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Georg Simmel: Zur Soziologie der Familie
ex:
Vossische Zeitung (Berlin), Sonntagsbeilagen Nr. 26-27 vom 30. 6. und 7. 7. 1895.
I
Neu auftretende
Wissenschaften genießen den zweifelhaften Vorzug, für alle möglichen,
in der Luft liegenden und nicht recht unterzubringenden Probleme eine vorläufige
Heimstätte bieten zu müssen.
Die unvermeidliche
Unbestimmtheit und Unverteidigtheit ihrer Grenzen lockt alle Heimatlosen
an, bis ihr Wachstum allmählich die nicht hineingehörigen Elemente
wieder ausstößt, und sie in freilich enttäuschende, aber eben deshalb künftiger
Enttäuschung vorbeugende Schranken einpasst.
So beginnt die wirre Masse
von Problemen, die sich an die neue Wissenschaft der Soziologie herandrängten,
sich zu lichten, sie fängt an, das Heimatsrecht in ihr nicht mehr wahllos
auszuteilen, und wenngleich es noch nicht unbestritten ist, welche
genauere Form denn die Umfangslinien ihres Bezirks haben, so sind doch
allenthalben ernsthafte wissenschaftliche Bemühungen sichtbar, solche
Linien überhaupt festzulegen.
Eine Zeit lang schien
Soziologie das Zauberwort, das allen Rätseln der Geschichte wie des
praktischen Lebens, der Sittenlehre wie der Ästhetik, der Religion wie
der Politik Erlösung winkte, und man hält z. B. in Frankreich daran noch
ziemlich allgemein fest.
In Deutschland und
Nordamerika dagegen sind jene bescheidneren Theorien entstanden, die
darauf verzichten, in einer einzigen Wissenschaft die Erkenntnis alles
dessen zusammenzufassen, was sich je im Rahmen einer Gesellschaft
abgespielt hat.
Sie verstehen die neue
Wissenschaft entweder als einen Zweig der Psychologie, derjenigen nämlich,
die die sozial veranlassten und sozial geäußerten Seelenvorgänge des
Individuums behandelt; oder als die Wissenschaft von den gemeinsamen
Voraussetzungen aller die Gesellschaft betreffenden Erkenntnisse, oder als
die Philosophie des sozialen Geschehens, oder endlich als die Erforschung
der Formen, in denen sich Menschen vergesellschaften, und die das gleiche
Wesen und Entwicklung durch alle Mannigfaltigkeit der Zwecke und Inhalte
hindurch zeigen, um die herum sich die Gesellschaften kristallisieren.
Für alle diese
umgrenzteren Ziele der Soziologie ist die Geschichte der Familie ein
Material von besonderer Bedeutung.
Denn in ihr haben wir eine
Sozialisierung weniger Personen, die sich innerhalb jeder größeren
Gruppe unzählige Male in der genau gleichen Form wiederholt und aus
einfachen, jedem nachfühlbaren Interessen hervorgeht, aus diesen Ursachen
also verhältnismäßig leicht erkennbar ist; wir haben zudem eine außerordentliche
Mannigfaltigkeit von Familienformen in den verschiedenen Kulturstufen, und
da die Familie überhaupt eine dauernde Gruppierung bei allem Wechsel der
sonstigen Lebensformen ist, so können wir an dem Einfluss dieser auf die
ehelichen und verwandtschaftlichen Verhältnisse oft genau deren eigenes
Wesen und Kraft prüfen; endlich vereinigt die Ehe und Familie trotz ihrer
sehr einfachen Struktur eine große Fülle ganz verschiedener Interessen -
erotischer wie ökonomischer, religiöser wie sozialer, Interessen der
Macht wie der individuellen Ausbildung - und zeigt dadurch an einem
durchsichtigen Beispiel, wie alle diese Momente, in ihrer Kombination und
dem wechselnden Übergewicht des einzelnen, auf das Zusammenleben der
Menschen wirken.
Von diesen Gesichtspunkten
aus will ich hier einige Tatsachen und Überlegungen vortragen, die sich
aus den neuesten Forschungen und sozialpsychologischen Analysen der
Familiengeschichte ergeben.
Die nächstliegende
historische Vermutung ist, dass die Ehe sich aus einem Zustand tierisch
ungeregelter, willkürlich wechselnder Beziehungen zwischen Mann und Weib
herausgebildet habe.
Feste Ordnungen, beschränkende
Normen erscheinen uns allenthalben erst als spätere Stadien von
Entwickelungen, die mit sinnlosem Chaos begonnen haben, und so schienen
die bestimmten dauernden Beziehungen, die wir als Ehe und Familie
bezeichnen, erst das Resultat sozialer Zucht, erprobter Zweckmäßigkeit
sein zu können; denn als das Minimum von Ehe muss man doch die) enge
Beziehung zwischen Mann und Weib bezeichnen, welche über die Geburt des
Sprösslings hinausreicht und in der eine Gemeinsamkeit der Lebensfürsorge
stattfindet.
Die Hauptstütze fand diese
Vorstellung einer ursprünglichen Ehelosigkeit in dem sogenannten
Mutterrecht.
