Universität Zürich Soziologisches Institut der Universität Zürich Prof. Dr. Hans Geser

presents: Georg Simmel Online

       Sociology in Switzerland

Georg Simmel Online           


Die Selbsterhaltung der sozialen Gruppe
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ex: Georg Simmel: Soziologie. Untersuchungen über die Formen der Vergesellschaftung. Duncker & Humblot Verlag, Berlin 1908 (1. Auflage). S. 375-459.

(> 375) Der Kampfcharakter, den die unmittelbare Erfahrung an dem Leben des Individuums erkennen läßt - die in jedem Augenblick gegebene Notwendigkeit des Eroberns , der Verteidigung gegen Angriffe, der Festigkeit gegen Versuchungen, des Wiedergewinnens eines fortwährend verlorenen Gleichgewichts - setzt sich gleichsam unterhalb und oberhalb der seelischen Einzelexistenz fort.

Die physiologischen Vorgänge innerhalb unsres Körpers bieten das gleiche Bild eines unaufhörlichen Kampfes.

Auch die Selbsterhaltung des physischen Lebens ist niemals ein unbewegtes Beharren, sondern eine Aktivität im Überwinden von Widerständen, eine Bildung von Gegengiften gegen die im Körper selbst erzeugten Giftstoffe, ein Reagieren gegen Angriffe, die ohne den gegen sie eingesetzten Widerstand sofort zu Zerstörungen werden würden.

Und dies sind die allgemeinen Formen, in denen auch die überindividuellen Gebilde ihr Leben führen.

Wenn auch sie »sich erhalten« - und zwar nicht nur gegen äußere Angriffe, die ihre gesamte Existenz wie mit einem Schlage bedrohen - so fassen wir damit unzählige ununterbrochene Prozesse zusammen, die sich im Innern dieser Gebilde als Stoß und Gegenstoß, Gefahr und Abwehr, Repulsion und Wiedervereinigung unter den Elementen offenbaren.

Daß wir in der Erhaltung von Staat und Zunft, Kirche und Zweckverband, Familie und Schule nicht so sehr den Prozeß, die hin und her spielenden Ausgleichungen, die Anbildung immer neuer Mittel gegen immer neue Gefahren erblicken, sondern eher eine einfache Nicht-Änderung, die Kontinuität unberührter Ruhe - ist aus mehrfachen Gründen verständlich.

Zunächst, weil das Individuum die ganze Labilität des Lebens, die Unaufhörlichkeit von Offensive und Defensive nur an sich selbst erlebt, während die entsprechenden Prozesse der Kollektivgebilde sich auf viele Individuen, auf viele, dem Raum, dem Inhalt und dem Interesse nach ganz getrennte Punkte verteilen und deshalb dem Bewußtsein des Einzelnen nicht leicht in ihrer Gesamtheit, wohl aber in ihrem Resultat: dem Beharren des Ganzen, gegenwärtig sind.

Ferner vollziehen sich diese Prozesse häufig an Substraten von großen Dimensionen und deshalb langsamer, schwerfälliger, durch so lange Zeiträume hin, daß die Uebergänge ihrer einzelnen Stadien schwer merklich sind.

Endlich, das diffizilste, aber vielleicht wirkungsvollste Moment: all jene Kollektivgebilde wirken auf uns nicht nur als historische Einzelwirklichkeiten, deren (>376) zeitlicher Lebensprozeß ihre ganze Bedeutung trägt, sondern sie haben etwas von der Zeitlosigkeit des allgemeinen Begriffes, des allgemeinen Gesetzes, der allgemeinen Form, deren Sinn und Gültigkeit nicht mit dem singulären, auftauchenden und verschwindenden Beispiel oder Erfüllung identisch ist.

Freilich ist auch der Begriff des Individuums davon unabhängig, daß die Kräfte der Realität bald dieses, bald jenes Individuum erzeugen oder vernichten; dennoch empfinden wir, daß auch der einzelne Staat oder die einzelne Kirche von dem allgemeinen Begriff des Staates oder der Kirche gleichsam mehr aufgenommen haben, daß das historische Gebilde hier irgendwie an der Uebereinzelheit, der allen Lebensschwankungen entzogenen Zeitlosigkeit des Allgemeinen oder der Form teilhat.

Der Grund dieser Empfindung dürfte der sein, daß solche Kollektivgebilde freilich ihrem einzelnen Teilhaber gegenüber eine relative Ewigkeit besitzen, daß sie gegen seine Besonderheit gleichgültig sind und sein Kommen und Gehen überleben (worüber nachher zu sprechen ist).

Dadurch rücken sie in die Kategorie des Gesetzes, das unabhängig von seinen einzelnen Verwirklichungen gilt, der Form, deren ideelle Bedeutung von aller Mannigfaltigkeit ihrer materiellen Erfüllungen unberührt bleibt.

Allein diese Verwandtschaft mit dem überhaupt Zeitlosen gewinnen diese Gebilde so nur vom Standpunkt des Individuums aus, dessen fluktuierendem und vergänglichem Dasein sie als ein Beharrendes und immer Überlebendes gegenüberstehen .

Von dieser Vergleichung abgesehen, sind sie selbst dem Entstehen und Vergehen unterworfen; wenn auch in einem andern Tempo und Rhythmus, als dem ihrer Elemente, vollzieht sich auch an ihnen das, was man einen Lebensprozeß nennen muß: die Selbsterhaltung durch eine Zeit hindurch, die nicht eine starre Fraglosigkeit und innere Unbewegtheit ist, sondern eine Summe immanenter Prozesse, die Verteidigung eines fortdauernd bedrohten, der Wiedergewinn eines oft verlorenen Gleichgewichtes, das bewußte und unbewußte Bereiten von Mitteln zu dem niemals von selbst realisierten Zwecke, den nächsten Augenblick zu erleben.

Diese drei Selbsterhaltungen sind in ziemlich hohem Maße voneinander unabhängig.

Die physiologische Selbsterhaltung vollzieht sich oft mit einem Gelingen oder Mißlingen, das dem gleichzeitigen Resultate der seelischen ganz entgegengesetzt ist; und diese wiederum hat das gleiche zufällige Verhältnis zu der sozialen Gruppe.

Der Selbsterhaltungstrieb des Individuums fordert ganz andre Handlungen, setzt ganz andre Kräfte ein, als die Selbsterhaltung seiner Gruppe, so daß die Selbsterhaltung der Einzelnen manchmal durchaus unbeschädigt und erfolgreich bestehen kann, während die der Gruppe schwach wird und zersplittert; umgekehrt kann die letztere allein sich noch in voller Kraft zeigen, wenn die der einzelnen Elemente schon in der Decadence ist.

Diese Erscheinung vor allem hat dazu geführt, die einheitliche Gruppe für ein Gebilde von selbständiger Realität zu halten, das ein Leben nach eigenen Gesetzen und eigenen Kräften, unabhängig von allen seinen individuellen Trägern führte - in genauer Analogie zu der Konstruktion eines »Lebensgeistes« oder einer besonderen personalen »Lebenskraft« an (> 377) dem physiologischen Individuum.

Eine gleichsam substanzielle Einheit, die sich aus sich selbst erhielt, schien mit der Existenz des Subjektes gegeben und ersetzte die tausendfach ineinandergreifenden Wechselwirkungsprozesse zwischen den Elementen, in die die vorgeschrittene Erkenntnis das Beharren des Lebens verlegt.

Das Entsprechende nun ist hier unsere Aufgabe.

