Universität Zürich Soziologisches Institut der Universität Zürich Prof. Dr. Hans Geser

presents: Georg Simmel Online

       Sociology in Switzerland

Georg Simmel Online           


 
Der Streit

3. Teil

1. Teil ¦ 2. Teil ¦ 3. Teil ¦ 4. Teil
   

ex: Georg Simmel: Soziologie. Untersuchungen über die Formen der Vergesellschaftung. Duncker & Humblot Verlag, Berlin 1908 (1. Auflage). Kapitel IV, S. 186-255.  

Als eine zweite scheinbare Konkurrenz in der religiösen Gruppe tritt die eifersüchtige Leidenschaft hervor, es andern in der Gewinnung der höchsten Güter zuvorzutun, die die Leistungen vielfach steigern mag, die Gebotserfüllungen und verdienstlichen Werke, die Devotionen und die Askese, die Gebete und Spenden.

Allein hierbei fehlt das weitere Charakteristikum der Konkurrenz: daß der Gewinn, weil er dem einen zufällt, dem andern versagt bleiben muß.

Hier liegt ein soziologisch beachtenswerter Unterschied vor, den man als den zwischen Wettbewerb und Wetteifer bezeichnen mag.

Bei jedem Wettbewerb, selbst um die idealen Güter der Ehre und Liebe, wird die Bedeutung der Leistung durch das Verhältnis bestimmt, das sie zu der Leistung des Nebenmannes hat; die Leistung des Siegers würde, genau dieselbe bleibend, doch einen völlig andern sachlichen Ertrag für ihn ergeben, wenn die des Konkurrenten größer statt kleiner als sie wäre.

Diese Abhängigkeit des absoluten Erfolges von dem relativen (anders ausgedrückt: des sachlichen von (->223) dem personalen) motiviert die ganze Konkurrenzbewegung, fehlt aber gänzlich innerhalb jenes religiösen Wetteifers.

Denn hier trägt das Tun des Einzelnen seine Frucht ganz unmittelbar, der absoluten Gerechtigkeit der höchsten Instanz würde es unwürdig sein, den Lohn des individuellen Tuns irgendwie davon abhängen zu lassen, ob das Verdienst irgendwelchen andern Individuen ein höheres oder ein niederes ist; es wird vielmehr jedem nur nach seinen Werken, wie sie sich an den transzendenten Normen messen, vergolten, während der Wettbewerb jedem eigentlich nach den Werken des Nebenmanns - nach der Relation zwischen jenen und diesen vergilt. Insofern das Ziel, dem die Mitglieder eines Kreises als solche zustreben, die religiöse, d. h. unbeschränkte und von ihrer Relation untereinander unabhängige Möglichkeit des Gewährtwerdens besitzt, wird der Kreis keine Konkurrenz ausbilden.

Dies ist demnach auch der Fall bei allen Vereinigungen, die schlechthin auf Rezeptivität gestellt sind und individuell unterschiedenen Aktivitäten überhaupt keinen Raum geben: wissenschaftliche oder literarische Vereine, die nur Vorträge veranstalten, Reisegesellschaften, Vereinigungen zu bloß epikureischen Zwecken.

Entsprangen in all diesen Fällen also aus den besonderen Zweckinhalten der Gruppe soziologische Formungen, die die Konkurrenz ausschlossen so können nun weiterhin Gründe, die jenseits der inhaltlichen Interessen und ihres Charakters stehen, dem Gruppenleben den Verzicht, sei es auf die Konkurrenz überhaupt, sei es auf bestimmte ihrer Mittel, auferlegen.

Das erstere findet in dem Maße statt, in dem das sozialistische Prinzip der einheitlichen Organisation aller Arbeit und das mehr oder weniger kommunistische der Gleichheit der Arbeitserträge zur Herrschaft gelangen.

Die Konkurrenz ruht, formal betrachtet, auf dem Prinzip des Individualismus; allein sobald sie innerhalb einer Gruppe stattfindet, ist ihr Verhältnis zu dem Sozialprinzip: der Unterordnung alles Individuellen unter das einheitliche Interesse der Gesamtheit - nicht ohne weiteres klar.

Der einzelne Konkurrent ist sich freilich Selbstzweck, er setzt seine Kräfte für den Sieg seiner Interessen ein.

Allein da der Kampf der Konkurrenz vermittels objektiver Leistungen geführt wird und ein für Dritte irgendwie wertvolles Resultat zu ergeben pflegt, so kann das rein soziale Interesse - dieses Resultat als Endziel konstituierend, das für die Konkurrenten selbst nur Nebenprodukt ist, die Konkurrenz nicht nur zulassen, sondern direkt hervorrufen.

Sie ist also keineswegs, wie man leicht meint, solidarisch mit dem individualistischen Prinzip verbunden, für das der Einzelne sein Glück, seine Leistung, seine Vollkommenheit, den absoluten Sinn und Zweck alles geschichtlichen Lebens bildet.

In bezug auf die Frage nach dem Endzweck hat sie vielmehr die Indifferenz jeder bloßen Technik.

Sie findet also ihren Gegensatz und ihre Negierung nicht an dem Prinzip des allein herrschenden Sozialinteresses, sondern nur an einer andern Technik, die dieses sich bildet, und die man als Sozialismus im engeren Sinn bezeichnet.

Im allgemeinen nämlich ist die Wertung des Ganzen gegenüber den Einzelschicksalen, die Tendenz der Einrichtungen oder wenigstens der Gedanken auf das (->224) allen Gemeinsame und alle Einschließende, dem jedes Individuelle zu dienen hätte - diese ist mit der Richtung auf Organisierung aller Einzelarbeiten verbunden; d. h. man sucht diese Arbeiten von einem einheitlichen, vernunftmäßigen Plane aus zu leiten, der jede Reibung zwischen den Elementen, jeden Kraftverbrauch durch Wettkampf, jeden Zufall bloß persönlicher Initiative ausschließt; der Erfolg für das Ganze wird also nicht durch das antagonistische Sich-Messen spontan eingesetzten Kräfte erreicht, sondern durch die Direktive von einem Zentrum aus, die von vornherein alle zu einem Ineinandergreifen und Sich-Ergänzen organisiert, wie es am vollkommensten an der Beamtenschaft eines Staates oder dem Personal einer Fabrik erreicht ist.

Diese sozialistische Form der Produktion ist nichts als eine Technik, um die materialen Zwecke des Glücks und der Kultur, der Gerechtigkeit und der Vervollkommnung zu erreichen - und muß deshalb der freien Konkurrenz überall da weichen, wo diese als das praktisch geeignetere Mittel erscheint.

Es handelt sich dabei keineswegs nur um politische Parteizugehörigkeit: sondern die Frage, ob die Befriedigung eines Bedürfnisses, die Schaffung eines Wertes, der Konkurrenz individueller Kräfte oder ihrer rationellen Organisierung, ihrem Gegeneinander oder ihrem Miteinander, überlassen werden soll - diese Frage will in tausend partiellen oder rudimentären Formen beantwortet werden, bei Verstaatlichungen und Kartellierungen, bei Preiskonkurrenzen und Kinderspielen; sie meldet sich bei dem Problem, ob Wissenschaft und Religion den tieferen Lebenswert erzeugen, wenn sie in ein harmonisches System geordnet sind, oder gerade wenn jede von beiden die Lösungen, die die andre gewährt, zu überbieten sucht und diese Konkurrenz beide zu höchster Steigerung zwingt; sie wird für die Entscheidungen der Schauspielregie wichtig: ob es für den Gesamteffekt richtiger ist, jeden Schauspieler seine volle Individualität entfalten und durch den Wettstreit der selbständigen Beeiferungen das Ganze steigern und beleben zu lassen, oder ob von vornherein das künstlerische Gesamtbild die Individualitäten zu gefügigem Sichanpassen herabsetzen solle; sie spiegelt sich innerhalb des Individuums, wenn wir einmal den Konflikt ethischer und ästhetischer Impulse, intellektueller und instinktiver Beschlüsse als die Bedingung derjenigen Entscheidungen fühlen, die unser eigentliches Sein am wahrsten und lebendigsten ausdrücken, und ein andres Mal diesen entgegengesetzten Einzelkräften nur so weit das Wort verstauen, wie sie sich in ein einheitliches, von e i n e r Tendenz geführtes Lebenssystem einordnen.

Man wird den Sozialismus in seinem gewöhnlichen Sinne als ökonomisch-politische Tendenz nicht völlig verstehen, wenn man ihn nicht als die vervollständigte und rein herausgelöste Gestaltung einer Lebenstechnik erkennt, die und deren Gegensatz sich in Ansätzen und unkenntlicheren Verwirklichungen über das ganze Problemgebiet des Schaltens mit einer Vielfältigkeit erstreckt.

Obgleich nun mit der Einsicht in den bloß technischen Charakter dieser Ordnungen die sozialistische Organisation ihren Anspruch als sich selbst rechtfertigendes Ziel und letzte, Wertinstanz aufgeben muß und mit der individualistischen Kon-(->225) Kuren, soweit auch sie ein Mittel für überindividuelle Zwecke ist, in rechnerische Abwägung treten müßte, so ist doch nicht zu leugnen, daß solche Abrechnung sich unsern intellektuellen Mitteln häufig versagt und die Entscheidung von den Grundinstinkten der einzelnen Naturen abhängt.

