Dieser Einungsgrund ist absolut personal und zugleich absolut unindividuell.
Offenbar ist er in der letztgenannten Ausgestaltung nur da möglich, wo die Kultur noch über keinen irgend ausgedehnten objektiv geistigen Besitz verfügt.
Denn dieser begünstigt sogleich die Entfaltung individueller Verschiedenheiten des Intellekts, der geistigen Tendenzen, der Parteiung nach Ideen, wodurch denn Individuen ganz verschiedener Altersstufen sich als zueinandergehörig dokumentieren.
Deshalb ist dieser Mangel an geeignetem geistigem Inhalt auch einer der Gründe, weshalb die Jugend als solche weit mehr zusammenhält, viel mehr Jugend sich zu Jugend hingezogen fühlt, - oft mit erstaunlicher Gleichgültigkeit gegen ihre Individualität - als dies zwischen Alter und Alter statt hat.
Die Einteilung nach Altersklassen ist eine - wenn auch außerordentlich ungeschickte - Vereinigung von Personalität und Objektivität in dem Motiv der Gruppenbildung.
Die sonst an diesem betonten Gegensätze: des Organischen und des Rationalen - sind hier zusammengebracht: eine ganz organische, ja physiologische Tatsache an den Einzelnen wird als rein begriffliche Kraft, durch
bewusst gewollte Synthese zum Vereinigungsmittel, die rein naturhafte und personale Bestimmtheit des Lebensalters wirkt als völlig objektives Prinzip.
Es ist begreiflich,
dass in rohen Zuständen dieser feste, aller Willkür entzogene Anhaltspunkt, der doch inhaltlich ein sehr unmittelbar anschaulicher und das Lebensgefühl bestimmender ist, große Bedeutung für die soziale Struktur gewinnt.
Für den Überbau eines nach objektiven Gesichtspunkten hin orientierten Kreises über den organisch unmittelbaren ist eines der einfachsten Beispiele jenes angeführte: der ursprüngliche Zusammenhang der Familiengruppe wird dadurch modifiziert,
dass die (> 310) Individualität des Einzelnen diesen in anderweitige Kreise einreiht; eines der höchsten die »Gelehrtenrepublik«, jene halb ideelle, halb reale Verbindung aller in einem so höchst allgemeinen Ziel, wie Erkenntnis überhaupt, sich zusammenfindenden Persönlichkeiten, die im übrigen den allerverschiedensten Gruppen in bezug auf Nationalität, persönliche und spezielle Interessen, soziale Stellung usw. angehören.
Noch stärker und charakteristischer als in der Gegenwart zeigte sich in der Renaissancezeit die Kraft des geistigen und Bildungsinteresses, das Zusammengehörige aus höchst verschiedenen Kreisen herauszudifferenzieren und zu einer neuen Gemeinschaft zusammenzuschließen.
Das humanistische Interesse durchbrach die mittelalterliche Absonderung der Kreise und Stände und gab Leuten, die von den verschiedensten Ausgangspunkten herkamen und die oft noch den verschiedensten Berufen treu blieben, eine gemeinsame, aktive oder passive Teilnahme an Gedanken und Erkenntnissen, welche die bisherigen Formen und Einteilungen des Lebens auf das mannigfaltigste kreuzte.
Gerade
dass der Humanismus damals an alle Völker und Kreise von außen, als etwas ihnen gleichmäßig Fremdes, herantrat, befähigte ihn, ein gemeinsames Gebiet für sie alle, d. h. für Elemente aus jedem von ihnen zu werden.
Die Vorstellung herrschte,
dass das Bedeutende zusammengehöre; das zeigen die im I4. Jahrhundert auftauchenden Sammlungen von Lebensbeschreibungen, die eben ausgezeichnete Leute als solche
in einem einheitlichen Werke zusammen schildern, mochten sie nun Theologen oder Künstler, Staatsmänner oder Philologen sein.
In bezeichnenden Formen erkennen die Staatslenker diesen Grund für eine neue Rangierung, sozusagen eine neue Analyse und Synthese der Kreise an: Robert von Neapel schließt Freundschaft mit Petrarca und schenkt ihm seinen eigenen Purpurmantel; zweihundert Jahre später hat dies soziologische Motiv seine lyrische Form verlassen und eine mehr sachliche und strenger beschränkte angenommen:
Franz I. von Frankreich wollte den Kreis, der um die rein gelehrten Studien zentriert, zu einem ganz selbständigen und unabhängigen, sogar den Universitäten gegenüber, machen.
Diesen, die zur Bildung von Theologen und Juristen bestimmt waren, sollte eine Art Akademie zur Seite treten, deren Mitglieder sich der Forschung und Lehre, ohne jeden praktischen Zweck,
widmeten.
Infolge solcher Sonderung der rein geistigen Bedeutung von alledem, was sonst als wertvoll galt, konnte der venetianische Senat bei der Auslieferung Giordano Brunos an die Kurie schreiben: Bruno sei einer der schlimmsten Ketzer, habe die verwerflichsten Dinge getan, ein lockeres und geradezu teuflisches Leben geführt - im übrigen sei er aber einer der ausgezeichnetsten Geister, die man sich denken könne, von der seltensten Gelehrsamkeit und Geistesgröße.
Der Wandertrieb und die Abenteuerlust der Humanisten, ja ihr teilweise schwankungsreicher und unzuverlässiger Charakter entsprach dieser Unabhängigkeit des Geistigen, das ihr Lebenszentrum bildete, von allen sonstigen Anforderungen an den Menschen; jene hat sie gegen diese gleichgültig gemacht.
Der einzelne Humanist wiederholte, indem er sich in der bunten
Mannigfaltigkeit (> 311) der Lebensverhältnisse bewegte, das Los des Humanismus, der den armen Scholaren und Mönch ebenso wie den mächtigen Feldherrn und die glanzvolle Fürstin in einem Rahmen geistigen Interesses
umfasste.
Damit bahnte sich das für die feinere Struktur der Gesellschaft höchst Bedeutsame an - was freilich schon im Altertum seine Vorbilder hatte:
dass das Kriterium der Intellektualität als Grund der Differenzierung und der Neubildung von Kreisen funktionieren kann.
Solche Kriterien waren bisher entweder willensmässige (wirtschaftliche, kriegerische, politische im weiteren und engeren Sinne) gewesen, oder gefühlsmäßige (religiöse) oder aus beiden gemischte (familienhafte).
Dass
jetzt die Intellektualität, das Erkenntnisinteresse, Kreise bildet, deren Mitglieder aus vielerlei sonst bestehenden zusammenlegend, ist wie ein Intensiverwerden der Erscheinung,
dass die relativ spät aufwachsenden Gruppenbildungen oft rationalen Charakter tragen,
dass ihr Inhalt aus bewusster Überlegung und verständiger Zweckmäßigkeit heraus kreiert wird.
Dieses formale Wesen sekundärer Formationen hat mit der Zentrierung von Kreisen um Interessen der Intellektualität seine kräftigste, den Inhalt selbst bestimmende Erscheinung gewonnen.
Die Zahl der verschiedenen Kreise nun, in denen der Einzelne steht, ist einer der Gradmesser der Kultur.
Wenn der moderne Mensch zunächst der elterlichen Familie angehört, dann der von ihm selbst gegründeten und damit auch der seiner Frau, dann seinem Berufe, der ihn schon für sich oft in mehrere Interessenkreise eingliedern wird (z. B. in jedem Beruf, der über- und untergeordnete Personen enthält, steht jeder in dem Kreise seines besonderen Geschäfts, Amtes, Bureaus usw., der
jedes Mal Hohe und Niedere zusammenschließt, und außerdem in dem Kreise, der sich aus den Gleichgestellten in den verschiedenen Geschäften usw. bildet); wenn er sich seines Staatsbürgertums und der Zugehörigkeit zu einem bestimmten sozialen Stande
bewusst ist, außerdem Reserveoffizier ist, ein paar Vereinen angehört und einen die verschiedensten Kreise berührenden geselligen Verkehr besitzt: so ist dies schon eine sehr große Mannigfaltigkeit von Gruppen, von denen manche zwar koordiniert sind, andre aber sich so anordnen lassen,
dass die eine als die ursprünglichere Verbindung erscheint, von der aus das Individuum auf Grund seiner besonderen Qualitäten, durch die es sich von den übrigen Mitgliedern des ersten Kreises abscheidet, sich einem entfernteren Kreise zuwendet.
Der Zusammenhang mit jenem kann dabei weiter bestehen bleiben, wie eine Seite einer komplexen Vorstellung, wenn sie psychologisch auch längst rein sachliche Assoziationen gewonnen hat, doch die zu dem Komplex, mit dem sie nun einmal in räumlich-zeitlicher Verbindung existiert, keineswegs zu verlieren braucht.
In weniger individueller Weise haben sich im Mittelalter dem Einzelnen typische Zugehörigkeitskreise jenseits seiner Stadtbürgerschaft geboten.
Die Hansa verband Stadt mit Stadt und ließ den Einzelnen an einem Wirkungskreis teilnehmen, der nicht nur über jede einzelne, sondern weit über die Reichsgrenzen hinausgriff; die Zunftgemeinschaften andrerseits fragen gleichfalls nicht nach dem städtischen Weichbild, (> 312) sondern ordnen den Einzelnen jenseits seiner Stadtbürgerschaft in Verbände, die sich durch ganz Deutschland hin erstrecken.
Und wie der Zunftverband über die Stadtgrenzen, so greift der Gesellenverband über die Zunftgrenzen.
Die letzteren Konfigurationen hatten das Eigentümliche, den Einzelnen nicht als Einzelnen, sondern als Mitglied eines Kreises zu ergreifen und ihn als solchen weiteren Kreisen einzugliedern.
Die Vereinigung aus Vereinigungen stellt zwar den Einzelnen in eine Mehrheit von Kreisen, allein da sie sich nicht eigentlich schneiden, so haben sie zum Problem der Individualität ein eigenes, von den nachher zu erörternden soziologischen Konstellationen der letzteren gesondertes Verhältnis.
In der mittelalterlichen Einung lebte der Gedanke, - wie oft die Praxis auch von ihm abwich -
dass nur die Gleichen sich vereinen könnten, in leicht ersichtlichem Zusammenhang mit der Vollständigkeit, mit der der mittelalterliche Mensch seine Existenz an seine Einung hingab.
Darum verbündeten sich zunächst Städte mit Städten, Klöster mit Klöstern, Gilden mit verwandten Gilden.
Dies war eine Erweiterung des egalitären Prinzips, auch wenn Mitglieder der einen Korporation denen der verbündeten andern sehr ungleich sein mochten; aber als Korporationsmitglieder waren sie einander gleich und nur insofern sie dies waren, nicht insofern sie außerdem individuell differenziert waren, galt das Bündnis.
Aber auch als jener Modus sich zu Bündnissen verschiedenartiger Einungen erweiterte, waren diese eben als Einungen, als Machtfaktoren innerhalb des neuen Komplexes, doch noch als gleich empfunden, das Individuum als solches blieb außerhalb der weiteren Einung, so
dass seine Zugehörigkeit zu ihr ihm kein persönlich individualisierendes Moment zufügte.
Immerhin war dies, wie noch auszuführen sein wird, die
Übergangsform von der im engeren Sinne mittelalterlichen Einung, die, wie vielleicht am entschiedensten in den alten Gilden und früheren mittelalterlichen Zünften, ihrem Sinne nach dem Individuum keine Zugehörigkeit zu anderen Kreisen gestattete - zu den modernen Einungen, deren Teilhaberschaften der isolierte Einzelne in beliebiger Zahl auf sich vereinen kann.
Hieraus ergeben sich nun vielerlei Folgen.
Die Gruppen, zu denen der Einzelne gehört, bilden gleichsam ein Koordinatensystem, derart,
dass jede neu hinzukommende ihn genauer und unzweideutiger bestimmt.
Die Zugehörigkeit zu je einer derselben
lässt der Individualität noch einen weiten Spielraum; aber je mehr es werden, desto unwahrscheinlicher ist es,
dass noch andere Personen die gleiche Gruppenkombination aufweisen werden,
dass diese vielen Kreise sich noch einmal in einem Punkte schneiden.
Wie der konkrete Gegenstand für unser Erkennen seine Individualität verliert, wenn man ihn einer Eigenschaft nach unter einen allgemeinen Begriff bringt, sie aber in dem Maße wiedergewinnt, in dem die andern Begriffe hervorgehoben werden, unter die seine anderen Eigenschaften ihn einreihen, so
dass jedes Ding, platonisch zu reden, an so vielen Ideen teil hat, wie es vielerlei Qualitäten besitzt, und dadurch seine individuelle Bestimmtheit erlangt: gerade so verhält sich die Persönlichkeit gegenüber den Kreisen, denen sie angehört.
(> 313) Wie man den substantiellen Gegenstand, der uns gegenübersteht, als die Synthese sinnlicher Eindrücke angesprochen hat, - so
dass jeder sozusagen ein um so festeres Sein hat, je mehr Eindrucksqualitäten sich zu seinem Zustandekommen zusammengefunden haben - so bilden wir aus den einzelnen Lebenselementen, deren jedes sozial entstanden oder verwebt ist, dasjenige, was wir die Subjektivität
kat exochn
nennen, die Persönlichkeit,
die die Elemente der Kultur in individueller Weise kombiniert.
Nachdem die Synthese des Subjektiven das Objektive hervorgebracht, erzeugt nun die Synthese des Objektiven ein neueres und höheres Subjektives - wie die Persönlichkeit sich an den sozialen Kreis hingibt und sich in ihm verliert, um dann durch die individuelle Kreuzung der sozialen Kreise in ihr wieder ihre Eigenart zurückzugewinnen.
Übrigens
wird ihre zweckmäßige Bestimmtheit so gewissermaßen zum Gegenbild ihrer kausalen: von ihrem Ursprung her hat man sie als Kreuzungspunkt unzähliger sozialer Fäden gedeutet, als Ergebnis der Vererbungen von verschiedensten Kreisen und Anpassungsperioden, und ihre Individualität als die Besonderheit der Quanten und Kombinationen, in denen sich die Gattungselemente in ihr zusammenfinden.
Schließt sie sich nun mit der Mannigfaltigkeit ihrer Triebe und Interessen wieder an soziale Gebilde an, so ist das sozusagen ein Ausstrahlen und Wiedergeben dessen, was sie empfangen, in analoger, aber
bewusster und erhöhter Form.
Der moralischen Persönlichkeit erwachsen ganz neue Bestimmtheiten, aber auch ganz neue Aufgaben, wenn sie aus dem festen Eingewachsensein in einen Kreis in den Schnittpunkt vieler Kreise tritt.
Die frühere Unzweideutigkeit und Sicherheit weicht zunächst einer Schwankung der Lebenstendenzen; in diesem Sinne sagt ein altes englisches Sprichwort: Wer zwei Sprachen spricht, ist ein Schurke.
Dass
durch die Mehrheit der sozialen Zugehörigkeiten Konflikte äußerer und innerer Art entstehen, die das Individuum mit seelischem Dualismus, ja Zerreißung bedrohen, ist kein Beweis gegen ihre festlegende, die personale Einheit verstärkende Wirkung.
Denn jener Dualismus und diese Einheit tragen sich wechselseitig: gerade weil die Persönlichkeit Einheit ist, kann die Spaltung für sie in Frage kommen; je mannigfaltigere Gruppeninteressen sich in uns treffen und zum Austrag kommen wollen, um so entschiedener wird das Ich sich seiner Einheit
bewusst.
Von jeher ist vor allem die Zugehörigkeit zu mehreren Familien, die die Ehe für jeden der Gatten bewirkt, der Ort von Bereicherungen, von Erweiterungen der Interessen und Beziehungen, aber auch von Konflikten gewesen, die das Individuum ebenso zu innerlich-äußerlichen Ausgleichungen wie zu energischer Selbstbehauptung veranlassen.