Wenn wir sehen, daß die mannigfachsten Vergesellschaftungen scheinbar spezifisch-wirksame Kräfte entfalten, um sich in ihrem Selbst zu erhalten - in welche mehr primären Vorgänge läßt sich diese Erscheinung auflösen?

Trotzdem der Bestand der Gruppe - nachdem sie einmal zustande gekommen ist - gleichsam eine besondere Lebenskraft, eine aus einheitlicher Quelle stammende Festigkeit zu verkünden scheint, so ist das doch nur die erscheinende Folge oder richtiger die Zusammenfassung einer Anzahl von einzelnen und mannigfachen Teilvorgängen sozialer Natur.

Welche besondere Art, so fragen wir, von unmittelbarer oder mittelbarer Wechselwirkung liegt vor, wenn man von Selbsterhaltung einer sozialen Gruppe spricht?

Der allgemeinste Fall, in dem die Selbsterhaltung der Gruppe zum Problem wird, liegt in der Tatsache, daß sie bei dem Ausscheiden und dem Wechsel ihrer Mitglieder sich als die identische erhält.

Wir sagen, daß es derselbe Staat, derselbe Verein, dieselbe Armee sei, die jetzt existieren, wie die vor soundso vielen Jahrzehnten oder Jahrhunderten existierten, -obgleich von den Mitgliedern dieser Vereinigungen kein einziges mehr »dasselbe« ist, wie zu jener früheren Zeit.

Hier bietet sich einer der Fälle, in denen die zeitliche Ordnung der Erscheinungen eine entschiedene Analogie mit ihrer räumlichen zeigt. Wie sich aus den nebeneinander - d. h. doch außereinander -existierenden Individuen dennoch die soziale Einheit gestaltet, wie die unaufhebbare Trennung, die der Raum zwischen die Menschen setzt, dennoch durch die geistige Verbindung zwischen ihnen überwunden wird, so daß das Bild eines einheitlichen Ineinander entsteht - so hindert auch die zeitliche Trennung der Individuen und Generationen nicht, daß sie für unsere Vorstellung ein zusammengehöriges, ununterbrochenes Ganzes bilden.

Bei den räumlich getrennten Wesen wird diese Einheit von der Wechselwirkung unter ihnen getragen, die durch den Raum hindurch stattfindet: Einheit bedeutet bei komplexen Wesen nichts andres als Kohäsion der Elemente, die durch wechselseitig ausgeübte Kräfte dargestellt wird.

Bei zeitlich getrennten Wesen kann ihre Einheit auf diese Weise nicht stattfinden, weil die Wechselwirkung fehlt: die früheren können wohl auf die späteren, aber nicht diese auf jene wirken.

Eben deshalb bildet das Festbleiben der sozialen Einheit bei dem Wechsel der Individuen ein besonderes Problem, das mit dem erklärten Zustandekommen jener Einheit in einem gegebenen Augenblick noch nicht zugleich erledigt ist.

Das erste und nächstliegende Moment, das diese Kontinuität der Gruppeneinheit vermittelt, ist das Beharren der Lokalität, des Grundes und Bodens, auf dem sie lebt.

Der Staat, mehr noch die Stadt, aber auch unzählige andre Verbindungen, haben ihre Einheit zunächst an dem Territorium, das das dauernde Substrat für allen (> 378) Wechsel ihrer lnhalte bildet. Im klassischen Griechenland war es vor allem das Beharren des Grundbesitzes, an das die Kontinuität der Familiengruppe sich knüpfte.

Dies wurde von den zwei entgegengesetzten Seiten her getragen: seine Verminderung durch Verkauf galt bezeichnenderweise als ein Vergehen nicht nur gegen die Kinder, sondern auch gegen die Ahnen, weil die von diesen herkommende Kette der Familienexistenz damit durchriß; und seine Vermehrung war nach der Lage der Verhältnisse nur schwer möglich.

So erfuhr er gleichsam von oben und von unten her den Zusammenhalt, der die Familie als eine im Prinzip unzerstörbare durch alle Schwankungen ihrer Individualexistenzen hindurchzuführen geeignet war.

Sehr merkwürdig, aber doch auch begreiflich, ist diese Bedeutung des Grundbesitzes für die Kontinuierung der Familie angesichts der Tatsache, daß für den griechischen Staatsbegriff der Grund und Boden noch nichts von seiner späteren Bedeutung besass.

Wie man von den auswärtigen »Flächenstaaten« immer nur als von der Summe ihrer Bewohner sprach: oi Aiguptioi oi Persai - so ist für den Griechen die Zugehörigkeit zu seinem Staate nie bedingt durch die zum Lande, sondern nur durch die zur Bürgergemeinde.

Wo verbannte Bürger sich auswärts in genügender Zahl zusammenfinden, setzen sie dort ohne weiteres das vom Feinde gestörte Staatswesen fort, dessen Lebenskontinuität so an die Personen der Teilnehmer, nicht aber an das Land gebunden erscheint.

In der entschiedensten Weise dagegen wird das Formprinzip der durch das Territorium vermittelten Verbindung in der Feudal- und Patrimonialzeit wirksam.

Die Landesbewohner sind der staatlichen Herrschaft nur als Pertinenzen ihres Gebietes unterworfen.

Der Staat, als eine bestimmte Formung des Menschenmaterials, hat seine Kontinuität hier eigentlich nur an der Festigkeit des Bodens.

Indem Erwerb und Verlust des Domizils im Lande Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit bedeuten, ist der bestimmte Grund und Boden das eigentliche Herrschaftsobjekt, dessen Beharren den Staat durch all jenen Wechsel seines Materials hindurchträgt.

In dem Maß, in dem der Begriff des Staates in seiner ideellen Einheit und Unzerstörbarkeit sich über die privatrechtlichen Vorstellungsarten erhob, wird auch die Unteilbarkeit seines Gebietes zum Prinzip, sein Territorium ist nicht mehr eine unteilbare Sache, sondern eine begriffliche Einheit, die das Korrelat der Staatseinheit überhaupt ist.

Indem dies aus der abstrakten Sphäre in die des Gefühls hinüberwirkt, baut es an dem für die politische Selbsterhaltung unendlich wichtigen Affekte der Vaterlandsliebe.

Denn so, wie der moderne Mensch ihn empfindet, ist für ihn das Beharren des Gebietes ganz unentbehrlich, zu seiner Wirksamkeit für die Zentripetalität der politischen Gruppe gehört durchaus das Vaterland. -

Es sind nämlich die soziologischen Charaktere von Verhältnissen, die in jeder sonstigen Hinsicht etwa völlig gleich wären, doch durch die in ihnen wirksame Vorstellung von ihrer verschiedenen Dauer erheblich differenziert.

Man pflegt sich nicht klarzumachen, wie sehr jeder Moment der menschlichen Verhältnisse, der völlig und ausschließlich von seinem Sachgehalt, von Vorstellung und Gefühl dessen, was in ihm aktuell vorhanden (> 379) und wirksam ist, bestimmt scheint, doch zugleich von den bewußten oder unbewußten Gedanken über die Dauer dieses Sachgehaltes abhängt; wie jedes Verhältnis unvermeidlich dadurch mitbestimmt ist, daß man seinen Bestand auf längere oder kürzere Zeit taxiert, daß man sein Ende überhaupt absieht oder daß es unbegrenzt ist, daß die Unbegrenztheit nur als ein tatsächliches Nicht-Enden oder als die prinzipielle Unmöglichkeit eines Endes erscheint.

