Demokratie am Arbeitsplatz unter dem Regime des Neuen Kapitalismus September 2006
„Ich frage mich, warum es über die dramatischen Folgen der modernen Arbeitsorganisation keine öffentliche Debatte gibt.“ Richard Sennett in DIE ZEIT vom 26.11.1998 1. EINLEITUNG 2. „NEUER KAPITALISMUS“ UND „DEMOKRATIE AM ARBEITSPLATZ“ – VERSUCH EINER BEGRIFFSKLÄRUNG 3. DIE KONZEPTION DER „DEMOKRATIE AM ARBEITSPLATZ
4. DEMOKRATIE AM ARBEITSPLATZ HEUTE
6. ZUKUNFTSSZENARIO: DIE MODERNE ARBEITSPLATZDEMOKRATIE IN EINER FLEXIBILISIERTEN ARBEITSWELT
7. ZUSAMMENFASSUNG UND SCHLUSSFOLGERUNG 1. EINLEITUNG Im Gegensatz dazu schreitet das neue
kapitalistische Regime, nach dem Niedergang des Sozialismus völlig ohne
Konkurrenz, sehr motiviert voran. Und während die Arbeitnehmervertretungen noch
die einzelnen Wunden zu verbinden suchen, haben die Arbeitgeber längst auf
globalem Niveau eine neue Wirtschaftsordnung eingeläutet, in der die klassische
Arbeitsbeziehung und der damit erkämpfte Erfolg der Lohnarbeit zunehmend in die
Peripherie abzugleiten droht. 2. „NEUER
KAPITALISMUS“ UND „DEMOKRATIE AM ARBEITSPLATZ“ – VERSUCH EINER BEGRIFFSKLÄRUNG 2.2 Demokratie am Arbeitsplatz Die Grundbedeutung von Demokratie
liegt in der „Volksherrschaft“, d.h. in einer Herrschaftsform, bei der die
Machtausübung bei allen Bürgern und Bürgerinnen einer Gemeinschaft liegt. Eine
grundlegende Voraussetzung für Demokratie ist gemäss Aristoteles die Freiheit.
Wesentliches Element der Freiheit wiederum ist der Umstand, dass man
wechselweise beherrscht wird und selber herrscht und dass man so leben kann, wie
man will - im Unterschied zur Sklaverei. Da dies nicht immer möglich ist, soll
es mindestens wechselseitig geschehen, nach der Art von Herrschen und Beherrscht
werden (vgl. Schmidt, 1997, S. 26.) 3. DIE KONZEPTION
DER „DEMOKRATIE AM ARBEITSPLATZ“ 3.2 Zum Postulat der
Gleichberechtigung 3.3 Zum Postulat des Entfremdungsabbaus Nach Marx produziert der Arbeiter,
der seine Arbeitskraft verkauft, nicht mehr für sich selbst, sondern für den
Produktionsmittelbesitzer, d.h. für das Kapital. Er entfremdet [8] sich so von
seinem Produkt und von seinen Mitmenschen. Durch zunehmende Arbeitsteilung wird
auch der Produktionsprozess selbst noch zerlegt, was zusätzliche Distanz resp.
Entfremdung schafft. Der Arbeiter wird zum Rädchen im Getriebe ohne Einfluss und
Übersicht über die Gesamtzusammenhänge. Entfremdete Arbeit führt zwangsläufig
zur Unmöglichkeit, sich selber zu verwirklichen. 3.4 Zum Postulat der Emanzipation Demokratische Strukturen würden helfen, dass ein jeder und eine jede sich entwickeln kann, indem er und sie an der Entscheidung öffentlicher Angelegenheiten teilnimmt (vgl. Schmidt,1997, S.40) oder wie es der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in seiner Konzeption von 1984 übertragen auf den Arbeitsplatz formuliert: „ [Mitbestimmung am Arbeitsplatz soll beitragen,] den Arbeitnehmern einen wirksamen Einfluss auf die Gestaltung ihrer eigenen Arbeit einzuräumen und damit ihr Selbstbewusstsein und ihre Selbstverwirklichung fördern“ (Gesa Müller, 2003, S. 143). Der Emanzipationsgedanke für den Arbeitsplatz ist eng verknüpft mit der Rolle der Arbeitnehmer als Staatsbürger. Bereits John Stuart Mill (1806-1873) sah „worker ownership“ und „control of the workplace“ als wesentliches Element für die vollständige Entwicklung als eigenständige Persönlichkeit (vgl. Schweizer, 1995, S. 362). Während ihm im politischen Bereich die volle Souveränität als einzigartiges Subjekt zugestanden wird, muss er sich im Arbeitsbereich vollständig unterordnen und wird zum reinen Objekt degradiert. Eine Gleichung, die letztendlich nicht aufgehen kann: Entweder das politische Subjekt rebelliert am Arbeitsplatz oder das arbeitende Objekt bleibt auch Objekt in der Politik. So findet sich in Vilmars Studie „Mitbestimmung am Arbeitsplatz“, unter Berufung auf Alexis de Tocqueville (1805-59), folgender Schlüsselsatz: „ [...] Von einem Menschen, der in seinem Betrieb gezwungen wird, Objekt und passiver Befehlsempfänger zu sein, kann nicht erwartet werden, dass er als verantwortlicher Staatsbürger eine demokratische Gesellschaft mitträgt und mitgestaltet“ (1971, S. 53). [9] 3.5 Zur aktuellen Forderung des Bürgerstatus am Arbeitsplatz Heute mehr noch als früher muss
