung des
Menschen, auf die Freiheit seiner Ausbildung, auf sein rein menschliches
Verhältnis zu anderen Individuen.
Indem diese Verquickung gelöst, alles Oben- und Untenstehen, alles
Befehlen und Gehorchen eine bloß äußerliche Verfassungstechnik würde,
welche auf die individuelle Stellung und Entwicklung in allem übrigen
weder Licht noch Schatten werfen kann, würden alle jene Leidgefühle
schwinden, um derentwillen man heute, wo das Äußerliche und bloß
Zweckmäßige der sozialen Hierarchie doch noch mit dem
Persönlich-Subjektiven (> 365) des Individuums allzueng assoziert ist, nach einer
Beseitigung jener Hierarchie überhaupt rufen kann.
Man würde durch diese Objektivierung des Leistens und seiner
organisatorischen Bedingungen alle technischen Vorteile der letzteren
behalten und ihre Benachteiligungen der Subjektivität und Freiheit
vermeiden, auf die sich heute der Anarchismus und teilweise der
Sozialismus gründet.
Das aber ist die Richtung der Kultur, die, wie wir oben sahen, die
Geldwirtschaft anbahnt.
Die Trennung des Arbeiters von seinem Arbeitsmittel, die als
Besitzfrage für den Knotenpunkt des sozialen Elends gilt, würde sich in
einem anderen Sinne gerade als eine Erlösung zeigen: wenn sie die
personale Differenzierung des Arbeiters als Menschen von den rein
sachlichen Bedingungen bedeutete, in die die Technik der Produktion ihn
stellt.
So würde das Geld eine jener nicht seltenen Entwicklungen vollziehen,
in denen die Bedeutung eines Elementes direkt in ihr Gegenteil umschlägt,
sobald sie aus ihrer ursprünglichen beschränkten Wirksamkeit sich zu
einer durchgehenden, konsequenten, überall hindringenden entfaltet hat.
Indem das Geld gleichsam einen Keil zwischen die Person und die Sache
treibt, zerreißt es zunächst wohltätige und stützende Verbindungen,
leitet aber doch jene Verselbständigung beider gegeneinander ein, in der
jedes von beiden seine volle, befriedigende, von dem andern ungestörte
Entwicklung finden kann.
Wo die Arbeitsverfassung, bzw. das allgemeine soziale Verhältnis aus
der personalen in die sachliche Form - und, parallel damit, aus der
naturalwirtschaftlichen in die geldwirtschaftliche -übergeht, finden wir
zunächst oder partiell eine Verschlechterung in der Stellung des
Untergeordneten.
Die Entlohnung des Arbeiters in Naturalien hat, gegenüber dem
Geldlohn, neben all ihren Gefahren sicher manche Vorteile.
Denn die Geldleistung bezahlt ihre größere äußere Bestimmtheit,
sozusagen ihre logische Präzision, mit der größeren Unsicherheit ihres
schließlichen Wertquantums.
Brot und Wohnung haben für den Arbeiter einen, man möchte sagen,
absoluten Wert, der als solcher zu allen Zeiten derselbe ist; die
Wertschwankungen, denen nichts Empirisches sich entziehen kann, fallen
hier dem Arbeitgeber zur Last, der sie dadurch für den Arbeiter
ausgleicht.
Der gleiche Geldlohn dagegen kann heute etwas völlig anderes bedeuten
als vor einem Jahre, er verteilt die Chancen der Schwankungen zwischen
Geber und Empfänger.
Allein diese Unsicherheit und Ungleichmäßigkeit, die oft genug recht
empfindlich sein mag, ist doch das unvermeidliche Korrelat der Freiheit.
Die Art, auf die die Freiheit sich darstellt, ist Unregelmäßigkeit,
Unberechenbarkeit, Asymmetrie; weshalb denn - wie später noch
ausführlich (> 366) zu erörtern ist - freiheitliche politische Verfassungen,
wie die englische, durch ihre inneren Anomalien, ihren Mangel an
Planmäßigkeit und systematischem Aufbau charakterisiert sind, während
despotischer Zwang allenthalben auf symmetrische Strukturen,
Gleichförmigkeit der Elemente, Vermeidung alles Rhapsodischen ausgeht.
Die Schwankungen der Preise, unter denen der Geldlohn empfangende
Arbeiter ganz anders als der in Naturalien entlohnte leidet, haben so
einen tiefen Zusammenhang mit der Lebensform der Freiheit, die dem
Geldlohn ebenso entspricht, wie die Naturalentlohnung der Lebensform der
Gebundenheit.
Gemäß der Regel, die weit über die Politik hinaus gilt: wo eine
Freiheit ist, da ist auch eine Steuer - zahlt der Arbeiter in den
Unsicherheiten des Geldlohnes die Steuer für die durch diesen bewirkte
oder angebahnte Freiheit.
- Ganz Entsprechendes nehmen wir wahr, wo umgekehrt die Leistungen des
sozial Tieferstehenden aus der naturalen in die Geldform übergehen.
Die Naturalleistung schafft ein gemütlicheres Verhältnis zwischen dem
Berechtigten und dem Verpflichteten.
In dem Korn, dem Geflügel, dem Wein, die der Grundholde in den
Herrenhof liefert, steckt unmittelbar seine Arbeitskraft, es sind
gleichsam Stücke von ihm, die sich von seiner Vergangenheit und seinem
Interesse noch nicht völlig gelöst haben; und entsprechend werden sie
unmittelbar von dem Empfänger genossen, er hat ein Interesse an ihrer
Qualität und sie gehen sozusagen ebenso in ihn persönlich ein, wie sie
von jenem persönlich ausgehen.
Es wird damit also eine viel engere Verbindung zwischen Berechtigtem
und Verpflichtetem hergestellt, als durch die Geldleistung, in der die
personalen Momente von beiden Seiten her verschwinden.
Deshalb hören wir, dass im frühen mittelalterlichen Deutschland
durchaus die Sitte herrschte, die Leistungen der Hörigen durch kleine
Gefälligkeiten zu mildern; allenthalben erhielten sie bei der Entrichtung
der Abgaben eine kleine Gegengabe, mindestens Speise und Trank.
Diese wohlwollende, sozusagen anmutige Behandlung der Verpflichteten
hat sich in dem Maße verloren, in dem an die Stelle der Naturalleistungen
mehr und mehr Geldleistungen und an die Stelle der unter ihren Grundholden
lebenden Grund- und Landesherren die härteren Beamten traten.
Denn diese Einsetzung der Beamten bedeutete die Objektivierung des
Betriebes: der Beamte leitete ihn nach den unpersönlichen Anforderungen
der Technik, die ein möglichst großes objektives Erträgnis liefern
sollte.
Er stand mit derselben entpersonalisierenden Wirkung zwischen dem
Hörigen und dem Herrn, wie sich das Geld zwischen die Leistung des einen
und den Genuss des andern schob, eine trennende Selbständigkeit der
Mittelinstanz, die sich auch darin zeigte, dass die Verwandlung der (>
367) Naturalfronen in Geldzinsung dem Gutsverwalter ganz neue
Gelegenheiten zu Unredlichkeiten gegenüber dem fernen Herrn gab.
So sehr der Bauer von dem Persönlichkeitscharakter des Verhältnisses
profitiert und nach dieser Seite hin unter seiner Versachlichung und
Zugeldesetzung zunächst leiden mag, so war dieses doch, wie ich oben
auseinander setzte, der unumgängliche Weg, der zur Aufhebung der
Leistungen der Hörigen überhaupt führte.
Neben der skizzierten Phänomenenreihe, welche auf dieses Endziel
hinaussieht, steht eine andere, die auf den ersten Blick die genau
entgegengesetzte Konsequenz zeigt.
Es scheint z. B., als ob der Stücklohn dem bisher charakterisierten
Fortschritt der Geldkultur mehr entspräche, als der Stundenlohn.
Denn der letztere steht dem Indienstnehmen des ganzen Menschen, mit
seinen gesamten, aber nicht sicher bestimmbaren Kräften, viel näher, als
der Stücklohn, wo die einzelne, genau bestimmte, aus dem Menschen völlig
heraus-objektivierte Leistung vergolten wird.
Dennoch ist augenblicklich der Stundenlohn dem Arbeiter im allgemeinen
günstiger - außer wo technische Umstände, z. B. rasche Änderung der
Maschinen im Sinne der Produktivitätssteigerung, für den Stücklohn
sprechen -, gerade weil sich die Entlohnung hier nicht mit derselben
Strenge wie beim Stücklohn nur nach der vollbrachten Leistung richtet;
sie bleibt dieselbe, auch wenn Pausen, Verlangsamungen, Versehen, ihr
Resultat irgendwie alterieren.
