Online Publications 

Sociology of Work and Organization 

 

Bibilographische Zitation:
Annen, Luzia/Keller, Andrea:
Unbezahlte Arbeit zahlt sich aus. In: Sociology in Switzerland: Sociology of Work and Organization. Online Publikationen. Zürich 2003. http://socio.ch/arbeit/t_annenkeller.htm


 

Unbezahlte Arbeit zahlt sich aus

Sozialzeit-Ausweis als Mittel zur Anerkennung unbezahlter Arbeit

Luzia Annen / Andrea Keller

Zürich 2003

 

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung 

2 Geleistete Freiwilligenarbeit - eine Übersicht 

2.1 Begriffsdefinitionen: von unbezahlter Arbeit bis zur bezahlten Laienhilfe 
2.2 Das Selbstverständnis der Freiwilligenarbeit in unserer Kultur 
2.3 Statistik zur Erhebung der Freiwilligenarbeit 
2.4 Ehrenamtliche Arbeit in anderen Ländern 
2.5 Wie weiter mit der Freiwilligenarbeit? 

3 Theorien zu Hilfeverhalten und Freiwilligenarbeit 

3.1 Altruismus 
3.2 Erklären von Helfen anhand von Theorien 
3.3 Interventionsmöglichkeiten zur Förderung der Freiwilligenarbeit 
3.4 Nebenwirkungen und Probleme der Freiwilligenarbeit 
3.5 Wert der Freiwilligenarbeit 

4 Modelle der Sozialzeit

4.1 Das Modell von Plasch Spescha 
4.2 Das Modell von Hans Ruh 
4.3 Zusammenfassung 

5 Anerkennung von Nichterwerbsarbeit: Der Sozialzeit - Ausweis

5.2 Der Sozialzeit-Ausweis 
5.3 Interviews zu Kenntnis und Bedürfnis des Sozialzeit-Ausweises 

6 Schlussdiskussion

6.1 Fazit
6.2 Probleme der Lancierung
6.3 Stand Januar 2002

7 Literatur

8 Anhang


1. Einleitung

Die Uno hat das Jahr 2001 zum Internationalen Jahr der Freiwilligen erklärt. Über 90 Schweizer Organisationen beschlossen, das Freiwilligenjahr auch in der Schweiz aktiv anzugehen. Zu diesem Zweck wurde der Verein iyv-forum.ch gegründet. Mitglieder sind Organisationen, die mit Freiwilligen zu tun haben oder das Thema des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements für die Gesellschaft als wichtig erachten. Zentrales Organ des Vereins ist die Webseite www.iyv-forum.ch.

Eines der Ziele des iyv-forums ist die Ausarbeitung eines Sozialzeit-Ausweises (SZA), mit dessen Hilfe eine Basis für die Anerkennung der Freiwilligenarbeit geschaffen werden soll. Freiwillig und ehrenamtlich Tätige werden ihr Engagement nachweisen und ihre erworbenen Fähigkeiten dadurch aufwerten können. Die Initiatoren des gesamtschweizerischen Dokuments versprechen, dass Frauen und Männer, welche den Sozialzeit-Ausweis benutzen, bei der Stellensuche, beim beruflichen Wiedereinstieg oder bei der Bewerbung um politische Ämter ihre Chancen erhöhen können. In Zusammenhang mit dem Ausweis wird auch immer wieder die Forderung nach einer Anrechnung unbezahlter Arbeit bei den Sozialversicherungen und den Steuern erwähnt.

Diese Arbeit setzt sich kritisch mit dem Anspruch des Ausweises auseinander, sich in der Arbeitswelt als offizielles Dokument zu etablieren. Dient der Ausweis dazu, die Freiwilligenarbeit genügend attraktiv zu erhalten? Welche Hoffnungen diesbezüglich verknüpfen die freiwillig Tätigen mit dem Ausweis? Welche Chancen gibt die Arbeitgeberseite dem Ausweis? Lassen sich Hoffnungen der Arbeitnehmer, Einstellungen der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und die Vorgaben der Begründer vereinen?

Das Jahr der Freiwilligen wurde mit grossem Echo eingeläutet: Die Medien schenkten ihre Aufmerksamkeit, Hilfsorganisationen richteten ihre Jahresthemen darauf aus und auch die schweizerische Politik widmete sich dem Thema. Doch nach drei Vierteln des Jahres scheint von der anfänglichen Euphorie wenig geblieben zu sein. Das Schweizerische Freiwilligenfest von Bellinzona, welches am 22. September in Bellinzona stattfand und ein Tag für die Freiwilligen, geleistet von Profis, hätte sein sollen, vermochte gerade eine der grossen schweizerischen Tageszeitungen zu einer kurzen Meldung bezüglich der Ansprache von Bundesrat Deiss zu veranlassen. Auch wurde die Lancierung des Sozialzeit-Ausweises, welche am selben Fest stattfinden sollte, auf Anfang Januar verschoben. Die letzte Änderung im iyv-Pressearchiv ist auf Ende Mai datiert und bereits Mitte Juli meldete sich die letzte Besucherin im Diskussionsforum zu Wort. Ein ähnliches Bild des Vergessens zeigt sich in den Tageszeitungen und die Plakate der Kampagne des Sozialdepartements Zürich sind längst überklebt.

Noch Anfangs Sommer schien das Thema dieser Arbeit wegen der öffentlichen Aufmerksamkeit mehr als gerechtfertigt. Bis zum Abschluss Ende Oktober spiegelt die Arbeit die schleichende Entwicklung des Themas Freiwilligenarbeit und Ehrenamt in Richtung Abstellgleis wider.

Aufbau der Arbeit

Das erste Kapitel dient einem Überblick über die Entstehung und Etablierung der Freiwilligenarbeit in unserem Kulturkreis. Wichtig dabei sind Begriffsdefinitionen, die mit ihrer Vielfalt die Sicht auf das ganze Feld oft eher erschweren als erleichtern. Ausgehend von diesen Begriffen wird es möglich den Stand der Freiwilligenarbeit, erfasst durch das Amt für Statistik, genauer darzulegen. Als Abschluss dieses einleitenden Kapitels stehen Betrachtungen, wie die Zukunft der ehrenamtlichen, formellen wie auch informellen Tätigkeiten aussehen könnte.

Diesen Überlegungen folgt die Frage, aus welchen Gründen Menschen überhaupt bereit sind, anderen zu helfen: Eine Auswahl der Theorien aus Psychologie, Soziologie und Soziobiologie werden vorgestellt. Sie haben eine besondere Relevanz, da es doch gerade die Motive des Helfens sind, die den Ausgangspunkt bilden sollten, wenn es darum geht, Freiwilligenarbeit aufrecht zu erhalten.

Ausgehend von den Theorien folgen Interventionsmöglichkeiten zur Förderung der Freiwilligenarbeit. Auch Probleme werden beschrieben und schliesslich Aussagen zum Wert der Freiwilligenarbeit in der heutigen Zeit gemacht.

Eine Interventionsmöglichkeit besteht in der Anerkennung der freiwillig geleisteten Arbeit, die mit dem Sozialzeit-Ausweis gestärkt werden kann. Wie der Name sagt, geht dieser Ausweis auf Modelle der Sozialzeit von Hans Ruh und Plasch Spescha zurück, die eine neue Zeitverteilung postulieren.

In Kapitel 5 wird auf verschiedene Instrumente aufmerksam gemacht, wie Freiwilligenarbeit sichtbar gemacht werden kann, um darauf folgend den Sozialzeit-Ausweis (SZA) genauer zu beschreiben. Den Abschluss dieses Kapitels zur Sozialzeit bilden die Ergebnisse der Interviews zu Kenntnis und Bedürfnis eines Sozialzeit-Ausweises.

Den Abschluss bilden zusammenfassende Überlegungen. Dabei werden auf die Motive des Helfens und der freiwilligen Tätigkeiten zurückgegriffen. Sie bilden den Ausgangspunkt einiger kritischen Gedanken, ob mit dem Sozialzeit-Ausweis das angestrebte Ziel der Anerkennung und Bereitschaft zu Freiwilligenarbeit erreicht wird.

Inhalt


2. Geleistete Freiwilligenarbeit - eine Übersicht

Freiwilligenarbeit ist nicht eine Erscheinung der heutigen Zeit. Schon im ausgehenden 19. Jahrhundert erfolgte mit der Industrialisierung ein Aufschwung von Fürsorgeeinrichtungen, einhergehend mit der Entstehung des Sozialstaates (Bovay, 1998). Es entstand damit eine Verbindung von öffentlichen und privaten Institutionen, deren Aufgabe darin bestand, dass die Solidarität organisiert und vor allem auch praktisch umgesetzt wurde. Diese organisierte Solidarität gewann im letzten Jahrhundert zunehmend an Bedeutung. Freiwilligenarbeit verdankt seine Entstehung somit der Bildung des Sozial- und Gesundheitswesens.

In den 70er Jahren wurden professionell organisierte Freiwilligengruppen geschaffen. Sie dienten als Ergänzung zu den professionalisierten Dienststellen. Immer stärker ergab sich auch eine Arbeitsteilung innerhalb des Bereiches der Freiwilligenarbeit. Ehrenamtliche Tätigkeiten stellten sich neben freiwillige Tätigkeiten und wurden zunehmend voneinander unterschieden.

Inhalt

2.1 Begriffsdefinitionen: von unbezahlter Arbeit bis zur bezahlten Laienhilfe

Freiwillig, bezahlt, unbezahlt und Ehre - Begriffe, welche wir im Alltag häufig verwenden - sind als Fachbegriffe im Zusammenhang mit „Freiwilligenarbeit“ missverständlich: Fakultativ, also von sich aus und aus eigenem Antrieb erbringen wir schliesslich auch die bezahlte Erwerbsarbeit. Und wo das eine Ehrenamt bei grosszügiger Bezahlung wenig Ehre mit sich bringt, bietet das andere die Ehre als einzige Entlöhnung.

Dieses Kapitel ordnet und erklärt Begriffe, welche in den aktuellen wissenschaftlichen Diskussionen rund um Freiwilligenarbeit verwendet werden. Abbildung 2.1 dient als Veranschaulichung.

2.1.1 Zweiteilige Zeitstruktur: Arbeitszeit - Freizeit

Seit der industriellen Revolution strukturieren Arbeitszeit und Freizeit unseren Alltag. Während der Arbeitszeit wird meist bezahlte Arbeit, im weiteren Erwerbsarbeit genannt, geleistet. Freizeit ist eng verbunden mit dem Begriff Freiheit; zu verstehen als die Zeit, in der man tun und lassen kann, was man will. Es ist aber auch möglich, den gesamten Spielraum, welcher für Tätigkeiten ausserhalb eines Arbeitsvertrages zur Verfügung steht, der Freizeit zuzuordnen (Knöpfel 1998). Das Bundesamt für Statistik (BSF) sieht Freizeittätigkeiten untrennbar von der Ausführenden oder dem Ausführenden: die Nutzenträgerin entspricht immer der Nutzenstifterin (BFS 1999).

In diesem dualen Zeitschema wird Arbeitszeit mit bezahlter und Freizeit mit unbezahlter Arbeit gleichgesetzt. Das Vorhandensein oder Fehlen der monetären Gegenleistung ist unbestritten ein wesentlicher Unterschied zwischen Arbeitszeit und Freizeit. Viele Leistungen jedoch, wie beispielsweise die Haushaltsproduktion oder das bürgerschaftliche Engagement, werden ohne Entgelt geleistet, tauchten bis vor kurzem in keiner volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung auf und sind trotzdem von grosser gesellschaftlicher Bedeutung. Dieser Bedeutung trägt seit 1997 die in die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung integrierte statistische Erhebung zur unbezahlten Arbeit Rechnung (siehe Kapitel 2.3).

Abb. 2.1:Begriffe zur dreiteiligen Zeitstruktur

2.1.2 Bezahlte und unbezahlte Arbeit

Arbeit dient der Produktion von Gütern und Dienstleistungen für den Eigenbedarf oder Andere. Die Erwerbsarbeit findet im Rahmen eines Arbeitsvertrages während der Arbeitszeit statt. Sie dient der Befriedigung grundsätzlicher Bedürfnisse. In einer Gesellschaft mit weit fortgeschrittener Arbeitsteilung wird Erwerbsarbeit durch Geld als vertraglich geregeltes Tauschmittel entlöhnt. Der Markt als Abgrenzungskriterium stellt der Erwerbsarbeit die verschiedensten Formen unbezahlter Arbeit gegenüber. In der Literatur wird auch von Nicht-Erwerbsarbeit gesprochen. Im Schweizerischen Qualifikationsbuch (CH-Q 1999) werden zur Nichterwerbstätigkeit auch staatsbürgerliche Tätigkeiten, Freizeittätigkeiten, Familienarbeit und besondere Lebenssituationen gezählt.

Im Verständnis des BFS wird unbezahlte Arbeit immer von einem Haushalt, respektive von dessen Mitgliedern, erbracht. Als Haushalt gilt dabei eine zusammenwohnende und eine wirtschaftliche Einheit bildende Gemeinschaft mit dem Ziel der Eigenbedarfsdeckung. Christoph Badelt (Badelt 1991, S. 109) definiert unbezahlte Arbeit als Arbeitsleistung, die ohne direktes monetäres Entgelt erbracht wird und für produktive Zwecke eingesetzt wird, im weitesten Wortsinn der Produktion von Gütern und Dienstleistungen dient. Wird die freiwillige Leistung für Mitglieder des eigenen Haushalts erbracht, spricht er von "Haushaltsproduktion". Um Freiwilligenarbeit handelt es sich, wenn die Leistungsempfänger ausserhalb des eigenen Haushalts leben.

Das BSF macht eine Unterteilung, welche vergleichbar ist. Es spricht von zwei zentralen Funktionen des Haushalts: Die ökonomische Haushaltsfunktion, welche der Haushaltsproduktion entspricht, umfasst Mittelbeschaffung und -verwendung und die Erbringung von Produktionsleistungen im Haushalt. Aufgaben, welche Bezug zur Gemeinschaft nehmen, entsprechen der Freiwilligenarbeit und werden unter der sozialen Funktion zusammengefasst.

Zur Haushaltsproduktion werden Leistungen gezählt, welche dem Kriterium der Dritten Person entsprechen [1]. Eine Leistung wird als produktiv definiert, die im Prinzip auch durch eine Drittperson gegen Bezahlung erbracht werden könnte. Dazu zählen allgemeine Hausarbeiten und die Betreuung von Kindern und anderen pflegebedürftigen Personen. Das persönliche Studium beispielsweise ist in diesem Sinne nicht produktiv. Mit dem Kriterium der Dritten Person grenzt sich Haushaltsproduktion als unbezahlte Arbeit klar von Freizeittätigkeiten ab.

Eine umfassende Definition von Freiwilligenarbeit lässt sich im Handbuch zur Freiwilligenarbeit finden (Schweizerischer Beobacher 2000, S. 18): „Freiwilligentätigkeit ist eine freiwillig gewählte Arbeit ohne Entlöhnung, die in bestehenden oder neu zu schaffenden Strukturen im Non-Profit-Bereich erbracht wird. Sie ist eine auf bestimmten Kompetenzen beruhende zeitlich begrenzte Leistung zugunsten Dritter, die auch dem Ausübenden einen persönlichen Nutzen gewährt und sich nicht auf den Sozial- und Pflegebereich beschränkt, sondern auch Aktivitäten in kulturellen, kirchlichen, sportlichen und politischen Bereichen umfasst.“.

Organisierte Freiwilligenarbeit wird auch formelle Freiwilligenarbeit genannt. Sie umfasst ehrenamtliche und freiwillige Tätigkeiten im Rahmen von nichtgewinnorientierten Organisationen oder Institutionen (Badelt 1991).

