Universität Zürich Soziologisches Institut der Universität Zürich Prof. Dr. Hans Geser

presents: Georg Simmel Online

       Sociology in Switzerland

Georg Simmel Online           


Die Selbsterhaltung der sozialen Gruppe
3. Teil

1. Teil ¦ 2. Teil ¦ 3. Teil ¦ 4. Teil ¦ 5. Teil ¦ 6. Teil ¦ 7. Teil ¦ 8. Teil

 

ex: Georg Simmel: Soziologie. Untersuchungen über die Formen der Vergesellschaftung. Duncker & Humblot Verlag, Berlin 1908 (1. Auflage). S. 375-459.

Die Objektivierung des Zusammenhaltes der Gruppe kann auch die persönliche Form so weit abstreifen, dass sie sich an ein sachliches Symbol knüpft, das als Ursache wie als Wirkung jenes Zusammenhaltes auftritt.

Während der Amphiktyonenbund sich an die gemeinsame Fürsorge für den delphischen Tempel anschloss, war das Panionion, der Bundestempel des ionischen Städtebundes, als das Symbol der schon bestehenden Vereinigung errichtet.

So erscheinen im deutschen Mittelalter die Reichskleinodien gleichsam als die Sichtbarkeit des Reichsgedankens und seiner Kontinuität, so dass der Besitz derselben dem Kronprätendenten einen erheblichen Vorsprung vor den Mitbewerbern verschafft, und dies einer der Gründe war, die ersichtlich gerade den Leibeserben in seiner Bewerbung unterstützten.

Es war für Heinrich I. von großem Nutzen, dass Konrad I. ihm die Kroninsignien zusandte, Kunigunde hat nach Heinrichs II. Tode durch deren Auslieferung an den rechtmäßigen neuen Herrscher diesen in seiner Stellung befestigt.

Als im Mittelalter den Bürgern der größeren Städte der Kriegsdienst unbequem wurde und sie ihn den Gesellen gegen Bezahlung zuschoben, behielten diese oft noch im Frieden die einmal eingeführte Organisation bei, indem sie das Banner behielten; denn das Banner verlieh ihrer Gemeinschaft den Charakter, selbst eine Zunft zu sein. und es ist bezeichnend, dass ein gewaltsamer Aufstand der Landauer Müller- und Bäckergesellen 1432 damit eingeleitet wurde, dass sie aus ihrer Herberge ein Banner heraussteckten.

Bei den alten Arabern führte jeder Stamm im Kriege ein Banner, waren aber mehrere zu einer Kampfeinheit vereinigt, so führten sie zusammen nur ein einziges, das ihre Einheit bedeutete und dessen Träger der vornehmste Mann im Kriege war.

Angesichts der Zerstörbarkeit eines materiellen Objekts, das diese noch dazu nicht, wie eine Person, durch die Kontinuität der Erblichkeit ausgleichen kann - ist es für die Gruppe sehr gefährlich, für ihre Selbsterhaltung eine solche Stütze zu suchen.

Manches Regiment verlor seinen Zusammenhalt, sobald seine Fahne geraubt war, vielerlei Vereinigungen lösten sich auf, als ihre Palladien, ihre Laden, ihre Grale zerstört wurden.

Weil die ungarische Krone diese symbolische Bedeutung besonders lange behielt, erregte es noch unter Josef II. heftige Unruhen, als sie einmal von Pressburg nach Wien transportiert wurde; mit der Zurückführung der Krone legten sich diese Unruhen sogleich-.

Im Mittelalter war es besonders das Siegel, dass die Einheit einer Gruppe symbolisierte und diese als eine selbständige moralische Person erscheinen ließ.

Nach einem Aufstand gegen den Kaiser Karl IV. in Frankfurt entschied sein Richter 1366 - nachdem hochverräterische Briefe der Zünfte aufgefunden waren, diese aber eidlich versicherten, dass »sie hinter ihrem Rücken besiegelt worden seien« -, dass »alle Siegel der Zünfte diesen abgenommen und nicht nur zerschlagen werden, sondern auch (> 397) der Besitz und Gebrauch von Vereinssiegeln den Zünften samt allen andern Gesellschaften für immer untersagt« bleibe.

Allenthalben erscheint aus diesem Zusammenhang heraus die Zerstörung der Palladien einer Gemeinschaft als ein durchaus reales Mittel, sie gleichsam ins Herz zu treffen, ihre Einheit aufzulösen.

Als die Gemeinde von Corbie 1308 wegen Schulden und Lasten aufgelöst wurde und ihre Rechte auf den König übergingen, nahm man den Klöppel aus der großen Glocke heraus, zum Zeichen, dass die Kommune aufgehört hatte.

Als unter Friedrich Wilhelm I. die Gesellenverbände sich den merkantilistisch-despotischen Tendenzen der Regierung zu widersetzen schienen, schrieb der Dezernent über die Gesellen an den König: »Diese Leute bilden sich ein, als ob sie ein besonderes corpus oder statum in republica formierten.«

Darum schlägt er vor, »dass die schwarzen Tafeln, Gesellenladen und ihre übrigen Götzen cum ignominia quadam zerstört würden, damit sie - kein besonderes corpus, wie sie anjetzo vermeinen, konstituieren.«

Und ein Gesetz der englischen Reaktion bestimmte 1819, dass die Abhaltung einer Versammlung with flags, banners or other emblems or ensigns mit mehrjährigem Gefängnis zu bestrafen sei.

Wo indes der soziale Zusammenhang auf diesem Wege verloren geht, kann man wohl sagen, dass er schon vorher innerlich stark gelitten haben muss und dass in diesem Fall der Verlust des äußerlichen, die Gruppeneinheit repräsentierenden Symbols eben selbst nur das Symbol dafür ist, dass die sozialen Elemente ihre Kohärenz verloren haben.

Denn wo dies letztere nicht der Fall ist, hat der Verlust des Gruppensymbols nicht nur keine auflösende, sondern direkt eine zusammenschließende Kraft. Indem das Symbol seine körperliche Wirklichkeit einbüßt, kann es als bloßer Gedanke, Sehnsucht, Ideal, sehr viel mächtiger, tiefer, unzerstörbarer wirken.