Die Typen etwa des letztgenannten Falles sind die Ehe, das Verhältnis zu Gott und das zum Vaterland.

Den unmittelbaren und einzelnen Inhalt des Verhältnisses brauchen diese temporalen Bestimmungen gar nicht zu alterieren, sie sind eine formale aber für seinen Verlauf höchst einflußreiche Färbung desselben.

So ist der Patriotismus nicht überhaupt nur ein Gefühl und eine ethische Bindung der Individuen gegenüber ihrer politischen Gruppe, sondern er bedarf der mitwirkenden Vorstellung, daß das Verhältnis zu dieser überhaupt nicht lösbar ist, und zwar gerade trotz der Bewegungsfreiheit des modernen Menschen nicht lösbar ist.

Die Anschaulichkeit des vaterländischen Grundes und Bodens als der unverrückbaren und unverlierbaren Basis jenes Verhältnisses wird der Vaterlandsliebe zu einem Träger und Symbol ihrer zeitlichen Unbegrenztheit, und gibt mit dieser formalen Betonung auch ihrem einzelnen Augenblick erst seine volle Kraft für den Zusammenhalt des Ganzen.

Nun bedeutet die Dauer der Lokalität freilich für sich allein noch nicht die Dauer der sozialen Einheit, denn wenn etwa die ganze Bevölkerung eines Staates durch eine erobernde Gruppe verjagt oder versklavt wird, so sprechen wir trotz des Beharrens des Territoriums dennoch von gewechselten staatlichen Gruppen.

Zudem ist die Einheit, um deren Bestand es sich handelt, eine psychische, welche ihrerseits erst die territoriale Grundlage zu einer einheitlichen macht: diese innere Bedeutung der Lokalität kann die äußere für das Bewußtsein völlig verdrängen.

Aber ein, wenn auch anekdotenhafter Fall zeigt in interessanter Weise, wie selbst bei vollkommener Verinnerlichung der sozialen Einheit in ihrer Kontinuität diese wie mit geistigen Fäden an ihren bestimmten Boden geknüpft bleibt. Als während des spanisch-amerikanischen Krieges im Sommer 1898 die spanische Flotte die amerikanische Ostküste zu bedrohen schien, fragte man auswärts einen Bostoner, was er darüber dächte, daß seine Stadt doch vielleicht bombardiert werden würde.

»Bombard Bostonl« was the response.

»You talk as though Boston were a locality.

Boston is not a place; Boston is a state of mind.

You can no more shoot it with a gun than you couId shoot wisdom, or justice, or magnanimity.« -

Hat nun aber der seelische Konnex ein Territorium erst zusammengefaßt und als sich zugehörig designiert, so ist dies wiederum ein wesentlicher Träger für den Weiterbestand jenes.

Freilich nur einer; denn es gibt genug Gruppenbildungen, die der lokalen Grundlage nicht bedürfen: einerseits die ganz kleinen Gruppen, wie die Familien, die bei Änderungen des Aufenthaltsortes doch als die genau identischen fortbestehen können, andrerseits die ganz großen, - wie jene ideelle Gemeinschaft der »Gelehrtenrepublik« oder die sonstigen (> 380) inter nationalen Kulturgemeinschaften der literarisch und künstlerisch Interessierten, oder die Welthandelsgruppen - deren Wesen gerade in der Verneinung und Aufhebung jeder Bindung an eine bestimmte Lokalität besteht.

Gegenüber dieser mehr formalen Bedingung für die Erhaltung der Gruppe ist von unvergleichlich größerer Bedeutung dafür der physiologische Zusammenhang der Generationen, die ganze Verkettung der Verwandtschaftsbeziehungen überhaupt.

Freilich genügt die Stammesverwandtschaft für sich allein nicht immer, um die Einheit des Zusammenhanges durch lange Zeit hindurch zu garantieren, es muß vielmehr in manchen Fällen jene lokale Einheit hinzutreten.

Die soziale Einheit der Juden hat sich trotz ihrer anthropologischen und konfessionellen Einheit seit ihrer Diaspora bedenklich gelockert; sie schloß sich erst da wieder fester, wo eine Gruppe von ihnen eine Zeitlang auf demselben Territorium wohnte, und die Bemühungen des modernen Zionismus, ihre Gruppeneinheit umfassend wieder herzustellen, knüpfen daran an, sie wieder lokal zusammenzusiedeln.

Andrerseits aber ist, wo andre Zusammenhänge versagen, der physiologische das ultimum refugium, auf das sich die Selbsterhaltung der Gruppe zurückzieht. je mehr das deutsche Zunftwesen erstarrte und innerlich abstarb, je schwächer die sachlichen Kräfte seines Zusammenhaltes wurden, um so energischer schloß jede Zunft sich physiologisch ab, d. h. machte Verwandtschaft und Verschwägerung zur Bedingung der Aufnahme.

Die Geschichte des Zunftwesens ist charakterisiert durch die Bevorzugung der Meisterssöhne.

Die Zunft war, in der Hauptsache und mit gewissen Unterbrechungen, ein auf die Kinder sich forterbender Verein.

Dennoch hat hier sicherlich nicht immer nur der materielle Vorteil und der familiäre Egoismus motivierend gewirkt, sondern auch das objektive soziale Ideal der Festigkeit und Kontinuität des Zunftgebildes als solchen.

Der Gedanke, der das Sich-Abschließen der Zunft einleitet: daß ein Meister »dieselbe Nahrung« haben solle, wie der andre, ist kein bloß individualistischer, sondern gewährleistet eine innere Homogeneität, die die Gruppeneinheit vor dem Auseinanderbrechen bewahren soll.

Diesem Ausschluß der Konkurrenz aber entsprach natürlich eine numerische Beschränkung, für die die Begünstigung der Meisterssöhne, d. h. der Ausschluß der nicht physiologisch zu der Gruppe Gehörigen, die nächstliegende Technik war.

Allenthalben ist die Geschlossenheit eines bevorzugten Standes, die strenge Fernhaltung der »Parvenus«, der Ausdruck oder das Mittel seiner Kontinuität; und diese Geschlossenheit wird - zwar nicht ausschließlich, aber am einfachsten und einleuchtendsten - von der Tradierung der Bevorzugungen in der physiologischen Reihe getragen, diese hindert am ehesten das Zerlaufen des Gebildes in eine Vielheit von Richtungen, von Interessenassoziationen, von Charakterzügen.

Augustus, der auf die kontinuierliche Erhaltung des Senatorenstandes als solchen den größten Wert legte, sorgte darum für seine strenge Geschlossenheit, indem er dessen Angehörigen die Ehe mit Freigelassenen, Schauspielern und deren Kindern untersagte.

Dafür aber begünstigte er auf alle (381) Weise die Vererbung der Würde an die Senatorensöhne.

Die Blutsverwandtschaft erschien ihm als der Kitt, der allein den ordo senatorius zusammenhalten konnte: seine Geschlossenheit, gleichsam seine Verengerung in der Breitendimension, wurde so mit seiner Erstreckung in die Längendimension der Zeit verbunden.

Und im modernen Familienleben, gelockert, atomisiert, tausendfach von inneren Fremdheiten und antagonistischen Selbständigkeiten zerrissen, wie es sich darstellt - ist eigentlich das einzige, was die Familie noch als eine in der Ablösung der Generationen charakterisiert, der physiologische Zusammenhang und allenfalls die Erbfolge, die sehr eng mit ihm verbunden ist.