Informelle Freiwilligenarbeit geschieht ausserhalb des eigenen Haushalts aber immer noch innerhalb des persönlichen Umfelds (Statistik 2000). Badelt (1991) schreibt, dass diese informelle Leistungserbringungen ein Netzwerk von zum Teil gegenseitigen Hilfeleistungen schafft.

2.1.3 Mischformen

Im Handbuch des Schweizerischen Beobachters (2000) werden ehrenamtliche Tätigkeiten, Senioren-Expertentätigkeitn und bezahlte Laienhilfe als „Mischformen“ bezeichnet.

Ehrenamtliche Tätigkeiten sind der organisierten Freiwilligenarbeit zuzuordnen, können dieser aber nicht gleichgesetzt werden. Durch ihre Wahl und die oftmals leitende Position mit Arbeitgeberfunktion geniessen ehrenamtlich Tätige mehr Prestige und soziale Anerkennung als andere Freiwillige. Zudem werden ehrenamtliche Tätigkeiten oft monetär vergütet, was dem Anspruch der Freiwilligenarbeit nach Unentgeltlichkeit nicht entspricht.

Wegen der meist üblichen Entschädigung fällt auch die Senioren-Expertentätigkeit aus dem Rahmen der Freiwilligenarbeit. Rentnerinnen und Rentner, welche ihre beruflichen Fähigkeiten und Erfahrungen in Projekte einfliessen lassen, bewegen sich im Feld zwischen Arbeitszeit und Freiwilligenarbeit.

Eine weitere Mischform ist die bezahlten Laienhilfe unter der sehr unterschiedliche Tätigkeiten zusammengefasst werden. In der Regel besitzen die Laienhelferinnen und Laienhelfer erforderliche Kompetenzen aber keine spezifischen Fachkenntnisse. Ihre Arbeit wird entschädigt aber nicht eigentlich entlöhnt. Dadurch erhält diese Leistung einen stärkeren Verpflichtungscharakter als Freiwilligenarbeit.

Schliesslich wird auch das bürgerschaftliche Engagement vergütet. Menschen ohne Zugang zum ersten Arbeitsmarkt, leisten fremdbestimmte, meist unbezahlte Arbeit, als Ausgleich für den Bezug von Sozialleistungen (Elsen 2001). Diese Tätigkeiten, die über den zweiten Arbeitsmarkt vermittelt werden, rücken somit an die Stelle von Erwerbsarbeit - das Ziel bleibt die Reintegration in die normale Erwerbstätigkeit.

2.1.4 Bewertung unbezahlter Arbeit

Wie bereits erwähnt, werden unbezahlte Leistungen und Freiwilligenarbeit im Bruttosozialprodukt nicht beachtet. Mit dem 1997 in die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung integrierten Modul zur „unbezahlten Arbeit“ standen erstmals Daten zur Verfügung, welche zur monetären Bewertung der unbezahlten Arbeit verwendet werden können (BFS 1999).

Wie international üblich arbeitete das BFS mit dem Inputansatz. Dieser bewertet die ökonomische und soziale Haushaltsproduktion anhand des Inputs: Stunden, welche in die Haus- und Familienarbeit einfliessen [2]. Der Input lässt sich einerseits mit der Marktkostenmethode berechnen: Welcher Lohn müsste einer Generalistin (Generalistenansatz) oder eine Spezialistin (Spezialistenansatz) für die unbezahlte Tätigkeit bezahlt werden? Zudem kam auch die Opportunitätskostenmethode zum Einsatz: Welcher Verdienstverlust muss infolge Verrichtung der unbezahlten Arbeit in Kauf genommen werden? Hier wird vielfach davon ausgegangen, dass alle Individuen den gleichen Lohn verdienen (durchschnittlicher Marktlohn). Idealerweise würden die Löhne ermittelt, welche eine Person aufgrund ihrer sozio-demographischen Merkmale erwarten darf (potentieller Marktlohn). Im Kapitel 2.3 werden die Ergebnisse der aktuellsten BSF Studie zum Thema erläutert.

2.1.5 Dreiteilige Zeitstruktur: Arbeitszeit - Freizeit - Sozialzeit

Die Diskussion, wie die vielfältigen Arbeitsformen zugeordnet und neu bewertet werden können, hat mit der Lancierung der Sozialzeit in den 80er Jahren, eine neue Richtung erhalten. Plasch Spescha stellt der individualistischen Auffassung von Freizeit die solidarische Freiheit aus dem Blickwinkel der theologischen Ethik gegenüber. Damit drittelt er die alltägliche Zeitstruktur (Spescha 2001, S. 15): „In Analogie zur Freizeit will Sozialzeit die zeitliche Bedingung schaffen, um soziale Verantwortung im Alltag wahrnehmen zu können, und dem Einzelnen die Möglichkeit geben, sich an der Gestaltung humaner gesellschaftlicher Strukturen zu beteiligen.“. Sozialzeit würde nach Knöpfel (1998) somit alle Formen von solidarischen Leistungen,, die unentgeltlich, gemeinwohlorientiert, freiwillig oder obligatorisch in einem neuen Zeitraum jenseits der Erwerbsarbeits- und der Freizeit erbracht werde, umfassen. In Kapitel 4 folgt eine ausführliche Diskussion der Sozialzeit.

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2.2 Das Selbstverständnis der Freiwilligenarbeit in unserer Kultur

Ein durchgehender roter Faden der Motivation für Freiwilligenarbeit durch die Jahrhunderte scheint die Verwirklichung der Humanität und religiös motivierter Nächstenliebe zu sein. Nach Geser (1983) ist christliche Nächstenliebe die Grundlage zur Selbstverständlichkeit oder auch der Zwang zum Helfen. Einerseits löst Helfen ein inneres, subjektiv befriedigendes Gefühl aus. Andererseits besteht auch eine übersubjektive sittliche Verpflichtung, wobei sich allerdings die Frage stellt, ob unter diesem Aspekt die Hilfeleistung noch als freiwillig bezeichnet werden darf, da die Motivation hier nur bedingt intrinsisch ist. Eigenes Handeln kann jedoch in einen Kontext grösserer, kollektiver Aktivitäten eingeordnet werden. Davon ausgehend ist Nächstenliebe und gegenseitige Hilfe ein entscheidendes Kriterium sozialer Kultur (Knöpfel, 1998). Durch die Institutionalisierung der Freiwilligenarbeit besteht die Gefahr, dass die Einsicht der Wichtigkeit und auch Notwendigkeit von Freiwilligentätigkeit schwindet. Damit wird von den Autoren auch die heute vermehrt auftretende Unsicherheit und Zukunftsangst erklärt. Sie resultiert aus dem fehlenden Gefühl der Solidarität, das ein Gefühl des Eingebettetseins in einer Schicksalsgemeinschaft vermittelt, was wiederum notwendig ist, um sich sicher zu fühlen.

Das Ziel sollte also sein, dass durch Solidarisierung die persönliche Selbstentfaltung zufriedenstellend gelingt. Dies soll einhergehen mit einer Stärkung des Gemeinschaftsgefühls und mit einer bewussten Kontrolle oder allfälligen Einschränkung einer übertriebenen Arbeitsteilung. Im Positionspapier der Caritas (1986, S. 5) schreiben die Autoren dazu: „... in unserer arbeitsteiligen und vom ökonomischen Denken geprägten Gesellschaft wird für alle Mängel und Defizite eine differenzierte Palette von Dienstleistungen angeboten, die zu klar formulierten Bedingungen und Kosten abgerufen werden können.“

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2.3 Statistik zur Erhebung der Freiwilligenarbeit

Seit 1991 befragt das Bundesamt für Statistik jährlich 16000 Personen über 15 Jahren zu ihrer Arbeitssituation. Erstmals wurde 1997 auch das Ausmass der unbezahlten Arbeit statistisch erhoben (BFS, 1998). Bei der Umfrage handelt es sich um eine telefonische Befragung. Während eines etwa fünfminütigen Frageblocks machten die Personen der Stichprobe Aussagen zu informeller sowie organisierter unbezahlter Arbeit. Damit verfügt das Bundesamt für Statistik über bedeutend differenziertere Daten als bisher. Durch die unterschiedlichen Instrumente der Messung können die Angaben aber nur beschränkt mit anderen Ländern verglichen werden.

2.3.1 Ergebnisse der Erhebung von 1997

Fast jede dritte Person in der Schweiz übte 1997 mindestens eine nicht-institutionalisierte unbezahlte Arbeit ausserhalb des Haushaltes aus. In diesem Bereich engagieren sich Frauen (36%) stärker als Männer (24%). Frauen im Alter von 55 bis 64 Jahren geben mit 40% am häufigsten an, informelle Freiwilligenarbeit zu leisten. Gut jede vierte Person in der Schweiz übt mindestens eine ehrenamtliche oder freiwillige Tätigkeit in einem Verein, Institution oder Organisation aus. Fast die Hälfte fällt auf sportlich-kulturelle Vereine. Frauen engagieren sich häufiger in kirchlichen und sozial-karitativen Institutionen während Männer eher für politische Ämter und öffentliche Dienste tätig sind.

Aus der ökonomischen Perspektive lässt sich evaluieren, wie viel diese Tätigkeiten kosten würden, wenn sie bezahlt wären: für die gesamte Freiwilligenarbeit beläuft sich das für das Jahr 1997 auf 19,4 Mia Franken und entspricht damit 5% des Bruttoinlandproduktes der Schweiz.

2.3.2 Ergebnisse der Erhebung von 2000

23% der schweizerischen Bevölkerung führen informelle Freiwilligenarbeit aus, was ungefähr dem Ausmass der organisierten Freiwilligenarbeit entspricht (Malaguerra, 2000). Im informellen Bereich ist der Anteil der Frauen mit 29% höher als bei den Männern (17%). Im Durchschnitt wendet die gesamte Wohnbevölkerung pro Monat rund 4 Stunden für Nachbarschaftshilfe und andere Hilfeleistungen aus eigener Initiative auf. Für die im informellen Bereich Tätigen bedeutet dies 18 Stunden pro Monat. Abbildung 2.2 verdeutlicht die Verteilung des Aufwandes der Freiwilligen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung.

Abb. 2.2: Zeitaufwand für informelle unbezahlte Tätigkeit pro Monat

Im Bereich der organisierten Freiwilligenarbeit engagieren sich die Männer mit 29% häufiger als die Frauen (20%). Wie in Abbildung 2.3 ersichtlich liegt der Arbeitsaufwand der Freiwilligen mit 14 Stunden pro Monat leicht tiefer als bei den freiwillig informell Tätigen.

Abb. 2.3: Zeitaufwand für organisierte freiwillige Tätigkeiten

Das sozio-demografische Profil der informell Tätigen unterscheidet sich deutlich von demjenigen, der in organisierten Freiwilligenarbeit Engagierten. Das Bildungsniveau hat keinen entscheidenden Einfluss. In Abbildung 2.4 lässt sich gut erkennen, dass sich vor allem Rentner und Rentnerinnen bis 74 Jahren und Haus- und Familienfrauen im informellen Sektor betätigen. Auffallend ist die schwache Beteiligung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die noch zu Hause wohnen. Diese sind jedoch bei den organisierten Tätigkeiten aktiver, wie das mit der Mitarbeit in Sport- und Jugendvereinen auch einleuchtend erscheint. Ebenso erklärbar ist der hohe Anteil an freiwilligtätigen Personen, die in Ausbildung sind. Sie sind wahrscheinlich mehrheitlich der Altersstufe 15 bis 24 Jahre zuzuordnen.

Abb. 2.4: Beteiligungsquoten für informelle und organisierte Freiwilligenarbeit

Die Aufteilung der Tätigkeiten der informellen und organisierten Freiwilligenarbeit ist in den folgenden Abbildungen 2.5 und 2.6 ersichtlich. Die Angaben beziehen sich auf die Frage, in welcher Form in den letzten vier Wochen vor der Befragung Freiwilligenarbeit geleistet wurde.

Abb. 2.5: Informelle Freiwilligenarbeit, Untersuchung 2000

Abb. 2.6: Organisierte Freiwilligenarbeit, Untersuchung 2000

Deutlich wird in Abbildung 2.5 auch die Verteilung der Einsatzorte der Männer und Frauen. Die Aufteilung bleibt sich im Vergleich zur Untersuchung von 1997 gleich. Auch hier sind die Männer eher in sportlichen Vereinen und politischen Organisationen tätig, wohingegen sich Frauen eher im sozialen oder kirchlichen Bereich engagieren.

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2.4 Ehrenamtliche Arbeit in anderen Ländern

Eine umfassende Untersuchung (Saiger, 1998) zeigte, dass sich 1991 fast 50% der erwachsenen Bevölkerung der vereinigten Staaten für gemeinnützige Anliegen und Organisationen engagierten und zwar in einem Ausmass von 4,2 Stunden pro Woche. In Grossbritannien beteiligten sie 39%, in Skandinavien 40% der Bevölkerung an freiwilligen gemeinnützigen Arbeiten. Diese Zahlen sind aber kaum zu vergleichen, denn sie zeigen nicht, wie die Leute zu den Aufgaben gekommen sind, bzw. wie stark freiwillige Tätigkeit als Wert gilt und somit von den Mitbürgerinnen und Mitbürgern auch erwartet wird. Ebenso ist hier nicht ersichtlich, wie stark die Wirtschaft und der Arbeitgeber Freiwilligentätigkeit als notwendig oder gar als Nachweis einer sozialen Kompetenz miteinbezieht. Klar ist, dass organisatorische Voraussetzungen für nicht-informelle Tätigkeiten geschaffen werden müssen und dass gerade die Anerkennung von Seiten der Wirtschaft eine ganz entscheidende Rolle spielt. (Saiger, 1998)

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2.5 Wie weiter mit der Freiwilligenarbeit?

Bovay (1998) nennt drei wichtige Zukunftsstrategien der Freiwilligenarbeit:

Anreiz- und Zwangsmassnahmen: mit dem Zivildienst ist bereits eine „zwangsmässige“ Freiwilligenarbeit lanciert. Eine Frage, die in diesem Zusammenhang gestellt wird, weist in die Richtung, ob Hilfe ohne Gegenleistung überhaupt bezogen werden darf, oder ob nicht verlangt werden soll, dass man sich eine Hilfeleistung auch „verdient“. Damit wird aber die echte Freiwilligenarbeit die ja per Definition eben nicht nach einer Gegenleistung verlangt, entwertet. Die Caritas (Knöpfel 1998) unterstützt deshalb auch das Modell einer obligatorischen Sozialzeit (vgl. Kapitel 4). Spescha (2000) verweist auf Probleme bei dessen Einführung. Anstelle freiwilliger Arbeit kommt eine neue Verpflichtung. Die intrinsische Motivation wird dabei untergraben.

Legitimationskriterien: Konkurrenzrisiken zwischen freiwillig Tätigen und entlöhnt Arbeitenden müssen begrenzt werden. Eine Einsicht in die Komplementarität muss an die Stelle einer Konkurrenzierung gelangen, indem man den Freiwilligen beispielsweise Bereiche zuweist, die keine Gefährdung der professionell Tätigen darstellen. Dies heisst aber nicht, dass nicht auch die Ausbildung, Beratung und Begleitung der Freiwilligen wichtig sind, damit sie in einem guten Tätigkeitsfeld arbeiten können. Ebenso gehört dazu eine genaue Definition und Abgrenzung der Arbeit sowie eine Erarbeitung von Mindeststandards, die auch von freiwillig Tätigen erfüllt werden müssen.