Man hat bekanntlich vor
einigen Jahrzehnten entdeckt, dass bei sehr vielen Naturvölkern und
wahrscheinlich auch in früheren Stadien jetziger Kulturvölker nicht der
Vater, sondern die Mutter das Zentrum der Familie bildete.
Auch wo die Ehe schon
existiert, gehört dennoch vielfach das Kind nicht zum Stamme des Vaters,
sondern zu dem der Mutter, der Vater gilt nicht mit dem Kinde
verwandt, es erbt auch nicht von ihm, sondern von dem Bruder der Mutter.
Es lag am nächsten, dieses
wunderliche Verhältnis als einen Erfolg und Rest früherer Zustände zu
erklären, in denen der Vater überhaupt nicht bekannt war, weil kein
bestimmtes Eheband bestand und Weibergemeinschaft herrschte.
Nun hat man aber ganz
neuerdings entdeckt, dass bei mehreren Völkergruppen gerade die
allertiefststehenden Abteilungen Vaterrecht haben, Abstammung und
Erbschaft in väterlicher Linie kennen, während die höher entwickelten
die Mutterfolge aufweisen, die sich doch gerade an die niedrigste Stufe
anschließen und sie verraten sollte.
Bei den höchststehenden
Indianern, die schon bei Ankunft der Europäer Getreide bauten und eine
feste soziale Organisation besaßen, gilt durchgehende die weibliche
Abstammungslinie; bei den tiefststehenden, denen jenes beides mangelt, die
männliche.
Genau dasselbe Verhältnis
findet sich bei den Australnegern, ja, es scheint festzustehen, dass bei
diesen das Vaterrecht die früheste vorhandene Familienform war, und sich
aus diesem erst, aus noch unbekannten Gründen, die Mutterfolge entwickelt
habe, d. h. die Zugehörigkeit des Kindes zu dem Stamme der Mutter -
wenngleich auch dabei von Weibergemeinschaft und Unsicherheit der
Vaterschaft nicht die Rede sei.
Jenes Hauptargument für
einen ursprünglichen Mangel jedes individuellen und dauernden Verhältnisses
zwischen Mann und Weib zeigt sich also als hinfällig.
Es bietet sich hier übrigens
ein interessanter Einblick in die Bedeutung aller derartiger
Rekonstruktionen der frühesten Zustände aus den späteren.
Aus den Folgen der
Eifersucht konstruiert ein Forscher die Notwendigkeit eines ursprünglich
ganz freien, promiskuen Zustandes.
Hätte nämlich von Anfang
an ein Privatbesitz von Frauen bestanden, so wäre irgend eine
Stammesbildung und Organisation unmöglich gewesen, denn die eifersüchtigen
Gefühle der Männer würden jedes nahe Zusammenleben, jede
genossenschaftliche Vereinigung im Keime erstickt haben.
Damit es also zu einer
solchen, zur Bildung größerer und dauernder Gruppen käme, muss durchaus
gegenseitige Duldung der erwachsenen Männer, Freiheit von Eifersucht, d.
h. also Unbeschränktheit der Beziehungen zwischen jedem Mann und jedem
Weib vorausgesetzt werden.
Ganz umgekehrt schließt
ein anderer Gelehrter: Gerade bei den letztgenannten Zuständen musste
fortwährende Eifersucht entstehen.
So lange nicht geregelte
Beziehungen zwischen den Geschlechtern existieren, und der Mann in der
Frau einen ausschließlichen, für die andern gar nicht in Frage kommenden
Besitz hätte, müsse der Kampf um das Weib - da doch nicht alle gleich
begehrenswert wären - die Quelle fortwährender Entzweiung der männlichen
Individuen untereinander sein.
Erst wenn die Beziehungen
dieser zu den Frauen gesondert und gesichert waren, wenn der Besitz von
Frauen zwar begrenzt, aber dafür auch den anderen gegenüber geschützt
war, konnte es zu dem inneren Frieden innerhalb einer Gruppe und damit zu
den größeren und bestandfähigeren Organisationen kommen.
Die Tatsachen also, dass
wir solche vor uns sehen und dass das Gefühl der Eifersucht die Männer
auseinander hält, bringen den einen zu dem Schlusse, dass am Anfang der
Entwicklung nur regellose, den anderen, dass nur geregelte Zustände
geherrscht haben können.
Einen weiteren Beweis für
den ursprünglichen Mangel an bestimmten ehelichen Verhältnissen hat man
darauf gegründet, dass bei manchen Völkern die Bezeichnungen für Neffe
und Nichte die gleichen sind wie für Sohn und Tochter, diejenigen für
Cousin und Cousine dieselben wie für Bruder und Schwester.
Solche Benennungen könnten
nur in dem Falle entstanden sein, dass jedes Weib mit allen Männern ihrer
Gruppe, also auch mit ihren eigenen Brüdern, in ehelichen Beziehungen
stand; der Vater und der Mutterbruder, und in Folge dessen der Sohn und
der Neffe waren unter diesen Umständen oft identisch, oder konnten
wenigstens nicht unterschieden werden.
Wenn nun auch dieser
Zustand jetzt nirgends mehr auffindbar wäre, so bewiese doch jene
Benennung, dass er einstmals bestanden haben müsse; denn derartige
Namensysteme entständen immer nur als Ausdruck für real existierende
Verhältnisse, lebten aber freilich weiter, nachdem sie durch die
Weiterentwickelung der letzteren längst sinnlos geworden seien.