Von all den andern Banden, die früher die Kontinuität des Familienzusammenhanges trugen - beruflichen, religiösen, traditionellen, durch die Pietät vermittelten, standesmäßigen - wird eines nach dem andern weniger wirksam, die überindividuelle Einheit der Familie zu tragen; nur der physiologischen Verbindung und was unmittelbar an ihr hängt, scheint dies noch einigermaßen zu gelingen.

Der Zeugungszusammenhang der aufeinanderfolgenden Generationen ist für die Erhaltung des einheitlichen Selbst der größeren Gruppen deshalb von so unvergleichlicher Bedeutung, weil der Ersatz einer Generation durch die folgende, das Nachrücken der einen an die Stelle der andern nicht mit einem Male erfolgt.

Dadurch wird die Kontinuität hergestellt, welche die ungeheure Mehrzahl der Individuen, die in einem gegebenen Augenblicke leben, in den nächsten hinüberführt; der Wechsel, das Ausscheiden und Neueintreten von Personen betrifft in zwei benachbarten Momenten immer nur eine, im Verhältnis zu den beharrenden, äußerst geringe Anzahl.

Von wesentlichem Einfluß darauf ist, daß der Mensch nicht wie die Tiere an eine bestimmte Paarungssaison gebunden ist, sondern daß zu jeder Zeit Kinder geboren werden.

Man kann also innerhalb einer Gruppe nie eigentlich sagen, daß mit einem gegebenen Momente eine neue Generation anfinge.

Das Ausscheiden der alten und Eintreten der neuen Elemente erfolgt in ihr so allmählich und kontinuierlich, daß sie ebenso als ein einheitliches Selbst erscheint, wie ein organischer Körper in dem Wandel seiner Atome.

Wenn das Auswechseln der Elemente mit einem Male, mit plötzlichem und die ganze Gruppe ergreifendem Sich-Absetzen vor sich ginge, so würde man kaum sagen können, daß trotz des Ausscheidens der Mitglieder die Gruppe ihr einheitliches Selbst bewahrt.

Daß in jedem Augenblick diejenigen, welche schon im vorigen Augenblick der Gruppe angehören, gegenüber den hinzukommenden die ungeheure Mehrzahl bilden, das rettet die Identität der Gruppe trotz der Tatsache, daß weit voneinander abstehende Augenblicke nicht ein einziges Element mehr gemeinsam haben mögen.

Die Allmählichkeit der Veränderung hat offenbar ihre Bedeutung nicht nur an der Aufgabe, die Gruppeneinheit durch den Wechsel ihrer individuellen Träger hindurch zu retten, sondern auch da, wo der Wechsel andre Bedingungen derselben ergreift.

Auch wo die politischen Formen, das Recht, die Sitten, die gesamte Kultur einer Gruppe sich derart wandeln, daß sie nach einer ge (>382) wissen Zeit tatsächlich ein völlig verschiedenes Bild bietet, hängt das Recht, sie dennoch als die identische zu bezeichnen, daran, daß jener Wandel nicht zugleich die Gesamtheit der Lebensformen der Gruppe angeht.

Täte er das, so wäre es zweifelhaft, ob man die Gruppe wirklich noch als »dieselbe«, die sie vor dem kritischen Augenblicke war, bezeichnen dürfte; nur der Umstand, daß der Wandel in jedem gegebenen Augenblick nur eine Minorität des Gesamtlebens der Gruppe ergreift, macht es ihr möglich, durch denselben hindurch ihr Selbst zu erhalten. Man kann das schematisch so ausdrücken: wenn die Gesamtheit der Individuen oder sonstigen Lebensbedingungen der Gruppe in einem Augenblick als a b c d e bezeichnet werden könnte, in einem späteren aber als m n o p q; so wird man dennoch von einer Erhaltung ihres einheitlichen Selbst sprechen, wenn die Entwicklung folgenden Gang einhält: a b c d e -mbcde - mncde - mnode - mnope - mnopq; so daß jede Stufe von den umgebenden nur durch je ein Glied geschieden ist und jeder Moment mit seinen Nachbarmomenten die gleichen Hauptsachen teilt.

Diese Kontinuität im Wechsel der Individuen, die die Gruppeneinheit tragen, macht sich freilich da am unmittelbarsten und durchgreifendsten merkbar, wo sie auf der Proliferation beruht.

Sie wird aber auch in Fällen wirksam, wo diese physische Vermittelung direkt ausgeschlossen ist, wie innerhalb des katholischen Klerus.

Hier wird die Kontinuität dadurch hergestellt, daß stets genug im Amte bleiben, um die Neueintretenden einzuschulen.

Der Zölibat hat hier sogar für die streng einheitliche Kontinuität der Gruppe Vorteile über die des physiologischen Bandes hinaus gezeigt.

Man hat mit Recht bemerkt, daß bei der großen Neigung des Mittelalters zur Vererbung der Berufe der Klerus ohne den Zölibat zu einer Kaste geworden wäre.

Freilich ist gerade dies dem russischen Weltklerus, der zur Ehe verpflichtet ist, zum Mittel geworden, das unter dieser Bedingung mögliche Maximum von Gruppenkontinuität zu erreichen.

Da die Leibeigenen nicht Priester werden konnten, die Vornehmen es nicht wollten, ein eigentlicher Mittelstand fehlte, so mußte sich das Popentum aus sich selbst ergänzen: die Söhne wurden wieder Priester und heirateten nur Töchter von Priestern; Ausnahmen bedurften besonderer Erlaubnis.

Dadurch wurde das russische Priestertum eine auf Inzucht beschränkte Kaste, deren Lösung von nicht-klerikalen Familienbeziehungen ihr etwas von der Exemtionsstellung und der inneren Kontinuität der Zölibatsgeistlichkeit verlieh.

Es ist merkwürdig, daß gerade diese schärfste Betonung der physiologischen Kontinuität im Erfolge sich der schärfsten Ausschließung ebenderselben näherte.

Dennoch ist die Überlegenheit des letzteren Systems unverkennbar.

Insbesondere bei der Lebhaftigkeit und inneren Vielfältigkeit des westeuropäischen Lebens - gegenüber dem früheren russischen - hätte die physiologisch vermittelte Kontinuität die Kirche einem Lebensprozeß mit all seinen Schwankungen, Rhythmen, Aufsteigen und Senilwerden unterworfen, wie die Zünfte ihn zeigten.

Der Klerus wäre bei Erblichkeit viel mehr den Zufällen der Individualitäten (> 383) preisgegeben, als jetzt, wo die Eingliederung nach objektiven Normen erfolgt, die die Einzelnen mit sachlicher Strenge ein- und ausschließen.

Hier gibt es keine ungeratenen Söhne, die dennoch im Familien- und Standeszusammenhang bleiben und ihn dadurch lockern.

Hier hat sich die Kontinuität wirklich an den objektiven Geist mit seiner zeitlosen Gültigkeit geknüpft und sich damit der Vergänglichkeit eines nur organischen Gebildes entzogen.

Unvermeidlich aber bedingt dies eine Vergewaltigung der Individuen.

So fing man schon im 4. Jahrhundert an, den Priestern den Austritt aus ihrem Stande zu erschweren und die Zugehörigkeit zu ihm, wenn sie einmal angenommen war, der individuellen Freiheit zu entziehen.

Nur indem die Zeitlosigkeit der Gruppenidee sich in der Lebenslänglichkeit und Unzerstörbarkeit des Berufscharakters offenbarte, war die Gefahr, die der Wechsel der Personen jener Kontinuität brachte, ein Minimum geworden.