Forderung nach Anerkennung: Die Praxis der Freiwilligenarbeit ist in eine Krise geraten. Erst diese hat die Diskussion entflammen lassen, wie die unbezahlte Tätigkeit anerkannt werden kann. Für Knöpfel ist dieser Wunsch nach vermehrter Anerkennung auch ein Zeichen dafür, dass der aus der Arbeit gezogene direkte oder indirekte Nutzen anscheinend nicht mehr ausreichend ist. Im Merkblatt zu Freiwilligenarbeit (2001) werden die Notwendigkeit der Mitbestimmung und Selbstorganisation und die Einsicht in die Sinnhaftigkeit der Tätigkeit als wichtigen Punkt genannt, um eine grössere Zufriedenheit und damit intrinsische Anerkennung zu fördern.

Verschiedene Autoren haben sich mit dem Problem der verminderten Bereitschaft zur Freiwilligenarbeit auseinandergesetzt. Dabei sind Modelle entstanden, die einen eigenen Zeitsektor für Arbeiten für die Gesellschaft vorsehen. Solche Modelle werden in Kapitel 4 vorgestellt. Vorerst geht es aber um die Frage, aus welchen Gründen Menschen helfen. Die Kenntnisse über die Motive sind es, die eine Intervention und Förderung von Freiwilligenarbeit erst möglich machen. Theorien zur Erklärung des Hilfeverhaltens werden im folgenden Kapitel vorgestellt.

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3. Theorien zu Hilfeverhalten und Freiwilligenarbeit

Durch die veränderte Struktur unserer Gesellschaft gibt es für viele weniger Zeit oder finanzielle Mittel, um freiwillig tätig zu sein. Warum gibt es trotzdem zahlreiche Menschen, die bereit sind, selbstlos anderen zu helfen? Ist es wirklich ein selbstloses, altruistisches Handeln? Diese Fragen richten sich an, allenfalls auch versteckt wirkende, Motive des Helfens. Aus der Bemühung, Freiwilligenarbeit aufrecht zu erhalten, folgt die Überlegung, ob es notwendig wird, diese zu institutionalisieren, oder ob es genügend Motive gibt, die einen Menschen „von sich aus“ zum Helfen anregen. Im folgenden Kapitel wird diesen Fragen nachgegangen, und versucht, genauer zu erläutern, welche unterschiedlichen Ansporne die Menschen zum Helfen und freiwilligen Einsatz oder Engagement haben können, um daraus Interventionsmöglichkeiten abzuleiten.

Diese Überlegungen führen ins Gebiet der Psychologie. Die Erforschung des Hilfeverhaltens in Notsituationen erfolgte aus einem tragischen Grund (Bierhoff 1980): In New York wurde 1964 eine junge Frau auf offener Strasse mit Messerstichen getötet. 38 Menschen machten Zeugenaussagen, hatten den Vorfall also beobachtet, niemand jedoch war zu Hilfe geeilt. Dieses Verhalten der unterlassenen Hilfeleistung löste eine Welle von Untersuchungen aus, in der verschiedene Forscher versuchten, ein solches Phänomen zu erklären.

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3.1 Altruismus

Barash (zitiert nach Harbach, 1992, S. 131) definiert Altruismus in folgender Weise: „(...) ein Verhalten, das die darwinische Eignung des Handlungsurhebers mindert, während sich die Eignung des Handlungsempfängers erhöht“. Wilson (zitiert nach Harbach, 1992) betont, dass bewusste sowie auch unbewusste Auslöser zu altruistischem Handeln führen können. Die Motivation zu Altruismus ist nach diesen Definitionen eine intrinsische.

In der Soziobiologie wird der Altruismus mit Darwin erklärt. Gegenseitige Hilfe bis hin zu Aufopferung kann der Arterhaltung nützlich oder sogar dazu notwendig sein. Es wird in der heutigen Diskussion davon ausgegangen, dass zu einem Fortbestand einer Art eine Gesamteignung, also sowohl egoistische und altruistische Adaptionen, vorliegen muss. Das beste Verhalten für ein Individuum hängt demnach davon ab, wie sich die Mehrheit der Population verhält.

Das Modell der „evolutionsstabilen Strategie“ (ESS), das von Hamilton skizziert und schliesslich von Maynard Smith ausformuliert wurde (Harbach 1992), wird heute von vielen Verhaltensbiologen unterstützt. Bei diesem Modell wird nicht nur der eigene Vorteil des Individuums betrachtet, sondern die Auseinandersetzung zwischen Individuen. Der Kerngedanke des ESS-Modells wurde von Georg Simmel bereits 1892 formuliert (zitiert nach Harbach, 1992, S. 147): „(...) [dass] jede Gruppe eine Anzahl Kollektivgebilde innerhalb ihrer züchten muss, welche in solchem Masse den Frieden ihrer Mitglieder untereinander fordern, wie das nothwendige quantitative Verhältnis von Kampf und Frieden innerhalb des Ganzen als günstig erscheinen lässt.“ Nach dieser Theorie erscheint es verständlich, dass es in einer Gesellschaft Individuen gibt, die sich freiwillig engagieren und andere, für die dies nicht in Frage kommt. Solches Verhalten ist das einzig evolutionsstabile.

Neben der Verwandtschaftstheorie (es wird eher geholfen, je näher verwandt, da damit eigenes Genmaterial am besten weitergegeben werden kann) gibt es die Theorie des reziproken Altruismus oder sanften Altruismus. Helfen verläuft dabei günstiger (es ist für das Individuum selber erfolgsversprechender), wenn der Hilfeempfänger eine hohe Lebenserwartung hat, die Art eine niedrige Dispersionsrate hat und ein hoher Grad an Abhängigkeit besteht. Somit nützt auch altruistisches Verhalten langfristig betrachtet. Gouldner (zitiert nach Harbach, 1992, S. 162) hat diese Norm der Reziprozität genauer analysiert und daraus zwei Minimalanforderungen entwickelt. „Man sollte denen helfen, die einem geholfen haben, und man sollte die nicht verletzen, die einem geholfen haben.“

Reziproker Altrusimus entpuppt sich als eine Form des Egoismus. Trivers (zitiert nach Harbach, 1992) postuliert, dass der Altruismus des Menschen vor allem von diesem Typ ist.

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3.2 Erklären von Helfen anhand von Theorien

Ein grundlegendes Problem beim Untersuchen von Hilfeverhalten ergibt sich aus den unterschiedlichen Situationen, die als Helfen betrachtet werden. Es ist in einer solchen Bandbreite beobachtbar, dass es kaum möglich ist, einen gemeinsamen Nenner zu finden. Die folgende Auflistung soll einen kleinen Einblick geben (Schneider 1988):

  • Abgeben von Süssigkeiten

  • Mitnehmen von Anhaltern

  • Blut spenden

  • Geld spenden

  • auf ein Stöhnen reagieren

  • Spielzeug ausleihen

  • Türe öffnen, um beidseitig beladene Person durchzulassen

  • auf einen Verlust (z.B. Geld) aufmerksam machen

  • Organe spenden......

Die Gültigkeit der Erklärungen mit Hilfe von Theorien erstreckt sich zudem nicht auf alle Gebiete und Situationen. Deshalb ist es notwendig, auch die Situationsbezogenheit von allfälligem Hilfeverhalten zu beachten.

Betrachtet man die Vielfalt der Situationen in denen geholfen wird, bzw. werden kann, lassen sich verschieden Merkmale unterscheiden wie die Zahl der Personen, die Eindeutigkeit der Notlage, die Fähigkeit des Hilfeleistenden oder auch das Ausmass der Gesamtbelastung .(Schneider 1988)

3.2.1 Helfen als interne Belohnung

Am ehesten lässt sich freiwilliges Helfen festmachen mit den Elementen Freiwilligkeit, Nutzen des Partners, Uneigennützigkeit (Schneider 1988). Man kann freiwilliges Helfen als ein Verhalten bezeichnen, bei welchem der eigene Nutzen nicht beachtet wird, sondern das Wohl eines anderen Menschen gefördert wird. Dies würde altruistischem Verhalten nahekommen, auch wenn es nicht ausschliesst, dass einem das Verhalten längerfristig auch zum Vorteil werden kann. Auch Macauley & Berkowitz (1970) postulieren, dass mit dem Helfen ein Verhalten gezeigt wird, das den Nutzen eines anderen Menschen anstrebt, ohne dass damit Erwartungen einer externen Belohnung verbunden wäre. Sie schliessen also eine interne Belohnung des Hilfeverhaltens nicht aus. „Zahlreiche Autoren gehen sogar explizit davon aus, dass Helfen mit der Hoffnung auf eigene Vorteile geschieht.“ (Schneider 1988, S. 9).

3.2.2 Helfen aus moralischer Verpflichtung und Beachtung sozialer Normen

Durch die Aktivierung von persönlichen Normen und Werten erfährt das Individuum das Gefühl der moralischen Verpflichtung zu helfen.

Das Gefühl der moralischen Verpflichtung zu helfen, kann als eine Sanktion von innen verstanden werden und erfolgt über eine Abfolge verschiedener Schritte. Am Anfang stehen allgemeine soziokulturelle Werte. Durch auf bestimmte Situationen bezogene Spezifikationen werden sie, ausgelöst durch soziale Erwartungen, zu einer sozialen Norm. Das Individuum modifiziert diese Erwartungen und macht sie zu personalen Normen und damit zu Selbsterwartungen. Sobald diese persönlichen Normen aktiviert werden, lösen sie ein Gefühl der moralischen Verpflichtung aus. (Schneider 1988)

Eine Theorie, Hilfeverhalten zu erklären, richtet sich an die Beachtung sozialer Normen. Normen werden verstanden als Verhaltensrichtlinien, die für die Mitglieder einer sozialen Gruppe gelten; überwacht werden diese Normen durch Bestrafung und Belohnung durch die Mitglieder. Davon ausgehend, dass sozial verantwortliches Handeln und Nächstenliebe in unserem Kulturkreis als „Lebensziel“ gelten und somit einen sehr hohen Wert haben (Geser 1980), liegt eine normorientierte Erklärung von Helfen nahe. Geltende Normen sind soziale Verantwortung, die Norm der Gegenseitigkeit, die Austauschtheorie (Nutzen oder Kosten sollen ausgleichend wirken, wo ein Ungleichgewicht herrscht) und die Norm einer gerechten Welt (jeder bekommt, was er verdient, was dazu führt, dass einem „unschuldigen“ Opfer eher geholfen wird) (Schneider 1988).

Darley und Latané (1970) wenden sich jedoch entschieden gegen die normzentrierte Erklärung von Helfen. In verschiedenen Experimenten zeigen sie auf, dass in Situationen verschiedenste Normen als Erklärung beigezogen werden, die sich sogar widersprechen können. Nur im Nachhinein wird also eine Erklärung abgegeben, die aber nichts über den Auslöser des Verhaltens aussagt.

3.2.3 Nutzenmaximierung

Eine andere Theorie bezieht sich auf die Hilfeleistung als Folge der Nutzenmaximierungstheorie in Anlehnung an den Utilitarismus von Bentham (Schülein & al 1994). Helfen erfolgt hier, wenn Helfen höhere Erträge als Nicht-Helfen abwirft. Zu beachten dabei ist, dass die Kosten-Nutzen-Rechnung (Ertrag - Kosten/Aufwand) subjektiv erfolgt und damit in einer gleichen Situation nicht unbedingt alle gleich handeln müssen. Darley und Latané (1970) zeigen dies in ihren Untersuchungen, in denen Leute auf der Strasse um Verschiedenes gebeten wurden. Sie waren eher breit, Auskunft über die Uhrzeit zu geben, als den eigenen Namen zu verraten oder Busgeld zu leihen.

3.2.4 Helfen als Folge von Lernprozessen

Ein weiterer Ansatz geht davon aus, dass Helfen eine Folge von Lernprozessen ist. Ein Problem entsteht dabei, wenn es darum geht, Altruismus und Verstärkungslernen unter einen Hut zu bringen. Altruismus zeichnet sich ja gerade dadurch aus, dass er eben keine externe Verstärkung braucht. Das Lernen am Modell (vormachen - nachmachen) ergab in Untersuchungen verschiedene signifikante Lernerfolge, doch die Frage bleibt, warum Personen auf diese Weise Helfen lernen, bzw. dieses Verhalten übernehmen. Erklärungsansätze weisen auf die Erinnerung an die soziale Verantwortung hin oder das Aufzeigen, wie in mehrdeutigen Situationen geholfen werden könnte, was zu einem Nachahmungseffekt führt.

3.2.5 Helfen als Problemlöseprozess

Helfen ist nicht eine momentane, spontane und damit kurzfristige Handlung sondern ein Prozess. Schneider (1988) postuliert ein eigenes Modell, in dem er das Helfen als Problemlöseprozess erfasst. Abbildung 3.1 zeigt das Modell schematisch auf. Dass in bestimmten Situationen auch der Verzicht von Hilfestellung das angepasste Verhalten sein kann, wird durch die wiederholten Rückfragen ersichtlich.

Abbildung 3.1: Helfen als Problemlöseprozess nach Schneider

In einem ersten Schritt wird hier bei einer Situation oder einem Ereignis entschieden, ob es sich um einen Notfall handelt oder nicht. Als Hilfe für diese Entscheidung werden situative Einflüsse und personale Faktoren wirksam. Wird die Situation als Notlage identifiziert, erfolgt in einem zweiten Schritt die Frage nach den Möglichkeiten der Bewältigung. Die Wahl der Bewältigungsstrategie kann sich auf Ressourcen der Person beziehen (Fähigkeiten, Einschätzung der Lage, Zeit) oder abhängig sein von materiellen oder sozialen Ressourcen der Umwelt. Je nachdem erfolgt eine Hilfestellung oder sie wird eingestellt, weil nicht die notwendigen Eingriffsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Nach erfolgter Hilfestellung, bzw. während der Hilfestellung sind eine wiederholte Kontrolle des Erfolgs und der Bewältigungsmöglichkeiten sowie eine erneute Lageeinschätzung notwendig, um möglichst angepasst helfen zu können.

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3.3 Interventionsmöglichkeiten zur Förderung der Freiwilligenarbeit

An dem vorangehenden Modell (Abbildung 3.1) lassen sich die Interventionsmöglichkeiten gut herauslesen. Es gibt in diesem Vorgang des Helfens verschiedene Stellen, um den Helfenden zu unterstützen. Will man die Freiwilligenarbeit stärken, müssen die Helfenden in ihren personalen Eigenschaften oder Fähigkeiten gefördert oder ein Umfeld geschaffen werden, das Einflüsse für das Helfen positiv fördert und ermöglicht. Ganz konkret könnte dies zum Beispiel eine Fahrspesenunterstützung sein (materielle Ressourcen) oder ein Weiterbildungsangebot für freiwillig Tätige (Fähigkeiten der Person) oder eine Sensibilisierung für Notlagen von Mitmenschen.

Ebenso kann es förderlich sein, die interne Belohnung des Helfens zu betonen, da dies bei vielen Freiwilligen als Motiv für freiwilliges Engagement gilt. Hess und Nadai (1996) unterscheiden drei Helfertypen mit unterschiedlichen Motiven. Die eine Gruppe sucht durch ihre Tätigkeit soziale Integration; sie erachten das Eingebundensein und Nützlichsein als interne Belohnung. Die Helfenden dieser Gruppe in ihrem Gefühl zu stärken, ist sicherlich erfolgversprechend für die Freiwilligenarbeit. Eine zweite Gruppe, die Autoren bezeichnen sie als die „Engagierten“, wollen mit der Freiwilligentätigkeit ein empfundenes Defizit in anderen Lebensbereichen kompensieren. Diese Personen brauchen eher die externe Bestätigung, dass ihre Arbeit sehr hilfreich und wertvoll ist. Daraus entsteht dann die innere Befriedigung und damit interne Belohnung. Die dritte Gruppe bezeichnen Hess und Nadai als „Elite“: Sie handeln vor allem aus gesellschaftsethischen Gründen und sind deshalb auch am meisten auf externe Belohnungen und Anerkennung angewiesen, da sie ihr freiwilliges Engagement ja gerade für das Bild in der Gesellschaft und weniger aus innerer Verpflichtung oder Antrieb ausführen.