Auch diese Begründung
eines ursprünglichen Ehekommunismus hat sich als unzulänglich erwiesen,
insbesondere seit wir die soziale Verfassung der Australneger besser
kennen und aus ihr gesehen haben, dass die Bezeichnung als Vater oder Sohn
bei primitiven Völkerschaften überhaupt keinen Hinweis auf irgend eine
Verwandtschaft, sondern nur auf einen Altersunterschied zu geben braucht,
gerade wie noch bei uns derartige Sprachgebräuche in Schwange sind.
Der Australneger teilt den
Lebenslauf jedes Individuums in drei Abschnitte: Kind, junger Mann, alter
Mann, bez. Frau.
Ursprünglich entschied
ausschließlich diese Schichtung nach Generationen, welcher
Verwandtschaftsausdruck für die einzelnen Personen galt: d. h. die
Mitglieder der älteren Schicht wurden unterschiedslos als »Väter« oder
»Mütter« der jüngeren bezeichnet, die der höchsten als Großeltern
der jüngsten.
Die Ausdrücke Vater oder
Mutter, Sohn oder Tochter bedeuten also durchaus nicht das physiologische,
blutsverwandtschaftliche Verhältnis, das wir mit dem entsprechenden Wort
verbinden, sondern nur Unterscheidungen zwischen Alt und Jung.
Nichtsdestoweniger kennt
der Australier ganz genau seinen wirklichen Vater und seine Mutter, nur
hat er kein besonderes Wort, das diese begrifflich von den anderen
Mitgliedern derselben Schicht unterschiede.
Wie sehr hier tatsächlich
nur ein Mangel der Begriffs- und Sprachbildung vorliegt, nicht aber ein
Mangel an tatsächlichem Unterscheidungsvermögen, beweist die Tatsache,
dass manche Stämme nicht einmal ein besonderes Wort für Vater und ein
anderes für Mutter haben; wollen sie den Unterschied der Geschlechter
innerhalb der älteren Schicht bezeichnen, so müssen sie zu dem
gemeinsamen Ausdruck für beide noch das Wort Mann oder Weib hinzufügen.
So wenig man also hier
behaupten kann, dass der Mangel eines unterscheidenden Ausdrucks auf eine
Unmöglichkeit oder ein Unterbleiben der Unterscheidung deute, so wenig
kann man aus der unterschiedslosen Bezeichnung aller älteren Männer als
Vater deduzieren, dass hier eine wirkliche oder ehemalige Unbekanntheit
des Vaters, also ein Ehekommunismus vorliege.
Wir sind so durch keine
feststellbare Tatsache genötigt, die monogamische oder überhaupt eine
bestimmte, durch Sitte und Gesetz geregelte Eheform aus einem früheren
Zustand völliger Zügellosigkeit entspringen zu lassen.
Es wäre vielmehr möglich,
dass der Mensch, ebenso wie manche Tiere - insbesondere die meisten Vögel
- von Natur monogamisch sei und nur durch besondere Umstände, wie sie auf
allen Gebieten die natürlichen Bestrebungen modifizieren und beirren, in
Ungebundenheit der Beziehungen, in Polyandrie oder Polygamie gefallen sei.
Hierfür sprechen manche Erwägungen.
Zunächst findet sich völlige,
regellose Willkür in dem Verhältnis zwischen Mann und Weib bei keinem
bekannten Volk der Erde, und wo sie teilweise besteht, zeigen merkwürdige
Gegensätze darin, dass sie nicht als allgemein gültige Phasen
menschlicher Entwicklung anzusehen ist.
So gibt es z. B. einige
Naturvölker, bei denen die jungen Mädchen absolute Freiheit genießen,
ja, wo es ihnen zum besonderen Ansehen gereicht, recht viele Liebhaber zu
besitzen, weil dies die Stärke ihrer Reize beweise - während sie vom
Augenblick der Eheschließung an ihrem Gatten absolut treu sind.
Von anderen wird das
direkte Gegenteil berichtet: strengste Keuschheit der Mädchen und
unbedingte Abenteuerlust der Frauen.
Dass die Vielweiberei keine
typische Eheform sein kann, folgt aus der einfachen Tatsache, dass es
allenthalben nur ungefähr soviel Frauen wie Männer gibt, der Besitz
mehrerer Frauen also immer nur ein Privilegium weniger, der großen Menge
aber versagt sein muss.
Auch Vielmännerei findet
nur unter ganz besonderen Umständen statt, z. B. im Hochlande von Tibet,
wo die Ernährungsschwierigkeit eine so große ist, dass die Ehe den Männern
als ein lästiges und schwieriges Engagement erscheint, in das sich
deshalb mehrere teilen.
Auch haben sich die meisten
Fälle von Vielmännerei nicht eigentlich als Eheform, sondern als eine
Einehe mit mehreren Liebhabern herausgestellt.