In primitiven Gentilverfassungen stellt sich die Kreuzung der Kreise in dem Einzelnen oft so dar,
dass er dem Geschlechts- oder Totemverband der Mutter, dagegen dem engeren Familien- oder Lokalverband des Vaters angehört.
Nun sind aber diese einfachen Menschen Konflikten, wie den eben angedeuteten, nicht gewachsen, in tiefem Zusammenhange damit,
dass die Persönlichkeit in ihnen noch nicht zu starkem Bewusstsein ausgebildet ist.
Mit (> 314) eigentümlicher Zweckmäßigkeit sind deshalb beide Verbandsarten oft so wesensverschieden angelegt,
dass sie sich nicht ins Gehege kommen.
Es hat nämlich die mütterliche Verwandtschaft ein mehr ideales, geistiges Wesen, die väterliche aber ein reales, materielleres, unmittelbar wirksames.
Die Muttersippe, bzw. der Totemverband, bedeutet bei den Australiern, den Hereros, vielen niederen Jägervölkern überhaupt, keine Lebensgemeinschaft, sie tritt im täglichen Leben überhaupt nicht wirksam hervor, sondern nur bei den tiefer bedeutsamen, feierlichen Gelegenheiten: bei der Eheschließung, bei Totenfeiern, bei der Blutrache; diese letztere hat innerhalb des Lebens der Naturvölker einen idealen, sozusagen abstrakten Zug.
Der Totemverband, der Mutterfolge hat und deshalb oft durch viele Stämme oder Horden verstreut ist, wird oft nur durch gemeinsame Speiseverbote und Zeremonien zusammengehalten, vor allem durch besondere Namen und Wappensymbole.
Die Vatersippen, in denen sich das tägliche reale Leben vollzieht, Kriegführung, Bündnisse, Erbschaft, Jagd usw. haben dergleichen nicht, bedürfen es aber auch nicht, weil ihre lokale Vereinigtheit und die Verschmelzung ihrer unmittelbaren Interessen für ihr Zusammengehörigkeitsbewusstsein sorgt.
Auf dieser Stufe pflegt jede nicht lokale Verbindung idealeren Charakter zu tragen - während es höherer Entwicklung eigen ist,
dass eine Zusammengehörigkeit überlokal und doch durchaus realistisch-konkreten Wesens sein kann.
Jene primitiven Kreise aber, in deren Schnittpunkt ihre Individuen stehen: der väterlich-lokale und der mütterlich-gentilmäßige, müssen sich wie konkrete und abstrakte Sozialwerte voneinander scheiden, um dieser undifferenzierten Sinnesart überhaupt die Möglichkeit zu geben, sie beide in je einer Person zusammenzuführen.
Ganz einzig nach Art und Erfolg waren die Kreuzungserscheinungen, die mit der katholischen Priesterschaft hervortraten.
Kein Stand war davon ausgeschlossen, Priester und Mönche zu liefern, die Macht, die dem kirchlichen Stande eigen war, lockte sowohl die höchsten wie die niedrigsten sozialen Elemente hinein.
In bezug auf das mittelalterliche England wird bemerkt,
dass im allgemeinen starke Klassenaversionen herrschten, der Priesterstand aber, obgleich er eine starke, in sich geschlossene Klasse bildete, doch keinen eigentlichen
Klassenhass erzeugte, weil er allen Klassen entstammte und jede Familie irgendein Mitglied in ihm hatte.
Das Seitenstück dazu war,
dass der kirchliche Landbesitz sich überall fand; indem so neben den unendlich vielen Besitztiteln des Mittelalters in jeder Provinz, fast in 'jeder Gemeinde, ein unter dem gleichen Aspekt stehender Besitz bestand, erwuchs eine interlokale Einheitlichkeit des geistlichen Standes, die Pendant, Folge und Grundlage der sachlichen war.
Dies ist das in der bisherigen Geschichte gigantischste Beispiel einer Kreisbildung, die alle sonst bestehenden durchquert - aber zugleich dadurch charakterisiert ist,
dass sie eigentlich keine Koinzidenz in den Individuen erzeugt.
Das Priestertum konnte gewissermaßen ein so völlig vorurteilsloses, nach allen Seiten hin ausgreifendes Verhältnis zu den bestehenden Gesellschaftsschichten haben, weil es den Einzelnen, den es ergriff, (> 315) eben damit völlig aus seiner Schicht löste und ihm keine Bestimmtheit, bis auf den Namen selbst, von dorther zu behalten gestattete, die mit der neu erworbenen nun erst die Persönlichkeit völlig determiniert hätte; es bestimmte diese vielmehr völlig aus dem neuen Kreise heraus - freilich mit dem Erfolge, der unseren Zusammenhang e contrario bestätigt:
dass der Priester keine Individualität im sonst gültigen Sinne, keine differentielle Bestimmtheit besitzen darf, sondern, weil er
ganz Priester ist, auch ganz Priester sein
muss.
Die Begegnung der Kreise wird hier also für das Individuum gar nicht wirksam, sondern nur für den Stand als Ganzen, in dem sich die früheren Angehörigen aller Stände und Kreise zusammenfinden.
Die durchaus soziologische Bestimmtheit, die das höhere Sozialgebilde hier aus der Kreuzung der Kreise in ihm gewann, ergab sich daraus,
dass es zu keinem dieser ein andres Verhältnis als zu einem andern hatte.
Unter den Mitteln, die der Katholizismus anwandte, um den einzelnen Priester außerhalb des Kreuzungspunktes von Kreisen zu stellen, ist das radikalste der Zölibat.
Denn die Ehe bedeutet eine so bindende soziologische Fixierung,
dass das Individuum oft nicht mehr ganz frei innerhalb eines andern Kreises, der es aufnimmt, an die Stelle gelangen kann, die ihm das Interesse eben dieses zweiten Kreises bestimmen würde.
Es ist bezeichnend,
dass der niedere russische Klerus, dessen Aufgaben ein Leben unter dem Volke fordern, durchgängig verheiratet ist, der höhere, regierende, aber zölibatär ist - während auch der niedrigste römisch-katholische Priester in seinem Dorf eine sozusagen abstrakte, von der Lebensgemeinschaft mit seiner Umgebung gesonderte Stellung einnimmt.
Freilich bildet die russische Popenschaft insoweit erst einen Übergang zu der protestantischen, prinzipiell ganz in das bürgerliche Leben verflochtenen Geistlichkeit, als jene fast ausschließlich endogen ist: der Pope heiratet selten anders als eine Popentochter.
Die Folgen der Ehe für die übrigen soziologischen Verbindungen des Gatten sind vielfach so erheblich,
dass nun die Vereinigungen sich geradezu dadurch unterscheiden, ob die Ehe ihrer Mitglieder eine Bedeutung für sie hat oder nicht.
Im Mittelalter und noch später wurde die Verheiratung eines Gesellen von den Mitgesellen sehr ungern gesehen, ja, in manchen Gesellenschaften wurden dem Eintritt eines verheirateten Gesellen Schwierigkeiten gemacht.
Denn die Ehe beschränkte das Wandern der Gesellen, das nicht nur für das Lebendighalten der Einheit und inneren Verknüpfung des Gesellenstandes erforderlich war, sondern auch für die leichte Verschiebbarkeit der Masse je nach der Arbeitsgelegenheit; die Ehe des Gesellen durchbrach die Gleichartigkeit der Interessen, das unabhängige Auftreten den Meistern gegenüber, die Geschlossenheit des Standes.
Die Kreuzung der Bindungen hatte hier wegen der eigentümlichen Struktur der Ehe und der Familie den unvermeidlichen Erfolg, das Individuum der andern Bindung ziemlich weitgehend zu entziehen.
Es liegt auf der Hand,
dass aus entsprechenden Motiven auch für den Soldaten die Ehelosigkeit manchmal als das Richtige galt, wo ein stark differenzierter »Soldatenstand« existierte; ganz entsprechend jenem Falle der
russischen (>316) Kleriker hatte man bei den makedonischen Regimentern der Ptolemäer und danach in der römischen Kaiserzeit den Soldaten die Ehe oder das Konkubinat gestattet - dann aber die Truppe vielfach aus den Sprößlingen dieser Verbindungen ergänzt; erst die tiefe Einwurzelung des modernen Heeres im Organismus des Volkslebens hat die Exemtion der Offiziere in dieser Hinsicht ganz aufgehoben.
Übrigens
liegt es auf der Hand, dass die gleiche formal soziologische Konstellation auch auf andere inhaltliche Bedingungen hin, wenn auch nicht so typisch und prinzipiell wie bei der Ehe, eintreten kann.
Wie die alten Scholaren-Universitäten die Aufnahme einheimischer Studenten ablehnten und Mitgliedern, die nach mehr als zehnjährigem Aufenthalte in Bologna das Bürgerrecht der Stadt erwarben, die Mitgliedsrechte entzogen, so
schloss die Hansa der deutschen Kaufleute in Flandern jeden Genossen aus, der flandrisches Bürgerrecht gewonnen hatte.
Wenn die Kreise ihrem Sinne und ihren Forderungen an das Individuum nach gar zu weit
voneinander abstehen, so kommt es eben, überhaupt oder wenigstens zweckmäßigerweise, zu keiner Kreuzung.
Und ein Kreis, der sein Mitglied ohne Vorbehalt in sich einziehen will, findet - neben dem mehr inhaltlichen Motiv der Eifersucht - einen formalen Widerspruch dagegen in der individuellen Differenziertheit, die dessen gleichzeitige Zugehörigkeit zu andern ihm gewähren
muss.
Die soziologische Bestimmtheit des Individuums nun wird eine um so größere sein, wenn die bestimmenden Kreise mehr nebeneinanderliegende als konzentrische sind; d. h. allmählich sich verengende Kreise, wie Nation, soziale Stellung, Beruf, singuläre Kategorie innerhalb dieses, werden der an ihnen teilhabenden Person keine besonders individuelle Stelle anweisen, weil der engste derselben ganz von selbst die Teilhaberschaft an den weiteren bedeutet.
Dennoch bestimmen diese sozusagen ineinandergestülpten Verbindungen ihre Individuen keineswegs immer in einheitlicher Weise, ihr Verhältnis der Konzentrität kann ein mechanisches statt eines organischen sein, so
dass sie trotz dieses Verhältnisses auf ihre Einzelnen wie in einem unabhängigen Nebeneinander einwirken.
Dies offenbart sich etwa bei früheren Rechten, wenn der eines Vergehens Schuldige doppelt bestraft wird: von dem engeren Kreis, dem er angehört, und von dem größeren, der jenen einschließt.
Wenn im spät-mittelalterlichen Frankfurt ein Zunftangehöriger seiner Militärpflicht nicht genügt hatte, so bestraften ihn die Zunftvorsteher, außerdem aber auch noch der Rat der Stadt.
Ebenso durfte bei Injurien, nachdem sie von Zunft wegen gesühnt waren, der Beleidigte noch bei den Gerichten Recht suchen.
Umgekehrt, in den älteren Zunftordnungen hatte die Zunft sich vorbehalten, einen Missetäter zu bestrafen, auch wenn das Gericht eben dies schon getan hatte.
Dieses Bis-in-idem dokumentierte dem Betroffenen sehr deutlich,
dass die beiden Kreise, die ihn in gewisser Hinsicht konzentrisch umgaben, in andrer doch sich in ihm schnitten, und die
Befasstheit in dem engeren durchaus noch nicht alles das in sich schloss, was die
Befasstheit in dem weiteren bedeutet - wie in dem obigen Beispiel etwa die Zugehörigkeit zu einer besonderen (>317) Kategorie innerhalb eines weiten allgemeinen Berufskreises alle die Bestimmungen voraussetzt, die dem letzteren zukommen.
Ein positiv antagonistisches Verhältnis zwischen dem engeren und dem weiteren Kreis in seiner besonderen Bedeutung für die Situation des Einzelnen - neben den unzähligen Fällen, wo es sich um den ganz allgemeinen Konflikt zwischen dem Ganzen und dem Teil handelt - zeigt der folgende Formtypus.
Wenn eine größere Gruppe A aus den kleineren Gruppen m und n besteht, so kommt es vor,
dass A in seinem engeren, aber wesentlichen Existenzsinne nur mit m identisch ist, während n gerade in dieser Hinsicht im Gegensatz zu m steht.
Dies war das Verhältnis der freien Burgenses oder Bürgergemeinden und der bischöflichen Ministerialen, welche die Stadtbevölkerung im frühen Mittelalter oft im wesentlichen ausmachten.
Tatsächlich bildeten beide zusammen den weiteren Begriff der Stadt.
Im engeren Sinne aber waren nur die ersteren »die Stadt«.
Die bischöflichen Mannen hatten also eine doppelte Stellung: sie waren Mitglieder der Bürgerschaft und reichten doch auf der andern Seite mit Interesse und Recht in ganz andre Kreise hinein, sie waren auf der einen Seite ein Teil, auf der andern der Gegensatz der Burgensen.
Gerade die Position, die sie der Stadt entfremdete, als Mannen des Bischofs, machte sie, in jedem einzelnen Fall, zu Angehörigen dieser bestimmten Stadt.
Wenn jene echteren Bürger etwa in Zünfte geteilt waren, so war
- jeder Einzelne von diesem engeren und dem weiteren Kreise der Stadt einheitlich
umfasst.
Der Kreis der Ministerialen aber war von dem Stadtkreis zwar einerseits gleichfalls umgeben, andrerseits aber von ihm geschnitten.
Dieses Verhältnis war so widerspruchsvoll,
dass die Ministerialen später entweder in die eigentliche Bürgergemeinde übertraten oder überhaupt aus dem Stadtkreise ausschieden.
Trotz solcher Ungelenkheiten und Schwierigkeiten, die der Position des Einzelnen aus seiner Zugehörigkeit zu konzentrisch ihn umschließenden Kreisen kommen, ist diese doch eine der ersten, nächstliegenden Formen, in denen dem Individuum, das seine soziale Existenz mit der Einschmelzung in einen Kreis begonnen hat, die Teilhaberschaft an einer Mehrheit solcher möglich ist.
Die Eigentümlichkeit des mittelalterlichen Einungswesens dem modernen gegenüber ist vielfach hervorgehoben worden: es okkupierte den ganzen Menschen, es diente nicht nur einem jeweiligen, objektiv umschriebenen Zweck, sondern war eine die ganze Person umfassende Genossenschaft derer, welche sich um jenes Zweckes willen zusammengetan hatten.
Wirkte nun der Trieb zur Genossenschaftsbildung noch weiter, so wurde ihm genügt, indem jene Einungen als ganze zu Einungen höherer Ordnung zusammentrafen.
Solange der Zweckverband noch nicht gefunden war, die Möglichkeit, mit rein sachlichen Beiträgen zu rein sachlichen Zwecken mit Andern zusammenzuwirken und dabei die Totalität des Ich zu reservieren - solange war jene Form das jetzt sehr einfach erscheinende, in Wirklichkeit aber soziologisch geniale Mittel, den Einzelnen an einer Mehrheit von Kreisen teilhaben zu lassen, ohne ihn der lokalen Zugehörigkeit zu dem ursprünglichen zu entfremden.
Die so gewinnbare Bereicherung des (> 318) Individuums als Sozialwesens war zwar eine begrenzte, was die vermöge des Zweckvereins zu erreichende nicht ist - aber noch immer groß genug; denn was die höhere Vereinigung dem Einzelnen brachte, war in seiner engeren keineswegs so enthalten, wie der Begriff Baum, dem die Eiche zunächst zugehört, schon alle Bestimmungen des Begriffes Gewächs enthält, der den des Baumes seinerseits einbegreift.
Und wäre selbst nichts andres, als was dies Gleichnis bezeichnet, gewonnen gewesen - so hat die Unterstellung unter den Begriff Gewächs für die Eiche eine Bedeutung, die die unter den Begriff Baum, so sehr er logisch den Begriffsgehalt des Gewächses einschließt, doch nicht besitzt: die Beziehung nämlich zu allem, was Gewächs ist, ohne Baum zu sein.