Demokratie am Arbeitsplatz in engem Zusammenhang mit Demokratie auf Staatsebene
gesehen werden. Es ist nicht einzusehen, weshalb dort, wo der Mensch einen
Grossteil seiner wachen Zeit verbringt, wo wesentliche Sozialkontakte
stattfinden, wo Identität mitgebildet und über den Status in der Gesellschaft
entschieden wird, eben dieser Mensch keinerlei oder nur marginalen Einfluss auf
die Ausgestaltung der Verhältnisse nehmen kann; weshalb Demokratie und Freiheit
– die oft zitierten Grundpfeiler der westlichen, modernen Gesellschaften - vor
den Unternehmenstoren halt machen sollen, nur weil die Konzeption des neuen
Kapitalismus eine entsprechende Ausweitung nicht vorsieht. Die Zweiteilung in
einen freien, mündigen, stimmberechtigten Bürger auf der einen und einen
unmündigen, abhängigen, nichtteilhabenden Arbeitnehmer auf der anderen Seite ist
in einer modernen Gesellschaft wahrhaft ein Paradoxon. 4. DEMOKRATIE AM ARBEITSPLATZ HEUTE 4.1 Die rechtliche Situation in Europa [10] Im europäischen Verfassungsprozess
bildet die Arbeitnehmerbeteiligung ein Dauerthema. Im Sinne von Anhörung und
Unterrichtung wurde sie bereits 1961 in Artikel Zwei der Europäischen
Sozialcharta verankert; 1989 erneut in der Charta der sozialen Grundrechte von
Arbeitnehmern (Punkte 17 und 18, die auch ein Mitwirkungsrecht vorsehen) sowie
im Jahr 2000 in Artikel 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Auch im Europäischen Verfassungsentwurf ist vorgesehen, das Recht auf
Information und Konsultation am Arbeitsplatz als ein Grundrecht von
Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gesetzlich zu verankern (vgl. Kluge, 2006).
4.1.1 „Vorreiter“ Deutschland Deutschland verfügt zurzeit
innerhalb Europas über das am besten ausgebaute, d.h. rechtlich
institutionalisierte Netz an Mitbestimmungsmöglichkeiten für Mitarbeitende. Seit
1951 existiert das Montanmitbestimmungsgesetz, das den Arbeitnehmern in den
Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen- und
Stahlindustrie Mitbestimmungsrechte einräumt. 1952 wurde das
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verabschiedet, welches in den Jahren 1972 und
2001 revidiert wurde. Dieses Gesetz regelt die institutionalisierte
Mitbestimmung im Betrieb, d.h. diejenige via Betriebsräte. Mit der Revision von
2001 sollte insbesondere die Mitbestimmung in kleinen und mittleren Betrieben,
welche inzwischen auch in Deutschland infolge Tertiarisierung einen immer
grösseren Anteil in der Gesamtwirtschaft stellen, gestärkt werden [12]. 1976 wurde
das Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) verabschiedet, dass den Arbeitnehmern aller
Branchen [13] ein paritätisches Mitbestimmungsrecht im Unternehmen, d.h. auf
Aufsichtsratsebene einräumt. Die Vertretung der Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen kann hier direkt aus der Arbeitnehmerschaft rekrutiert werden,
ohne Umweg über Betriebsräte. Das Gesetz gilt jedoch erst ab einer