Aus diesen entspringt freilich, rein abstrakt betrachtet, nur das Setzen der Endziele, während die Mittel durch objektiv theoretische Einsicht bestimmt werden; in der Praxis aber ist die Einsicht nicht nur so unvollkommen, daß die subjektiven Impulse an ihrer Stelle die Wahl vollziehen müssen, sondern auch oft so unkräftig, daß sie der Ueberredungskraft dieser nicht widersteht.

So wird sehr oft jenseits aller verstandesmäßigen Rechtfertigung die unmittelbare Anziehungskraft der einheitlich organisierten, innerlich ausgeglichenen, alle Reibung ausschließenden Gruppenform, wie sie sich jetzt zum Sozialismus sublimiert hat, den Sieg über die Rhapsodik, die Kraftverschwendung, die Vielspältigkeit und Zufälligkeit der Konkurrenzform der Produktion davontragen; insoweit die Individuen sich dieser Stimmung nähern, werden sie die Konkurrenz auch auf den Gebieten ausschließen, deren Inhalt sich ihr nicht widersetzen würde.

Ähnlich verhält es sich, wo nicht die organische Einheit des Ganzen, sondern die mechanische Gleichheit der Teile in Frage steht.

Den reinsten Fall des Typus bildet die Zunftverfassung, soweit sie auf dem Prinzip ruht, daß jeder Meister »die gleiche Nahrung« haben sollte.

Das Wesen der Konkurrenz ist es, daß die Gleichheit jedes Elementes mit dem andern fortwährend nach oben oder nach unten verschoben wird.

Von zwei konkurrierenden Produzenten zieht eben jeder der Halbierung des Gewinnes, die ihm bei genauer Gleichheit des Angebotes sicher ist, die unsichere Chance der Differenzierung vor: indem er andres oder anders anbietet, kann ihm allerdings vielleicht viel weniger als die Hälfte der Konsumenten zufallen, vielleicht aber auch viel mehr.

Das Prinzip der Chance, das durch die Konkurrenz realisiert wird, widerspricht derart dem Prinzip der Gleichheit, daß die Zunft die Konkurrenz durch alle Mittel niederhielt: durch die Verbote, mehr als eine Verkaufsstelle und mehr als eine sehr beschränkte Zahl von Gehilfen zu halten, andres als das eigene Fabrikat zu verkaufen, andre Quantitäten, Qualitäten und Preise zu bieten als die Zunft festgesetzt hatte.

Wie wenig die Bedingungen der Sache diese Einschränkungen forderten, haben deren sehr bald dennoch eintretende Sprengungen gezeigt; es war eben das einerseits abstrakte, andrerseits personale Prinzip der Gleichheit des Gewinnes, was der Produktion die Konkurrenzform verbot.

Es bedarf hierfür keiner weiteren Beispiele.

Die Alternative, die unzählige Provinzen und Einzelfälle des menschlichen Verhaltens bestimmt: ob man um einen Wert kämpfen oder ihn gütlich teilen will, tritt hier an der besonderen Kampfforrn der Konkurrenz hervor; da hier die Parteien nicht unmittelbar miteinander ringen, sondern um den Erfolg ihrer Leistungen bei einer dritten Instanz, so besteht das Teilen des Wertes in der freiwilligen Gleichheit dieser Leistungen.

Der Entschluß auch zu dieser hängt keineswegs nur von dem Wahrscheinlichkeitskalkül ab, der bald die (->226) zwischen dem Alles und dem Nichts pendelnde Chance der Konkurrenz, bald die sichere, aber beschränktere der Leistungsgleicheit als die größere zeigen wird; vielmehr wird die Stimmung der sozialen Epochen oder das Temperament der Individuen, oft genug ganz jenseits aller Rechnung des Verstandes, sich für das eine oder für das andre entscheiden, und schon aus diesem gefühlsmäßigen und also generellen Charakter der Entscheidung heraus den Verzicht auf die Konkurrenz auch dorthin erstrecken können, wo die Sache selbst ihn keineswegs bedingt.

Andere Modifikationen sozialer Wechselwirkung zeigen sich, sobald der Verzicht nicht die Konkurrenz als solche, sondern, unser Weiterbestand ihrer, nur gewisse ihrer Mittel betrifft.

Es handelt sich hier um Stadien der Entwicklung, in der die absolute Konkurrenz des animalischen Kampfes ums Dasein in die relative übergeht; d. h. in der allmählich alle diejenigen Reibungen und Kraftparalysierungen ausgeschaltet werden, deren es für die Zwecke der Konkurrenz nicht bedarf. Nicht nur der Ertrag, sondern auch die Intensität der Konkurrenz bleibt dabei unberührt; die letztere soll nur wirklich auf den Ertrag hin geformt und ihrer Verirrung in Kanäle vorgebaut werden, in denen sie die Kräfte beider Parteien und damit sowohl den subjektiven wie den objektiven Nutzeffekt herabsetzt.

Dies ergibt zwei Formen, die man als die interindividuelle und die überindividuelle Beschränkung der Konkurrenzmittel bezeichnen kann.

Die eine findet statt, wo eine Anzahl von Konkurrenten freiwillig dahin übereinkommen, auf bestimmte Praktiken, mit denen der eine den andern übertrumpfen könnte, zu verzichten: der Verzicht des einen ist hier nur so lange gültig, wie der andere sich an den gleichen bindet; so die Ausmachung der Sortimentsbuchhändler eines Ortes, auf die Ladenpreise nicht mehr als 10 oder 5 Prozent oder gar keinen Rabatt zu gewähren; oder eine Vereinbarung der Ladenbesitzer, die Geschäfte um 9 oder um 8 Uhr zu schließen, u. ä.

Hier entscheidet ersichtlich nur egoistische Utilität; der eine verzichtet auf die angedeuteten Mittel des Kundengewinnes, weil er weiß, daß der andre sie ihm sogleich nachmachen würde, und das Plus an Gewinn, das sie so zu teilen hätten, dem Plus an Spesen, das sie gleichfalls zu teilen hätten, nicht gleichkäme.

Worauf hier verzichtet wird, ist also nicht eigentlich die Konkurrenz, - die immer irgendwelche Ungleichheit fordert - sondern gerade solche Punkte, in denen keine Konkurrenz möglich ist, weil in ihnen sofort Gleichheit aller Konkurrenten entsteht.

Dieser Formtypus, obgleich bisher nicht allzu häufig ganz rein realisiert, ist dennoch von größter Bedeutung, weil er eine Vereinigung der Konkurrenten auf dem Gebiet der Konkurrenz selbst, aber ohne diese irgendwie zu verringern, als möglich zeigt; durch die Aufzeigung eines Koinzidenzpunktes der Interessen wird deren Antagonismus um so intensiver auf die Punkte geführt, an denen er sich rein ausleben kann, und diese interindividuelle Beschränkung der Mittel kann ins Unbestimmbare weitergehen, um die Konkurrenz von allem zu entlasten, was nicht wirklich Konkurrenz ist, weil es sich gegenseitig ohne Effekt aufrechnet.

Da nun die Mittel der Konkurrenz größten- (–>227) teils in Vorteilen, die einem Dritten geboten werden, bestehen, so wird in eben dem Maße dieser Dritte die Kosten der Verständigung über den Verzicht auf jene zu tragen haben, innerhalb der Wirtschaft also der Konsument; ja, es ist damit direkt der Weg zur Kartellierung eingeschlagen.

Hat man erst einmal eingesehen, daß man sich von den Praktiken der Konkurrenz soundso viele ohne Schaden sparen kann, wenn nur der Konkurrent das gleiche tut, so kann dies neben der schon hervorgehobenen Folge einer immer zugespitzteren und reineren Konkurrenz gerade die entgegengesetzte haben: daß man die Vereinbarung bis zur Aufhebung der Konkurrenz überhaupt treibt, bis zu einer Organisierung der Betriebe, die nun nicht mehr um den Markt kämpfen, sondern ihn nach einem gemeinsamen Plan versorgen.

Dieser Konkurrenzverzicht hat einen ganz andren soziologischen Sinn als der an der Zunft hervorgehobene: da diese die Individuen in Selbständigkeit beließ, forderte ihre Gleichheit die Herabsetzung auch des Leistungsfähigsten auf dasjenige Niveau, auf dem auch der Schwächste mit ihm konkurrieren konnte; dies wird die unvermeidliche Form sein, in der selbständige Elemente eine mechanische Gleichheit erreichen können.

Bei der Kartellierung aber ist von vornherein gar nicht die Lage der Subjekte, sondern die objektive Zweckmäßigkeit des Betriebes der Ausgangspunkt.

In ihr gipfelt sich nun diejenige Einschränkung der Konkurrenzmittel auf, die alle den Zwecken der Konkurrenz nicht dienenden entfernt und schließlich den noch bleibenden den Konkurrenzcharakter nimmt, weil die vollständige Beherrschung des Marktes und die dadurch gewonnene Abhängigkeit des Konsumenten die Konkurrenz als solche überflüssig macht.

Endlich geschieht die Einschränkung der Konkurrenzmittel, die den Weiterbestand der Konkurrenz selbst unberührt läßt, durch Instanzen, welche ganz jenseits der Konkurrenten und ihrer Interessensphäre stehen: durch Recht und Moral.

Das Recht versagt der Konkurrenz im allgemeinen nur diejenigen Mittel, die auch in den sonstigen Beziehungen von Menschen untereinander verpönt sind: Gewalttat und Sachbeschädigung, Betrug und Verleumdung, Drohung und Fälschung.