Durch die weniger starke Bindung an die christliche Ethik in der heutigen Gesellschaft könnte die normative und moralische Verpflichtung zum Helfen geschwächt werden. Hier ist eine Stärkung der Normen notwendig, gerade auch durch Vorbilder, die zur Nachahmung anregen, was an die Theorie des Helfens als Lernprozess anknüpft.

Die Frage bleibt bestehen, ob eine gezielte Förderung der Freiwilligkeit geschehen müsste, ob dies früher automatisch klappte und allenfalls die damit verbundene Frage, warum es sich geändert haben könnte. Nicht zu vergessen ist jedoch, dass auch Freiwilligenarbeit unerwünschte Nebenwirkungen haben kann oder Probleme schürt, die in der heutigen Zeit angegangen werden müssen. Im folgenden Unterkapitel wird darauf näher hingewiesen.

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3.4 Nebenwirkungen und Probleme der Freiwilligenarbeit

Neben der Industrialisierung zeigt auch die zunehmende Individualisierung Auswirkungen auf das Hilfeverhalten (Geser 1983). Möglichkeiten und Chancen zu wirksamem Helfen verringern sich durch die grössere Unsicherheit wer, wann, was wünscht. Hilfesuchende und Hilfeempfänger sind als Menschen, die mit ihrem Leben nicht zu Rande kommen, stigmatisiert. Zudem müssen Helfende zunehmend Dinge tun, die ihren Werthaltungen widersprechen.

Bovay (1998) erwähnt die entstandenen negativen Nebenwirkungen, die durch die zunehmende Verberuflichung der sozialen Arbeit entstanden sind. So trägt sie beispielsweise zur Abwertung des alltäglichen Helfens bei, was schliesslich zu einer veränderten Bereitschaft der direkten Hilfe führt. Zudem fördern Professionelle tendenziell eine Überbewertung von Problemen. Viele Freiwilligen kommen sich ausgenutzt vor, wenn sie weiterhin unentgeltlich helfen neben der zunehmenden Zahl der bezahlt Arbeitenden. Professionelle werfen den Freiwilligen jedoch vor, es fehle ihnen oft an Diskretion und dem notwendigen ethischen Verantwortungsgefühl. Zudem müssen sich Freiwillige den Vorwurf anhören, dass sie sich selber helfen wollen und auf Prestige aus sind. (Bovay 1998)

Wallimann (2001) betont, dass Freiwillige durch ihre eher unverbindliche Bereitschaft zur Hilfe wählen können, wo und wie sie helfen möchten, für die Professionellen bleiben dann diejenigen Arbeiten, die von Freiwilligen nicht ausgeführt werden wollen.

Eine begründete Gefahr von Seiten der Freiwilligen besteht nach Mathy & Fischer (1986) darin, dass Arbeit, die nicht bezahlt wird, in der heutigen Zeit, wo vieles über Geld errechnet wird, nichts mehr wert zu sein scheint. Gerade deshalb wünschen die Autoren, dass Freiwilligenarbeit mehr Beachtung, Wertschätzung und Dank erhalten soll.

In verschiedenen Institutionen arbeiten Professionelle und Freiwillige gemeinsam und erledigen die selben Arbeiten. Viele der Tätigen verfügen ebenfalls über berufliche Qualifikationen, arbeiten aber dennoch freiwillig und damit unbezahlt. Im sozialen Bereich wird ein grosser Teil der Freiwilligenarbeit von Frauen geleistet. Durch diese unbezahlte Tätigkeit bleiben die Frauen im traditionellen Bild der unbezahlten Frauenarbeit haften. Freiwillige werden manchmal als billige Arbeitskräfte „missbraucht“. Die Wertschätzung der Arbeit erscheint nicht so wichtig, „denn die kommen ja freiwillig“. In der Umfrage an verschiedenen sozialen Institutionen, gaben viele Organisationen an, dass der Grund für die unbezahlte Arbeit Finanzmangel sei! Die finanzielle Lukrativität der Freiwilligenarbeit für den Arbeitgeber kann dazu führen, dass lieber Freiwillige eingesetzt werden und somit ein notwendiger Stellenausbau wegfällt. (Mathy & Fischer 1986)

Schliesslich muss man sich auch die Frage stellen, ob somit Freiwilligenarbeit nur etwas für Privilegierte sei, da finanzielle und zeitliche Verfügbarkeit eine unerlässliche Voraussetzung ist für freiwillige Tätigkeiten. Anfangs der 90er-Jahre besetzten noch 47% der schweizerischen Bevölkerung ein Ehrenamt; im Jahr 2000 sank dieser Prozentsatz auf 28% (Merkblatt zu Freiwilligenarbeit, 2001). Als Grund wird die Einbindung der Frauen der Mittelschicht in bezahlte Arbeiten angegeben, die notwendig wurde, um die Existenz zu sichern. Die allgemein lückenhafte Datenlage zu Freiwilligenarbeit vor 1997 macht es jedoch schwierig, sich ein umfangreiches Bild zu machen.

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3.5 Wert der Freiwilligenarbeit

Aus gesellschaftlicher Sicht hat die Freiwilligenarbeit eine grosse Bedeutung. Viele Freizeitveranstaltungen wären nicht oder nur eingeschränkt durchführbar. Bei Parteien könnte sich ohne freiwilliges Engagement nur noch Finanzkräftige zu Wort melden und die Lebensqualität würde ohne informelle Hilfeleistungen in Familie und Nachbarschaft massiv eingeschränkt. Das Ziel sollte also sein, dass Freiwilligenarbeit wieder attraktiver wird. Sozialbiologen (vergl. Kapitel 3.1) postulieren dies radikal. Smith (Harbach 1992) meint, dass eine lebensfähige und stabile Gesellschaft ohne freiwillig Tätige gar nicht möglich ist. Auch im Positionspapier der Caritas (Knöpfel 1998) und in der Broschüre zur Freiwilligenarbeit des Bundesamtes für Statistik (2000) wird betont, dass viele der freiwillig ausgeführten Tätigkeiten gar nicht durch Erwerbsarbeit ersetzt werden können und damit unentbehrlich bleiben. Freiwilligenarbeit ist nach wie vor wichtig. Meist sind es Freiwillige, die Nöte rechtzeitig entdecken und der Gesellschaft unermüdlich vor Augen führen. Die vor allem aus dem Mittelstand stammend und im sozialen Bereich aktiven Frauen erbringen qualitativ hochstehende Dienstleistungen, die von Erwerbstätigen gar nicht in diesem Umfang realisiert werden könnten. Im aktuellen gesellschaftlichen Kontext verweisen die Autoren auf die zunehmende Zahl der Arbeitslosen, die durch fehlende finanzielle Mittel auf Unterstützung, die nicht bezahlt werden muss, angewiesen sind. Ebenso betrifft dies den Strukturwandel der Familie und die Zunahme der älteren Bevölkerung. Viele soziale Aufgaben, die früher selbstverständlicher von der Familie getragen worden sind, werden heute zunehmend ausgelagert. Ein Sozialstaat ist nur durch die Ergänzung durch Freiwilligenarbeit zur Erwerbsarbeit haltbar (Kissling 1997). Ebenso betonen die Autoren, dass Freiwilligenarbeit neben den sozialen Kontakten, den sich engagierenden Menschen eine Zeitstruktur, einen Lebenssinn und damit eine persönliche Bestätigung gibt. Unsere christliche und demokratische Kultur ist auf Freiwilligenarbeit angewiesen. Ob diese Ziele nicht auch in einer Erwerbsarbeit erreicht werden könnten, bleibt in dieser Schrift unbeantwortet.

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4. Modelle der Sozialzeit

In einer Zeit der zunehmenden Arbeitslosigkeit und Niedriglöhnen, geprägt von einschneidenden Veränderungen und schnellem Wandel, wo es für viele Familien auch unumgänglich wird, dass beide Partner Geld verdienen, bleibt immer weniger Zeit für Hilfeleistungen. Die Ethiker Plasch Spescha und Hans Ruh haben deshalb das Modell der Sozialzeit vorgeschlagen, das mit einer einschneidenden Änderung der Zeiteinteilung diesem Abbau der freiwilligen Tätigkeiten entgegenwirken soll.

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4.1 Das Modell von Plasch Spescha

Plasch Spescha fordert in seinem Artikel im Tages-Anzeiger (1999) „Zeitwohlstand statt Güterwohlstand!“

Er begründet seine Forderung damit, dass immer mehr Menschen unglaublich viel an ihrer Erwerbsstelle leisten müssen und dennoch ständig unter dem Druck leben, nie genau zu wissen, ob sie an dieser Stelle weiter arbeiten können. Daneben gibt es viele Arbeitslose, die nur noch mit grossen Schwierigkeiten eine neue Erwerbsstelle finden. Deshalb gehören für Spescha zu einer zukunftsweisenden Gesellschaft eine gerechte Verteilung der Erwerbs- und Nichterwerbsarbeit. Dies ist für ihn jedoch nicht ausreichend. Ebenso sind genügend echte Freizeit und auch Sozialzeit für ein gelingendes Zusammenleben notwendig.

Auf die Idee der Sozialzeit ist Spescha (2001) in den Jahren 1975/76 gekommen, unter anderem im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf seine Dissertation über „Arbeit und Freizeit“. An der Schnittstelle zwischen Freizeit und Arbeitszeit stellt der Autor die Sozialzeit. Alle sollten neben der notwendigen Arbeitszeit die Möglichkeit haben, das Menschsein zu entwickeln und zu fördern. Der Sinngehalt der Arbeit ist die Befriedigung der notwendigen Bedürfnisse, derjenige der Freizeit die Freiheit. Aus dieser Perspektive soll mit der Sozialzeit das vorhandene Defizit der sozialen Verantwortung gedeckt werden. Sie soll also ein Zeitabschnitt sein, der dazu da ist, Verantwortung in der Gesellschaft wahrzunehmen. Sie gilt in gleichem Masse für Männer wie für Frauen. Spescha unterscheidet drei verschiedene Bereiche der Freiwilligenarbeit, die im Rahmen der Sozialzeit gelten. Die Auflistung in Tabelle 4.1 macht deutlich, dass Sozialzeit zwar begrifflich, nicht aber inhaltlich, etwas Neues darstellt. Es zeigt, dass die Sozialzeit bis anhin vernachlässigt worden ist, weil kein Begriff zugeordnet werden konnte, der mit der Freizeit und Arbeitszeit gleichbedeutend gilt.

Politische Beteiligung

Mitwirkung in:

  • Parteien

  • Gewerkschaften

  • Kirchen

  • Elternvereinigung

  • Gesellschaftliche Bewegung

Soziale Hilfe

  • Innerfamiliäre Betreuung

  • Nicht organisierte Nachbarschaftshilfe

  • Freiwillige Mitarbeit in sozialen und karitativen Organisationen

  • Soziale Selbsthilfe

Dienstleistungen im Katastrophenfall

  • Feuerwehr

  • Zivildienst

  • Militärdienst

  • Umweltdienst

Tabelle 4.1: verschiedene Bereiche der Sozialzeit

Nicht zu vergessen ist in diesem Modell aber verständlicherweise die Konsequenzen für den Zeithaushalt. Die Einführung der Sozialzeit bringt eine Verkürzung der Normalarbeitszeit von 20 bis 25 Stunden mit sich (Spescha 1999), wie das auch Hans Ruh in seinem Modell postuliert. Beide Autoren reagieren damit auf die schwierige Situation in der Arbeitswelt. Sie lässt sich nicht nahtlos in den ökonomischen Kreislauf von Produktion und Konsum eingliedern. Die Institutionalisierung der Sozialzeit ist ein Projekt über mehrere Jahrzehnte.

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4.2 Das Modell von Hans Ruh

Durch Problemdruck, wie unvorhergesehene Arbeitslosigkeit oder die wirtschaftliche Lage, durch neue Bedürfnisse, Trends, neue Werte aber auch technologische Möglichkeiten muss über neue Arbeitszeitmodelle nachgedacht werden. Viele soziale, kulturelle, geistige und menschliche Dienstleistungen sind verschwunden, weil sie zu teuer geworden sind. Freiwilligenarbeit wird weniger selbstverständlich. Gerade auch durch die ansteigenden Arbeitslosenzahlen wurden Reaktionen notwendig und neue Lösungsansätze gesucht. Diese Denkperspektive bezeichnet Hans Ruh (1995) als „Tätigkeitsgesellschaft“. Er beschreibt in seinem Buch „Anders, aber besser“ verschiedene Strategien zur Überwindung der Arbeitslosigkeit. Auch hier verweist er also auf einen entscheidenden Ausgangspunkt: die steigenden Arbeitslosenzahlen, auch wenn diese in der Schweiz im Vergleich zu Deutschland nicht so grosse Ausmasse annahmen.

Hans Ruh geht vom Modell von Plasch Spescha aus. Die Übernahme sozialer Verantwortung soll neben Arbeitszeit und Freizeit genauer festgelegt werden. Er ist einer der ersten Autoren, der die Sozialzeit mit der Freiwilligenarbeit verbindet (Spescha 2001). Hans Ruh (1995) erwähnt fünf Lösungsansätze, die nun genauer erklärt werden.

4.2.1 Neue Aufteilung der menschlichen Tätigkeitszeit

Die Zweiteilung von Arbeits- und Freizeit ist historisch gewachsen und nicht unveränderbar vorgegeben. Freizeit ist gar erst eine Erfindung des ausgehenden 19. Jahrhunderts. Erst in den Dreissigerjahren des 20. Jahrhunderts tritt das Wort „Freizeit“ erstmals in Wörterbüchern auf (Spescha 2001). In der Hochkonjuktur der Nachkriegszeit erfolgte dank der Einführung der 5-Tage-Woche und der Verlängerung der Ferien ein „Aufschwung“ der Freizeit. Es spricht also nach Ruh (1995) nichts dagegen, diesen Dualismus zu überdenken und in unserer Zeit differenzierter zu gestalten. Eine erste Neueinteilung sieht der Autor in der Dreiteilung von Arbeitszeit, Tätigkeitszeit und Freizeit. Der zentrale Bereich der Tätigkeitszeit besteht in der Nützlichkeit der Tätigkeit für die Gesellschaft und soll zugleich auch in der Sinnerfahrung für das Individuum oder die Gruppe einen Beitrag leisten. Eine differenziertere Konzeption umfasst sieben Aspekte:

Freizeit: dazu gehören Urlaub, Zeit zur Erholung und Kompensation zur monetarisierten Arbeit

Monetarisierte Arbeit: eine Halbtagestelle für Mann und Frau soll nach Ruh die Norm sein, ohne dass dies jedoch als fixe Regel gelten muss

Eigenarbeit: möglichst viel sollte wieder vermehrt in Eigenarbeit gemacht werden; Ruh zählt hierzu verschiedene Reparaturarbeiten, Tätigkeiten für die Gesundheit, Nahrungsbeschaffung, Haushalt, Bildung, Wohnungsbau, Kultur...

Obligatorische Sozialzeit

Informelle (freiwillige) Sozialzeit: dazu zählen ehrenamtliche Tätigkeiten, Nachbarschaftshilfe und zum Beispiel Verwandtenbesuche

Ich-Zeit: dieser Teil ist reserviert für sportliche Tätigkeiten, Pflege der Gesundheit, kulturelles Angebot, Religion

Reproduktionszeit: Ruh fasst in diesem Aspekt all die Tätigkeiten zusammen, die die Entwicklung, Betreuung, Erziehung und Pflege zukünftiger Generationen betreffen

Die Übergänge zwischen den verschiedenen Aspekten sind fliessend.