Es finden sich neben diesen
Formen nun mancherlei Mischformen, z.B. die sogenannten Dreiviertelsehen,
die man in einem arabischen Stamm beobachtet hat. Dort verpflichtet sich nämlich
das Mädchen beim Eingehen der Ehe, ihrem Gatten eine bestimmte Anzahl von
Wochentagen treu zu sein -
Ein Reisender beschreibt
sehr ergötzlich, wie die Brautgeschenke des Werbers von den
Schwiegereltern geprüft und zuerst so unbedeutend gefunden werden, dass
dafür nicht mehr als zwei Tage Treue in der Woche versprochen werden könnten,
bis endlich nach leidenschaftlichem Hin- und Herfeilschen die
Schwiegermutter das erlösende Wort spricht: »Meine Tochter soll dir
Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags treu sein!«
Eine andere Mischform
bilden die Zeitchen der schiitischen Mohammedaner. Dies sind legale, von
vorgeschriebenen Bedingungen abhängige Ehen, die meistens von den
Priestern geschlossen werden, aber nur auf eine vorher festgesetzte Zeit -
von einer Stunde bis zu 99 Jahren.
Die Kinder einer solchen
rechtlich völlig anerkannten Ehe sind gleichfalls legitim, wie die einer
lebenslänglichen.
Endlich findet sich eine
wunderliche Eheform bei den äußerst tiefstehenden, momentan die unterste
Entwickelungsstufe unserer Art darstellenden Australnegern:
Ihre Stämme sind größtenteils
in Heiratsklassen eingeteilt; es finden sich also z. B. bei den Kamilaroi
zwei Klassen, in deren einer die Männer Ippai, die Frauen Ippata heißen,
in der andern die Männer Cubbi, die Frauen Cubbota.
Nun darf ein Ippai
ausschließlich eine Cubbota, ein Cubbi nur eine Ippata heiraten, und jede
Heirat etwa des ersteren mit einer Ippata, auch wenn sie ihm absolut nicht
blutverwandt ist, ist streng verboten.
Dafür aber gilt er mit
allen überhaupt vorhandenen Cubbotas sozusagen als potentiell
verheiratet, und wenn er in einem ganz entlegenen Dorfe eine Cubbota
antrifft, die er nie zuvor gesehen hat, so ist es ihnen ganz natürlich,
in ein eheliches, wenn auch flüchtiges Verhältnis zu treten. -
Alle diese mannigfaltigen
Formen der Beziehung zwischen Mann und Weib charakterisieren sich als
Ergebnisse besonderer historischer Umstände, und keine einzige enthüllt
uns einen »Urzustand«, auf den ein natürlicher, überall gleichmäßig
vorauszusetzender Trieb führte.
Soll es dennoch durchaus
einen solchen geben, so ist der monogamische in keiner Weise schlechter
bezeugt, als der der Regellosigkeit. ja, die Entwickelung der Ehe strebt
allenthalben aus polygamischen und polyandrischen Formen zur Monogamie.
Von den ersteren wird fast
allgemein berichtet, dass eine Frau eine legal oder gewohnheitsmäßig
führende Stellung unter den verschiedenen Frauen eines Mannes einnehme:
entweder die zuerst heimgeführte, oder die vornehmste, oder die
Lieblingsfrau.
Aus diesem Grunde streben
sogar z. B. die Zulufrauen, ihren Männern aus ihren Ersparnissen eine
zweite Frau zu kaufen: weil diese der ersten gegenüber die Stelle einer
Magd hat.
Die Stellung des primus
inter pares, die die Hauptfrau in der Polygamie einnimmt, pflegt sich,
wie es dieser Stellung überhaupt eigen ist, zu der des primus schlechthin
zu entwickeln: es kommt vor, dass die Kinder auch der Nebenfrauen die
Oberfrau als ihre rechte Mutter betrachten.
Je bedeutsamer nun
innerlich und äußerlich die Stellung dieser einen Frau wird,
desto tiefer wird die der anderen Frauen herabgedrückt, bis dieser
soziologische Scheidungsprozess damit endet, dass überhaupt nur eine
Ehefrau existiert und alle daneben stehenden Beziehungen zu Frauen
illegitim oder verboten sind.
Man könnte also jene
andersartigen Verhältnisse sehr wohl als Zwischenstufen auffassen, denen
gegenüber der monogamische Instinkt sowohl die vorangehenden wie die
folgenden Zustände beherrschte.
Es wäre dies nur einer der
häufigen Fälle, in denen die höchste Entwicklungsstufe die Form der
niedrigsten wiederholt, nur geläutert, gesichert, vervollkommnet. Allein
diese unbezweifelbare Möglichkeit ist allerdings noch nicht
Wahrscheinlichkeit.
Als solche erscheint mir
vielmehr die Vorstellung, dass der unendlichen Verschiedenheit der
Eheformen auch eine Verschiedenheit der ursprünglichen Anlagen und
Instinkte entsprochen habe.
Wie innerhalb desselben
Gesellschaftskreises die Individuen bei aller Gleichheit der äußeren
Umstände sich dennoch in dieser Hinsicht äußerst verschieden verhalten,
entschieden monogame Naturen neben entschieden polygam veranlagten stehen,
so können ebenso ganze Gruppen schon an den frühsten Punkten ihrer
Entwicklung ganz entgegengesetzte Instinkte und also Zustände aufgewiesen
haben.
