ZUR ORGANISATION DER MODERNEN STADT

FÜNF BEISPIELE IN EUROPA

Teil III

 

6. Zürich

6.1 Einleitung

Zürich gilt als das wirtschaftliche und demographische Zentrum der Schweiz und wird oft als deren Wasserkopf bezeichnet. In seiner Funktion als wichtigster Wirtschaftsstandort der Schweiz und des nahen Auslandes ist Zürich nicht nur Arbeitsort von 172'655 EinwohnerInnen, sondern mobilisiert auch einen PendlerInnenstrom von 160'284 Personen [1]. Die Tages-Bevölkerung [2] der Stadt liegt mit 496'888 Personen über einen Drittel höher als die Nacht-Bevölkerung [3] (365'043). Dazu kommt noch die intensive Verflechtung von PendlerInnenströmen zwischen der Agglomerationsgemeinden. Seit den 60er Jahren bildet sich auch eine Bipolarität der Region Zürich aus, indem sich neben dem alten Zentrum in der Zürcher City auch im mittleren Glattal ein Subzentrum mit 106'000 Arbeitsplätzen und 195'000 EinwohnerInnen mit dem Kern Oerlikon-Kloten-Dübendorf entwickelt, welches als Zürich-Nord bekannt ist. Das planerische Potential dieser Zweitstadt würde im Extremfall mit 210'000 Arbeitsplätzen sogar dasjenige der gesamten Agglomeration Genf übertreffen [4]. Dieses Gebiet zieht zusätzlich zum alten Zentrum PendlerInnenströme an, welche die PendlerInnenregion weiter ausdehnt (die PendlerInnenbilanz sämtlicher Glattaler Gemeinden zeigen positive Werte).

Trotzdem kann man vom Zentrum Zürich nicht von einer eindeutigen Arbeitsstadt ausgehen, da hier eine starke funktionale Durchmischung vorherrscht. Alleine die Stadt Zürich besitzt eindeutige Wohn- und Produktionsquartiere. Industriestandorte wie Winterthur, Baden, Schlieren und Zürich-Nord zeichnen sich zwar immer noch als Zupendlergemeinden aus, weisen jedoch ebenfalls einen hohen Anteil von WegpendlerInnen nach Zürich auf [5], die PendlerInnenbilanz des alten Industrieortes Uster ist 1990 bereits auf -1900 gefallen. Die Auslageung und Erweiterung der Industrieareale (z.T. auch von Dienstleistungen) in die nähere Umgebung der Stadt, v.a ins Glattal, gleichzeitig mit dem Ausbau von Wohnquartieren in der Agglomeration [6]) scheint symptomatisch für den "Wasserkopf" Zürich zu sein.

Abbildung 6.1: Agglomeration und Metropolitanraum Zürich. Dieses Gebilde wäre auch der Ausgangspunkt für die Abgrenzung eines zu gründenden Regionalverbandes (siehe Kapitel 6.2.3). Zahlen nach: Bundesamt für Statistik, Volkszählungsdaten 1990.

Heute spricht man von einem Metropolitanraum von über 1.4 Mio. EinwohnerInnen, welcher neben der statistischen Agglomeration Zürich (1993: 0.94 Mio.) auch die Agglomerationen Baden, Brugg, Lenzburg, Wohlen, Zug, Pfäffikon-Lachen, Einsiedeln, Rapperswil-Jona, Rüti, Wetzikon-Pfäffikon, Winterthur und Frauenfeld miteinbezieht und sich über 5 Kantone erstreckt [7]. (Siehe auch Abbildung 6.1.)

Der Standort Zürich spielt auch für diverse soziale, kulturelle oder politische Bereiche eine grosse Rolle – wie uns auch die Medien zu verstehen geben, für das Geschehen in der gesamten (Deutsch-)Schweiz. Nicht nur, dass ein grosses Angebot an Theater-, Kino- oder Tanzveranstaltungsangeboten auch in der Nachtzeit zahlreiche "ErholungspendlerInnen" anzieht, auch wenn es darum geht, bei politischen Kundgebungen (wenn auch zum Teil nur an deren Rand) Präsenz zu beweisen, setzt dies Tausende von Leuten (nicht nur aus der Agglomeration) in Bewegung, man denke hier an die sogenannte "Blocher-Demonstration" oder die 1.-Mai-Kundgebungen und ihre obligaten Nachdemonstrationen. Diese Aktivitäten sind jedoch meist räumlich auf die Kernzone der Stadt beschränkt, während ein breites Spektrum für Funktionen wie Einkaufen oder Sportaktivitäten auch in einigen Vorortsgemeinden angeboten wird. Damit werden die Grenzen des klassischen urbanen Raumes gesprengt, weder funktional noch räumlich scheint eine Begrenzung (Zürichs) möglich zu sein.

Auf die Stadt Zürich fallen bloss knapp 40% der Bevölkerung und etwa 10% der Fläche der statistischen Agglomeration. Die restlichen 574'000 EinwohnerInnen leben in den 100 Vororten. Dass eine Koordination von überkommunalen Projekten schwierig und langwierig zu sein scheint, beweisen die rezenten Debatten über die Bau- und Zonenordnung oder den Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Zürich-Nord. Einer der am besten funktionierenden Zweckverbände ist der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) [8], obwohl sich auch dieser eher an den Kantons- denn an den Agglomerationsgrenzen orientiert; die 1990 in Betrieb genommene S-Bahn deckt jedoch den Metropolitanraum mehr oder weniger flächenhaft ab.

Bei politischen Abstimmungen und Debatten auf Kantonsebene (wenn es zum Beispiel darum geht, das Limmatquai in der Altstadt Zürichs zur autofreien Zone zu erklären) zeigt sich der (kontraproduktive) Dualismus zwischen Stadt und Kanton Zürich (respektive den Agglomerationsgemeinden) besonders ausgeprägt. Andererseits ist das politische Gewicht eines Zürcher Bürgers oder einer Bürgerin unverhältnismässig gering, wenn man es im schweizerischen Kontext betrachtet. [9]

Das Argument, dass diese oben beschriebenen Umstände auch für die Entwicklung der Zürcher Wirtschaft (und damit für den Wirtschaftsstandort Zürich im internationalen Kontext) und den sozialen Frieden hemmend bis kontraproduktiv wirken können, wurde bereits früh aufgegriffen und die diversen Vorschläge zur Neu- oder Umorganisierung der politischen oder planerischen Strukturen, welche gemacht wurden, reichen einige Jahrzehnte zurück. Die wichtigsten Denkansätze, welche sich mit der Neuordnung Zürichs befassen, werde ich im nächsten Kapitel vorstellen.

Inhalt


6.2 Verschiedene Denkansätze
[10]

6.2.1 Eine dritte Eingemeindung versus Halbkanton Zürich

Um den zum Teil von breiten Kreisen der Bevölkerung dramatisierten finanziellen und politischen Graben zwischen der ("armen") Stadt und den ("reichen") Vororten zu überwinden, werden immer wieder Vorschläge zur Neuorganisation der Agglomeration gemacht. In den Medien wohl öfters diskutiert werden dabei zwei Extrembeispiele, einerseits die "Dritte Eingemeindung", andererseits die Schaffung eines "Halbkantons Zürich-Stadt", welcher der Stadtbevölkerung eine grössere politische Selbständigkeit und höhere Kompetenzen im Problemlösungsprozess zusprechen würde. Beide Vorschläge stossen jedoch bei PolitikerInnen und der Bevölkerung auf heftige Kritik, würde doch eine Eingemeindung für die betroffenen Gemeinden und künftigen Quartiere eindeutig eine Einschränkung der politischen Souveränität bedeuten, während die Idee eines Halbkantons auch von den InitiantInnen eher als politisches Druckmittel eingesetzt wird, um auf die Probleme der Stadt hinzuweisen, und nicht ganz ernst genommen wird.

Eingemeindung?

Die Stadt Zürich hat in ihrer Geschichte zweimal eine Erweiterung ihres Gebietes durch Eingemeindungen erfahren. 1893 stimmten die Gemeinden Wollishofen, Enge, Leimbach, Wiedikon, Aussersihl, Wipkingen, Unterstrass, Oberstrass, Fluntern, Hottingen, Hirslanden und Riesbach einstimmig einer Eingemeindung zu. Damit vervierfachte sich die EinwohnerInnenzahl Zürichs auf 121'000, womit sich die Stadt erstmals auch statistisch zu den europäischen Grossstädten [11] zählen konnte. 1934 fiel die Abstimmung über eine erneute Eingemeindung nicht mehr so eindeutig aus, und eine Gemeinde (Oberengstringen) stimmte dem Antrag auf Anschluss an die Stadt nicht zu. Mit der zweiten und (vorläufig) letzten Erweiterung des Stadtgebietes erhöhte sich die EinwohnerInnenzahl noch einmal von 264'971 auf 313'294 [12]. Die neu eingemeindeten Vororte waren Albisrieden, Altstetten, Höngg, Affoltern, Oerlikon, Schwamendingen, Seebach und Witikon. Man wollte damit versuchen

"...die politischen Verhältnisse den veränderten sozialen, ökonomischen und räumlichen Bedingungen anzupassen." [13]

In dieser Zeit wuchs die Stadt jenseits ihrer alten Stadtmauern stark an, die räumliche Ausdehnung hielt sich jedoch – verglichen mit heute in Grenzen – da eine verdichtete Bauweise aus finanziellen Gründen und aus Zeitersparnis und aufgrund der noch eingeschränkten persönlichen Mobilität gefördert wurde. Im Vergleich zur heutigen Situation in der Agglomeration war damals das soziale Gefälle zwischen der Stadt und den Vororten sowie auch zwischen den einzelnen Gemeinden viel ausgeprägter, weshalb es für die finanzschwachen und mit den Problemen der schnellen Urbanisierung konfrontierten Gemeinden zum Teil als "Segen" angesehen wurde, unter den Schutzmantel der Stadt zu gelangen.

Bei der Diskussion um die Erweiterung der Stadtgrenzen [14] wird meistens von der Abgrenzung der Agglomeration ausgegangen, wie sie das Bundesamt für Statistik definiert, welche durch die Eingemeindung ein Gross-Zürich bilden würde. Die ehemaligen Gemeinden könnten sich jedoch kaum mit z.B. den Londoner Borough vergleichen, was ihre (Teil-) Souveränität betrifft. Da sich momentan die Vorortsgemeinden finanziell eher bessergestellt und von den sozialen Auswüchsen der urbanen Gesellschaft weniger beeinflusst sehen als die Kernstadt, würde bei einer politischen Abstimmung der Vorschlag wohl bei sämtlichen Gemeinden verworfen werden. Ein weiteres Problem stellen auch die Kantonsgrenzen dar: Würde man von der statistischen Agglomeration ausgehen, wie vorgeschlagen, würden folgedessen auch 15 aargauische und eine Schwyzer Gemeinde nicht nur die kommunale Autonomie verlieren, sondern müssten auch einen Kantonswechsel vollziehen – was in Anbetracht der Erfahrungen bei der Jura- und Laufentaldiskussion [15] und -abstimmung der letzten Jahre, auf eidgenössischer Ebene politisch wohl kaum durchführbar wäre.