Im übrigen ist die Konkurrenz derjenige Antagonismus, dessen Formen und Folgen relativ weniger von rechtlichen Verboten betroffen sind als die andrer Kämpfe.

Wenn man die ökonomische, soziale, familiäre, ja physische Existenz jemandes durch unmittelbaren Angriff derart zerstören würde, wie es durch Konkurrenz geschehen kann - indem nur eine Fabrik neben der seinigen errichtet, eine Amtsbewerbung neben der seinigen angebracht, eine Preisschrift neben der seinigen eingereicht wird so würde sogleich das Strafgesetz eingreifen.

Weshalb die durch die Konkurrenz dem Ruin ausgesetzten Güter nicht vor ihr geschätzt werden, scheint freilich ganz klar.

Zunächst, weil den Konkurrenten jeder Dolus fehlt.

Keiner von ihnen will etwas andres als mit seiner Leistung den Preis davontragen, und daß der andre darüber zugrunde geht, ist ein Nebenerfolg, der dem Sieger völlig irrelevant, ja vielleicht bedauerlich ist.

Und ferner, weil der Konkurrenz das Moment der eigentlichen Vergewaltigung fehlt, Niederlage wie Sieg (–>228) vielmehr nur der zutreffende und gerechte Ausdruck für die beiderseitigen Kraftmaße ist: der Sieger hat sich den genau gleichen Chancen ausgesetzt wie der Besiegte, und dieser hat seinen Ruin ausschließlich seiner eigenen Unzulänglichkeit zuzuschreiben.

Allein, was das erstere betrifft, so fehlt der gegen die Person des Geschädigten gerichtete Dolus ebenso bei einer großen Zahl der strafrechtlichen Delikte, eigentlich bei allen, die nicht aus Rache, Bosheit oder Grausamkeit hervorgegangen sind - der Bankrotteur, der Vermögensstücke beiseite schafft, will auch nur für sich ein gewisses Gut retten, und daß dadurch die Ansprüche seiner Gläubiger geschädigt werden, mag eine ihm selbst bedauerliche conditio sine qua non sein; wer bei Nacht mit Gejohle durch die Straßen zieht, wird wegen Störung der öffentlichen Ruhe bestraft, auch wenn er nur seiner übermütigen Stimmung Ausdruck geben wollte und der Gedanke, daß er andern damit die Nachtruhe raubt, ihm gar nicht gekommen ist.

Zum mindesten also würde demjenigen, der durch seine eigene Bewerbung einen andern Menschen ruiniert, insoweit die fahrlässige Veranlassung hiervon zur Last fallen.

Und die Exkulpierung durch die Gleichartigkeit der Bedingungen, die Freiwilligkeit der ganzen Aktion und die Gerechtigkeit, mit der der Erfolg der Konkurrenz den eingesetzten Kräften folgt - diese wäre gegen die Bestrafung fast aller Arten von Zweikämpfen ebenso gut anzuführen.

Wenn in einer von beiden Seiten freiwillig und unter gleichen Bedingungen begonnenen Rauferei der eine Teil schwer verletzt wird, so ist die Bestrafung des andern insoweit durchaus nicht logisch konsequenter, als die eines Kaufmannes wäre, der mit loyalen Mitteln seinen Konkurrenten zugrunde gerichtet hat.

Daß diese nicht erfolgt, hat teils rechtstechnische Gründe, hauptsächlich aber wohl den sozial-utilitarischen: daß die Gesellschaft nicht auf die Vorteile verzichten mag, die die Konkurrenz der Individuen ihr bringt, und die weit den Abzug überwiegen, den sie durch die gelegentliche Vernichtung von Individuen im Konkurrenzkampfe erleidet.

Dies ist der selbstverständliche Vorbehalt bei dem Rechtsgrundsatz des code civil, auf dem sich die ganze juristische Behandlung der concurrence déloyale aufbaut: tout fait quelconque de l'homme qui cause à autrui un dommage oblige delui par la faute duquel il est arrivé à le réparer.

Die Gesellschaft würde nicht zugeben, daß ein Einzelner einen andern Einzelnen unmittelbar und nur zu seinem eigenen Vorteil in der eben charakterisierten Weise beschädigte; aber sie duldet es, weil diese Schädigung auf dem Umwege über eine objektive Leistung, die für eine unbestimmbare Zahl von Individuen wertvoll ist - gerade wie unser Staat auch das Offiziersduell nicht zugeben würde, wenn hier wirklich nur das persönliche Interesse eines Einzelnen die Vernichtung eines andern forderte, und nicht die innere Kohärenz des Offizierkorps aus diesem Ehrbegriff eine Kraft zöge, deren Vorteil für den Staat das Opfer des Einzelnen aufwiegt.

Die Gesetzgebung Frankreichs und Deutschlands ist nun allerdings seit einiger Zeit dazu übergegangen, die Konkurrenzmittel im Interesse der Konkurrenten selbst einzuschränken.

Die Grund- (–>229) absicht ist dabei, den einzelnen Handeltreibenden vor solchen Vorsprüngen seines Konkurrenten zu schützen, welche derselbe durch moralisch unzulässige Mittel gewinnen könnte.

Es werden also z. B. alle Reklamen untersagt, die durch unwahre Angaben den Käufer zu dem irrigen Glauben verführen sollen, daß dieser Kaufmann ihm vorteilhaftere Bedingungen als irgend ein andrer böte - und zwar selbst dann, wenn eine tatsächliche Ueberteuerung des Publikums dabei nicht stattfindet.

Es wird ferner verboten, dem Käufer durch die Aufmachung der Ware die Illusion einer Quantität zu erregen, die sonst für den gleichen Preis nicht erhältlich ist - auch wenn die tatsächlich verkaufte Quantität durchaus die übliche und dem Preise, angemessene ist.

Ein dritter Typus: eine bekannte Firma mit großem Kundenkreis kann es nun verhindern, daß irgend jemand gleichen Namens ein gleichartiges Fabrikat wie das ihre unter seinem Namen auf den Markt bringt, wenn bei den Kunden dadurch der Glaube, es seien die Fabrikate jener Firma, erweckt werden kann - gleichviel ob die gebotene Ware schlechter oder besser als die ursprünglich so benannte ist.

Was uns an diesen Bestimmungen hier interessiert, ist der scheinbar ganz neue Gesichtspunkt, den Konkurrenten, der unsaubere Mittel der Kundengewinnung verschmäht, gegen denjenigen, der sie benutzen möchte, zu schützen; während sonst alle Einschränkungen geschäftlicher Praktiken die Übervorteilung des Publikums verhindern sollen, ist diese kein Motiv der fraglichen Gesetze, und ihr Ausbleiben verhindert deren Anwendung in keiner Weise.

Sieht man indessen genau zu, so sind diese Verbote nichts anderes als Explikationen des längst bestehenden Betrugsparagraphen; die Art dieser Explikation ist nicht nur von juristischem, sondern auch von formal-soziologischem Interesse.

Das deutsche Strafgesetz bestraft es als Betrug, wenn jemand, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, »das Vermögen eines andern dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregt«.

Dies wird nun unbefangen so verstanden, als ob der Irrtum in derselben Person erregt werden müßte, deren Vermögen beschädigt werden soll.

Der Wortlaut des Gesetzes enthält aber von dieser Identität nichts; und indem er es deshalb auch als Betrug zu verfolgen gestattet, wenn man das Vermögen eines A dadurch beschädigt, daß man einen Irrtum in einem B erregt - schließt er jene Fälle des unlauteren Wettbewerbes vollkommen ein.

Denn diese besagen, daß in dem Publikum ein Irrtum erregt wird - ohne daß es einen Vermögensnachteil erleidet - und dadurch der ehrliche Konkurrent in seinem Vermögen beschädigt wird - ohne daß ihm falsche Tatsachen vorgespiegelt würden.

Wer dem Käufer vorlügt, daß er Todesfalls wegen ausverkaufe, schädigt diesen vielleicht damit gar nicht, wenn er dabei etwa die gleichen soliden Preise berechnet wie sein Konkurrent; aber er schädigt diesen, indem er ihm so vielleicht Kunden entzieht, die ihm ohne jene lügenhafte Verlockung treu geblieben wären.

Das Gesetz ist also durchaus keine Einschränkung der Konkurrenzmittel als solcher, kein spezifischer Schutz der Konkurrenten gegeneinander.

Das Verhalten der Ge- (–>230) sellschaft der Konkurrenz gegenüber wird nicht dadurch bezeichnet, daß sie jetzt diese Einschränkung ihrer Mittel verfügt, sondern umgekehrt dadurch, daß sie sie so lange unterließ, obgleich sie nichts ist als eine logisch von je erforderte Anwendung des geltenden Strafgesetzes. –

Dazu kommt noch folgendes.

Wenn die Motive zu diesen Gesetzen allenthalben betonen, daß sie dem redlichen Wettbewerb keinerlei Beschränkungen auferlegen, sondern nur den gegen Treu und Glauben verstoßenden hindern sollen, so kann man dies für unsere jetzigen Zusammenhänge schärfer so ausdrücken, daß sie aus der Konkurrenz dasjenige, was eben nicht Konkurrenz im sozialen Sinne ist, eliminieren.

Denn diese letztere ist doch ein durch objektive Leistungen, die dritten Personen zugute kommen, ausgefochtener Kampf.

