Universität Zürich Soziologisches Institut der Universität Zürich Prof. Dr. Hans Geser

presents: Georg Simmel Online

       Sociology in Switzerland

Georg Simmel Online           


Die Kreuzung sozialer Kreise
2. Teil

1. Teil ¦ 2. Teil ¦ 3. Teil

 

ex: Georg Simmel: Soziologie. Untersuchungen über die Formen der Vergesellschaftung. Duncker & Humblot Verlag, Berlin 1908 (1. Auflage). Kapitel II, S. 305-344.

Diese soziologische Bedeutung der Religion ist die Spiegelung ihres ganz allgemeinen Doppelverhältnisses zum Leben: sie steht einmal allen Inhalten unsrer Existenz gegenüber, ist das Gegenstück und Äquivalent des Lebens überhaupt, unberührbar seinen säkularen Bewegungen und Interessen; und ein andermal nimmt sie doch wieder Partei unter den Parteien dieses Lebens, über das sie sich prinzipiell erhoben hatte, wird ein Element neben all seinen andern Elementen, verflicht sich in Vielheit und Wechsel von Beziehungen innerhalb seiner, die sie soeben noch abgelehnt hatte.

So tritt hier diese merkwürdige Verschlingung ein: die Abweisung aller soziologischen Bindung, wie sie sich in der tieferen Religiosität findet, ermöglicht dem Individuum die Berührung seines religiösen Interessenkreises mit allen möglichen andern Kreisen, deren Mitglieder jene sonstigen Gemeinsamkeitsinhalte nicht mit ihm teilen; und die so entstehenden Kreuzungen dienen wiederum zur soziologischen Heraushebung und Determinierung der Individuen wie der religiösen Gruppen.

Dieses Schema setzt sich nun in die Spezifizierung des Religiösen und in eigentümliche Verschlingungen mit den übrigen Interessen der Subjekte fort.

In den Zwistigkeiten zwischen Frankreich und Spanien stellten sich die Hugenotten einmal dem Könige zur Verfügung, wenn es gegen das katholische Spanien und seine Freunde im Innern ging; ein andermal, durch den König bedrängt, schlossen sie sich direkt an Spanien an.

Eine anders charakterisierte Doppelstellung ergab sich zur Zeit der grausamen Unterdrückung der irischen Katholiken durch England.

Heute fühlten sich die Protestanten Englands und Irlands verbunden gegen den gemeinsamen Religionsfeind ohne Rücksicht auf die Landsmannschaft, morgen waren die Protestanten und Katholiken Irlands gegen den Unterdrücker ihres gemeinsamen Vaterlandes verbunden ohne Rücksicht auf Religionsverschiedenheit.

Dagegen erscheint es den Völkern, bei denen die primitive Einheitlichkeit des Kreises in religiöser und politischer Beziehung noch ungebrochen besteht, wie in China, als etwas ganz Unerhörtes (> 324) und Unbegreifliches, dass europäische Staaten zum Schutz chinesischer und türkischer Christen einschreiten.

Wo diese Einheit aber so zerfallen ist, wie in der Schweiz, bringt das abstrakte Wesen der Religion - das dann doch aus seiner Abstraktheit heraus wieder zu allen andern Interessen eine ganz bestimmte Stellung gewinnt - ohne weiteres sehr bezeichnende Kreuzungen zuwege.

Die Schweiz hat nämlich, auf Grund der enormen Verschiedenheiten zwischen den Kantonen, kein sehr entschiedenes Parteileben in der Art, dass die politisch Gleichgesinnten in den verschiedenen Kantonen sich in Hauptparteien in bezug auf die Regierung des Ganzen schieden.

Nur die Ultramontanen aus allen Kantonen bilden in politischen Angelegenheiten eine geschlossene Masse.

Man kann ohne weiteres voraussetzen, dass diese Lösung der religiösen von der politischen Gruppierung sich auch in umgekehrter Richtung -geltend machen und Zusammenschlüsse in der letzteren Hinsicht ermöglichen wird, die die weiterbestehende Einheit beider vereitelt hätte.

Das glänzendste Beispiel vielleicht gibt die 1707 vollzogene Union zwischen England und Schottland.

Der Vorteil für beide Teile, ein Staat zu sein, war daran gebunden, dass die Zweiheit der Kirchen weiterbestand.

Politische und religiöse Verfassung war bisher in beiden Ländern eng assoziiert gewesen; nur indem dies sich löste, konnten die politischen Interessen sich amalgamieren, was die religiösen nicht geduldet hätten. They could, so wurde von den Ländern gesagt, preserve harmony only by aggreeing to differ.

Hat diese Lösung, mit ihrem Erfolge möglicher Kreuzung, erst einmal stattgefunden, so ist die damit gewonnene Freiheit nicht mehr von innen her rückgängig zu machen.

Darum hat das Prinzip: cuius regio eius religio, nur dann ein Recht, wenn es nicht ausgesprochen zu werden braucht, sondern den organisch einheitlichen, - naiv undifferenzierten Primärzustand ausdrückt. -

Sehr merkwürdig ist es, wenn der religiöse Gesichtspunkt zwar, über alle sonstigen Scheidungsgründe hinweg, die eigentlich Differenzierung fordernden Personen und Interessen verschmilzt, diese Vereinigung aber als den aus bloß sachlichen Differenzierungsgründen entstandenen ganz parallel empfunden wird.