Nun definiert das Schweizerische Statistische Amt die Abgrenzungen der Agglomerationen alle 10 Jahre nach den eidgenössischen Volkszählungen neu. Das bedeutet streng genommen, dass ebenfalls in jeder Dekade auch eine neue Eingemeindung von 10 bis 20 Vorortsgemeinden stattfinden müsste. Würde man den Faden weiterspinnen und als äussere Stadtgrenze die Metropolitanregion nehmen, so wären 5 Kantone und 2 Kantonshauptstädte von der Eingemeindung betroffen, und ein Fünftel der Landesbevölkerung würde in der Gemeinde Zürich leben. Überspitzt ausgedrückt bedeutet das, dass flächendeckend (beim Miteinbezug aller grösseren schweizerischen Agglomerationen in den Eingemeindungsprozess) das schweizerische Mittelland in 20 Jahren in bloss einige Dutzend Gemeinden unterteilt sein würde.

Eine neue politische Strukturierung der urbanen Grossregionen ist jedoch (auch laut der Zürcher Arbeitsgruppe für Städtebau unter gewissen Vorbehalten [16]) dringend notwendig. Die Frage lässt sich auch daraus ableiten, ob die (hauptsächlich nur geschichtlich fundierten) Kantone in einer heutigen urbanen Schweiz nicht ausgedient haben oder zumindest eine starke Verlagerung ihrer Grenzen entsprechend ihren Einzugsgebieten erfahren müssten. Die Beziehung eines Spreitenbachers oder einer Wollerauerin zu seiner respektive ihrer Kantonshauptstadt im Verhältnis zu derjenigen zu Zürich scheint mir eindeutig weniger stark zu sein – ausser wenn es sich um Amtsgeschäfte handelt (was jedoch empirisch überprüft werden müsste). Diese Gedanken werden im Kapitel 6.2.2 in den Vordergrund gestellt.

Ein Halbkanton?

Schon vor der Lancierung eines entsprechenden Vorschlages durch die Zürcher Stadträtin Ursula Koch wurde vielfach, vor allem über die Printmedien, die Gründung eines Halbkantons Zürich-Stadt gefordert und diskutiert. Wie bereits in der Einleitung angekündigt, hat dieser Vorschlag zwar vor allem zum Ziel, die "Landgemeinden" auf die städtischen Probleme aufmerksam zu machen und diese ernst zu nehmen und nicht als stadtverursachte Auswüchse zu klassieren. Dennoch scheint die Abspaltungsidee nicht bloss eine strategische, politische Drohung zu sein.

Mit einer Bevölkerung von über einer Drittel Million wäre die Stadt Zürich einer der bevölkerungsreichsten Kantone der Schweiz und müsste sogar als Vollkanton gelten. Dass die Stadt sogar immer noch vom kantonalen Finanzausgleich ausgeschlossen ist, liegt nach der ZAS am sogenannten Gemeinde-Egoismus. Bei der öffentlichen Schuldzuweisung der in der Stadt herrschenden sozialen Probleme durch die Vorortsgemeinden des Kantons wird oft vergessen, dass gerade ein Grossteil eben dieser Probleme in den Gemeinden selber ihren Ursprung hat, und sie nur symptomatisch in der Kernstadt zum Ausdruck kommen. Die Stadt muss jedoch nicht nur einen überdurchschnittlich hohen Anteil dieser überregionalen Probleme tragen, sondern nimmt auch zahlreiche kantonale und überkantonale Aufgaben war, sei dies im Sozialwesen, der Bildung und Forschung oder – basierend auf privaten und halbprivaten Initiativen – im wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Bereich. Dass nun bei kantonalen Abstimmungen die Stadt oft von den Landgemeinden majorisiert, jedoch bei konkreten Fragen von ebendiesen sozusagen im Stich gelassen wird (z.B. im Bereich Drogenprävention, Öffentlicher Verkehr, Strassenbau und -umklassierung), führt unweigerlich zu der Überlegung, ob ein Alleingang der Stadt für diese nicht die Befreiung aus der politischen Zwangsjacke bedeuten könnte.

Während die Idee eines Gross-Zürichs politisch kaum durchführbar ist, und eine Entmündigung nicht nur der Gemeinden und ihrer Verwaltung, sondern auch von mehr als einer Drittel Million StimmbürgerInnen bedeutet, würde das Konzept eines Halb- oder Vollkantons Zürich die Situation für die Stadtbevölkerung eventuell kurzfristig verbessern, langfristig jedoch werden zusätzliche Mauern aufgebaut, welche den Graben zwischen Stadt und Umland noch verschärfen könnten. Wenn der Separatismus der heutigen Kantone bereits kontraproduktiv für die Zusammenarbeit bei überregionalen Themen wie Raum- und Verkehrsplanung oder der polizeilichen Kooperation wirkt, welche Auswirkungen hätten dann wohl zusätzliche Grenzen in einer sonst schon sehr kleinräumig gegliederten Schweiz?

6.2.2 Staatliche Neuorganisation

Betrachtet man die Diskussion um die angesprochenen Themen der Eingemeindung oder der Halbkantonsbildung, und nimmt auch weitere schweizerische Beispiele hinzu, wird klar, dass für die Wirtschaft, das Sozialwesen, PlanerInnengruppen aber auch für private Gremien die vorherrschenden historisch-politischen Strukturen hemmend und antiquiert wirken. So kann der grenzüberschreitende Urbanisierungsprozess nicht oder nur schwer gesteuert werden. Die Planung für diese Regionen liegt dann meistens in den Händen von privaten oder halbprivaten Verbänden (wie z.B. der Regio Basiliensis, siehe Kapitel 4.3.1), welche ihrerseits zwar Überprüfungen anstellen, Kontakte fördern oder Vorschläge unterbreiten können, jedoch oft an den gegebenen politischen Strukturen scheitern oder zumindest von ihnen in ihrer Ausführung gehemmt werden, da diese Verbände zu wenig in die politischen Gremien eingebunden sind. Die Bildung neuer territorialer Körperschaften und eine Neuverteilung der Entscheidungskompetenzen wäre notwendig, um diesem Missstand ein Ende zu bereiten. Die administrative Struktur der Schweiz mit ihren alten Kantons- und Gemeindegrenzen scheint mir nicht mehr zeitgemäss und den heutigen Umständen angepasst.

Diese Ideen sind jedoch nicht revolutionär, und ich stehe mit ihnen auch in keiner Weise auf offenem Feld. Bereits 1973 entwarf Rudolf Schilling eine "Demokratie der Teilnahme": Seine Idee war es, die Kantone in ihrer heutigen Form aufzulösen und diese durch "Regionen" zu ersetzen. Wie im Kantonsföderalismus sollten laut Schilling drei politische Ebenen bestehen bleiben: Gemeinden und Quartiere auf der untersten, Regionen auf der mittleren und der Bund auf der obersten Stufe. Grössere Ortschaften würden in Quartiere aufgeteilt, welche denselben Status einer Gemeinde innehätten. So könnte z.B. auch wieder die Instanz der Gemeindeversammlung (analog: Quartierversammlung), das oberste Entscheidungsgremium auf dieser Ebene, die direkte Demokratie und die Teilnahme an lokalen Problemlösungsverfahren unterstützen.

Trotz der Klarheit und Konsequenz dieses Ansatzes, sind doch einige Mängel aufzuzeigen: Obwohl einige Vorschläge zur Abgrenzung der Regionen gemacht werden, ist nicht klar, aufgrund welcher Kriterien dies geschehen soll, und ob eine zeitliche Anpassung der Grenzverläufe möglich ist. Da sich die urbanen Regionen räumlich stark ausdehnen und eine Zersiedelung des ländlichen Raumes die Konsequenz davon ist, müssten somit immer mehr (Land-) Regionen ihre Autonomie verlieren und alle Jahrzehnte wieder neu organisiert werden – ein Problem, auf das wir bereits bei der Eingemeindungsfrage gestossen sind. Die Regionen wären auch wie die Kantone in ihrer Grösse sehr verschieden und deshalb kein optimaler Ersatz. Auch ist die Regionaleinteilung sehr feingliedrig, sodass die Schweiz aus einer Vielzahl relativ kleiner Regionen bestehen würde. [17]

Einige Jahre später legte die Kommission für die Überprüfung der strukturellen Gliederung des Kantons Zürich in ihrem Schlussbericht einen Vorschlag auf den Tisch, welcher als "Jagmetti-Bericht" seither immer wieder zitiert wird [18]. Auch diese Arbeitsgruppe geht von der Umstrukturierung der politischen Verhältnisse aus und verlangt die Schaffung von autonomen Regionen als neue Körperschaften. Gestützt wurde diese Idee vom kantonalen Leitbild von 1960 [19]. Der Kanton Zürich hätte in 4 Regionen aufgeteilt werden sollen: Zürich, Winterthur, Unterland und Oberland [20]. Vor allem versuchte man mit dieser Neuorganisation die Agglomeration Zürich (von 1970) politisch zu strukturieren und zu begrenzen. Die Hauptbedürfnisse der Kommission betreffend der Regionalisierung waren:

  • Die Zusammenfassung regionaler Aufgaben in eine einheitliche Körperschaft;

  • die Neuordnung der Raumordnungspolitik;

  • die bessere Organisation der Agglomeration Zürich;

  • die Stärkung der demokratischen Teilnahme.

Im Gegensatz zum Vorschlag Schillings würden die Regionen nicht einen Ersatz für die Kantone darstellen, sondern zu deren Ergänzung dienen. Sie wären ein Zwischenglied im politischen Aufbau mit einer eigenen Regionalverfassung im Rahmen einer Regionalordnung, einem Regionalparlament, einem Regionalrat als Exekutivorgan, einer eigenen Verwaltung, eigener Rechtspflege, Rekurskommission und Steuerhoheit. Abstimmungen und Wahlen sowie Initiative und Referendum wären auch auf dieser Ebene möglich. Die Hauptaufgaben der Regionen würden in der Regionalplanung und dem finanziellen Ausgleich der einzelnen Gemeinden liegen. Zweckverbände und Bezirke wären im Zuge der Neuorganisierung überflüssig geworden, so dass der heutige vierstufige Aufbau auf drei Stufen hätte reduziert werden können.

Der Vorschlag der Kommission Jagmetti wurde bereits in der parlamentarischen Beratung verworfen. Rückblickend kann man sagen, dass eine Annahme des Vorschlages aus heutiger Sicht eher ungünstig gewesen wäre, da die Agglomeration in der Zwischenzeit weit über die Grenzen der damals geplanten Region Zürich, welche grundsätzlich auf der Agglomerationsdefinition von 1970 basierte, gewachsen ist und heute ein neueres planerisches Leitbild vertreten wird als vor 36 Jahren. Zusätzlich zu den Kantonen würden auch die Grenzen der Regionen heute einem raschen Entwicklungsprozess entgegenwirken, was das Gegenteil des von der Kommission angestrebten Ziels bedeuten würde.

6.2.3 Regionalisierung und Regionalverband

Wie wir im letzten Kapitel gesehen haben, führt der Weg einer verbesserten Kooperation in einem politisch und strukturell zersplitterten Raum wie die Grossregion Zürich zweifelsohne über eine verbesserte Regionalpolitik, welche jedoch die Erarbeitung von regionalen Entwicklungskonzepten bedingt und nicht unbedingt eine staatliche Umstrukturierung verlangt. Ansätze für solche Konzepte (v.a. im Verkehrsbereich) wurden nicht nur auf theoretischer Basis gemacht, sondern kamen bereits, wenn auch nur auf einzelne Gemeindegruppen bezogen, zur Anwendung, so zum Beispiel in Zürich-Nord. Die "überparteiliche Arbeitsgruppe Zürich-Nord"  [21], bestehend aus dem Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) und Parteisektionen der betreffenden Gemeinden, machte es sich bereits Ende der achtziger Jahre zum Ziel, die Probleme in den Gemeinden und den nördlichen Zürcher Stadtkreisen 11 und 12 grenzüberschreitend anzugehen und versprach sich von ihrem 1992 herausgegebenen Entwicklungsleitbild eine Art Vorreiterrolle im Bezug auf überkommunale Zusammenarbeit. Bis anhin war jedoch ein Echo in den Medien oder den Behörden kaum wahrnehmbar.