Jene objektiven sozialen Entscheidungsgründe aber werden durchkreuzt und verschoben, sobald Mittel der Reklame, Anlockung, Erschleichung angewendet werden, die keinerlei sachlichen Ertrag haben, sondern eine Art unmittelbareren, rein egoistisch und nicht über den gesellschaftlich nützlichen Umweg geführten Kampfes darstellen.

Was die Rechtsprechung als »ehrlichen« Wettbewerb bezeichnet, ist, genau angesehen, immer ein solcher, der jenem reinen Begriffe der Konkurrenz entspricht.

Ausdrücklich schliesst ein Kommentar des deutschen Gesetzes folgenden Fall von ihm aus: es setze jemand neben einen Kleiderhändler ein großartiges Konkurrenzgeschäft und verkaufe so lange zu Schleuderpreisen, die er in marktschreierischen Reklamen bekannt macht, bis er den kleinen Geschäftsmann vernichtet hat.

Hier liegt die brutalste Vergewaltigung vor, und das Verhältnis der beiden Konkurrenten ist, individualistisch betrachtet, sicher kein andres als zwischen einem starken Räuber und seinem schwachen Opfer.

Allein vom sozialen Standpunkt aus ist es lautere, d. h. ausschließlich durch das Objekt und den Dritten hindurchgeleitete Konkurrenz - denn auch die Reklame, sobald sie nur Wahres mitteilt, dient dem Publikum.

Was sie aber etwa an irreleitenden Angaben enthielte, würde diesem, wenn auch vielleicht rächt schaden, so doch nicht nützen, und von diesem Punkt an kann deshalb der Schutz des Konkurrenten gegen Vergewaltigung eintreten, ja, er muß es sogar, um die konkurrierenden Kräfte ganz unabgelenkt an der reinen, d. h. der sozial-utilitarischen Form der Konkurrenz festzuhalten.

Also selbst die spezifischen Einschränkungen, die das Recht an den Konkurrenzmitteln vornimmt, enthüllen sich gerade als Einschränkung der Einschränkungen, die die Konkurrenz durch bloß subjektiv-individualistische Praktiken erfährt.

Um so eher sollte man glauben, daß das Recht hier, wie auch sonst häufig, durch die Moral ergänzt würde, die doch nicht an die sozialen Nützlichkeiten gebunden ist, sondern das Verhalten des Menschen unzählige Male nach Normen reguliert, die diesseits oder jenseits der Gesellschaftsinteressen liegen: nach den Impulsen eines unmittelbaren Gefühls, das nur nach dem Frieden mit sich selbst fragt und diesen oft gerade in der Opposition gegen die Forderungen der Gesellschaft findet - wie nach metaphysischen und religiösen Ideen, die eben diese Forderungen manchmal einschließen, manch- (–>231) mal aber auch als beschränkt-historische Zufälligkeiten gänzlich ablehnen.

Aus beiden Quellen fließen Imperative des Verhaltens von Mensch zu Mensch, die nicht im hergebrachten Sinne sozial - wenn auch soziologisch - sind, und vermöge deren nun erst die gesamte menschliche Natur sich in der Idealform des Sollens wiederfindet.

Daß asketische, altruistische, fatalistische Moralen die Konkurrenz samt ihren Mitteln möglichst reduzieren, bedarf keiner Ausführung.

Die typische europäische Moral indes verhält sich gegen die Konkurrenz duldsamer als gegen viele andre Arten des Antagonismus.

Dies hängt mit einer besonderen Kombination der Charakterzüge zusammen, die die Konkurrenz ausmachen.

Wir scheuen uns einerseits als moralische Wesen um so weniger, unsre Kraft gegen einen Gegner anzuwenden, einer je weiteren Distanz wir uns zwischen unsrer subjektiven Persönlichkeit und unsrer in den Kampf eingesetzten, entscheidenden Leistung bewußt sind.

Wo unmittelbare persönliche Kräfte gegeneinander ringen, fühlen wir uns eher zu Rücksichten und Reserven veranlaßt, können uns weniger dem Appell an das Mitleid entziehen; ja, eine Art von Schamhaftigkeit hindert uns im unmittelbaren Antagonismus manchmal, unsre Energien ganz vorbehaltlos zu entfalten, all unsre Karten aufzudecken, in einen Kampf, in dem Persönlichkeit gegen Persönlichkeit steht, das Ganze der unsern einzusetzen.

Bei Kämpfen, die durch objektive Leistungen geführt werden, fallen diese ethisch-ästhetischen Retardierungen fort.

Darum kann man mit Persönlichkeiten konkurrieren, mit denen man eine persönliche Kontroverse durchaus vermeiden würde.

Durch die Wendung auf das Objekt bekommt die Konkurrenz jene Grausamkeit aller Objektivität, die nicht aus einer Lust am fremden Leide, sondern gerade darin besteht, daß die subjektiven Faktoren aus der Rechnung ausscheiden.

Diese Gleichgültigkeit gegen das Subjektive, wie sie die Logik, das Recht, die Geldwirtschaft charakterisiert, läßt Persönlichkeiten, die absolut nicht grausam sind, doch alle Härten der Konkurrenz begehen und zwar mit dem sicheren Gewissen, nichts Böses zu wollen.

Während hier also das Zurücktreten der Persönlichkeit hinter die Objektivität des Verfahrens das sittliche Bewußtsein entlastet, wird eben dieselbe Wirkung auch durch den gerade entgegengesetzten Bestandteil der Konkurrenz erreicht, durch die genaue Proportionalität, mit der der Erfolg der Konkurrenz den eingesetzten eigenen Kräften der Subjekte entspricht.

Von Ablenkungen abgesehen, die mit dem Wesen der Konkurrenz nichts zu tun haben, sondern aus ihrer Verwebung mit anderweitigen Schicksalen und Beziehungen stammen, ist das Ergebnis der Konkurrenz der unbestechliche Anzeiger des persönlichen Könnens, das sich in der Leistung objektiviert hat. Was uns durch die Gunst von Menschen oder Konjunkturen, des Zufalls oder eines als vorbestimmt empfundenen Schicksals auf Kosten andrer Menschen zugute kommt, das nutzen wir nicht mit so gutem Gewissen aus, wie den Ertrag, der nur auf das eigenste Tun zurückgeht.

Denn neben der verzichtenden Sittlichkeit steht die selbstbehauptende, die beide ihren gemeinsamen Gegner nur daran haben, daß unser Verhältnis zu andern (–>232) an äußere Mächte, unabhängig vom Ich, ausgeliefert ist. Wo schließlich, wie in der reinen Konkurrenz, dies Ich den Ausschlag gibt, entschädigt für die Unbarmherzigkeiten des Wettbewerbes ein befriedigtes Gerechtigkeitsgefühl unsern Moralinstinkt - und zwar nicht nur den des Siegers, sondern unter Umständen auch des Besiegten.1)

Unter den Parteien des Streites hat das bisher Erörterte mannigfache Vereinheitlichungen aufgewiesen: Mischungen von Antithese und Synthese, Aufbau des einen über dem andern, beiderseitige Einschränkungen wie Steigerungen.

Daneben liegt die weitere soziologische Bedeutung des Streites: die er nicht für das Verhältnis der Parteien zueinander, sondern für die innere Struktur jeder Partei besitzt.

Die tägliche Erfahrung zeigt, wie leicht ein Streit zwischen zwei Individuen das einzelne nicht nur in seiner Beziehung zum andern, sondern auch in sich selbst verändert; und zwar - ganz abgesehen von seinen entstellenden oder reinigenden, schwächenden oder stärkenden Folgen für den Einzelnen - durch die Vorbedingungen, die er stellt, die inneren Änderungen und Anpassungen, die er wegen ihrer Zweckmäßigkeit für das Durchfechten des Konfliktes züchtet.

Unsere Sprache bietet eine außerordentlich treffende Formel für das Wesentliche dieser immanenten Veränderungen: der Kämpfende muß »sich zusammennehmend, d. h. all seine Energien müssen gleichsam in einem Punkt konzentriert sein, damit sie in jedem Augenblick in der gerade erforderlichen Richtung verwendet werden können.

Im Frieden mag er »sich gehen lassen« sich, d. h. die einzelnen Kräfte und Interessen seines Wesens, die sich nach verschiedenen Seiten hin unabhängig voneinander entfalten mögen.

In Zeiten von Angriff und Abwehr aber würde dies einen Kraftverlust durch die Gegenstrebungen der Wesensteile und einen Zeitverlust durch ihre jedesmalige Zusammenbringung und Organisierung mit sich bringen; so daß jetzt der ganze Mensch die (–>233) Form der Konzentriertheit annehmen muß, als seine innere Kampfposition und Siegeschance.

Das formal gleiche Verhalten wird in der gleichen Situation von der Gruppe gefordert.

Diese Notwendigkeit der Zentralisierung, des straffen Zusammennehmens aller Elemente, das allein ihre Verwendung für die jeweiligen Erfordernisse ohne Kraft- und Zeitverschwendung gewährleistet - ist im Streitfall so selbstverständlich, daß sie, in unzähligen historischen Beispielen, auch die vollkommenste Demokratie der Friedenszeit überwindet; anhebend etwa von den bekannten Unterschieden der Friedens- und der Kriegsorganisationen der nordamerikanischen Indianer bis zu den Londoner Schneidergesellen, die im ersten Viertel des 19. Jahrhunderts ganz verschiedene Organisationen besaßen, für den Frieden und für den Krieg mit den Unternehmern.

In ruhigen Zeiten bestand sie aus kleinen autonomen allgemeinen Versammlungen in 30 Herbergen.