So erscheint der Stundenlohn menschenwürdiger, weil er ein größeres
Vertrauen voraussetzt, und er gibt innerhalb der Arbeit doch etwas mehr
tatsächliche Freiheit, als der Stücklohn, trotzdem (oder hier vielmehr:
weil) der Mensch als ganzer in das Arbeitsverhältnis eintritt und so die
Unbarmherzigkeit des rein objektiven Maßstabes gemildert wird.
Die Steigerung dieses Verhältnisses ist in der »Anstellung« zu
erblicken, in der die einzelne Leistung noch viel weniger den
unmittelbaren Maßstab der Entlohnung abgibt, sondern die Summe derselben,
die Chance aller dazwischentretenden menschlichen Unzulänglichkeiten
einschließend, bezahlt wird.
Am deutlichsten wird dies bei der Stellung des höheren Staatsbeamten,
dessen Gehalt überhaupt keine quantitative Beziehung zu seinen einzelnen
Leistungen mehr hat, sondern ihm nur die standesgemäße Lebenshaltung
ermöglichen soll.
Als kürzlich auf einen Gerichtsbeschluss hin einem preußischen
Beamten, der durch eigenes schweres Verschulden längere Zeit an seiner
Funktionierung verhindert war, ein Teil seines Gehaltes für diese Zeit
einbehalten wurde, hob das Reichsgericht das Urteil auf: denn das Gehalt
eines Beamten sei keine pro rata geltende Gegenleistung für seine
Dienste, sondern eine »Rente«, welche dazu bestimmt sei, ihm die Mittel
zu seinem, (> 368) dem Amte entsprechenden standesgemäßen Unterhalt
zu geben.
Hier wird die Entlohnung also prinzipiell gerade auf das personale
Element unter Ausschluss einer genauen objektiven Äquivalenz gerichtet.
Freilich sind diese Gehälter immer auf längere Perioden hinaus
festgelegt, und bei dem Schwanken des Geldwertes in diesen wird gerade
durch die Stabilität des Einkommens die Stabilität der Lebenshaltung
verhindert, während die Bezahlung der Einzelleistung viel leichter den
Veränderungen des Geldwertes folgt.
Allein das entkräftet meine Deutung dieses Verhältnisses so wenig, dass
es vielmehr die Unabhängigkeit des persönlichen Elementes von dem
ökonomischen, auf die es ankommt, erst recht hervorhebt.
Dass die Honorierung hier mir ganz im allgemeinen erfolgt und sich
nicht den einzelnen Wechselfällen der ökonomischen Entwicklung
anschmiegt, bedeutet ja gerade die Absonderung der Persönlichkeit als
eines Ganzen von der Einzelheit ökonomisch bewertbarer Leistungen; und
der stabile Gehalt verhält sich zu der wechselnden Höhe seiner
Einzelverwertungen, wie die ganze Persönlichkeit zu der unvermeidlich
wechselnden Qualität ihrer einzelnen Leistungen.
- Die äußerste, wenngleich nicht immer als solche erkennbare Stufe
dieser Phänomenenreihe liegt in der Honorierung jener idealen Funktionen,
deren Inkommensurabilität mit irgendwelchen Geldsummen jede
»angemessene« Bezahlung illusorisch macht.
Die Bedeutung der Bezahlung kann hier nur sein, dass man das
Entsprechende beiträgt, um dem Leistenden die angemessene Lebenshaltung
zu ermöglichen, nicht aber, dass sie und die Leistung sich sachlich
entsprächen.
Deshalb wird dem Portraitmaler das Honorar gleichmäßig bezahlt, ob
das Bild ganz gelungen ist oder nicht, dem Konzertgeber das Eintrittsgeld,
auch wenn er nachher schlecht spielt, dem Arzt seine Taxe, ob der Patient
geheilt wird oder stirbt - während auf niedrigeren Gebieten das Ob und Wie viel
der Zahlung viel direkter und genauer von dem Ausfall der Leistung
abhängt.
Wie sehr der sachliche Zusammenhang zwischen der Leistung und dem
Äquivalent hier durchbrochen ist, lehrt auf den ersten Blick das Missverhältnis
ihrer Quantitäten.
Wer für ein Gemälde, Theater, Belehrung noch einmal so viel Geld
aufwendet, als für andere, und in beiden Fällen an -gemessen gezahlt zu
haben glaubt, kann doch nicht sagen: dieses Bild ist genau noch einmal so
schön wie das andere, diese Belehrung genau doppelt so tief und wahr wie
die andere.
Und selbst, wenn man die Bezahlung jenseits der objektiven Schätzung
und auf die verschiedenen Quanten des subjektiven Genusses stellen
wollte, würde man, auf je höhere Gebiete man kommt, um so weniger die
genauen Verhältnisse zwischen jenen behaupten wollen, auf die die Geldäquivalente
(> 369) logische Anweisung geben.
Schließlich tritt die völlige Beziehungslosigkeit des
Entlohnungsquantums zu der Leistung etwa am schärfsten hervor, wenn man
für das Spiel eines Musikvirtuosen, das uns zu den höchsten Stufen der
in uns entwickelbaren Empfindungen gehoben hat, ein paar Mark bezahlt.
Einen Sinn erhält ein derartiges Äquivalent nur von dem Standpunkt
aus, dass es sich überhaupt gar nicht mit der einzelnen Leistung dem
Werte nach decken, sondern nur zu demjenigen Unterhalt des Künstlers
beitragen soll, der ein geeignetes Fundament für seine Leistung bildet.
So scheint also gerade bei den höchsten Produktionen die Entwicklung
umzubiegen: das Geldäquivalent gilt nicht mehr der einzelnen Leistung,
unter Beziehungslosigkeit zu der dahinterstehenden Person, sondern gerade
dieser Person als ganzer, unter Beziehungslosigkeit zu ihrer einzelnen
Leistung.
Sieht man aber näher zu, so strebt diese Erscheinungsreihe doch
demselben Punkte zu, wie jene andere, die ihr Ideal in der reinen
Sachlichkeit der ökonomischen Stellung fand.
Beide münden gleichmäßig an einer völligen gegenseitigen
Verselbständigung der ökonomischen Leistung und der Persönlichkeit.
Denn nichts anderes bedeutet es, wenn der Beamte oder der Künstler
nicht für seine einzelne Leistung honoriert wird, sondern wenn es der
Sinn seines Honorars ist, ihm eine gewisse persönliche Lebenshaltung zu
ermöglichen.
Allerdings ist hier, im Gegensatz zu der früheren Reihe, das
Persönliche mit dem Ökonomischen in Verbindung gesetzt; aber doch so, dass
innerhalb des Komplexes der Persönlichkeit selbst die Leistungen,
für welche allerdings im letzten Grunde das Äquivalent gegeben wird,
sich gerade sehr scharf gegen die Gesamtpersönlichkeit, als die Grundlage
jener Leistungen, absetzen.
Die Befreiung der Persönlichkeit, die in ihrer Differenzierung von der
objektiven Leistung liegt, wird in gleicher Weise vollzogen: ob nun von
der wachsenden Objektivierung der Leistung ausgehend, die schließlich
für sich allein in die ökonomische Zirkulation eintritt und die
Persönlichkeit ganz draußen lässt - oder anhebend von der Honorierung
bzw. Unterhaltung der Persönlichkeit als ganzer, aus der dann die
einzelne Leistung ohne direktes und singuläres ökonomisches Äquivalent
hervorgeht.
In beiden Fällen wird die Persönlichkeit von dem Zwange befreit, den
ihre unmittelbare ökonomische Verkettung mit der einzelnen objektiven
Leistung ihr auferlegt.
Nun erscheint freilich die zu zweit behandelte Reihe weniger
geldwirtschaftlich bedingt als die erste.
Wo die gegenseitige Verselbständigung zwischen Person und Leistung von
der Betonung der letzteren ausgeht, muss das Geld eine größere Rolle
spielen, als wo (> 370) umgekehrt die Persönlichkeit sozusagen das
aktive Element in dem Prozesse ist, sie von der Leistung zu sondern; denn
das Geld hat vermöge seines unpersönlichen Charakters und seiner
unbedingten Nachgiebigkeit eine besonders starke Wahlverwandtschaft zu der
einzelnen Leistung als solcher und eine besondere Kraft, sie
hervorzuheben: wogegen jene Höhe und Sicherheit der Lebenshaltung, mit
der der Persönlichkeit als ganzer das Äquivalent für ihre Bewährungen
geboten wird, ebenso gut auch in den primitiveren Wirtschaftsformen, durch
Belehnung mit einem Stück Land oder mit Regalien irgendwelcher Art
eintreten konnte.
Die spezifische Bedeutung des Geldes innerhalb dieser Reihe geht nicht
von der Seite des Empfangenden, sondern des Gebenden aus.