1991 wurde auch von offizieller Seite her an den grenzüberschreitenden Problemen gearbeitet und die Behörden der Gemeinden Kloten, Opfikon, Wallisellen und Dübendorf erarbeiteten zusammen mit dem Zürcher Verkehrsverbund eine gemeinsame "Entwicklungsplanung Glatttal" [22]. Obwohl in seinen Ansätzen gut gemeint, wurde auch dieses Konzept in seinen Ausführungen behindert, indem nur eine kleine Gruppe von vier Gemeinden daran teilhatte. Die Zücher Nordquartiere und andere Glattaler Gemeinden wurden nicht in die Ausarbeitung der Problemlösungsstrategien miteinbezogen.

Die Initiative für eine effiziente, grenzüberschreitende Zusammenarbeit im regionalplanerischen Bereich muss also von privater oder halböffentlicher Seite kommen. Diese Aufgabe wird oft von Zweckverbänden (ähnlich den "joint bodies" in London, wie in Kapitel 2.3 beschrieben) wahrgenommen.

Zweckverbände

Seit des Inkrafttretens des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) 1975 ist die Regionalplanung nicht mehr ausschliesslich Sache des Kantons, sondern auch Zweckverbände und privatrechtliche Vereine können mit der Erarbeitung regionaler Gesamtpläne betraut werden (nach §13 und §32 des PGB). Die Kompetenzen dieser Regionalplanungsgruppen sind jedoch weiterhin insofern beschränkt, als dass sie zwar die Entwicklungsgrundlagen und -Ziele ihrer entsprechenden Region ausarbeiten können; festgelegt werden die Gesamtpläne jedoch nach wie vor vom Regierungsrat, ohne dass die Gruppen danach die Möglichkeit zur Steuerung der weiteren Entwicklung hätten.

Zweckverbände werden als Strategiemethode bei gemeinschaftlichen Problemlösungsverfahren als überkommunale Verwaltungsgremien gegründet. Aufgaben eines Zweckverbandes können Regionalplanung oder der Betrieb von Institutionen sein (z.B. Zürcher Verkehrsverbund). Die Mitglieder bestehen meist aus delegierten VertreterInnen der partizipierenden Gemeinden. Gerade dieses hohe Gewicht der Exekutive in den Verbänden führt dazu, dass eine demokratische Kontrolle der von den Verwaltungsgremien getroffenen Entscheide beinahe unmöglich ist. Dazu kommt, dass Zweckverbände, wie bereits erwähnt, für entsprechende Aufgaben in einem spezifischen, räumlich definierten Geltungsbereich zuständig sind, was auch in den Behörden zu Problemen der Übersichtlichkeit der Kompetenzbereiche und der Aufgabenverteilung führt.

Ein Regionalverband?

Wäre ein starker, mit einer hohen Kompetenz ausgestatter Regionalverband, wie im Rhein-Main-Gebiet (siehe Kapitel 5.3) geplant, auch eine Lösung für den Raum Zürich? Ein Regionalverband auf dieser Ebene bedeutet einen Zusammenschluss aller urbanen Regionen des Metropolitanraumes Zürich, was noch einen Schritt weitergehen würde als die Regionalisierungsvorschläge der Kommission Jagmetti, die im vorangehenden Kapitel beschrieben wurden. Eine Einrichtung im Sinne eines Regionalverbandes müsste nicht nur Lösungsansätze für Bevölkerung und Wirtschaft erarbeiten, sondern auch im Rahmen dieser Grossregion finanziert und betrieben werden. Dazu braucht es demokratische Gremien mit den notwendigen Entscheidungskompetenzen; die Schweiz hat jedoch bis anhin in diesem (innenpolitischen) Bereich noch wenig Erfahrung sammeln können, obwohl einige international grenzüberschreitende Regionalkooperationen bekannt sind und bereits positive Erfahrungen sammeln konnten [23]. – Ein Grund mehr, die Entwicklungen und Folgen der in dieser Arbeit beschriebenen Organisationsmodelle in den Beispielstädten abzuschätzen und auch weiter zu verfolgen. Bei einer starken und demokratisch verträglichen gemeinsamen Initiative der Gemeinden im Grossraum Zürich betreffend eines Zusammenschlusses zu einem Regionalverband, könnten die Kantonsgrenzen überwunden werden ohne dass sie selbst aufgehoben werden, müssten. Der Regionalverband sollte eine Ergänzung der föderalistischen Struktur darstellen. Probleme und Vorschläge, welche die urbane Region betreffen, sollten im (überkantonalen) Regionalverband zur Abstimmung gelangen.

Die Aufgaben eines Regionalverbandes würden diejenigen Bereiche betreffen, welche weder auf kommunaler noch auf kantonaler Ebene gelöst werden können. Insbesondere in den Bereichen Regionalplanung, Verkehr und Versorgung sowie bei Umweltfragen könnte der Regionalverband ein wichtiges Koordinations- und Steuerungsinstrument darstellen und teilweise auch gewisse Aufgaben, welche heute beim Kanton oder beim Bund liegen, übernehmen. Innerhalb dieses Verbandes liesse sich auch eine effiziente Entwicklungsplanung betreiben: das Zentrum Zürich könnte entlastet werden, indem regionale Zentren wie Winterthur oder Baden vermehrt Aufgaben im Kultur-, Bildungs-, Versorgungs- oder Sozialbereich übernehmen und dabei auch ihrerseits eine Aufwertung ihrer zentralörtlichen Rolle im schweizerischen Städtesystem erfahren würden. Die wichtigste Voraussetzung dafür (und deshalb primäre Aufgabe eines Regionalverbandes) ist jedoch die Festsetzung eines konkreten Leitbildes zur Entwicklung der Grossregion. Sekundär wäre ein Verband für die Finanzierung (z.B. über Gemeinde- und Kantonssteuergelder) und den Unterhalt von überregionalen Institutionen wie z.B. einem erweiterten Verkehrsverbund, der Universität oder kultureller Einrichtungen verantwortlich. Diese Aufgaben könnten dann (neuen, bestehenden oder erweiterten) Zweckverbänden übertragen werden.

Abbildung 6.2: Eine mögliche Organisationsstruktur des Regionalverbandes Zürich. Der Miteinbezug der bestehenden Planungsregionen oder künftiger Äquivalenzgremien müsste geprüft werden.

Die ZAS schlägt an dieser Stelle vor, dass die Gründung eines solchen Regionalverbandes (welcher zumindest das Gebiet des Metropolitanraumes umfasst) und die Definition seiner Arbeitsbereiche über eine "Konferenz der Grossregion" stattfinden sollte. Zu deren Vorbereitung müssten

"...in allen politischen Einheiten des zu bildenden Regionalverbands öffentliche Debatten lanciert werden. An Gemeindeversammlungen, an Orientierungsabenden, an öffentlichen Veranstaltungen, in den Hochschulen und in der Verwaltung, in Zeitungen, Lokalradios und über öffentliche Anschläge und Plakate sollte die Bevölkerung informiert und in den Meinungsbildungsprozess einbezogen werden.

In einem zweiten Schritt könnten die Quartiere, Gemeinden, Bezirke, Regionen und Kantone Delegierte wählen, die in einer Art 'Verfassunggebender Versammlung' über Gebiet, Kompetenzen und Aufgabenbereiche, Verwaltung sowie Finanzen des Regionalverbands diskutieren und eine entsprechende demokratische Struktur aushandeln." [24]

Ich könnte mir auch vorstellen, dass nach der Gründung eines Regionalverbandes die politischen Einheiten weiterhin ihren Einfluss ausüben könnten, indem sie VertreterInnen in einen dem Regionalverband angeschlossenen Regionalrat wählen und von diesem wiederum Aufgabenbereiche zugesprochen erhalten.

Die Gründung und Aufrechterhaltung eines solchen grossräumigen und komplexen Gebildes erfordert eine grosse Verantwortung von Gemeinden, Kantonen und schliesslich den BürgerInnen. Deshalb ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für das Funktionieren eines Regionalverbandes die Möglichkeit an der Teilnahme am Diskurs und damit die vollkommene Integration des Verbandes ins demokratische Konzept. Doch um die direkte Demokratie gerade in Regionalfragen zu gewährleisten, ist nicht nur eine Regionaldemokratie, sondern auch eine strikte Quartierdemokratie innerhalb der grossen Gemeinden notwendig, denn im heutigen staatlichen Gebilde ist gerade die Quartierbevölkerung in den grossen Städten die von der Demokratie am meisten benachteiligte BürgerInnenschicht.

6.2.4 Quartierdemokratie

Um eine umfassende Quartierpolitik zu fördern, muss zuerst einmal die Definition geklärt werden, was als Quartier zu gelten hat. Das Wort entstammt dem Französichen, leitet sich aus dem lateinischen Wort Quartillus (der vierte Teil) ab und wurde als Begriff für homogene Stadtteile verwendet. Pate dafür stand das Pariser Universitätsviertel Quartier Latin. Im deutschen Sprachraum wird das Wort Quartier in der Schweiz und in Österreich verwendet, in Deutschland wurde es mit "Stadtviertel" übersetzt. Im Verlaufe der starken Urbanisierungsphase während der Industrialisierung wurden frühere selbständige Vororte, welche in der Zwischenzeit räumlich und funktional mit der Stadt verschmolzen waren, eingemeindet und erhielten dadurch den Status eines Quartiers. Im demokratischen Staat der Moderne nehmen die Quartiere verschiedene Aufgaben wahr: Zum Teil sind sie Wahlkreise mit einer eigenen Autorität, andernorts werden sie von der Stadtregierung als kleinste Raumordnungseinheiten im Bereich der Raumplanung betrachtet. Wie die Aufgabenbereiche und die Selbständigkeit von Quartieren im Laufe der Zeit verändert werden können, wurde bereits anhand der Londoner Boroughs im Kapitel 2 dieser Arbeit aufgezeigt.

Ein Quartier trennt sich oft durch seine spezielle funktionale Durchmischung oder aufgrund eines historischen Kernes von seinen angrenzenden und den übrigen Vierteln der Stadt ab und bildet eine kleine, mehr oder weniger homogene Einheit. Diese Einheit wird meist, aufgrund des in einem Quartier herrschenden Funktionspotentials, von den Stadtbehörden und Planungsgruppen zusätzlich gefördert, während die Teilnahme der lokalen Bevölkerung an den Planungsprozessen oft sehr beschränkt ist, was einen Nährboden für Separationsideen hergeben kann (vgl. die Bestrebungen der Aussersihler Bevölkerung um 1980). Die Quartierbevölkerung fühlt sich in solchen Fällen meist in eine demokratische Machtlosigkeit versetzt und fremdbestimmt. In einigen Schweizer Städten hat dies zur Bildung von Interessengemeinschaften und Quartiervereinigungen geführt, welche versuchen, lokale Probleme an Ort und Stelle zu lösen oder für den Unterhalt von öffentlichen Einrichtungen zu sorgen (vergleiche hierzu Kapitel 4.4).