Der konzentrische Bau von Kreisen ist damit die systematische und vielfach auch die historische Zwischenstufe dazu,
dass sie, nebeneinanderliegend, sich in einer und derselben Persönlichkeit treffen.
In dem personalen Erfolge differiert es freilich
unermesslich gegen jene konzentrische Form, wenn jemand außer seiner Berufsstellung etwa noch einem wissenschaftlichen Vereine angehört, Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft ist und ein städtisches Ehrenamt bekleidet; je weniger das Teilhaben an dem einen Kreise von selbst Anweisung gibt auf das Teilhaben an einem andern, desto bestimmter wird die Person dadurch bezeichnet,
dass sie in dem Schnittpunkt beider steht.
Insoweit die Teilhaberschaft an Ämtern und Institutionen hier in Frage kommt, hängt es natürlich von der Spannungsweite ihrer Arbeitsteilung ab, ob die Vereinigung mehrerer Funktionen in einer Persönlichkeit an dieser eine charakteristische Begabungskombination, eine besondere Breite der Tätigkeit hervortreten
lässt.
Die Struktur der objektiven gesellschaftlichen Gebilde gibt auch auf diesem Wege die größere oder geringere Möglichkeit, vermöge ihrer die Unverwechselbarkeit und Singularität des Subjekts zu konstituieren oder auszudrücken.
In England war es seit lange üblich,
dass eine Mehrheit ganz verschiedener Behörden aus dem gleichen Personal gebildet wurde.
Schon im Mittelalter konnte eine und dieselbe Person als Reiserichter justice in Eyre, als Mitglied des Schatzkollegiums Baron of the Exchequer, als Mitglied des Hofgerichtes Justice in Banco sein.
Indem derselbe Kreis von Personen sich zu so mannigfaltigen Amtskollegien gruppierte, ist ersichtlich eine besondere Charakteristik der Subjekte durch diese Synthese nicht gegeben: die objektiven Funktionsinhalte konnten unter solchen Umständen noch nicht hinreichend differenziert sein, um ihre Vereinigung auf den Einzelnen zur ratio essendi oder cognoscendi einer ganz individuellen Bestimmtheit zu machen.
Andrerseits genügt, ganz abgesehen von dem Inhalte der Gruppierungen, schon die bloße Tatsache,
dass das Individuum der bisher einzigen, einseitig bestimmenden Bindung neue Assoziationen angliedert, um ihm ein stärkeres
Bewusstsein von Individualität überhaupt zu geben, mindestens die Selbstverständlichkeit der früheren Assoziation aufzuheben.
Darum richten sich - was noch an andren Stellen dieser Untersuchungen bedeutsam ist - die Vertreter der (>319) bestehenden Bindungen schon gegen die rein formale Tatsache der neuen, auch wenn diese ihrem Inhalte nach mit jenen in gar keinen Wettbewerb treten.
Die häufigen kaiserlichen Verbote der deutschen Städtebündnisse im 12. und 13. Jahrhundert mochten wohl konkreten Gefahren begegnen wollen.
Aber
dass im fränkischen und zuerst auch im deutschen Reiche die Staatsregierung und die Hierarchie den Gilden entgegentreten, ist etwas viel Abstrakteres und Prinzipielleres; hier handelte es sich darum,
dass die freie Einung, deren Wesen eine unbegrenzte Vermehrung gestattet, rein als solche den bestehenden Assoziationsmächten Konkurrenz machte,
dass die Persönlichkeit durch die bloß formale Tatsache der mehrfachen Assoziation eine individuelle Situation gewann, in der die Bindungen auf die Persönlichkeiten hin orientiert waren, während in den früheren, sozusagen alleinherrschenden Synthesen die Persönlichkeiten auf die Bindungen hin orientiert blieben. -
Die Möglichkeit der Individualisierung wächst auch dadurch ins
Unermessliche, dass dieselbe Person in den verschiedenen Kreisen, denen sie gleichzeitig angehört, ganz verschiedene relative Stellungen einnehmen kann.
Schon in Hinsicht der familienhaften Kreuzungen ist dies wichtig.
Die Auflösung der urgermanischen Sippschaftsverfassung wurde erheblich durch die Berücksichtigung der weiblichen Verwandtschaft, ja der bloßen Schwägerschaft gefördert.
Nun konnte man verschiedenen Verwandtschaftskreisen zu gleicher Zeit angehören, die Rechte und Pflichten aus einem jeden konkurrierten so wirkungsvoll mit denen aus jedem andern,
dass, wie man es ausgedrückt hat, keine Verwandtschaftsgenossenschaften, sondern nur noch Verwandte existierten.
Dieser Erfolg aber hätte gar nicht mit der gleichen Intensität eintreten, ja, die ganze Situation hätte in ihrer Extensität gar nicht entstehen können, wenn das Individuum in jeder Verwandtschaftsreihe die gleiche Stellung eingenommen hätte.
Indem es aber einmal an einem zentralen, zugleich aber anderswo an einem peripherischen Punkt stand, in der einen Reihe eine autoritative, in der andern eine vielen andren koordinierte Position besaß, hier sich in ökonomisch interessierter, dort nur in personal bedeutsamer Lage befand, und die Struktur dieser Verbindungen es
ausschloss, dass noch ein zweites Individuum die genau gleiche Stellung innerhalb des gleichen Konzerns okkupierte - so folgte daraus eine individuelle Festlegung, die bei einreihiger Verwandtschaftsgenossenschaft unmöglich war.
Denn mochte das Individuum auch hier auf einen ganz determinierten Punkt geboren sein, so blieb, weil diese eine Reihe ihm diesen bestimmte, der Wichtigkeitsakzent immer auf ihr haften, sie dominierte von sich aus den Einzelnen, während umgekehrt bei jenen Kreuzungen der Einzelne gerade es war, der die Berührung der Reihe mit einer andern zustande brachte.
Abgesehen nun von solchen, innerhalb der Familienverbindungen sozusagen von selbst entstehenden Möglichkeiten von Stellungen und ihren individuellen Kombinationen - erzeugt, in mehr aktiver Weise, jeder neue
Zusammenschluss unter gleichem Gesichtspunkt sofort wieder in sich eine gewisse Ungleichheit, eine Differenzierung zwischen Führenden und Geführten; wenn ein einheitliches Interesse, wie es (>320) etwa das erwähnte humanistische war, für hohe und niedere Personen ein gemeinsames Band war, das ihre sonstige Verschiedenheit paralysierte, so entsprangen nun innerhalb dieser Gemeinsamkeit und nach den ihr eigenen Kategorien neue Unterschiede zwischen hoch und niedrig, welche ganz außer Korrespondenz mit dem hoch und niedrig innerhalb ihrer sonstigen Kreise standen, aber eben damit die Persönlichkeit um so bezeichnender und von um so mehr Seiten her fixierten.
Der gleich charakteristische Erfolg kann aber auch gerade vermittels der Gleichheit eintreten, die innerhalb eines neu gebildeten Kreises herrscht: wenn nämlich seine Mitglieder in den bisher sie umschließenden Kreisen Positionen von äußerst verschiedener Höhe einnehmen und bewahren.
Dann ist gerade die Tatsache,
dass ein in seinem ursprünglichen Kreise niedrig stehendes und ein darin hochstehendes jetzt in einer gesellschaftlichen Hinsicht gleichstellen, für jedes von ihnen eine höchst bezeichnende soziologische Formung.
In diesem Sinne wirkte z. B. die mittelalterliche Ritterschaft.
Mit ihr wurden die Ministerialen - den Fürsten attachierte Hofhörige - in eine Standesgenossenschaft eingestellt, der der Fürst, ja der Kaiser selbst angehörten und die ihre sämtlichen Mitglieder in ritterlichen Dingen ebenbürtig machte.
Dies gab dem Ministerialen eine Position, die mit seiner Dienstpflicht nichts zu tun hatte, und Rechte, die nicht von seinem Herrn stammten.
Die Geburtsunterschiede des Edlen, des Freien, des Dienstmannen wurden dadurch nicht beseitigt, aber sie wurden von einer neuen Linie durchschnitten, die durchgehende ein Niveau hielt: von der nicht konkret, aber ideell wirksamen Genossenschaft der durch gleiches Ritterrecht und Rittersitte Verbundenen.
Wer außer den Kreisen, in denen er entweder hoch oder tief stand, nun zugleich einem eingeordnet war, in dem er schlechthin »gleich« stand, gewann damit eine individualisierende Synthese; die Struktur der Kreise, an denen er teilhatte,
musste sein Lebensgefühl als Sozialwesen eigentümlich bereichern und bestimmen. -
Indem die Höhen der Stellungen, welche eine und dieselbe Person in verschiedenen Gruppen einnimmt, von einander völlig unabhängig sind, können so seltsame Kombinationen entstehen, wie die,
dass in Ländern mit allgemeiner Wehrpflicht der geistig und sozial höchststehende Mann sich einem Unteroffizier unterzuordnen hat, oder
dass die Pariser Bettlergilde einen gewählten »König« besitzt, der ursprünglich nur ein Bettler wie alle, und, so viel ich weiß, auch weiter ein solcher bleibend, mit wahrhaft fürstlichen Ehren und Bevorzugungen ausgestattet ist - vielleicht die merkwürdigste und individualisierendste Vereinigung von Niedrigkeit in einer und Höhe in andrer sozialen Stellung.
Auch kann diese Kreuzung sich innerhalb eines einzigen Verhältnisses vollziehen, sobald dieses eine Mehrheit von Beziehungen in sich schließt, wie z. B. an dem Hauslehrer und mehr noch an den früheren Hofmeistern vornehmer Jünglinge.
Der Hofmeister soll die Superiorität über den Zögling haben, soll ihn dominieren und leiten - und ist andrerseits doch der Diener, jener der Herr oder wenn in der Armee Cromwells irgendein in der Bibel besonders versierter Korporal seinem Major eine moralische (>321)
Strafpredigt halten konnte, während er ihm in dienstlichen Angelegenheiten ohne Vorbehalt gehorchte.
Endlich zieht sich der Stoff dieser Kreuzungen mit den determinierenden Folgen für das Individuum noch enger auf dieses selbst zurück; so z. B. in der charakteristischen Erscheinung des Aristokraten mit liberaler Gesinnung, des Weltmannes mit ausgeprägt kirchlichen Tendenzen, des Gelehrten, der seinen Verkehr ausschließlich unter Männern der Praxis sucht, usw.
Jene innerhalb einer einzigen Gruppe stattfindenden Kreuzungen finden ihr typisches Beispiel an der Konkurrenz unter Personen, die nach andern Richtungen hin Solidaritäten besitzen. Der Kaufmann ist einerseits mit andren Kaufleuten zu einem Kreise verbunden, der eine große Anzahl gemeinsamer Interessen hat: wirtschaftspolitische Gesetzgebung, soziales Ansehen des Kaufmannsstandes, Repräsentation desselben,
Zusammenschluss gegenüber dem Publikum zur Aufrechterhaltung bestimmter Preise und vieles andre - geht die gesamte Handelswelt als solche an und
lässt sie Dritten gegenüber als Einheit erscheinen.
Andrerseits aber befindet sich jeder Kaufmann in konkurrierendem Gegensatz gegen so und so viele andre, das Eintreten in diesen Beruf schafft ihm in gleichen Moment Verbindung und Isolierung, Gleichstellung und Sonderstellung; er wahrt sein Interesse durch die erbittertste Konkurrenz mit denjenigen, mit denen er sich doch um des gleichen Interesses willen oft aufs engste zusammenschließen
muss.
Dieser innerliche Gegensatz ist zwar auf dem kaufmännischen Gebiet wohl am krassesten, indes auch auf allen andern bis herab zu der ephemeren Sozialisierung einer Abendgesellschaft irgendwie vorhanden.
Eine
unermessliche Möglichkeit von individualisierenden Kombinationen tut sich dadurch auf,
dass der Einzelne einer Mannigfaltigkeit von Kreisen angehört, in denen das Verhältnis von Konkurrenz und
Zusammenschluss stark variiert.
Es ist eine triviale Beobachtung,
dass die instinktiven Bedürfnisse des Menschen nach diesen beiden einander entgegengesetzten Seiten hin gehen,
dass er mit andern, aber auch gegen andre empfinden und handeln will; ein bestimmtes Ausmaß des einen und des andren und ihrer Proportion ist eine rein formale Notwendigkeit für den Menschen, der er vermöge der mannigfaltigsten Inhalte genugtut - und zwar so,
dass oft das Ergreifen gewisser Lebensinhalte überhaupt nicht aus ihrer sachlichen Bedeutung heraus begreiflich ist, sondern nur aus der Befriedigung, die jene formalen Triebe an ihnen finden.
Die Individualität ist, sowohl in Hinsicht auf ihr natürliches Streben wie auf ihr historisches Gewordensein, dadurch bezeichnet, welches Maßverhältnis zwischen
Zusammenschluss und Konkurrenz das für sie entscheidende ist.
Und eben daraus ergibt sich auch die umgekehrte Richtung:
dass das Bedürfnis nach klarer Herausstellung, unzweideutiger Entwicklung der Individualität den Einzelnen zur Auswahl gewisser Kreise treibt, in deren Schnittpunkt er sich stelle und von deren Zusammen - der eine
in wesentlichen die Anschlussform, der andre die Konkurrenzform darbietend - er ein Maximum jener individuellen Determiniertheit gewinne.
So werden, wo innerhalb eines Kreises starke Konkurrenz (> 322) herrscht, die Mitglieder sich gern solche anderweitigen Kreise suchen, die möglichst konkurrenzlos sind; deshalb findet sich im Kaufmannsstand eine entschiedene Vorliebe für gesellige Vereine, während das die Konkurrenz innerhalb des eigenen Kreises ziemlich ausschließende
Standesbewusstsein des Aristokraten ihm derartige Ergänzungen ziemlich überflüssig macht und ihm vielmehr die Vergesellschaftungen näher legt, die in sich stärkere Konkurrenz ausbilden, z. B. alle durch Sportinteressen zusammengehaltenen.
Endlich erwähne ich hier noch die oft diskrepanten, dadurch entstehenden Kreuzungen,
dass ein Einzelner oder eine Gruppe von Interessen beherrscht werden, die einander entgegengesetzt sind und jene deshalb zu gleicher Zeit ganz entgegengesetzten Parteien angehören lassen.
Für Individuen liegt ein solches Verhalten dann nahe, wenn bei vielseitig ausgebildeter Kultur ein starkes politisches Parteileben herrscht; dann pflegt nämlich die Erscheinung einzutreten,
dass die politischen Parteien die verschiedenen Standpunkte auch in denjenigen Fragen, die mit der Politik gar nichts zu tun haben, unter sich verteilen, so
dass eine bestimmte Tendenz der Literatur, der Kunst, der Religiosität usw. mit der einen Partei, die entgegengesetzte mit der andern assoziiert wird; die Linie, die die Parteien sondert, wird schließlich durch die Gesamtheit der Lebensinteressen hindurch verlängert.
Da liegt es denn auf der Hand,
dass der Einzelne, der sich nicht vollkommen in den Bann der Partei geben will, sich etwa mit seiner ästhetischen oder religiösen Überzeugung einer Gruppierung anschließen wird, die mit seinen politischen Gegnern amalgamiert ist.
Er wird im Schnittpunkt zweier Gruppen stehen, die sich sonst als einander entgegengesetzte
bewusst sind.
Das bedeutendste und zugleich charakteristischste Beispiel dürfte die Religionszugehörigkeit bieten, seit die für die Weltgeschichte
unermesslich wichtige Lösung der Religion von der stammesmäßigen, nationalen oder lokalen Bindung geschehen ist.
In beiden soziologischen Formen:
dass entweder die religiöse Gemeinschaft zugleich die Gemeinschaft in andern wesentlichen oder umfassendsten Interessen bedeutet - oder
dass sie gerade von aller Solidarität in dem, was nicht Religion ist, völlig befreit sei - in beiden spricht sich das Wesen der Religion gleich vollständig aus, nur
jedes Mal in einer andern Sprache oder auf einer andern Entwicklungsstufe.