Denn es ermöglicht, jenes Gesamtäquivalent für das Lebenswerk eines
Arbeitenden aus den Beiträgen vieler zusammenzusetzen, mögen dies nun
die Eintrittsgelder von Konzertbesuchern sein, oder die Aufwendungen der
Bücherkäufer, oder die Steuern der Bürger, aus denen die
Beamtengehälter gezahlt werden.
Das tritt recht an dem Zusammenhang hervor, den die Geldwirtschaft
ersichtlich mit dem Aufkommen mechanischer Reproduktionen hat.
Sobald der Buchdruck erfunden ist, wird für das elendeste Machwerk
derselbe Bogenpreis bezahlt wie für die erhabenste Dichtung, sobald es
Photographien gibt, ist eine solche der Bella di Tiziano nicht teurer als
die einer Chansonettensängerin, sobald mechanische Herstellungsweisen von
Geräten bestehen, ist eines im edelsten Stil nicht kostbarer als manches
im geschmacklosesten.
Wenn der Schöpfer des einen mehr Geld verdient, als der des anderen,
so bewirkt dies nur die größere Anzahl derer, von denen jeder für das
Produkt dennoch nur ebensoviel zahlt, wie jeder Abnehmer des anderen.
Liegt hierin schon an und für sich der demokratische Charakter des
Geldes, gegenüber den Ausstattungen der zu honorierenden
Persönlichkeiten durch Einzelpersonen in den Formen des Feudalismus oder
des Mäcenatentums, so dient diese Anonymität des Geldgebers, im
Gegensatz zu den genannten anderen Formen, sicherlich der subjektiven
Unabhängigkeit und freien Entwicklung der die Leistung anbietenden
Person.
Insbesondere das Überhandnehmen der mechanischen Reproduktionsweisen
mit jener Folge, den Geldpreis von der Qualität unabhängig zu machen,
zerschneidet das Band, das die spezifische Bezahlung für die spezifische
Leistung zwischen Abnehmern und Produzenten geknüpft hatte.
So tut in dem Differenzierungsprozesse zwischen Person und Leistung das
Geld seinen Dienst für die Unabhängigkeit des Leistenden schließlich
ebenso, wenn die Lösung jener ehemals verschmolzenen Elemente von der
(> 371)Verselbständigung der Person, wie wenn sie von der
Verselbständigung der Leistung ausging.
Sehen wir hier auf den Anfang dieser Überlegungen zurück, so zeigt
sich der ganze beschriebene Sonderungsprozess zwischen der Person und der
Sache im genauen Sinne doch als eine Differenzierung innerhalb der
ersteren: es sind die verschiedenen Interessen und Betätigungssphären
der Persönlichkeit, die durch die Geldwirtschaft ihre relative
Selbständigkeit erhalten.
Wenn ich sagte, dass das Geld die ökonomische Leistung aus dem Ganzen
der Persönlichkeit herauslöst, so bleibt, absolut genommen, jene doch
immer ein Teil der Persönlichkeit, diese andrerseits bedeutet jetzt nicht
mehr ihr absolutes Ganze, sondern nur noch die Summe derjenigen
psychischen Inhalte und Energien, die nach Aussonderung der ökonomischen
übrig bleiben.
So kann man die Wirkung des Geldes als eine Atomisierung der
Einzelpersönlichkeit bezeichnen, als eine innerhalb ihrer vor sich
gehende Individualisierung.
Dies ist doch aber nur eine in das Individuum hinein fortgesetzte
Tendenz der ganzen Gesellschaft: wie das Geld auf die Elemente des
Einzelwesens, so wirkt es vor allem auf die Elemente der Gesellschaft, auf
die Individuen.
Der letztere, der Tatsache nach oft betonte Erfolg der Geldwirtschaft
heftet sich zunächst daran, dass das Geld eine Anweisung auf die
Leistungen anderer ist.
Während in vorgeldwirtschaftlichen Zeiten der Einzelne unmittelbar auf
seine Gruppe angewiesen war und der Austausch der Dienste jeden eng mit
der Gesamtheit verband, trägt nun jeder seinen Anspruch auf die
Leistungen von anderen in verdichteter, potenzieller Form mit sich herum.
Er hat die Wahl, wann und wo er ihn geltend machen will, und löst damit
die Unmittelbarkeit der Beziehungen, die die frühere Austauschform
gestiftet hatte.
Diese äußerst bedeutsame Kraft des Geldes, dem Individuum eine neue
Selbständigkeit den unmittelbaren Gruppeninteressen gegenüber zu
verleihen, äußert sich keineswegs nur gelegentlich des fundamentalen
Gegensatzes zwischen Natural- und Geldwirtschaft, sondern auch innerhalb
der letzteren.
Gegen Ende des 16. Jahrhunderts schrieb der italienische Publizist
Botero: »Wir haben in Italien zwei blühende Republiken, Venedig und
Genua. Die Venetianer, welche sich mit reellem Warenhandel beschäftigen, sind
zwar als Privatleute nur mäßig reich geworden, haben aber dafür ihren
Staat außerordentlich groß und reich gemacht. Die Genuesen dagegen haben sich ganz dem Geldgeschäft ergeben und
hierdurch ihren Privatbesitz sehr vermehrt, während ihr Staatswesen
verarmt ist.«
Indem die Interessen auf das Geld gestellt werden und soweit der Besitz
in Geld besteht, muss der Einzelne die Tendenz und das Gefühl einer (>
372) selbständigeren Bedeutung dem sozialen Ganzen gegenüber bekommen,
er verhält sich zu diesem nun wie Macht zu Macht, weil er frei ist, sich
seine Geschäftsbeziehungen und Kooperationen überall, wo er will, zu
suchen; das Warengeschäft dagegen, selbst wenn es sich räumlich so weit
erstreckt wie das der Venetianer, muss vielmehr Mitwirkende und
Angestellte im nächsten Kreise suchen, seine umständlichere und
substantiellere Technik legt ihm überhaupt lokale Bedingungen auf, von
denen das Geldgeschäft frei ist.
Noch entschiedener tritt dies natürlich an dem Unterschied zwischen
Grund- und Geldbesitz hervor.
Es beweist die Tiefe dieses soziologischen Zusammenhanges, dass man
hundert Jahre nach jener Äußerung Boteros gerade an sie die Betrachtung
geknüpft hat, welche Gefahr es für den Staat wäre, wenn das
Hauptvermögen der herrschenden Klasse aus Mobiliarbesitz besteht, den man
in Zeiten der öffentlichen Not in Sicherheit bringen kann, während die
Grundbesitzer durch ihr Interesse unlösbar mit dem Vaterlande verbunden
sind.
In England ist das steigende Übergewicht des industriellen Reichtums
über den in Grundbesitz angelegten dafür verantwortlich gemacht worden, dass
das kommunal-soziale Interesse der obersten Klasse sich verloren hat.
Das alte Self-Government ruhte auf der persönlichen Staatstätigkeit
der letzteren, die jetzt immer mehr direkten Staatsorganen Platz macht.
Die bloße Geldsteuer, mit der man sich jetzt abfindet, dokumentiert
den Zusammenhang, der zwischen der gewachsenen Geldmäßigkeit aller
Verhältnisse und dem Niedergang jener alten Sozialverpflichtungen
stattfindet.
Nun macht das Geld nicht nur die Beziehung der Einzelnen zur Gruppe
überhaupt zu einer viel unabhängigeren, sondern der Inhalt der
speziellen Assoziationen und das Verhältnis der Teilnehmer zu ihnen
unterliegt einem ganz neuen Differenzierungsprozess.
Die mittelalterliche Korporation schloss den ganzen Menschen in sich
ein: eine Zunft der Tuchmacher war nicht eine Assoziation von Individuen,
welche die bloßen Interessen der Tuchmacherei pflegte, sondern eine
Lebensgemeinschaft in fachlicher, geselliger, religiöser, politischer und
vielen sonstigen Hinsichten.
Um so sachliche Interessen sich eine solche Assoziation auch gruppieren
mochte, sie lebte doch ganz unmittelbar in ihren Mitgliedern und diese
gingen restlos in ihr auf.
Im Gegensatz zu dieser Einheitsform hat nun die Geldwirtschaft
unzählige Assoziationen ermöglicht, die entweder von ihren Mitgliedern
nur Geldbeiträge verlangen oder auf ein bloßes Geldinteresse
hinausgehen: zuhöchst die Aktiengesellschaft, bei der der
Vereinigungspunkt der Teilhaber ausschließlich in dem Interesse an der
Dividende liegt; so ausschließlich, dass es wohl jedem Einzelnen (> 373)
ganz gleichgültig ist, was die Gesellschaft denn eigentlich
produziert.
Die sachliche Zusammenhangslosigkeit des Subjekts mit dem Objekt, an
dem es ein bloßes Geldinteresse hat, spiegelt sich in seiner personalen
Zusammenhangslosigkeit mit den anderen Subjekten, mit denen ihn ein
ausschließliches Geldinteresse verbindet.