So haben sich im Jahre 1896 die jüdischen Arbeiter in Manchester zu einer Organisation zusammengefasst, die ausdrücklich alle Arbeiterkategorien (hauptsächlich waren es Schneider, Schuster und Bäcker) einschließen sollte und die nun mit den übrigen Gewerkvereinen gemeinsame Sache, in bezug auf die Arbeiterinteressen, machen wollte - während diese andern doch völlig arbeitsteilig nach den sachlichen Kategorien der verschiedenen Arbeitsarten aufgebaut waren, und zwar in so entschiedener Weise, dass die Trade-Unions seinerzeit schon deshalb nicht zum Aufgehen in die Internationale bewogen werden konnten, weil diese an ihrem Beginn ohne Rücksicht auf die gewerklich gleiche Tätigkeit ihrer Mitglieder konstituiert wurde.

Obgleich jenes Faktum scheinbar in die Undifferenziertheit religiösen und wirtschaftlich-sozialer Interessengemeinschaft zurückführt, zeigt es doch deren prinzipielle Lösung, indem die Synthese sich durch ihre freiwillige Koordination mit rein sachlich-differentiellen Gebilden als eine nur (> 325) technisch praktische Zweckvereinigung offenbart.

Bei den katholischen Arbeitervereinen in Deutschland liegt der Fall ersichtlich anders, wegen der Größe ihres Umfangs, wegen der politischen Rolle des Katholizismus als solchen in Deutschland und weil sich die Arbeiter hier nicht in einer durch ihre Religion so exportierten Stellung befinden wir die jüdischen Arbeiter.

In Deutschland geht die Differenzierung dahin, innerhalb der ursprünglich allgemeinen katholischen Vereine besondere Werkgenossenschaften (z. B. in Aachen vor einer Reihe von Jahren: der Weber, Spinner, Appreteure, Nadler, Metallarbeiter und Bauarbeiter) zu organisieren; die Vereinigung ist groß genug, um in sich dieser Teilung Raum zu geben, ohne die Kreuzung zu involvieren, mit der nun diese Spezialgenossenschaften mit den nicht-konfessionellen der gleichen Gewerke zusammenflössen.

Immerhin ist doch auch dieses letztere schon vorgekommen, und jene innere Teilung ist offenbar der erste Schritt dazu.

Endlich erhebt sich eine Kreuzung höherer Ordnung daraufhin, dass sich die religiösen Kräfte zum Priestertum sublimieren.

Die soziologische Formel dieser Sublimierung - das Verhältnis der Vertretung und der Führung, der Kontrolle und der Kooperation, der Ehrfurcht und der materiellen Versorgung zwischen Gläubigen und Priestern - ist zwar in jeder Religion eine irgendwie andre, allein es ist so viel Gemeinsames darin. dass man, unter Vorbehalten, doch von einer formalen Gleichheit der Stellung des Priesters innerhalb der noch so verschiedenen Gruppen sprechen kann - wie von der des Adligen, des Kriegers, des Händlers. Daraus entsteht nun zunächst Interessensolidarität, ein Sich-Verstehen, ein Zusammenhalten unter den Priestern, das unter Umständen sogar eine inhaltliche Gegnerschaft zwischen den evangelischen Positiven und den katholischen Klerikalen übertönen kann.

Der einzelne Priester oder die engere Priestergruppe steht in einem Schnittpunkt, in dem die Zugehörigkeit zu einem nationalen, konfessionellen, irgendwie parteimäßigen Verbande sich mit der zu dem Verbande aller Priesterschaften, den ihre teils soziologische, teils ethisch-metaphysische Verwandtschaft knüpft, begegnet und der den einzelnen Subjekten einen eigentümlich determinierten, gegen die andern Angehörigen der einen wie der andern Gruppe differenzierten Charakter gibt.

Die Ausbildung des öffentlichen Geistes zeigt sich nun darin, dass genügend viele Kreise von irgendwelchen objektiven Form und Organisierung vorhanden sind, um jeder Wesensseite einer mannigfach beanlagten Persönlichkeit Zusammenschluss und genossenschaftliche Betätigung zu gewähren.

Hierdurch wird eine gleichmäßige Annäherung an das Ideal des Kollektivismus wie des Individualismus geboten.

Denn einerseits findet der Einzelne für jede seiner Neigungen und Bestrebungen eine Gemeinschaft vor, die ihm die Befriedigung derselben erleichtert, seinen Tätigkeiten je eine als zweckmäßig erprobte Form und alle Vorteile der Gruppenangehörigkeit darbietet; andrerseits wird das Spezifische der Individualität durch die Kombination der Kreise gewahrt, die in jedem Fall eine andre sein kann.

So kann man sagen: aus Individuen entsteht (> 326) die Gesellschaft, aus Gesellschaften entsteht das Individuum.

Wenn die vorgeschrittene Kultur den sozialen Kreis, dem wir mit unsrer ganzen Persönlichkeit angehören, mehr und mehr erweitert, dafür aber das Individuum in höherem Maße auf sich selbst stellt und es mancher Stützen und Vorteile der enggeschlossenen Gruppe beraubt; so liegt nun in jener Herstellung von Kreisen und Genossenschaften, in denen sich beliebig viele, für den gleichen Zweck interessierte Menschen zusammenfinden können, ein Ausgleich jener Vereinsamung der Persönlichkeit, die aus dem Bruch mit der engen Umschränktheit früherer Zustände hervorgeht.

Die Enge dieses Zusammenschlusses ist daran zu ermessen, ob und in welchem Grade ein solcher Kreis eine besondere »Ehre« ausgebildet hat, derart, dass der Verlust oder die Kränkung der Ehre eines Mitgliedes von jedem andern Mitgliede als eine Minderung der eigenen Ehre empfunden wird, oder dass die Genossenschaft eine kollektivpersönliche Ehre besitzt, deren Wandlungen sich in dem Ehrempfinden jedes Mitgliedes abspiegeln.