Mehr Rechte für die Quartierbevölkerung

Die rechtlose Lage der Zürcher Quartierbevölkerung lässt sich wie folgt demonstrieren: [25]

  • Die kleinste Gemeinde des Kantons Zürich, Volken, zählt etwas über 200 EinwohnerInnen, also etwa soviel wie ein städtischer Wohnblock, verfügt jedoch über einen eigenen Gemeinderat und kann demokratische Abstimmungen auf Gemeindeebene durchführen.

  • Einige Quartiere haben mehr EinwohnerInnen als ein schweizerischer Vollkanton. Der grösste Stadtkreis (11) zählte 1993 eine Bevölkerung von 52'419 Personen, damit ist er grösser als die Halbkantone Nidwalden (32'600), Obwalden (28'800), Appenzell I.-Rh. (13'600) und Appenzell A.-Rh. (51'500) und übertrifft sogar die Vollkantone Uri (33'700) und Glarus (37'600) an EinwohnerInnenzahl.

  • Auf Stadtgebiet gibt es 5 Quartiere über 20'000 EinwohnerInnen, also mehr als Gemeinden dieser Grössenklasse im Kanton (ohne Stadt Zürich), und neun Stadtkreise, welche die drittgrösste Gemeinde des Kantons, Uster, oder den Bezirk Andelfingen an Bevölkerungszahl übertreffen. Trotzdem kann z.B. der Kreis 4 nicht einmal selbständig über ein Quartierzentrum bestimmen, während Andelfingen ein eigens Bezirksgericht unterhält.

  • Man könnte so weit gehen und sagen, dass die grössten 6 Stadtkreise mehr EinwohnerInnen zählen als die europäischen Kleinstaaten Liechtenstein und Monaco, welche als souveräne Staaten gelten und an internationalen Abkommen beteiligt sind.

Die Vergleiche in dieser Aufzählung mögen zwar ein wenig überspitzt formuliert erscheinen, trotzdem wird hiermit ein Missverhältnis aufgezeichnet, das es anzugehen gilt. Denn dadurch, dass die Quartierbevölkerung wenig politische Rechte besitzt, und die Stimme jedes und jeder Einzelnen im Verhältnis zur Wohnbevölkerung der Stadt sehr klein ist, kann man sagen, dass alle BewohnerInnen der Stadt Zürich gegenüber den restlichen SchweizerInnen in demokratisch-politischer Hinsicht klar benachteiligt sind. Und obwohl die Stadt Zürich, wäre sie ein Kanton, gemessen an der EinwohnerInnenzahl an siebter Stelle in der Rangliste stehen würde, hat sie bloss die Kompetenzen einer einfachen Gemeinde und muss sich immer wieder dem Diktat des Kantons beugen, wie bereits im Kapitel 6.2.1 erwähnt wurde.

Doch nicht nur im Vergleich mit anderen Gemeinden besitzen die Quartiere weniger Rechte; auch wenn es um quartiereigene Probleme geht, werden diese oft von der Bevölkerung der anderen Quartiere bestimmt. So wurde zum Beispiel das Quartierzentrum Kanzlei in der ersten Gemeindeabstimmung vom betreffenden Kreis 4 sowie den umliegenden Kreisen angenommen; der Vorschlag wurde jedoch abgelehnt, da sämtliche Aussenquartiere ein Nein in die Urne legten, obwohl es sie selbst auf den ersten Blick in keiner Weise betroffen hätte. Das Umgekehrte war bei der Abstimmung über den HB Südwest 1988 (eine geplante Erweiterung des Hauptbahnhofes mit Geschäfts-, Büro- und Wohneinrichtungen, heute unter dem Namen "Eurogate" in Planung) zu verzeichnen: Die direkt betroffenen Kreise 1, 4 und 5 sprachen sich gegen das Projekt aus, während sie von den übrigen Stadtkreisen überstimmt wurden. Eine klare Selbstbestimmung der Quartiere im Bereich der lokalen Kompetenzen wäre also dringend zu fördern, da die momentane Rechtlosigkeit nicht nur entmutigend auf die Bevölkerung wirkt, sondern auch Initiativen aus den Quartieren selber hemmt. Eine wahre Beherrschungsprobe müssen auch gewisse Quartiere erleiden, die von überregional verursachten Problemen (Durchgangs- und PendlerInnenverkehr, Drogenhandel, Sexgewerbe und Kriminalität) besonders stark heimgesucht werden und wurden, ohne dass sie selbst Kompetenzen zur Lösung dieser Probleme in die Hand bekämen und sich sogar von der Stadt übergangen fühlen. Die Bildung von BürgerInnenwehren und Demonstrationen (z.B. Strassenblockaden) bis hin zur Alleingangidee (Aussersihl) als Selbstinitiative ist meistens die Konsequenz einer quartierfremden (um nicht zu sagen -feindlichen) Politik und wird als Mittel angewendet, nicht nur um sich selber zu schützen, sondern vor allem auch, um die Behörden und die restliche Bevölkerung auf die lokalen Probleme aufmerksam zu machen und die übrigen Quartiere zur Solidarität zu bewegen.

Die ersten Schritte und bereits ausgearbeitete Vorschläge hin zu einer gerechten Quartierdemokratie wären:

  • Unterstützung und Förderung von Anträgen und Anregungen von QuartierbewohnerInnen (ob von privater oder öffentlicher Seite her), welche lokale Probleme betreffen und in die die Bevölkerung deshalb ihr Wissenspotential in den Problemlösungsprozess einfliessen lassen kann. [26]

  • Die Quartiere sollten mehr Kompetenzen erhalten, um Eigeninitiativen zu fördern.

  • Da viele Stadtquartiere einen hohen AusländerInnenanteil besitzen (Kreise 3, 4 über 30%, Kreis 5 50%), sollten diese Leute vermehrt gleichberechtigt in die Quartierdemokratie miteinbezogen werden, denn der Ausschluss eines Viertels oder Drittels der Bevölkerung zeugt nicht nur von einer politischen Ungerechtigkeit, sondern wirkt desweiteren auch kontraproduktiv auf den Prozess der Meinungsbildung und verhindert das Einfliessen von Ideen und Anregungen dieser Leute.

  • Über quartierinterne Veränderungen und Vorschläge sollte die lokale Bevölkerung abstimmen können (ob an der Urne oder in einer Quartierversammlung). Parallel dazu müssten auch die Quartiervereine zu einem demokratisch anerkannten politischen Gremium aufgewertet werden.

Bisherige Vorschläge

Einer der Pioniere in Sachen Quartierdemokratie war der Zürcher Planer Hans Marti, welcher sich bereits 1959 in einem NZZ-Artikel für die Schaffung von sogenannten "Quartiergemeinden" einsetzte. Nach seinen Vorstellungen sollten die Quartiere über ein gewähltes Parlament, Quartierräte und finanzielle Mittel verfügen. [27]

Auch die bereits bekannte Kommission Jagmetti spricht in gewisser Weise von Quartierförderung, indem sie Überlegungen anstellt, die grösseren Gemeinden innerhalb der Regionen in "Fraktionen" aufzuteilen. Da jedoch dadurch eine Überladung des Staatsaufbaus durch eine zusätzliche Stufe befürchtet wurde und der Kommission die Schaffung von Regionen als primäres Ziel wichtiger erschien, wurde die Idee nicht weiterverfolgt und sogar fallengelassen.

Der detaillierteste Vorschlag zur Quartierdemokratie kam 1983 aus Bern [28]. Dieses "Partizipationsmodell" war jedoch eher als Kompromiss zu verstehen, denn den Quartieren wurde damit bloss ein institutionalisiertes Anhörungsrecht eingeräumt. Das Modell ging von folgenden Punkten aus:

  • Die Quartiere besitzen das Recht zur Interessenvertretung gegenüber der Stadt. Diese muss die Vorschläge prüfen, ist jedoch nicht gezwungen, rechtsverbindliche Massnahmen zu treffen.

  • Die Quartierversammlung stellt die Legislative. Teilnahme- und wahlberechtigt sind alle BewohnerInnen des Quartiers (inklusive AusländerInnen und Jugendliche über 16 Jahre).

  • Als Exekutive fungiert der von der Quartierversammlung auf 4 Jahre gewählte Quartierausschuss, welcher aus 7-17 Mitgliedern besteht. Dieser übernimmt Funktionen wie: Anlaufstelle und Gesprächspartner für Verwaltung und Bevölkerung (Mittelglied zwischen Quartier und Gemeinde), Koordinationsorgan für quartierinterne Angelegenheiten, Verwaltung der Quartierfinanzen und Organisationskommitee für Versammlungen und Aktivitäten.

  • Für spezielle Aufgaben (Planung, Schulen, Gesundheit, Jugendfragen etc.) kann die Quartierversammlung ständige und temporäre Kommissionen wählen und beauftragen.

Mit diesem Modell wollte die Gemeinde die Mitsprache der Quartierbevölkerung fördern, ohne ihr jedoch das Entscheidungsrecht zu geben. Die Idee war, dass insbesondere bei Planungsmassnahmen, welche ein Quartier betreffen und in seiner Struktur auch beeinflussen können, die lokale Bevölkerung angehört werden muss. Die Entscheide werden jedoch auf Gemeindeebene gefällt. Meines Erachtens steht der Aufwand für den Aufbau und die Organisation dieses Modells in keinem Verhältnis zu den ihm eingeräumten Partizipationsmittel. Es muss noch gesagt werden, dass das Modell auch anhand von drei Pilotprojekten in der Praxis getestet wurde.

1987 wurde von einer internen Arbeitsgruppe der Sozialdemokratischen Partei Zürich ein Vorschlag für eine kantonale Verfassungsinitiative zur Schaffung von Quartierdemokratie ausgearbeitet. Gemeinden über 10'000 EinwohnerInnen sollten demnach ihr Gebiet in Quartiere unterteilen können. Die Quartierbevölkerung (nur die stimmberechtigten Personen!) bildet Körperschaften mit beratenden und entscheidenden Befugnissen, wählt einen 10 bis 40-köpfigen Quartierrat (proportional zur EinwohnerInnenzahl) und verfügt über das Initiativ- und Referendumsrecht. Die Kompetenzen der Quartiere sollten im Rahmen der Planung, Kultur, sozialen Angelegenheiten und des Verkehrs liegen. Für die Erfüllung ihrer Aufgaben erhielten die Quartiere finanzielle Mittel zugesprochen. Der Vorschlag ging jedoch nie über die parteiinternen Diskussionen hinaus und wurde bereits in diesem Embryonalstadium ad acta gelegt.

Von den Quartiervereinen selber, in Zusammenarbeit mit der Präsidialabteilung der Stadt Zürich, kam 1989 der Vorschlag für eine Untersuchung zur Stärkung der Quartiere. Ein Jahr später legte dieser Ausschuss einen Zwischenbericht zuhanden der Quartiervereine vor [29]. Darin wurde eine detaillierte Liste für die Aufgabenteilung zwischen Stadt und Quartieren aufgeführt: In den lokalen Bereichen wie z.B. Gestaltungsplänen, Sonderbauvorschriften, Strassenraumgestaltung, Tempo 30, Kultur, Quartierzentren und Quartierpolizeiposten, sollten sich die Quartiere verantwortlich zeigen. Die Bewältigung dieser Aufgaben würde in den Händen eines jährlich vom Stimmvolk gewählten Quartierausschusses liegen, welcher 15 Personen umfassen würde. Das Budget für diese Aufgabenbewältigung würde der Quartierausschuss mit der Stadt aushandeln. Die Koordination der Aufgaben würde ein erweitertes Quartierbüro mit einem Personalbestand von ca. 14 Personen übernehmen.