Dass
die Zusammenexistenz, das Teilen der Lebensinteressen mit Menschen nicht möglich ist, mit denen man den Glauben nicht teilt, ist völlig begreiflich; dem tief berechtigten Bedürfnis solcher Einheit ist in der ganzen antiken, semitischen wie griechisch-römischen Welt, sozusagen a priori genügt worden, indem die Religion sich als Stammes- oder Staatsangelegenheit erhob, d.
h. - mit wenigen Ausnahmen - den Gott mit den Interessen der politischen Gruppe, die Pflichten gegen ihn mit den allumfassenden Pflichten gegen diese ohne weiteres verschmolz.
Aber die Macht des religiösen Motivs ist nicht weniger sichtbar, wo es gerade gegenüber allen Verknüpfungen aus andern Motiven heraus unabhängig und kräftig genug ist, die Gleichgläubigen über alle Verschiedenheiten ihrer sonstigen Bindungen hinweg zusammenzuschließen.
Die (> 323) letztere religiöse Verfassung ist ersichtlich eine eminent individualistische, die religiöse Stimmung hat sich aus dem Halt gelöst, den sie aus dem Verwachsensein mit dem ganzen Komplex sozialer Verbindungen gewann, und indem sie sich auf die individuelle Seele und ihre Verantwortlichkeit zurückzieht, schlägt sie nun wie aus dieser heraus die Brücke zu andern, nur in dieser, aber vielleicht in keiner andern Hinsicht Gleichqualifizierten.
Dass
das Christentum seinem reinen Sinne nach eine ganz individualistische Religion ist - darin nur von dem ursprünglichen Buddhismus übertroffen, der aber auch keine eigentliche Religion ist, sondern nur ein auf absolut persönlichem Wege, ohne jede transzendente Vermittlung, gewinnbares Heil lehrt - das hat seine Verbreitung durch alle Mannigfaltigkeit nationaler und lokaler Gruppierungen hindurch
ermöglicht; gerade wie, von der andern Seite her, das Bewusstsein des Christen,
dass er die Zugehörigkeit zu seiner Kirche in jede beliebige Gemeinschaft mitnimmt, welcher Charakter und welche Pflichten ihm sonst auch von dieser kommen mögen, entschieden das Gefühl individueller Bestimmtheit und Selbstsicherheit bewirkt haben
muss.
Diese soziologische Bedeutung der Religion ist die Spiegelung ihres ganz allgemeinen Doppelverhältnisses zum Leben: sie steht einmal allen Inhalten unsrer Existenz gegenüber, ist das Gegenstück und Äquivalent des Lebens überhaupt, unberührbar seinen säkularen Bewegungen und Interessen; und ein andermal nimmt sie doch wieder Partei unter den Parteien dieses Lebens, über das sie sich prinzipiell erhoben hatte, wird ein Element neben all seinen andern Elementen, verflicht sich in Vielheit und Wechsel von Beziehungen innerhalb seiner, die sie soeben noch abgelehnt hatte.
So tritt hier diese merkwürdige Verschlingung ein: die Abweisung aller soziologischen Bindung, wie sie sich in der tieferen Religiosität findet, ermöglicht dem Individuum die Berührung seines religiösen Interessenkreises mit allen möglichen andern Kreisen, deren Mitglieder jene sonstigen Gemeinsamkeitsinhalte nicht mit ihm teilen; und die so entstehenden Kreuzungen dienen wiederum zur soziologischen Heraushebung und Determinierung der Individuen wie der religiösen Gruppen.
Dieses Schema setzt sich nun in die Spezifizierung des Religiösen und in eigentümliche Verschlingungen mit den übrigen Interessen der Subjekte fort.
In den Zwistigkeiten zwischen Frankreich und Spanien stellten sich die Hugenotten einmal dem Könige zur Verfügung, wenn es gegen das katholische Spanien und seine Freunde im Innern ging; ein andermal, durch den König bedrängt, schlossen sie sich direkt an Spanien an.
Eine anders charakterisierte Doppelstellung ergab sich zur Zeit der grausamen Unterdrückung der irischen Katholiken durch England.
Heute fühlten sich die Protestanten Englands und Irlands verbunden gegen den gemeinsamen Religionsfeind ohne Rücksicht auf die Landsmannschaft, morgen waren die Protestanten und Katholiken Irlands gegen den Unterdrücker ihres gemeinsamen Vaterlandes verbunden ohne Rücksicht auf Religionsverschiedenheit.
Dagegen erscheint es den Völkern, bei denen die primitive Einheitlichkeit des Kreises in religiöser und politischer Beziehung noch ungebrochen besteht, wie in China, als etwas ganz Unerhörtes (> 324) und Unbegreifliches,
dass europäische Staaten zum Schutz chinesischer und türkischer Christen einschreiten.
Wo diese Einheit aber so zerfallen ist, wie in der Schweiz, bringt das abstrakte Wesen der Religion - das dann doch aus seiner Abstraktheit heraus wieder zu allen andern Interessen eine ganz bestimmte Stellung gewinnt - ohne weiteres sehr bezeichnende Kreuzungen zuwege.
Die Schweiz hat nämlich, auf Grund der enormen Verschiedenheiten zwischen den Kantonen, kein sehr entschiedenes Parteileben in der Art,
dass die politisch Gleichgesinnten in den verschiedenen Kantonen sich in Hauptparteien in bezug auf die Regierung des Ganzen schieden.
Nur die Ultramontanen aus allen Kantonen bilden in politischen Angelegenheiten eine geschlossene Masse.
Man kann ohne weiteres voraussetzen,
dass diese Lösung der religiösen von der politischen Gruppierung sich auch in umgekehrter Richtung -geltend machen und Zusammenschlüsse in der letzteren Hinsicht ermöglichen wird, die die weiterbestehende Einheit beider vereitelt hätte.
Das glänzendste Beispiel vielleicht gibt die 1707 vollzogene Union zwischen England und Schottland.
Der Vorteil für beide Teile, ein Staat zu sein, war daran gebunden,
dass die Zweiheit der Kirchen weiterbestand.
Politische und religiöse Verfassung war bisher in beiden Ländern eng assoziiert gewesen; nur indem dies sich löste, konnten die politischen Interessen sich amalgamieren, was die religiösen nicht geduldet hätten. They could, so wurde von den Ländern gesagt, preserve harmony only by aggreeing to differ.
Hat diese Lösung, mit ihrem Erfolge möglicher Kreuzung, erst einmal stattgefunden, so ist die damit gewonnene Freiheit nicht mehr von innen her rückgängig zu machen.
Darum hat das Prinzip: cuius regio eius religio, nur dann ein Recht, wenn es nicht ausgesprochen zu werden braucht, sondern den organisch
einheitlichen, - naiv undifferenzierten Primärzustand ausdrückt. -
Sehr merkwürdig ist es, wenn der religiöse Gesichtspunkt zwar, über alle sonstigen Scheidungsgründe hinweg, die eigentlich Differenzierung fordernden Personen und Interessen verschmilzt, diese Vereinigung aber als den aus bloß sachlichen Differenzierungsgründen entstandenen ganz parallel empfunden wird.
So haben sich im Jahre 1896 die jüdischen Arbeiter in Manchester zu einer Organisation
zusammengefasst, die ausdrücklich alle Arbeiterkategorien (hauptsächlich waren es Schneider, Schuster und Bäcker) einschließen sollte und die nun mit den übrigen Gewerkvereinen gemeinsame Sache, in bezug auf die Arbeiterinteressen, machen wollte - während diese andern doch völlig arbeitsteilig nach den sachlichen Kategorien der verschiedenen Arbeitsarten aufgebaut waren, und zwar in so entschiedener Weise,
dass die Trade-Unions seinerzeit schon deshalb nicht zum Aufgehen in die Internationale bewogen werden konnten, weil diese an ihrem Beginn ohne Rücksicht auf die gewerklich gleiche Tätigkeit ihrer Mitglieder konstituiert wurde.
Obgleich jenes Faktum scheinbar in die Undifferenziertheit religiösen und wirtschaftlich-sozialer Interessengemeinschaft zurückführt, zeigt es doch deren prinzipielle Lösung, indem die Synthese sich durch ihre freiwillige Koordination mit rein sachlich-differentiellen Gebilden als eine nur (> 325) technisch praktische Zweckvereinigung offenbart.
Bei den katholischen Arbeitervereinen in Deutschland liegt der Fall ersichtlich anders, wegen der Größe ihres Umfangs, wegen der politischen Rolle des Katholizismus als solchen in Deutschland und weil sich die Arbeiter hier nicht in einer durch ihre Religion so exportierten Stellung befinden wir die jüdischen Arbeiter.
In Deutschland geht die Differenzierung dahin, innerhalb der ursprünglich allgemeinen katholischen Vereine besondere Werkgenossenschaften (z. B. in Aachen vor einer Reihe von Jahren: der Weber, Spinner,
Appreteure, Nadler, Metallarbeiter und Bauarbeiter) zu organisieren; die Vereinigung ist groß genug, um in sich dieser Teilung Raum zu geben, ohne die Kreuzung zu involvieren, mit der nun diese Spezialgenossenschaften mit den nicht-konfessionellen der gleichen Gewerke zusammenflössen.
Immerhin ist doch auch dieses letztere schon vorgekommen, und jene innere Teilung ist offenbar der erste Schritt dazu.
Endlich erhebt sich eine Kreuzung höherer Ordnung daraufhin,
dass sich die religiösen Kräfte zum Priestertum sublimieren.
Die soziologische Formel dieser Sublimierung - das Verhältnis der Vertretung und der Führung, der Kontrolle und der Kooperation, der Ehrfurcht und der materiellen Versorgung zwischen Gläubigen und Priestern - ist zwar in jeder Religion eine irgendwie andre, allein es ist so viel Gemeinsames darin.
dass man, unter Vorbehalten, doch von einer formalen Gleichheit der Stellung des Priesters innerhalb der noch so verschiedenen Gruppen sprechen kann - wie von der des Adligen, des Kriegers, des Händlers. Daraus entsteht nun zunächst Interessensolidarität, ein Sich-Verstehen, ein Zusammenhalten unter den Priestern, das unter Umständen sogar eine inhaltliche Gegnerschaft zwischen den evangelischen Positiven und den katholischen Klerikalen übertönen kann.
Der einzelne Priester oder die engere Priestergruppe steht in einem Schnittpunkt, in dem die Zugehörigkeit zu einem nationalen, konfessionellen, irgendwie parteimäßigen Verbande sich mit der zu dem Verbande aller Priesterschaften, den ihre teils soziologische, teils ethisch-metaphysische Verwandtschaft knüpft, begegnet und der den einzelnen Subjekten einen eigentümlich determinierten, gegen die andern Angehörigen der einen wie der andern Gruppe differenzierten Charakter gibt.
Die Ausbildung des öffentlichen Geistes zeigt sich nun darin,
dass genügend viele Kreise von irgendwelchen objektiven Form und Organisierung vorhanden sind, um jeder Wesensseite einer mannigfach beanlagten Persönlichkeit
Zusammenschluss und genossenschaftliche Betätigung zu gewähren.
Hierdurch wird eine gleichmäßige Annäherung an das Ideal des Kollektivismus wie des Individualismus geboten.
Denn einerseits findet der Einzelne für jede seiner Neigungen und Bestrebungen eine Gemeinschaft vor, die ihm die Befriedigung derselben erleichtert, seinen Tätigkeiten je eine als zweckmäßig erprobte Form und alle Vorteile der Gruppenangehörigkeit darbietet; andrerseits wird das Spezifische der Individualität durch die Kombination der Kreise gewahrt, die in jedem Fall eine andre sein kann.
So kann man sagen: aus Individuen entsteht (> 326)
die Gesellschaft, aus Gesellschaften entsteht das Individuum.
Wenn die vorgeschrittene Kultur den sozialen Kreis, dem wir mit unsrer ganzen Persönlichkeit angehören, mehr und mehr erweitert, dafür aber das Individuum in höherem Maße auf sich selbst stellt und es mancher Stützen und Vorteile der enggeschlossenen Gruppe beraubt; so liegt nun in jener Herstellung von Kreisen und Genossenschaften, in denen sich beliebig viele, für den gleichen Zweck interessierte Menschen zusammenfinden können, ein Ausgleich jener Vereinsamung der Persönlichkeit, die aus dem Bruch mit der engen Umschränktheit früherer Zustände hervorgeht.
Die Enge dieses Zusammenschlusses ist daran zu ermessen, ob und in welchem Grade ein solcher Kreis eine besondere »Ehre« ausgebildet hat, derart,
dass der Verlust oder die Kränkung der Ehre eines Mitgliedes von jedem andern Mitgliede als eine Minderung der eigenen Ehre empfunden wird, oder
dass die Genossenschaft eine kollektivpersönliche Ehre besitzt, deren Wandlungen sich in dem Ehrempfinden jedes Mitgliedes abspiegeln.
Durch Herstellung dieses spezifischen Ehrbegriffes (Familienehre, Offiziersehre, kaufmännische Ehre usw.) sichern sich solche Kreise das zweckmäßige Verhalten ihrer Mitglieder besonders auf dem Gebiete derjenigen spezifischen Differenz, durch welche sie sich von dem weitesten sozialen Kreise abscheiden, so
dass die Zwangsmaßregeln für das richtige Verhalten diesem gegenüber, die staatlichen Gesetze, keine Bestimmungen für jenes enthalten
1).
Dadurch,
dass besondere Kreise, die sich auch in einer Einzelperson treffen können, sich besondere Ehren schaffen,
dass der weitere Kreis einen abstrakteren, allgemeineren Ehrbegriff ausbildet, der von dem engeren gewisser Sonderkreise differiert, dabei aber für die Mitglieder dieser letzteren dennoch weiter gilt - dadurch werden die Komplikationen der Normen der Ehre zu Symbolen der Kreise.
Es gibt eine Standesehre mit negativem Vorzeichen, eine Standesunehre, die von demjenigen Verhalten, das allgemein menschlich bzw. in der ganzen umgebenden Gesellschaft als ehrenhaft gilt, ebenso eine gewisse Latitüde subtrahiert, wie die positive Standesehre ihm Forderungen hinzufügt.
So waren und sind manchen Kaufmannskategorien und besonders wieder dem Spekulanten, aber auch dem niedrigen Penny-a-Liner, der Demi-Monde gewisse Dinge erlaubt und mit gutem Gewissen durch das
Standesbewusstsein gedeckt, von ihnen geübt, die sonst allgemein nicht als ehrenhaft gelten.
Neben dieser standesgemäßen Unehrenhaftigkeit kann aber das Individuum in seinen allgemeinmenschlichen Beziehungen durchaus ehrenhaft im hergebrachten Sinne sein, gerade wie das Bewahren der spezifischen Standesehre nicht verhindert,
dass das Individuum sich nebenher durchaus unehrenhaft, nach den allgemeinen Begriffen, verhalte.
So können verschiedene Seiten der Persönlichkeit verschiedenen Ehren unterstehen, als Reflexen der verschiedenen Gruppen, denen die Person gleichzeitig zugehört.
Die gleiche Forderung z. B. kann dadurch zwei ganz verschiedene Betonungen erhalten. Beleidigungen nicht auf sich (> 327) sitzen zu lassen, kann die Maxime jemandes sein, der sie im Privatleben aber ganz anders durchführt, wie als Reserveoffizier oder im Amte.
Die Achtung vor der weiblichen Ehre als Bewahrung der eigenen männlichen, wird in einer Pfarrersfamilie einen andern Akzent haben als in einem Kreise junger Leutnants; so
dass ein Mitglied des letzteren, der aus der ersteren stammt, an dem Konflikt dieser Ehrbegriffe sehr deutlich seine Zugehörigkeit zu zwei Kreisen an sich selbst erfahren kann.
Im ganzen offenbart diese Ausbildung spezieller Standesehren - die tausendfach ganz rudimentär,
in bloßen Nuancen des Fühlens und Handelns, in personalere oder materiellere Motivierungen verkleidet, auftritt - eine der bedeutsamsten formal-soziologischen Entwicklungen.