Hiermit ist nun eine der wirkungsvollsten kulturellen Formungen
gegeben: die Möglichkeit des Individuums, sich an Assoziationen zu
beteiligen, deren objektiven Zweck es fördern oder genießen will, ohne dass
für die Persönlichkeit im übrigen die Verbindung irgendeine
Bindung mit sich brächte.
Das Geld hat es bewirkt, dass man sich mit Anderen vereinigen kann,
ohne etwas von der persönlichen Freiheit und Reserve aufgeben zu
brauchen.
Das ist der fundamentale, unsäglich bedeutungsvolle Unterschied gegen
die mittelalterliche Einungsform, die zwischen dem Menschen als Menschen
und dem Menschen als Mitglied einer Vereinigung nicht unterschied; sie zog
das gesamtwirtschaftliche wie das religiöse, das politische wie das
familiäre Interesse gleichmäßig in ihren Kreis.
Die dauernde Vereinigung kennt in jenem urwüchsigen Stadium noch nicht
die Form des bloßen »Beitrages«, am wenigsten die Herstellung ihrer
ganzen Substanz aus solchen und aus »beschränkten Haftungen«.
Wie man wohl im großen und ganzen und mit den bei so allgemeinen
Behauptungen nötigen Reserven sagen kann, dass die Verhältnisse der
Menschen untereinander früher entschiedenere waren, weniger durch
Vermittlungen, Mischungen, Vorbehalte undeutlich gewordene, dass es
weniger problematische und »halbe« Verhältnisse gab: so stand die
Beziehung des Einzelnen zur Assoziation viel mehr unter dem Zeichen des
Ganz oder Gar nicht, sie duldete nicht eine Zerlegbarkeit, durch die ein
bloßes Partikelchen der im übrigen unabhängigen Persönlichkeit in sie
hinein gegeben werden kann und die in der Hingabe und Entnahme von Geld
als dem einzigen assoziativen Bande ihre absolute Vollendung findet.
Und dies gilt nicht nur für Einzelne, sondern auch für
Kollektivindividuen.
Die Geldform des Gemeininteresses gewährt auch Vereinigungen die
Möglichkeit zu einer höheren Einheit zusammenzutreten, ohne dass die
einzelne auf ihre Unabhängigkeit und Sonderart zu verzichten braucht.
Nach 1848 bildeten sich in Frankreich Syndikate von
Arbeiter-Assoziationen desselben Gewerkes, derart, dass jede ihren
unteilbaren Fonds an dieses Syndikat ablieferte und so eine unteilbare
gemeinsame Kasse zustande kam.
Diese sollte namentlich Engros-Einkäufe er-möglichen, Darlehen
gewähren usw. Die Syndikate hatten aber durchaus nicht den Zweck, die teilhabenden
Assoziationen zu einer einzigen zu vereinigen, sondern jede sollte ihre
besondere Organisation (> 374) beibehalten.
Dieser Fall ist deshalb so bezeichnend, weil die Arbeiter damals in
einer wahren Leidenschaft der Assoziationsbildung befangen waren.
Lehnten sie nun die hier so naheliegende Verschmelzung ausdrücklich
ab, so müssen sie besonders starke Gründe für gegenseitige Reserve
gehabt haben - und fanden dabei die Möglichkeit, die dennoch vorhandene
Einheit ihrer Interessen in jener Gemeinsamkeit des bloßen Geldbesitzes
wirksam werden zu lassen.
Ja, auf Grund dieser vollen subjektiven Freiheit, die die bloße
Geldbeteiligung den Mitgliedern der Assoziation lässt, sind gewisse
Vereinigungen überhaupt erst möglich geworden.
Der Gustav-Adolf-Verein, jene große Gemeinschaft zur Unterstützung
bedürftiger evangelischer Gemeinden, hätte gar nicht zur Existenz und
Wirksamkeit kommen können, wenn nicht der Charakter (oder vielmehr die
Charakterlosigkeit) der Geldbeiträge die konfessionellen Unterschiede der
Beitragenden verwischt hätte.
Zu keiner anderen Einungsform wären Lutheraner, Reformierte, Unierte
zu bewegen gewesen.
Dasselbe gilt, wenn das gemeinsame Geldinteresse sozusagen ein passives
wird.
Der englische Klerus bildete bis ziemlich tief in das Mittelalter
hinein durchaus keine Einheit; insbesondere gehörten die Bischöfe, als
Feudalherren, zu den Lords, in sozialer und politischer Absonderung von
dem niederen Klerus.
Dies fand namentlich solange statt, als nur der Grundbesitz, an dem
letzterer nicht teil hatte, besteuert wurde.
Sobald aber besondere Besteuerungen des gesamten geistlichen Einkommens
aufkamen, war durch Opposition dagegen oder durch Bewilligung ein
gemeinsames Interesse für den ganzen Stand geschaffen, das der beste
Kenner jener Zeit für eins der Hauptbindemittel hält, die überhaupt den
Klerus erst als einheitlichen Stand schufen.
Schon die Anfänge der Geldwirtschaft zeitigen Entwicklungen der
wirtschaftlichen Vereinigung aus demselben Grundmotiv heraus.
Die Vermehrung und vermehrte Bedeutung des Kapitals erzeugte vom 14.
Jahrhundert an das Bedürfnis, dasselbe in der Familie ungeteilt zu
erhalten.
Denn indem die Anteile aller Erben einheitlich zusammenblieben, übten
sie weit reichere Wirkungen zugunsten eines jeden, als er bei ihrer
Aufteilung erreichen konnte.
Es begann also in Deutschland der Eintritt aller Erben in die
ungeteilte Erbschaft und der Weiterbestand des alten Geschäfts zu
gesamter Hand.
Daran knüpften sich nun zwei Konsequenzen.
Es entstand innerhalb der Familie die Trennung von Hauswirtschaft und
Geschäft, so dass Familienmitglieder mit getrennter Hauswirtschaft und
separatem Vermögen doch Teilhaber der einen ungeteilten »Firma« bleiben
konnten; während die Bedeutung des Geldkapitals die alte
Familienwirtschaft überhaupt gesprengt hatte, schuf es nun doch über
dieser (> 375) Trennung eine neue Vereinigung, in deren reine
Sachlichkeit die von den eigentlichen Privatinteressen gelösten,
ausschließlichen Vermögensinteressen eingingen.
Und zweitens, wurde dieser Gemeinsamkeitsmodus nun auch von solchen
nachgeahmt, welche nicht einmal in einer ursprünglichen Familienbeziehung
standen; nachdem einmal aus der Hauswirtschaft sich das »Geschäft«
herausgelöst hatte, wurde es auch von Nichtverwandten als
Vereinigungsform der bloßen arbeitenden Kapitalien gewählt, so dass schon anfangs des 15. Jahrhunderts die offene Handelsgesellschaft
gebräuchlich wird.
Zu einer reinen Vermögensgenossenschaft, d. h. einer solchen, in der das
gemeinsam besessene Vermögen sich zu einer selbständigen, jenseits der
Einzelanteile stehenden Einheit und Rechtspersönlichkeit objektiviert hat
und der Teilhaber nur mit einem bestimmten Teile seines Vermögens und
sonst überhaupt nicht mit seiner Person beteiligt ist -ist es erst seit
dem Durchdringen der Geldwirtschaft gekommen.
Das Geld allein konnte solche Gemeinsamkeiten zustande bringen, die das
einzelne Mitglied überhaupt nicht präjudizieren: es hat den Zweckverband
zu seinen reinen Formen entwickelt, jene Organisationsart, die sozusagen
das Unpersönliche an den Individuen zu einer Aktion vereinigt und uns die
bisher einzige Möglichkeit gelehrt hat, wie sich Personen unter absoluter
Reserve alles Persönlichen und Spezifischen vereinigen können.
- Die zersetzende und isolierende Wirkung des Geldes ist nicht nur ganz
im allgemeinen Bedingung und Korrelat dieser versöhnenden und
verbindenden; sondern in einzelnen historischen Verhältnissen übt das
Geld zugleich die auflösende und die vereinigende Wirkung.
So z. B. im Familienleben, dessen organische Einheit und Enge
einerseits durch die Folgen der Geldwirtschaft zerstört worden ist,
während man andrerseits gerade unter Anerkennung hiervon hervorgehoben
hat, dass die Familie fast nichts mehr sei, als eine Organisation der
Erbfolge.
Wenn unter mehreren Interessen, die die Vereinigung eines Kreises
ausmachen, das eine auf alle anderen zerstörend wirkt, so wird natürlich
dieses selbst die anderen überleben und schließlich noch die einzige
Verbindung zwischen den Elementen darstellen, deren sonstige
Zusammenhänge es zernagt hat.
Nicht nur auf Grund seines immanenten Charakters, sondern gerade weil
es auf so viele andere Verbindungsarten der Menschen destruktiv wirkt,
sehen wir das Geld den Zusammenhang zwischen sonst ganz zusammenhangslosen
Elementen herstellen.