Diese beiden entgegengesetzten Wirkungen der Zerstörung des Gruppensymbols für die Festigkeit der Gruppe lassen sich gleichzeitig an den Ergebnissen beobachten, die die Zerstörung des jüdischen Tempels durch Titus gehabt hat.

Die soziologische Bedeutung des Tempels Zions war gewesen, dass er dem rein dynamischen Zusammenhang der Juden, die den Parthern oder den Römern gehorchten, die aramäisch oder griechisch redeten, überhaupt eine Greifbarkeit als seinen Brennpunkt gewährte; was er an sich bedeutete, war hierfür ganz gleichgültig, er war nur die Sichtbarkeit einer funktionellen Gemeinschaft, die Möglichkeit einer Rückbeziehung der zerstreuten und innerlich zerrissenen Judenschaft auf einen Punkt von sozusagen realer Idealität.

Seine Zerstörung nun hat den Zweck, den jüdischen Priesterstaat aufzulösen, der für die politische Einheit des römischen Reiches ein Widerspruch und eine Gefahr war, einer Anzahl von Juden gegenüber erreicht, denen überhaupt an dieser Zentralisierung nicht viel gelegen hatte; insbesondere hat sie die Lösung der Paulinischen Christen vom Judentum kräftig gefördert.

Für die palästinischen Juden aber wurde gerade dadurch der Riss zwischen dem Judentum und der übrigen Welt vertieft, ihre national-religiöse Geschlossenheit durch diese Zerstörung ihres Symbols zu verzweiflungsvoller Kraft gesteigert.

(> 398) So wirkt die Vernichtung des Gruppensymbols nach zwei Seiten hin auf die Selbsterhaltung der Gruppe: zerstörend, wo die zusammenhaltenden Wechselwirkungen der Elemente schon an sich schwach sind, kräftigend, wo dieselben an sich so stark sind, dass sie das verlorene greifbare Symbol durch ein vergeistigtes und idealisiertes Bild ersetzen können.

Die Bedeutung eines sachlichen Symbols für die Selbsterhaltung einer Gesellschaft wird nun eine sehr gesteigerte sein, wenn dasselbe außer seinem symbolischen Sinn auch noch einen realen Besitz darstellt, wenn also die zentralisierende Wirkung des Objekts daran hängt oder dadurch vermehrt wird, dass die materiellen Interessen aller Mitglieder der Gruppe sich in ihm begegnen.

In diesem Falle wird es für die Erhaltung der Gruppe ganz besonders wichtig, den Gemeinbesitz vor Zerstörung zu sichern, ungefähr wie man es bei dem personalen Gruppenzentrum durch die Unsterblichkeit des Königs tut.

Das häufigste Mittel zu diesem Zweck ist die Tote Hand, die Bestimmung, dass das Vermögen von Korporationen, welche als solche ewig sein. sollen, nicht veräußerbar ist.

Wie die Vergänglichkeit des Individuums sich in der Zerstörbarkeit seiner Habe spiegelt, so die Unsterblichkeit der Vereinigung in der Unverlierbarkeit und Unverkäuflichkeit ihres Besitzes.

Der Besitzstand insbesondere der kirchlichen Korporationen glich so der Höhle des Löwen, in die zwar alles hinein-, aus der aber nichts wieder hinausgelangt.

Wie aber für den höheren Menschen die Unsterblichkeit keineswegs das gemeine Immer-weiter-leben-Wollen, keine Sehnsucht nach einem bloßen Lebensquantum bedeutet, sondern eine gewisse Qualität der Seele symbolisieren soll, eine nur so ausdrückbare Erhabenheit ihres Wertes über die irdischen Zufälligkeiten - so diente die Unsterblichkeit des Besitzes keineswegs nur der Habsucht der Kirche, sondern war ein Symbol der Ewigkeit des Prinzips, in dem sie zusammenhing.

Die Tote Hand schaffte den Vereinigungen einen unzerstörbaren Angel- und Zentralpunkt, ein unschätzbares Mittel der Selbsterhaltung der Gruppe.

Es unterstützte diesen Charakter der Toten Hand, dass ihr Besitz wesentlich in Grund und Boden bestand.

Im Gegensatz zu allem mobilen Besitz, insbesondere zum Gelde, zeigt der Landbesitz eine Unverrückbarkeit und Unauflösbarkeit, die ihn zum geeignetsten Inhalte der Besitzform der Toten Hand macht, und seine lokale Bestimmtheit und Festgelegtheit bewirkt es, dass die Teilhabenden an ihm den festen Punkt haben, an dem sie sich gleichsam immer orientieren und sich - sei es direkt oder in ihren Interessen - unverirbar begegnen können.

Sie ist, über den materiellen Vorteil hinaus und freilich auch durch ihn vermittelt, ein geniales Mittel, die Gruppe als solche ihrer Form nach zusammenzuhalten und zu erhalten.

Gerade diese Tatsache aber verwickelt die Gruppe oft in einen Konflikt von typischer soziologischer Bedeutung, und zwar deshalb, weil die so in ihrer Selbsterhaltung geförderte Gruppe immer nur ein Teil einer größeren, sie einschließenden staatlichen Gesellschaft ist.

Fast alle menschliche Vergesellschaftung nämlich, welchen Inhalt und Wesen sie auch habe, laboriert daran, dass einzelne Teile (> 399) ihrer sich zu sozialen Einheiten zusammenschließen, die einen egoistischen Selbsterhaltungstrieb in sich ausbilden.

Ihre Form und Tendenz wiederholt in kleinem Maßstabe die der Totalgruppe, von der sie ein Teil sind, setzt sich aber eben dadurch oft gegen diese selbst in Widerspruch.

Die Rolle, die ihnen als Teil und Glied eines umfassenden Ganzen zukommt, verträgt sich nicht mit der, die sie selber als Ganze spielen.