Die enge und strenge, Bindung früherer Zustände, in denen die soziale Gruppe als Ganzes, resp. ihre Zentralgewalt, das Tun und Lassen des Einzelnen nach den verschiedensten Richtungen hin reguliert, beschränkt ihre Regulative mehr und mehr auf die notwendigen Interessen der Allgemeinheit; die Freiheit des Individuums gewinnt mehr und mehr Gebiete für sich.
Diese werden von neuen Gruppenbildungen besetzt, aber so,
dass die Interessen des Einzelnen frei entscheiden, zu welcher er gehören will; infolgedessen genügt statt äußerer Zwangsmittel schon das Gefühl der Ehre, um ihn an diejenigen Normen zu fesseln, deren es zum Bestande der Gruppe bedarf.
Übrigens
nimmt dieser Prozess nicht nur von der staatlichen Zwangsgewalt seinen Ursprung; überall, wo eine Gruppenmacht eine Anzahl von individuellen Lebensinteressen, die sachlich außer Beziehung zu ihren Zwecken stehen, ursprünglich beherrscht, - auch in der Familie, in der Zunft, in der religiösen Gemeinschaft usw. gibt sie die Anlehnung und den
Zusammenschluss in bezug auf jene schließlich an besondere Vereine ab, an denen die Beteiligung Sache der persönlichen Freiheit ist, wodurch denn die Aufgabe der Sozialisierung in viel vollkommenerer Weise gelöst werden kann, als durch die frühere, die Individualität mehr vernachlässigende Vereinigung.
Es kommt hinzu,
dass die undifferenzierte Herrschaft einer sozialen Macht über den Menschen, wie ausgedehnt und streng sie auch sei, doch immer noch um eine Reihe von Lebensbeziehungen sich nicht kümmert und nicht kümmern kann, und
dass diese der rein individuellen Willkür um so sorgloser und bestimmungsloser überlassen werden, je größerer Zwang in den übrigen Beziehungen herrscht; so
musste der griechische und noch mehr der altrömische Bürger sich zwar in allen mit der Politik nur irgend im Zusammenhang stehenden Fragen den Normen und Zwecken seiner vaterländischen. Gemeinschaft bedingungslos unterordnen; aber er besaß dafür als Herr seines Hauses eine um so unbeschränktere Selbstherrlichkeit; so gibt jener engste soziale
Zusammenschluss, wie wir ihn an den in kleinen Gruppen lebenden Naturvölkern beobachten, dem Einzelnen vollkommene Freiheit, sich gegen alle außerhalb des Stammes stehenden Personen in jeder ihm beliebenden Weise zu benehmen; so findet die Tyrannis Oberhaupt ihr Korrelat und sogar ihre Unterstützung in der vollkommensten Freiheit und selbst Zügellosigkeit der für sie nicht wichtigen Beziehungen der Persönlichkeiten.
Nach (> 328) dieser unzweckmäßigen Verteilung kollektivistischen Zwanges und individualistischer Willkür tritt eine angemessenere und gerechtere da ein, wo der sachliche Inhalt des Seins und der Tendenzen der Personen über die assoziative Gestaltung entscheidet, weil sich dann auch für ihre bis dahin ganz unkontrollierten und rein individualistisch bestimmten Betätigungen leichter kollektivistische Anlehnungen finden werden; denn in demselben Maße, in dem die Persönlichkeit als Ganzes befreit wird, sucht sie auch für ihre einzelnen Seiten sozialen
Zusammenschluss und beschränkt freiwillig die individualistische Willkür, in der sie sonst einen Ersatz für die undifferenzierte Fesselung an eine
Kollektivemacht findet; so sehen wir z. B. in Ländern mit großer politischer Freiheit ein besonders stark ausgebildetes Vereinsleben
2), in religiösen Gemeinschaften ohne starke hierarchisch ausgeübte Kirchengewalt eine lebhafte Sektenbildung usw.
Mit einem Wort, Freiheit und Bindung verteilen sich gleichmäßiger, wenn die Sozialisierung, statt die heterogenen Bestandteile der Persönlichkeit in einen einheitlichen Kreis zu zwingen, vielmehr die Möglichkeit gewährt,
dass das Homogene aus heterogenen Kreisen sich zusammenschließt.
Dies ist einer der wichtigsten Wege, den fortschreitende Entwicklung einschlägt: die Differenzierung und Arbeitsteilung ist zuerst sozusagen quantitativer Natur und verteilt die Tätigkeitskreise derart,
dass zwar einem Individuum oder einer Gruppe ein andrer als einer andern zukommt, aber jeder derselben eine Summe qualitativ verschiedener Beziehungen einschließt; allein später wird dieses Verschiedene herausdifferenziert und aus allen diesen Kreisen, zu einem nun qualitativ einheitlichen Tätigkeitskreise zusammengeschlossen.
Die Staatsverwaltung entwickelt sich häufig so,
dass das zuerst ganz undifferenzierte Verwaltungszentrum eine Reihe von Gebieten aussondert, welche je einer einzelnen Behörde oder Persönlichkeit unterstehen.
Aber diese Gebiete sind zunächst lokaler Natur; es ist also z. B. ein Intendant von
Seiten des französischen Staatsrates in eine Provinz geschickt, um nun dort alle die verschiedenen Funktionen auszuüben, die sonst der Staatsrat selbst über das Ganze des Landes übt; es ist eine Teilung nach dem Quantum der Arbeit in der Form lokaler Teilung.
Davon unterscheidet sich die später hervorgehende Teilung der Funktionen, wenn sich dann z. B. aus dem Staatsrat die verschiedenen Ministerien herausbilden, deren jedes seine Tätigkeit über das ganze Land, aber nur in einer qualitativ bestimmten Beziehung erstreckt.
Dem entspricht das Avancieren der Beamten durch das ganze Land hindurch.
Es ge- (>329) währt, im Gegensatz zu seiner Bindung an den gleichen lokalen Rayon, die leichtere Möglichkeit, dem einzelnen Beamten die sachlich passendste, seinen Fähigkeiten und Verdiensten in jedem Augenblick angemessenste Stellung zu beschaffen, und fördert außerdem die engere funktionelle Verbindung der Landesteile untereinander.
Es ist deshalb zweckentsprechend, daß diese Versetzungen nur dem höheren Beamten zukommen, während die Subalternen in der Regel ihr Leben lang in demselben Wirkungskreise verharren.
Die größere Bedeutung des persönlichen Talents, die an jenem gegenüber der unindividuellen Tätigkeit des Subalternen besteht, ist so Ursache wie Wirkung davon, daß sich der Kreis seiner sachlichen Funktionen mit den Zügen und Interessen mannigfacher Oertlichkeiten wechselnd kombiniert; gegenüber der lokalen Fixierung zeigt diese Kreuzung der Kreise die größere Freiheit, die das Korrelat des individuellen Lebens ist.
Nun begegnet eine Erscheinung, die gerade die in dem Beispiel aus Frankreich aufgezeigte Differenzierung wieder zu verneinen scheint, in Wirklichkeit aber eine noch höhere Stufe darstellt.
Im Directoire leitete, fast selbständig, Rewbell die Justiz, Barras die Polizei, Carnot den Krieg usw.
Für die Ernennung der Provinzialbeamten bestand aber eine ganz andre Einteilung der Geschäfte: da verwaltete Rewbell den Osten, Barras den Süden, Carnot den Norden usw.
Die Differenzierung der sachlichen Funktionen bleibt also, mit ihrer Durchquerung aller lokalen Geschiedenheiten, bestehen.
Nun forderte aber tatsächlich die Ernennung der Beamten erst in zweiter Linie Fachkenntnis, in erster Lokal- bzw. Personalkenntnis.
Hier also war die Form lokaler Teilung, mit ihrer Durchquerung aller fachlichen Mannigfaltigkeiten, die angezeigte.
Das Gegenteil dazu zeigt die ganz merkwürdige Undifferenziertheit der Consejos, beratender Ministerien, die unter Philipp II. in Spanien gebildet wurden.
Nach einem italienischen Bericht waren es folgende: dell' Indie di Castiglia, d'Aragona, d'inquisizione, di camera dell' ordini, 'di guerra, di hazzienda, di giustizia, d'Italia, di stato'.
Da diese alle koordiniert gewesen zu sein scheinen, so müssen die Tätigkeiten der Fachminister und der Lokalminister fortwährend miteinander kollidiert haben.
Hier liegt sozusagen nur eine Funktionsteilung überhaupt vor, die schlechthin prinziplos ist, weil sie das lokale und das sachliche Prinzip ununterschieden wirken läßt.
Wenn die Spezialisierung der Heilkunst schon im alten Ägypten für den Arm einen andern Arzt ausbildete, als für das Bein, so war auch dies eine Differenzierung nach lokalen Gesichtspunkten, der gegenüber die moderne Medizin gleiche pathologische Zustände, gleichviel an welchem Körpergliede sie auftreten, dem gleichen Spezialarzt überantwortet, so daß wiederum die funktionelle Gleichheit an Stelle der zufälligen Äußerlichkeit die Zusammenfassung beherrscht.
Dies wird nun wieder rückläufig - wenn auch nach einer andern Seite - an denjenigen Spezialärzten, die nicht bestimmte Krankheiten und nur diese, sondern alle Krankheiten, aber nur mit einer bestimmten Methode oder einem Mittel behandeln.
So z. B. die Naturärzte, die alles ausschließlich mit Wasser kurieren.
(> 330) Hier liegt ersichtlich dieselbe Einseitigkeit vor wie bei jenen ägyptischen Ärzten, nur daß sie, dank der modernen Entwicklung, statt lokalistischen, vielmehr funktionellen Charakter trägt - damit erweisend, daß es auch innerhalb der letzteren noch einmal den Unterschied zwischen äußerlich mechanistischer und sachlich angepaßter Methode gibt.
Jene Form einer über die ältere Differenzierung und Zusammenfassung hinausgehenden neuen Verteilung zeigen ferner etwa die Geschäfte, die alle verschiedenen Materialien für die Herstellung komplizierter Objekte führen, z. B. das gesamte Eisenbahnmaterial, alle Artikel für Gastwirte, Zahnärzte, Schuhmacher, Magazine für sämtliche Haus- und Kücheneinrichtung usw.
Der einheitliche Gesichtspunkt, nach dem hier die Zusammenfügung der aus den verschiedensten Herstellungskreisen stammenden Objekte erfolgt, ist ihre Beziehung auf einen einheitlichen Zweck, dem sie insgesamt dienen, auf den terminus ad quem, während die Arbeitsteilung sonst nach der Einheitlichkeit des terminus a quo, der gleichen Herstellungsart, stattfindet.
Diese Geschäfte, welche die letztere freilich zur Voraussetzung haben, stellen eine potenzierte Arbeitsteilung dar, indem sie aus ganz heterogenen Branchen, die aber an sich schon sehr arbeitsteilig wirken, die nach einem Gesichtspunkt zusammengehörigen, sozusagen die zu einem neuen Grundton harmonischen Teile einschließen.
Endlich stellen die Konsumvereine noch einmal eine ganz andre Durchkreuzung und Zusammenfassung des Sachlichen durch ein ihm heterogenes Prinzip dar, insbesondere diejenigen, die für bestimmte Berufskategorien gebildet sind, für Arbeiter, Offiziere, Beamte.
In denen für die beiden letzteren Stände sind die geführten Artikel mit wenigen Ausnahmen die gleichen; ein rein formales, von der Sache völlig unabhängiges Trennungsmoment läßt jeden für sich bestehen.
Welche Zweckmäßigkeit dies aber enthält, ist daraus zu ersehen: das Warenhaus für deutsche Beamte ist eine Aktiengesellschaft, die ihren Konsumenten gegenübersteht, wie jeder Kaufmann, die ihren Zweck als solche um so besser erreicht, je mehr bei ihr gekauft wird, ohne daß die Einschränkung auf einen bestimmten Kundenkreis an und für sich für ihren Betrieb und seine Ergebnisse irgend nötig wäre.
Wenn es nun demgemäß einfach als Konsumverein, der jedem ohne weiteres zugängig ist, oder auch nur als gewöhnliches Geschäft, das zuverlässig zu soliden Preisen verkauft, eröffnet worden wäre, so wäre gewiß der Erfolg weit hinter dem tatsächlich erreichten zurückgeblieben.
Gerade diese sachlich völlig unnötige personale Einschränkung beseitigt Hindernisse und Unsicherheiten, die sonst das Geschäft erschweren, und bewirkt einen starken Appell an alle in diese Einschränkung Eingeschlossenen, wenn auch eigentlich aus keinem andern Grunde, als weil es alle andren ausschließt.
All diese Tatsachen haben als solche - vielleicht mit Ausnahme der letztgenannten - ersichtlich keine soziologische Bedeutung.
Sie dienen hier nur als Analogien der soziologischen Kombinationen und Entwicklungen um zu zeigen, daß in diesen allgemeine Formen und Normen herrschen, die weit über das soziologische Gebiet hinaus gelten.
Die äußerlich-mechanische Einheit der Dinge, ihre Zer- (>331) legung und die rational-sachliche Zusammenfassung der Elemente, die Herstellung neuer Ganzheiten von höheren übergreifenden Gesichtspunkten her - dies alles sind typische Formen der menschlichen Geistigkeit überhaupt.
Wie die soziologischen Formen sich an einer unbegrenzten Zahl von Inhalten ausleben, so sind jene Formen selbst Ausgestaltungen tiefer gelegener, allgemeinerer seelischer Grundfunktionen.
Allenthalben sind Form und Inhalt nur relative Begriffe, Kategorien der Erkenntnis zur Bewältigung der Erscheinungen und ihrer intellektuellen Organisierung, so daß ebendasselbe, was in irgendeiner Beziehung, gleichsam von oben gesehen, als Form auftritt, in einer andern, von unten gesehen, als Inhalt bezeichnet werden muß.
Eine Zusammenfassung zu einheitlichem sozialem Bewußtsein, die durch die Höhe der Abstraktion über den überindividuellen Besonderheiten besonders interessant ist, findet sich in der Zusammengehörigkeit der Lohnarbeiter als solcher.
Gleichviel, was der Einzelne arbeite, ob Kanonen oder Spielzeug, die formale Tatsache, daß er überhaupt für Lohn arbeitet, schließt ihn mit den in gleicher Lage Befindlichen zusammen; das gleichmäßige Verhältnis zum Kapital bildet gewissermaßen den Exponenten, der an so verschiedenartigen Betätigungen das Gleichartige sich herausdifferenzieren läßt und eine Vereinheitlichung für alle daran Teilhabenden schafft.
Die unermeßliche Bedeutung, die die psychologische Differenzierung des Begriffes des »Arbeiters« überhaupt aus dem des Webers, Maschinenbauers, Kohlenhäuers usw. heraus hatte, wurde schon der englischen Reaktion am Anfang des 19. Jahrhunderts klar; durch die Corresponding Societies Act setzte sie durch, daß alle schriftliche Verbindung der Arbeitervereine untereinander und außerdem alle Gesellschaften verboten wurden , welche aus verschiedenen Branchen zusammengesetzt waren.
Sie war sich offenbar bewußt, daß, wenn die Verschmelzung der allgemeinen Form des Arbeiterverhältnisses mit dem speziellen Fach erst einmal gelöst wäre, wenn die genossenschaftliche Vereinigung einer Reihe von Branchen erst einmal durch gegenseitige Paralysierung des Verschiedenen das ihnen allen Gemeinsame in helle Beleuchtung rückte, - daß damit die Formel und die Ägide eines neuen sozialen Kreises geschaffen wäre, dessen Verhältnis zu den früheren unberechenbare Komplikationen ergeben würde.
Nachdem die Differenzierung der Arbeit ihre verschiedenartigen Zweige gestaltet, legt das abstraktere Bewußtsein wieder eine Linie hindurch, die das Gemeinsame dieser zu einem neuen sozialen Kreise zusammenschließt.