Durch Herstellung dieses spezifischen Ehrbegriffes (Familienehre, Offiziersehre, kaufmännische Ehre usw.) sichern sich solche Kreise das zweckmäßige Verhalten ihrer Mitglieder besonders auf dem Gebiete derjenigen spezifischen Differenz, durch welche sie sich von dem weitesten sozialen Kreise abscheiden, so dass die Zwangsmaßregeln für das richtige Verhalten diesem gegenüber, die staatlichen Gesetze, keine Bestimmungen für jenes enthalten 1).

1) Das Nähere hierüber in dem Kapitel über Selbsterhaltung.

Dadurch, dass besondere Kreise, die sich auch in einer Einzelperson treffen können, sich besondere Ehren schaffen, dass der weitere Kreis einen abstrakteren, allgemeineren Ehrbegriff ausbildet, der von dem engeren gewisser Sonderkreise differiert, dabei aber für die Mitglieder dieser letzteren dennoch weiter gilt - dadurch werden die Komplikationen der Normen der Ehre zu Symbolen der Kreise.

Es gibt eine Standesehre mit negativem Vorzeichen, eine Standesunehre, die von demjenigen Verhalten, das allgemein menschlich bzw. in der ganzen umgebenden Gesellschaft als ehrenhaft gilt, ebenso eine gewisse Latitüde subtrahiert, wie die positive Standesehre ihm Forderungen hinzufügt.

So waren und sind manchen Kaufmannskategorien und besonders wieder dem Spekulanten, aber auch dem niedrigen Penny-a-Liner, der Demi-Monde gewisse Dinge erlaubt und mit gutem Gewissen durch das Standesbewusstsein gedeckt, von ihnen geübt, die sonst allgemein nicht als ehrenhaft gelten.

Neben dieser standesgemäßen Unehrenhaftigkeit kann aber das Individuum in seinen allgemeinmenschlichen Beziehungen durchaus ehrenhaft im hergebrachten Sinne sein, gerade wie das Bewahren der spezifischen Standesehre nicht verhindert, dass das Individuum sich nebenher durchaus unehrenhaft, nach den allgemeinen Begriffen, verhalte.

So können verschiedene Seiten der Persönlichkeit verschiedenen Ehren unterstehen, als Reflexen der verschiedenen Gruppen, denen die Person gleichzeitig zugehört.

Die gleiche Forderung z. B. kann dadurch zwei ganz verschiedene Betonungen erhalten. Beleidigungen nicht auf sich (> 327) sitzen zu lassen, kann die Maxime jemandes sein, der sie im Privatleben aber ganz anders durchführt, wie als Reserveoffizier oder im Amte.

Die Achtung vor der weiblichen Ehre als Bewahrung der eigenen männlichen, wird in einer Pfarrersfamilie einen andern Akzent haben als in einem Kreise junger Leutnants; so dass ein Mitglied des letzteren, der aus der ersteren stammt, an dem Konflikt dieser Ehrbegriffe sehr deutlich seine Zugehörigkeit zu zwei Kreisen an sich selbst erfahren kann.

Im ganzen offenbart diese Ausbildung spezieller Standesehren - die tausendfach ganz rudimentär, in bloßen Nuancen des Fühlens und Handelns, in personalere oder materiellere Motivierungen verkleidet, auftritt - eine der bedeutsamsten formal-soziologischen Entwicklungen.

Die enge und strenge, Bindung früherer Zustände, in denen die soziale Gruppe als Ganzes, resp. ihre Zentralgewalt, das Tun und Lassen des Einzelnen nach den verschiedensten Richtungen hin reguliert, beschränkt ihre Regulative mehr und mehr auf die notwendigen Interessen der Allgemeinheit; die Freiheit des Individuums gewinnt mehr und mehr Gebiete für sich.

Diese werden von neuen Gruppenbildungen besetzt, aber so, dass die Interessen des Einzelnen frei entscheiden, zu welcher er gehören will; infolgedessen genügt statt äußerer Zwangsmittel schon das Gefühl der Ehre, um ihn an diejenigen Normen zu fesseln, deren es zum Bestande der Gruppe bedarf.

Übrigens nimmt dieser Prozess nicht nur von der staatlichen Zwangsgewalt seinen Ursprung; überall, wo eine Gruppenmacht eine Anzahl von individuellen Lebensinteressen, die sachlich außer Beziehung zu ihren Zwecken stehen, ursprünglich beherrscht, - auch in der Familie, in der Zunft, in der religiösen Gemeinschaft usw. gibt sie die Anlehnung und den Zusammenschluss in bezug auf jene schließlich an besondere Vereine ab, an denen die Beteiligung Sache der persönlichen Freiheit ist, wodurch denn die Aufgabe der Sozialisierung in viel vollkommenerer Weise gelöst werden kann, als durch die frühere, die Individualität mehr vernachlässigende Vereinigung.

Es kommt hinzu, dass die undifferenzierte Herrschaft einer sozialen Macht über den Menschen, wie ausgedehnt und streng sie auch sei, doch immer noch um eine Reihe von Lebensbeziehungen sich nicht kümmert und nicht kümmern kann, und dass diese der rein individuellen Willkür um so sorgloser und bestimmungsloser überlassen werden, je größerer Zwang in den übrigen Beziehungen herrscht; so musste der griechische und noch mehr der altrömische Bürger sich zwar in allen mit der Politik nur irgend im Zusammenhang stehenden Fragen den Normen und Zwecken seiner vaterländischen. Gemeinschaft bedingungslos unterordnen; aber er besaß dafür als Herr seines Hauses eine um so unbeschränktere Selbstherrlichkeit; so gibt jener engste soziale Zusammenschluss, wie wir ihn an den in kleinen Gruppen lebenden Naturvölkern beobachten, dem Einzelnen vollkommene Freiheit, sich gegen alle außerhalb des Stammes stehenden Personen in jeder ihm beliebenden Weise zu benehmen; so findet die Tyrannis Oberhaupt ihr Korrelat und sogar ihre Unterstützung in der vollkommensten Freiheit und selbst Zügellosigkeit der für sie nicht wichtigen Beziehungen der Persönlichkeiten.