Hier wie bei vielen anderen
Fragen ist es eine falsche Nachgiebigkeit gegenüber dem Einheitstrieb
unseres Denkens, der Verschiedenheit der historischen Erscheinungen um
jeden Preis eine Gleichheit des prähistorischen Anfangs unterbauen zu
wollen.
II
Mag man sich die primitiven
Ehe- oder Uneheverhältnisse denken wie man will; unzweifelhaft scheint
mir allerdings, dass der feste Kern, um den die Familie herumgewachsen
ist, nicht das Verhältnis zwischen Mann und Weib, sondern zwischen Mutter
und Kind ist.
Dies ist der ruhende Pol in
der Flucht der Erscheinungen des Ehelebens, die im wesentlichen überall
gleiche Beziehung, während die zwischen den Gatten unendlicher Wandlungen
fähig ist.
Deshalb ist bei vielen
primitiven Völkern das Verhältnis des Familienvaters zu den Kindern
keineswegs das unmittelbare, natürlich begründete, wie bei uns.
Das Kind gehört der
Mutter; dem Vater nur insoweit, als die Mutter ihm gehört - wie die Früchte
des Baumes dem gehören, der der Eigentümer des Baumes ist.
Als Ursache oder als Folge
hiervon treffen wir vielfach eine uns fast unverständliche Gleichgültigkeit
dagegen an, wer denn der wirkliche physische Vater des Kindes ist; sobald
die Mutter einem bestimmten Manne gehört, ist das Kind eben das seinige,
gleichviel, ob er weiß, dass nicht sein Blut in dessen Adern fließt.
Daher das häufige Verborgen und Vertauschen der Frauen bei Naturvölkern.
Was die frühen
Familienformen charakterisiert, ist deshalb nicht, wie man gemeint hat,
die Unbekanntheit des Vaters, sondern die Gleichgültigkeit dagegen, wer
der Vater im physiologischen Sinne ist.
Ich führe einige
auffallende Beispiele dafür an, wie sehr der Begriff des Vaters ein bloss
rechtlicher, der Frage der Blutszugehörigkeit ganz fremder sein kann.
Bei einigen Völkern werden
unreife Knaben mit erwachsenen Mädchen verlobt, welche bis zum
Heranwachsen jener mit anderen Männern, oft mit dem Schwiegervater in
Beziehungen treten.
Die Kinder dieser
Verbindungen gelten dann ganz fraglos für die Kinder des Knaben, der der
rechtliche Besitzer des Mädchens ist. Bei den Kaffern erbt der Sohn die
Weiber seines Vaters.
Er selbst hält sich von
ihnen fern, leiht sie aber an andere aus und die so erzeugten Kinder sind
seine eigenen; d. h. - die hier fragliche Vorstellung noch verstärkend -
sie gelten als Kinder des Verstorbenen, wie bei der Leviratsehe, und da
aller Besitz dieses auf den Sohn übergeht, so gehören ihm nun auch diese
Kinder, und zwar unmittelbar, nicht etwa erst durch einen Adoptions- oder
besonderen Anerkennungsakt.
Der schlagendste Fall aber
ist die häufige Erscheinung in primitiven Stämmen, dass die Männer
direkt danach streben, ihre Frauen mit dem Häuptling, dem Priester oder
sonst hervorragenden Männern in Verkehr treten zu lassen, weil sie
glauben, dass die Kinder, die ungeachtet dessen eben die ihrigen sind, die
ausgezeichneten Eigenschaften ihrer Erzeuger erben werden und dies ihnen
und ihrer Familie zu gute kommt.
Hier haben wir also das
klar und folgenreich bewusste Erzeugertum in so scharfer Abtrennung vom
Vatertum, wie wir, denen gerade die Einheit von beiden das Selbstverständliche
ist, sie kaum mehr nachfühlen können.
Der Begriff des Vaters
musste eine lange Entwicklung durchmachen, ehe sein ursprünglicher Sinn,
der nur den Besitz des Kindes vermittels des Besitzes der Mutter
einschloss, zu dem eines direkten und individuellen Verhältnisses
zwischen dem Erzeuger und dem Kind aufgewachsen war.
Diese Entwicklung knüpft
sich aller Wahrscheinlichkeit nach an die des Privateigentums.
Als der Mann einen persönlichen,
umfänglicheren Besitz mit Kampf und Arbeit erworben und verteidigt hatte,
wünschte er ihn einem Erben seines eigenen Blutes zu hinterlassen.
An dem Begriff der Gütervererbung
ist, wie ich glaube, der der Blutsvererbung nach ihrer hier betrachteten
Seite erwachsen und erstarkt.
Es kam sozusagen auf die
Vaterschaft noch nicht so sehr an, so lange noch keine erheblichen
Konsequenzen in Bezug auf den Besitz damit verknüpft waren. Sobald aber
dies Interesse auftritt, bringt es die Forderung der unbedingten ehelichen
Treue seitens der Frau mit sich - wenngleich die des Mannes, wie
ersichtlich, nicht aus der gleichen Wurzel entspringt und auch tatsächlich
sich sehr viel langsamer zu der gleichen Strenge entwickelt.