Der logische Prozeß zeigt sich hier in Wechselwirkung mit dem sozialgeschichtlichen.
Es bedurfte der Ausdehnung der Industrie, die Hunderte oder Tausende von Arbeitern unter die genau gleichen sachlich-persönlichen Bedingungen stellte und gerade mit der fortschreitenden Arbeitsteilung die verschiedenen Zweige um so enger aufeinander anwies; es bedurfte des vollkommenen Durchdringens der Geldwirtschaft,. die die Bedeutung der persönlichen Leistung ganz und gar auf ihren Geldwert reduziert; es bedurfte der wachsenden Höhe der Lebensansprüche und ihres Mißverhältnisses zum Arbeitslohn - um (> 332) dem Moment der Lohnarbeit als solcher die entscheidende Betonung zu verleihen.
In dem Allgemeinbegriff des Lohnarbeiters sammeln sich ' jene sozialen Kräfte, Verhältnisse, Zustände wie in einem Brennpunkt, um sich von ihm aus wieder gleichsam in Wirkungsstrahlen zu verbreiten, die sie ohne diese logisch-formale Zusammenfassung nicht hätten finden können.
Und wenn die Internationale ihre Sektionen, wie erwähnt, zuerst ohne jede Rücksicht auf die gewerblichen Verschiedenheiten gebildet hatte, dies aber später änderte und sich nach Gewerkschaften organisierte - so war dies doch nur eine technische Einteilung, mit der man jetzt dem allgemeinen Arbeiterinteresse besser zu dienen glaubte; zugrunde lag auch dem, als Ausgangs- und Zielpunkt, der Begriff des »Arbeiters überhaupt«.
Und dieser, alle Verschiedenheiten der Arbeit in sich paralysierende Begriff ist aus der bloß logischen in eine rechtliche Stellung hineingewachsen: die Rechte des Arbeiterschutzes, der Arbeiterversicherung usw. haben einen juristischen Begriff des Arbeiters erzeugt und mit einem Inhalt erfüllt, der der bloßen Tatsache, daß jemand Arbeiter überhaupt ist, gewisse rechtliche Folgen sichert.
Und neben den logischen, ethischen, juristischen Bedeutungen dieser Durchquerung aller Arbeitsverschiedenheiten die rein tatsächlichen: daß erst hierdurch der »Generalstreik« möglich wurde - ein Streik, der nicht zu Zwecken eines einzelnen Gewerkes, sondern zur Erzwingung politischer Rechte für die allgemeine Arbeiterschaft unternommen wird, wie der Chartistenstreik 1842 oder der belgische Arbeiterstreik 1893.
Es ist interessant, wie dieser Begriff, nachdem er einmal als eine absolute Allgemeinheit entstanden ist, den gleichen Charakter und dessen Folgen auch in engere Gestaltungen hineinträgt.
In Frankreich besteht seit 1884 ein Gesetz über Berufsgenossenschaften, demgemäß zwanzig und mehr Personen, die den gleichen oder verwandten Beruf ausüben, sich ohne Genehmigung der Regierung als ein Syndikat professionell konstituieren können.
Daraufhin ist bald nachher ein Syndikat der »Eisenbahnarbeiter« gegründet worden, für dessen Mitglieder jene Gleichheit der Beschäftigung tatsächlich nicht existiert.
Das Gemeinsame dieser Schmiede und Kofferträger, Weichensteller und Sat-tler, Schaffner und Maschinenbauer ist ausschließlich, daß sie sämtlich Arbeiter im Dienste der Eisenbahn sind.
Der Zweck der Syndikatsbildung ist natürlich, daß vermittels ihrer die einzelne Profession einen Druck auf die Verwaltung ausüben kann, zu dem ihre isolierte Kraft nicht ausreicht.
Die Bedeutung des »Arbeiters überhaupt« hat sich, unter dem gleichen forrnal-logischern modus procedendi, -hier zu der des »Eisenbahnarbeiters überhaupt«, in dem alle Besonderungen der Täfigkeit eliminiert sind, verengen und ist im Maße dieser Verengerung eine unmittelbar praktische geworden.
Die Form, unter der das Gleiche jenem weiteren Begriff gelingt, pflegt die Koalition von Koalitionen zu sein.
Hier, wo schon durch die erste Vereinigung alles Personale ausgeschaltet ist und nur der reine Begriff des Schreiners oder Schuhmachers, des Glasbläsers oder Webers herrscht, tritt in der höheren Instanz der reine Begriff des Arbeiters, unter prinzipieller Beseitigung aller Unter- (> 333) schiede des Arbeitsinhaltes, um so leichter und schärfer hervor.
Dem Maurer als solchen ist es natürlich gleichgültig, ob der Kattundrucker, der demselben Gewerkschaftskartell angehört, einen höheren oder niedrigeren Stundenlohn bekommt.
Die Erlangung günstiger Arbeitsbedingungen ist also nicht in Hinsicht eines einzelnen, sondern nur in Hinsicht der Arbeiter als Gesamtpartei die Aufgabe des Kartells.
Ebenso verhält es sich natürlich, wenn Arbeitgeber verschiedener Branchen sich koalieren; der Arbeitgeber einer Branche hat als solcher kein Interesse an dem Verhältnis des Arbeitgebers einer andern zu seinen Arbeitern; die Absicht der Koalition geht nur auf eine verstärkte Stellung des Unternehmers überhaupt gegenüber dem Arbeiter überhaupt.
Jener Allgemeinbegriff des Unternehmers muß sich als Korrelat zu dem des Arbeiters erzeugen.
Nur daß dieser logische Synchronismus nicht unmittelbar zu einem psychologischen und praktischen wird.
Dies wird wohl im wesentlichen durch dreierlei Gründe bewirkt: durch die geringere Zahl der Unternehmer gegenüber der der Arbeiter (je mehr Exemplare einer Art in Frage kommen, desto eher bildet sich ihr Allgemeinbegriff heraus); durch die Konkurrenz der Arbeitgeber untereinander, die unter den Arbeitern nicht besteht; endlich durch die - erst in neuester Zeit durch den sublimierten Kapitalismus geminderte - Verschmelzung der Unternehmertätigkeit mit ihrem ieweiligen besonderen Inhalt.
Die moderne Industrietechnik macht dem Arbeiter die spezifische Art seiner Arbeit zu etwas viel Gleichgültigerem, als es entsprechend dem Unternehmer seiner Fabrik gegenüber der Fall ist.
Deshalb tritt für den Arbeiter das was ihn, über jenen Sonderinhalt hinweg, mit allen anderen Arbeitern verbindet, eher hervor, als das Parallele sich für den Unternehmer ergibt.
Dennoch hat schließlich die Solidarität der Arbeiter an vielen Punkten auch die Solidarität der Unternehmer zu einem wirksamen Allgemeinbegriff der letzteren gerinnen lassen.
Es sind nicht nur Koalitionen von Arbeitgebern derselben Branche, sondern auch Koalitionen von ganz verschiedenen Koalitionen entstanden.
In den Vereinigten Staaten ist schon 1892, angesichts der überhandnehmenden Streiks der Arbeiter, eine Vereinigung der Arbeitgeber als solcher gebildet worden, um jenen einen parteimäßigen, solidarischen Widerstand entgegenzusetzen.
Die frühere, trotz aller Unstimmigkeiten doch prinzipielle Einheitlichkeit des Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ruhte auf der Verschmelzung des Arbeitsinhaltes mit jenen formalen Positionen.
Durch diese jeweilig bestimmten einzelnen Verhältnisse haben die herausdifferenzierten Allgemeinbegriffe des Arbeiters überhaupt und des Unternehmers überhaupt Querlinien gelegt und das Übergewicht über jene Einheit erlangt.
An deren Stelle ist die Korrelation zweier formaler Allgemeinbegriffe getreten, die so schon gleichsam ihrem logischen Wesen nach zur Gegnerschaft determiniert sind und für die der einzelne Arbeiter und der einzelne Unternehmer, unter Zurücktreten der materialen Verknüpfung durch den Arbeitsinhalt, zu bloß zufälligen Exemplaren geworden sind.
(> 334) Die Entstehung des Kaufmannsstandes, als eines teils realen, teils idealen Komplexes von Personen, deren jeder nur Kaufmann überhaupt ist, gleichviel was er verkauft - ist der soziologischen Genesis des Arbeiterstandes verwandt. Indes ist hier die Lösung des Allgemeinen von dem Spezifischen dadurch erleichtert, daß schon in der Funktion des einzelnen Händlers die Form der Tätigkeit eine große Selbständigkeit gegenüber ihrem Inhalt besitzt.
Denn während die Tätigkeit des Arbeiters durchaus davon abhängt, was er arbeitet, sich also diesem gegenüber nicht leicht als reiner Tätigkeitsbegriff konstituiert, ist die Tätigkeit des Händlers von dem, womit er handelt, relativ unabhängig, und schließt., gerade in primitiveren Zuständen, eine große Mannigfaltigkeit, einen gar nicht vorher zu bestimmenden Wechsel der Objekte in die gleichen Funktionen des Einkaufens, Herumziehens, An-den-Mann-Bringens ein.
So hören wir ursprünglich von dem »Händler« schlechthin, und noch heute findet sich in kleinen deutschen Städten häufig das Geschäftsschild: »Warenhandlung« ohne einen Zusatz über die Art der gehandelten Waren.
Was so der Funktionscharakter des einzelnen Kaufmannes zeigt, das wiederholt nun, durch jenes vorbereitet, die Vielheit der Kaufleute in der ausgebildeten Wirtschaft.
Die Mannigfaltigkeit der objektiven Inhalte geht arbeitsteilig auf alle Spezialitäten des kaufmännischen Geschäfts über und läßt nur das Gemeinsame, das sowieso schon mit diesem Speziellen nicht eng liiert war, zu dem logischen Bande des Kaufmannsstandes werden, dessen so zu einem Begriff zusammengeschlossene Interessengemeinsamkeiten alle jene Inhaltsdifferenzen durchqueren.
Und ebenso markiert dieser Begriff auch die Auflösung von Scheidungslinien zwischen den Kaufleuten, die jenseits der Verschiedenheit ihrer Betätigungsobjekte liegen.
Bis zum Beginn der Neuzeit hatten in den Zentren des großen Handelsverkehrs die einzelnen fremden »Nationen« spezifische Privilegien, die sie untereinander und gegen die Einheimischen abgrenzten und ' jede zu einer besonderen Gruppe zusammenschlossen. Aber als im 16. Jahrhundert in Antwerpen und Lyon Handelsfreiheit gewährt wurde, strömten die Kaufleute dort, ungebunden durch jene Antithesen und Synthesen, zusammen und mit der bis dahin unerhörten Konzentration des Verkehrs erhob sich nun aus den Individuen der bisherigen »Nationen« eine allgemeine »Kaufmannschaft«, deren ziemlich gleichartige Rechte und Usancen durch die Verschiedenheit ihrer Betriebe, wie ihrer individuellen und nationalen Besonderheiten nicht mehr alteriert wurde.
Noch jetzt wird man bemerken können, daß die Normen für den kaufmännischen Verkehr sich um so reiner von den speziellen, für einen Zweig erforderlichen Bestimmungen ablösen, in je mehr Zweige die wirtschaftliche Produktion auseinandergeht, während z. B. in Industriestädten, die sich wesentlich auf je eine Branche beschränken, zu beobachten ist, wie sich der Begriff des Industriellen noch wenig von dem des Eisen-, Textil-, Spielwarenindustriellen losgelöst hat und die Usancen auch des anderweitigen, des industriellen Verkehrs überhaupt ihren Charakter von der das Bewußtsein hauptsächlich füllenden Branche entlehnen.
Die praktischen Erschei (> 335) nungen folgen auch hier durchaus der Psychologie der Logik: gäbe, es nur eine einzige Art von Bäumen, so würde es zur Bildung des Begriffs Baum überhaupt nicht gekommen sein.
So neigen auch Menschen, die in sich stark differenziert, vielfach ausgebildet und betätigt sind, eher zu kosmopolitischen Empfindungen und Überzeugungen, als einseitige Naturen, denen sich das allgemein Menschliche nur in dieser beschränkten Ausgestaltung darstellt, da sie sich in andre Persönlichkeiten nicht hineinzuversetzen und also zur Empfindung des allen Gemeinsamen nicht durchzudringen vermögen.
Dabei stellen sich, wie angedeutet, die praktischen Konsequenzen einer Herausbildung höherer Allgemeinheiten nicht immer chronologisch als solche dar, sondern bilden wechselwirkend auch häufig die Anregung, die das Bewußtsein der sozialen Gemeinsamkeit hervorrufen hilft.
So wird z. B. dem Handwerkerstand seine Zusammengehörigkeit durch das Lehrlingswesen nahegelegt; wenn durch übermäßige Verwendung von Lehrlingen die Arbeit verbilligt und verschlechtert wird, so würde die Eindämmung dieses Übels in einem Fache nur bewirken, daß die aus ihm herausgedrängten Lehrlinge ein andres überschwemmten, so daß also nur eine gemeinsame Aktion helfen kann, - eine Folge, die natürlich nur durch die Mannigfaltigkeit der Handwerke möglich ist, aber die Einheit aller dieser über ihre spezifischen Differenzen hinaus zum Bewußtsein bringen muß.
Endlich nenne ich neben den Typen des Arbeiters und des Kaufmanns einen dritten als Beispiel für die Herauslösung einer gleichsam abstrakteren Gruppe, deren allgemein begriffliche Qualitäten bisher mit den besonderen Bestimmungen ihrer Elemente fest verschmolzen waren, während diese Elemente jetzt den Schnittpunkt des neu entstandenen Kreises mit den Beziehungen, die er als singulärer noch zurückgelassen hat, bezeichnen.
Ich meine die soziologische Evolution, die der Begriff der »Frau« neuerdings erfahren hat und die eine Anzahl sonst nicht leicht beobachtbarer formaler Komplikationen aufweist.
In der soziologischen Lage der individuellen Frau bestand bisher etwas. sehr Eigentümliches; gerade nämlich das Allgemeinste, das sie mit allen andern unter einen weitesten Begriff einstellt.
dass sie eine Frau ist und damit den diesem Geschlechte eigenen Funktionen dient - gerade dieser Umstand entzog sie der eigentlichen Genossenschaftsbildung, der praktischen Solidarität mit den andern Frauen, weil gerade er sie in die Grenzen des Hauses bannte, zu der Hingabe an ganz singuläre Personen
veranlasste, das Hinausgreifen über die durch Ehe, Familie, Geselligkeit, allenfalls durch Wohltätigkeit und Religion gegebenen Beziehungskreise unterband.
Der Parallelismus unter den Frauen, in ihrem Sein und Tun, hat einen so beschaffnen Inhalt,
dass er die genossenschaftliche Ausnutzung der Gleichheit hindert, weil er die völlige Okkupiertheit einer jeden in einem eigenen gerade die andre koordinierte Frau ausschließenden Kreise bedeutet.
Ihre allgemeine Qualifikation als Frau ist dadurch a priori determiniert, in den Interessenkreis ihres Hauses organisch einzuwachsen, im äußersten soziologischen Gegensatz etwa zum Händler, in dessen (>336) individueller
Tätigkeit, wie wir sahen, das Formal-Allgemeine sich gegen das Inhaltlich-Spezielle schon wie von selbst heraushebt.
Es scheint, als ob in sehr primitiven ethnologischen Verhältnissen die
Dissoziation der Frauen eine geringere wäre und sie den Männern gegenüber manchmal wie eine geschlossene Partei auftreten.
Wahrscheinlich ist in diesen Fällen die Frau noch nicht so wie in entwickelteren Epochen gänzlich von den häuslichen Interessen eingesogen, bei aller Tyrannisierung durch den Mann führen doch die einfacheren und undifferenzierteren Verhältnisse von Familie und Haus sie nicht so weit von dem Allgemeinen, mit allen Frauen Geteilten ab und schmelzen sie nicht in eine so spezielle Bindungssphäre ein, wie das kultiviertere Haus sie darstellt.