Ich komme nachher auf die prinzipielle Seite dieses tragischen Verhältnisses, das sich innerhalb jeder größeren Gesellschaft wiederholt, zurück, und bemerke hier nur, wie sehr es sich an der Toten Hand ausprägt.

Während es, wie ich oben ausführte, für den Bestand einer in sich geschlossenen Totalgruppe von äußerster Wichtigkeit ist, dass sie einen Grund und Boden als festes Fundament ihrer Einheit und ihrer Abgrenzung besitzt, kann es für sie bedenklich werden, wenn ein Teil von ihr eben dasselbe für sich beansprucht.

Der so entstandene Gegensatz der Interessen zwischen dem Teil und dem Ganzen zeigte sich unmittelbar darin, dass die Tote Hand meistens Steuerfreiheit forderte und auch durchsetzte, mittelbar, aber wichtiger darin, dass es für die Staatswirtschaft häufig von Schaden war, wenn solche Besitztümer dem Flusse des Verkehrs entzogen waren.

Die moderne Verdrängung der Naturalwirtschaft durch die Geldwirtschaft lässt freilich nicht nur die Erscheinungen dominieren, die der Basierung des Lebens überhaupt auf den Grundbesitz entgegengesetzt sind; sondern sie hat schließlich dahin geführt, dass Bestimmungen, die dem Grundbesitz im Gegensatz zum Geldbesitz zukamen, auf diesen letzteren übergegangen sind.

Die katholischen Kongregationen in Frankreich z. B. haben seit Jahrzehnten ihre Liegenschaften großenteils zu Gelde gemacht, weil ihnen grade dies eine größere Sicherheit versprach: Geld lässt sich leichter verbergen, leichter Strohmännern unterschieben, leichter der Taxierung und der Besteuerung entziehen als der Grundbesitz.

Indem sie ihr Vermögen mobilisierten, behielten sie - bei den Sicherungen des modernen Rechtslebens, die die substanzielle Festigkeit des Grundbesitzes, die ehemals allein gesicherte, ersetzen - die Vorteile der früheren Form der Toten Hand, unter Vermeidung aller der Nachteile, die aus deren Starrheit und unbeweglicher Extensität folgten.

Für den Staat aber ist die Gefahr dieser Besitzanhäufungen der Toten Hand darum nicht geringer geworden; man schätzte ihren Besitz in Frankreich schon vor einigen Jahren bis zu acht Milliarden Franken - eine Vermögenssubstanz, mit der Vereinigungen sehr wohl dem Staat ein Paroli zu bieten vermögen.

Die Festigkeit des soziologischen Bestandes, die aus der Unzerstörbarkeit und Unverlierbarkeit des Besitzes quillt, wirkt als ein Pfahl im Fleische, sobald sie einen Teil einer größeren Gruppe betrifft, und was so für eben diese Teilgruppe Selbsterhaltung ist, wird vom Interessenstandpunkt der umfassenden Gruppe aus Erstarrung und Abschnürung eines organischen Gliedes, und ihrer Selbsterhaltung direkt entgegengesetzt.

Die Schädlichkeit der Toten Hand wurde sehr früh erkannt. Der Frankfurter Stadtfriede von 1318 z. B. bestimmte, dass alle Orden die Grundstücke, die ihnen geschenkt wurden, binnen Jahresfrist verkaufen müssten; es verkündet denselben Sinn, wenn das (> 400) Stadtrecht einer friesischen Stadt im 15. Jahrhundert den Geistlichen verbietet, ohne besondere Erlaubnis des Rates Häuser von Stein zu bauen.

Am charakteristischsten sind solche Erscheinungen in England, weil die Geistlichkeit sich hier, von der angelsächsischen Zeit an, dem Gemeindeleben eng verflochten und die Verpflichtung ihres Grundbesitzes zu den Gemeindelasten durchaus anerkannt hat.

Trotzdem ist schon gegen Ende des angelsächsischen Königtums die Größe des kirchlichen Grundbesitzes ein schweres Hindernis für die Staatsverwaltung, indem sie dem König die Mittel zur Entlohnung seiner Krieger entzog.

Und dieselben Bedenklichkeiten der Toten Hand für das Staatsganze wurden auch an den von der Kirche mittelbar oder nur in sehr geringem Maße abhängigen Gebilden erkannt: im Jahre 1391 erging ein englisches Gesetz, das den ewigen Korporationen, wie Gilden und Brüderschaften, den Landerwerb einfach verbot!

Von gleichem Gesichtspunkte kämpft die moderne Zeit gegen die Fideikommisse des Adels, welche den ganz entsprechenden Zweck verfolgen: für die Einheit und den Bestand der Familie ein objektives, den Wandlungen individueller Geschicke entzogenes Organ zu schaffen.

Auch hier soll in dem unveräußerlichen und unteilbaren Besitz nicht nur die ökonomische Grundlage gegeben werden, an welcher die Kontinuität der Familie unter allen Umständen sich erhält, sondern zugleich ein Mittelpunkt der Familienzusammengehörigkeit; der Bestand der Familie soll nicht nur ihren materiellen Bedingungen, sondern auch ihrer soziologischen Form nach garantiert werden.

Aber auch hier setzt sich - wenigstens nach der Ansicht Vieler - diese zentripetale. Selbsterhaltung einer kleinen Gruppe in Gegensatz zu der Selbsterhaltung des umfassenden politischen Ganzen, die zwar selbst eine absolute sein will, aber eben deshalb ihren Teilen nur eine labile und relative zugestehen kann - während eben die absolute Selbsterhaltung der Teile die des Ganzen zu einer lockeren und bedrohten macht.

Den Gedanken: dass das Vermögen der Gruppe der individuellen Verfügung entzogen und zu einem selbständigen, objektiven, alle Wechselfälle der Individuen unberührbar überdauernden Gebilde verfestigt wird - diesen Grundgedanken der Toten, Hand und des Fideikommisses, mit seiner ungeheuren Bedeutung für die Erhaltung der Gruppe, suchen moderne Vereinigungen gelegentlich durch andre Formen mit demselben Zweck zu ersetzen.