Nach (> 328) dieser unzweckmäßigen Verteilung kollektivistischen Zwanges und individualistischer Willkür tritt eine angemessenere und gerechtere da ein, wo der sachliche Inhalt des Seins und der Tendenzen der Personen über die assoziative Gestaltung entscheidet, weil sich dann auch für ihre bis dahin ganz unkontrollierten und rein individualistisch bestimmten Betätigungen leichter kollektivistische Anlehnungen finden werden; denn in demselben Maße, in dem die Persönlichkeit als Ganzes befreit wird, sucht sie auch für ihre einzelnen Seiten sozialen Zusammenschluss und beschränkt freiwillig die individualistische Willkür, in der sie sonst einen Ersatz für die undifferenzierte Fesselung an eine Kollektivemacht findet; so sehen wir z. B. in Ländern mit großer politischer Freiheit ein besonders stark ausgebildetes Vereinsleben 1), in religiösen Gemeinschaften ohne starke hierarchisch ausgeübte Kirchengewalt eine lebhafte Sektenbildung usw.

1) Selbstverständlich kann sich das auch auf andrer politischer Basis entwickeln. z. B. da, wo entschieden individualistische Tendenzen mit weitgehender staatlicher Bevormundung zusammentreffen.

Hier rückt der Akzent grade auf das individualistische Moment der Vereinsbildung, auf das Freiheitsquantum, das sie gegenüber dem staatlichen Zwang enthaltend durch das sie grade der Individualität einen formalen Rückhalt diesem gegenüber gewährt.

Wie in dem Falle, den der Text angibt, schneiden sich auch hier soziologisch getragene Freiheitsgefühle und Bindungsgefühle; nur dass dort die ersteren der politischen Gruppierung, die zweiten der vereinsmäßigen angehören, hier umgekehrt.

Das Gleiche gilt für das zweite Beispiel des Textes.

Mit einem Wort, Freiheit und Bindung verteilen sich gleichmäßiger, wenn die Sozialisierung, statt die heterogenen Bestandteile der Persönlichkeit in einen einheitlichen Kreis zu zwingen, vielmehr die Möglichkeit gewährt, dass das Homogene aus heterogenen Kreisen sich zusammenschließt.

Dies ist einer der wichtigsten Wege, den fortschreitende Entwicklung einschlägt: die Differenzierung und Arbeitsteilung ist zuerst sozusagen quantitativer Natur und verteilt die Tätigkeitskreise derart, dass zwar einem Individuum oder einer Gruppe ein andrer als einer andern zukommt, aber jeder derselben eine Summe qualitativ verschiedener Beziehungen einschließt; allein später wird dieses Verschiedene herausdifferenziert und aus allen diesen Kreisen, zu einem nun qualitativ einheitlichen Tätigkeitskreise zusammengeschlossen.

Die Staatsverwaltung entwickelt sich häufig so, dass das zuerst ganz undifferenzierte Verwaltungszentrum eine Reihe von Gebieten aussondert, welche je einer einzelnen Behörde oder Persönlichkeit unterstehen.

Aber diese Gebiete sind zunächst lokaler Natur; es ist also z. B. ein Intendant von Seiten des französischen Staatsrates in eine Provinz geschickt, um nun dort alle die verschiedenen Funktionen auszuüben, die sonst der Staatsrat selbst über das Ganze des Landes übt; es ist eine Teilung nach dem Quantum der Arbeit in der Form lokaler Teilung.

Davon unterscheidet sich die später hervorgehende Teilung der Funktionen, wenn sich dann z. B. aus dem Staatsrat die verschiedenen Ministerien herausbilden, deren jedes seine Tätigkeit über das ganze Land, aber nur in einer qualitativ bestimmten Beziehung erstreckt.

Dem entspricht das Avancieren der Beamten durch das ganze Land hindurch.

Es ge- (>329) währt, im Gegensatz zu seiner Bindung an den gleichen lokalen Rayon, die leichtere Möglichkeit, dem einzelnen Beamten die sachlich passendste, seinen Fähigkeiten und Verdiensten in jedem Augenblick angemessenste Stellung zu beschaffen, und fördert außerdem die engere funktionelle Verbindung der Landesteile untereinander.

Es ist deshalb zweckentsprechend, daß diese Versetzungen nur dem höheren Beamten zukommen, während die Subalternen in der Regel ihr Leben lang in demselben Wirkungskreise verharren.

Die größere Bedeutung des persönlichen Talents, die an jenem gegenüber der unindividuellen Tätigkeit des Subalternen besteht, ist so Ursache wie Wirkung davon, daß sich der Kreis seiner sachlichen Funktionen mit den Zügen und Interessen mannigfacher Oertlichkeiten wechselnd kombiniert; gegenüber der lokalen Fixierung zeigt diese Kreuzung der Kreise die größere Freiheit, die das Korrelat des individuellen Lebens ist.

Nun begegnet eine Erscheinung, die gerade die in dem Beispiel aus Frankreich aufgezeigte Differenzierung wieder zu verneinen scheint, in Wirklichkeit aber eine noch höhere Stufe darstellt.

Im Directoire leitete, fast selbständig, Rewbell die Justiz, Barras die Polizei, Carnot den Krieg usw.