Unternehmensgrösse von 2000 Mitarbeitern. 4.1.2 „Sonderfall“ Schweiz In der Schweiz – der traditionellen Hochburg politischer Demokratie – sind die Instrumente der Arbeitsplatzdemokratie interessanterweise nur sehr rudimentär ausgebildet. 1976 wurde eine Initiative zur Mitbestimmung auf Betriebs- und Unternehmensebene sowie der Gegenvorschlag der Bundesversammlung für die Betriebsebene allein vom Schweizer Volk in Bausch und Bogen verworfen [14]. Seit 1994 ist nunmehr ein äusserst schwaches Mitwirkungsgesetz [15] in Kraft, dass den Arbeitnehmern das Recht auf Information, Anhörung und gegebenenfalls Mitberatung auf Betriebsebene zugesteht. Schweizerische Arbeitnehmervertretungen, sofern es sie überhaupt gibt, haben deutlich weniger Rechte als beispielsweise deutsche Betriebsräte, insbesondere können sie keine eigene Auffassung durchsetzen oder eine bestimmte Entscheidung erzwingen (Muri, 2006). Kurz: Rechtlich abgesicherte und damit dauerhafte Mitbestimmung am Arbeitsplatz ist in der Schweiz schlicht inexistent. Die Diskrepanz zwischen Bürgerstatus, mit der Möglichkeit der direkten Einwirkung und Arbeitnehmerstatus tritt hier somit am virulentesten zutage. 4.2 Die Grundproblematik der Gewerkschaften Nebst der bereits genannten,
verbreiteten Aversion gegen Mitbestimmung seitens Arbeitgebern [16] existiert ein
zweites Grundproblem, das bis dato einer Verbreiterung von Demokratie am
Arbeitsplatz entgegensteht – die gewerkschaftlichen Bedenken betreffend eine
direkte Mitbestimmung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen. Direkte
Mitbestimmung steht seit den späten 1940er Jahren auf der Agenda der
Gewerkschaften und war eigentlich das erklärte Ziel, welches mit der Forderung
nach Mitbestimmung erreicht werden sollte. Trotzdem konnten sich die Funktionäre
nie so richtig zu einer konkreten Umsetzungsforderung durchringen, da befürchtet
wurde, die Arbeitnehmer würden sich dann allzu leicht von der Arbeitgeberseite
auseinanderdividieren, sich von egoistischen Motiven leiten lassen - dies zum
Nachteil der Schwächeren und des Gesamtarbeiterwohls. Daneben war die Angst vor
Machtverlust auch hier eine nicht unwichtige Triebfeder. (Vgl. u.a. Martens,
1990, sowie Sonderegger, 1979.) 4.3 Die Strategien der Arbeitgeber Seitens Unternehmen wurde der Wunsch
der Arbeitnehmenden nach direkter Partizipation am Arbeitsplatz und
individuellen Arbeitsoptionen sehr früh erkannt und in verschiedensten
Unternehmenskonzepten und Managementstrategien angeboten, zu nennen wären
beispielsweise Qualitätszirkel, Gruppenarbeit, aber auch materielle
Beteiligungsformen. Allerdings denken Arbeitgeber bei der Einführung ihrer
Konzepte eher weniger an Gleichberechtigung und Emanzipation, denn solches hätte
eine Ausweitung von Arbeitnehmerrechten zur Folge, sondern vielmehr an eine
Optimierung ihrer Führungsmethoden, die Motivationsschübe, erhöhte Produktivität
oder verbesserte Weitervermittlung bewirken sollen. Dies zeigt sich gerade in
den sogenannt „individualorientierten“ Unternehmensstrategien, die da heissen:
Beschäftigungsfähigkeit, Empowerment, Lebenslanges Lernen, Personaltransfer oder
Selbst-GmbH. [18] 5. EINFLUSS DES NEUEN KAPITALISMUS AUF DIE DEMOKRATIE AM ARBEITSPLATZ AM BEISPIEL DER FLEXIBILISIERUNGSSTRATEGIE 5.1 Zum Begriff der „Flexibilität“ Der Begriff Flexibilität hat seinen
Ursprung im Lateinischen (=flectere) und ist gleichbedeutend mit „Biegen“,
„Beugen“. Verbunden damit ist die Vorstellung, dass eine Sache oder ein lebendes
Wesen (z.B. eine Pflanze) via Eingriff von aussen verformt werden oder sich
selbst verformen kann, dass es aber danach auch wieder in seine ursprüngliche
Haltung zurückkehren kann. 5.2 Flexibilität als neues Machtsystem Das neue „Machtsystem Flexibilität“
besteht nach Sennett aus drei Grundpfeilern: dem diskontinuierlichen Umbau von
Institutionen, der flexiblen Spezialisierung der Produktion und der
Konzentration der Macht ohne Zentralisation (1999, S.59). Alle drei zusammen
verändern die traditionellen Arbeitsstrukturen massiv und zwar dahingehend, als
dass sie Sicherheit und langfristige Perspektiven durch Unsicherheit und
Kurzfristigkeit ersetzen. Das hat entsprechende Folgen für Demokratie am
Arbeitsplatz, die sich in einem solchen Klima nur schwer entwickeln kann.