Diese Forderung an den Mann
findet wahrscheinlich nur in dem Maße wachsender Gleichberechtigung der
Frauen mit den Männern statt, in Folge deren diejenigen Beschränkungen,
denen die Frauen unterworfen sind, auch den Männern als Gebote einfacher
Gerechtigkeit erscheinen, auch wenn die reale Veranlassung, die sie für
jene entstehen ließ, für diese gar nicht in Frage kommt.
Allein eben dieser
Entstehungsgrund der ehelichen Treue natürlich nur einer unter vielen
zusammenwirkenden - bringt uns die als sicher anzusehende Tatsache nahe,
dass die individuelle Liebe, die jetzt, wenigstens der allgemeinen Meinung
nach, das Fundament der Ehe und der Bestimmungsgrund ihrer Qualitäten und
ihres Verlaufs ist, ursprünglich gar nichts mit ihr zu tun hatte, sondern
dass umgekehrt die einzelnen Bestimmungen und Inhalte der Ehe aus
gesonderten, oft genug sehr äußerlichen Ursachen hervorgingen und
ihrerseits erst die Liebe als ein individuelles Herzensverhältnis
entstehen ließen.
Zunächst ist die strenge
Monogamie in der Ehe wohl nur aus dem Siege des demokratischen Prinzips
hervorgegangen.
Ich erwähnte schon, dass
überall die Masse der Männer tatsächlich auf eine Frau
angewiesen ist, weil eben nicht mehr auf jeden kommt; wo also auch
Vielweiberei gesetzlich gestattet ist, da finden wir sie doch durchgehende
nur als einen Vorzug der Fürsten, der Reichen, der irgendwie
Hervorragenden.
In dem Maße nun, in dem
die große Masse den Herrschenden gegenüber zu Rechten kommt - nicht nur
zu politischen, sondern auch zu moralischen -, prägt sie ihre eignen
Lebensnormen zu sittlich sozialen Gesetzen aus, denen nun auch jene ursprünglich
Ausgenommenen unterliegen; die Monogamie, die uns in so vielen
ethnologischen Tatsachen als eine erzwungene äußerliche Beschränkung
derer, die es eben nicht besser haben können, entgegentritt, wird mit
wachsender sozialer Nivellierung ein innerliches, moralisches Gebot für
Alle.
Es ist dies dasselbe Erklärungsprinzip,
dem man das Fasten als Zeichen der Trauer, wie es schon bei vielen Naturvölkern
vorkommt, hergeleitet hat.
Die Furcht vor dem
spukenden Geist des Verstorbenen bewog die Hinterbliebenen, ihn durch
reichliche Nahrungsopfer zu versöhnen.
Da nun die Lebensmittel
sehr oft nur gerade zureichten, so musste durch die Totenopfer Mangel
entstehen, ein notgedrungenes Fasten, das schließlich als sittlich-religiös
notwendige Folge jedes Todesfalls erschien.
Nachdem die Monogamie
einmal durchgehende Eheform geworden war, schlossen sich an sie nun auch
die subjektiven Gefühle an, die überall das Ergebnis lange andauernder
Zustände sind und die vollzogene Anpassung der Individuen an diese
bezeugen. Was man jetzt noch manchmal sagt, um Konvenienzheiraten zu
rechtfertigen: Die Liebe käme schon in der Ehe - das hat für die
historische Entwicklung unsres Geschlechts zweifellose Wahrheit.
Es hat hier eine Umkehrung
stattgefunden, die die Soziologie an vielen und wichtigen Punkten
feststellen kann: was für die Gattung Ursache war, ist für das
Individuum Wirkung, und vice versa.
Die Geltung der Einehe, wie
sie aus ökonomischen und sozialen Umständen hervorgegangen ist, hat es
überhaupt erst zu dem spezifischen Gefühl der Liebe und Treue für das
Leben kommen lassen; und nun ist umgekehrt für den einzelnen die
Entstehung dieses Gefühls die Veranlassung, eine Ehe zu schließen.
In einer ähnlichen
Umkehrung entwickelt sich das Verhältnis der Eltern zur Nachkommenschaft.
Wenn alle öffentlichen und
dauernden Institutionen auf irgend einen Zweck und Nutzen für die soziale
Gruppe zurückgehen, so muss man auch fragen: was ist eigentlich der ursprüngliche
Zweck der Ehe, d. h. des Zusammenbleibens der Eltern über die Geburt des
Sprösslings hinaus?
Was bewog die Menschen,
statt nur zu momentaner Befriedigung der Leidenschaft, zu einem dauernden,
pflichtenvollen, oft einengenden Bunde zu schreiten?
Die soziale Nützlichkeit,
die hierzu trieb, war vielleicht zunächst die größere Festigkeit, der
innere Halt, den die Gesellschaft aus dauernden Verbindungen zog; eine
Gruppe, deren Elemente gegenseitig in festen Bindungen, zuverlässigen
Verhältnissen stehen, wo eines an dem andern einen bleibenden Halt hat,
der eine Kette von Pflichten durch den ganzen Kreis hindurch spannt, -
eine solche Gruppe wird sich 'in Kampfe ums Dasein als haltbarer und
widerstandsfähiger zeigen, als eine andere, deren Elemente keine
gegenseitigem Pflichten, sondern nur momentane, willkürliche, stets
wieder zersplitternde Bindungen kennen.