Gemäss TA vom 24.10.1991 wurde der Vorschlag von den Quartiervereinen mehrheitlich abgelehnt, da ein Konkurrenzkampf zwischen ihnen und den neu zu gründenden Quartierausschüssen befürchtet wurde und für das Modell eine Änderung des kantonalen Gemeindegesetzes notwendig geworden wäre. Ein zweiter Vorschlag zur Stärkung der Quartiere, wieder von der selben Kommission eingereicht, wurde erneut verworfen.

1992 versuchte man einen neuen Weg einzuschlagen, indem anstelle der Quartiere die Quartiervereine gestärkt werden sollten: Eine aus Mitgliedern des Quartiervorstandes und den Quartiervereinen bestehende Quartierkommission würde in erster Linie eine beratende Funktion für die Stadtverwaltung ausüben, sie könnte des weitern auch Aufgaben im Quartierbereich übernehmen. Der Vorschlag krankt jedoch an der Vorstellung, einer privatrechtlichen Organisation wie den Quartiervereinen demokratische und sozialpolitische Aufgaben zukommen zu lassen und sie damit zu verstaatlichen.

Einen Kompromiss zwischen Selbständigkeit und Integration der Quartiere versuchte 1993 auch die bereits zitierte Zürcher Arbeitsgruppe für Städtebau ZAS [30]. Ihrer Vorstellung nach sollten den (Zürcher) Quartieren politische Aufgaben im Bereich Planung, Versorgung und Transport zukommen. Diese Aufgaben würden einmal mehr von einem gewählten Quartierparlament wahrgenommen, das gleichzeitig auch die Quartierinteressen gegenüber der Stadt wahrnehmen soll. Auch in diesem Modell können besondere Aufgaben von spezifischen Ausschüssen angegangen werden. Die Finanzen werden in zwei Fonds gegliedert: Einerseits unterstützt ein Entwicklungsfond Investitionen für soziale und kulturelle Projekte, andererseits stellt ein Betriebsfond einmalige oder wiederkehrende Betriebsbeiträge  [31] zur Verfügung. Die Höhe des Fonds bestimmt die im Quartier vorhandene Ausstattung sowie der relative Vergleich mit anderen Quartieren, was die Unterversorgung mit Einrichtungen und Dienstleistungen und die aktuellen Bedürfnisse des Quartiers betreffen.

Eine der Aufgaben des Quartiers ist die Ausarbeitung eines Quartierplans nach den Prinzipien der offenen Planung: Die Bevölkerung wählt eine Quartierplankommission aus Mitgliedern des Quartierparlaments sowie Privatpersonen, die den Plan ausarbeiten. Festgelegt wird der Quartierplan schliesslich von den stimmberechtigten QuartierbewohnerInnen. Die Stimmberechtigten können des Weiteren über diejenigen Ausgaben des Quartierfonds bestimmen, welche eine festgelegte Höhe überschreiten, sie besitzen ebenfalls das Initiativ- und Referendumsrecht und können Quartierversammlungen einberufen. Bei Abstimmungen über Projekte, welche mehrere Quartiere betreffen, sind in diesen Quartieren Konsultativabstimmungen durchzuführen. Allgemein ist die Bevölkerung der gesamten Stadt über die Meinung der Quartiere zu unterrichten. An den Quartier- und Konsultativabstimmungen sowie an den Wahlen auf Quartierebene können sich auch AusländerInnen mit festem Wohnsitz im Quartier beteiligen.

Dieser Vorschlag müsste weiter verfolgt und vor allem intensiver behandelt werden. Auf den ersten Blick scheint er einige wichtige Punkte aus den bereits diskutierten Ansätzen miteinander zu verschmelzen.

Inhalt


6.3 Fazit Zürich

Nach der Durchsicht aller genannten Vorschläge zur Umstrukturierung der Stadt und des Grossraumes Zürich bleibt immer noch die Frage nach der Durchführbarkeit solcher Ansätze. Ich möchte hier keineswegs ein pessimistisches Bild einer restriktiven Regional- und Stadtplanung der Schweiz malen, sondern neutral Bedenken anbringen, was ein solches Unterfangen mit sich bringen kann.

6.3.1 Bedenken in bezug auf eine Neustrukturierung

Zum einen werden oft Stimmen laut, welche die Medien als Vehikel benutzen, dass vor allem aufgrund des Finanzstroms und dessen Ausgleich eine Lösung geschaffen werden müsse, welche der Stadt zu mehr Rechten im Kanton verhelfen kann. Zum anderen wundern sich viele BewohnerInnen (in erster Linie BerufspendlerInnen) der Region darüber, weshalb ein ZVV nur die Gebiete des Kantons umfasst, obwohl der Einzugsbereich der Stadt weiter über dessen Grenzen hinausgeht, oder ob ein Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs (Tram, Bus) im Raum Zürich-Nord wirklich so schwer durchführbar ist. Im Gegensatz dazu steht der Lokalpatriotismus und die Ortsidentifikation eines Grossteils der Bevölkerung: Ein Spreitenbacher würde sich kaum als Zürcher bezeichnen, da seine Wohnung auf der anderen Seite der Kantonsgrenze liegt, während sich eine Adliswilerin als "auf dem Land wohnend" bezeichnet, um damit eine Abgrenzung gegen die Stadt hin zu markieren. Aber auch der "Stadtidealismus" ist nicht zu verkennen. Natürlich sind die Beispiele auf ihre Art spitz formuliert, doch eine repräsentative Umfrage könnte über die Urbanitätsvorstellungen und den Einfluss historischer Grenzen auf das räumliche menschliche Denken Klarheit verschaffen. Diese Gedanken sind hier nicht umsonst aufgeführt, sondern haben zum Zweck, darauf aufmerksam zu machen, mit welchen psychologisch-sozialen Hindernissen gerechnet werden muss, wenn es um Neustrukturierungen geht.

Ebenfalls kontraproduktiv wirken hier die historisch eingezwängten Demokratiegedanken: Wenn bereits bei einer nationalen Abstimmung über den Kantonswechsel des Laufentals oder einiger Hektaren Juraland die Diskussionen heiss laufen, da diese Beispiele in der Vorstellung einiger Demokraten "Schule machen" könnten, scheint eine demokratische Abstimmung zur Umstrukturierung eines Grossraumes wie Zürich nach diesen Kriterien nicht durchführbar zu sein, auf jeden Fall nicht unter diesen Umständen. Die Bevölkerung müsste zuerst ein Verständnis für ein regionalisiertes Denken entwickeln und sich vom historischen "Kantönligeist" distanzieren.

Betrachten wir was in Amsterdam (Kapitel 3) geschehen ist, wo auf den ersten Blick der Vorschlag zur Umstrukturierung der Gebietseinheiten volksnah und der Zeit angepasst erscheint und die StimmbürgerInnen sich trotzdem nicht mit dem Vorschlag identifizieren konnten, können wir daraus ableiten, dass hierzulande eine ähnliche Abstimmung ebenfalls keine Chance hätte. Die Idee müsste bis ins Detail strukturiert, verständlich formuliert und von Gremien und VertreterInnen aus Wirtschaft, Kultur und Politik (von verschiedenen Parteien) auf Gemeinde- wie Kantonsebene gestützt werden, um das Volk von den Vorteilen einer solchen Neugestaltung überzeugen zu können, was mir in Anbetracht der heutigen politischen Situation (politische Stadt-Land-Disparitäten, Röstigrabendenken, Kantonsverbundenheit) utopisch erscheint.

Private und institutionelle Verbände können jedoch Modelle wie die vorgestellten weiterentwickeln und anhand von Pilotprojekten (wie das Partizipationsmodell in Bern) empirisch testen. Oft bleiben, wie wir gesehen haben, die Vorschläge auf den Schreibtischen der EntwicklerInnen liegen oder werden ungeprüft beiseite gelegt. Ein wichtiger Schritt, gerade für PlanerInnen, wäre, Mut zur Praktizierung der entwickelten und ausgearbeiteten Modelle zu zeigen. Ein ungetestetes (detailliertes) Modell kann niemanden überzeugen oder hat keine Berechtigung zur Schubladisierung. Es wären auch Übergangslösungen oder temporäre Strukturwandelprozesse denkbar, bei denen sich die politischen Gremien und die Bevölkerung mit der neuen Situation auseinandersetzen müssen und aufgrund der daraus gewonnenen Erkenntnisse man eine weitere Strategie in Angriff nehmen könnte. Zum Teil ist ein Testen der Modelle in Zürich nicht notwendig, wenn man aus den Resultaten von ähnlichen Modellen anderer Städte Erfahrungen sammeln kann.

6.3.2 Ein Vorschlag

Aus den in dieser Arbeit gewonnenen Erkenntnisse, versuche ich im folgenden ein eigenes Modell zu entwickeln, auf welche Weise bei einer Neustrukturierung der Grossregion Zürich bis in die Quartierebene vorgegangen werden könnte, und wie das Modell sich nach dieser Entwicklung präsentieren könnte. Um das Ziel zu erreichen, ist eine starke Öffentlichkeitsarbeit eine notwendige Voraussetzung: Die Bevölkerung muss von den Medien und den Amtsstellen über die Konsequenzen der einzelnen Schritte in Kenntnis gesetzt werden. Die einzelnen Schritte sind anfangs unverbindlich, nach einer Laufzeit von z.B. einem Jahr kann die Bevölkerung, aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse, über die Institutionalisierung des Projektes abstimmen und ein nächster Projektschritt respektive eine Alternative wird in die Wege geleitet. Die mir am wichtigsten scheinenden Punkte respektive Projektschritte auf dem Weg zur Umstrukturierung sind die folgenden:

  • Stärkung der Quartiere und Förderung einer Quartierdemokratie mit demokratischer Beteiligung aller mündigen EinwohnerInnen auf Quartiersebene. Ob als Quartiere die Stadtkreise, die ehemaligen Gemeinden, die heutigen Quartiere oder neudefinierte territoriale Einheiten gelten sollen, sei vorläufig dahingestellt. Die Einheiten sollten jedoch wenn möglich gleich gross sein und eine Bevölkerung von 50'000 nicht überschreiten, damit wären sie einer Kleinstadt gleichgestellt. Auch Winterthur könnte so in 2 bis 5 Quartiere unterteilt werden. [32]
    Lokale Probleme sollen auch von den Betroffenen angegangen werden können. Die Stadt hat dafür ein entsprechendes Budget zur Verfügung zu stellen. Über Einrichtungen im Quartierbereich (Quartierzentrum, Ausbau öffentlicher Freizeitanlagen und Anlaufstellen), soll in erster Linie die ansässige Bevölkerung entscheiden können. Es wäre denkbar, dass angrenzende Quartiere, welche sich durch die Veränderungen betroffen fühlen, gegen ein Projekt Einsprache erheben können. Wird diese von der Stadt gutgeheissen, könnten sich auch diese Quartiere an der Abstimmung beteiligen. Es muss jedoch begründet und bewiesen werden, dass dieser Einfluss wirklich besteht.

  • Zweckverbände sollten institutionalisiert und den Gemeinden, respektive den Quartieren untergeordnet werden, ähnlich den joint bodies in London, welche von den einzelnen oder mehreren Boroughs getragen werden.