Durch nichts aber wurde eben diese so treffend symbolisiert, so wirkungsvoll getragen, wie durch die Priesterweihe.

Hier wird der »Geist«, ein ideales Besitztum der Kirche als ganzer, von einem Einzelnen, dem er übertragen ist, auf einen andern Einzelnen übertragen, und ohne diese Vermittlung kann keiner ihn erlangen.

Dies ist ein geniales Mittel, die Erhaltung der Gruppe an einer überhaupt nicht durchbrechbaren Linie entlang zu führen, der soziologische Sinn der physischen Proliferation hat hier durch die Übertragung der Weihe von einem auf den andern sozusagen einen geistigen Körper bekommen, der die zeitliche Kontinuität des Gesamtgebildes in der reinsten und störungsfreiesten Weise ,gewährleistet.

Auch ohne solche Kristallisierung zu der einheitlichen Beständigkeit des metaphysischen Geistes wiederholt sich anderweitig diese soziologische Form, Sie gibt z. B. auch Beamtenhierarchien ihre Beständigkeit und läßt das Wesen, den objektiven Geist derselben, sich durch allen Wechsel der Individuen hindurch erhalten (was sich denn auch schon, dem Falle der Priester analog, in der altrömischen Vorstellung zeigte, daß die Magistrate eigentlich von den Göttern ausgegangen seien und die Weihe zu ihnen nur durch den jeweiligen Inhaber dem Nachfolger mitgeteilt werden könne): die in einem gegebenen Augenblick vorhandenen Mitglieder sind eben erst dann sämtlich ausgeschieden, wenn sie mit ihren Nachfolgern lange genug in der Gruppe vereint waren, um diese sich, d. h. dem Geist, der Form, der Tendenz der Gruppe völlig zu assimilieren.

Daran, daß dieser Wechsel langsam und allmählich genug ist, hängt die Unsterblichkeit der Gruppe.

Die mit diesem Ausdruck bezeichnete Tatsache ist von der äußersten Wichtigkeit.

Die Erhaltung des einheitlichen Selbst der Gruppe durch einen potenziell unbegrenzten Zeitraum hindurch gibt ihr eine Bedeutung, welche, ceteris paribus, der jedes Individuums unendlich überlegen ist.

Das individuelle Leben ist mit seinen Zweckreihen, seinen Werten, seiner Macht darauf eingerichtet, in einer begrenzten Zeit beendet zu sein, und gewissermaßen muß jedes Individuum von vorn anfangen.

Indem das Leben der Gruppe einer solchen a priori gesetzten Zeitgrenze entbehrt, und ihre Formen eigentlich so eingerichtet sind, als ob sie ewig leben sollte, - gelangt (> 384) sie zu einer Summierung von Errungenschaften, Kräfte, Erfahrungen, durch die sie sich weit über die immer wieder abgebrochenen Reihen des individuellen Lebens erhebt.

In England war dies seit dem frühen Mittelalter die Quelle der Macht der städtischen Kor porationen.

Sie hatten von jeher das Recht, »of perpetuating its existence by filling up vacancies as they occur«. Die alten Privilegien lauteten zwar nur auf die burghers and their heirs; allein die wurde tatsächlich als ein Recht, neue Mitglieder hineinzunehmen, ausgeübt, so daß, welches Schicksal die Mitglieder und ihre physische Nachkommenschaft traf, die Korporation als solche immer in integro erhalten wurde.

Die Kooptation ist das unermeßlich wichtige Formprinzip, das hier die oben angedeutete Funktion der Priesterweihe vertrat.

Sie erhält den Charakter der Gruppe durch eine nicht abgrenzbare Zeit hindurch identisch und bewirkt eine gewisse Analogie mit dem Leben des Organismus, der auch nur die ihm adäquaten und assimilierbaren Elemente aufnimmt.

Sie stellt eine Fortsetzung der Lebenslänglichkeit dar, indem sie noch dazu an Stelle der Vererbung die ausgewählten, also der Zufälligkeit der letzteren entzogenen Elemente setzt.

So hat sich auch historisch bei Vertretungskörperschaften an die erlangte Lebenslänglichkeit oft das Recht der eignen Kooptation zur Wiederbesetzung erledigter Stellen angeschlossen, z. B. bei den Räten von Basel, Freiburg, Solothurn im 17. Jahrhundert.

Die Kooptation läßt gleichsam den Lebensfaden der Gruppe nicht nur kontinuierlich, sondern auch in der gleichen Richtung ins Unabsehbare verlaufen.

Freilich hat, gerade in England, das unbeschränkte Selbstergänzungsrecht der Verwaltungsausschüsse seit dem 15. Jahrhundert zu einer Erstarrung des städtischen Gemeindewesens geführt.

Und seine Vorteile müssen, sogar gerade in den besseren Fällen, damit bezahlt werden, daß die individuelle Bedeutsamkeit des Einzelnen hinter seiner Rolle, Träger der Gruppenerhaltung zu sein, verschwindet.

Die Unsterblichkeit der Gruppe nährt sich von diesem Einzelnen, den ihr Geist erfaßt - sei es durch einfache Tradition, durch besondere Weihe, durch Kooptierung - und das Entscheidende ist deshalb nicht, was er für sich ist, sondern seine soziologische Assimilierbarkeit.

Die Erhaltung der Gruppe als solcher mußte unter der Verknüpfung mit der vergänglichen und unersetzlichen Persönlichkeit leiden.

Umgekehrt aber, je unpersönlicher und anonymer eine solche ist, desto geeigneter, ohne weiteres an die Stelle einer andern einzurücken und so der Gruppe die ununterbrochene Erhaltung ihres Selbst zu sichern.

Dies war der ungeheure Vorteil, durch den in den Rosenkriegen die Commons die bisherige Übermacht des Oberhauses zurückdrängten: eine Schlacht, die den halben Adel des Landes dahinrafft, nimmt auch dem Hause der Lords die Hälfte seiner Macht, weil diese eben an die Persönlichkeiten gebunden ist, - während das Haus der Gemeinen einer solchen Schwächung prinzipiell entzogen ist.

Derjenige Stand eroberte schließlich die Macht, der durch das Nivellement seiner Mitglieder die zäheste Dauer seiner Gruppenexistenz bewies - welcher formale Zusammenhang denn auch von der Tatsache getragen wurde, daß dieser Stand indivi- (> 385) dually the poorest, collectively the richest war.

Dieser Umstand gibt jeder Gruppe einen Vorsprung in der Konkurrenz mit einem Einzelnen: von der indischen Kompagnie hat man hervorgehoben, daß sie die Herrschaft über Indien durch keine andern Mittel gewonnen hätte, als früher etwa der Großmogul: ihr Vorteil gegenüber den sonstigen Usurpatoren, in Indien sei eben nur gewesen, daß sie nicht umgebracht werden konnte.

Deshalb werden nun ganz besondere Einrichtungen erforderlich, sobald das Leben der Gruppe sehr innig mit dem einer führenden, herrschenden Einzelperson verbunden ist.

Welche Gefahren diese soziologische Form für die Erhaltung der Gruppe in sich birgt, lehrt die Geschichte aller Interregnen - Gefahren, welche natürlich in demselben Maße wachsen, in dem der Herrscher wirklich im Mittelpunkt der Funktionen steht, durch welche die Gruppe ihre Einheit bewahrt oder richtiger in jedem Augenblick von neuem schafft.