Dass
nun die letztere sich in der Gegenwart hinreichend gelöst hat, um die »Frauenfrage«: eine allgemeine Angelegenheit der Frauen als einer Totalität entstehen und zu allerhand Aktionen, Zustandsänderungen, Gemeinsamkeitsbildungen führen zu lassen das zeigt ein soziologisch sehr charakteristisches Phänomen.
Jene Isolierung der Frauen gegeneinander durch die Hineinbauung einer jeden in einen ganz individuellen Interessenkreis ruht auf der völligen Differenz der Frauen gegen den Mann.
An Ausbildung des Geistes und der Aktivität, an Persönlichkeitsbehauptung und Beziehung zur Umwelt erscheint im ganzen der Mann durch den Lauf unserer Kultur als das höhere Wesen, und jenseits der Rangfrage erscheinen beide Geschlechter so wesensverschieden,
dass sie nur zu gegenseitiger Ergänzung bestimmt sein können, die weibliche Existenz hat ihren Sinn ausschließlich in dem, was der Mann nicht sein und tun will oder kann; der Lebenssinn jener bezieht sich also nicht auf eine Beziehung zu Gleichen, sondern zu Ungleichen, und in dieser eben gehen sie so gut wie restlos auf.
Indem nun in der neuesten Zeit die Frauen eine Ausgleichung in allen jenen Hinsichten ins Auge
fassten und in gelegentlichen Ansätzen erreichten: in der persönlichen Stellung und der ökonomischen Selbständigkeit, in der geistigen Bildung und dem
Persönlichkeitsbewusstsein, in der gesellschaftlichen Freiheit und der Rolle im öffentlichen Leben - stellen sie sich nun gerade den Männern gegenüber; eine parteimäßige Differenz gegen die Männer, die die Interessensolidarität der Frauen untereinander betont, meldet sich in dem Augenblick, in dem - als Ursache oder als Wirkung davon - jene prinzipielle Andersheit des Seins und des Tuns, des Rechts und der Interessen den Männern gegenüber sich mindert; bei den Karikaturen der Bewegung, den Frauen, die in ihrem ganzen Wesen und Auftreten die völlige Maskulinität erstreben, findet sich gerade oft der leidenschaftlichste Antagonismus gegen die Männer.
Diese Konstellation ist leicht begreiflich. In dem Maße der Ausgleichung von Stellung, Wert, Qualitäten mit dem, zu dem man bisher entweder im Verhältnis des tieferen oder wenigstens des schlechthin andern und deshalb auf ihn angewiesenen Wesens stand,
muss sich die Selbständigkeit ihm gegenüber entwickeln.
Diese partielle Freiheit aber
lässt ersichtlich dasjenige stärker sichtbar und wirksam werden, was jenem Wesen mit andern gemeinsam ist und was (>337) bisher vor der Enge der Unterordnungs- oder Ergänzungsbeziehung nicht zustande kam.
So liegt hier ein außerordentlich reiner Fall für die Bildung eines höheren, durch einen Allgemeinbegriff zusammengeschlossenen Kreises vor, der sich aus den engeren Kreisen, die bisher jedes Element in eine singuläre Beziehung bannten, herausdifferenziert.
Daran darf auch nicht irre machen,
dass die proletarische und die bürgerliche Frauenbewegung sich in völlig entgegengesetzten praktischen Richtungen bewegen.
Der Proletarierin hat die industrielle Entwicklung ökonomisch-soziale Freiheit gegeben - so kümmerlich es auch mit ihrer individuellen bestellt sei.
Das Mädchen geht in die Fabrik, in einem Alter, das noch durchaus der engeren Atmosphäre des Elternhauses bedürfte; die verheiratete Frau wird durch die Arbeit außer dem Hause den Pflichten gegen dieses, gegen Mann und Kinder, entzogen.
Die Frau ist hier also tatsächlich aus der singulären Bindung gelöst, in der sie ganz und gar von der Unterordnung unter den Mann oder von der völligen Betätigungsverschiedenheit gegen ihn bestimmt war.
Diese soziologische Tatsache bleibt ganz unberührt davon,
dass sie unerwünscht und verderblich ist, und dass die Sehnsucht der Proletarierin auf Einschränkung jener »Freiheit« geht, auf die Möglichkeit, wieder in höherem Masse Familienwesen, Frau und Mutter zu sein.
Innerhalb der bürgerlichen Schicht hat die gleiche wirtschaftliche Entwicklung unzählige hauswirtschaftliche Tätigkeiten, sowohl bloße Funktionen wie produktive Herstellungen, dem Hause entzogen und damit einer ungeheuren Anzahl von Frauen die ausreichende Bewährung ihrer Kräfte abgeschnitten - während sie aber doch in der Hauptsache in den Rahmen des Hauses eingespannt geblieben sind.
Die Sehnsucht dieser geht also auf Freiheit zu ökonomischer oder sonstiger Betätigung, sie fühlen sich innerlich von dem Sonderkreise des Hauses gelöst, wie die Proletarierin es äußerlich ist.
Aus dieser Verschiedenheit der Schicht, in der die Lösung vollbracht ist, folgt die Verschiedenheit der praktischen Bestrebungen: die eine Klasse der Frauen will in das Haus zurück, die andre aus dem Hause heraus.
Allein, abgesehen davon,
dass diese Verschiedenheit doch auch Gleichheiten Raum gibt: die Frauenfrage nach der Seite des Eherechts, des Vermögensrechts, der Gewalt über die Kinder usw. geht beide Klassen gleichmäßig an - so bleibt das Wesentliche bestehen,
dass in der einen wie in der andern Form die soziologische Singularisierung der Frau, die Folge ihrer Einschmelzung in das Haus, durch die moderne Industrialisierung zur Auflösung drängt.
Mag das in der Form des Zuviel oder in der des Zuwenig geschehen, in beiden Fällen rückt die gewonnene wie die erstrebte Selbständigkeit den Akzent auf die Tatsache,
dass die Frau eben eine Frau ist, die mit anderen Frauen praktische Lagen und Bedürfnisse teilt.
Der Allgemeinbegriff der Frau verliert mit der Lösung der völligen Sonderokkupation durch das Haus seinen rein abstrakten Charakter und wird zum Leitbegriff einer zusammengehörigen Gruppe, die sich nun schon im Kleinen durch rein weibliche Unterstützungsvereine, Verbände zur Erreichung von Rechten der Frauen, weibliche Studentenvereinigungen, Frauenkongresse, Agitation der Frauen für (>338) politische und soziale Interessen offenbart.
Entsprechend der außerordentlichen Enge der historisch vorliegenden Bindungen des Begriffes Frau an die speziellen Lebensinhalte der Individuen - die sehr viel größer ist als entsprechend in dem Fall des Arbeiters und des Händlers - kann niemand heute schon sagen, welches die eigentliche Richtung und Grenze der Bewegung ist; aber es ist erreicht,
dass sehr viele einzelne Frauen sich schon im Schnittpunkt der Gruppierungen stehend fühlen, die sie einerseits mit den Personen und Inhalten ihres persönlichen Lebens, andrerseits mit den Frauen überhaupt verbinden.
Bewirkt die Differenzierung hier die Herausgliederung des superordinierten Kreises aus dem individuelleren, in dem er vorher nur latent lag, so hat sie nun, zweitens, auch mehr koordinierte Kreise voneinander zu lösen. Die Zunft z. B. übte eine Aufsicht über die ganze Persönlichkeit in dem Sinne,
dass das Interesse des Handwerks deren ganzes Tun zu regulieren hatte.
Der in die Lehrlingsschaft bei einem Meister Aufgenommene wurde dadurch zugleich ein Mitglied seiner Familie usw.; kurz, die
fachmässige Beschäftigung zentralisierte das ganze Leben, das politische und das Herzensleben oft mit eingeschlossen, in der energischsten Weise.
Von den Momenten, die zur Auflösung dieser Verschmelzungen führten, kommt hier das in der Arbeitsteilung liegende in Betracht.
In jedem Menschen, dessen mannigfaltige Lebensinhalte von einem Interessenkreise aus gelenkt werden, wird ceteris paribus die Kraft dieses letzteren in demselben Maße abnehmen, als er in sich an Umfang verliert.
Die Enge des
Bewusstseins bewirkt, dass eine vielgliedrige Beschäftigung, eine Mannigfaltigkeit zu ihr gehöriger Vorstellungen, auch die übrige Vorstellungswelt in ihren Bann zieht.
Sachliche Beziehungen zwischen dieser und jener brauchen dabei gar nicht zu bestehen; durch die Notwendigkeit, bei einer nicht arbeitsgeteilten Beschäftigung die Vorstellungen relativ schnell zu wechseln, wird - mit der symbolischen Ausdrucksweise, an die man bei komplizierteren psychologischen Problemen gebunden ist - ein solches Maß von psychischer Energie verbraucht,
dass die Bebauung andrer Interessen darunter leidet, und nun die so geschwächten um so eher in assoziative oder sonstige Abhängigkeit von jenem zentralen Vorstellungskreise geraten.
Wie ein Mensch, den eine große Leidenschaft erfüllt, auch das Entfernteste, jeder inhaltlichen Berührung mit jener Entbehrende, das durch sein
Bewusstsein geht, mit ihr in irgendwelche Verbindung setzt, wie sein ganzes Seelenleben von ihr aus sein Licht und seine Schatten empfängt, - so wird eine entsprechende seelische Zentralisierung durch jeden Beruf bewirkt werden, der für die sonstigen Lebensbeziehungen nur ein relativ geringes Quantum von
Bewusstsein übrig lässt.
Hier liegt eine der wichtigsten inneren Folgen der Arbeitsteilung; sie gründet sich auf die erwähnte psychologische Tatsache,
dass in einer gegebenen Zeit, alles übrige gleichgesetzt, um so mehr Vorstellungskraft aufgewandt wird, je häufiger das
Bewusstsein von einer Vorstellung zur andern wechseln muss.
Dieser Wechsel der Vorstellungen hat die gleiche Folge, wie in dem Falle der Leidenschaft ihre Intensität.
Deshalb (>339) wird eine nicht arbeitsgeteilte Beschäftigung, wiederum alles übrige gleichgesetzt, eher als eine sehr spezialisierte zu einer zentralen, alles übrige in sich einsaugenden Stellung in dem Lebenslaufe eines Menschen kommen, und zwar insbesondere in Perioden, in denen es in den übrigen Lebensbeziehungen noch an der Buntheit und den wechselvollen Anregungen der modernen Zeit fehlte.
Dazu kommt,
dass die einseitigen Beschäftigungen mehr mechanischer Natur zu sein pflegen und deshalb, wo sie nicht etwa durch völlige Absorbierung von Kraft und Zeit die seelische Energie als ganze atrophisch machen, andern Beziehungen, mit ihrem Wert und ihrer Selbständigkeit, mehr Raum im
Bewusstsein gestatten.
Diese koordinierende Sonderung der Interessen, die vorher in ein zentrales eingeschmolzen waren, wird auch noch durch eine andre Folge der Arbeitsteilung gefördert, die mit der oben besprochenen Lösung des höheren Sozialbegriffs aus den spezieller bestimmten Kreisen heraus zusammenhängt.
Assoziationen zwischen zentralen und peripheren Vorstehungen und Interessenkreisen, die sich aus bloß psychologischen und historischen Ursachen gebildet haben, werden meist so lange für sachlich notwendig gehalten, bis die Erfahrung uns Persönlichkeiten zeigt, die
eben das selbe Zentrum bei ganz andrer Peripherie oder eine gleiche Peripherie bei andrem Zentrum aufweisen.
Wenn also die Berufsangehörigkeit die übrigen Lebensinteressen von sich abhängig machte, so
musste sich diese Abhängigkeit mit der Zunahme der Beschäftigungszweige lockern, weil, trotz der Verschiedenheit dieser, vielerlei Gleichheiten in allen übrigen Interessen an den Tag traten.
Für die inneren und die äußeren Verhältnisse der Menschen wird diese Entwicklungsform höchst bedeutsam.
Ein bestimmtes Element in uns ist an ein andres gebunden, das einen allgemeinen, mit vieler andern geteilten Charakter in einer speziellen Ausgestaltung darstellt; und die Bindung ergreift dieses zweite ursprünglich in dem ungebrochenen Zusammen seines Allgemeinen und seiner Sonderart.
Nun tritt ein
Lösungsprozess so auf: das erste Element verbindet sich anderswo mit einem dritten, das zwar das Allgemeine des: zweiten, aber in einer ganz andern Besonderung darbietet.
Diese Erfahrung kann zwei ganz entgegengesetzte Folgen haben, abhängig davon, wie in dein Individuum die beiden Bestandteile des zweiten Elementes verschmolzen sind. Ist dies in sehr enger Art der Fall, so wird die Verbindung der Elemente, von der wir ausgingen, überhaupt zerrissen.
Dies wird z. B. häufig bei der Anknüpfung des sittlichen Lebens an das religiöse eintreten.
Für den einzelnen Menschen ist seine Religion in der Regel die Religion, eine andre kommt für ihn überhaupt nicht in Betracht.
Hat er seine Moral auf die speziellen Vorstellungen dieser Religion gegründet und macht dann die überzeugende Erfahrung,
dass eine ebenso beschaffene, ebenso echte und wertvolle Sittlichkeit bei andern Individuen aus völlig andern religiösen Ideen abgeleitet ist, so wird er wohl nur in seltenen Fällen schließen: also ist die Moral nur mit der religiösen Stimmung überhaupt, mit dem, was allen Religionen gemeinsam ist, verknüpft.
Er wird vielmehr eher den weitgehenden
Schluss ziehen: also hat (> 340) Moral überhaupt nichts mit Religion zu tun; er wird daraus die Autonomie der Moral gewinnen, nicht etwa das logisch mindestens ebenso Gerechtfertigte, sie mit dem zurückbehaltenen Allgemeinen der Religion zu verknüpfen.
Anders liegt es z. B., wo ein Mensch sein Gefühl erfüllter Pflicht nur aus einem Altruismus gewinnt, der bei ihm dauernd mit schmerzhafter Überwindung des Ich, mit asketischer Selbstquälerei verbunden ist.
Sieht er nun an andren Menschen,
dass dieselbe Ruhe und Befriedigtheit des Gewissens auch aus einem leicht und frei geübten Altruismus, einem heiter selbstverständlichen Leben für Andre quillt, so wird er nicht so leicht schließen,
dass jene gesuchte innere Ruhe und das Gefühl, etwas wert zu sein, überhaupt mit der Hingabe an das Du nichts zu tun hätte; sondern nur,
dass die spezielle, asketische Ausgestaltung des Altruismus dazu nicht erfordert ist,
dass dieser auch in einer ganz andern Form und Farbe, wenn nur sein Allgemeines bewahrt bleibt, den gleichen Erfolg hat.
Die vorhin fragliche Lösung des Berufsinteresses von den übrigen Interessen des Lebens vermittels der Vielfältigkeit der Berufe wird ein gewisses mittleres, in dem Haupterfolg aber dem ersteren Falle sich zuneigendes Phänomen sein.
Dass
ein Mensch überhaupt einen Beruf hat, wird mit der Gesamtheit seines Lebens immer verknüpft bleiben, dieses ganz Formal-Allgemeine wird immer als ein Zentrum wirken, das viele andre Punkte des Lebensumfanges nach sich orientiert.
Dies aber bleibt selbst eine formale, funktionelle Leistung des Berufes und verträgt sich mit der steigenden Lockerung jeglichen Berufsinhaltes von dem eigentlich persönlichen Leben.
Die wachsende Differenzierung der Berufe
musste dem Individuum zeigen, wie die ganz gleiche Richtung anderweitiger Lebensinhalte mit differenten Berufen verknüpft sein kann und also von seinem Beruf in erheblicherem Maße unabhängig sein
muss.
Und zu derselben Folge führt die gleichfalls mit der Kulturbewegung vorschreitende Differenzierung jener andern Lebensinhalte.