4.2.2 Entkoppelung von Arbeit und Lohn

Weil es heute nicht mehr für alle möglich ist, ihren Lebensunterhalt zu sichern, ist es für Ruh (1995) in einem Sozialstaat notwendig, mit einem Sockelbetrag diese Sicherung zu regeln. Wenn bedacht wird, dass es Leistungen gibt, die nicht mit Lohn bewertbar sind, ist das geltende Lohnreglement immer ungerecht. Auch bei Behinderungen oder Suchtkrankheiten ist es oft nicht möglich, genau auszumachen, wie viel Verantwortung die Person selber zu tragen hat. Hans Ruh schlägt deshalb einen Grundlohn für alle von ca. 1500 Fr. vor (Betrag von 1995). Vorteile sieht der Autor darin, dass damit Ressourcen offen bleiben für sinnorientierte Tätigkeiten, eine ständige Verbesserung der Aussichten für weniger Privilegierte und damit verbunden eine Verbesserung der allgemeinen Lebensverhältnisse. Er verschweigt aber auch nicht, dass dies zu einer Verminderung der Leistungsbereitschaft führen könnte. Der Gefahr eines Rückganges der Verantwortlichkeit muss in der Bildung mit der Erziehung zu Verantwortung und Selbstverantwortung entgegengetreten werden.

4.2.3 Anreize und Motivation fördern

Die obligatorische Sozialzeit umfasst drei Jahre für jeden Mann und jede Frau. Das erste Jahr wird mit ca. 20 Jahren absolviert, ein zweites in Form von Wiederholungskursen, das dritte in Blöcken vor oder nach der Pensionierung. Die meisten Arbeiten liegen im sozialen Bereich, dürfen diese Berufe aber nicht konkurrenzieren. Dazu kommen Betreuungsdienste in der Familie, Unterhalt von Sportklubs, Arbeiten im Rahmen von Abfallrecycling oder auch Militärdienst.

4.2.4 Nachhaltigkeit

Ruh (1995) betont die Wichtigkeit, dass Arbeiten in vollständigen Kreisläufen ablaufen und damit möglichst wenig Abfall produziert wird. So können gefährliche Abfallberge und damit verbunden neu auftauchende „Wohlstandsprobleme“ wenigstens teilweise eingedämmt werden. Einen solchen unvollständigen Kreislauf zu ergänzen und zu vervollständigen (Abfallsortierung) wäre auch ein anrechenbarer Teil der obligatorischen Sozialzeit.

4.2.5 Neue Koalitionen und Ausrichtung auf regionale Ziele

Wichtig sind in einer umstrukturierten Zeiteinteilung auch Überlegungen zu flexibleren Teilzeitmodellen. Es braucht mehr Freiräume von Mitarbeitern, bessere Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Beteiligung auch in Innovationsprojekten, damit die Arbeitenden nach wie vor den Sinn und die Wichtigkeit ihrer Arbeit erkennen können. Auf der Ebene der Unternehmerstrategie sind die Verbesserung der Akzeptanzbedingungen für sinnvolle und ökologisch vertretbare Produkte notwendig. Dazu gehören auch Konzepte für langfristiges Gewinnstreben oder das Unterlaufen der internationalen Konkurrenzbedingungen durch Konzentration auf regionale Märkte.

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4.3 Zusammenfassung

In beiden Modellen erscheint die Dringlichkeit der neuen Aufteilung der Arbeitszeit. Spescha und Ruh sind sich einig, dass in der heutigen Zeit der Dualismus von Arbeitszeit und Freizeit nicht mehr ausreichend ist. Die Sozialzeit umfasst Arbeiten, die zum Wohl der Gemeinschaft sind und die soziale Verantwortung sowie das soziale Wirken des Menschen fördern und entwickeln.

Die Caritas begrüsst in ihrem Positionspapier zur Freiwilligenarbeit eine Einführung von Sozialzeit (Knöpfel 1998). Der Sozialzeit-Ausweis, der im nächsten Kapitel vorgestellt wird, soll ein Zeichen in die Richtung der Anerkennung von freiwillig geleisteter Arbeit setzen.

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5. Anerkennung von Nichterwerbsarbeit: Der Sozialzeit - Ausweis

Aus Kapitel 2.3 geht hervor, dass die statistische Erhebung unbezahlter Arbeit noch in ihren Kinderschuhen steckt. Und doch leistet sie durch das Aufzeigen unbezahlter Arbeiten bereits einen wertvollen Beitrag zur verstärkten Anerkennung derselben. Wie Bundesrätin Ruth Dreifuss sagt: „Wenn schon unbezahlt, dann wenigstens nicht unbemerkt.“ (Bürgisser 2001, S. 9). Die folgenden Kapitel beschreiben Aufgaben, welche Organisationen und die öffentliche Hand zusätzlich übernehmen können, wenn es darum geht, die gesellschaftlich notwendige, unbezahlte Arbeit zu honorieren. Auf den Sozialzeit-Ausweis wird dabei näher eingegangen.

5.1.1 Standards der Freiwilligenarbeit

Aus der Vielfalt der in Kapitel 3 erläuterten Motive, Freiwilligenarbeit zu leisten, lassen sich ebenso viele „Währungen“ ableiten, mit denen persönliche Anerkennung, Verbundenheit und Wertschätzung gegenüber Freiwilligen ausgedrückt werden können. Bereits vor einigen Jahren wurden deshalb von der BENEVOL Schweiz Standards der Freiwilligenarbeit entwickelt. Gemäss dem Handbuch zur Freiwilligenarbeit des Sozialdepartements der Stadt Zürich dienen sie der Aufwertung der Nichterwerbstätigkeit (Schweizerischer Beobachter 2000, S. 35):

Anerkennung der Freiwilligenarbeit: Freiwillige haben ein Anrecht auf persönliche und öffentliche Anerkennung ihrer Leistung. Freiwilligenarbeit braucht zeitgemässe Rahmenbedingungen. Als geeignete Formen der Anerkennung speziell zu erwähnen sind der Sozialzeit-Ausweis, eine grosszügige Spesenregelung sowie die Übernahme von Weiterbildungskosten durch die Institution. Weitere Anerkennungsformen sind: Einladung zu einem jährlichen Essen, Ausflüge, Geschenke und Karten zum Geburtstag und Jahreswechsel.

Arbeitsbedingungen: Freiwillige oder ehrenamtliche Arbeit soll in der Regel nicht mehr als vier bis sechs Stunden pro Woche in Anspruch nehmen. Freiwillige sollen eine Mitsprachemöglichkeit bei der Ausgestaltung ihrer Aufgabe haben. Der Zugang zur Infrastruktur (Räume, Fotokopierer etc.) soll gewährleistet sein.

Begleitung der Freiwilligen: Einsatzinstitutionen benennen eine Ansprechperson für die freiwilligen. Ihre Aufgabe ist es, die Freiwilligen einzuführen, zu begleiten und zu unterstützen sowie deren Interessen innerhalb der Institution zu vertreten. Den Freiwilligen sollte die Möglichkeit zu Erfahrungsaustausch in Gruppen angeboten werden.

Einsatzvereinbarung: Es empfiehlt sich auch bei kleineren Einsätzen, gegenseitige Erwartungen und Vereinbarungen (u.a. Art und Umfang des Einsatzes) schriftlich festzuhalten und die Dauer oder Fortsetzung des Einsatzes regelmässig zu besprechen.

Auswertung der freiwilligen Arbeit: Freiwilligenarbeit soll ausgewertet werden. Das regelmässige Gespräch - einzeln oder angeleitet in Gruppen - dient dem Erfahrungsaustausch, der gegenseitigen Unterstützung und der Auswertung der geleisteten Arbeit.

Spesenregelung und Versicherung: Freiwilligenarbeit ist grundsätzlich unbezahlte Arbeit. Spesen sind zu entschädigen. Als Spesen gelten effektive Auslagen wie Fahrkosten, Verpflegung, Porti, Telefone und Entschädigungen wie Pauschalen und allfällige Sitzungsgelder. Freiwillige sollen während ihres Einsatzes durch die Institution versichert werden (Unfall, Haftpflicht, bei Fahrdiensten zusätzlich Insassenversicherung).

Ausweisen der geleisteten Arbeit: Institutionen, welche mit Freiwilligen arbeiten, beziehen die Freiwilligenarbeit in ihre Unternehmensphilosophie ein. Sie weisen die freiwillig oder ehrenamtlich geleisteten Stunden aus und fördern so deren öffentliche Anerkennung. Freiwilligenarbeit kostet, sie soll deshalb auch im Budget erscheinen.

Die Caritas Schweiz (Knöpfel 1998) macht darauf aufmerksam, dass es mehr Organisationen gibt, die Freiwillige suchen, als Menschen, die bereit sind, (noch mehr) Freiwilligenarbeit zu leisten. Im Wettbewerb um die knappe Zahl von Freiwilligen haben Einsatzorganisationen, welche die Standards erfüllen, eine höhere Attraktivität. Die Umsetzung der Standards kann jedoch nicht einfach nebenbei geleistet werden (Schweizerischer Beobachter 2000, S. 37): „Mit der Begleitung von Freiwilligen erhalten die Professionellen eine neue Führungsaufgabe, die fachliche und zeitliche Ressourcen erfordert.“. Eine Arbeitsgruppe des Amtes für Jugend- und Sozialhilfe kam im letzten Jahr beispielsweise zum Schluss, dass ihre Entlastung durch die Freiwilligen in etwa dem Aufwand für deren Begleitung entsprach (Michel 2001).

Die Mustervereinbarung des Amts für Altersheime der Stadt Zürich im Anhang 1 zeigt, wie eine Organisation die professionelle Verantwortung in der Arbeit mit Nichterwerbstätigen übernehmen kann.

5.1.2 Sichtbarmachung der Fähigkeiten

Der erste Standard fordert die persönliche und öffentliche Anerkennung von unentgeltlich geleisteter Arbeiten mittels des Sozialzeit-Ausweises. Dahinter steht die Annahme, dass Freiwillige oft qualitativ hochstehende Arbeit leisten. Sei es, dass sie die erforderlichen Erfahrungen mitbringen oder spezielle Qualifikationen erst während des Einsatzes erlernen: häufig handelt es sich um Fertigkeiten, welche auch im Erwerbsleben gefragt sind. Doch entgegen dem Arbeitszeugnis und der Wertschätzung beruflicher Fähigkeiten fristen die Erfahrungen aus dem Nichterwerbssektor ein Schattendasein. Stefan Spahr, Projektleiter und Geschäftsleiter von BENEVOL Schweiz, schreibt (Spahr 2001): “Es fehlt ein Pendant zum Fähigkeitszeugnis oder zum Arbeitszeugnis für die unbezahlte Arbeit. Das Ausweisen der geleisteten freiwilligen und ehrenamtlichen Arbeit stellt eine Form der Anerkennung und Förderung dieses Engagements dar und macht diese Leistung sichtbar.“.

5.1.3 Ich engagiere mich

Im oben genannten Sinn stellt die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände ihren Mitgliedern das „Ich engagiere mich“-Büchlein (siehe Anhang 2) zur Verfügung. Jugendliche können das Büchlein beispielsweise ihrer Lehrstellen-Bewerbung beilegen, um auf ihre geleistete Arbeit und besuchten Weiterbildungen aufmerksam zu machen. Lehrmeister sollen so ein positives Bild von der Bewerberin erhalten und auf Qualifikationen wie das selbständige Planen und Organisieren schliessen. Im Begleittext an die Arbeitgeber heisst es (TARJV 1988): „Wir möchten Sie bitten, die Bemühungen des Jugendlichen ausserhalb von Beruf gebührend zu anerkennen und zu unterstützen.“

5.1.4 Das Schweizerische Qualifikationsbuch CH-Q

Greenpeace Schweiz bietet seinen Mitgliedern an, für geleistete Arbeiten und die dabei erworbenen Kompetenzen ein Zeugnis und eine Einlage ins Schweizerische Qualifikationsbuch CH-Q auszustellen. Das CH-Q soll eine Sammlung eigener Fähigkeiten und Kompetenzen aus Beruf, Weiterbildung, Freizeit, Familie, Familienarbeit und Freiwilligenarbeit sein. Das Portfolio wird selbständig durchgearbeitet: Arbeitsanleitungen und Beispiele erleichtern das Erfassen, Beurteilen und Nachweisen des eigenen Werdegangs. Eine systematische Ablage und kopierbare Formulare vereinfachen das Ordnen von vorhandenen Unterlagen und unterstützen das Dokumentieren von Tätigkeiten. Das CH-Q ist somit ein persönliches Arbeitsinstrument, um den eigenen Werdegang bewusst zu überdenken und zu gestalten.

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5.2 Der Sozialzeit-Ausweis

Der Schweizerische Ausweis zum Nachweis von freiwilliger und ehrenamtlicher Arbeit hätte Ende September in einer gesamtschweizerisch einheitlichen Gestaltung präsentiert werden (nähere Informationen zur Verschiebung der Lancierung in Kapitel 6.2). Die Arbeitsgruppe ‚Oeffentliche Anerkennung‘, welche das nationale Dokument im Rahmen des Jahres der Freiwilligen erarbeitet hat, orientierte sich am Prinzip des Qualifikationsbuches. Als weitere Grundlage diente der seit zwei Jahren im Kanton Bern eingeführte Sozialzeit-Ausweis (siehe Anhang 3). Nach Auskunft von Stefan Spahr, wurde die ursprüngliche Idee, den Berner Ausweis gesamtschweizerisch zu verwenden zugunsten eines nationalen Konsenses verworfen: Eine Vernehmlassung in verschiedenen Einsatzorganisationen zeigte das unterschiedliche Verständnis von Freiwilligenarbeit in der Deutschschweiz und Romandie auf. Somit wurde der Berner Ausweis durch wichtige Anregungen aus der Romandie und dem Tessin weiter ausgestaltet. Heissen soll die Sammelmappe denn auch in allen Sprachregionen „Dossier bénévolat“. Im Folgenden werden die Namen Sozialzeit-Ausweis (SZA) und Dossier bénévolat (DB) synonym verwendet.

5.2.1 Ziel des Dossier bénévolat

Klar definiertes Ziel des SZA ist nicht nur das Ausweisen freiwillig oder ehrenamtlich geleisteter Arbeit, sondern die allgemeine, öffentliche Anerkennung. Neben dem Erfassen von Fähigkeiten und Kompetenzen werden im SZA auch der Zeitaufwand freiwilliger Einsätze sowie die damit verbundene Weiterbildung aufgeführt. Somit ist der Ausweis vergleichbar mit einem qualifizierenden Arbeitszeugnis für bezahlte Arbeit. Das Dossier soll bei der Stellensuche, beim beruflichen Wiedereinstieg oder bei der Bewerbung um politische Ämter helfen.

Der SZA soll als Instrument dienen, um Freiwilligenarbeit zu verstehen, nachzuweisen und zu fördern. Mit Verstehen wird auf das gegenseitige Verständnis der freiwillig Tätigen wie auch der Verantwortlichen in den Organisationen Bezug genommen. Für Einsatzorganisationen soll der Umgang mit Freiwilligen so erleichtert werden. Das Nachweisen freiwilliger oder ehrenamtlicher Tätigkeiten sei nötig, da nicht jede Freiwilligenarbeit die gleichen Anforderungen in Bezug auf Qualität und Qualifizierung, Zeitaufwand und Weiterbildung erfüllen müsse. Das Nachweisen hat aber auch einen Zukunftsaspekt: Wie beim Berner zählt die Forderung nach der Anrechnung von Freiwilligenarbeit bei den Sozialversicherungen sowie nach einem Steuerabzug, vergleichbar demjenigen für gespendetes Geld, zu den Zielen.