Und es gibt heute vielleicht keine Assoziation von Menschen mehr, die
nicht, als Ganzes, irgendein Geldinteresse einschlösse, und sei es nur
die Saalmiete einer religiösen Korporation.
Durch den Charakter des Zweckverbandes aber, den das (> 376)
Einungsleben deshalb mehr und mehr annimmt, wird es mehr und mehr
entseelt; die ganze Herzlosigkeit des Geldes spiegelt sich so in der
sozialen Kultur, die von ihm bestimmt wird.
Vielleicht, dass die Kraft des sozialistischen Ideals zum Teil einer
Reaktion auf diese entstammt; denn indem es dem Geldwesen den Krieg
erklärt, will es die Isolierung des Individuums seiner Gruppe gegenüber,
wie sie in der Form des Zweckverbandes verkörpert ist, aufheben und
appelliert zugleich an alle innigen und enthusiastischen Gefühle für die
Gruppe, die sich in dem Einzelnen erwecken lassen.
Freilich ist der Sozialismus auf eine Rationalisierung des Lebens
gerichtet, auf die Beherrschung seiner zufälligen und einzigartigen
Elemente durch die Gesetzmäßigkeiten und Berechnungen des Verstandes;
allein zugleich ist er den dumpfen kommunistischen Instinkten
wahlverwandt, die als Erbschaft längst verschollener Zeiten noch in den
abgelegeneren Winkeln der Seelen ruhen.
In dieser Zweiheit von Motivierungen, deren psychische Standorte
einander polar entgegengesetzt sind, und die ihn einerseits als das
äußerste Entwicklungsprodukt der rationalistischen Geldwirtschaft,
andrerseits als die Verkörperung des undifferenziertesten Instinktes und
Gefühlslebens zeigen, liegt wohl die Eigenart seiner Anziehungskraft: er
ist Rationalismus und Reaktion auf den Rationalismus.
Der Sozialismus hat an der alten Gentilverfassung mit ihrer
kommunistischen Gleichheit sein begeisterndes Ideal gefunden, während das
Geldwesen das Individuum auf sich rückwärts konzentriert und ihm als
Objekte der persönlichen und Gemütshingabe einerseits nur die
allerengsten individuellen Beziehungen, wie Familie und Freundschaft,
andrerseits nur den weitesten Kreis, etwa des Vaterlandes oder der
Menschheit überhaupt, übrig gelassen hat - beides soziale Bildungen, die
sich, wenn auch aus verschiedenen Gründen, der objektiven Vereinigung zu
isolierten Zwecken völlig fremd gegenüberstellen.
Hier wird nun eine der umfassendsten und tiefgreifendsten
soziologischen Normen wirksam.
Zu den wenigen Regeln nämlich, die man mit annähernder Allgemeinheit
für die Form der sozialen Entwicklung aufstellen kann, gehört wohl
diese: dass die Erweiterung einer Gruppe Hand in Hand geht mit der
Individualisierung und Verselbständigung ihrer einzelnen Mitglieder.
Die Evolution der Gesellschaften pflegt mit einer relativ kleinen
Gruppe zu beginnen, welche ihre Elemente in strenger Bindung und
Gleichartigkeit hält, und zu einer relativ großen vorzuschreiten, die
ihren Elementen Freiheit, Fürsichsein, gegenseitige Differenzierung
gewährt.
Die Geschichte der Familienformen wie die der Religionsgemeinden, die
Entwicklung der Wirtschaftsgenossenschaften wie die der politischen
Parteien zeigt allenthalben diesen Typus.
Die Bedeutung des (> 377) Geldes für die Entwicklung der
Individualität steht deshalb in engstem Zusammenhange mit der, die es
für die Vergrößerung der sozialen Gruppen besitzt.
Für diese letztere bedarf es hier keines ausführlichen Beweises mehr:
die Wechselwirkung zwischen der Geldwirtschaft und der Größe des
Wirtschaftskreises habe ich früher aufgezeigt.
Je mehr Menschen miteinander in Beziehung treten, desto abstrakter und
allgemeingültiger muss ihr Tauschmittel sein; und umgekehrt, ist erst
einmal ein solches geschaffen, so gestattet es eine Verständigung auf
sonst unzugängliche Entfernungen hin, eine Einbeziehung der
allermannigfaltigsten Persönlichkeiten in die gleiche Aktion, eine
Wechselwirkung und damit Vereinheitlichung von Menschen, die wegen ihres
räumlichen, sozialen, personalen und sonstigen Interessenabstandes in gar
keine andere Gruppierung zu bringen wären.
In wie enger Korrelation Geldwirtschaft, Individualisierung und
Vergrößerung des sozialen Kreises stehen, offenbart zunächst der
Charakter des Handelsgewerbes, das einerseits mit dem Vordringen der
Geldwirtschaft, andrerseits mit der Erweiterung der Beziehungen, dem
Hinausgreifen über die enge, sich selbst genügende Gruppe der
Primitivzeit in offensichtlichem Zusammenhang steht.
Und nun hat der Handel dadurch individuellen Charakter, dass er - von
seinen höchsten Stufen abgesehen - keine so komplizierte Technik wie das
Handwerk und keine so traditionell festgelegte wie der Landbau besitzt.
Der Handeltreibende ist deshalb nicht in dem Maße, wie es in den
anderen Erwerbstypen gilt, auf Unterweisung - die immer engeren
Zusammenhang mit der unmittelbaren Umgebung involviert -, auf personale
und objektive Tradition - die die individuelle Sonderart nivelliert -, auf
Erblichkeit - die das frühere Handwerk und noch jetzt der Landbesitz
voraussetzt - angewiesen.
Aus Indien wird berichtet, dass die Erblichkeit der Berufe in dem
Handelsgewerbe nicht so entschieden sei, wie in den industriellen.
Es ist die Technik des Handels, die es dem wandernden, die Gruppengrenzen
durchbrechenden Kaufmann, dem Pionier der Geldwirtschaft, erleichtert,
sich jenen Vergleichmäßigungen und Verschmelzungen der anderen Berufe zu
entziehen und sich auf sein individuelles Können und Wagen zu stellen.
Ich zeige die gleiche Korrelation an einem etwas abseits liegenden
Fall.
Ob der Sieger eines Wettbewerbes durch einen Ehrenpreis oder einen
Geldpreis ausgezeichnet wird, ist innerlich ein großer Unterschied.
Mit dem Geldpreis ist er abgefunden, er hat seinen Lohn dahin; der
Ehrenpreis wirkt weiter, er gibt der ganzen Persönlichkeit ein Relief
(das natürlich unter gewissen Umständen, aber nicht dem Grundgedanken
nach, auch zu (> 378) dem Geldpreise noch hinzutreten kann): der
Geldpreis bezieht sich auf die Leistung, der Ehrenpreis auf den
Leistenden.
Nun aber ist eine Ehrung in dem letzteren Sinne meistens nur innerhalb
eines relativ kleinen Kreises möglich.
Schon diejenige Ehre, die keine Auszeichnung des Individuums bedeutet,
entsteht nur innerhalb einer kleineren Gruppe, welche durch die bestimmt
umschriebene Ehrenhaftigkeit ihrer Mitglieder sich gegen ihre Umgebung
geschlossen, kräftig, unangreifbar erhält: so die Offiziersehre, die
Kaufmannsehre, die Familienehre, ja sogar die oft hervorgehobene
Spitzbubenehre.
Jede Ehre ist ursprünglich Standes- oder Klassenehre, und die
allgemein menschliche oder ganz individuelle Ehre enthält nur diejenigen
Anforderungen an den Einzelnen, in denen alle kleineren Gruppen innerhalb
einer größeren übereinstimmen.
Die Ehre nun, welche ihren Träger nicht Anderen einordnen, sondern
unter ihnen hervorheben soll, bedarf nicht weniger einer gewissen Enge und
Solidarität des Kreises; der Name des olympischen Siegers hallte durch
das ganze, kleine und in diesem Interesse eng zusammengehörige
Griechenland.
Der Geldpreis trägt den egoistischen Charakter, den sehr große Kreise
ihren Individuen nahe legen; den unegoistischen, der der Solidarität des
kleineren entspricht, symbolisiert es aufs schönste, dass der goldene
Kranz, den der athenische Rat der Fünfhundert für gute Amtsführung
erhielt, alsdann in einem Tempel aufbewahrt wurde.
Innerhalb kleinerer und geschlossener Interessenkreise, z. B. bei
einigen Sportangelegenheiten, Industriefächern usw. ist noch jetzt der
Ehrenpreis völlig gerechtfertigt.