Allein der hauptsächliche
soziale Zweck einer festen Ehe war offenbar die bessere Fürsorge für die
Nachkommenschaft, die sie garantierte, und die schon in der Tierwelt zu
eheähnlichen Verbindungen führt.
Die Ehe bringt eine
Arbeitsteilung zwischen Mann und Weib mit sich, die im Wesentlichen den
Kindern zu gute kommt: die Frau nährt die Kinder, und der Mann versorgt
die Frau mit Nahrung; oder der Mann schafft das Nahrungsmaterial herbei,
und die Frau bereitet es für ihn und die Kinder zu.
Das vereinte oder
wetteifernde Interesse der Eltern an der Wohlfahrt der Kinder muss die nächste
Generation körperlich und geistig kräftiger machen, als es in einer
Gruppe ohne gemeinsame elterliche Fürsorge, also ohne Ehe, möglich wäre;
die Ehe schafft dadurch auf die Länge der Zeit eine unmittelbare Überlegenheit
der Gruppe gegenüber einer ehelosen, in denen die jüngste Generation
immer nur den isolierten Kräften der Mutter oder einer kommunistischen,
des persönlichen Interesses entbehrenden Fürsorge überlassen ist.
Diese soziale Zweckmäßigkeit
der Ehe lässt uns einen bemerkenswerten Zug in ihrer Entwicklung
verstehen. Bei den verschiedensten Völkern der Erde gilt die Ehe erst von
dem Augenblick an als gültig und rechtskräftig geschlossen, in dem ein
Kind geboren ist oder erwartet wird.
Bei manchen Stämmen - in
Asien, Afrika und Amerika - bleibt die Frau bis zu diesem Termin im Hause
ihrer Eltern, auf den Philippinen und in einem Distrikt Südindiens findet
vorher überhaupt keine bindende Verlobung statt, bei einem senegambischen
Stamm wird erst dann die Hochzeit gefeiert.
Kurz, der Ursprung der Ehe
aus dem sozialen Zwecke, dass sie um der Kinder willen da ist, macht sie
in der Entwicklung unserer Gattung - deren betreffende Stufe noch jene
primitiven Völker aufweisen - zu einer Folge der Erzeugung der
Nachkommenschaft.
Wie die Liebe eine
Konsequenz der Ehe war, bis die Ehe eine Konsequenz der Liebe wurde, so
ist die Ehe ihrerseits eine Konsequenz der Produktion der nächsten
Generation, bis die jetzige umgekehrte Verfassung eintrat.
An beiden Umkehrungen zeigt
es sich deutlich, wie die historische Entwickelung von dem Sozialinteresse
und der sozialen Norm mehr und mehr zu dem Interesse am Individuum als dem
maßgebenden führt: die Ehe ist das soziale Interesse gegenüber dem
individuellen der Liebe, innerhalb einer anderen Kategorie ist die
Existenz und Versorgung der nächsten Generation soziales Interesse gegenüber
der persönlichen Angelegenheit der Ehe.
Darum sind auf den früheren
Stufen die erstgenannten Momente die Ursache der letzteren, während sich
auf den späteren die ursächliche Verbindung umkehrt.
Eine andere Entwicklung,
die in ähnlicher Weise an der Umkehrung ihres Ausgangspunktes mündet, führt
ebenso auf das Hervorgehen der Liebe aus der Ehe.
Eine der allerhäufigsten
Formen, in denen wir die Eheschließung auf früheren Kulturstufen
antreffen, ist die Kauf-Ehe.
Die Frau ist vor allem ein
Arbeitstier, so gut wie der Sklave, ja, auf dem niedrigsten Kulturniveau,
das noch keine Sklaverei kennt, das einzige, auf das man dauernd rechnen
kann.
Der Wunsch, sich eine
Arbeitskraft zu verschaffen, ist fast das einzige wirklich individuelle
Interesse, aus dem der Naturmensch zur Ehe schreitet.
Daneben steht nur das - übrigens
nicht überall vorhandene - Verlangen nach Kindern.
Dass beides zusammenhängt,
zeigt die häufiger angetroffene Sitte, dass, wo der Brautpreis kreditiert
wird, die Kinder aus der Ehe den Schwiegereltern gehören, bis er voll
bezahlt ist.
Die Frau ist ein ökonomischer
Wertgegenstand, und deshalb geben ihre Angehörigen, die ihre Arbeitskraft
bisher für sich ausgenutzt haben, sie nicht umsonst fort, sondern fordern
eine annähernde Kapitalsierung ihres Arbeitswertes.
Der Kauf der Frau weist zunächst
auf eine niedrige Stellung ihrer in der Ehe hin. Schon die Tatsache des
Verkauftwerdens bedeutet in den meisten Fällen, dass sie keinen eigenen
Willen hat, sondern dass seitens ihrer Angehörigen mit ihr wie mit einem
Objekt umgegangen wird; und unter diesem Aspekt tritt sie in die Ehe ein.
In dieser handelt es sich nun für den Mann darum, sie möglichst viel
arbeiten zu lassen, um den Kaufpreis herauszuschlagen. Allein das ist nur
die äußerliche Seite der Ehegestaltung durch den Kauf.