Darum mag ein Intervall der Herrschaft da ziemlich gleichgültig sein, wo der Fürst nur eine nominelle Herrschaft ausübt - règne, mais ne gouverne pas -, während man umgekehrt schon am Bienenstaat bemerkt, daß er in völlige Anarchie gerät, sobald man ihm seine Königin nimmt.

Es ist nicht nur die Zerstörbarkeit der Einzelperson, welche die an sie geknüpfte Selbsterhaltung der Gruppe bedroht, sondern der Charakter der Personalität überhaupt gibt mancherlei Angriffen Raum.

So in Fällen wie dem folgenden: während die merovingische Zeit in vielen Beziehungen das alte römische Staatswesen aufrecht erhielt, trat ein fundamentaler Unterschied hervor: die öffentliche Gewalt war ein persönlicher, übertragbarer und teilbarer Besitz geworden.

Dieses Prinzip aber, das die Macht der Könige begründete, wandte sich gegen sie, da die Magnaten, die die Errichtung des Reiches förderten, nun auch einen persönlichen Anteil an der Herrschaft verlangten.

Das Prinzip der persönlichen Gewalt, nachdem sie einmal auf andre übertragen worden, lehnte sich gegen den Fürsten auf, der sie im ganzen als sein Eigentum betrachtete.

Einen andern Typus von Gefahren für den sozialen Zusammenhang erzeugt gerade die Einheit der Herrscherpersönlichkeit, wenn ihre verschiedenen Befugnisse nicht in der gleichen Machtstufe stehen.

Die Reformation in England ,gab dem Könige die Suprematie in kirchlichen Dingen, indem er die der bisher autonomen Kirche zukommenden Rechte und Pflichten übernahm.

Daß er aber im Bereich der Kirche absolut regierte, in dem der Weltlichkeit dagegen durch die Beschlüsse des Parlaments und die Selbständigkeit der Kommunen beschränkt war - dies ergab einen Zwiespalt, den dann die Stuarts zu versöhnen suchten, indem sie das iure-divino-Königtum zu einer absoluten Herrschaft auch in weltlichen Dingen entwickelten und durch den dabei unvermeidlichen Widerspruch zu aller hergebrachten Verfassung und Verwaltung den Bestand der Staatsform aufs schwerste erschütterten.

Den Gesamtgefahren der Personalität, insbesondere denen der möglichen Intervalle zwischen den Persönlichkeiten, sucht man in den politischen Gruppen durch den Grundsatz zu begegnen, daß der (> 386) König nicht stirbt.

Während im frühen Mittelalter die Tradition galt, daß, wenn der König stirbt, sein Friede mit ihm stirbt, ist in jenem Prinzipe die Selbsterhaltung der Gruppe gleichsam verkörpert.

In England wurde seit dem Regierungsantritt Eduard I., 1272, rechtlich kein Interregnum mehr anerkannt. Indes begegnet diese Form schon in ethnologischen Verhältnissen, und zwar in einer an die Priesterweihe erinnernden Modifikation.

Es herrscht z. B. an der Westküste von Afrika mehrfach die Vorstellung, daß das Reich von einem »großen Geist« regiert wird, der immer in der Person des Regenten Platz nimmt; auch die tibetanischen Dalai-Lamas bilden eine auf diese Weise kontinuierliche Herrscherreihe.

Auf die Persönlichkeit und ihre Herkunft kommt es dabei nicht an, sondern nur darauf, daß der Geist wirklich von dem sterbenden auf den neuen Herrscher übergehe.

Daß diese Trennung des eigentlichen Herrschaftsträgers von der Person, die seinen sichtbaren Wohnsitz bildet, die Sicherheit der letzteren nur um so mehr bedroht, wo nicht etwa die Erblichkeit jener ideellen Kontinuität eine reale hinzufügt, liegt auf der Hand.

In China sind Herrscher entthront worden, weil das Ausbleiben der Volkswohlfahrt bewies, daß die Gottheit von oder aus ihnen gewichen war.

Dann waren die Fürsten bloß noch einfache Menschen, die zu verstoßen nicht Sünde sein konnte, weil die Gottheit sie ja schon verstoßen hatte.

Ein chinesischer Weiser beantwortete deshalb die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Tötung des Kaisers Scheu so: »Wer die Tugend verletzt, heißt ein Räuber, wer das Recht verletzt, ein Tyrann; ein Räuber und Tyrann aber sind immer nur Privatleute. Ich habe gehört, daß Scheu als Privatmann getötet wurde, ich habe aber nicht gehört, daß er als Fürst ermordet worden sei.«

In England wurde im 13. Jahrhundert geäußert, wenn der Papst unrecht tue, so tue er es nicht als Papst; ebensowenig könne der König unrecht tun, denn er sei der minister of God; tue er es dennoch, so handle er eben nicht als König, sondern als minister of the devil.

Zu derselben Zeit wird dort derselbe Formgedanke so ausgedrückt, daß der König der Träger, nicht des göttlichen Geistes, sondern des Gesetzes sei; und darum existiere selbst im Königtum der König überhaupt nicht ubi dominatur voluntas et non lex.

Noch während des Bürgerkrieges unter Karl I. half sich die verfassungstreue Opposition, die an der Unzerstörbarkeit des Königtums festhielt, aber die Verfehlungen des Königs doch nicht in Abrede stellte, mit der Fiktion, daß »der König im Parlament Krieg führe gegen den König im Lager der Royalisten«.

Auf diese Weise wird es zum nächsten Erfolg der Vorstellung von der Unsterblichkeit des Königs, daß ein jeder, der die reale Macht zum Gewinn. der Krone besitzt, auch als der legitime König gelten muß.

Die Person ist ja gleichgültig geworden: welche auch immer den Thron besteigt, sie nimmt in diesem Augenblick das an sich kontinuierende Königtum auf; so ist es in China unter den erwähnten Voraussetzungen ausgesprochen worden, daß der siegreiche Usurpator eben durch seinen Sieg bewiesen habe, daß die Gottheit jetzt ihn zu ihrem Gefäß erkoren habe.

Daß der russische Kaiser in besonders radikaler Weise bloß als Kaiser, gleichgültig gegen seine Person, gleich einem Idol verehrt wurde, - gerade dies hat man als den tiefen Grund der so besonders häufigen Umwälzungen ansehen wollen, denen der russische Thron bis in das 19. Jahrhundert hinein ausgesetzt war.

Immerhin, mit einer wie gefährlichen realen Diskontinuität auch der im Herrscher wohnende »Geist«, der gerade der Träger der Kontinuität war, die monarchische Form bedrohte, so enthält dies doch einen ungeheuren Fortschritt nach der Seite ihrer Selbsterhaltung hin, wenn man von der rohen Substanzialierung des »Geistes« absieht.

Denn das Prinzip, daß der König nicht stirbt, weist darauf hin, daß der König schon als in seiner geistigen Persönlichkeit bestehend vorgestellt wird. Diese läßt sich viel eher als fortgesetzt denken, an ihre Unsterblichkeit glauben, als die körperliche, deren Sterben eben doch indiskutabel ist.

Deshalb ist auch, je weiter man in der Kultur zurückgeht, die körperliche Persönlichkeit beim Herrscher um so wichtiger und die Gefahren der Unstabilität daraufhin um so größere.

Noch im früheren deutschen Reich galt es für einen Schimpf des Reiches, wenn der König ein Auge verlor, und im alten Orient wurden besiegte Kronprätendenten vielfach durch Verstümmelung der Ohren für immer regierungsunfähig gemacht.