In dem Maße aber, in dem die Einschränkung und Homogenität des
Kreises einer Weite und gegenseitigen Fremdheit seiner Elemente Platz
macht, muss an die Stelle des Ehrenpreises, der auf die Mitwirkung der
gesamten Gruppe rechnet, der Geldpreis treten, der die abschließende,
über sich nicht hinausweisende Anerkennung der Leistung darstellt.
Die Vergrößerung des sozialen Kreises fordert so den Übergang zum
geldmäßigen Ausdruck des Verdienstes, weil sie unweigerlich die
Atomisierung eben dieses Kreises bedeutet; die Unmöglichkeit, die gleiche
Stimmung in derselben Weise, wie es bei einem kleinen Kreise möglich ist,
durch einen großen fortzupflanzen, macht die Belohnung durch ein Mittel
notwendig, bei dem der zu Belohnende nicht mehr auf eine Übereinstimmung
und Bereitwilligkeit der ganzen Gruppe angewiesen ist.
Man kann in diesem Zusammenhang betonen, dass die Beziehung des Geldes
zur Ausdehnung der sozialen Gruppe eine ebenso enge ist, wie nach unseren
früheren Ausmachungen zur Objektivierung der Lebensinhalte.
Dieser Parallelismus ist kein zufälliger.
Was wir die (> 379) objektive Bedeutung der Dinge nennen, das ist in
praktischer Hinsicht ihre Gültigkeit für einen größeren Kreis von
Subjekten; in dem sie aus ihrer ersten Bindung an das Einzelsubjekt oder
einen kleinen Kreis, aus der Zufälligkeit subjektiver Deutung
herauswachsen, wird die Vorstellung oder Gestaltung ihrer eine für immer
weitere Kreise gültige und bedeutsame (auch wenn die Hindernisse der Lage
es zu dieser Anerkennung durch die Gesamtheit in Wirklichkeit nicht kommen
lassen), und eben damit erreichen sie, was wir ihre objektive Wahrheit
oder ihre sachlich angemessene Gestaltung nennen - so sehr die ideelle
Gültigkeit, auf die die letzteren Begriffe hindeuten, in ihrem
Fürsichsein alle Beziehung auf Anerkannt- oder Nicht-Anerkanntwerden
ablehnen mag.
Die Bedeutung des Geldes nach beiden Seiten hin bestätigt die Enge
dieser Korrelation, die sich auf vielerlei speziellen Gebieten geltend
macht.
Das Handelsrecht des deutschen Mittelalters war ursprünglich nur das
Genossenschaftsrecht der einzelnen Kaufmannskollegien gewesen.
Es bildete sich zu einem gemeinen Rechte unter der universalistischen
Vorstellung, dass der gesamte Kaufmannsstand des Reiches, ja, der Welt
eigentlich eine große Gilde bilde.
Und damit entwickelte sich das gemeine Recht des Handelsstandes zu
einem gemeinen Recht der Handelsgeschäfte.
Hier tritt sehr klar hervor, wie das Recht, indem es von einem engeren zu
einem absolut weiten Kreise vorschreitet, sich überhaupt von der
Beziehung auf bloße Personen löst und zu einem Rechte der objektiven
Transaktionen wird.
Und eben dieselbe Entwicklung war es, die von einer immer
gründlicheren Durchführung des Geldverkehres ebenso getragen wurde, wie
sie andrerseits diese trug.
Schon die technische Schwierigkeit, die Werte der Naturalwirtschaft auf
weithin zu transportieren, muss diese auf relative Kleinheit der einzelnen
Wirtschaftskreise beschränken, während das Geld gerade durch seine
absolute Beweglichkeit das Band bildet, das die größte Ausdehnung des
Kreises mit der Verselbständigung der Persönlichkeiten verbindet.
Der vermittelnde Begriff für diese Korrelation zwischen dem Geld
einerseits und der Vergrößerung des Kreises wie der Differenzierung der
Individuen andrerseits ist oft das Privateigentum überhaupt.
Der kleine und naturalwirtschaftliche Kreis neigt zu Gemeineigentum.
jede Vergrößerung desselben drängt auf Aussonderung der Anteile; bei
sehr gewachsener Zahl von Genossen wird die Verwaltungstechnik des
Gemeinbesitzes so kompliziert und konfliktsreich, die
Entstehungswahrscheinlichkeit unverträglicher oder über die
kommunistische Enge hinausdrängender Individuen wächst so sehr, die dem
Gemeinbesitz widerstrebende Arbeitsteilung (> 380) und Intensität der
Ausnutzung wird zu einer solchen Notwendigkeit, dass man den Privatbesitz
als eine direkte Folge der quantitativen Mehrung der Gruppe bezeichnen
kann.
Eine irländische Handschrift des 12. Jahrhunderts berichtet, dass die
Aufteilungen des Bodens wegen der zu groß gewordenen Zahl der Familien
stattfanden; und in Russland, wo sich der Übergang vom Gesamt- zum
Sondereigentum noch beobachtbar vollzieht, ist es ganz deutlich, dass die
bloße Vermehrung der Bevölkerung ihn trägt oder beschleunigt.
Das Geld aber ist ersichtlich das geeignetste Substrat der privaten und
persönlichen Besitzform.
Die gesonderte Verteilung, die Fixierung der Vermögensrechte, die
Realisierung der einzelnen Ansprüche ist erst durch das Geld ohne
weiteres möglich geworden.
Das primäre und reinste Schema der Quantitätserweiterung des
wirtschaftlichen Lebenskreises ist der Tausch überhaupt; mit ihm greift
das Individuum ganz prinzipiell - viel mehr als mit Raub und Geschenk -
über seine solipsistische Peripherie hinaus.
Tausch aber ist, seiner Idee nach, erst bei Privateigentum möglich; aller
Kollektivbesitz enthält eine Tendenz zur »Toten Hand«, während die
spezifischen .Wünsche des Einzelnen und seine Ergänzungsbedürftigkeit
ihm den Tausch nötig machen.
Der Besitz muss sich erst auf das Individuum konzentriert haben, um von da
aus wieder sich durch den Tausch zu verbreiten.
Das Geld, als der absolute Träger und Verkörperung des Tausches, wurde
durch diese Vermittlung des Privateigentums, mit seiner Angewiesenheit auf
den Austausch, zum Vehikel jener Erweiterung der Wirtschaft, jenes
Hineinbeziehens unbegrenzt vieler Kontrahenten durch das Hin und Her des
Tausches.
Darum wehrt sich aber das Geld auch - und dies ist die Kehrseite eben
derselben Tatsache - gegen gewisse kollektivistische Verfügungen, die
sich innerhalb der Naturalwirtschaft von selbst ergeben.
Im Mittelalter galt die Theorie, dass eine Geldleistung nur von
demjenigen zu fordern wäre, der sie persönlich versprochen hätte; die
Mitglieder der Stände, die in der bewilligenden Versammlung nicht
gegenwärtig waren, versagten deshalb oft die Leistung.
Anfangs des 13. Jahrhunderts steht es in England noch nicht formell fest, dass
der Beschluss des Supreme Council der Ständevertretung alle
Untertanen in Sachen der Besteuerung auch gegen den Willen des Einzelnen
binden solle.
Und als in Deutschland am Ende des Mittelalters die Landstände
vielfach dem Landesherrn gegenüber eine als Einheit wirkende
Körperschaft bildeten und ihre Aktionen nicht die summierten Aktionen von
Einzelnen, sondern solche der Gesamtheit der Stände waren, da erhielt
sich doch die erstere Vorstellung noch am längsten bei der
Steuerbewilligung; hier schien am längsten die (> 381) Gesamtheit nur
die Summe der Einzelnen zu vertreten, so dass jeder Einzelne sich dem
gemeinsamen Beschluss entziehen konnte.
Das gleiche Motiv macht sich unter sehr veränderten Umständen
geltend, indem bei zunehmender Zentralisation der Staatsverwaltung dennoch
den lokalen Verbänden eine relative Freiheit der Finanzgebarung gelassen
wird.
Die deutsche Gesetzgebung der letzten Jahrzehnte z. B. scheint dahin zu
neigen, die sozialen, politischen, ethischen Aufgaben der Kommunen als
solcher einzuengen und sie zu lokalen Organen des Regierungswillens
herabzudrücken; wogegen man ihnen innerhalb der Vermögensverwaltung
erhebliche Autonomie einräumt.
Es ist in demselben Sinn, wenn man es als den Hauptnachteil der
Geldstrafe hervorgehoben hat, dass das Geld im Besitze des Staates lange
nicht so wirtschaftlich fruchtbar zu machen ist, wie es in den Händen des
Individuums wäre.
Deshalb ist es schon eine technische Zweckmäßigkeit in bezug auf die
Geldgebarung, demjenigen eine gewisse Freiheit zu lassen, den man in allen
übrigen Beziehungen beschränkt - eine etwas verkleidete praktische Folge
und Wendung der Schwierigkeit, der die kollektivistische Verfügung über
Geld begegnet.