Vertrauen, Sicherheit, sich auf den (Arbeits-)Partner verlassen zu können,
Loyalität, Versprechen auf die Zukunft - das sind Werte, auf denen Demokratie
aufbaut; fehlen sie, fehlt jegliche Basis überhaupt. Arbeitsplatzsicherheit und
eine familiäre Atmosphäre im Unternehmen sind die Grundlagen jeglicher
Demokratie am Arbeitsplatz (vgl. u.a. Bussel, 1997, S. 9). Sie beide laufen
jedoch dem flexiblen System ziemlich exakt zuwider, denn dieses baut mit seiner
Netzwerkstruktur deutlich mehr auf Risiko und Konkurrenz auf, als auf Sicherheit
und Kooperation. 5.2.1 Diskontinuierlicher Umbau der Institutionen Nach Sennett gibt es primär zwei
Arten von Wandel – den kontinuierlichen, bei dem ein Zusammenhang mit dem
Vorausgegangenen mindestens zu bestehen scheint und den diskontinuierlichen, bei
welchem ein Bruch eintritt durch Handlungen, die das Leben unwiderruflich
verändern [20]. Der flexible Wandel, der als Ziel hat, Bürokratie und Routine
aufzulösen und durch Flexibilität, Kreativität, Risiko usw. zu ersetzen, ist von
der zweiten Art, denn nur so können Institutionen „entscheidend und
unwiderruflich verändert werden, sodass keine Verbindung zwischen Gegenwart und
Vergangenheit mehr besteht“ (Sennett, 1999, S. 60). 5.2.2 Flexible Spezialisierung der Produktion Die Netzwerkstruktur kommt auch dem zweiten Grundpfeiler des flexiblen Kapitalismus sehr entgegen, der flexiblen Produktspezialisierung. Eine breitere Produktpalette muss immer schneller auf den Markt gebracht werden – das bedeutet nebst polyvalent einsetzbaren resp. programmierbaren Maschinen, jederzeit polyvalent einsetzbare, kleine, selbständige Arbeitssysteme, -gruppen oder –teams. Diese Art von Arbeit setzt hohe Flexibilität und Qualifikation seitens Arbeitnehmerschaft voraus, da sie sich sehr schnell und immer wieder neu auf unterschiedliche Aufgaben einstellen muss. Der Druck auf die einzelnen Gruppen und damit die einzelnen Gruppenmitglieder wächst ständig an, damit bietet diese Art von Arbeit nur einem Teil der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine Perspektive. Eine zunehmende Segmentierung ist die Folge, auf welche das politökonomische Modell einer Gesellschaft zwar noch korrigierend einwirken kann, die Frage ist jedoch, wie lange und wie umfassend das möglich ist. [22] 5.2.3 Konzentration der Macht ohne Zentralisation Mit der Konstruktion von
Netzwerkunternehmungen anstelle der bisherigen, meist hierarchisch gegliederten
wird das Ziel verfolgt, starre Routine aufzubrechen, Hierarchien in
durchlässige, nichthierarchische Beziehungen umzuwandeln, Bürokratie zu
eliminieren. Die Strukturen jedoch, die vormals in der Unternehmensorganisation
drin lagen, werden durch das Netzwerk aber keineswegs weniger oder gar
abgeschafft, sondern ganz einfach in die Arbeitnehmer, einzelne oder Gruppen,
hinein transferiert – so die Theorie Harrisons zur „concentration without
centralization“ (vgl. Sennett, 1999, S. 71). 5.2.4 Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse Mit der Flexibilisierung von
Arbeitsverhältnissen können ähnlich wie bei den strukturellen Veränderungen der
Unternehmensorganisation, arbeitsrechtliche Schranken unterlaufen und die
Unternehmensflexibilität erhöht werden. Zu unterscheiden ist zwischen interner
und externer Flexibilisierung. 5.3 Vor- und Nachteile der Mitbestimmung für die Durchsetzung der Flexibilisierungsstrategie
5.4 Zusammenfassung Insgesamt kann heute von einer Erosion der Mitbestimmung infolge veränderter Unternehmensstrukturen durch Flexibilisierung gesprochen werden. Mitbestimmung gründet mehrheitlich auf arbeitsrechtlichen Grundlagen und diese wiederum stellen ab auf das "klassische Normalarbeitsverhältnis" den "klassischen Betrieb", das "klassische Unternehmen", die bis vor einiger Zeit immerhin die Mehrheit in der Arbeitswelt stellten. Durch den Wechsel in netzwerkartige Strukturen und atypische Arbeitsverhältnisse können Arbeitgeber ihr Flexibilisierungspotential optimal nutzen; sie sind dann frei für eine Vertragsgestaltung, für die auch Mitbestimmungsgesetze nur noch sehr bedingt gelten resp. sehr schwierig