Der Körper ist angreifbarer als der Geist, und zugleich ist die Identifizierung der Staatsidee mit dem König eine um so subjektivere, der Versachlichung fernere, je mehr es die Körperlichkeit des Herrschers ist, die sein Herrschertum trägt.

Über diese primitiven Unvollkommenheiten und Unsicherheiten hinweg bleibt es einer der bedeutendsten soziologischen Grundgedanken: der König ist König nicht mehr als Person, sondern umgekehrt: seine Person ist nur der an sich irrelevante Träger des abstrakten Königtums, das ebenso unvergänglich ist, wie die Gruppe selbst, deren Spitze es bildet.

Durch seine Objektivierung in dem unsterblichen Amte gewinnt das Fürstentum eine neue psychologische Kraft für die Konzentrierung und Kohäsion innerhalb der Gruppe, während es die alte, auf der reinen Personalität beruhende ersichtlich insbesondere mit der Vergrößerung der Gruppe verlieren mußte.

Damit ist der Begriff von der Einheit der Herrschergewalt, die der Einheit der Gruppe - der logischen Voraussetzung ihrer Selbsterhaltung - korrespondiert, auf eine ganz neue Basis gestellt.

Solange das höchste Herrschertum sich noch nicht als das Unsterbliche von der Sterblichkeit der Herrscherpersönlichkeit abgelöst hat, ist eine gewisse Absolutheit in dem Sinne damit verbunden, daß eine organisatorische Zusammensetzung der souveränen Gewalt aus verschiedenen Elementen (z. B. König und Parlament) eigentlich ausgeschlossen ist.

Denn diese hat immer ein objektives, überpersonales Wesen, das mit dem reinen Personalismus einer mit ihrem Inhaber geborenen und sterbenden Gewalt unverträglich ist; jener Charakter von Objektivität widerspricht auch der Freiheit, mit der eine immer wie von neuem einsetzende Herrschergewalt sich ihre Formen selbst gibt.

Es ist interessant, dies an der Lehre Bodins zu verfolgen, der als der erste aus dem Wesen der Souveränität als der höchsten Gewalt ihre Unteilbarkeit ableitet (1577).

Weil (> 388) er das Herrschertum noch nicht klar vom Herrscher trennt, kommt, ihm eine gemischte Staatsform widerspruchsvoll vor - denn sie würde ihm, angesichts der personalistischen Vorstellung, als eine Zweiheit voneinander unabhängiger und dabei gleich hoher Souveränitäten innerhalb desselben Staates erscheinen.

Und in der Konsequenz des gleichen Motivs gilt ihm die verfassungsmäßige Beschränkung, die der Herrscher sich etwa auferlegt, nicht für seinen Nachfolger, »da dieser selbst souverän sei«.

Das bedeutet also: nicht das unter allem Wechsel der Personen beharrende Königtum ist zu einer Aktion fähig, sondern nur die Person, die nicht nur die physischen Bestimmungen der Personalität, wie die Sterblichkeit und die Unfähigkeit der Teilung, sondern auch ihre psychischen Ungleichheiten, wie Launenhaftigkeit und Treulosigkeit, dem Königtum imputiert.

Es steht nur in scheinbarem Gegensatz hierzu, wenn das italienische Fürstentum der Renaissance gerade dem Prinzip huldigt, der Privatmann sei zwar an sein Wort gebunden, der Fürst aber dürfte aus Staatsgründen nach Belieben Zusagen machen und sie brechen.

Denn dieses Fürstentum, meistens von den Einzelnen ohne Rechtsgrund erobert, war von der höchsten Personalität; es war die souveräne Freiheit des Individuums, die sich mit dem Staatsinteresse nur maskierte und jede objektive Norm genau so ablehnte, wie die Einschränkung durch Faktoren jenseits der personalen Herrschergewalt.

Erst in der Trennung des perennierenden Königtums von dem vergänglichen König ist die abstrakte Einheit der Gruppe wirklich ausgestaltet; so erst gestattet diese Einheit, ohne in ihrer Wirksamkeit und Kontinuität durchbrochen zu werden, eine Mannigfaltigkeit in den personalen Erfüllungen und Begrenzungen der Souveränität.

Aus dem gleichen Motiv heraus wurde an Cromwell gerade um der Erhaltung des Staates in seiner Gesetzmäßigkeit und Freiheit willen das Ansinnen gestellt, die Königskrone anzunehmen. Als König von England konnte er schließlich nur in die objektiv feststehenden Prärogativen der Krone und die legalen Herrschaftsformen sukzedieren; als Protektor mochte er des Namens der Herrschaft entbehren, in Wirklichkeit konnte er sie ausdehnen, so weit die Macht seines Schwertes reichte.

Die Ueberpersönlichkeit des Königtums, von der die Zufälligkeit seines individuellen Trägers dominiert wird, erscheint hier unmittelbar als das Vehikel für die Erhaltung der Gruppe in der Gleichheit und Einheit ihrer Form.1)

Und diese Aussonderung des Persönlichen setzt (> 389) sich aus der politischen noch in die private Sphäre des Herrschers fort.

Das Zeremoniell, das ihn umgibt, soll keineswegs, wie es scheinen könnte, nur seine Person verherrlichen und ihren Eindruck verstärken.

Es ist vielmehr der Ausdruck für die Reserve der Person; daß man nicht mit dieser, sondern nur mit dem König als König, gleichviel wie er individuell beschaffen ist, verkehrt, ist der Sinn der strengen Etikette des Hofes.

Darum ist sie erfahrungsgemäß eine Schranke nicht nur für den Untertanen, sondern für den Herrscher selbst: wie sie jenen an eine überpersönlich normierte Verkehrsform mit der Person des Königs bindet, so zwingt sie auch diesen oft in eine von seinen persönlichen Neigungen und Launen unabhängige Äußerungsform.

Die nächstliegende Art, auf die sich der dauernde Bestand der Gruppe in dem Bestande des Herrschers darstellt und die angedeuteten Gefahren des Unsterblichkeitsprinzips zu überwinden sucht, ist die Erblichkeit der Herrscherwürde.

Der physiologische Zusammenhang innerhalb der Herrscherfamilie spiegelt so den gleichen innerhalb der Gruppe ab.

Die Ununterbrochenheit und Selbstverständlichkeit, mit der sich die Existenz der Gruppe durch die Zeit hindurch fortsetzt, kann sich nicht präziser und zweckmäßiger ausdrücken, als in dem Ersatz des Vaters durch den von vornherein zur Thronfolge bestimmten und zu ihr jederzeit bereite Sohn - wie es entsprechend zu der Dekadence des römischen Kaisertums und Reiches viel beigetragen hat, daß dies Kaisertum keine geregelte Erbfolge ausgebildet hat.

Das Korrelat der Erblichkeit ist die unbedingte Sicherheit des Monarchen auf dem Thron.

Denn wo diese Sicherheit fehlt, wird er vor allem gegen seine Familie mißtrauisch sein und sie unschädlich zu machen suchen, wie es besonders im Orient durch Töten, Blenden, Ins-Kloster-Schicken geschah; und eben dies wird leicht zu einem Aussterben des Geschlechtes führen.

Die Erblichkeit der Herrschaft entfaltet erst ihren Sinn, wenn jene Bedingung erfüllt ist, durch die sie ebenso zum Symbol wie zum Träger der sicheren Kontinuität der Gruppenform wird.