So fesseln. manche Vereine ihre Mitglieder dadurch, dass sie bei Austritt eines Mitgliedes demselben seinen Einschuss in die Vereinskasse nicht wiedererstatten.1)

Damit ist dokumentiert, dass die Gruppe und ihr (> 401) Interesse sich ganz jenseits der Interessensphäre des einzelnen Mitgliedes gestellt hat, dass sie ein Leben für sich lebt, dass sie die einmal darein eingetretenen Werte sich völlig aneignet, sie von ihrem individuellen Besitzer völlig loslöst und sie diesem so wenig wiedererstattet, wie ein organischer Körper die Lebensmittel, die er einmal seinem inneren Kreislauf einverleibt hat, ihrem etwaigen früheren Träger wiederzugeben imstande ist.

Die alten englischen Gewerkvereine, die nur sehr geringe Beiträge erhoben, machten die Erfahrung, dass ihre Mitglieder mit großer Leichtigkeit eintraten und ausschieden.

Mit der Erhöhung der Beiträge hat sich dies geändert.

Wenn eine Unterabteilung jetzt mit einem Verfahren des Gesamtvereins unzufrieden ist, so überlegt sie es sich ernstlich, ehe sie ausscheidet, da dies den Verlust ihres Anteils an einem erheblichen, lange aufgesammelten Vermögen mit sich bringt.

Die kontinuierliche und auf sich selbst ruhende Erhaltung der Gruppe wird durch diesen modus procedendi nicht nur unmittelbar gestützt, sondern insbesondere auch dadurch, dass derselbe in jedem Mitglied die Vorstellung von einer überindividuellen, von allen persönlichen Velleitäten unabhängigen Existenz der Gruppeneinheit psychologisch lebendig machen muss.

Auch sonst ist die »Unwiderruflichkeit« eine Technik, mit der sich die prinzipielle Einigkeit der Gruppe äußerlich realisiert und anschaulich macht.

So haben manche Gemeinschaften den Grundsatz, dass der einmal legal gefasste Beschluss überhaupt unveränderlich ist.

Eine griechische Sakralgenossenschaft, die eine vor Jahren angenommene Bestimmung  (> 402) von neuem diskutieren wollte, beginnt mit der ausdrücklichen Erklärung: es solle erlaubt sein, der früheren Festsetzung entgegengesetzt zu beschließen.

Was einmal nach den Regeln der Gemeinschaft beschlossen ist, erscheint in solchen Fällen mit ihrem Leben solidarisch, ein Stück ihres Seins und deshalb unveränderlich; ihre »Zeitlosigkeit« dokumentiert sich hierin: der frühere Moment, in dem der Beschluss gefasst wurde, ist von jedem späteren ununterschieden. - jene soziologische Technik der Selbsterhaltung wiederholt sich in höherer Potenz in der Bestimmung gewisser Vereine, dass auch bei ihrer Auflösung das Vereinsvermögen nicht an die Mitglieder aufgeteilt, sondern irgendeiner Vereinigung von ähnlichen Zwecken zugewandt werden soll.

Die Selbsterhaltung betrifft hier sozusagen nicht mehr die physische Existenz der Gruppe, sondern ihre Idee, welche sich ebenso in jener andern, die sie beerbt, verkörpert und deren Kontinuität eben in dem Übergang des Vermögens an jene erhalten und erwiesen werden soll.

An vielen der französischen Arbeitergenossenschaften der vierziger Jahre ist dieser Zusammenhang recht deutlich zu erkennen.

In ihren Statuten findet sich die Bestimmung, dass das Vereinsvermögen unter keinen Umständen aufgeteilt werden dürfte, und diese Idee setzt sich dahin fort, dass die Assoziationen desselben Gewerkes oft Syndikate bildeten, an welche jede ihren unteilbaren Fonds ablieferte, um so ein Gruppenvermögen zu schaffen, in dem die Beiträge der einzelnen Assoziationen so zu einer neuen und objektiven Einheit verschmolzen, wie es die Beiträge der Individuen in dem Fonds der einzelnen Assoziation taten.

Hiermit war gleichsam ein Sublimat des Gedankens dieser einzelnen Assoziationen geschaffen; das Syndikat war die verkörperte, zu selbständiger Substanz gewordene Abstraktion der sozialisierenden Interessen, welche bis dahin nur in der individuelleren, mehr durch einzelne Inhalte charakterisierten Form der Assoziationen bestanden hatten.

So war das soziale Motiv dieser Vereinigungen in eine Höhe gehoben, in der es, wenn nicht andere Mächte zerstörend gewirkt hätten, sich in voller Sicherheit vor allen individuellen und materiellen Schwankungen hätte erhalten können.

Ich komme nun zu einem weiteren Typus von Mitteln der sozialen Selbsterhaltung, der jede Anknüpfung an eine äußere Substanz abgestreift hat und rein seelisch verankert ist.

Aber innerhalb des ideellen Gebietes gibt es eine reiche Skala von Festigkeiten, die sich in ihrer Bedeutung von jenen substanziellen grundsätzlich um so weniger unterscheiden, als doch auch diese schließlich nur ihrer seelischen Bedeutung nach ihre soziologische Wirkung tun.

Am Anfang dieser Reihe stehen die Gefühle, die sich zwar auf ein soziales Objekt richten, aber doch nur subjektive Zuständlichkeiten bedeuten: Patriotismus für Staat und Stadt, Hingabe an die religiöse Gemeinschaft, Familiensinn und ähnliches.

So unermesslich bedeutsam dies alles für die Erhaltung der Gruppen ist, so bleibt es doch ganz in den Lebensprozess der Subjekte verwebt und unterscheidet sich von denjenigen sozial orientierten Vorgängen, deren Inhalt zu einem festen, wenngleich nur ideellen Gebilde geronnen (> 403) oder von einem solchen hergeleitet ist, wie die imperativische Moral, die Ehre, das Recht.