In Kriegszeiten hatte jede Herberge einen Vertreter, diese bildeten einen Ausschuß und wählten ihrerseits einen ganz kleinen Ausschuß, von dem alle Befehle ausgingen und dem unbedingt gehorcht wurde.

Im ganzen hatten die Arbeitervereinigungen damals das Prinzip, daß über die Interessen aller auch alle entscheiden sollten.

Hier aber zeitigte der Notstand eine Organbildung von straffster Wirksamkeit, die völlig autokratisch wirkte und deren Segen die Arbeiter widerspruchslos anerkannten.

Die bekannte Wechselwirkung zwischen despotischer Verfassung und kriegerischen Tendenzen einer Gruppe ruht auf diesem formalen Grunde: der Krieg bedarf der zentralistischen Zuspitzung der Gruppenform, die der Despotismus am ehesten garantiert; und umgekehrt, wenn dieser einmal besteht und jene Form verwirklicht, so streben die auf diese Weise aufgehäuften und aneinandergedrängten Energien sehr leicht zu der natürlichen Entladung, zu einem äußeren Krieg.

Ein Beispiel für diesen Zusammenhang aus dem Gegenteil mag seiner charakteristischen Schärfe weger angeführt werden.

Einer der anarchischsten Volksstämme sind die grönländischen Eskimos.

Irgendeine Häuptlingsschaft existiert bei ihnen überhaupt nicht; bei dem Fischfang richtet man sich zwar gern nach dem erfahrensten Manne, aber dieser besitzt keinerlei Autorität, und gegen den, der sich von dem gemeinsamen Unternehmen absondert, gibt es keinerlei Zwangsmittel.

Und nun wird von diesen Leuten berichtet, daß die einzige Art, auf die Zwistigkeiten unter ihnen ausgekämmt werden - ein Singkampf ist.

Wer sich von einem andern geschädigt glaubt, ersinnt Spottverse auf ihn und trägt diese in einer eigens dazu -geladenen Volksversammlung vor, worauf der Gegner in der gleichen Weise antwortet.

Dem absoluten Mangel jedes kriegerischen Instinktes entspricht so der ebenso absolute jeder politischen Zentralisierung. –

Darum ist unter den jeweiligen Organisationen der Gesamtgruppe die des Heeres immer die zentralisierteste, - etwa außer der Feuerwehr, für die formal ganz entsprechende Notwendigkeiten vorliegen - diejenige, bei der durch die unbedingte Herrschaft der zentralen Instanz jede Eigenbewegung der Elemente ausgeschlossen ist und deshalb der von jener ausgehende Impuls sich ohne jeden dynamischen Verlust in der (–>234) Bewegung des Ganzen realisiert.

Andrerseits: was einen Staatenbund als solchen charakterisiert, ist seine Einheit als kriegführende Macht.

In allen andern Punkten mag jeder Staat seine Selbständigkeit behalten, in diesem darf er es nicht, wenn überhaupt ein Bundesverhältnis bestehen soll; so daß man als den vollendeten Staatenbund geradezu den bezeichnet hat, der in seinem - wesentlich doch offen oder latent kriegerischen - Verhältnis zu andern Staaten eine absolute Einheit bilde, während seine Glieder in ihrem Verhältnis zueinander völlige Unabhängigkeit besäßen.

Angesichts des unvergleichlichen Nutzens einer einheitlichen Organisation für den Kampfzweck möchte man glauben, jede Partei müßte das äußerste Interesse daran haben, daß die Gegenpartei dieser Einheit entbehre.2) 

Dennoch gibt es einige Fälle des Gegenteils: die Form der Zentralisation, in die Kampfsituation die Partei drängt, wächst über die Partei selbst hinaus und veranlaßt sie, auch den Gegner am liebsten in dieser Form sich gegenüber zu sehen.

In den Kämpfen der letzten Jahrzehnte zwischen Arbeitern und Arbeitgebern hat dies aufs Unverkennbarste Platz gegriffen.

Die königliche Arbeiterkommission in England urteilte 1894daß die feste Organisierung der Arbeiter für die Unternehmer in einem Gewerbe günstig sei, und ebenso die der Unternehmer für die Arbeiter.

Denn der Erfolg davon wäre freilich, daß ein ausbrechender Streik große Ausdehnung und Dauer gewinnen könne; allein, dies sei noch immer für beide Gegner vorteilhafter und sparsamer als die vielen lokalen Händel, Arbeitseinstellungen und kleinlichen Konflikte, die bei dem Mangel einer straffen Organisation der Parteien nicht abrissen.

Gerade wie ein Krieg zwischen modernen Staaten, so zerstörend und kostspielig er sein mag, noch immer eine, bessere Gesamtbilanz ergibt, als die unaufhörlichen kleinen Kämpfe und Reibereien in Perioden, in denen die Regierungen weniger stark zentralisiert waren.

Auch in Deutschland hatten die Arbeiter erkannt, daß eine enge und wirkungsvolle Organisation der Arbeitgeber gerade für das Ausfechten von Interessenkonflikten durchaus im Interesse der Arbeiter selbst liegt.

Denn nur eine derartige Organisation kann Vertreter stellen, mit denen man mit voller Sicherheit zu unterhandeln vermag, nur ihr gegenüber ist die Arbeiterschaft des betreffenden Gewerbes gewiß, daß der errungene Erfolg nicht sogleich durch sich ausschließende Unternehmer in Frage gestellt wird.

Der Nachteil, den eine Partei durch die einheitliche Organisation des Gegners erleidet, - weil sie eben für diesen selbst ein Vorteil ist - wird hier bei weitem dadurch aufgewogen, daß bei solcher Verfassung beider Parteien der Kampf selbst ein konzentrierter, übersehbarer, einen dauernden und wirklich allgemeinen Frieden sichernder sein kann - während man gegen eine diffuse Menge von Feinden zwar häufiger einzelne Siege erringt, aber sehr schwer zu entscheidenden, das Verhältnis der Kräfte wirklich feststellenden Aktionen gelangt.

Dieser Fall belehrt deshalb so tief über den grundlegenden Zusammenhang von Einheitsform und (–>235) Streitaktion der Gruppe, weil er die Zweckmäßigkeit dieses Zusammenhanges sogar über den unmittelbaren Vorteil für den jeweiligen Gegner triumphieren läßt.

Er zeigt als die objektive Idealform der Kampfverfassung jene Zentripetalität, die das sachliche Resultat des Kampfes auf dem sichersten und kürzesten Wege herausstellt; diese gleichsam über die Parteien hinausgreifende Teleologie läßt schließlich jede einzelne Partei ihre Rechnung dabei finden und vermag das scheinbar Widerspruchsvolle, für jede den Vorteil des Gegners zu einem eigenen Vorteil zu gestalten.

Es ist für den soziologischen Sinn der Formung ein wesentlicher Unterschied, ob die Gruppe als ganze in ein antagonistisches Verhältnis zu einer außerhalb gelegenen Macht eintritt, und dadurch jenes straffere Anziehen ihrer Verbindungen und Steigerung ihrer Einheit, in Bewußtsein und Aktion, stattfindet; oder ob jedes Element einer Mehrheit für sich einen Feind hat, und, weil dieser für alle derselbe ist, nun erst ein Zusammenschluß unter allen entsteht - sei es, daß sie vorher überhaupt nichts miteinander zu tun hatten, sei es, daß wenigstens jetzt neue Formationen unter ihnen zustande kommen.

Der erstere Fall fordert noch die Hervorhebung: daß der Streit oder Krieg einer Gruppe einerseits zwar über mancherlei Diskrepanzen und individuelle Entfernungen in ihr hinwegbringen kann, andrerseits aber doch den Verhältnissen innerhalb ihrer oft eine sonst nicht erreichte Klarheit und Entschiedenheit einträgt.

Dies wird besonders in kleineren und noch nicht zu der Objektivation eines modernen Staates gelangten Gruppierungen zu beobachten sein.

Wenn eine politische Partei, die mannigfaltige Interessenrichtungen vereint, sich in eine sehr entschiedene und einseitige Kampfposition gedrängt sieht, so ist gerade dies eine Gelegenheit zu Sezessionen; in solchen Augenblicken bleibt nur übrig, entweder der inneren Gegenstrebungen zu vergessen oder sie durch die Ausscheidung gewisser Mitglieder zu reinlichem Ausdruck zu bringen.

Enthält eine Familie Individualitäten von starker, aber latenter Diskrepanz, so wird der Augenblick, wo eine Gefahr oder ein Angriff sie zu möglichstes Geschlossenheit drängt, gerade derjenige sein, der ihre Einheit auf lange sichert oder sie dauernd zerstört, an dem sich haarscharf entscheidet, wie weit eine Kooperation solcher Persönlichkeiten möglich ist.

Wenn eine Schulklasse einen Streich gegen den Lehrer oder eine Prügelei mit einer andern Klasse vorhat, so pflegt dies zwar einerseits allerhand innere Feindschaften zum Schweigen zu bringen, andrerseits aber veranlaßt es doch immer gewisse Schüler, sich von den übrigen zu trennen, nicht nur aus sachlichen Motiven, sondern weil sie mit diesen und jenen andern, mit denen sie in andern Hinsichten ohne weiteres in dem Rahmen der Klasse kooperieren, doch bei so entschiedenen Attacken nicht an einem Strange ziehen mögen.