durchzusetzen sind. 6 ZUKUNFTSSZENARIO: DIE MODERNE ARBEITSPLATZDEMOKRATIE IN EINER FLEXIBILISIERTEN ARBEITSWELT 6.1 Leitwerte Freiheit und Demokratie Die moderne, westliche Gesellschaft definiert sich durch ihre Grundpfeiler Freiheit und Demokratie. Von diesen können wir tagtäglich hören, lesen und sie noch zusätzlich am Bildschirm live mitverfolgen. Wenn wir davon ausgehen, dass diese Leitwerte auch tatsächlich umgesetzt werden - im politischen Leben (=Staatsbürgerrechte), im Konsumentenleben (=freie Marktwirtschaft mit freier Wahl; Konsumentenrechte) ) so wäre es wohl an der Zeit, auch in einem so wichtigen Bereich wie dem Arbeitsleben Freiheit und Demokratie durchzusetzen. Aber wie gezeigt, blickt diese Forderung auf eine jahrzehntelange Tradition zurück, der bis dato nur in wenigen Ländern Teilerfolge beschieden waren. Andrerseits ist es eine Tatsache, dass die aktuelle Wirtschafts- und damit auch die Arbeitslogik in einer Sackgasse steckt, welche sich u. E. allenfalls noch mittelfristig durchsetzen lässt. Dies könnte Chancen eröffnen für eine umfassendere Reorganisation von Arbeit, Wirtschaft und Politik. An einen Rückgang der Flexibilisierung ist derzeit wohl nicht zu denken, an ihre Umlenkung in positive, sozialverträgliche Bahnen hingegen durchaus. In solchen Bahnen würde sich dann auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, selbst für solche in weniger spezialisierten Bereichen, Flexibilität auszahlen, beispielsweise punkto Arbeitssicherheit, Integration, Weiterbildungsmöglichkeiten und Lebensqualität. 6.2 Adaptiertes Arbeitsrecht Grundvoraussetzung für eine "soziale Flexibilisierung" wäre ein adaptiertes Arbeitsrecht, das allen Arbeitsformen gerecht wird, also auch genügend Schutz für die heutigen "atypischen" Verhältnisse bietet.[26] Der Anreiz für Unternehmen in diese Bereiche auszuweichen, würde sich dann vermindern resp. würde auf diese Weise eine Verlagerung nicht nur zulasten der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erfolgen. Von beiden Seiten gewünschte und ausgehandelte Flexibilität könnte sich so gewinnbringend für alle Parteien, inkl. die gesamte Gesellschaft ausgestalten. Unternehmensinterne Lösungen allein, d.h. ohne rechtliche Grundlagen, wie sie von Arbeitgeberseite angestrebt werden, böten diesen Schutz eben gerade nicht. 6.3 Menschenrechte und Bürgerstatus auch am Arbeitsplatz Ferner müssten Grundrechte resp. allgemeine Menschenrechte auch am Arbeitsplatz Gültigkeit haben. Zurzeit gilt im klassischen Arbeitsverhältnis noch immer das personenrechtliche Gemeinschaftsverhältnis, das dem Arbeitgeber ein beinahe unbeschränktes Direktionsrecht zugesteht. Persönliche und Bürgerrechte haben dahinter in der Regel zurückzustehen. Demokratische Beteiligung als Grundrecht des Menschen ist jedoch in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie in der Europäischen Menschenrechtscharta enthalten. Das Äusserungs- und Wahlrecht werden dort als wesentliche Bestandteile der menschlichen Integrität betrachtet. In einzelnen Ländern scheint dieses Recht auf Betriebsebene bereits institutionalisiert, so in Italien im "statuto dei lavoratori" oder im französischen "droit d'expression"[27] (Matthies et al. 1994). Vilmar sieht in einer deutschfranzösischen Kombination eine mögliche Zukunft: Also die deutsche Betriebsratsidee und die französische Idee der "groupes d'expression" [für ihn ist das französische droit d'expression ganz nah dran an der Mitbestimmung am Arbeitsplatz, Anmerk. d. Verf.] zusammengefasst zu einem neuen besseren Ganzen, im Hegelschen Sinne also "aufgehoben", das schiene mir eine Kernstruktur zu sein mit der wir ein wirklich internationales, sehr solides System der demokratischen Partizipation erreichen könnten." (zit. nach Kissler et al. 1997, S. 160). In dieselbe Richtung zielen auch Matthies et al., 1994. Demokratisches Beteiligungsrecht ist unabhängig von Gewerkschaftsmitgliedschaft und somit losgelöst von irgendwelchen politischen Ideologien zu sehen. Damit verliert es seinen "marxistischen" Makel für die Wirtschaft und eine Ausweitung in Richtung Bürgerrechte am Arbeitsplatz würde möglich. Ein Bürgerstatus am Arbeitsplatz hätte den weiteren Vorteil, dass die heutige Situation von "Verlierern" und "Gewinnern"[28] für erstere abgefedert werden könnten, indem - wie im politischen Bereich - ein Schutznetz von Sicherheit und Integration aufgebaut würde. 