Für die Ernennung der Provinzialbeamten bestand aber eine ganz andre Einteilung der Geschäfte: da verwaltete Rewbell den Osten, Barras den Süden, Carnot den Norden usw.

Die Differenzierung der sachlichen Funktionen bleibt also, mit ihrer Durchquerung aller lokalen Geschiedenheiten, bestehen.

Nun forderte aber tatsächlich die Ernennung der Beamten erst in zweiter Linie Fachkenntnis, in erster Lokal- bzw. Personalkenntnis.

Hier also war die Form lokaler Teilung, mit ihrer Durchquerung aller fachlichen Mannigfaltigkeiten, die angezeigte.

Das Gegenteil dazu zeigt die ganz merkwürdige Undifferenziertheit der Consejos, beratender Ministerien, die unter Philipp II. in Spanien gebildet wurden.

Nach einem italienischen Bericht waren es folgende: dell' Indie di Castiglia, d'Aragona, d'inquisizione, di camera dell' ordini, 'di guerra, di hazzienda, di giustizia, d'Italia, di stato'.

Da diese alle koordiniert gewesen zu sein scheinen, so müssen die Tätigkeiten der Fachminister und der Lokalminister fortwährend miteinander kollidiert haben.

Hier liegt sozusagen nur eine Funktionsteilung überhaupt vor, die schlechthin prinziplos ist, weil sie das lokale und das sachliche Prinzip ununterschieden wirken läßt.

Wenn die Spezialisierung der Heilkunst schon im alten Ägypten für den Arm einen andern Arzt ausbildete, als für das Bein, so war auch dies eine Differenzierung nach lokalen Gesichtspunkten, der gegenüber die moderne Medizin gleiche pathologische Zustände, gleichviel an welchem Körpergliede sie auftreten, dem gleichen Spezialarzt überantwortet, so daß wiederum die funktionelle Gleichheit an Stelle der zufälligen Äußerlichkeit die Zusammenfassung beherrscht.

Dies wird nun wieder rückläufig - wenn auch nach einer andern Seite - an denjenigen Spezialärzten, die nicht bestimmte Krankheiten und nur diese, sondern alle Krankheiten, aber nur mit einer bestimmten Methode oder einem Mittel behandeln.

So z. B. die Naturärzte, die alles ausschließlich mit Wasser kurieren.

(> 330) Hier liegt ersichtlich dieselbe Einseitigkeit vor wie bei jenen ägyptischen Ärzten, nur daß sie, dank der modernen Entwicklung, statt lokalistischen, vielmehr funktionellen Charakter trägt - damit erweisend, daß es auch innerhalb der letzteren noch einmal den Unterschied zwischen äußerlich mechanistischer und sachlich angepaßter Methode gibt.

Jene Form einer über die ältere Differenzierung und Zusammenfassung hinausgehenden neuen Verteilung zeigen ferner etwa die Geschäfte, die alle verschiedenen Materialien für die Herstellung komplizierter Objekte führen, z. B. das gesamte Eisenbahnmaterial, alle Artikel für Gastwirte, Zahnärzte, Schuhmacher, Magazine für sämtliche Haus- und Kücheneinrichtung usw.

Der einheitliche Gesichtspunkt, nach dem hier die Zusammenfügung der aus den verschiedensten Herstellungskreisen stammenden Objekte erfolgt, ist ihre Beziehung auf einen einheitlichen Zweck, dem sie insgesamt dienen, auf den terminus ad quem, während die Arbeitsteilung sonst nach der Einheitlichkeit des terminus a quo, der gleichen Herstellungsart, stattfindet.

Diese Geschäfte, welche die letztere freilich zur Voraussetzung haben, stellen eine potenzierte Arbeitsteilung dar, indem sie aus ganz heterogenen Branchen, die aber an sich schon sehr arbeitsteilig wirken, die nach einem Gesichtspunkt zusammengehörigen, sozusagen die zu einem neuen Grundton harmonischen Teile einschließen.

Endlich stellen die Konsumvereine noch einmal eine ganz andre Durchkreuzung und Zusammenfassung des Sachlichen durch ein ihm heterogenes Prinzip dar, insbesondere diejenigen, die für bestimmte Berufskategorien gebildet sind, für Arbeiter, Offiziere, Beamte.

In denen für die beiden letzteren Stände sind die geführten Artikel mit wenigen Ausnahmen die gleichen; ein rein formales, von der Sache völlig unabhängiges Trennungsmoment läßt jeden für sich bestehen.

Welche Zweckmäßigkeit dies aber enthält, ist daraus zu ersehen: das Warenhaus für deutsche Beamte ist eine Aktiengesellschaft, die ihren Konsumenten gegenübersteht, wie jeder Kaufmann, die ihren Zweck als solche um so besser erreicht, je mehr bei ihr gekauft wird, ohne daß die Einschränkung auf einen bestimmten Kundenkreis an und für sich für ihren Betrieb und seine Ergebnisse irgend nötig wäre.

Wenn es nun demgemäß einfach als Konsumverein, der jedem ohne weiteres zugängig ist, oder auch nur als gewöhnliches Geschäft, das zuverlässig zu soliden Preisen verkauft, eröffnet worden wäre, so wäre gewiß der Erfolg weit hinter dem tatsächlich erreichten zurückgeblieben.

Gerade diese sachlich völlig unnötige personale Einschränkung beseitigt Hindernisse und Unsicherheiten, die sonst das Geschäft erschweren, und bewirkt einen starken Appell an alle in diese Einschränkung Eingeschlossenen, wenn auch eigentlich aus keinem andern Grunde, als weil es alle andren ausschließt.

All diese Tatsachen haben als solche - vielleicht mit Ausnahme der letztgenannten - ersichtlich keine soziologische Bedeutung.