Kurz: der Friedenszustand der Gruppe gestattet antagonistischen Elementen innerhalb ihrer, in einem unentschiedenen Zustand untereinander zu leben, weil jeder seine eigenen Wege gehen und Zusammenstöße vermeiden kann.

Der Streitzustand aber zieht die Elemente so fest zusammen und stellt sie unter einen so einheitlichen Impuls, daß sie sich gegenseitig ent- (–>236) weder vollkommen vertragen oder vollkommen repellieren müssen; weshalb denn auch ein äußerer Krieg für einen von inneren Gegnerschaften durchzogenen Staat manchmal das letzte Mittel ist, diese zu überwinden, manchmal aber gerade das Ganze definitiv auseinanderfallen läßt.

Darum sind Gruppen, die sich in irgendeiner Art von Kriegszustand befinden, nicht tolerant, sie können individuelle Abweichungen von der Einheit des zusammenhaltenden Prinzips nur bis zu einer entschieden begrenzten Latitüde ertragen.

Die Technik hierfür ist bisweilen eine scheinbare Toleranz, ausgeübt, um die definitiv nicht Einzuordnenden mit um so größerer Entschiedenheit ausscheiden zu können.

Die katholische Kirche befand sich eigentlich von je in einem doppelten Kriegszustand: gegen den ganzen Komplex mannigfaltiger Lehrmeinungen, die zusammen das Ketzertum bilden, und gegen die Lebensinteressen und -potenzen neben ihr, die ein von ihr irgendwie unabhängiges Machtgebiet beanspruchen.

Die geschlossene Einheitsform, deren sie in dieser Lage bedurfte, gewann sie dadurch, daß sie Dissidierende doch noch so lange wie irgend möglich als sich zugehörig behandelte, von dem Augenblicke an aber, wo dies nicht möglich war, sie auch mit einer unvergleichlichen Energie von sich stieß.

Für derartige Gebilde ist eine gewisse Elastizität ihrer Form von äußerster Wichtigkeit,3) ., nicht, um einen Übergang und Versöhnung mit den antagonistischen Mächten herzustellen, sondern gerade um sich diesen mit äußerster Schärfe entgegenzustellen, ohne irgend noch verwendbare Elemente einzubüßen.

Die Elastizität ist nicht ein Hinübergreifen über die eigene Grenze; diese vielmehr schließt hier den elastischen Körper nicht weniger unzweideutig, als sie einen starren begrenzt.

Diese Dehnbarkeit charakterisiert z. B. die Mönchsorden, durch welche sich die hier wie in allen Religionen auftauchenden mystischen oder fanatischen Impulse in einer der Kirche unschädlichen, ihr unbedingt eingeordneten Art ausleben konnten - während eben dieselben im Protestantismus, mit seiner zeitweilig viel größeren dogmatischen Intoleranz oft zu Absonderungen und Absplitterungen von seiner Einheit führten.

Auf dasselbe Motiv scheinen soziologische Verhaltungsweisen, die für das weibliche Geschlecht spezifisch sind, zurückzugehen. Unter den höchst mannigfaltigen Elementen, aus denen die Gesamtverhältnisse zwischen Männern und Frauen bestehen, findet sich auch eine typische Feindseligkeit, aus den beiden Quellen entsprungen, daß die Frauen, als die physisch schwächeren, immer in der Gefahr der wirtschaftlichen und persönlichen Ausnutzung und Rechtlosigkeit sind,4)und daß sie, als die Gegenstände sinnlicher Begierde der Männer, sich gegen diese in Defensive halten müssen.

So selten nun dieser, die innere und personale Geschichte des (–>237) Menschengeschlechts durchziehende Kampf zu einer unmittelbaren Kooperation der Frauen gegen die Männer führt, so gibt es doch eine überpersonale Form, die gegen jene beiden Gefahren als Deckungsmittel dient und an der deshalb das weibliche Geschlecht sozusagen in corpore interessiert ist: die Sitte - deren schon oben charakterisiertes soziologisches Wesen noch einmal in seinen jetzigen Folgen heranzuziehen ist.

Die starke Persönlichkeit weiß sich gegen Angriffe individuell zu decken oder bedarf allenfalls nur des Rechtsschutzes; die schwache wäre, trotz dieses letzteren, verloren, wenn nicht die an Kraft überlegenen Individuen sich die Ausnutzung dieser Überlegenheit irgendwie versagten.

Das geschieht zum Teil durch die Sittlichkeit; allein, da diese keine andere Exekutive hat als das Gewissen des Individuums, so wirkt sie unsicher genug und bedarf der Ergänzung durch die Sitte; diese hat zwar nicht die Präzision und Sicherung der Rechtsnorm, immerhin aber ist sie durch eine instinktive Scheu und durch manche fühlbar unangenehmen Folgen ihrer Verletzung garantiert.

Die Sitte nun ist der eigentliche Schutz des Schwachen, der dem Kampf ungebundener Kräfte nicht gewachsen wäre.

Ihr Charakter ist deshalb wesentlich der des Verbotes, der Einschränkung; sie bewirkt eine gewisse Gleichheit zwischen dem Schwachen und dem Starken, die in ihrer Hemmung des bloß natürlichen Verhältnisses beider so weit geht, daß sie sogar den Schwachen bevorzugt - wie z. B. die Ritterlichkeit zeigt.

Daß in dem schleichenden Kampf zwischen den Männern und den Frauen jene die stärkeren und die angreifenden sind, zwingt diese in den Schutz der Sitte, macht sie zu den berufenen - durch das eigene Interesse berufenen - Hüterinnen derselben.

Dadurch sind sie natürlich auch für sich selbst aufs strengste für die Einhaltung des ganzen Vorschriftenkomplexes der Sitte engagiert, auch da, wo es sich unmittelbar gar nicht um männliche Übergriffe handelt: alle Normierungen der Sitte stehen untereinander in einem solidarischen Zusammenhang, die Verletzung jeder einzelnen schwächt das Prinzip und damit jede andere.

Darum pflegen die Frauen hier unbedingt zusammenzuhalten, hier entspricht eine wirkliche Einheit der eigentümlich ideellen, in die die Männer sie zusammenfassen, wenn sie von »den Frauen« schlechthin sprechen, und die durchaus den Charakter eines parteimäßigen Gegensatzes hat; diese Solidarität, die sie für die Männer haben und die schon der Freidank ausspricht: »Der Mann trägt seine Schmach allein, Doch kommt ein Weib zu Falle - So schilt man auf sie alle« -- diese geschlechtsmäßige Solidarität hat in ihrem Interesse für die Sitte, als ihrem gemeinsamen Kampfmittel, einen realen Träger.

Und deshalb nun endlich wiederholt sich hier die soziologische Form, die jetzt in Frage steht.

Die Frauen kennen, einer Frau gegenüber, in der Regel nur den vollkommenen Einschluß oder den vollkommenen Ausschluß aus dem Bezirk der Sitte.

Es besteht unter ihnen die Tendenz, einen Bruch der Sitte durch eine Frau soviel wie möglich nicht zuzugestehen, ihn zum harmlosen auszudeuten, außer wo Skandalsucht und andere individuelle Motive dagegenwirken.

Ist dies aber nicht mehr möglich, so fällen sie auch ein in- (–>238) appellables und unbedingt hartes Urteil auf Ausschluß aus der »guten Gesellschaft«; muß der Bruch der Sitte zugegeben werden, so ist die Schuldige auch radikal aus jener Einheit eliminiert, die durch das gemeinsame Interesse für die Sitte zusammengehalten ist.

So erlebt man, daß Frauen das gleiche Verdammungsurteil über Gretchen wie über die Kameliendame, über Stella wie über Messalina fällen, ohne durch Einräumung von Gradunterschieden eine Vermittlung zwischen den innerhalb und den außerhalb der Sitte Stehenden zu ermöglichen.

Die Defensivstellung der Frauen gestattet nicht, daß der Wall der Sitte auch nur an einem Punkte erniedrigt werde; die Partei der Frauen kennt prinzipiell kein Kompromiss, sondern nur entschiedene Akzeptierung der einzelnen in die ideelle Gesamtheit der »anständigen Frauen«, oder ebenso entschiedene Ausweisung - eine Alternative, deren rein sittliche Berechtigung keineswegs über allen Zweifel erhaben und nur durch jene Forderung undurchbrechlicher Einheit begreiflich ist, die die gegen einen Gegner zusammengeschlossene Partei an ihre Elemente stellen muß. –

Aus eben diesem Grunde kann für politische Parteien selbst eine Herabsetzung ihrer Mitgliederzahl vorteilhaft sein, sobald diese sie von den zu Vermittlungen und Kompromissen geneigten Elementen reinigt.

Damit dies angezeigt sei, müssen gewöhnlich zwei Bedingungen zusammenkommen: einmal ein akuter Kampfzustand, zweitens, daß die kämpfende Gruppe relativ klein ist; der Typus ist die Minoritätspartei, und zwar besonders, wenn sie sich nicht auf die Defensive beschränkt.

Die englische Parlamentsgeschichte hat das mehrfach erwiesen; als z. B. 1793 die Whigpartei schon ganz zusammengeschmolzen war, wirkte es wieder als eine Stärkung ihrer, als nun wiederum ein Abfall aller noch irgendwie vermittelnden und lauen Elemente eintrat.

Die wenigen zurückbleibenden, sehr entschlossenen Persönlichkeiten konnten nun erst eine ganz einheitliche und radikale Politik treiben.