5.2.2 Einsatz des Dossier bénévolat

Wer organisierte Freiwilligenarbeit leistet, soll den Ausweis bei der Aufnahme einer freiwilligen oder ehrenamtlichen Arbeit durch die Einsatzinstitution erhalten. Freiwillige, die nicht im Rahmen einer Organisation tätig sind, können den Ausweis direkt beziehen. Während oder nach Abschluss des Einsatzes werden die Nachweisblätter ausgefüllt: zeitliche Erfassung der Einsätze, Einsatzbestätigung ohne Qualifikationen und Einsatzbeurteilung. Die Initiatoren empfehlen, dass die Freiwilligen und die Verantwortlichen die Einsatzbeurteilung gemeinsam vornehmen. Somit wird die vom CH-Q übernommene Selbstbeurteilung durch die Fremdbeurteilung erweitert.

Durch die einheitliche Gestaltung für die gesamte Schweiz soll der Ausweis laut Auskunft der Initiatoren bei den Arbeitgebern ein grösseres Gewicht erhalten.

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5.3 Interviews zu Kenntnis und Bedürfnis des Sozialzeit-Ausweises

Verschiedene Schweizer Organisationen haben gemeinsam den Sozialzeit-Ausweis zusammengestellt und werden ihn im kommenden Frühjahr lancieren. Um selber einen Überblick zu erhalten, wie freiwillig Tätige und Personalverantwortliche den Einsatz des SZA einschätzen, stellten wir einen kurzen Fragebogen zusammen (Anhang 4). Wir befragten je 20 Arbeitgeber und 20 freiwillig Tätige zu ihrer Haltung zu Freiwilligenarbeit bei Bewerbungen und SZA. Dabei erhoben wir mit Ausnahme der Frage zu den Kenntnissen über den SZA (zusätzlicher Punkt für Freiwillige, ob sie mit dem Ausweis bereits arbeiten) für alle Befragten die gleichen Angaben mit entsprechend angepasster Formulierung.

Die Interviews fanden zwischen dem 24. September und dem 5. Oktober 2001 statt und wurden telefonisch durchgeführt. Bewusst hatten wir dieses Datum gewählt, da am 22. September am offiziellen Freiwilligenfest der SZA hätte eingeführt werden müssen. Einer Pressemitteilung im iyv-Forum war aber zu entnehmen, dass die Anfragen nach dem Ausweis sehr gross sei und dieser nun noch einmal überarbeitet werde und erst im kommenden Frühjahr an die Interessierten verschickt werde. Die Meldungen in den Medien über den Anlass im Tessin waren verschwindend klein. Dies erklärt zu einem Teil die grosse Anzahl Interviewter, die den Ausweis überhaupt nicht kannten.

Die Namen und Adressen der freiwillig Tätigen erhielten wir über verschiedene Gemeindeportraits , die ihr Vereins- und Organisationenangebot auf dem Internet zugänglich machen. Wir befragten je fünf Personen aus der Politik, Jugendorganisationen und anderen Vereinen, drei Personen aus Sportclubs, sowie zwei Personen, die informell freiwillig tätig sind. Die Adressen der Personalverantwortlichen fanden wir in Stelleninseraten. Wir wählten je fünf Arbeitgeber für Berufe in den Bereichen Soziales, Administration und Handwerk; vier Arbeitgeber für den Verkauf und ein Kaderberatungsunternehmer.

In den ersten beiden Abschnitten werden die Interviews nach Arbeitgebern und Freiwilligtätigen getrennt diskutiert und danach in einem dritten Teil Vergleiche gezogen.

5.3.1 Ergebnisse aus Sicht der ArbeitgeberInnen

Was halten Sie davon, wenn Bewerberinnen und Bewerber geleistete Freiwilligenarbeit oder Ehrenämter im Lebenslauf erwähnen?

Negativ ist es in den meisten Fällen nicht, wenn anhand einer Bewerbung geleistete Freiwilligenarbeit ersichtlich wird. Bei vier Personalverantwortlichen kann die Erwähnung sogar entscheidend sein und wird deshalb empfohlen. So sagt ein Arbeitgeber einer Gemeindeverwaltung: „Ich sehe das soziale Engagement für Arbeiten, die nicht honoriert werden.“ Die Personalverantwortlichen verbinden Freiwilligenarbeit mit Einsatzbereitschaft, Sozialkompetenz, Erfahrung im Umgang mit Menschen, Auseinandersetzung mit sozialen Fragen oder Führungserfahrung. „Es ist grundsätzlich wichtig, denn jede Tätigkeit gibt Erfahrung, lässt Rückschlüsse auf die Bewerberin zu - zum Beispiel Ausdauer oder Engagement.“ (Arbeitgeber Grossgärtnerei)

Der Grossteil der angefragten Personalchefs (11) realisieren das Engagement - auf die Anstellung oder Einladung zu einem Bewerbungsgespräch hat es jedoch nur einen geringen Einfluss. Alle betonen in unterschiedlichen Formulierungen, dass in erster Linie die berufliche Qualifikation, welche sich aus dem Lebenslauf ablesen lässt, über die Einladung zum Vorstellungsgespräch entscheidet. „Aber er gehört dann eher zum positiven Typ - er gibt etwas und nimmt nicht nur.“, so der Chef einer grossen Elektroinstallationsfirma. Eine Personalbeauftragte im sozialen Bereich orientiert sich bei der Gewichtung von Freiwilligenarbeit an der zu vergebenden Position: „Bei einem Küchengehilfen ist es weniger wichtig als bei einer Pflegerin.“

Einen massgebenden Einfluss kann Freiwilligenarbeit haben, wenn es inhaltliche Übereinstimmungen mit der Arbeit gibt, für welche die Bewerbung bestimmt ist. So gibt sportliches Engagement bei einer Bewachungsfirma für Grossanlässe besondere Pluspunkte, da körperliche Fitness Voraussetzung für den Job ist. „Auch Jugendarbeit bewerte ich positiv, da es während den Einsätzen oft zu schwierigen Kontakten mit Jugendlichen kommt." Für ein Kaderberatungsunternehmen kann sich die Parteimitarbeit oder Clubmitgliedschaft auszahlen, denn Kontakte auf dieser Ebene sind wichtig. Doch der Unternehmensberater betont gleichzeitig, dass er in erster Linie wissen will, was die Bewerberin gelernt hat und beruflich leistet. Für den Personalbeauftragten eines Musikgeschäftes rundet die Erwähnung von Freiwilligenarbeit das Bild eines Bewerbers ab: „Wenn die Tätigkeit etwas mit unserer Branche zu tun hat - noch besser. Die Ausbildung ist aber massgebend.“

Negative Bewertungen von Tätigkeiten gibt es im Zusammenhang mit der Zeit, welche aufgewendet wird. Falls Schicht gearbeitet wird (Arbeitgeber Verkauf) werden mögliche Komplikationen bezüglich Flexibilität befürchtet. Offizielle und weitläufig bekannte Hilfswerke bewirken positive Einstellungen - bei unbekannteren Organisationen würde im persönlichen Gespräch nachgefragt. Einheitlich stark beachtet wird die Familienarbeit (Erziehungsaufgaben und Haushalt). Mehrere Personalverantwortliche sehen in ihr einen Leistungsausweis für Organisation, Durchhaltevermögen und guten Umgang mit Menschen. Sportvereine und Jugendarbeit werden mit Teamarbeit in Verbindung gebracht und Arbeiten im Pflegebereich werden mit sozial kompetenten Menschen in Verbindung gebracht.

Personalverantwortliche, welche die erwähnte Freiwilligenarbeit als unbedeutend erachten (Frage 3A), differenzieren bei der Art der freiwilligen Tätigkeit dann doch. Der Chef einer medizinischen Praxis würde die aktive Beteiligung in Sport- und Jugendvereinen beachten: „Das ist generell wichtig in unserer heutigen Zeit.“ Eine Personalchefin der Computerbranche, welche betont, dass sie Freiwilligenarbeit als etwas sehr wichtiges erachtet, sieht in ihrem Arbeitssektor jedoch keine Verwendung dafür: „Höchstens Jugendarbeit wird beiläufig beachtet, da ich davon auf Fähigkeiten in Teamarbeit schliesse.“ Und auch die Filialleiterin eines Modegeschäftes, welche noch nie einen Lebenslauf mit der Erwähnung von freiwilligen Einsätzen gesehen hat und es auch als unbedeutend einstuft, sieht im sportlichen Engagement einen Vorteil als Ausgleich zum Berufsleben.

Lediglich auf zwei Interviewte wirkt die Erwähnung von unbezahltem Engagement störend. Zentral ist die Sorge, dass unbezahltes Engagement so stark sein könnte, dass die bezahlte Arbeit darunter leidet: „Wenn jemand Teilzeit arbeitet, kann es gehen, doch darf es die Arbeit nicht beeinträchtigen.“ (Arbeitgeber Kernkraftwerk) Ein Personalchef einer Stiftung für Gesundheitsforschung ist selbst freiwillig aktiv. Er erwartet von einem Angestellten hundertprozentigen Einsatz: „Es ist verunsichernd, wo bei einer sozial engagierten Person der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt - bei der bezahlten oder unbezahlten Arbeit.“ Er empfiehlt, die Freiwilligenarbeit nicht im Lebenslauf aber während des persönlichen Gesprächs zu erwähnen. Ein Arbeitgeber, welche die Erwähnung grundsätzlich begrüsst warnt vor zu starker Betonung: „Wenn jemand zehn Ehrenämter auflistet, dann ist das negativ - es scheint, als wolle der Bewerber etwas beweisen.“

Wie weit sind sie über den Sozialzeit-Ausweis informiert?

In der kurzen Einführung zu dieser Frage wird das Jahr der Freiwilligen erwähnt. Alle interviewten Personalverantwortlichen machen deutlich, dass sie die damit zusammenhängenden vermehrten Hinweise auf Freiwilligenarbeit und Ehrenamt bemerkt haben. Über den Sozialzeit-Ausweis insbesondere sind jedoch nur vier Interviewpartner informiert. Keiner von ihnen ist in ihrer beruflichen Funktion zu den Informationen über den Ausweis gelangt. Das Wissen um den Ausweis stammt immer aus dem privaten Umfeld: Zweimal wird die kirchliche Presse als Informant angegeben und zweimal die private Mitarbeit in einem Ehrenamt.

Wie ist ihre grundsätzliche Einstellung zu einem Sozialzeit-Ausweis?

Obwohl die Antwort auf diese Frage in standardisierter Form abgegeben werden kann, haben die Interviewten das Bedürfnis, ihre Antwort weiter auszuführen. Die Aufteilung lässt sich in ablehnende und unterschiedlich stark befürwortende Antworten unterteilen.

Acht Befragte sehen im Sozialzeit-Ausweis ein unnötiges Instrument. Einer Chefin von Verkäuferinnen mangelt es am nötigen Zusammenhang mit dem Beruf: eine Bemerkung im Lebenslauf ist ausreichend. Ähnlich sieht es der Leiter einer medizinischen Praxis: „Das ist nur ein unnötiger bürokratischer Ausweis, von dem gibt es bereits mehr als genug.“ Der bürokratische Aufwand wurde auch von anderen als Problem erachtet.

Mit fünf Nennungen ist der wichtigste Grund für die Ablehnung des Ausweises der Konflikt mit dem freiwilligen Element des Einsatzes: „Da schiebt man die Freiwilligenarbeit aus der Freiwilligkeit in eine messbare Grösse, und sie wird dadurch entwertet.“, meint ein Arbeitgeber. Die Erwähnung des freiwilligen Einsatzes im Lebenslauf erachtet er als wichtig, doch ein spezieller Ausweis widerspreche dem freiwilligen Prinzip, wonach seiner Meinung nach etwas freiwillig ist, wenn kein Vorteil daran gebunden ist. Fürs Erwähnen, aber gegen einen Ausweis, spricht sich auch der Chef eines Elektronikgeschäfts aus: für freiwillig geleistete Arbeit soll man sich schliesslich nicht rühmen. Nach der Meinung einer Leiterin eines Altersheims verknüpft der Ausweis die freiwillige Leistung zu stark mit dem Berufsleben: „Dadurch ist die Leistung nicht mehr freiwillig - das heisst doch, dass man als Mensch persönlich etwas weitergibt und nicht karrieremässig weiterkommen will.“ Die Dokumentation von Freiwilligenarbeit im Lebenslauf empfiehlt sie trotzdem. Als „persönliches Interesse“ bezeichnet auch der Berater von Kaderpersonal die Freiwilligenarbeit: „Von einem Ausweis halte ich nicht viel: Es soll ein persönliches, menschliches Anliegen und Engagement als Bürger bleiben.“

Vier Interviewte unterstützen den Ausweis als Form der Anerkennung für Freiwilligenarbeit. Ein Nutzen im Berufsleben sehen sie jedoch nicht. Die Personalabteilung eines städtischen Departementes sieht den Nutzen des Ausweises in erster Linie in der psychologischen Unterstützung der Person, die freiwillige Arbeit leistet . Der Stellenverantwortliche einer Gemeinde sagt: “Das kann eine Erleichterung sein für die freiwillig Tätigen. Es ist aber kein Vorteil [kein Vorteil gegenüber der Erwähnung im Lebenslauf, Erwähnung an und für sich ist Vorteil in diesem Fall, Anm.] gegenüber jemandem ohne Ausweis.“

Sieben Gesprächspartner meinen, dass der offizielle Charakter des Ausweises der Freiwilligenarbeit ein stärkeres Gewicht geben könnte. Jemand vergleicht es mit einem Sprachdiplom, welches auch zusätzliche Informationen über eine Bewerberin gebe. Ein anderer zieht den Vergleich zum offiziell anerkannten Computerkurs (mit Sozialzeit-Ausweis) gegenüber einigen vielleicht sogar ebenso lehrreichen Stunden vor dem Bildschirm (ohne Ausweis) zusammen mit einem Freund. Die Personalchefin eines Warenhauses, welche erwähnte Freiwilligenarbeit keine Entscheidungsbedeutung zumisst, würde den Sozialzeit-Ausweis sogar als Kriterium zulassen, welches in der Entscheidung über die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch entscheidet.

Ein Krippenleiter sieht den Sinn des Sozialausweises nur gegeben, wenn die geleistete Arbeit mit dem Beruf in Zusammenhang gebracht werden kann.

Wäre es möglich, dass sich durch eine Bewährung und breite Akzeptanz dieses Ausweises ihre Einstellung dazu positiv verändern könnte?

Sehr vorsichtig wird diese Frage von fast allen mit „Ja“ beantwortet. Stets folgt jedoch ein Hinweis, dass es schwierig sei, dies zu beurteilen, dass sie sich nicht festlegen wollen: „Es fehlen die nötigen Informationen.“ (Arbeitgeber Warenhaus). Auch diejenigen, welche einen Ausweis befürworten, sind vorsichtig. Erneut werden Bedenken geäussert, dass das freiwillige Element des Engagements verloren gehen könnte.

Klar verneint wird die Frage zweimal. Der Gemeindevertreter bestärkt seine Aussage, dass die Erwähnung der Freiwilligenarbeit durchaus einen Einfluss haben kann. Ob der Einsatz im Lebenslauf oder in einem Ausweis notiert ist, spielt jedoch keine Rolle.

Wer sollte nach ihrer Meinung den Ausweis ausfüllen? (an Befürworter des Ausweises gestellte Frage)

Auf diese Frage greifen die Befragten während des Interviews teilweise vor, indem sie eine Akzeptanz des Ausweises von der institutionalisierten Handhabung abhängig machen. Lediglich vier Personalverantwortliche würden das Ausfüllen des Ausweises den freiwillig Tätigen überlassen. Aber auch sie finden es notwendig, dass eine zuständige Leiterin die Angaben bestätigt.