Darum hat man mit Recht bemerkt, daß, während die angelsächsische Königs würde ursprünglich durch die persönliche Kriegstüchtigkeit des Herrschers absolut bedingt war, doch auch eine Zeit der »Knabenkönige« kommen konnte -aber erst, als das westsächsische König (> 390) tum durch drei lange, ununterbrochene, glänzende Dynastien gefestigt worden war.

Durch diese Regierungen war, über das Individuum hinaus, das Geschlecht des Thrones ganz sicher geworden, und diese Sicherheit drückte sich darin aus, daß vermittels des Erbprinzips Herrscher auf den Thron gelangen konnten, die die bisher unumgänglichen personalen Bedingungen nicht erfüllten; die Gruppenform hielt sich jetzt sozusagen durch eigene Kraft und bedurfte deshalb nur des nun einmal zu ihr gehörigen Herrschers, nicht aber seiner individuellen Qualitäten.

Nach einer andern Seite hin hat das englische Königtum eine besonders feste Grundlage der Erblichkeit ausgebildet: durch die mittelalterliche Vorstellung von dem königlichen Obereigentum an allem Boden und das Domäneneigentum des Königs - eine Verflechtung der Königsfamilie, in der dieses Eigentum erbte, mit dem beharrendsten Element des praktischen Lebens -, zu der das deutsche Kaisertum es nie gebracht hat.

Die alten englischen Juristen behandeln deshalb die Thronfolge nach dem Erstgeburtsrecht gleich der Erbfolge in das Grundeigentum.

Dem Umstand, daß die Unsterblichkeit der Gruppe sich, wie ich ausführte, an der Unzerstörbarkeit des Bodens orientiert, ist hier in der Unsterblichkeit des Königs und der prinzipiellen Unsterblichkeit seiner Familie, in der sie sich veranschaulichte, ein Ausdruck und eine Vermittlung erwachsen.

So hat man schon für ganz frühe Zeiten vermutet, daß großer Grundbesitz einer der Entstehungsgründe der Erbmonarchie geworden sei.

Hervorragender Reichtum verschaffte in jedem Falle dem Besitzer eine führende Stellung in der Gruppe.

Solange derselbe aber etwa nur in Herden besteht, sei er sehr gebrechlich und könne leicht wegsterben, erst wenn er immobiler Natur sei, bestehe die Chance, daß er dauernd in einer Hand bzw. in einer Familie bleibe.

Der Stabilitätscharakter des Grundbesitzes, wenn auch nur in der Hand des Führers, begünstigt so die Stabilität der Verfassungsform.

Er verschafft dem Vererbungsprinzip eine adäquate, gleichsam formgleiche Grundlage.

Schließlich drückt sich dann die Festigkeit des Staatsgedankens darin aus, daß auf seinen Domänen, das »eiserne Vieh« gehalten wird. -

Indem die Erblichkeit des Herrscheramtes dasselbe von den Qualitäten der Persönlichkeiten unabhängig macht (worin freilich auch ihre Bedenklichkeit besteht), zeigt sie deutlich, daß der Zusammenhalt der Gruppe, die Verknüpfung ihrer Funktionen zur Einheit sich verselbständigt hat, objektiv geworden ist, einen Bestand und eine Dauer für sich selbst gewonnen hat, die mit der Zufälligkeit der Persönlichkeit, die sie repräsentiert, nichts mehr zu tun haben.

Gerade der Umstand, dessentwegen man das Erbschaftsprinzip so oft sinnlos und schädlich genannt hat: daß es rein formeller Natur ist und deshalb die völlig ungeeignete Persönlichkeit genau so gut wie die geeignetste in die herrschende Stellung bringen kann, - gerade dieser hat einen sehr tiefen Sinn; denn gerade er dokumentiert, daß die Form der Gruppe, das Verhältnis zwischen Herrscher und Beherrschten, ein rein sachliches und in sich gefestetes geworden ist.

Solange der Bestand der Gruppe noch ein unsicherer und schwankender ist, kann (> 391) jene höchste, zusammenhaltende Spitze ihre Funktion nur vermöge ganz bestimmter persönlicher Eigenschaften erfüllen.

Im allgemeinen sorgt die soziale Zweckmäßigkeit auch dafür, daß in noch unstabilen Gruppen Kampf und Selektion dem Gewinn der Herrschaft vorangeht; solange die Gruppe noch unzweckmäßig organisiert ist, muß die führende Persönlichkeit um so »zweckmäßiger« sein.

Wo aber die Form, in der die Gruppe sich selbst erhält, schon fest und zweifellos geworden ist, da kann das Personalmoment vor dem formalen zurücktreten und diejenige Art der Herrschaft den Vorzug erhalten, welche die Kontinuität und prinzipielle Ewigkeit des so geformten Gruppenlebens am besten zum Ausdruck bringt; das aber ist die erbliche Herrschaft, die das Prinzip, daß der König nicht stirbt, auf die adäquateste und greifbarste Art darstellt.

Anmerkung

1) An diese Formung knüpft sich auch die besondere Erscheinung, die man hier etwa als Loyalität bezeichnet: die unbedingt persönliche Hingabe an eine Person, aber nicht weil sie diese bestimmte, sondern weil sie der Träger der Herrschaft ist.

Dies ist durchaus nicht die allgemeine Suggestivkraft des Herrscherbegriffes überhaupt, die freilich auch eigentümliche Ergebenheitserscheinungen zeitigt.

Es handelt sich vielmehr nur um den Herrscher der eigenen Gruppe. »Ich bin meinem Fürsten treu bis in die Vendée, schreibt Bismarck einmal, aber gegen alle andern fühle ich in keinem Blutstropfen eine Spur von Verbindlichkeit, den Finger für sie aufzuheben.«

Diese Empfindung steht ebenso jenseits der Mannentreue, die rein von Person zu Person gilt, wie des Patriotismus überhaupt, der nur zufällig dieser oder jener, für das Ganze zweckmäßigsten Einzelerscheinung gilt, ist vielmehr ein Drittes, das eine Einheit aus Zügen dieser beiden bildet. Es knüpft sich daran, daß die soziale Einheit, in dem Zugleich wie dem zeitlichen Nacheinander ihrer Existenz, in eine personale Form projiziert ist, die aber ihr Leben aus dem Inbegriff der Gruppe, nicht aus der Person heraus lebt, von der sie getragen wird.

Dies spezifische Gefühl gilt einem Sozial-Ueberpersönlichen, das doch in der Form einer vollen Persönlichkeit lebt - darin noch nuanciert gegen die Pietät für den Priester, in dem die Persönlichkeit mehr gegen die kirchlich-göttliche Sendung zurücktritt -, aber auch: einer Persönlichkeit, nicht weil sie diese Persönlichkeit ist, sondern weil sie gleichsam eine endliche Strecke des an sich unendlichen Lebens der Gruppe bezeichnet, das der eigentliche Gegenstand dieser Verehrung ist - wie manche vergänglichen und an sich vielleicht nicht bedeutsamen Erscheinungen der äußeren Natur mit Ehrfurcht ansehen, indem wir die Gesetze ahnen, deren zeitlose Gültigkeit sich in der Zufälligkeit jener darstellt.

Der Gedanke, daß der König nicht stirbt, erzeugt den klassischen Fall dieses Gefühlstypus, der gegenüber dem Gefühl für den rein personalen Herrscher ein prinzipiell neuer ist. (zurück)

ex: Georg Simmel: Die Selbsterhaltung der sozialen Gruppe,1. Teil

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