Die Majoritätsgruppe braucht auf solcher Entschiedenheit des Für oder Wider nicht zu bestehen.

Ihr sind schwankende und bedingte Anhänger ungefährlicher, weil ein großer Umfang solche Erscheinungen an der Peripherie vertragen kann, ohne daß das Zentrum davon berührt würde; wo aber, bei geringer Gruppenausdehnung, die Peripherie sehr nahe am Zentrum steht, bedroht jegliche Unsicherheit eines Elementes sogleich den Kern und damit den Zusammenhalt des Ganzen; wegen der geringen Spannweite zwischen den Elementen fehlt die Elastizität der Gruppe, die hier die Bedingung der Toleranz ist.

Darum lehnen Gruppen und besonders Minoritäten, die unter Kampf und Verfolgung leben, oft das Entgegenkommen und die Duldung von der andren Seite ab, weil damit die Geschlossenheit ihrer Opposition verwischt wird, ohne die sie nicht weiterkämpfen können.

Z. B. in den konfessionellen Streitigkeiten in England ist dies mehr als einmal hervorgetreten.

Sowohl unter James II. wie unter William und Mary erfuhren die Nonkonformisten und Independenten, Baptisten, Quäker, gelegentlich von der Regierung ein Entgegenkommen, mit dem sie durchaus nicht einverstanden 
(–>239) waren.

Denn dadurch wurde den nachgiebigeren und unentschlosseneren Elementen unter ihnen Versuchung und Möglichkeit gewährt, Zwischenerscheinungen zu bilden oder wenigstens ihre Gegnerschaft zu sänftigen.

Jede Nachgiebigkeit von der anderen Seite, die doch nur partiell ist, bedroht jene Gleichmäßigkeit in der Opposition aller Glieder und damit jene Einheit des Zusammenhaltes, auf der eine kämpfende Minorität mit kompromißloser Alternative bestehen muß.

Darum geht überhaupt die Einheit von Gruppen so oft verloren, wenn sie keinen Gegner mehr haben.

Von dem Protestantismus hat man dies nach verschiedenen Seiten hin hervorgehoben.

Da eben der »Protest« für ihn wesentlich wäre, so verlöre er, sobald der Gegner, gegen den er protestiert, ihm außer Schußweite kommt, seine Energie oder seine innere Einheit; ja, diese letztere sogar bis zu dem Grade, daß er in diesem Fall den Konflikt mit dem Feinde in sich selbst wiederholte und in eine freiheitliche und eine orthodoxe Partei auseinanderbräche; gerade wie in der Parteigeschichte Nordamerikas mehrfach das völlige Zurücktreten der einen von den beiden großen Parteien zur unmittelbaren Folge hatte, daß die andre sich in Untergruppen mit Parteigegensätzen auflöste.

Auch ist es der Einheit des Protestantismus durchaus nicht zuträglich, daß er keine eigentlichen Häretiker hat.

Das Einheitsbewußtsein der katholischen Kirche dagegen ist durch die Tatsache der Häresie und durch das kriegerische Verhalten gegen sie entschieden gestärkt worden.

An der Unversöhnlichkeit des Gegensatzes gegen die Ketzerei haben sich die mannigfaltigen Elemente der Kirche immer gleichsam orientieren und, trotz mancher auseinanderführender Interessen, auf ihre Einheit besinnen können.

Darum ist der vollständige Sieg einer Gruppe über ihre Feinde nicht immer ein Glück im soziologischen Sinne; denn damit sinkt die Energie, die ihren Zusammenhalt garantiert, und die auflösenden Kräfte, die immer an der Arbeit sind, gewinnen an Boden.

Daß der römisch-latinische Bund im 5. Jahrhundert zerfiel, hat man damit begründet, daß die gemeinsamen Feinde nun niedergeworfen waren.

Vielleicht war seine Basis: die Schonung von der einen, die Hingebung von der andern Seite, schon eine Zeitlang nicht mehr ganz natürlich gewesen; aber das trat jetzt erst hervor, wo keine gemeinsame Gegnerschaft mehr das Ganze über seine inneren Widersprüche hinwegtrug.

Ja, es mag innerhalb mancher Gruppen geradezu eine politische Klugheit sein, für Feinde zu sorgen, damit die Einheit der Elemente als ihr vitales Interesse bewußt und wirksam bleibe.

Das zuletzt angeführte Beispiel leitet zu der Steigerung dieser zusammenschließenden Bedeutung des Kampfes über: daß durch ihn nicht nur eine bestehende Einheit sich in sich energischer konzentriert, und alle Elemente, die die Schärfe ihrer Grenzen gegen den Feind verwischen könnten, radikal ausscheidet - sondern daß er Personen und Gruppen, die sonst nichts miteinander zu tun hatten, überhaupt zu einem Zusammenschluß bringt.

Die Energie, mit der der Kampf nach dieser Richtung wirkt, wird am entschiedensten wohl daran deutlich, daß die Verbindung zwischen Kampfsituation (–>240) und Vereinheitlichung stark genug ist, um auch schon in umgekehrter Richtung bedeutsam zu werden.

Psychologische Assoziationen zeigen allgemein ihre Stärke daran, daß sie auch rückläufig wirksam sind; wenn z. B. eine bestimmte Persönlichkeit unter dem Begriff des Helden vorgestellt wird, so erweist sich die Verbindung zwischen beiden Vorstellungen dann als die festeste, wenn man den Begriff des Helden überhaupt nicht denken kann, ohne daß das Bild jener Persönlichkeit sich einstellt.

So ist die Vereinigung zum Zweck des Kampfes ein so unzählige Male erfahrener Vorgang, daß manchmal schon die bloße Verbindung von Elementen, auch wo sie zu keinerlei aggressiven oder überhaupt streitmäßigen Zwecken geschlossen ist, anderweitigen Instanzen als bedrohlicher und feindseliger Akt erscheint.

Der Despotismus des modernen Staates richtete sich vor allem gegen den mittelalterlichen Einungsgedanken; so daß schließlich jede Assoziation als solche, zwischen Städten, Ständen, Rittern, oder irgend welchen Elementen des Staates der Regierung als eine Rebellion galt, als ein Kampf gegen sie in latenter Form.

Karl der Große verbot die Gilden als geschworene Vereinigungen und gestattete ausschließlich solche ohne Eidschwur zu karitativen Zwecken.

Der Nachdruck des Verbotes liegt auf der eidlichen Verpflichtung selbst bei erlaubten Zwecken, weil sich damit leicht auch staatsgefährliche verbinden konnten.

So bestimmt die mährische Landordnung von 1628: »Demnach foedera oder Bündnisse einzugehen oder aufzurichten, zu was Ende und gegen wen sie auch angesehen sein möchten, niemandem anderem als dem König gebührt.«

Daß die dominierende Instanz dennoch manchmal selbst Vereinigungen begünstigt oder stiftet, beweist nichts gegen, sondern alles für diesen Zusammenhang, und zwar nicht nur selbstverständlich dann, wenn die Vereinigung einer bestehenden Oppositionspartei entgegenwirkt, sondern in dem interessanteren Falle, daß damit der Vereinigungstrieb auf eine unschädliche Weise abgeleitet werden soll.

Nachdem die Römer alle politischen Bünde der Griechen aufgelöst hatten, schuf Hadrian eine Vereinigung aller Hellenen (k o i n o n s u n e d r i o n t w n E l l h n w n ) mit idealen Zwecken: Spiele, Gedächtnisfeiern, Aufrechterhaltung eines idealen, gänzlich unpolitischen Panhellenismus.

Für die hier nun unmittelbar fragliche Beziehungsrichtung liegen die historischen Fälle so nahe, daß es sich nur darum handeln kann, die Grade der Vereinheitlichung festzustellen, die auf diese Weise erzielbar ist.

Zu oberst steht die Herstellung des Einheitsstaates.

Frankreich verdankt das Bewußtsein seiner nationalen Zusammengehörigkeit wesentlich erst dem Kampf gegen die Engländer, die spanischen Landschaften hat erst der Maurenkrieg zu einem Volk gemacht.

Den nächst niederen Grad bezeichnen Bundesstaaten und Staatenbünde, je nach ihrer Kohärenz und dem Machtmaß ihrer Zentralgewalt noch in mannigfaltigen Abstufungen.

Die Vereinigten Staaten haben ihres Befreiungskrieges bedurft, die Schweiz des Kampfes gegen Osterreich, die Niederlande des Aufstandes gegen Spanien, der achäische Bund des Kampfes gegen Mazedonien; wozu die Gründung des neuen Deutschen Reiches ein Seitenstück geliefert (–>241) hat.

In diesen Bezirk gehört die Bildung einheitlicher Stände; für sie ist das Kampfmoment, die latenten und die offenen Gegensätze, von einer so auf der Hand liegenden Bedeutung, daß ich nur ein negatives Beispiel nenne.

Daß in Rußland keine eigentliche Aristokratie als geschlossener Stand existiert, scheint eigentlich die breite und hemmungslose Entwicklung einer Bourgeoisie begünstigen zu müssen.

In Wirklichkeit ist das Gegenteil der Fall.

Hätte, wie anderswo, eine mächtige Aristokratie bestanden, so hätte sie sich sicher oft genug in Opposition gegen den Fürsten gesetzt, der in diesem Kampf seinerseits auf städtisches Bürgertum angewiesen wäre.

Offenbar hätte nun eine solche Kampfsituation die Fürsten dafür interessiert, einen einheitlichen Bürgerstand zu entwickeln.