Die restlichen acht Befragten, welche dem Ausweis positiv gegenüber stehen, erachten es als wichtig, dass die Vereinsleitung oder eine zuständige Leiterin den Ausweis ausfüllt. Erst dank Fremdeinschätzung können die Angaben als Qualifikation gelten. „In Eigenverantwortung wird es zu subjektiv, gerade deshalb haben wir gerne Zeugnisse.“, sagt eine Verantwortliche im Informatiksektor und leitet damit zur Abschlussfrage über.

Ein Ziel von dem Ausweis ist es, dass dieser als gleichberechtigtes Gegenstück zum Arbeitszeugnis verwendet wird und damit auch bei einer Lohngruppeneinstufung wirkungsvoll werden kann. Wie beurteilen sie die Chance einer solchen Forderung?

Alle zwanzig Befragten geben dem Einfluss auf die Lohngruppeneinstufung keine Chance. Falls es überhaupt eine Einstufung gibt, spielt lediglich die Ausbildung und die geleistete Berufserfahrung in der spezifischen Branche eine Rolle.

Sechs Interviewpartner geben aus diesen und weiteren Gründen dem Sozialzeit-Ausweis als Pendant zum Arbeitszeugnis keine Chance. Zwei davon schenken bereits den Arbeitszeugnissen keine Beachtung. Andere zählen vor allem auch fachspezifische Fähigkeiten: „In der Baubranche zählt die Ausbildung. Freiwilligenarbeit ist vom Typ Mensch her schön, sagt mir aber nichts über die Bohrmaschine in der Hand aus.“, erklärt einer der Chefs. Nochmals erwähnt wird das Argument des Freiwilligencharakters, welcher verloren geht: „Eine Anerkennung ist dringend nötig und wird momentan noch zu wenig beachtet, aber ob die Anerkennung innerhalb der Berufswelt die Lösung bringt, finde ich fraglich.“ (Arbeitgeber Altersheim). Eine klare und vollständige Absage erteilt dieser Firmenchef: „Unbezahlte Arbeit hat ein Gefälligkeitszeugnis zu gute, deshalb kann die Qualifikation nicht ernst genommen werden. Ich kann nicht jemandem, der oder die freiwillige Arbeit leistet, sagen, das hast du schlecht gemacht.“ Aufgegriffen wird auch der Stellenwert der Qualifikationen, welche in der Freiwilligenarbeit erworben werden können. Freiwilligenarbeit leistet demnach einen grossen Beitrag zur Entwicklung der Sozialkompetenz. Ein Arbeitgeber einer Unternehmensberatung meint: „.... Die Sozialkompetenz ist heute sehr wichtig, aber das prüft man im persönlichen Gespräch mit gezielten Fragen. Primär bleibt die fachliche Kompetenz.“

Am häufigsten wird dem Ausweis eine eher kleine und schwer voraussehbare Chance eingeräumt. Bei allen zwölf Antworten in dieser Richtung ist eine seriöse, offizielle oder institutionalisierte Handhabung des Ausweises Voraussetzung, um die kleine Chance wahrnehmen zu können. Realistisch wird jedoch die Chance gesehen, dass es - wiederum bei seriöser Durchführung - als abrundende Ergänzung zur Bewerbung dienen kann. Drei Verantwortliche verlangen in diesem Zusammenhang jedoch die gleichen Standards wie bei den Arbeitszeugnissen: „Wichtig ist dann die Glaubwürdigkeit der Organisation - es müssen auch einmal negative Beurteilungen dabei sein.“ Als wichtig erachtet werden gültige Referenzadressen und kompetente Personen bei der zuständigen Stelle in der Organisation. Eine Personalbeauftragte im Informatikbereich zieht den Vergleich zu den Beurteilungsbogen von Schnupperstiften, welche bei Bewerbungsunterlagen durchaus beachtet würden. An dieser Stelle folgt wiederum der Hinweis, dass die Abwicklung in diesem Fall aber klaren Regeln folgen muss.

Der Zuständige von der Gemeinde stellt nochmals die Notwendigkeit des Ausweises in Frage: „Wir behandeln auch Freiwilligenarbeit, die im Lebenslauf erwähnt wird wie eine Referenz.“ Dementsprechend telefoniert er bei einer Bewerbung, in der die Feuerwehr als Freiwilligenarbeit angegeben worden ist, mit dem Feuerwehrkommandanten. Ein spezieller Ausweis ist seiner Meinung nach nicht nötig.

Zwei Gesprächspartner geben dem Ausweis eine gute Chance. Beide gehen davon aus, dass der Ausweis dazu ein offizielles Dokument sein muss. „Nicht nur der Zeitraum, auch eine kurze Qualifikation und aktuelle glaubwürdige Referenzen gehören dazu - dann sagt das mehr über einen Menschen aus, als ein Arbeitszeugnis. (Arbeitgeber Bewachungsfirma)

5.3.2 Ergebnisse aus Sicht der freiwillig Tätigen

Was halten Sie davon, wenn Bewerberinnen und Bewerber geleistete Freiwilligenarbeit oder Ehrenämter im Lebenslauf erwähnen?

Das Antwortformat dieser ersten Frage wird von den Interviewten nicht vollständig ausgeschöpft. Niemand glaubt, dass sich die Angabe von freiwillig geleisteter Arbeit oder Ehrenämtern kontraproduktiv auf die Bewerbung auswirken könnte. Der grösste Teil der Befragten (13 Personen) geben sogar an, dass diese Angaben einen entscheidenden Einfluss haben und deshalb erwähnt werden sollten. Der andere Teil reagiert ausgeglichen auf die verbleibenden Antworten. Vier Befragte finden die Angabe eher unbedeutend, während die restlichen drei angeben, dass der Arbeitgeber ihre Freiwilligenarbeit wohl realisiert, dass sie aber zu einem positiven Verlauf der Bewerbung nur einen geringen Einfluss habe.

Nicht ganz einig sind sie sich in der Entscheidung, welche Tätigkeiten angegeben werden oder welche unerwähnt bleiben sollen. Etwas mehr als die Hälfte der befragten Personen (11 Interviewte) unterscheiden nicht und würden alle Arten von freiwilligen Arbeiten im Lebenslauf erwähnen. Ein Interviewter, der sich in der Politik engagiert, begründet dies damit, dass diese Angaben Indizien seien für Engagement und Einsatzbereitschaft, Interessen und besondere Fähigkeiten. Drei Interviewte, wie auch diejenigen, welche die verschiedenen Tätigkeiten unterschiedlich bewerten, machen darauf aufmerksam, dass es abhängig sei davon, ob die Freiwilligentätigkeit jobverwandt ist oder nicht. Bei ähnlichen Anforderungen würden sie die freiwillige Arbeit erwähnen, ansonsten nicht. Zwei Befragte würden die Mitarbeit in Sportvereinen aus oben genannten Gründen nicht erwähnen. Eine Interviewte einer Jugendorganisation findet einzig die Erwähnung der aktiven Parteimitarbeit für eine Bewerbung unnötig. Familienarbeit würden zwei weitere Befragte nicht nennen. Keine Angaben machen, weil sie unbedeutend sind, würden vier der Interviewten. Zwei Frauen (kirchliche Institution, Politik) unterscheiden die Arbeiten nach deren Regelmässigkeit. Deshalb würden sie Arbeiten im Pflegebereich, Einkaufs- oder Fahrdienste nicht erwähnen, weil diese, aus ihrer Sicht, gelegentlich und im privaten Umfeld geschehen.

Wie weit sind sie über den Sozialzeit-Ausweis informiert?

Eine doch eher ernüchternde Bilanz muss man aus der Auswertung dieser zweiten Frage ziehen. Nur gerade ein Viertel der Interviewten kennen die Ziele des Ausweises, haben schon vorgängig mit ähnlichen Formen zu tun gehabt, oder setzen den Ausweis innerhalb ihrer Tätigkeit sogar ein (3 Personen). Die Freiwilligen, die in Jugendverbänden wie Pfadi oder Blauring/Jungwacht tätig sind, kennen einen ähnlichen Ausweis, der soeben neu verteilt worden ist. Vier Befragte geben an, dass sie im Zusammenhang mit dem Jahr der Freiwilligenarbeit nun erstmals durch Meldungen in Zeitungen oder Zeitschriften (vor allem in kirchlichen Blättern) vom Ausweis gehört haben. Sechs der Interviewten aus ganz verschiedenen Bereichen (kirchliche Jugendarbeit, Politik, Sport, Arbeit im Pflegebereich) hatten vom Sozialzeit-Ausweis noch nie etwas gehört.

Wie ist ihre grundsätzliche Einstellung zu einem Sozialzeit-Ausweis?

Fast die gleiche Anzahl Personen (14), die auch schon das Erwähnen von freiwilligen Tätigkeiten als wichtig einstufen, bewerten nun auch die grundsätzliche Einstellung zu einem Sozialzeit-Ausweis als wichtig und notwendig. In neun Fällen sind es auch dieselben Personen. Vier Befragte würden zwar ihre Freiwilligenarbeit im Lebenslauf erwähnen, finden aber einen eigenen Ausweis für solche Tätigkeiten eher unbedeutend (2 Personen) oder sogar unnötig (2 Personen). Diese zwei Befragten finden, dass Freiwilligenarbeit aus Überzeugung zu geschehen habe und nicht, damit man es nachher in einem Ausweis vorzeigen kann. Damit wird diesen Tätigkeiten die Freiwilligkeit genommen und nur noch zum eigenen Nutzen ausgeführt.

Anders argumentiert ein Freiwilliger eines Schachvereins, der davon ausgeht, dass nach wie vor die fachliche Qualifikation für eine Stelle bedeutend sei und nicht die Freizeitbeschäftigung. Die Befragten, die einen Ausweis als notwendig einstufen, ohne bis anhin davon auszugehen, dass die Erwähnung der Freiwilligenarbeit einen entscheidenden Einfluss auf den Bewerbungsverlauf hat, argumentieren, dass den freiwilligen Tätigkeiten endlich mehr Gewicht verliehen werden müsse oder die Angaben förderlich sind für das Bewusstsein, wie viel tatsächlich geleistet wird. Eine Frau aus der Politik glaubt, dass vor allem für Frauen, die vermehrt informelle Freiwilligenarbeit leisten oder aus familiären Gründen längere Zeit nicht einer bezahlten Tätigkeit nachgingen, der Ausweis bei einem beruflichen Wiedereinstieg eine Hilfe ist.

Wäre es möglich, dass sich durch eine Bewährung und breite Akzeptanz dieses Ausweises ihre Einstellung dazu positiv verändern könnte?

Nach mehr oder weniger langem Zögern ringen sich alle, die in der vorangehenden Frage den Ausweis als unbedeutend einstufen, zu einer positiven Antwort durch. Die Frage, wie der Ausweis zu einer besseren Akzeptanz kommen könnte, beantworten die meisten damit, dass eine bessere Information und Medienpräsenz notwendig sei. Die Freiwilligen befürchten, dass sie sich zwar mit dem Ausweis bewerben können, dass ihnen dies aber nichts nützt, da die Arbeitgeber diesen überhaupt nicht kennen. Ebenfalls als wichtig erachtet es ein Leiter einer Jugendorganisation, dass der Ausweis auch qualitative Aussagen macht und nicht nur über Dauer und Art der Arbeit Auskunft gibt. Darum ist es auch notwendig, transparent darüber zu informieren, wie die Qualität eines solchen Instrumentes überprüft und gesichert werden kann, betont ein sportlich Engagierter. Förderlich sei, meint ein Interviewter aus der Politik, dass man diesem neuen Ausweis Zeit lasse, sich etablieren zu können. Durch positive Erfahrungen mit dem Ausweis kann sich, seiner Meinung nach, die Akzeptanz vergrössern.

Eine Interviewte, die in einer Jugendorganisation tätig ist, gibt zur Antwort: „Ich weiss nicht, wie man zu einer besseren Akzeptanz des Ausweises gelangen kann, und dies ist ja gerade das Problem!“

Wer sollte nach ihrer Meinung den Ausweis ausfüllen?

Die Frage der Qualitätskontrolle schlägt sich natürlich auch in dieser Frage nieder. Einig sind sich fast alle, dass die Vereinsleitung den Ausweis ausfüllen soll. Nur ein Befragter aus dem sportlichen Bereich findet, dass dieses Ausfüllen in Eigenverantwortung geschehen soll. Vier weitere Interviewte sehen die Möglichkeit einer Kombination: entweder durch eigenes Ausfüllen unter Angabe von Referenzen, oder dass der ausgefüllte Bogen von der Vereinsleitung eingesehen und unterschrieben wird. Ein Befragter, der wie die verbleibenden findet, dass der Ausweis von der Vereinsleitung ausgefüllt werden soll, betont die anzustrebende Idealsituation, dass die Angaben im gemeinsamen Gespräch formuliert werden.

Ein Ziel vom Ausweis ist es, dass dieser als gleichberechtigtes Gegenstück zum Arbeitszeugnis verwendet wird und damit auch bei einer Lohngruppeneinstufung wirkungsvoll werden kann. Wie beurteilen sie die Chance einer solchen Forderung?

Die Chancen für den Sozialzeit-Ausweis werden sehr unterschiedlich bewertet. Mehr als ein Drittel der Interviewten (7 Personen) räumen der Forderung nur eine geringe Chance ein. Fünf Befragte sehen für diese Forderung die Notwendigkeit von Gesetzen zu deren Einführung. Sechs Interviewte beurteilen die Forderung als idealistisch aber nicht unmöglich. Die verbleibenden geben ihr keine Chance. Sie argumentieren, dass unsere Arbeitswelt zu sehr auf Leistung ausgerichtet sei, als dass Freiwilligenarbeit gleichberechtigt und gar lohnwirksam gewertet würde. Auch wird betont, dass die Lancierung über Gesetze viel zu lange dauert. Es sei nicht genau einzuschätzen, gibt ein politisch Tätiger zu bedenken, da nicht klar ist, wie die Abgrenzung gemacht wird, welche Tätigkeiten nun Anspruch auf Lohnwirksamkeit oder Steuererleichterung haben und welche halt doch nicht mehr ganz so freiwillig oder selbstlos sind, dass sie eingetragen werden können. Auch hier wird wieder auf eine Untergrabung der Freiwilligkeit hingewiesen und damit eine Einführung mit Gesetzen als unerwünscht erachtet. Ein Leiter einer Jugendorganisation glaubt, dass die freiwillige Tätigkeit nach wie vor einen grösseren Einfluss auf die bezahlte Arbeit hat, je artverwandter die beiden Arbeiten sind: „Die Maxime des Nutzens, den der Arbeiter für den Arbeitgeber haben soll, wird immer bestehen bleiben.“ So findet es ein Interviewter, der für ein Hilfswerk freiwillig arbeitet, auch in Ordnung, wenn bei artverwandten Tätigkeiten, wie beispielsweise in erzieherischen oder sozialen Institutionen, Freiwilligenarbeit lohnwirksam angerechnet werden kann.

Ein wichtiger Punkt, auf den immer wieder kritisch aufmerksam gemacht wird, ist die Schwierigkeit der Qualitätssicherung. Die Gefahr ist gross, dass der Ausweis zu einer Auflistung der Tätigkeiten verkommt und damit nichts mit einem qualitativ aussagekräftigen Arbeitszeugnis gemein hat.

5.3.3 Vergleich zwischen den befragten Gruppen

Beim Vergleich zwischen den beiden befragten Gruppen gehen wir nicht auf alle Fragen ein, sondern beschränken uns auf auffällige Gemeinsamkeiten oder Unterschiede. Ein markanter Unterschied zeigt sich in der Einschätzung, wie erfolgversprechend eine Nennung von freiwilligen Tätigkeiten im Lebenslauf ist. Abbildung 5.1 zeigt auf, dass die Einschätzung der freiwillig Tätigen deutlich positiver ausfällt als diejenige der Personalverantwortlichen.