Die Verschiedenheit des Berufs bei Gleichheit der übrigen Interessen und die Verschiedenheit dieser bei Gleichheit des Berufs
musste in gleicher Weise zu der psychologischen und realen Loslösung des einen vom andern führen.
Sehen wir auf den Fortschritt von der Differenzierung und Zusammenfassung nach äußerlichen schematischen Gesichtspunkten zu der nach sachlicher Zusammengehörigkeit, so zeigt sich dazu eine entschiedene Analogie auf theoretischem Gebiet: man glaubte früher durch das Zusammenfassen größerer Gruppen der Lebewesen nach den Symptomen äußerer Verwandtschaft die hauptsächlichen Aufgaben des Erkennens jenen gegenüber lösen zu können; aber zu tieferer und richtigerer Einsicht gelangte man doch erst dadurch,
dass man an scheinbar sehr verschiedenen Wesen, die man unter entsprechend verschiedene Artbegriffe gebracht hatte, morphologische und physiologische Gleichheiten entdeckte und so zu Gesetzen des organischen Lebens kam, die an weit voneinander abstehenden Punkten der Reihe der organischen Wesen realisiert waren und deren Erkenntnis eine Vereinheitlichung dessen zuwege brachte, was man früher äußerlichen
Kriterien (> 341) nach in Artbegriffe von völlig selbständiger Genesis verteilt hatte.
Auch hier bezeichnet die Vereinigung des sachlich Homogenen aus heterogenen Kreisen die höhere Entwicklungsstufe.
Ein um ein neues rationelles Zentrum an Stelle eines mehr mechanisch-äußerlichen aufwachsender Kreis braucht sein Material nicht immer aus verschiedenen Gebilden zusammenzuholen, d. h. er braucht nicht immer die Schaffung neuer Gruppen zu bedeuten.
Es kommt vielmehr vor,
dass der genau gleiche Kreis sich von der einen zu der andern Form umbildet,
dass an der schon bestehenden Synthese ein höherer, organischerer Begriff den roheren und zufälligeren aus seiner
wurzelmässigen, zusammenhaltenden Funktion verdrängt.
Diesem Schema folgt etwa die Entwicklung, die im 12. Jahrhundert in Rouen und andern nordfranzösischen Städten an den sogenannten iurati commurniae zu verfolgen ist.
Diese bildeten eine durch gegenseitigem Eid verpflichtete Genossenschaft, die wohl im wesentlichen, aber nicht ganz und nicht prinzipiell mit der Bürgerschaft überhaupt zusammenfiel.
Denn wir hören in den Verfassungen der Genossenschaft von Einwohnern, die sich gegen die iurati vergehen, auch von solchen, die fälschlich zu dienen zu gehören vorgeben.
Nun aber
weiter, - wer Jahr und Tag in der Stadt gewohnt hat, so bestimmte das Gesetz, soll die communia beschwören, und wer aus dieser austreten will, soll auch den Stadtbezirk verlassen.
Diese Kommune erstarkte allenthalben so,
dass sie schließlich die gesamte Einwohnerschaft, nicht immer ganz freiwillig, in sich einzog.
Hier ist also zunächst ein rein lokales, relativ zufälliges Zusammenleben der Stadtbewohner als solcher gegeben.
Dies aber wird allmählich durchwachsen von einer gewollten, auf ein Prinzip gegründeten, zweckgelenkten Vereinigung, bis der ganze Komplex, ohne in seinem Material und der Tatsache seiner Zusammengehörigkeit wesentlich modifiziert zu sein, der Träger dieser neuen, höheren Einungsart ist.
Der rationale, von einer einheitlichen Idee aus organisierte Kreis durchschneidet nicht den primitiveren, wenn man will: natürlicheren, sondern ist nur die sozusagen weihevollere, geistigere Form, in der der letztere sich wie von neuem zusammenfindet.
In weitestem inhaltlichem Abstand wiederholt sich diese formale Evolution an dem Bindungsverhältnis zwischen Kolonien und ihrem Mutterland.
Die europäischen Kolonisationen, seit Columbus und Vasco de Gama, litten daran,
dass Gebiete, die dem Mutterlande ganz fern lagen und so gut wie keinen Vorteil aus der Zugehörigkeit zu ihm zogen, dennoch auf Grund dieser tributpflichtig waren und von jenem als bloßes Eigentumsobjekt betrachtet wurden.
Dieser sachlich ungerechtfertigte Verbindungsmodus führte zum Abfall der meisten Kolonien.
Erst als der Gedanke entstand, den Greater Britain verkörpert:
dass die Kolonie eine bloße Provinz des Mutterlandes ist, die mit jeder innerhalb desselben gelegenen Provinz gleichberechtigt ist, fiel der Grund des Abfalles fort.
Denn die Verbindungsweise ist jetzt aus einer rohäußerlichen Anschweißung zu einer dem höheren Sinn der Zugehörigkeit gemäßen geworden, deren Einheit nicht mehr eine starre, sondern eine elastische ist, die Selbstverwaltung der Kolonie (>342) ist die relative Selbständigkeit des Gliedes an einem organischen Körper.
Statt des Nebeneinander der schematischen und der rationalen Synthese, zu dem in den früheren Beispielen der Schnitt der neuen durch die alte führte, liegt hier die gleiche Formverschiedenheit in einem Nacheinander vor.
Wenn so der Sieg des rational sachlichen Prinzips über das oberflächlich schematische mit dem allgemeinen Kulturfortschritt Hand in Hand geht, so kann dieser Zusammenhang, da er kein apriorischer ist, doch unter Umständen durchreisen.
Die Solidarität der Familie erscheint zwar gegenüber der Verbindung nach sachlichen Gesichtspunkten als ein mechanisch äußerliches Prinzip, andrerseits dennoch als ein sachlich begründetes, wenn man es gegenüber einer rein numerischen Einteilung betrachtet, wie sie die Zehntschaften und Hundertschaften im alten Peru, in China und in einem großen Teile des älteren Europa zeigen.
Während die sozialpolitische Einheitlichkeit der Familie und ihre Haftbarkeit als Ganzes für jedes Mitglied einen guten Sinn hat und um so rationeller erscheint, je mehr man die Wirkungen der Vererbung einsehen lernt, entbehrt die Zusammenschweißung einer stets gleichen Zahl von Männern zu einer - in bezug auf Gliederung, Militärpflicht, Besteuerung, kriminelle Verantwortung usw. - als Einheit behandelten Gruppe ganz einer rationalen Wurzel, und trotzdem tritt sie, wo wir sie verfolgen können, als Ersatz des Sippschaftsprinzipes auf und dient einer höheren Kulturstufe.
Die Rechtfertigung auch für sie liegt nicht in dem terminus a quo - in Hinsicht dieses übertrifft das Familienprinzip als Differenzierungs- und Integrierungsgrund jedes andre -, sondern im terminus ad quem; dem höheren, staatlichen Zweck ist diese, gerade wegen ihres schematischen Charakters leicht überschaubare und leicht zu organisierende Einteilung offenbar günstiger als jene ältere.
Die Heeresordnungen alter Zeiten waren größtenteils auf das Prinzip der clan- oder familienhaften Einteilung gebaut.
Die Griechen der heroischen Zeit fochten nach Phylen und Phratrien, die Germanen nach Stämmen und Geschlechtern, die alten Schotten nach Clanen, deren jeder bei größeren gemeinsamen Unternehmungen an besonderen Abzeichen kenntlich war.
Gewiss
hatte diese organische Struktur viel Zweckmäßiges: eine große Fähigkeit des Zusammenhaltens der einzelnen Abteilung, eine Anspornung des Ehrgeizes, eine gewisse Entlastung des Oberbefehls von der Sorge für den Einzelnen und für die Verfassung jedes Kadres.
Allein diese Vorteile wurden damit bezahlt,
dass häufig alte Vorurteile und Streitigkeiten der Clans gegeneinander aufflammten und die Einheit der Gesamtbewegung lähmten;
dass überhaupt die einzelnen Abteilungen -untereinander in demselben Maße der organischen Verbindung und Zusammengehaltenheit entbehrten, in dem jede in sich diese Eigenschaften besaß.
Das Ganze war also doch aus seinen Elementen unorganisch geformt, trotzdem oder weil diese Elemente in sich es waren. Und der mechanische Aufbau späterer Heere, der nach keinerlei innerer Beziehung unter den Elementen der Abteilung fragt, ist, vom Standpunkt des Ganzen aus gesehen, innerlich viel organischer, wenn (> 343) man unter diesem Begriff die einheitlich-zweckmäßige Regulierung jedes kleinsten Teiles durch eine einheitliche Idee, die wechselseitige Bestimmung zwischen jedem Element und jedem andern versteht.
Diese neuere Ordnung ergreift unmittelbar das Individuum, und indem ihre Einteilungen und Gruppierungen alle jene andern rücksichtslos durchqueren, zerstört sie organische Verbindungen zugunsten eines Mechanismus, fördert aber in unvergleichlich höherer Weise den Zweck, aus dem jene in primärem Sinne organischere Gestaltung ihren Wert bezog.
Es kommt hier der überhaupt erst für vorgeschrittenere Zeiten wesentliche Begriff der Technik zu Worte.
Gegenüber der umwegloseren, einheitlich-instinktiveren Lebensverfassung primitiver Epochen gelingt es jenen, geistigere Ziele mit mechanischeren Mitteln zu erreichen.
Auch in den Prinzipien parlamentarischer Wahl, in der Art, wie die für sie eingerichteten Wahlkreise die vorgefundenen Gruppierungen durchschneiden, tritt diese Entwicklung hervor. Die Klassenvertretungen, - wie z. B. die Generalstaaten unter Philipp dem Schönen die Vertreter von Klerus, Adel, Städten waren - erscheinen zunächst als das Natürliche und Organische gegenüber der rein äußerlichen Einteilung der Wahlkörperschaften - wie die niederländischen Generalstaaten unter Philipp II. lokale Vertreter der einzelnen Provinzen waren.
Die räumliche Eingrenzung schließt so mannigfaltige, oft unversöhnliche Interessen ein,
dass ein einheitlicher Willensausdruck durch einen einzelnen Vertreter und seine Abstimmung ausgeschlossen ist; der Interessenvertretung aber, rationeller als dies mechanisch-äußerliche Prinzip, scheint gerade dies zu gelingen.
In Wirklichkeit liegt der Fall genau wie bei der Heereseinteilung.
Die einzelnen Gruppen - der Interessenkomplex mit seinem Vertreter - sind im letzteren Falle organischer konstruiert, aber sie stehen unorganischer nebeneinander.
Der lokale Wahlmodus ist zwar mechanischer, aber die ausschließlich örtliche Wahl braucht auch nicht Vertretung des ausschließlich örtlichen Interesses zu bedeuten, sondern sie gerade ist die Technik für den organischen Zusammenhang des Ganzen, indem der einzelne Abgeordnete prinzipiell das ganze Land vertritt.
Die eintretende Parteitrennung nach politischen Tendenzen bedeutet dann, ihrer Idee nach, nur die Verschiedenheit der Überzeugungen, mit welchen Mitteln das Wohl des Ganzen, auf das allein es ankommt, zu erreichen sei.
Die Standes-,
bzw. Interessenvertretung durchschneidet also, mit der logischen Kraft eines höheren Begriffes, die Äußerlichkeit örtlicher Grenzen und täuscht durch diesen partiellen Rationalismus darüber,
dass die lokal-mechanische Einteilung die Technik für die viel höhere organische Synthese des Ganzen darbietet.
Dies ist ein prinzipielles, den soziologischen Fall einschließendes Entwicklungsschema der Kultur:
dass sinnvolle, tief bedeutsam Einrichtungen und Verhaltungsweisen von solchen verdrängt werden, die an und für sich völlig mechanisch, äußerlich, geistlos erscheinen; nur der höhere, über jene frühere Stufe hinausliegende Zweck gibt ihrem Zusammenwirken oder ihrem späteren Resultat eine geistige Bedeutung, die jedes einzelne Element für sich
entbehren (> 344) muss; diesen Charakter trägt der moderne Soldat gegenüber dem Ritter des Mittelalters, die Maschinenarbeit gegenüber der Handarbeit, die neuzeitliche Uniformität und Nivellierung so vieler Lebensbeziehungen, die früher der freien individuellen Selbstgestaltung überlassen waren; jetzt ist einerseits das Getriebe zu groß und zu kompliziert, um in jedem seiner Elemente sozusagen einen ganzen Gedanken zum Ausdruck zu bringen; jedes dieser kann vielmehr nur einen mechanischen und für sich bedeutungslosen Charakter haben und erst als Glied eines Ganzen seinen Teil zur Realisierung eines Gedankens beitragen.
Andrerseits wirkt vielfach eine Differenzierung, die das geistige Element der Tätigkeit herauslöst, so
dass das Mechanische und das Geistige gesonderte Existenz erhalten, wie z. B. die Arbeiterin an der Stickmaschine eine viel geistlosere Tätigkeit übt, als die Stickerin, während der Geist dieser Tätigkeit sozusagen an die Maschine übergegangen ist, sich in ihr objektiviert hat.
So können soziale Einrichtungen, Abstufungen, Zusammenschlüsse mechanischer und äußerlicher werden und doch dem Kulturfortschritt, der inneren Einheit eines Ganzen dienen, wenn ein höherer Sozialzweck auftaucht, dem sie sich einfach unterzuordnen haben und der nicht mehr gestattet,
dass sie für sich den Geist und Sinn bewahren, mit dem ein früherer Zustand die teleologische Reihe
abschloss; und so erklärt sich jener Übergang des Sippschaftsprinzips für die soziale Einteilung zum Zehntschaftsprinzip, obgleich dieses tatsächlich als eine Vereinigung des sachlich Heterogenen, entgegen der natürlichen
Homogenität der Familie, erscheint.
Anmerkungen
1) Das Nähere hierüber in dem Kapitel über Selbsterhaltung.
(zurück)
2) Selbstverständlich kann sich das auch auf andrer politischer Basis entwickeln. z. B. da, wo entschieden individualistische Tendenzen mit weitgehender staatlicher Bevormundung zusammentreffen.
Hier rückt der Akzent grade auf das individualistische Moment der Vereinsbildung, auf das Freiheitsquantum, das sie gegenüber dem staatlichen Zwang enthaltend durch das sie grade der Individualität einen formalen Rückhalt diesem gegenüber gewährt.
Wie in dem Falle, den der Text angibt, schneiden sich auch hier soziologisch getragene Freiheitsgefühle und Bindungsgefühle; nur
dass dort die ersteren der politischen Gruppierung, die zweiten der vereinsmäßigen angehören, hier umgekehrt.
Das Gleiche gilt für das zweite Beispiel des Textes. (zurück)
Georg Simmel: Soziologie
Untersuchungen über
die Formen der Vergesellschaftung
Duncker & Humblot, Berlin 1908 (1. Auflage)
Das
Problem der Soziologie
Exkurs
über das Problem: wie ist Gesellschaft möglich?
Die quantitative
Bestimmtheit der Gruppe
Über-
und Unterordnung
Exkurs
über die Überstimmung
Der
Streit
Das
Geheimnis und die geheime Gesellschaft
Exkurs über den
Schmuck
Exkurs
über den schriftlichen
Verkehr
Die
Kreuzung sozialer Kreise
Der
Arme
Exkurs über die
Negativität kollektiver Verhaltensweisen
Die
Selbsterhaltung der sozialen Gruppe
Exkurs
über das Erbamt
Exkurs
über Sozialpsychologie
Exkurs
über Treue und Dankbarkeit
Der
Raum und die räumlichen Ordnungen der Gesellschaft
Exkurs
über die soziale Begrenzung
Exkurs
über die Soziologie der Sinne
Exkurs
über den Fremden
Die
Erweiterung der Gruppe und die Ausbildung der Individualität
Exkurs
über den Adel
Exkurs
über die Analogie der individualpsychologischen und der
soziologischen Verhältnisse