Die Sittlichkeit mag noch so autonom sein , ihre Kraft aus der Freiheit und Selbstverantwortlichkeit der Seele, ihre Inhalte aus deren individueller Unvergleichbarkeit ziehen - diese stehen doch als ein objektives Gebilde vor ihr als eine Norm», zu der die Wirklichkeit ihres Lebens die mannigfaltigsten Verhältnisse der Erfüllung und Nicht-Erfüllung besitzt.

Ebenso steht das Recht in dem, was es uns innerlich und jenseits seiner konkreten Organe bedeutet - uns als eine ideelle Objektivität gegenüber, als eine Norm, die uns rein seelisch und doch als etwas Überpersönliches bindet: denn die Zwangsmacht des Rechts (ich spreche hier wesentlich vom Gebiet des Strafrechts) geht durchaus nicht dahin, dass wir irgend etwas tun oder unterlassen müssen; das Recht kann uns nur zwingen, die Strafe für das Nicht-Tun oder Nicht-Unterlassen zu dulden, aber diese Willensinhalte selbst uns zu oktroyieren, hat es keine physische Macht.

Zwischen diesen beiden Formen, in denen die soziale Selbsterhaltung uns ihre Gebote auferlegt, steht eine dritte, deren eben dahin gehende Bedeutung ich hier als Typus untersuchen will: die Ehre.

Bringt man diese Normierungsarten auf ihren ganz spezifischen Ausdruck, unter Vorbehalt des Ineinanderverlaufens und des Austausches von Inhalten, so erwirkt das Recht äußere Zwecke durch äußere Mittel, die Sittlichkeit innere Zwecke durch innere Mittel, die Ehre äußere Zwecke durch innere Mittel.

Ordnet man sie weiterhin in die Reihe: Sittlichkeit, Ehre, Recht - so deckt jedes frühere den Umfang des folgenden, aber nicht umgekehrt.

Die vollkommene Sittlichkeit gebietet von sich aus, was Ehre und Recht fordern, die vollkommene Ehre, was das Recht verlangt, das Recht hat den geringsten Umfang.

Weil das Recht nur das fordert, worauf die Selbsterhaltung der Gruppe unbedingt nicht verzichten kann, muss es eine äußerlich zwingende Exekutive einsetzen.

Die Sittlichkeit will das gesamte Verhalten des Individuums regulieren (wovon uns hier nur das auf den sozialen Kreis bezügliche angeht) und für die Weite dieses Bezirkes lässt sich schon technisch keine dem Recht ähnliche Nötigung durchführen; sie bleibt auf das gute und böse Gewissen angewiesen.

Die Ehre nimmt eine mittlere Stellung ein: ihre Verletzung wird von Strafen bedroht, die weder die reine Innerlichkeit des moralischen Vorwurfs, noch die körperliche Gewalt der rechtlichen Sphäre besitzen.

Indem die Gesellschaft die Gebote der Ehre aufstellt und sie mit teils innerlich subjektiven, teils sozialen und äußerlich fühlbaren Konsequenzen gegen Verletzung sichert, schafft sie sich eine eigenartige Garantieform für das richtige Verhalten ihrer Mitglieder auf denjenigen praktischen Gebieten, die das Recht nicht ergreifen kann und für die die nur gewissensmässigen Garantien der Moral zu unzuverlässig sind.2)

 

Untersucht man nämlich die Vorschriften der Ehre auf ihre Inhalte hin, so zeigen sie sich durchgehends als Mittel für die Erhaltung (> 404)  eines sozialen Kreises in seinem Zusammenhalt, seinem Ansehen, der Regelmäßigkeit und Fördersamkeit seiner Lebensprozesse.

Und zwar entspricht jener Mittelstellung der Ehre zwischen Recht und Moral in bezug auf die Exekutive eine gleiche in bezug auf die Ausdehnung ihres Bereichs.

Das Recht erstreckt sich über den gesamten Umfang des Kreises, dessen vitale Interessen eine Einheit bilden; die Kräfte der Moral kreisen innerhalb des Individuums, sie schließen sich mit der Selbstverantwortlichkeit des persönlichen Gewissens ab; die Handlungen und Unterlassungen aber, die die Ehre fordert, offenbaren sich als Zweckmäßigkeiten der Sondergruppierungen, die zwischen dem großen Kreise und dem Individuum stehen.

Jede Ehre ist ursprünglich Standesehre, d. h. eine zweckmäßige Lebensform kleinerer Kreise, welche in einem größeren befasst sind, und durch die Forderung an ihre Mitglieder, die ihr Ehrbegriff deckt, ihre innere Kohäsion, ihren einheitlichen Charakter und ihren Abschluss gegen die andern Kreise eben desselben größeren Verbandes wahren.

Was uns jetzt über diese Abgrenzung hinaus als die allgemein menschliche oder, anders ausgedrückt, als die rein individuelle Ehre erscheint, ist ein abstrakter, durch die Vermischung der Standesgrenzen ermöglichter Begriff; ja, man kann keine einzige Handlung nennen, die die menschliche Ehre schlechthin, d. h. ausnahmslos jede Ehre angriffe: dem Asketen ist es Ehrensache, sich anspeien zu lassen, für die Mädchen gewisser afrikanischer Stämme ist es besonders ehrenvoll, möglichst viele Verhältnisse zu haben.

So sind denn jene spezifischen Ehrbegriffe geschlossener Kreise die wesentlichen. die Familienehre, die Offiziersehre, die kaufmännische Ehre, ja die Spitzbubenehre.

Indem das Individuum verschiedenen Kreisen angehört, kann es an verschiedenen voneinander unabhängigen Ehren teilhaben, was uns früher schon als Erscheinung sozialer »Kreuzung« wichtig wurde: es kann jemand seine kaufmännische oder als Forscher seine wissenschaftliche. Ehre unverbrüchlich bewahren, der seine Familienehre. verloren hat, und umgekehrt; der Räuber kann die Gebote seiner Verbrecherehre streng einhalten, während er jede sonstige Ehre eingebüßt hat; eine Frau kann ihre Sexualehre verloren haben, und doch in jeder andern Hinsicht die ehrenhafteste Person sein usw.