6.4 Direkte und indirekte Beteiligung Demokratie am Arbeitsplatz muss auf zwei Säulen stehen – nur durch direkte, individu-elle Beteiligung wird Emanzipation möglich oder mit den Worten von Vilmar: „Das Gesamtkonzept der Mitbestimmung – in allen gesellschaftlichen Bereichen steht und fällt mit der Verwirklichung der direkten Mitwirkung und Mitbestimmung der Betroffenen am Arbeitsplatz. Ohne Mitbestimmung am Arbeitsplatz bleibt jede Mitbestimmungskonzeption ein Koloss auf tönernen Füssen.“ (1971, S. 5) und nur durch repräsentative Arbeitnehmervertretung lassen sich wichtige Themen und Probleme überhaupt anstossen und Lösungen finden, die dem Gemeinwohl dienen. Organisierte Arbeitervertretung braucht es weiterhin, denn direkte Beteiligung stellt keine Macht dar. Gewerkschaften müssen sich wieder vermehrt der Mitbestimmung annehmen. In den 60er und 70er Jahren zeigten sie grossen Einsatz für dieses Anliegen. Heute sind Arbeitsbeziehungen individualisiert, Tarifverhandlungen dezentralisiert, Entlassungen sind an der Tagesordnung, usw. - Gewerkschaften müssen sich verzetteln und verlieren dabei ihr eigentliches Ziel aus den Augen. Tarifverhandlungen und Mitbestimmung müssen sich gegenseitig keineswegs ausschliessen. Individuelle (d.h. direkte) und institutionalisierte (d.h. indirekte) Beteiligung sollten auf allen Ebenen rechtlich verankert werden. Inhalt6.5 Arbeit und Kapital als gleichberechtigte Partner Das Recht auf demokratische Beteiligung am Arbeitsplatz sollte seinen Ursprung in der Arbeit und nicht im Eigentum am Kapital haben. Es begründet sich aus der faktisch wahrgenommenen Verantwortung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz, welche einen wesentlichen Beitrag zum Produktionsergebnis beisteuert. (Vgl. Vilmar, 1971, S. 98.) Kapitalbeteiligungsmodelle sind zwar sicher positiv zu sehen, nur ist hier eine auch nur annähernd paritätische Verteilung selbst für die fernste Zukunft nicht zu erwarten. Eine Machtparität von Kapital und Arbeit hätte zur Folge, dass Arbeitnehmer auch ohne Realkapital- resp. Produktionsmittelbesitz wirtschaftlichen Einfluss ausüben könnten. Das ursprüngliche Gebot: "One man, one vote" wäre somit auch auf wirtschaftlicher Ebene erfüllt. Das Optimum an Demokratie in der Wirtschaft wäre dann erreicht, wenn bei Bedarf allenfalls auch weitere Parteien an für die Öffentlichkeit wichtigen Entscheiden mitwirken könnten; was Sonderegger mit einem Definitionszusatz zur Mitbestimmung erreicht: "Die Mitbestimmung akzeptiert an sich den Dualismus von Arbeit und Kapital, was nicht ausschliesst, dass z.B. das öffentliche Interesse als weiterer Teilhaber hinzukommen kann" (1979, S. 2). 6.6 Arbeitsplatzdemokratie und Flexibilisierung als Tandem Selbstbestimmung und Mitbestimmung am Arbeitsplatz stehen einer Flexibilisierung der Arbeitswelt keineswegs entgegen. Mittel- und längerfristig profitieren auch die Unternehmen von einem emanzipierten Arbeitsbürger, der mitverantwortlich sozial austarierte Flexibilisierungsmassnahmen mitträgt. Ideale Demokratie bedeutet wechselseitiges Herrschen und Beherrscht werden; das Ideal von Flexibilität könnte ähnliches bedeuten - wechselseitiges Biegen und Gebogen werden, ohne dabei die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen oder gar die (Arbeits-)Gesellschaft insgesamt zu zerbrechen.[29] Otto Jacobi, Mitautor der Studie 21, jedenfalls zeigt sich in seinem Schlusswort vorsichtig optimistisch (zumindest für den von ihm untersuchten Bankensektor): „Gruppenarbeit und direkte Partizipation haben Zukunft, weil den Arbeitgebern aus betriebswirtschaftlichen Gründen, den Arbeitnehmern im Interesse von mehr Selbstbestimmung in der Arbeit und Betriebsräten wie Gewerkschaften aus Gründen einer erweiterten Mitbestimmungskultur an ihrer Fortentwicklung gelegen ist. Es ist deshalb auch nicht auszuschliessen, dass diese Thematik zum Verhandlungsgegenstand zwischen den Tarifparteien werden könnte“ (1997, S. 127). 