Was ich durch Geld erworben
habe, besitze ich ganz und gar, bedingungsloser, als jeden durch freien
Willen mir zugefallenen Besitz; nach jeder Seite haftet an solchem Erwerb
weniger Verpflichtung, weniger Rücksicht.
Dies wird minder schroff
hervortreten, wo der Preis in persönlichen Arbeitsdiensten des Werbers für
die Eltern der Braut besteht.
Hier ist wenigstens eine
individuelle Leistung, ein Einsetzen der Persönlichkeit, das dem damit
gewonnenen Gegenstand einen Hauch von Eigenwert lässt, ihn nicht ganz in
die Kategorie der »Sache« herabstößt.
Dies aber findet statt, wo
die Frauen für Geld oder unmittelbaren Geldeswert - Vieh, Holz,
Bekleidungsgegenstände - gekauft werden.
Von allen Werten, die das
praktische Leben ausgebildet hat, ist das Geld der unpersönlichste. Weil
es als Äquivalent für die entgegengesetztesten Dinge dient, ist es
selbst vollständig farblos, alle persönlichen Werte, alle
Individualisierungen des Lebens enden am Gelde, weshalb man treffend sagt,
dass in Geldsachen die Gemütlichkeit aufhört; es besitzt keine Qualitäten
außer seiner Quantität, und seiner unvergleichlichen Bedeutung für alle
Äußerlichkeiten des Lebens entspricht deshalb seine völlige
Beziehungslosigkeit zu allen innerlichen, personalen Werten desselben.
Dieses Wesen des Geldes
beeinflusst nun die Schätzung aller der Dinge, die für Geld erworben
werden. Das ganz Besondere, Vornehme, das sich der Besitznahme durch den
ersten besten entzieht, bezeichnen wir als »unbezahlbar«.
Dass eine Frau sich
verkauft, sei es in die Ehe mit einem ihr gleichgültigen Manne, sei es in
flüchtigeren Formen, erscheint uns deshalb so besonders widrig, weil
damit das Allerpersönlichste, was der Mensch zu geben hat, für einen so
unpersönlichen Wert, wie Geld, in Tausch gegeben wird. Das Entsprechende
zeigt sich nun auf niedrigen Stufen.
Die Frauen werden in
Allgemeinen da besonders schlecht behandelt, wo sie für Geld gekauft
werden, ihre Stellung hebt sich mit dem Verschwinden dieser Eheform.
Allein dieselbe muss nun
auch die entgegengesetzte psychologische Wirkung entwickeln. Gerade dass
die Frauen ein nutzbarer Besitzgegenstand sind, dass Opfer ihretwegen
gebracht sind, lässt sie schließlich als wertvoll erscheinen. Überall,
so hat man gesagt, erzeugt der Besitz Liebe zum Besitz.
Man bringt nicht nur Opfer
für das, was man gern hat, sondern auch umgekehrt. - man liebt das, wofür
man Opfer gebracht hat.
Wenn die Mutterliebe der
Grund unzähliger Aufopferungen für die Kinder ist, so sind doch auch die
Mühen und Sorgen, die die Mutter für das Kind auf sich nimmt, ein Band,
dass sie immer fester an dieses knüpft; woraus man versteht, dass gerade
kranke oder sonst zu kurz gekommene Kinder, die die aufopferndste Hingabe
seitens der Mutter fordern, oft am leidenschaftlichsten von ihr geliebt
werden.
Die Kirche hat sich nie
gescheut, die schwersten Opfer um der Liebe zu Gott willen zu verlangen,
weil sie wohl wusste, dass wir um so fester und inniger an ein Prinzip
gebunden sind, je größere Opfer wir dafür gebracht, ein je größeres
Kapital wir sozusagen darin investiert haben.
Es ist deshalb
psychologisch wahrscheinlich, dass grade der Frauenkauf, wie er einerseits
die Frau zunächst deklassierte, sie andererseits in der Schätzung des
Mannes gehoben haben muss. Ganz entfernt ist dieses soziologische Moment
vielleicht auch nicht aus der modernen Familie.
Der verhältnismäßig
guten Stellung der Frau in dieser entspricht, durch die
Unterhaltungspflicht seitens des Mannes, ein materielles Opfer desselben,
das verhältnismäßig weit bedeutender ist, als der Kaufpreis der Frauen
bei rohen Völkern.
Aber dadurch, dass diese
materielle Opferpflicht über das Ganze des Lebens verteilt ist und vor
allem dadurch, dass sie der Frau selbst und nicht, wie früher, ihrer
Familie zugute kommt - den Übergang hierzu bildete, dass die Eltern in späteren
Zeiten das Kaufgeld dem Mädchen als Heiratsgut überließen - sind gerade
diejenigen Seiten des Opfers konserviert, welche den Wert des damit
Gewonnenen zu steigern geeignet sind.
Das Opfer für den Erwerb
der Frau, das ursprünglich ihre Unterdrückung, ihre Ausbeutung, ihren
Sachencharakter ausdrückte und steigerte, enthielt so schon das
psychologische Moment, dessen Ausbildung zu einer direkten Umwertung ihrer
Stellung führte. |