Den Ursprung der Ehre aus der Teleologie des Sonderkreises bezeichnet die hiermit schon gegebene Erscheinung, dass sie zwar gewisses fordert, andres aber gestattet, d. h. dass mit der Ehre eines bestimmten Kreises völlig verträglich und ein Adiaphoron für sie ist, was die Ehre eines andern Kreises unbedingt verbietet.

Die subtile Ehre, die das Offizierkorps ausgebildet hat, räumt eine Latitüde des sexuellen Verhaltens ein, die sich in manchen andern Kreisen nicht mit der Ehre des Mannes verträgt; die in vieler Hinsicht höchst rigorose Kaufmannsehre gestattet ein derartig übertriebenes Anpreisen der Ware, dass ein gleiches Überschreiten der Wahrhaftigkeitsgrenze einen Beamten oder Gelehrten ehrlos machen würde; am unverkennlichsten offenbart dies die Spitzbubenehre.

Genau angesehen nun sind die positiven Vorschriften der Ehre immer Bedingungen für die innere Selbsterhaltung (> 405) des Kreises, ihre Indulgenzen sind das, was jeder Kreis, vielleicht im Unterschied gegen. jeden andern, mit der Ehre seines Mitgliedes vereinbar hält; sie betreffen dessen Verhalten zu außerhalb stehenden Elementen, insoweit dies nicht etwa auf die Erhaltung des Kreises selbst zurückwirkt, die Angelegenheiten der Persönlichkeit als solcher, in denen um so viel mehr Freiheit mit dem Ehrbegriff verträglich ist, je weniger dieser in bezug auf die soziologischen Erfordernisse einräumt.

Weil es nur auf diese, und zwar nur in Hinsicht auf einen engeren, sich innerhalb eines größeren fest umschreibenden Kreises ankommt, gestattet, ja fordert die Ehre mancherlei Verhaltungsweisen, die einerseits vom Rechte - der Selbsterhaltungsforrn des großen Kreises -, andrerseits von der Moral - der inneren Selbsterhaltung des Individuums - verboten sind; wovon das krasseste Beispiel das Duell ist.

Was über den Sinn der Ehre als einer soziologischen Zweckmäßigkeit leicht täuscht, ist gerade der Umstand, mit dem diese Zweckmäßigkeit ihren höchsten Triumph feiert: dass es ihr nämlich gelungen ist, dem Individuum die Bewahrung seiner Ehre als sein innerlichstes, tiefstes, allerpersönlichstes Eigeninteresse zu infundieren.

Es gibt vielleicht keinen Punkt, an dem sich das Sozial- und das Individualinteresse derartig verschlingt, wo ein Inhalt, der allein aus dem ersteren verständlich ist, eine imperativische Form angenommen hat, die allein aus dem letzteren zu quellen scheint.

So radikal ist hiermit die Forderung des gesellschaftlichen Kreises in den Lebensgrund seines Elementes eingesenkt, dass die Ehre sogar einen Ton von Isolierung, ja, in mancher Hinsicht fast von Offensive trägt.

Sie schließt eben diejenigen Verhaltungsweisen ein, bei denen der Vorteil des Kreises nicht in dem unmittelbaren Sich-Hingeben der Einzelnen, ihrer Grenzvermischung gegeneinander, der unterschiedslosen Vereinheitlichung ihres Tuns oder Seins liegt - sondern gerade darin, dass jeder »auf sich halte«; hier ist es die gegenseitige Selbständigkeit der Teile, die das Ganzein seiner Form erhält.

Die mit dem Namen der Ehre gedeckten Interessen des gesellschaftlichen Kreises sind in einer um das Individuum gelegenen Sphäre investiert, in die kein andrer eindringen darf, ohne Repulsion zu erfahren - und sind dadurch in ihrer Realisierung durch das Individuum unvergleichlich gesichert worden.

Wie man es als die spezifische Leistung der Religion ansehen kann, dass sie dem Menschen sein eigenes Heil zur Pflicht macht - so ist es, mutatis mutandis, als die der Ehre zu bezeichnen, dass sie dem Menschen seine soziale Pflicht zu seinem individuellen Heile macht.

Darum gehen der Ehre gegenüber die Aspekte von Recht und Pflicht ineinander über: das Bewahren der Ehre ist so sehr Pflicht, dass man das Recht zu den ungeheuersten Opfern - nicht nur selbstgebrachten, sondern andern auferlegten, über andre hinweggehenden - aus ihr zieht.

Es wäre ganz unverständlich, warum die Gesellschaft denn den Einzelnen eigentlich mit so starkem sozialem und moralischem Akzent zum Bewahren dieses rein persönlichen Gutes der Ehre anhielte, wenn dies nicht die bloße Form und Technik wäre, deren Inhalt und Zweck die Erhaltung der Gruppe (> 406) ist.

Aus dieser Konstellation - und weil es sich hier eben im wesentlichen um die Erhaltung, nicht eigentlich um Fortschritt und Entwicklung handelt - ist begreiflich, dass die Gesellschaft dem Einzelnen dies Gut von vornherein mitgibt, so dass er es gar nicht zu erwerben, sondern nur nicht zu verlieren braucht: die Präsumtion ist, dass jeder es besitze.

Die Gesellschaft kann so scheinbar liberal verfahren, weil das ganze, zum Nicht-Verlieren dieses persönlichsten Besitzes erforderliche Verhalten gar keinen andern Inhalt als den sozialen hat.

Jene Präsumtion geht so weit, dass die Gesellschaft selbst dem Beleidiger, dem Ehebrecher, dem Verleumder den Kampf mit gleichen Waffen gegen den schuldlos Gekränkten gestattet; denn insofern er noch »ehrenhaft« ist, setzt man die Möglichkeit voraus, dass er doch vielleicht ein Recht zu seinem Tun hatte.