  • Die Schaffung eines Regionalverbandes, getragen von den Gemeinden und Kantonen wäre ein nächstes, unumgängliches Ziel. Die Zweckverbände, könnten dann zum Teil direkt diesem Verband untergeordnet werden, wie dies bereits Abbildung 6.2 zeigt.

  • Ein Nebeneinander von Kantonen und Regionalverband sollte keine Schwierigkeiten bereiten, da die Aufgabenbereiche klar getrennt wären. Abstimmungen auf Regionalebene oder nur einzelne Gemeinden betreffend wären denkbar. Präzedenzfälle sind bereits bekannt.

  • Als letzter Schritt, je nach der Entwicklung und den daraus gezogenen Erkenntnissen wäre es nach ein paar Jahren Laufzeit des Modells denkbar, eine Abstimmung zu lancieren, welche dem Provinzstadtmodell Amsterdams entsprechen würde. Die Grossregion nähme den Status eines Kantons ein, welcher in Regionen und weiter in Gemeinden unterteilt wäre. Die Quartiere respektive Stadtkreise erhielten dabei den Vollstatus einer Gemeinde. Die Regionen wären in erster Linie mit der Regionalplanung beauftragt, würden aber auch Aufgaben übernehmen, welche heute den Bezirken zukommen.

Inhalt


7. Schlussdiskussion

7.1 Die Stadtregionen im direkten Vergleich

Zu Beginn dieser Zusammenfassung sollen hier noch einmal die besprochenen Stadtregionen einander gegenübergestellt werden, um einen Eindruck von der Grössenordnung und der staatlich-administrativen Lage der Ballungsgebiete zu erhalten. In diesem Zusammenhang soll hier noch einmal auf den Stand der heutigen Organisationsform der Beispielstädte mit ihrem Umland aufmerksam gemacht werden. Zu beachten ist, dass ich die Abgrenzung der Agglomerationen und Metropolitanräume von den jeweiligen nationalen Statistiken oder den zuständigen Gremien (Umlandverband, GLC, Regio Basiliensis) übernommen habe; sie sind also nicht vorbehaltslos direkt miteinander zu vergleichen. Es wird jedoch in Tabelle 7.1 darauf hingewiesen, auf welche Räume sich die jeweiligen Daten beziehen.

Tabelle 7.1: Definitionen der Abgrenzungsräume in den verschiedenen Ballungsgebieten (Abkürzungen siehe Verzeichnis Seite 4).

Kernstadt

Greater London

Kommune Amsterdam

Gemeinde Basel

Kreisfreie Stadt Frankfurt

Gemeinde Zürich

Agglomeration

Metropolitan Area

Gebiet der ROA

Agglomeration Basel inkl. Vororte im Ausland

Gebiet des Umlandverbands

Nach der Volkszählung 1990 definiert

Metropolitanraum

Region South East

Randstad:

Agglom. Amsterdam, Rotterdam, Den Haag, Utrecht, Dordrecht, Leiden, Haarlem

NWCH,

LK Lörrach, Arrondissement Mulhouse

(siehe Abbildung 4.1)

Regierungsbe-zirk Darmstadt, Stadt und LK Aschaffenburg, Mainz, LK Mainz-Bingen, Worms, LK Alzey-Worms

Agglomeration Zürich und 12 Nachbaragglomerationen (siehe Abbil-dung 6.1)

Die Datenbasen für die Bevölkerungszahlen in der Tabelle 7.2 gehen aus unterschiedlichen Erhebungen zu verschiedenen Zeitpunkten hervor. Ich versuchte deshalb, die rezentesten erhältlichen Zahlen zu verwenden (siehe Tabellenlegende).

Auf den folgenden Seiten werden die verschiedenen Stadtregionen noch in ihrer räumlichen Ausdehnung im gleichen Massstab miteinander verglichen. Die hier abgegrenzten Regionen beziehen sich auf die obige Tabelle. Die Karten (oder wenigstens Teile davon) wurden bereits in dieser oder einer ähnlichen Form in der Arbeit verwendet, jedoch in einem anderen Kontext und mit einem unterschiedlichem Massstab. Es geht hier in erster Linie darum, einmal die unterschiedlichen Grössenverhältnisse der untersuchten Stadtregionen nicht nur in bezug auf die Bevölkerungszahlen, sondern auch in ihrer räumlichen Ausdehnung gegenüberzustellen. Bei den Beispielen Amsterdam und Frankfurt bezieht sich die Metropolitanregion auf polynukleone Stadtregionen.

Tabelle 7.2: Gegenüberstellung der in dieser Arbeit besprochenen Stadtregionen

 

London1

Amsterdam1

Basel2

Frankfurt

Zürich5

EW Kernstadt

6'905'000

719'850

175'560

659'803 3

360'898

EW Agglomeration

14'400'000

1'080'000

539'600

1'500'000 4

938'209

EW Metropolitanraum

20'100'000

4'200'000

1'050'000

4'220'000 4

1'450'000

EW der Kernstadt in % der Agglomeration

48.0

66.7

32.5

44.0

38.5

EW der Kernstadt in % des Met. Raums

34.4

17.1

16.7

15.6

25.4

Politische Partizipation der Bevölkerung am Staatsgeschehen

Wahlen auf allen Stufen

Wahlen, "Referendum" (Volksbefra-gung)

Hohe Partizipation (CH) Wahlen, Petitionen (D)

Wahlen (F)

Wahlen auf allen Ebenen, Petitionen

Hohe Partizipation auf allen Ebenen

Tragende Organisatio-nen in der Agglomeration

Boroughs, Joint Bodies

ROA

Regio Basilien-sis, Regionale Planungsstelle beider Basel

Umlandverband Frankfurt

Zweckverbände

Zusammenarbeit in der Agglomeration

keine bekannt auf Aggl. Ebene

 

relativ gut

nur auf wenigen Gebieten

nur auf wenigen Gebieten

Quartierdemokratie

Hoch

Unbekannt

Relativ hoch

Niedrig

Niedrig

1 Zahlen 1991, Fortschreibung
2 Zahlen 1990, Regio Basiliensis aus Volkszählungsdaten der drei Länder
3 Zahlen 1994, Fortschreibung
4 Zahlen 1987, Fortschreibung
5 Zahlen 1993, Fortschreibung

Aus der Tabelle 7.2 und der kartographischen Gegenüberstellung der Stadtregionen auf der nächsten Seite ist deutlich ersichtlich, wie unterschiedlich diese Beispielstädte in Grösse, Ausdehnung und staatspolitischen Voraussetzungen sind. Trotzdem wurden und werden in allen besprochenen Stadtregionen Anstrengungen zu einer verbesserten Koordination zwischen Wirtschaft, Politik und Bevölkerung sowie im Kultur-, Bildungs- und Sozialbereich unternommen – innerhalb der Stadtgrenzen wie zwischen den Gemeinden der Region.

Abbildung 7.1a: Vergleich der Grössenverhältnisse zwischen den Agglomerationen und Metropolitanräumen von London und Amsterdam im gleichen Massstab. Die entsprechenden Bevölkerungszahlen und Abgrenzungskriterien sind aus den Tabellen 7.1 und 7.2 zu entnehmen. Quellen: Simmie 1994 (London), Central Bureau voor Statistiek 1989 und Atlas van Nederland 1988 (Amsterdam).

Abbildung 7.1b: Vergleich der Grössenverhältnisse zwischen den Agglomerationen und Metropolitanräumen von Frankfurt, Basel und Zürich im gleichen Masstab. Quellen: Hessisches Landesvermessungsamt 1990 (Frankfurt), Regionalplanung beider Basel 1996, Bundesamt für Landestopographie 1980 und Wachter 1995 (Zürich).

Eine Zusammenfassung der Erkenntnisse, welche aus der Analyse der spezifischen Themenbereiche, welche jedem Beispiel zugrunde lagen, hervorgeht, wird in Kapitel 7.2 gegeben. Diese Zusammenfassung beruht zu grossen Teilen auf den Schlussfolgerungen, welche die Kapitel 2-6 in dieser Arbeit abschliessen, wird jedoch des verbesserten Quervergleichs wegen weniger ausführlich abgehandelt.

Inhalt

7.2 Zusammenfassung der Erkenntnisse aus den Beispielstädten

London

Aus der Analyse des Beispiels London geht hervor, dass die Strukturen der Zusammenarbeit und die Organisation der Stadt im allgemeinen sehr stark von den politischen Gegebenheiten und Veränderungen geprägt sind. Politisch unabhängige Interessengemeinschaften, welche sich mit lokalen oder gesamtstädtischen Fragen beschäftigen, dringen kaum in das Bewusstsein der Öffentlichkeit. Ebenso sind keine Verbände oder Interessengesellschaft bekannt, welche sich mit der Kooperation zwischen Greater London und den Gemeinden und Counties der Outer Metropolitan Area beschäftigen. Nach der Auflösung des GLC ist es nicht ausgeschlossen, dass sich QuartierbewohnerInnen vermehrt in Interessensgemeinschaften mit der Lösung von lokalen Problemen beschäftigen; ein Beispiel hierzu ist die Neugestaltung des Gebietes hinter dem Bahnhof King's Cross, wo die lokale Bevölkerung auf ihre Initiative hin zusammen mit Planungs- und Architekturgremien mit Erfolg in den Gestaltungsprozess integriert wurde. Die Situation kann zu neuen Impulsen und Lösungsstrategien führen. Wird ein relativ grosses Gebiet zentral verwaltet, so werden zweifelsohne in erster Linie die grossflächigen und überregionalen Probleme einer Lösung zugeführt, lokale Anliegen bleiben meist auf der Strecke, ausser die Lokalbevölkerung greift zur Selbsthilfe. Werden die Probleme jedoch zu komplex, fehlen Fachstellen und Beratung. Ist die Finanzierung von Projekten nicht gewährleistet, besteht die Gefahr, dass die Boroughverwaltung oder die Quartierbevölkerung in Resignation verfällt.

Die Frage, ob eine Stadt über längere Zeit bloss auf die einzelnen Boroughverwaltungen, einigen Joint-Bodies und die Initiative der Lokalbevölkerung gestützt überlebensfähig ist, wird wohl (noch) nicht zu beantworten sein. Da die Partizipationsmöglichkeiten der britischen Bevölkerung auf Wahlen beschränkt ist, hatte sie auch keinen direkten politischen Einfluss auf die Auflösung der Stadtregierung und fühlte sich den Machenschaften der Toryregieung hilflos ausgesetzt.

Die momentanen wirtschaftlichen Probleme, welche durch die Rezession, Anfang der 90er Jahre hervorgerufen, Südengland in einer Krise gefangen hält, tragen auch das ihre zur sozialen, politischen und ökologischen Destabilisierung der Stadt bei, und der Ruf nach einer neuen, von der Britischen Regierung unabhängigen Verwaltung von Greater London wird immer lauter.

Amsterdam

Anhand dieses Beispiels lässt sich dokumentieren, wie stark Politik, wirtschaftliche Interessen und räumliche Identifikation der Bevölkerung aufgrund historischer Gegebenheiten miteinander verbunden sind und sich bei der Neuorganisation eines Agglomerationsraumes beeinflussen, um nicht zu sagen: behindern. Während sich in London bei der Auflösung des GLC die Bevölkerung machtlos den politischen Entscheidungen ausgesetzt fühlte und die Wirtschaftskräfte hinter dem Regierungsentscheid standen, lässt sich am Beispiel Amsterdam erkennen, dass gerade die Aufteilung der Stadt zum politischen Prüfstein geworden ist.