Sie dienen hier nur als Analogien der soziologischen Kombinationen und Entwicklungen um zu zeigen, daß in diesen allgemeine Formen und Normen herrschen, die weit über das soziologische Gebiet hinaus gelten.

Die äußerlich-mechanische Einheit der Dinge, ihre Zer- (>331) legung und die rational-sachliche Zusammenfassung der Elemente, die Herstellung neuer Ganzheiten von höheren übergreifenden Gesichtspunkten her - dies alles sind typische Formen der menschlichen Geistigkeit überhaupt.

Wie die soziologischen Formen sich an einer unbegrenzten Zahl von Inhalten ausleben, so sind jene Formen selbst Ausgestaltungen tiefer gelegener, allgemeinerer seelischer Grundfunktionen.

Allenthalben sind Form und Inhalt nur relative Begriffe, Kategorien der Erkenntnis zur Bewältigung der Erscheinungen und ihrer intellektuellen Organisierung, so daß ebendasselbe, was in irgendeiner Beziehung, gleichsam von oben gesehen, als Form auftritt, in einer andern, von unten gesehen, als Inhalt bezeichnet werden muß.

Eine Zusammenfassung zu einheitlichem sozialem Bewußtsein, die durch die Höhe der Abstraktion über den überindividuellen Besonderheiten besonders interessant ist, findet sich in der Zusammengehörigkeit der Lohnarbeiter als solcher.

Gleichviel, was der Einzelne arbeite, ob Kanonen oder Spielzeug, die formale Tatsache, daß er überhaupt für Lohn arbeitet, schließt ihn mit den in gleicher Lage Befindlichen zusammen; das gleichmäßige Verhältnis zum Kapital bildet gewissermaßen den Exponenten, der an so verschiedenartigen Betätigungen das Gleichartige sich herausdifferenzieren läßt und eine Vereinheitlichung für alle daran Teilhabenden schafft.

Die unermeßliche Bedeutung, die die psychologische Differenzierung des Begriffes des »Arbeiters« überhaupt aus dem des Webers, Maschinenbauers, Kohlenhäuers usw. heraus hatte, wurde schon der englischen Reaktion am Anfang des 19. Jahrhunderts klar; durch die Corresponding Societies Act setzte sie durch, daß alle schriftliche Verbindung der Arbeitervereine untereinander und außerdem alle Gesellschaften verboten wurden , welche aus verschiedenen Branchen zusammengesetzt waren.

Sie war sich offenbar bewußt, daß, wenn die Verschmelzung der allgemeinen Form des Arbeiterverhältnisses mit dem speziellen Fach erst einmal gelöst wäre, wenn die genossenschaftliche Vereinigung einer Reihe von Branchen erst einmal durch gegenseitige Paralysierung des Verschiedenen das ihnen allen Gemeinsame in helle Beleuchtung rückte, - daß damit die Formel und die Ägide eines neuen sozialen Kreises geschaffen wäre, dessen Verhältnis zu den früheren unberechenbare Komplikationen ergeben würde.

Nachdem die Differenzierung der Arbeit ihre verschiedenartigen Zweige gestaltet, legt das abstraktere Bewußtsein wieder eine Linie hindurch, die das Gemeinsame dieser zu einem neuen sozialen Kreise zusammenschließt.

Der logische Prozeß zeigt sich hier in Wechselwirkung mit dem sozialgeschichtlichen.

Es bedurfte der Ausdehnung der Industrie, die Hunderte oder Tausende von Arbeitern unter die genau gleichen sachlich-persönlichen Bedingungen stellte und gerade mit der fortschreitenden Arbeitsteilung die verschiedenen Zweige um so enger aufeinander anwies; es bedurfte des vollkommenen Durchdringens der Geldwirtschaft,. die die Bedeutung der persönlichen Leistung ganz und gar auf ihren Geldwert reduziert; es bedurfte der wachsenden Höhe der Lebensansprüche und ihres Mißverhältnisses zum Arbeitslohn - um (> 332) dem Moment der Lohnarbeit als solcher die entscheidende Betonung zu verleihen.

In dem Allgemeinbegriff des Lohnarbeiters sammeln sich ' jene sozialen Kräfte, Verhältnisse, Zustände wie in einem Brennpunkt, um sich von ihm aus wieder gleichsam in Wirkungsstrahlen zu verbreiten, die sie ohne diese logisch-formale Zusammenfassung nicht hätten finden können.

Und wenn die Internationale ihre Sektionen, wie erwähnt, zuerst ohne jede Rücksicht auf die gewerblichen Verschiedenheiten gebildet hatte, dies aber später änderte und sich nach Gewerkschaften organisierte - so war dies doch nur eine technische Einteilung, mit der man jetzt dem allgemeinen Arbeiterinteresse besser zu dienen glaubte; zugrunde lag auch dem, als Ausgangs- und Zielpunkt, der Begriff des »Arbeiters überhaupt«.

Und dieser, alle Verschiedenheiten der Arbeit in sich paralysierende Begriff ist aus der bloß logischen in eine rechtliche Stellung hineingewachsen: die Rechte des Arbeiterschutzes, der Arbeiterversicherung usw. haben einen juristischen Begriff des Arbeiters erzeugt und mit einem Inhalt erfüllt, der der bloßen Tatsache, daß jemand Arbeiter überhaupt ist, gewisse rechtliche Folgen sichert.

Und neben den logischen, ethischen, juristischen Bedeutungen dieser Durchquerung aller Arbeitsverschiedenheiten die rein tatsächlichen: daß erst hierdurch der »Generalstreik« möglich wurde - ein Streik, der nicht zu Zwecken eines einzelnen Gewerkes, sondern zur Erzwingung politischer Rechte für die allgemeine Arbeiterschaft unternommen wird, wie der Chartistenstreik 1842 oder der belgische Arbeiterstreik 1893.