Dieses günstige Vorurteil aber hegt jeder Stand, als der soziologische Träger der Ehre, natürlich nur von seinen Mitgliedern, weshalb die Mitglieder eines andern Standes, außer den notorisch ehrlosen des eignen, nicht »satisfaktionsfähig« sind.

So bildet die Ehre, nicht trotz, sondern wegen der rein personalen Form ihrer Erscheinung und ihres Bewusstseins, eine der wunderbarsten, instinktiv herausgebildeten Zweckmäßigkeiten zur Erhaltung der Gruppenexistenz.

Von solchen Anknüpfungen der sozialen Selbsterhaltung an eine Einzelperson, an eine sachliche Substanz, an einen idealen Begriff kommen wir nun zu den Fällen, in denen sie sich an ein aus einer Mehrheit von Personen bestehendes Organ anlehnt: das objektive Prinzip, in dem ihre Einheit sich darstellt, trägt selbst wieder Gruppencharakter.

So verkörpert die religiöse Gemeinde ihren Zusammenhalt und ihr Lebensmotiv in der Priesterschaft, die politische nach innen betrachtet im Beamtentum, nach außen im Kriegerstand, dieser seinerseits wieder im Offizierkorps, jeder dauernde Verein in seinem Vorstand, jede flüchtige Vereinigung in ihrem Komitee, jede politische Partei in ihrer parlamentarischen Vertretung.

Die Bildung solcher Organe ist das Resultat soziologischer Arbeitsteilung.

Die Wechselwirkungen unter Individuen, in denen jede Vergesellschaftung besteht, und deren besondere Form den Charakter der Gruppe als solcher bestimmt, gehen ursprünglich ganz unmittelbar zwischen den einzelnen Mitgliedern der Gesellschaft vor sich.

So entsteht die Einheitlichkeit des Wirkens durch direkte Verabredung oder durch gegenseitige Anpassung der Interessen; die Einheit der religiösen Gemeinde durch das nach Zusammenschluss drängende religiöse Bedürfnis eines jeden; die militärische Verfassung der Gruppe durch die Schutz- und Trutzinteressen jedes waffenfähigen Mannes; die Verwaltung der Gerechtigkeit durch unmittelbaren Urteilsspruch der Gemeinde; die Organisation nach Führenden und Geführten durch die persönlichen Vorzüge Einzelner vor den übrigen; der ökonomische Zusammenhalt durch unmittelbaren Tausch zwischen den Produzenten.3)

Allein um die sachliche Bedeutung der arbeitsteiligen sozialen Organe klarzumachen, darf man es voraussetzen - selbst wenn es nur eine Fiktion wäre, was es sicher für unzählige Fälle nicht ist.

(> 407) Diese von den Interessenten selbst ausgeübten, die soziale Einheit bewirkenden Funktionen gehen nun auf besondere Teilgruppen über.

Die Wechselwirkungen der Elemente untereinander werden dadurch ersetzt, dass jedes dieser Elemente für sich mit dem neu herausgebildeten Organ in Beziehung tritt; anders ausgedrückt: während dort, wo keine Organbildung erfolgt, die individuellen primären Elemente allein substanzielle Existenz haben, und ihr Zusammenhang ein rein funktioneller ist, gewinnt nun dieser Zusammenhang selbst einen eigenen, gesonderten Bestand, und zwar nicht nur jenseits aller Gruppenangehörigen, auf die er sich überhaupt bezieht, sondern auch jenseits derjenigen Einzelelemente, die ihn tragen oder erfüllen.

So ist der Handelsstand ein für sich bestehendes Gebilde, das als solches gleichgültig gegen allen Wechsel der Personen seine Funktionen als Vermittler zwischen den Produzenten ausübt; so besteht noch deutlicher das Amt als ein objektives Organ, durch das die einzelnen Beamten gleichsam nur traversieren und hinter dem ihre Persönlichkeiten oft genug verschwinden - vollständiger noch als beim Einzelherrscher, dessen individuelle Position mit ihrem Träger immerhin noch enger verschmolzen ist als eine pluralistische; so ist die Kirche ein unpersönlicher Organismus, dessen Funktionen von den einzelnen Priestern aufgenommen und ausgeführt, aber nicht produziert werden.

Kurz, was man früher in bezug auf die Lebewesen irrig geglaubt hat: dass das Leben, das doch tatsächlich nur eine Art der Wechselwirkung zwischen gewissen physischen Atomen ist, von einem eigenen Lebensgeist getragen werde, - das gilt als zutreffendes Gleichnis von dem sozialen Wesen: was seinem Ursprung nach eine direkte Wechselwirkung ist, das wird schließlich von einem besonderen, für sich seienden Gebilde getragen.

Aber nur als überpersönliche Totalität übt dieses Sondergebilde seine Funktion, d. h. die der Gesamtgruppe; seine einzelnen Elemente bleiben im übrigen individuelle Angehörige der letzteren und unterliegen als solche selbst den Bedingungen, unter die die Wirksamkeit jener Organe alle Elemente des Ganzen stellt: der Kaufmann muss die Gegenstände seines persönlichen Bedarfs gleichfalls kaufen, der Richter unterliegt den Gesetzen, die er exekutiert, der Steuereinnehmer muss selbst Steuern bezahlen, der Priester selbst muss beichten. jenseits all solcher Personalität allein vertreten diese arbeitsteiligen Gebilde die Idee oder die Kraft, die die Gruppe in, der fraglichen Beziehung zusammenhält, und verdichten diese gleichsam aus dem funktionellen in einen substanziellen Bestand.

Es ist eine der tiefstgelegenen, und für das menschliche Wesen spezifischsten Tatsachen, dass sowohl Individuen wie Gruppen erhebliche Kräfte und Förderungen aus Gebilden beziehen, welche sie selbst erst mit den dazu erforderlichen Energien und Qualitäten ausgerüstet haben.