Das Scheitern der Provinzstadtidee ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. Der wichtigste Grund war wohl die Ungewissheit, welche Verwaltungsbereiche und Aufgaben auf die alten und neugegründeten Gemeinden zukam und wie die Organisation und Finanzierung der Provinz funktionieren soll. Hier wäre von Staatsseite her eine grössere Aufklärungsarbeit nötig gewesen. Ein anderer wichtiger Grund für die Ablehnung war auch die räumliche Identifikation der Bevölkerung mit der Stadt: Würde Amsterdam, eine altehrwürdige historische Weltstadt, in einzelne Gemeinden zerstückelt, wäre wohl von einem Imageverlust nicht abzusehen. Politisch wirksam war auch der Gedanke, ob ein ehemaliger Stadtkreis den neuen Aufgaben einer selbständigen Gemeinde gewachsen wäre. Demgegenüber standen die Aussengemeinden, welche eine Autonomieeinbusse befürchteten in bezug auf künftige Provinzabstimmungen, bei welchen sie von den (immer noch starken) Kerngemeinden überstimmt werden würden.

Dass gerade diese wichtige Volksbefragung ein umstrittenes politisches Pilotprojekt der Landesregierung war, wirkte sich auch negativ auf das Ergebnis aus, denn bereits im Vorfeld der Abstimmung stand das Referendum als solches im Vordergrund und weniger dessen Inhalt.

Die Idee zur Bildung einer Provinzstadt scheint mir jedoch in eine bedeutende Richtung in der Organisation von Verdichtungsräumen zu weisen und wird – auch wenn sie im holländischen Beispiel Schiffbruch erlitten hat – in Zukunft noch Schule machen, denn es ist ein wichtiger Versuch gewesen, eine Alternative zur Eingemeindungspolitik oder einem lockeren Gemeindeverband, welcher sich auf einige wenige Bereiche beschränkt (siehe auch Umlandverband Frankfurt), aufzuzeigen.

Im Bereich der Randstad ist keine koordinierte Zusammenarbeit feststellbar ausser dem national geplanten Projekt "Zentraler offener Raum" und dem Versuch der differierten wirtschaftlichen Stärkung der Randstadkerne Amsterdam, Rotterdam, Den Haag und Utrecht.

Basel

Auf den ersten Blick scheint die Agglomeration Basel trotz ihrer politischen Zersplitterung ein Vorzeigebeispiel für grenzüberschreitende Koordination und Planung zu sein. Das soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass einige Gremien und Kooperationsversuche v.a. auf politischer Ebene Schiffbruch erlitten, oder andere sich wegen Interessenlosigkeit oder Finanzierungsproblemen gar nie richtig entfalten konnten. Die starke Initiative der Regio Basiliensis und ihren Partnern und auch die der Arbeitsgruppen im Rahmen der Oberrheinkonferenz sowie die, von der EU finanzierten INTERREG-Programme tragen entscheidend zur Koordination im Grossraum Basel bei, auf wirtschaftlicher, aber auch auf kultureller und sozialer Ebene. Noch nicht ausgereift scheint mir die Koordination zwischen diesen und anderen Gremien, Interessengemeinschaften und Projektleitungen in der Region zu sein. Ein weiterer Schwachpunkt liegt wohl auch darin, dass sich zwar zahlreiche Institutionen mit grenzüberschreitenden oder lokalen Fragen befassen, jedoch selten mehr als einen Beobachterstatus einnehmen oder über eine Analyse der Anliegen nicht hinauskommen. Gerade im Bereich der Raumplanung muss man sich vergegenwärtigen, dass wir es in der Region mit unterschiedlichen Planungshoheiten zu tun haben (die Schweizer Kantone, das Département Haut-Rhin und das Bundesland Baden-Württemberg. Die Regionalplanungsstelle Beider Basel bildet hier eine Basis für die planungsorientierte Kooperation in der Agglomeration

Ein weiteres Hemmnis ist gerade in diesem Beispiel (Basel) die Diversität der Organisation staatlicher Einrichtungen in den drei Nationen und die entsprechende unterschiedliche "Entfernung" von Volk und Wirtschaft zu den Ämtern und der Politik im allgemeinen. Eine Konferenz mit VertreterInnen dieser in ihrem politischen Einfluss ungleichen, staatlichen Gremien kann zwar Vorschläge zur Verbesserung ausarbeiten und intern geltende Beschlüsse fällen, deren Umsetzung wird jedoch von Nation zu Nation schwierig bis unmöglich sein. Auch ist der Einfluss von Volk und Interessensgemeinschaften auf die politischen Instanzen und deren Entscheidungen in den verschiedenen Ländern sehr unterschiedlich.

Trotzdem zeigt das Beispiel Basel, wie sich die Zukunft eines (polynationalen) Ballungsraumes präsentieren könnte: Die Probleme (ob ökologischer, ökonomischer oder kultureller Art) sollen da gelöst werden, wo sie entstehen. Hier erkennen wir – wenigstens auf dem Gebiet der Stadt Basel – die ersten Anzeichen einer Quartierdemokratie, wie sie im Beispiel Zürich beschrieben wird. Bei grenzüberschreitenden Anliegen können Informations- und Beratungsstellen ein wichtiges Glied zwischen AnfragerInnen und politischen Gremien darstellen. Politische Institutionen sollen nicht zum Hindernis für Bevölkerung, Wirtschaft oder Umwelt werden, sondern produktiv mit den Interessensgemeinschaften kooperieren.

Frankfurt

Als Teil der polynukleonen Stadtregion Rhein-Main und gleichzeitig wichtigste Wirtschaftsmetropole des mitteldeutschen Raumes schwebt die Entwicklung Frankfurts zwischen regionaler Integration und Stärkung der Eigenständigkeit im Zeichen des Konkurrenzkampfes der Weltmetropolen.

Ähnlich wie im Beispiel London steht hier die Bevölkerung den Entscheidungen der politischen Obrigkeit beinahe machtlos gegenüber. Bis in die 70er Jahre profitierte vor allem die Frankfurter Wirtschaft von der Gebietsreform, welche der Eingemeindung und dem Zusammenschluss von Landgemeinden förderlich war. Das hat dazu geführt, dass dadurch wichtige Industriegemeinden wie Hoechst, welche den Anforderungen zur Selbstverwaltung nicht genügten, in die Stadt einverleibt wurden.

Seit 1929 wird in der Region Rhein-Main nach Ansätzen zu einer koordinierten Planung der Region gesucht. Vor allem seit dem wirtschaftlichen Aufschwung der Stadt Frankfurt nach dem Zweiten Weltkrieg und unter zunehmendem Konkurrenzdruck im Kampf um metropolitane Zentralörtlichkeit im Netz der Weltstädte in den letzten 20 Jahren hat sich die Stadt mehr der Entwicklung der näheren Agglomeration zugewendet denn einer Integration in der Region. Nach dem Scheitern des sogenannten Möllerplans wurde 1975 als Kompromissvorschlag der Umlandverband Frankfurt und das Umlandparlament gegründet, welche jedoch mit sehr geringen Kompetenzen ausgestaltet wurden (Ver- und Entsorgung, Flächennutzungsplanung und Unterhalt von Freizeiteinrichtungen) und stets heftiger Kritik aus verschiedenen politischen Lagern ausgesetzt sind.

Im Bereich der Neustrukturierung der Rhein-Main-Region lässt sich noch keine klare Tendenz abzeichnen, die Entwicklung weist aber deutlich auf einen stark wirtschaftlich ausgeprägten Weg hin, wie die Gründung des Vereins zur "Wirtschaftsförderung Region Frankfurt/Rhein-Main e.V." oder die "Wirtschaftsinitiative Frankfurt Rhein-Main" bewiesen. Neben diesen wirtschaftlichen, eher privatrechtlichen Verbänden ist vor allem noch der 1995 in Betrieb genommene Rhein-Main-Verkehrsverbund zu nennen. Dieser gilt als flächenmässig grösster seiner Art in Europa und strebt eine effiziente Regulation der regionalen Verkehrsströme an.

Die Gründung eines Regionalverbandes Rhein-Main, welcher die Aufgaben des Umlandverbandes Frankfurt in umfangreicherem Mass und für die gesamte Region übernehmen soll, ist noch nicht abzusehen. Der am konkretesten verfasste Ansatz ist hier wohl der sogenannte "Jordanplan": Der Arbeitskreis um den ehemaligen hessischen Landesentwicklungsminister Jordan (SPD) sieht eine Stärkung der Gemeinden in einem Regionalverband durch Zuweisung zusätzlicher Aufgabenbereiche und Kompetenzen vor. Die hoheitlichen Kompetenzen des heutigen Umlandverbandes, der Landkreise und des Regierungspräsidiums Darmstadt würden auf die Kommunen sowie auf den Regionalverband aufgeteilt werden. Der Regionalverband soll demokratisch durch ein Parlament gewählter Abgeordneter und eine Gemeindekammer kontrolliert werden. Da dieser Plan heftigen Kontroversen aus Politik und Wirtschaft wie aus Grünen Kreisen ausgesetzt ist, ist eine Verwirklichung noch nicht abzusehen.

Zürich

In der bereits 30 Jahre anhaltenden Diskussion um eine eventuelle Neustrukturierung des Grossraumes Zürich wurden bereits diverse mehr oder weniger konkrete Vorschläge hervorgebracht. Die einen zielen darauf ab, die historischen Strukturen zu durchbrechen und setzen sich für eine Neuorganisation der schweizerischen Gebietshoheiten ein (so z.B. Schillings Demokratie der Teilnahme oder der Vorschlag der Kommission Jagmetti), die anderen versuchen mit Ideen wie der Gründung eines Halbkantons Zürich-Stadt oder einer dritten Eingemeindung auf die Situation in der Region aufmerksam zu machen. Die Chance einer politische Durchsetzung eines solchen Planes ist jedoch sehr gering.

Ein Schwerpunkt innerhalb dieser Diskussion liegt in der Quartierdemokratie und, damit verbunden, der verbesserten Möglichkeit zur Partizipation der Bevölkerung an lokal orientierten Themenbereichen. Die ersten Vorschläge, welche in diese Richtung wiesen, wurden in Zürich bereits in den 50er Jahren von Hans Marti gemacht und von den späteren Planungsgruppen in veränderter Form übernommen. Am weitesten ausgereift und auch praktisch getestet wurde das Berner Partizipationsmodell, das den Quartieren das Recht zur Interessenvertretung gegenüber der Stadt einräumte und von einem Quartierausschuss als Anlaufstelle und Mittelglied zwischen Stadtverwaltung und Quartierbevölkerung ausging. Einen Kompromiss zwischen Selbständigkeit und Integration der Quartiere versuchte 1993 auch die bereits zitierte Zürcher Arbeitsgruppe für Städtebau ZAS. Ihrer Vorstellung nach sollten den (Zürcher) Quartieren politische Aufgaben im Bereich Planung, Versorgung und Transport zukommen. Diese Aufgaben würden von einem gewählten Quartierparlament wahrgenommen, das gleichzeitig auch die Quartierinteressen gegenüber der Stadt wahrnehmen soll.