7. ZUSAMMENFASSUNG UND SCHLUSSFOLGERUNG Demokratie am Arbeitsplatz, wie wir sie eingangs dieser Arbeit als Ideal skizzierten, nämlich als umfassende, paritätische Mitbestimmung auf allen Ebenen und in allen Bereichen eines Unternehmens, existiert zurzeit nicht, mit Ausnahme vielleicht von Kooperativen [30], welche wir hier jedoch infolge fehlender gesetzlichen Verankerung beiseite gelassen haben. Teildemokratie, d.h. Mitbestimmung auf einzelnen Ebenen sowie verschiedene andere Mitwirkungsrechte finden sich hingegen unterschiedlich ausgebildet in vielen Ländern Europas. Am weitesten gediehen resp. auf höchster Ebene vertretungsmässig paritätisch angesiedelt ist das deutsche Modell der Unternehmensmitbestimmung. Die Folgen des derzeitigen Reformvorhabens in Richtung Europa- und Zukunftstauglichkeit sind jedoch noch offen. Die Mitbestimmungsfrage und damit auch die Forderung nach demokratischen Strukturen am Arbeitsplatz, im Betrieb und im Unternehmen ist somit noch heute insgesamt ungelöst resp. nicht eingelöst, was deutlich zeigt, dass sich die alten Macht- und Herrschaftsverhältnisse über die Zeit gehalten haben. Die neuen von Unternehmerseite eingeführten Management- und Organisationsmethoden, die den Arbeitnehmern Freisetzung von alten Zwängen und mehr Selbstbestimmung versprachen, helfen letzten Endes lediglich den Arbeitgebern wie eh und je Kapital anzuhäufen und Mehrwert zu produzieren. Die Arbeitgeberschaft hat das Zepter über die direkte Beteiligung am Arbeitsplatz übernommen und die Gewerkschaften haben ihnen dieses - gerade in der heutigen Zeit der Individualisierung - so wichtige Feld infolge Unentschlossenheit überlassen.
Zusätzlich aber, und das ist der entscheidende Punkt, unterlaufen die neuen
Unternehmensstrategien zunehmend, wie am Falle der Flexibilisierung gezeigt,
auch bereits erreichte Positionen im Mitbestimmungskampf auf Betriebs- und
Unternehmensebene. Diskontinuierlicher und abrupter Unternehmensumbau und damit
einhergehend neue Arbeitsorganisation und –strukturen (Stichworte: Netzwerke,
atypische Arbeitsverhältnisse) laufen dem Arbeits- und Mitbestimmungsrecht, das
noch auf die alten Strukturen des „klassischen Unternehmens“ und des
„klassischen Normalarbeitnehmerverhältnisses“ in einem „klassischen, national
fundierten Wirtschaftsumfeld“ gründet, davon oder anders ausgedrückt: „Wo
Entscheidungen fallen gibt es keine Mitbestimmungsrechte, wo
Mitbestimmungsrechte bestehen, werden keine Entscheidungen mehr getroffen“
(Kissler, 1997, S. 58).
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[2] Vgl. dazu auch Kissler, 1997; in seiner Bestandesaufnahme macht er deutlich, dass im deutschen Kontext Forschung zur demokratischen Partizipation v.a. in Form von Gruppenarbeitsforschung im Automobilsektor daher kommt. Repräsentative Querschnittuntersuchungen sowie Längsschnittuntersuchungen für andere Kontexte fehlen, sowie Frick et al., 1999, die über das weitgehende Fehlen einer Mitbestimmungsforschung für den deutschen Raum klagen. [3] Die ersten zwei Phasen wären gemäss Albert „Le capitalisme contre l’Etat“ (1791-1890) sowie danach „Le capitalisme encadré par l’Etat“ (1891-1990). [4] Wenn im folgenden des öfteren nur von „Demokratie am Arbeitsplatz“ die Rede ist, so geschieht dies aus textökonomischen Gründen, „Demokratie im Betrieb“ und „Demokratie im Unternehmen“ sind jedoch ebenfalls darin eingeschlossen, d.h. der Terminus „Arbeitsplatz“ ist in der Regel umfassend zu verstehen. Dort, wo Gesetzgebungen ins Spiel kommen, wird die Ebene jeweils explizit benannt. [5] Begriff zitiert nach Prof. Hans Geser, Seminar Demokratie und Oligarchie, SS 2006, Universität Zürich. [6] Vielfach wird der Begriff „Mitbestimmung“ auch ganz bewusst verwirrlich verwendet, so geschehen zum Beispiel im Zuge der Abstimmungskampagne zur Mitbestimmung von 1976 in der Schweiz (vgl. Sonderegger, 1979, S. 316). [7] Vgl. dazu Gärtner/Luder, die eine materielle (=die Eigentumsordnung betreffende) und eine