Die Spannkräfte des Subjekts, die seiner Erhaltung und Entwicklung dienen, äußern sich oft auf dem Umwege, dass sie erst ein scheinbar objektives Gebilde konstruieren, aus dem (> 408) sie dann auf das Subjekt zurückströmen: so verfahren wir wie jemand, der sich im Kriege einen Bundesgenossen wirbt, aber alle Streitkräfte, mit denen dieser ihm zu Hilfe kommen soll, ihm erst selber stellt.

Ich erinnere an die Idee von Göttern, welche die Menschen erst mit allen möglichen, aus den eigenen Seelen geschöpften Qualitäten, Werten und Erhabenheiten ausstatten, um dann scheinbar von ihnen die sittlichen Gesetze und die Kraft zu ihrer Befolgung zu erhalten.

Ich erinnere daran, dass wir unsere eigenen Gefühle, Tiefen, Bedeutsamkeiten in die Landschaft hinein legen, um dann aus ihr Trost, Vertiefung, Anregung heimzutragen.

Ich erinnere daran, wie oft Freunde und Frauen uns intellektuell und gemütlich zu bereichern scheinen, bis wir erkennen, dass alle diese Seeleninhalte von uns selbst stammen und von jenen nur auf uns zurückgestrahlt werden.

Wenn in allen solchen Vorgängen ein Selbstbetrug liegt, so ist er sicher nicht ohne tiefe Zweckmäßigkeit.

Sicher bedürfen viele Kräfte unsres Wesens einer solchen Erweiterung, Umformung, Projizierung, um zu ihrer höchsten Verwertung zu kommen; wir müssen sie in eine gewisse Distanz von uns stellen, damit sie mit maximaler Stärke auf uns selbst wirken -- wobei die Täuschung über ihre eigentliche Quelle offenbar sehr nützlich ist, um diese Wirkung nicht zu stören.

Die Herausbildung differenzierter Organe für einzelne soziale Zwecke fällt vielfach in diesen Formtypus. die Gruppenkräfte werden in einem besonderen Gebilde konzentriert, das nun der Gruppe als Ganzem mit eigenem Bestande und Charakter entgegentritt; indem es die Gruppenzwecke fördert, scheinen selbständige Kräfte von ihm auszugehen, die nichts sind als eben die umgeformten Kräfte derselben Elemente, auf die es nun zurückwirkt.

 

Anmerkungen

1) Es gehört zu den ganz wesentlichen soziologischen Charakterisierungen und Verschiedenheiten der Vergesellschaftung: in welchem Maße die Gruppen den Eintritt und den Austritt der einzelnen Mitglieder erleichtern und erschweren. (zurück)

Man könnte von diesem Gesichtspunkt aus eine Skala aller Vergesellschaftungen aufstellen. Gruppen, denen es auf viele Mitglieder ankommt, weil sie ihre Macht aus ihrem bloßen Umfänge ziehen, werden durchgängig den Eintritt erleichtern und den Austritt erschweren.

Umgekehrt werden aristokratische Gruppen im allgemeinen den Eintritt erschweren; aber grade in dem Maße, in dem sie innerlich sehr auf sich halten, werden sie den Austritt sozusagen erleichtern, denn sie werden denjenigen, der an den Prärogativen des Adels nicht mehr teilnehmen will, weil er aus irgendeinem Grunde auch dessen Verpflichtungen nicht auf sich nehmen will, nicht halten wollen.

Indessen findet auch innerhalb des Adels dasjenige formale Verhalten des Ganzen zum Einzelnen statt, dessen höchste Steigerung wir früher schon an der katholischen Kirche bemerkten.

Die katholische Kirche hat zu allen Zeiten die Tendenz gehabt, auch die unsicheren Kantonisten, die Ketzer oder der Sezession Verdächtigen, doch noch so lange wie möglich als ganz selbstverständlich zu ihr gehörig zu behandeln, über das, was jene von ihr trennte, hinwegzugehen, als ob es nicht gesagt wäre, in dem Augenblicke aber, wo das nicht mehr angeht, nun auch den Ketzer, den Dissidenten, mit absoluter Entschiedenheit und ohne irgendein Kompromiss oder ohne irgendwelche Übergangserscheinungen auszustoßen.

Diese Praxis schließt einen großen Teil der Macht und der Klugheit der katholischen Kirche ein: die ungeheure Weitherzigkeit, solange es noch möglich ist, den Dissidenten in sich zu bewahren, und umgekehrt die radikale Abstoßung seiner, sobald dies eben nicht mehr möglich ist.

Sie hat dadurch die Vorteile eines maximalen Umfanges mit denen einer scharfen Begrenzung vereinigt. -

In bezug auf die Dazugehörigkeit steht das Verhalten des Einzelnen zu einer Gruppe einmal unter der Formel: »Das Erste steht uns frei, beim Zweiten sind wir Knechte« -ein andermal aber auch unter der genau entgegengesetzten; dann wiederum ist Eintritt und Austritt gleichmäßig leicht oder auch gleichmäßig schwer.

Ferner ist der Unterschied der Mittel, mit denen beiderlei Erleichterung und Erschwerung stattfindet, zu beachten: ob sie ökonomisch oder moralisch sind, ob sie als äußeres Gesetz, als egoistischer Vorteil der Mitglieder, als innere Beeinflussung dieser wirken.

Alles dies forderte eine eingehende Untersuchung, deren Material alle überhaupt vorhandenen Gruppentypen wären und in der sich die letzten Formprobleme ihres Lebens kreuzen müssten, und zwar nach den beiden wesentlichen Kategorien: dem Gruppenleben in seinem überpersönlichen Für-sich-sein wie dem Verhältnis des Individuums zu dieser gesellschaftlichen Einheit.

2) Die entsprechende formale Position hat sich in dem 2. Kapitel auch Tür die Sitte aufzeigen lassen. (zurück)

3) Ich will nicht behaupten, dass dieser logisch einfachste Zustand auch wirklich überall den historischen Ausgangspunkt der sozialen Weiterentwicklung gebildet habe. (zurück)

Georg Simmel: Die Selbsterhaltung der sozialen Gruppe, 3. Teil

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Editorial:

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