Die Elemente eines solchen selbst fanden keine kampfmäßige, also in diesem Fall überhaupt keine Anregung, sich zu einem Stande zusammenzuschließen, weil kein Konflikt zwischen Adel und Zentralmacht bestand, in dem sie, der einen oder der andern Seite beitretend an einem Kampfpreis hätten teil gewinnen können. –

In allen positiven Fällen dieses Typus ist das Bezeichnende, daß die Einheit zwar durch den Streit und für die Zwecke desselben zustande gekommen ist, aber über den Kampf hinaus besteht und sich weitere, mit dem kriegerischen Zweck nicht mehr zusammenhängende Interessen und Verbindungsenergien zuwachsen läßt.

Die Bedeutung des Kampfes ist hier eigentlich nur, die latent vorhandene Beziehung und Einheit in Wirksamkeit zu setzen, er ist hier viel mehr die Gelegenheitsursache zu innerlich geforderten Vereinheitlichungen, als ihr Zweck.

Innerhalb des kollektivistischen Streitinteresses gibt es freilich noch eine Abstufung: ob sich die Vereinheitlichung zum Kampfzweck auf Angriff und Verteidigung oder nur auf die Verteidigung bezieht.

Dies letztere ist wahrscheinlich bei der Mehrzahl der Koalitionen von schon bestehenden Gruppen der Fall, namentlich wo es sich um sehr viele oder voneinander sehr verschiedene Gruppen handelt.

Der Defensivzweck ist das kollektivistische Minimum, weil er auch für jede einzelne Gruppe und für jedes Individuum die unvermeidlichste Bewährung des Selbsterhaltungstriebes ist.

Je mehr und je mannigfaltigere Elemente sich vereinigen, desto geringer ist ersichtlich die Zahl der Interessen, in denen sie sich begegnen, und sie geht im äußersten Fall auf den primitivsten Trieb: die Verteidigung der Existenz, zurück.

Gegenüber etwa der Befürchtung von seiten der Unternehmer, daß alle englischen Gewerkvereine einmal gemeinsame Sache machen könnten, hat gerade einer ihrer unbedingtesten Anhänger betont: selbst wenn es dazu käme, so könnte es ausschließlich zu Defensivzwecken sein! –

Von den Fällen nun, in denen die kollektivierende Wirkung des Streites über den Moment und den unmittelbaren Zweck hinausgreift, was auch bei dem eben erwähnten Minimum derselben stattfinden kann - sinkt ihre Extensivität weiterhin zu den Fällen, in denen die Vereinigung, wirklich nur ad hoc erfolgt.

Hier unterscheiden sich die beiden Typen: (die bundesgenössische Vereinigung zu einer einzelnen Aktion, die aber häufig besonders in eigentlichen (–>242) Kriegen, die gesamten Energien der Elemente in Dienst nimmt; es stellt sich eine restlose Einheit her, die aber nach der Erreichung oder Verfehlung ihres akuten Zweckes ihre Teile wieder zu ihrem vorherigen Sonderdasein entläßt, wie etwa bei den Griechen nach Beseitigung der Persergefahr.

Bei dem andern Typus ist die Einheit weniger vollständig, aber auch weniger vorübergehend, sie gruppiert sich um einen nicht so sehr der Zeit als dem Inhalte nach singulären Streitzweck, der die übrigen Seiten der Elemente zu keinen Berührungen veranlaßt.

So besteht in England seit 1873 eine Federation of Associated Employers of Labour, gegründet, um den Einfluß der Trade-Unions zu bekämpfen, so hat sich mehrere Jahre später in den Vereinigten Staaten eine Vereinigung der Unternehmer als solcher, ohne Rücksicht auf die verschiedenen Geschäftsbranchen gebildet, um als Ganzes den Streikbewegungen der Arbeiter ein Paroli zu bieten.

Der Charakter beider Typen erscheint dann natürlich am zugespitztesten, wenn die Elemente der kämpfenden Einheit entweder in andern Perioden oder in andern Beziehungen gegeneinander nicht nur gleichgültig, sondern feindselig sind; die vereinheitlichende Macht des Kampfprinzips zeigt sich nie stärker, als wenn es eine zeitliche oder sachliche Enklave aus Verhältnissen der Konkurrenz oder Animosität herausschneidet.

Der Gegensatz zwischen dem sonstigen Antagonismus und der momentanen Kampfgenossenschaft kann unter besonderen Umständen sich so zuspitzen, daß für die Parteien gerade die Absolutheit ihrer Feindschaft die direkte Ursache ihrer Vereinigung bildet.

Die Opposition im englischen Parlament ist manchmal so zustande gekommen, daß die Ultras der ministeriellen Richtung von der Regierung nicht befriedigt wurden und sich mit dem prinzipiellen Gegner zu einer Partei vereinigten, zusammengehalten durch die gemeinsame Gegnerschaft gegen das Ministerium.

So vereinigten sich gegen Robert Walpole die Ultra-Whigs unter Pulteney mit den Hochtories.

Es hat also gerade der Radikalismus des Prinzips, das von der Feindschaft gegen die Tories lebt, seine Anhänger mit diesen zusammengeschmolzen: wären sie nicht so extrem antitoryistisch gewesen, so hätten sie sich nicht mit den Tories vereinigt, um dadurch den Sturz des Whigministers, der ihnen nicht genug whiggistisch war, herbeizuführen.

Dieser Fall ist deshalb so kraß, weil der gemeinsame Gegner die sonstigen Feinde daraufhin zusammenführt, daß er, nach der Ansicht eines jeden von diesen, zu sehr auf der andern Seite steht.

Im übrigen ist er doch nur das reinste Beispiel der banalen Erfahrung, daß selbst die bittersten Feindschaften die Verbindung nicht hindern, sobald es einem gemeinsamen Feinde gilt.

Dies ist besonders der Fall, wenn jede oder mindestens eine der beiden jetzt kooperierenden Parteien sehr konkrete und unmittelbare Ziele hat, zu deren Erreichung nur der Hinwegräumung der bestimmten Gegner bedarf.

In der französischen Geschichte von den Hugenotten bis zu Richelieu bemerken wir an den inneren Parteien, daß es genügt, daß die eine sich feindlicher gegen Spanien oder England, Savoyen oder Holland stellt, damit sofort die andere sich dieser auswärtigen politischen Macht anschließt, unter Un- (–>243) bekümmertheit um deren Harmonie oder Disharmonie zu ihren positiven Tendenzen.

Diese Parteien in Frankreich hatten aber durchaus greifbare Ziele vor sich und bedurften für diese nur Raum, nur Freiheit vom Gegner.

Sie waren deshalb bereit, sich mit jedem beliebigen Gegner dieses Gegners zu verbinden, wenn dieser nur insoweit die gleiche Absicht hatte, völlig gleichgültig gegen ihr sonstiges Verhältnis zu ihm.

Je reiner negativ oder destruktiv eine Feindschaft ist, desto leichter wird sie eine Verbindung unter solchen zustande bringen, für deren Gemeinsamkeit sonst jegliches Motiv fehlte.

 

Anmerkungen

1)Dies ist wohl einer der Punkte, an denen die Beziehung der Konkurrenz zu den entscheidenden Zügen des modernen Daseins hervortritt.

Der Mensch und seine Aufgabe im Leben, die Individualität und der Sachgehalt ihres Wirkens erscheinen vor dem Beginn der Neuzeit solidarischer, verschmolzener, sozusagen in unbefangenerer gegenseitiger Hingabe, als nachher.

Die letzten Jahrhunderte haben einerseits den objektiven Interessen, der dinglichen Kultur eine Ausbildung von sonst unerhörter Macht und Selbständigkeit geschaffen, andrerseits die Subjektivität des Ich, das Sich-selbst-Gehören der individuellen Seele gegenüber allen sachlichen und sozialen Präjudizierungen ebenso unerhört vertieft.

Dies scharf differenzierte Sach- und Selbstbewußtsein des modernen Menschen läßt die Kampfform der Konkurrenz wie für ihn geschaffen erscheinen.

Hier ist die reine Objektivität des Verfahrens, die ihre Wirkung ausschließlich der Sache und ihren gesetzlichen Wirkungen verdankt, unter völliger Gleichgültigkeit gegen die dahinter stehende Persönlichkeit.

Und doch ist hier auch die volle Selbstverantwortlichkeit der Person, die Abhängigkeit des Erfolges von der individuellen Kraft, und zwar gerade weil hier persönliches Können gegen persönliches Können von ganz unpersönlichen Mächten abgewogen wird.

Die tiefsten Tendenzen des modernen Lebens, die sachliche und die personale, haben in der Konkurrenz einen ihrer Treffpunkte gefunden, in denen sie unmittelbar praktisch zusammengehören und so ihre Entgegengesetztheiten als einander ergänzende Glieder einer geistesgeschichtlichen Einheit erweisen. (–>233) (zurück)

2) Vgl. die früheren Ausführungen über das divide et impera. (zurück)

3)Über Elastizität sozialer Formen überhaupt vgl. den Schluß des Kapitels über Selbsterhaltung(zurück)

4)Ich spreche hier von dem Verhältnis, wie es den weitaus größten Teil der bekannten Geschichte über bestanden hat, und lasse dahingestellt, ob dasselbe durch die moderne Ausbildung der Rechte und Kräfte der Frauen künftig ungültig werden wird oder partiell schon geworden ist. (zurück)

 

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Editorial:

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