immaterielle (=Entscheidungen betreffende) Komponente von Demokratie am Arbeitsplatz unterscheiden. (1979, S. 75) [8] Zum ausführlichen Begriff der Entfremdung vgl. „Karl Marx, Frühe Schriften“, Pariser Manuskriptfragmente, 1844, sowie Gärtner/Luder, 1979 S. 65-127. [9] Über den konkreten Einfluss von Demokratie am Arbeitsplatz auf das Verhalten als Staatsbürger wurde bereits verschiedentlich geforscht. Das Resultat ist keineswegs einheitlich. Wir schliessen uns hier der Meinung von Steven, L. Schweizer, 1995, an, der eine Wirkung entscheidend abhängig macht von der Art der Demokratie resp. davon, wie sie am Arbeitsplatz und im politischen Bereich ausgestaltet ist, ob sie direkt oder repräsentativ einzuordnen ist. Grösste Wirkung geht nach Schweizer von der direkten Form auf beiden Seiten aus, dort, wo konkrete Einflussmöglichkeit erlebt wird. Bei der Emanzipationsforderung geht es zudem ganz generell um eine Befähigung zur Selbstentwicklung, nicht um ein etwaiges späteres Wählerverhalten. [10] Aus arbeitsökonomischen Gründen beschränken wir uns hier auf einen kurzen Überblick über die Situation in Europa. [11]Die Übersichtskarte im Anhang gibt näheren Aufschluss über den Grad der Beteiligung in den einzelnen Ländern. [12] Neu kann nun ab fünf Arbeitnehmern ein Betriebsrat bestellt werden. [13] Ausnahmen: Montanindustrie sowie Unternehmen, die überwiegend politischen, konfessionellen, karitativen, wissenschaftlichen Zwecken u.ä. oder Zwecken der Berichterstattung dienen. [14] Zu Geschichte, Gründen und Argumentationen zum Thema vgl. die Dissertation von Alfons Sonderegger, 1979. [15] Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben (Mitwirkungsgesetz), SR 822.14 vom 17. Dezember 1993. [16] Aktuelle Beispiele: die Stellungnahmen des Bundesverbands der Deutschen Industrie sowie der FDP zum „Mitbestimmungs-Jubiläum“. Man spricht von „Isolation im europäischen Wettbewerb“, von „Standortnachteil“ und „Behinderung bei der Schaffung von Arbeitsplätzen“ (vgl. Berliner Zeitung online, 30.8.06) [17] Ausführlicher dazu IV.3. [18] Zu Definition und Bewertung dieser Konzepte vgl. Gesa Müller, 2003, S. 153-176. [19] Vgl. dazu auch Helfert/Trautwein, 2000, „Arbeitspolitik unter den Bedingungen der Flexibilisierung und Globalisierung“. [20] Sennett (1999) stützt sich hier auf Erkenntnisse des Anthropologen Edmund Leach, vgl. S.59. [21] Eine weitere Variante stellen Netzwerke dar, die durch ein mehr oder weniger enges Zusammengehen vormals unabhängiger Unternehmen entstehen. Auch hier sind je nach Konstrukt Implikationen auch für die Mitbestimmung zu erwarten. Des weiteren entstehen auch oft Mischformen, die sich der Transparenz noch weiter entziehen. [22] Zu den sozialen Folgen und Gegenmassnahmen vgl. Sennett, 1999, S.66-67 sowie Albert, 1991, Kap. 5. [23] Darunter fallen Teilzeitarbeit, Leiharbeit resp. Temporärarbeit, befristete Arbeit, Scheinselbständigkeit, neue Formen von Heimarbeit u.ä.. [24] In der Schweiz ist die Zahl der unfreiwillig teilzeit Arbeitenden von 11'000 im Jahr 1991 auf 78'000 im Jahr 2005 gestiegen. In dieser Zahl sind diejenigen Arbeitnehmenden noch nicht enthalten, welche gerne mehr, aber nicht 100% arbeiten möchten. (Quelle: BFS, Arbeit und Erwerb, Juli 2006) [25] Kommission Mitbestimmung 1998; Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung 2002 zit. nach Gesa Müller, 2003, S.16. Ähnliche Aussagen finden sich auch bei Bunk, 2006, sowie bei Martens, 1990. [26] Matthies et al., 1994, schreiben in diesem Sinne von „arbeitsrechtlicher Unübersichtlichkeit statt Normalarbeitsverhältnis“ im Recht. [27] Konkrete Textauszüge dazu finden sich im Anhang. [28] Vgl. dazu Kap. V.2.3. [29] Immer vorausgesetzt, die “Arbeitsgesellschaft” als solche soll erhalten bleiben; denkbar wären auch andere Gesellschaftsmodelle, die nicht ausschliesslich auf Lohnarbeit basieren. [30] Vgl. dazu u.a. Rothschild & Whitt, The cooperative workplace, 1986. [31] Vgl. dazu auch Erich Ribolits, 1995, „Die Arbeit hoch?“ [32] Vgl. dazu Kromphardt, 1980, S. 200. Last update: ;03 Feb 15 |
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