Es ist interessant, wie dieser Begriff, nachdem er einmal als eine absolute Allgemeinheit entstanden ist, den gleichen Charakter und dessen Folgen auch in engere Gestaltungen hineinträgt.

In Frankreich besteht seit 1884 ein Gesetz über Berufsgenossenschaften, demgemäß zwanzig und mehr Personen, die den gleichen oder verwandten Beruf ausüben, sich ohne Genehmigung der Regierung als ein Syndikat professionell konstituieren können.

Daraufhin ist bald nachher ein Syndikat der »Eisenbahnarbeiter« gegründet worden, für dessen Mitglieder jene Gleichheit der Beschäftigung tatsächlich nicht existiert.

Das Gemeinsame dieser Schmiede und Kofferträger, Weichensteller und Sat-tler, Schaffner und Maschinenbauer ist ausschließlich, daß sie sämtlich Arbeiter im Dienste der Eisenbahn sind.

Der Zweck der Syndikatsbildung ist natürlich, daß vermittels ihrer die einzelne Profession einen Druck auf die Verwaltung ausüben kann, zu dem ihre isolierte Kraft nicht ausreicht.

Die Bedeutung des »Arbeiters überhaupt« hat sich, unter dem gleichen forrnal-logischern modus procedendi, -hier zu der des »Eisenbahnarbeiters überhaupt«, in dem alle Besonderungen der Täfigkeit eliminiert sind, verengen und ist im Maße dieser Verengerung eine unmittelbar praktische geworden.

Die Form, unter der das Gleiche jenem weiteren Begriff gelingt, pflegt die Koalition von Koalitionen zu sein.

Hier, wo schon durch die erste Vereinigung alles Personale ausgeschaltet ist und nur der reine Begriff des Schreiners oder Schuhmachers, des Glasbläsers oder Webers herrscht, tritt in der höheren Instanz der reine Begriff des Arbeiters, unter prinzipieller Beseitigung aller Unter- (> 333) schiede des Arbeitsinhaltes, um so leichter und schärfer hervor.

Dem Maurer als solchen ist es natürlich gleichgültig, ob der Kattundrucker, der demselben Gewerkschaftskartell angehört, einen höheren oder niedrigeren Stundenlohn bekommt.

Die Erlangung günstiger Arbeitsbedingungen ist also nicht in Hinsicht eines einzelnen, sondern nur in Hinsicht der Arbeiter als Gesamtpartei die Aufgabe des Kartells.

Ebenso verhält es sich natürlich, wenn Arbeitgeber verschiedener Branchen sich koalieren; der Arbeitgeber einer Branche hat als solcher kein Interesse an dem Verhältnis des Arbeitgebers einer andern zu seinen Arbeitern; die Absicht der Koalition geht nur auf eine verstärkte Stellung des Unternehmers überhaupt gegenüber dem Arbeiter überhaupt.

Jener Allgemeinbegriff des Unternehmers muß sich als Korrelat zu dem des Arbeiters erzeugen.

Nur daß dieser logische Synchronismus nicht unmittelbar zu einem psychologischen und praktischen wird.

Dies wird wohl im wesentlichen durch dreierlei Gründe bewirkt: durch die geringere Zahl der Unternehmer gegenüber der der Arbeiter (je mehr Exemplare einer Art in Frage kommen, desto eher bildet sich ihr Allgemeinbegriff heraus); durch die Konkurrenz der Arbeitgeber untereinander, die unter den Arbeitern nicht besteht; endlich durch die - erst in neuester Zeit durch den sublimierten Kapitalismus geminderte - Verschmelzung der Unternehmertätigkeit mit ihrem ieweiligen besonderen Inhalt.

Die moderne Industrietechnik macht dem Arbeiter die spezifische Art seiner Arbeit zu etwas viel Gleichgültigerem, als es entsprechend dem Unternehmer seiner Fabrik gegenüber der Fall ist.

Deshalb tritt für den Arbeiter das was ihn, über jenen Sonderinhalt hinweg, mit allen anderen Arbeitern verbindet, eher hervor, als das Parallele sich für den Unternehmer ergibt.

Dennoch hat schließlich die Solidarität der Arbeiter an vielen Punkten auch die Solidarität der Unternehmer zu einem wirksamen Allgemeinbegriff der letzteren gerinnen lassen.

Es sind nicht nur Koalitionen von Arbeitgebern derselben Branche, sondern auch Koalitionen von ganz verschiedenen Koalitionen entstanden.

In den Vereinigten Staaten ist schon 1892, angesichts der überhandnehmenden Streiks der Arbeiter, eine Vereinigung der Arbeitgeber als solcher gebildet worden, um jenen einen parteimäßigen, solidarischen Widerstand entgegenzusetzen.

Die frühere, trotz aller Unstimmigkeiten doch prinzipielle Einheitlichkeit des Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ruhte auf der Verschmelzung des Arbeitsinhaltes mit jenen formalen Positionen.

Durch diese jeweilig bestimmten einzelnen Verhältnisse haben die herausdifferenzierten Allgemeinbegriffe des Arbeiters überhaupt und des Unternehmers überhaupt Querlinien gelegt und das Übergewicht über jene Einheit erlangt.

An deren Stelle ist die Korrelation zweier formaler Allgemeinbegriffe getreten, die so schon gleichsam ihrem logischen Wesen nach zur Gegnerschaft determiniert sind und für die der einzelne Arbeiter und der einzelne Unternehmer, unter Zurücktreten der materialen Verknüpfung durch den Arbeitsinhalt, zu bloß zufälligen Exemplaren geworden sind.