Eine solche Schwierigkeit besteht nämlich trotz der Eignung des
Geldes, das zusammenhaltende Interesse für Vereinigungen sonst
unvereinbarer Individuen abzugeben.
Beides geht schließlich auf eine und dieselbe Wirkung seiner zurück:
Sonderung und gegenseitige Unabhängigkeit den Elementen zu gewähren, die
vorher in ursprünglicher Lebenseinheit bestanden haben.
Diese Zersetzung trifft einerseits die Einzelpersönlichkeiten und
ermöglicht dadurch, dass sich ihre gleichartigen Interessen, wie
unabhängig von dem Divergenten und Unversöhnlichen an ihnen, zu einem
Kollektivgebilde zusammentun.
Sie trifft aber auch andrerseits die Gemeinschaften und erschwert den
nun scharf differenzierten Individuen die innere und äußere
Vergemeinsamung.
Das Schema dieses Widerspruchs, weit über diesen Fall hinausgreifend,
durchzieht das ganze gesellschaftliche Leben.
Es stammt daher, dass das Individuum einerseits ein bloßes Element und
Glied der sozialen Einheit ist, andrerseits aber doch selbst ein Ganzes,
dessen Elemente eine relativ geschlossene Einheit bilden.
Die Rolle, die ihm als bloßem Organ zukommt, wird deshalb häufig mit
derjenigen kollidieren, die es als ganzer und eigener Organismus spielen
kann oder will.
Derselbe Einfluss, der das aus Individuen zusammengegliederte soziale
Ganze trifft und außerdem das Individuum als ein Ganzes selbst, löst an
beiden formal gleiche Wirkungen aus, die eben deshalb, da das Individuum
jene zwei völlig heterogenen Bedeutungen repräsentiert, oft genug in
inhaltliche Gegensätze auslaufen (> 382).
Darum ist es zwar ein praktischer, aber durchaus kein logischer,
theoretisch unauflösbarer Widerspruch, dass das Geld, an der Gesellschaft
ebenso wie an den Einzelnen auf Differenzierung der Elemente wirkend, in
der einen Hinsicht Erschwerung, in der anderen Erleichterung ebendesselben
Geschehens mit sich bringt.
Die angedeutete Erschwerung der kollektivistischen Verfügung über Geld
hängt nun, ganz im allgemeinen, so zusammen.
Jeder andere Besitz weist, wie oben betont wurde, durch seine
technischen Bedingungen auf eine gewisse Art seiner Verwendung hin, die
Freiheit der Disposition über ihn hat vermöge dieser eine sachliche
Schranke.
Wogegen der Verwendung des Geldes eine solche völlig fehlt, also die
gemeinsame Disposition Mehrerer darüber den dissentierenden Tendenzen
einen weitesten Spielraum gibt.
Damit aber setzt sich die Geldwirtschaft in entschiedenen Gegensatz
gegen die Lebensbedingungen der kleinen Wirtschaftskreise, die so vielfach
gerade auf gemeinsame Verfügungen, einheitliche Maßregeln angewiesen
sind.
Man kann, freilich mit sehr starker Verkürzung, sagen, dass der kleine
Kreis sich durch Gleichheit und Einheitlichkeit, der große durch
Individualisierung und Arbeitsteilung erhält.
Indem das Geld als ein abstraktes Gebilde sich aus den wirtschaftlichen
Wechselwirkungen eines relativ großen Kreises herstellt, indem es
andrerseits durch seinen bloßen Quantitätscharakter den genauesten
mechanischen Ausdruck jedes Sonderanspruchs, jedes Wertes individueller
Leistung, jeder personalen Tendenz gestattet, vollendet es im
Wirtschaftlichen erst jene allgemeine soziologische Korrelation zwischen
der Ausdehnung der Gruppe und der Ausbildung der Individualität.
Die Beziehung des Geldes zum Privateigentum und damit zur freien
Ausbildung der Persönlichkeit heftet sich, wie gesagt, vor allem an seine
Beweglichkeit und wird deshalb an seinem Gegensatz, dem Besitz des Bodens,
besonders durchsichtig.
Das Grundeigentum strebt in zwei Richtungen über die Bindung an das
Individuum hinaus: gleichsam nach der Breitendimension, indem es sich mehr
als alles andere zum Kollektivvermögen einer Gruppe eignet, nach der
Tiefendimension, indem es das vorzüglichste Objekt der Vererbung ist.
Wenn das Gesamteigen der primitiven Gruppe aus Grundstücken besteht,
so führt die Entwicklung wiederum in zwei hauptsächlichen Richtungen
darüber hinaus.
Zunächst dadurch, dass die Nahrung aus einem Besitz beweglicheren
Charakters gewonnen wird; sobald dies geschieht, ist auch sogleich das
Sondereigen da.
Bei Nomadenvölkern finden wir durchgehends, dass das Land zwar
Gemeingut der Sippe ist und den einzelnen Familien nur zur Benutzung
angewiesen wird; allein das Vieh ist überall Privateigentum dieser
einzelnen (> 383) Familien.
Die nomadische Sippe ist, so viel wir wissen, in bezug auf den
Herdenbesitz niemals kommunistisch gewesen.
Tatsächlich sind auch sonst in vielen Gesellschaften die Mobilien
schon Sondereigentum gewesen, als der Boden noch lange Gemeinbesitz war.
Andrerseits knüpft sich die Entstehung des Privateigens an diejenigen
Tätigkeiten, welche nicht des Grundes und Bodens als Materiales
bedürfen.
In dem Rechte der indischen Geschlechtsgenossenschaft entsteht der
Gedanke, dass dasjenige, was nicht vermittels des Familienvermögens - das
eben vorzüglich aus Grundstücken gebildet ist - erworben wird, auch
nicht in dieses zu fließen habe.
Der Erwerb einer persönlichen Geschicklichkeit also, wie das Erlernen
eines Handwerks, wird als das hauptsächlichste Mittel zum Gewinn eines
Sondergutes und zur Selbständigkeit der Persönlichkeit genannt.
Der Handwerker, der seine Geschicklichkeit überallhin mit sich nimmt,
hat eben in ihr jenes bewegliche Gut, das, gerade wie in anderer Weise der
Viehbesitz, den Einzelnen von dem Bodenbesitz mit seinem
Kollektivcharakter loslöste.
Endlich: die Überführung der gemeinschaftlichen Lebensform in eine
individualistische ist ein zweckmäßiges Mittel, um bei sich auflösender
Naturalwirtschaft die bisher auf sie gegründete Genossenschaft so weit
wie möglich zu konservieren.
Bis zum 13. Jahrhundert bestand das Vermögen der kirchlichen
Genossenschaften wesentlich in Grundbesitz, und ihre Geschäftsführung
beruhte auf dem Prinzip der Gemeinwirtschaft.
Das Sinken der naturalwirtschaftlichen Erträge schuf ihr seitdem große
Not; aber eben die zur Herrschaft gelangende Geldwirtschaft, die dies
verschuldete, bot zugleich ein gewisses Heilmittel.
Man zerschlug nämlich die Einnahmen der Stifter und sogar der Klöster
mehr oder weniger weitgehend in einzelne Gehälter, Pfründen, und konnte
nun mehrere derselben, aus ganz getrennten Orten, vermöge der Geldform
des Ertrages einer einzigen Person zusprechen.
Dadurch war es möglich, bei sinkenden Gesamteinnahmen doch wenigstens
das Einkommen der führenden und repräsentierenden Persönlichkeiten der
Genossenschaften auf gleicher Höhe zu halten - so sehr dies auf Kosten
der niederen Kleriker geschah, die nun ihrerseits als Mietlinge den Dienst
an der Gemeinde versahen.
Dieser Vorgang zeigt sehr deutlich, wie die zurücktretende Bedeutung
des Bodens selbst so eng auf Zusammenschluss und Einheit angelegte
Gruppen, wie die kirchlichen, aus der kollektivistischen Lebensform in die
individualistische hineintreibt, und wie die eindringende Geldwirtschaft ebenso wohl
Ursache als - durch die Zerlegung und Mobilisierung der
Grundstücke - das Mittel dieses Prozesses bildet.
Dass heute gerade der Bauer als der entschiedenste Gegner
sozialistischer
(> 384) Bestrebungen gilt, hat wohl zunächst den Grund, dass er,
in zweckmäßiger Anpassung an die Technik seines Betriebes, äußerst
konservativ ist: da nun einmal individuelles Eigentum besteht, so hält er
an demselben ebenso fest, wie er vor Jahrhunderten an der gemeinen Mark,
ja noch vor viel kürzerer Zeit wenigstens an der Gemengelage festgehalten
hat.
Auch hat der moderne Sozialismus ein Hauptmotiv, das jener alten
Kollektivität des Grundbesitzes als etwas völlig Heterogenes
gegenübersteht und ihn der innersten Lebensrichtung des Landwirts völlig
entfremdet: die restlose Beherrschung der Produktion durch den Verstand,
den Willen, die organisierende Berechnung des Menschen.