Aus den Erkenntnissen der gemachten Vorschläge und auch unter Einbezug der anderen in dieser Arbeit behandelten Beispielen versuchte ich im Rahmen einer Neustrukturierung ein Modell zu entwickeln, welches sowohl den in der Metropolitanregion Zürich vorhandenen Gegebenheiten, der Quartierdemokratie und der Idee eines Regionalverbandes gerecht werden sollte. Dieses Modell eines komplexen, föderalistisch aufgebauten Regionalverbandes ist in Abbildung 6.4 ersichtlich.

Die Gründung und Aufrechterhaltung eines solchen grossräumigen und komplexen Gebildes erfordert eine grosse Verantwortung von Gemeinden, Kantonen und schliesslich den BürgerInnen, deshalb ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für das Funktionieren eines Regionalverbandes die Möglichkeit an der Teilnahme am Diskurs und damit die vollkommene Integration des Verbandes ins demokratische Konzept.


7.3 Gesamtfazit

Regionale Identität und Stärkung der urbanen Identität im Rahmen des Konkurrenzkampfes in der globalen Städtehierarchie prägen das politische Geschehen und die Planung sowie die Gründung von Verbänden in hohem Mass. In allen untersuchten Beispielen zeigt sich, dass die vorhandenen historischen Grenzverläufe und Körperschaften anscheinend als Hemmnis für die Entwicklung einer Stadtregion angesehen werden und überwunden werden sollten, um eine optimale Grundlage für die Planung und, damit verbunden, einer verbesserten Standortgunst der Region zu gewährleisten. Diese Sichtweise steht jedoch meistens in grossem Widerspruch mit der Vorstellung der ansässigen Bevölkerung oder den Verwaltungen, wird doch die Vorstellung einer Stärkung der Region in erster Linie von ökonomischen Leitbildern geprägt, während soziale und ökologische Faktoren dabei scheinbar eine weniger wichtigere Rolle spielen. Das lässt sich auch anhand der untersuchten Beispiele deutlich zeigen: Die Auflösung des Greater London Councils z.B. lässt sich darauf zurückführen, dass die wirtschaftlich ausgerichtete Toryregierung in diesem auf soziale Aspekte ausgerichteten politischen Gremium ein Hemmnis für die Wirtschaftlichkeit der Stadt im internationalen Kontext sah. Auch die Diskussionen um die Reorganisierung der Metropolitanregionen Frankfurt und Zürich liessen sich von wirtschaftlichen Ideologien leiten, was auch hier zu heftigen Kontroversen zwischen Bevölkerung, Politik, PlanerInnen und Wirtschaftsinteressen führte.

Rückblickend auf diese Arbeit kann ich sagen, dass bei der Organisation eines Stadtgebildes auf zwei Aspekte geachtet werden muss: Den "Mikrobereich" (die Quartierdemokratie) und den "Makrobereich" (den Regionalverband) einer Metropolitanregion, wie ich sie nennen würde. Eine Quartierdemokratie ist nötig, damit lokal anfallende Probleme auch an Ort und Stelle gelöst werden können – unter Einbezug der AnwohnerInnen und den Quartiervereinen. Ein Regionalverband verbessert die Koordination der Planung in der Agglomeration und bildet einen starken Gegenpol zu den historisch-politischen Strukturen des Staatsgebildes. Das in Kapitel 6.3.2 entwickelte Modell zeigt mögliche Projektschritte auf zu einer verbesserten Organisation der Stadt im Mikro- wie im Makrobereich. Abbildung 6.4 dient zur Illustration der Endform dieses Modelles.

Inhalt


8. Literaturverzeichnis

Architektur Forum Zürich (1990): Zürichs Karriere – Stadtwandererkarte 02. Katalog zur gleichnamigen Ausstellung im Rahmen der Internationalen Junifestwochen der Stadt Zürich.

Arnet, O. (1990): Feldstudienlager Niederlande 1989. Geographica Bernensia , B9.

Atlas van Nederland (1988) , Deel 3: Steden, 1:500'000.

Aust, H.B.-P., Jens D. (1985): Raumplanung und Umweltschutz. In: Angewandte Geowissenschaften. Bender, F. (Eds.). Stuttgart, Enke.

Bär, O. (1979): Geographie der Schweiz. Lehrmittelverlag des Kanton Zürich.

Berg, L. et al. (1982): Urban Europe: A Study of Growth and Decline. Oxford, Pergamon.

Bühler, E. & Elsasser, H. (1992): Welche Zukunft für die Kleinstädte. Fallstudie im Rahmen des Nationalforschungsprogramms 25 "Stadt und Verkehr", Geographisches Institut der Universität Zürich.

Bundesamt für Landestopographie (1980): Gemeinden der Schweiz. Karte im Massstab 1:300'000.

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Central Bureau voor de Statistiek (1989): Gemeentelijke indeling van Nederland op 1 januari 1989. Karte im Massstab 1:500'000.

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Fussnoten

[1] Die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 1990. Aus: Statistisches Jahrbuch der Stadt Zürich, 1994.

[2] Tages-Bevölkerung = Wohnbevölkerung - WegpendlerInnen+ ZupendlerInnen.

[3] Nacht-Bevölkerung = Wohnbevölkerung.

[4] Nach: Überparteiliche Arbeitsgruppe Zürich-Nord 1992.

[5] Notabene: bereits 1980 pendelten über 2000 Personen aus Basel nach Zürich.

[6] Ein Blick auf die Volkszählungsdaten von 1990 zeigt, dass in erster Linie die Gemeinden im 4. und 5. Agglomerationsgürtel, d.h. die Gemeinden, welche 1980 respektive 1990 vom Bundesamt für Statistik neu zur Agglomeration Zürich gezählt wurden, und Gemeinden in den angrenzenden Regionen zwischen 1980 und 1990 einen überdurchschnittlichen Bevölkerungszuwachs zu verzeichnen hatten (z.B. Unterlunkhofen AG mit +120% oder Oberweningen mit 176%), während die Gemeinden des 1. Gürtels mit Ausnahme von Opfikon, Uitikon, Unterengstringen und Wallisellen im gleichen Zeitraum einen demographischen Verlust hinnehmen mussten. Nach der Suburbanisierung der Stadt befinden wir uns also heute in einer Zeit der Periurbanisation, einer Zersiedelung, welche die Grenzen der statistischen Agglomeration sprengt, wie von Aydalot und Garnier 1985 beschrieben.

[7] Nach Wachter 1995 S.191f.

[8] Wird von den Verkehrsbetrieben Zürich (VBZ) und vom Kanton finanziell und organisatorisch getragen, obwohl laut KritikerInnen darin ein Ungleichgewicht besteht.

[9] Die Zürcher Arbeitsgruppe für Städtebau spricht hier von "rechtlosen Quartieren" und fügt als Beispiel hinzu, dass der Kreis 3 mit 45'000 EinwohnerInnen grösser ist als die Kantone Uri oder Glarus, welche als Vollkantone je 2 StänderätInnen nach Bern schicken können und über eigene kantonale Gesetze verfügen, während die Bevölkerung des Stadtkreises nicht einmal selbständig auf ihre lokalen Probleme (politischen) Einfluss nehmen können [nach ZAS, 1993, S.266]. Siehe auch Kapitel 6.2.4.

[10] Diese Übersicht basiert zu grossen Teilen auf der Arbeit der ZAS, 1993.

[11] Nach der Festlegung des Internationalen Instituts für Statistik 1887 gilt ein Ort als Grossstadt, wenn seine EinwohnerInnenzahl mehr als 100'000 beträgt. Vorher lag die untere Grossstadtgrenze noch bei 50'000.

[12] Nach: Statistisches Jahrbuch Zürich 1934.

[13] ZAS 1993 S.253.

[14] Vgl. Fritzsche 1986.

[15] Die Vorlagen wurden zwar vom Volk angenommen, doch im Vorfeld liefen heftige Diskussionen über den Unsinn solcher Aktionen – meistens aus Kreisen und Regionen, welche von der Abstimmungsvorlage nicht einmal direkt betroffen waren.

[16] "...andererseits würde das dabei entstehende Gebilde so gross, dass es aus föderalistischen Gesichtspunkten als untragbar erscheint." ZAS, S.258.

[17] Die Metropolitanregion Zürich würde aufgrund dieser administrativen Unterteilung aus mehreren selbständigen Stadt- und Landregionen bestehen (Baden, Winterthur, Zug, Unterland, Frauenfeld etc.), was zu einer noch grösseren Selektionierung des Raumes führen und die Koordination und Steuerung grossräumiger Prozesse noch mehr verunmöglichen würde als dies heute mit den 5 an der Metropolitanregion beteiligten Kantonen der Fall ist.

[18] Siehe: Kommission für die Überprüfung der strukturellen Gliederung des Kantons Zürich, 1977.

[19] Gemäss diesem Leitbild wären nach dem damals aktuellen Schlagwort der "dezentralen Konzentration" die beiden suburbanen Zentren Bülach und Wetzikon als weitere Entlastungszentren ähnlich den New Towns in London geplant gewesen.

[20] Ein anderer Vorschlag, in dem der Kanton in 10 Bezirke hätte aufgeteilt werden sollen, wurde diskutiert, der Vorzug wurde jedoch dem Vier-Regionen-Modell gegeben.

[21] Siehe: Überparteiliche Arbeitsgruppe Zürich-Nord: Zürich-Nord – Lebensraum/Wirtschaftsraum, Zürich, 1992.

[22] Siehe: Entwicklungsplanung Glattal: Glattal wohin? Bericht 2: Massnahmen, 1991.

[23] Neben der bereits im Kapitel 4 beschriebenen Regio Basiliensis existieren im schweizerischen Grenzraum noch weitere internationale Arbeitsgemeinschaften: der Regionalverband Hochrhein-Bodensee, der Conseil du Léman, der Communauté de Travail du Jura, die Région Vallée d'Aosta-Haute Savoie-Valais, die Rheintalische Grenzgemeinschaft und die relativ junge Regio Insubrica [Cunha, 1994, S.59].

[24] ZAS 1993, S.317.

[25] Siehe auch: ZAS 1993, S.266.

[26] Ein Beispiel dafür ist die Mitwirkung der Bevölkerung in den Planungsprozess der Grossüberbauung Kings-Cross in London.

[27] Siehe: Haffner 1982: Hans Marti - ein Grüner, der nie in die Landschaft passte. TA-Magazin 47/82.

[28] Siehe: Expertenkommission "Partizipation" 1983: Mitwirkung der Bevölkerung im Quartier, Schlussbericht. Planungs- und Wirtschaftsdirektion der Stadt Bern.

[29] Es handelte sich dabei um den Ausschuss der Quartiervereinspräsidenten 1990: Stärkung der Quartiere. Zwischenbereicht an die Vorstände der Quartiervereine. Stadt Zürich.

[30] ZAS 1993. S.276 ff.

[31] Die Idee wäre, Einrichtungen, die der Quartierversorgung dienen, gezielt zu unterstützen. Liegenschaften in den Quartierzentren könnten gekauft und zu Vorzugsbedingungen an ausgesuchte Läden oder Quartiereinrichtungen vermietet werden (ZAS, S.343).

[32] Die Möglichkeit, nicht nur grosse Gemeinden zu unterteilen, sondern auch Zwerggemeinden nach ihren Vorstellungen zusammenzulegen, besteht ebenfalls. Die Abgrenzung dieser neuen Einheiten, ob Quartiere oder Ballungsgemeinden, soll in erster Linie nach dem Willen der ansässigen Bevölkerung geschehen und nicht, wie in Deutschland, aufgrund eines Staatsdiktates.

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Last update: 17 Mai 07

 

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