(> 334) Die Entstehung des Kaufmannsstandes, als eines teils realen, teils idealen Komplexes von Personen, deren jeder nur Kaufmann überhaupt ist, gleichviel was er verkauft - ist der soziologischen Genesis des Arbeiterstandes verwandt. Indes ist hier die Lösung des Allgemeinen von dem Spezifischen dadurch erleichtert, daß schon in der Funktion des einzelnen Händlers die Form der Tätigkeit eine große Selbständigkeit gegenüber ihrem Inhalt besitzt.

Denn während die Tätigkeit des Arbeiters durchaus davon abhängt, was er arbeitet, sich also diesem gegenüber nicht leicht als reiner Tätigkeitsbegriff konstituiert, ist die Tätigkeit des Händlers von dem, womit er handelt, relativ unabhängig, und schließt., gerade in primitiveren Zuständen, eine große Mannigfaltigkeit, einen gar nicht vorher zu bestimmenden Wechsel der Objekte in die gleichen Funktionen des Einkaufens, Herumziehens, An-den-Mann-Bringens ein.

So hören wir ursprünglich von dem »Händler« schlechthin, und noch heute findet sich in kleinen deutschen Städten häufig das Geschäftsschild: »Warenhandlung« ohne einen Zusatz über die Art der gehandelten Waren.

Was so der Funktionscharakter des einzelnen Kaufmannes zeigt, das wiederholt nun, durch jenes vorbereitet, die Vielheit der Kaufleute in der ausgebildeten Wirtschaft.

Die Mannigfaltigkeit der objektiven Inhalte geht arbeitsteilig auf alle Spezialitäten des kaufmännischen Geschäfts über und läßt nur das Gemeinsame, das sowieso schon mit diesem Speziellen nicht eng liiert war, zu dem logischen Bande des Kaufmannsstandes werden, dessen so zu einem Begriff zusammengeschlossene Interessengemeinsamkeiten alle jene Inhaltsdifferenzen durchqueren.

Und ebenso markiert dieser Begriff auch die Auflösung von Scheidungslinien zwischen den Kaufleuten, die jenseits der Verschiedenheit ihrer Betätigungsobjekte liegen.

Bis zum Beginn der Neuzeit hatten in den Zentren des großen Handelsverkehrs die einzelnen fremden »Nationen« spezifische Privilegien, die sie untereinander und gegen die Einheimischen abgrenzten und ' jede zu einer besonderen Gruppe zusammenschlossen. Aber als im 16. Jahrhundert in Antwerpen und Lyon Handelsfreiheit gewährt wurde, strömten die Kaufleute dort, ungebunden durch jene Antithesen und Synthesen, zusammen und mit der bis dahin unerhörten Konzentration des Verkehrs erhob sich nun aus den Individuen der bisherigen »Nationen« eine allgemeine »Kaufmannschaft«, deren ziemlich gleichartige Rechte und Usancen durch die Verschiedenheit ihrer Betriebe, wie ihrer individuellen und nationalen Besonderheiten nicht mehr alteriert wurde.

Noch jetzt wird man bemerken können, daß die Normen für den kaufmännischen Verkehr sich um so reiner von den speziellen, für einen Zweig erforderlichen Bestimmungen ablösen, in je mehr Zweige die wirtschaftliche Produktion auseinandergeht, während z. B. in Industriestädten, die sich wesentlich auf je eine Branche beschränken, zu beobachten ist, wie sich der Begriff des Industriellen noch wenig von dem des Eisen-, Textil-, Spielwarenindustriellen losgelöst hat und die Usancen auch des anderweitigen, des industriellen Verkehrs überhaupt ihren Charakter von der das Bewußtsein hauptsächlich füllenden Branche entlehnen.

Die praktischen Erschei (> 335) nungen folgen auch hier durchaus der Psychologie der Logik: gäbe, es nur eine einzige Art von Bäumen, so würde es zur Bildung des Begriffs Baum überhaupt nicht gekommen sein.

So neigen auch Menschen, die in sich stark differenziert, vielfach ausgebildet und betätigt sind, eher zu kosmopolitischen Empfindungen und Überzeugungen, als einseitige Naturen, denen sich das allgemein Menschliche nur in dieser beschränkten Ausgestaltung darstellt, da sie sich in andre Persönlichkeiten nicht hineinzuversetzen und also zur Empfindung des allen Gemeinsamen nicht durchzudringen vermögen.

Dabei stellen sich, wie angedeutet, die praktischen Konsequenzen einer Herausbildung höherer Allgemeinheiten nicht immer chronologisch als solche dar, sondern bilden wechselwirkend auch häufig die Anregung, die das Bewußtsein der sozialen Gemeinsamkeit hervorrufen hilft.

So wird z. B. dem Handwerkerstand seine Zusammengehörigkeit durch das Lehrlingswesen nahegelegt; wenn durch übermäßige Verwendung von Lehrlingen die Arbeit verbilligt und verschlechtert wird, so würde die Eindämmung dieses Übels in einem Fache nur bewirken, daß die aus ihm herausgedrängten Lehrlinge ein andres überschwemmten, so daß also nur eine gemeinsame Aktion helfen kann, - eine Folge, die natürlich nur durch die Mannigfaltigkeit der Handwerke möglich ist, aber die Einheit aller dieser über ihre spezifischen Differenzen hinaus zum Bewußtsein bringen muß.

Georg Simmel: Die Kreuzung sozialer Kreise, 2. Teil

ex: Soziologie. Untersuchungen über die Formen der Vergesellschaftung. Duncker & Humblot Verlag, Berlin 1908 (1. Auflage). S. 305-344.

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