Abb. 5.1: Erwähnen von Freiwilligenarbeit im Lebenslauf

Ein Vergleich betreffend der Kenntnisse über den Sozialzeit-Ausweis fällt ernüchternd aus. Nur gerade vier Personalverantwortliche kennen den Ausweis durch die Medien, die restlichen Personen geben an, nichts darüber zu wissen. Bei den freiwillig Tätigen sind es ebenfalls nur gerade ein Viertel, die mit dem Ausweis arbeiten oder bereits mit ähnlichen Formen zu tun hatten. Für sechs der interviewten freiwillig Tätigen ist der Ausweis zum Zeitpunkt des Interviews unbekannt.

Bei der Frage, wie die Chancen für die Lancierung des SZA eingestuft werden, antworten die Personalverantwortlichen einheitlicher als die freiwillig Tätigen. 18 Personen aus dem Personalbereich betrachten die Chance eines lohnwirksamen Einbezuges des Ausweises in die bezahlte Arbeitsstelle als eher klein oder gar nicht vorhanden. Die verbleibenden zwei Befragten geben dem Ausweis sogar eine realistische Chance, sich als gleichwertiges Gegenstück zum Arbeitszeugnis zu etablieren. Etwas anders ist die Verteilung der Antworten der freiwillig Tätigen. Auch bei ihnen glauben rund ein Drittel der Befragten, dass die Etablierung des SZA nur eine geringe Chance habe. Im Gegensatz zu den Personalverantwortlichen sind aber die anderen elf Interviewten davon überzeugt, dass dieser Ansatz zwar idealistisch aber nicht unmöglich sei (6 Personen) oder allenfalls mit Gesetzen eingeführt werden sollte (5 Personen). In der Abbildung 5.2 ist die unterschiedliche Verteilung der Antworten gut erkennbar.

Abb. 5.2: Chancen der Etablierung des Ausweises als Gegenstuck zum Arbeitszeugnis

Die Ergebnisse geben eine erste Antwort auf die Fragestellung der Arbeit: Die Arbeitnehmer bewerten die Wirkung des SZAs höher als es durch die Einschätzung der Arbeitgeber berechtigt wäre. Die Vorgabe der Initiatoren - ein in der Arbeitswelt relevantes Dokument zu schaffen - scheint schwierig realisierbar zu sein.

Inhalt


6. Schlussdiskussion

Die Zusammenfassungen der Telefoninterviews zeichnen ein Bild der Hoffnungen, welche die freiwillig Tätigen mit dem Sozialzeit-Ausweis verknüpfen, sowie der Chancen, welche die Arbeitgeberseite dem Dokument gibt. In Bezug auf die zentrale Frage zeigte sich im Laufe dieser Arbeit eine immer deutlicher werdende Tendenz: Die Hoffnungen der ArbeitnehmerInnen, Einstellungen der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und die Vorgaben der Begründer lassen sich schwer vereinen.

  • Vielfalt des Hilfeverhaltens

Sowohl die freiwillig Tätigen wie auch die Arbeitgeber sind sich nahezu einig, dass eine offizielle Stelle den Ausweis ausfüllen oder zumindest gegenzeichnen soll. Damit werden jedoch viele Arten der freiwilligen Arbeit, vom Profit, den der Ausweis bringen soll, ausgeschlossen. Informelle Arbeit zeichnet sich ja gerade dadurch aus, dass sie nicht im Rahmen von Organisationen geleistet wird. Es stehen also auch keine Gremien zur Verfügung, welche einen Ausweis „gültig machen“ könnten. Die Statistik zur Erhebung der Freiwilligenarbeit zeigt, dass somit mindestens die Hälfte aller geleisteter Arbeit ausgeschlossen würde (vgl. Kapitel 2.3). Falls Bestätigungen und Qualifikationen innerhalb der organisierten Freiwilligenarbeit von Laien ausgestellt werden, laufen aber auch diese Qualifikationen Gefahr, als nicht gültig betrachtet zu werden. Zudem zählen Bescheinigungen, welche nicht im direkten Zusammenhang mit der angebotenen Stelle stehen, wenig: Bei den Interviews mit den Arbeitgebern zeigte sich deutlich, dass die sachliche Kompetenz einen höheren Stellenwert hat, als etwa die Sozialkompetenz, welche im SZA hervorgehoben wird.

  • Selbstloses Handeln geht verloren

Die Theorie des Helfens als interne Belohnung schliesst im Gegensatz zum altruistischen Verhalten nicht aus, dass das helfende Verhalten eines Tages in einen Vorteil resultieren kann. Doch ein geplanter Vorteil, wie es der SZA fordert, widerspricht dem Ansatz. Auf der Arbeitgeberseite wird der Ausweis teilweise aus diesem Grund abgelehnt. Das freiwillige Element geht verloren und dadurch ebenso das persönliche Anliegen und das beachtenswerte Engagement. Auch befragte freiwillig Tätige sind der Meinung, dass Freiwilligenarbeit aus Überzeugung zu leisten sei. Gemäss der Theorie ist die intrinsische Motivation bei diesen Antwortenden so hoch, dass eine externe Belohnung durch das Ausweisen der Arbeit in einem Ausweis gar nicht nötig ist.

Um Freiwilligenarbeit attraktiv zu erhalten, erscheint es sinnvoller, das Gefühl der internen Belohnung zu stärken und den Charakter der Freiwilligkeit hervorzuheben.

Argumentieren lässt sich auch, dass sich diejenigen Befragten, welche das Freiwilligenelement bei einem Einsatz des SZA vermissen würden, dem in unserem Kulturkreis als Lebensziel geltenden sozial verantwortlichen Handeln und der Nächstenliebe verpflichtet fühlen. Ein Befragter von den freiwillig Tätigen macht dies deutlich, indem er sagt, dass Freiwilligenarbeit von allen erwartet werden sollte. Aussagen, die unbezahlte Arbeit als notwendiges Engagement der Bürger bezeichnen, deuten auf Normen hin, welche einen Einsatz für das allgemeine Wohl verlangen.

Die im Ausweis festgehaltenen Arbeiten verdanken demnach ihre Attraktivität nicht der Beachtung des sozialen Engagements, sondern der Aussicht auf bessere Arbeitschancen.

  • Nutzenmaximierung

Die Kosten-Nutzen-Rechnung, welche der Nutzenmaximierungstheorie zugrunde liegt, erfolgt subjektiv. In einer gleichen Situation werden sich nicht alle Akteure gleich verhalten. Auch den von uns interviewten Personen lässt sich unterstellen, dass sie sich eine subjektive Kosten-Nutzen-Rechnung zusammenstellen. Die Arbeitgeber berufen sich beispielsweise auf den Arbeitsvertrag, anhand dessen vereinbart wird, was die zu leistende Arbeit ist - und diese gilt es mit hundertprozentigem Einsatz zu erfüllen. Wenn sich Arbeitgeberinnen, wie in den Interviews mehrmals erwähnt, bei der Anstellung einer freiwillig tätigen Person Sorgen machen, wo der zeitliche und inhaltliche Arbeitsschwerpunkt der Bewerberin liegt, dann machen sie nichts anderes, als den Nutzen und die Kosten gegeneinander abzuwägen. Die folgende kleine Geschichte soll dies erläutern (die Geschichte ist frei erfunden, alle Elemente stützen sich jedoch auf Beispiele, welche in den Interviews gemacht wurden !).

Frau J. bewirbt sich in ihrer Wohngemeinde als Officemitarbeiterin der Gemeindeverwaltung. Im Sozialzeit-Ausweis, welchen sie ihrem Lebenslauf beilegt, hat es Bestätigungen für geleistete Freiwilligenarbeit in beachtlichem Umfang, Bescheinigungen für Kurse und Erfahrung in Büroarbeit, da sie als Aktuarin tätig war und jetzt den Posten der Kassierin einnimmt.

Die für Personalfragen der Gemeinde verantwortliche Frau B. wird vielleicht folgende Überlegungen anstellen: Frau J. will nur bei uns arbeiten, da sie den Kopierer und das Telefon ungehindert nutzen kann. Zudem wird sie wegen ihrer Vereinsarbeit sicher nicht flexibel arbeiten können. Und dann kommen noch die freien Tage für die Weiterbildungskurse dazu. Aber sie arbeitet doch mit so grosser Freude im Samariterverein. Und der Verein ist ja wirklich für alle da, was sind da ein paar Kopien auf Kosten der Gemeinde. Die Protokolle der Gemeinderatssitzung würde sie sicher gut schreiben, das hat sie als Aktuarin lange genug geübt. Und als Kassierin von zwei grossen Vereinen macht sie sicher auch die Buchhaltung ohne Probleme.

Auf Arbeitgeberseite werden also die Vorteile, der Nutzen, der aus Frau J.s Freiwilligenarbeit resultiert, gegenüber den Nachteilen, den Kosten, die entstehen, abgewogen. Nach dem Gesellschaftsbild von Thomas Hobbes und später dem Modell des Utilitarismus wäre Frau J. vor allem darum bemüht, ihre Interessen zu verfolgen.

Gemäss den überwiegenden Antworten der freiwillig Tätigen wird sie sich ausrechnen, dass der Sozialzeit-Ausweis zu ihrem Nutzen ist. Damit hat sie tendenziell unrecht, wie die Interviews mit den Arbeitgebern zeigen. Da das freiwilliges Engagement mit der angebotenen Stelle vergleichbar ist, rechnet sie ebenfalls als Nutzen. Damit dürfte sie recht haben, da branchenspezifische Kenntnisse von den befragten Arbeitgebern als Nutzen angesehen werden. Sie vergisst jedoch, dass hohes zeitliches Engagement als Kosten gelten. Schliesslich ist Frau J. stolz darauf, dass ihr jahrelanger Einsatz endlich anerkannt wird. Wie bei der Theorie zu der Beachtung sozialer Rollen erwähnt, gibt es Arbeitgeber, welche freiwilliges Engagement als zu erfüllende Norm sehen. Diese werden sich daran stören, dass sich Frau J. mit ihrem Einsatz „brüstet.“

Problematisch kann es sein, wenn das Festhalten der freiwilligen Arbeiten, welches die Initiatoren den ArbeitnehmerInnen als gewinnbringend und vorteilhaft unterbreiten, von den ArbeitgeberInnen gar nicht als attraktiv und ihrerseits nutzenbringend erachtet wird. Das Ergebnis der Kosten-Nutzen-Rechnung muss nicht auf beiden Seiten zwangsläufig gleich ausfallen.

Inhalt

6.1 Fazit

In Anbetracht des Einblicks in die Arbeitswelt, welche die Interviews erlaubten, und der Diskussion anhand einiger Theorien des Helfens scheint es, dass der SZA das Ziel, ein gleichberechtigtes Gegenstück zum Arbeitszeugnis zu schaffen, nicht wird erreichen können.

ABER: Die Mehrheit der Arbeitgeber sagt, dass die Erwähnung von unbezahlter Arbeit das Bild einer Bewerberin abrunden könne. Falls der Ausweis bekannt wäre und sich bewähren würde, kann sich wiederum die Mehrheit der Arbeitgeber vorstellen, dass sie den Ausweis stärker beachten würde. Beide von uns befragten Gruppen waren jedoch nur wenig über den Ausweis informiert. Ein erster Schritt, um dem Ausweis zu seiner beabsichtigten Stellung zu verhelfen, ist deshalb seine Bekanntmachung und Diskussion in der breiten Öffentlichkeit - nicht nur in Kreisen der freiwillig Tätigen. Zudem muss die Qualitätssicherung geregelt werden, welche von beiden seiten verlangt wird. Wenn die Etablierung des Ausweises erfolgreich sein soll, darf die daraus resultierende Bürokratie nicht zu gross sein! Sowohl leitende Mitglieder der Organisationen wie auch Arbeitgeber sträuben sich vor zusätzlichem Aufwand.

Schliesslich muss wohl die Diskussion über Sinn, Motive, Kosten und Nutzen von Freiwilligenarbeit, wiederum in der breiten Öffentlichkeit, auch über das Jahr der Freiwilligen hinaus geführt werden.

Inhalt

6.2 Probleme der Lancierung

Die erwähnte Verschiebung der Lancierung des SZA hat die geplante Durchführung dieser Arbeit etwas durcheinander gebracht. Einem Vermerk auf der Homepage des iyv-forums war lediglich zu entnehmen, dass die zahlreichen, aus verschiedensten Sparten bestellten Ausweise eine Anpassung und Überarbeitung verlangten und deshalb der SZA erst im Frühling 2002 verschickt würde.

Die Interviews waren nach der Lancierung geplant, so dass möglichst viele der befragten Personen die Chance gehabt hätten, zumindest durch die Medien über den Ausweis informiert zu sein. Erste Reaktionen in der Presse, bei den Verantwortlichen und in der Arbeitswelt hätten einen Teil der Arbeit ausgemacht.

Vergeblich versuchten wir zudem, mit den Verantwortlichen des Ausweises per Mail Kontakt aufzunehmen, um mehr über die Motive für die verzögerte Auslieferung und die geplanten Veränderungen zu erfahren. Der selbe Kontakt war im Sommer noch ohne Mühe zustande gekommen.

 

6.3 Stand Januar 2002

Mitte Januar 2002 ist es soweit: der Sozialzeitausweis wird lanciert. Laut Bericht des Tages-Anzeigers sind im Vorfeld bereits 32 000 Bestellungen eingegangen. Die Zürcher Stadträtin Monika Stocker, Vorsteherin des Sozialdepartementes, steht dem Ausweis positiv gegenüber: Das neue Personalrecht der Stadt Zürich sieht vor, dass relevante Erfahrungen in der freiwilligen oder nebenamtlichen Tätigkeit bei der Qualifikation berücksichtigt werden sollen. Laut Monika Stocker könne das auch Bestandteil des Lohnes werden. Susanne Erdös, Zentralsekretärin des Kaufmännischen Verbandes Schweiz, sieht im Sozialzeitausweis eine Möglichkeit, Managementfähigkeiten aus der Freiwilligenarbeit zu dokumentieren. Die grösste private Arbeitgeberin Migros, will den Ausweis als Bestandteil der Bewerbungsunterlagen anerkennen, insbesondere dann, wenn relativ wenig Qualifikationen aus der Erwerbsarbeit vorlägen. (Bühlmann, Tages-Anzeiger , 17.1.2002)

Inhalt


7. Literatur

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Inhalt


8 Anhang

  1. Mustervereinbarung für freiwillige Mitarbeit (Schweizerischer Beobachter 2000, S. 180)

  2. Ich engagiere mich . Weiterbildung. Jugendarbeit. Freizeit ((TARJV 1988, S. )

  3. Sozialzeit-Ausweis (Koordination Freiwilligenarbeit im Kanton Bern 1999, Einlageblätter)

  4. Fragebogen für Telefoninterviews mit ArbeitnehmerInnen

  5. Fragebogen für Telefoninterviews mit ArbeitgeberInnen

 


Fussnoten:

[1] Auf die mögliche Spezifierung zwischen produktionsorientiertem und arbeitsorientiertem Dritt-Personen-Kriterium wird verzichtet, da „weder das produktions- noch arbeitsorintierte Dritt-Personen-Kriterium aus pragmatischer Sicht vollständig zu überzeugen vermag. (BSF 1999, S. 16)

[2] Der nicht zur Anwendung gekommene Outputansatz stützt sich auf die Preise gleicher oder ähnlicher Marktgüter, welche die im Haushalt produzierten Güter erzielen würden.

Last update: 02 Feb. 15

 

Contact:

 

Prof. Hans Geser
Soziologisches Institut
der Universität Zürich
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8050 Zürich
hg@socio.ch