Die Verfassung der Fabrik und die Konstruktion der Maschine stellt dem
Industriearbeiter täglich vor Augen, dass zweckmäßige Bewegungen und
Wirkungen mit absoluter Zuverlässigkeit zustande gebracht, persönliche
und aus dem Innern der Dinge hervorbrechende Störungen völlig vermieden
werden können.
Diese Erreichung der Zwecke vermöge eines durchsichtigen und
dirigierbaren Mechanismus arbeitet einem sozialen Ideal vor, das die
Gesamtheit mit dem souveränen Rationalismus der Maschine, unter
Ausschaltung aller privaten Impulse, organisieren will.
Dagegen sind die Arbeit des Bauern und ihre Erfolge von ebenso unbeeinflussbaren
wie unberechenbaren Kräften abhängig, seine Gedanken
gehen auf die Gunst eines nicht zu rationalisierenden Faktors und auf das
jeweilige Ausnutzen irregulärer Bedingungen.
So bilden sich seine Ideale dem sozialistischen entgegengesetzt, das
nicht die Gunst, sondern das Ausschalten aller Zufälligkeit und eine
Organisation der Lebenselemente anstrebt, die, was bei den bäuerlichen
Interessen gar nicht in Frage kommt, jedes derselben berechenbar macht.
Jene absolute Beherrschung der Gesamtproduktion durch Verstand und
Willen ist technisch freilich nur bei absoluter Zentralisierung der
Produktionsmittel - in der Hand der »Gesellschaft« - möglich, aber es
liegt auf der Hand, wie weit die alte naturalwirtschaftliche
Kollektivität in ihrem Kern und Sinn von dieser sozialistischen absteht,
deren Idee sich deshalb auch gerade über der geldwirtschaftlichsten und
mobilisiertesten Eigentumsgestaltung erheben konnte - so sehr, wie ich
oben erwähnte, jener primitive Kommunismus als Instinkt und nebelhaftes
Ideal zu den Triebkräften des Sozialismus beisteuern mag.
Historisch besteht jedenfalls die Korrelation zwischen
Naturalwirtschaft und Kollektivität, der auf der anderen Seite die
zwischen Mobilisierung des Besitzes und Individualisierung desselben
entspricht.
Deshalb trägt, in enger Beziehung zu seinem Charakter als
Kollektivgut, der Boden auch einen besonderen Charakter als Erbgut (>
385).
Wenn wir die Familienverfassungen in ihren wirtschaftlichen
Gestaltungen verfolgen, so sehen wir oft, dass der Unterschied des
Erbgutes gegen das selbsterworbene Gut sich mit dem des unbeweglichen
gegen das bewegliche Vermögen deckt.
In den nordwestlichen Distrikten von Indien ist es ein und dasselbe
Wort (jalm), das einerseits das Recht der Erstgeburt, andrerseits, im
engeren Sinne, das Eigentum an Grund und Boden bedeutet.
Umgekehrt kann das mobile Gut einen so engen Zusammenhang mit der
Persönlichkeit haben, dass bei ganz primitiven und oft gerade ganz armen
Völkern die Erbschaften an solchen Dingen überhaupt nicht angetreten,
sondern, wie aus den verschiedensten Weltgegenden mitgeteilt wird, die
Gebrauchsgegenstände des Toten vernichtet werden.
Gewiss sind hierzu mystische Vorstellungen wirksam: als ob der Geist
des Verstorbenen durch diese Gegenstände angelockt und rückkehrend
allerlei Schaden anrichten würde.
Allein das beweist ja gerade die enge Verbindung, die zwischen jenen
und der Persönlichkeit besteht, so dass der Aberglaube durch sie seinen
speziellen Inhalt erhält!
Von den Nikobaren wird berichtet, dass es dort als Unrecht gilt, einen
Verwandten zu beerben, und deshalb seine Hinterlassenschaft zerstört wird
- ausgenommen Bäume und Häuser.
Diese tragen den Charakter des immobilen Besitzes, so dass ihre
Verbindung mit dem Individuum eine lockere ist und sie zum Übergang auf
Andere geeigneter sind.
Wir empfinden den Dingen gegenüber das doppelte Verhältnis: der
Mensch bleibt und die Dinge wechseln - und: die Dinge bleiben und die
Menschen wechseln.
Wo nun das erstere überwiegt, im Mobiliarbesitz, fällt unvermeidlich
der Bedeutsamkeitston auf den Menschen, die Vorstellung neigt dazu, das
Individuum als das Wesentliche zu betonen.
Wo umgekehrt die Objekte dem Menschen gegenüber beharren und
überleben, tritt das Individuum zurück; der Grund und Boden erscheint
als der Fels, an dem das Leben des Einzelnen wie die Welle aufrauscht und
abfließt.
Damit schafft der Immobiliarbesitz begreiflich die Disposition zu dem
Zurücktreten des Einzelnen, das hier dessen Verhältnis zu der
Kollektivität als eine Analogie seines Verhältnisses zu den Dingen
erscheinen lässt.
Daher nun auch die enge Beziehung, die der Grundbesitz gerade zu der
auf das Prinzip der Erblichkeit gegründeten Aristokratie hat.
Ich erinnere an das früher Erwähnte, wie sehr das aristokratische
Prinzip der Familienkontinuität im alten Griechenland in religiös
gefesteter Wechselwirkung mit der zentralen Stellung des Grundbesitzes
stand: die Veräußerung des Grundbesitzes war nicht nur eine
Pflichtverletzung gegen die Kinder, sondern, in noch betonterem Maße, den
Ahnen gegenüber!
Man hat ferner hervorgehoben, dass, (> 386) wo die königlichen
Lehen rein naturalwirtschaftlicher Art waren, wie im frühen
mittelalterlichen Deutschland - während in Ländern, die der
Geldwirtschaft etwas näher standen, Lehensverhältnisse leicht auf andere
als dingliche Benefizien gegründet werden konnten - sie auf
aristokratischen Charakter der ganzen Institution hinwirkten.
Das Erbprinzip aber steht im großen und ganzen im Gegensatz zum
Individualprinzip.
Es bindet den Einzelnen in die Reihe der nacheinander lebenden
Personen, wie das Kollektivprinzip ihn in die der nebeneinander lebenden
bindet; so garantiert auch im Biologischen die Vererbung die Gleichheit
der Generationen.
An der Schranke des Vererbungsprinzips macht die wirtschaftliche
Individualisierung Halt.
Im 13. Und 14. Jahrhundert hatte sich zwar die deutsche Einzelfamilie
wirtschaftlich vom »Geschlecht« emanzipiert und trat als selbständiges
Vermögenssubjekt auf.
Aber damit war auch die Differenzierung beendet.
Weder der Hausvater, noch Frau oder Kinder hatten scharf bestimmte
individuelle Rechte an das Vermögen; es verblieb als Stock der
Familiengenerationen.
Die einzelnen Familienglieder waren nach dieser Richtung hin noch nicht
individualisiert.
Die Herausbildung der wirtschaftlichen Individualität beginnt hier
also an dem Punkte, wo der Erbgang endet: an der Einzelfamilie, und hört
dort wieder auf, wo er noch herrscht: innerhalb der Einzelfamilie; erst
wo, wie in der Neuzeit, die Vererbung wesentlich bewegliches Vermögen
betrifft, wird dieser Inhalt ihrer mit seinen individualistischen
Konsequenzen freilich Herr über ihr formal anti-individualistisches
Wesen.
Ja selbst die Forderungen der Praxis können dieses oft nicht
überwinden, wo es an dem Charakter des Grundbesitzes seine Stütze
findet.
Es könnte nämlich mancher Schattenseite unseres bäuerlichen
Erbrechts in einzelnen Fällen abgeholfen werden, wenn die Bauern
testierten.
Allein das tun sie sehr selten.
Das Testament ist zu individuell gegenüber der Intestaterbfolge.
Die Verfügung über den Besitz nach ganz persönlichem, von der
Üblichkeit und Allgemeinheit abweichendem Belieben ist ein zu starker
Anspruch an die Differenziertheit des Bauern.
So dokumentiert sich überall die Immobilität des Besitzes, mag sie
mit seiner Kollektivität oder seiner Erblichkeit verbunden sein, als das
Hemmnis, dessen Zurückweichen einen proportionalen Fortschritt der
Differenzierung und persönlichen Freiheit gestattet.
Insofern das Geld das beweglichste unter allen Gütern ist, muss es den
Gipfel dieser Tendenz darstellen und ist nun auch tatsächlich derjenige
Besitz, der die Lösung des Individuums von den vereinheitlichenden
Bindungen, wie sie von anderen Besitzobjekten ausstrahlen, am
entschiedensten bewirkt. (> 387)
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