Universität Zürich Soziologisches Institut der Universität Zürich Prof. Dr. Hans Geser

 
presents: Georg Simmel Online

  Sociology in Switzerland   Georg Simmel Online G.Simmel: Über soziale Differenzierung

 

Georg Simmel: Über soziale Differenzierung
Soziologische und psychologische Untersuchungen

Duncker & Humblot, Leipzig 1890

2. Kapitel: Über Kollektivverantwortlichkeit (S. 21-44)

Die Heimsuchung der persönlichen Schuld an der ganzen sozialen Gruppe in primitiveren Epochen. Objektive und Subjektive Veranlassungen. Die Einheitlichkeit der Gruppe als Folge des solidarischen Verhaltens dem Dritten gegenüber.

 

Die allmähliche Lösung dieser Verbindung, Herausdifferenzierung der verantwortlichen Einzelpersönlichkeit, Fortsetzung dieser Differenzierung auf die Vorstellungsgruppen des Individuums.

 

Scheinbare Rückkehr zu dem früheren Standpunkt: Erkenntnis der Schuld der Gesellschaft an der Schuld des Einzelnen. Änderung des moralischen Charakters einer Handlung durch bloße Vergrößerung des Kreises in dem sie geschieht Kollektivistische Maßregeln, um auch der Unsittlichkeit sozialen Nutzen abzugewinnen.

 

Die soziologische Betrachtung als differenzierendes Kulturprinzip, insofern sie den Einzelnen in sittlicher Beziehung sowohl stärker entlastet wie stärker belastet, als die individualistische.

(21) Rohere Epochen zeigen durchgängig die Tendenz die schädigende Tat des Einzelnen als strafbares Verschulden seines sozialen Kreises, der ganzen Familien, Des Stammes usw. anzusehen.

Innerhalb einer Politisch einheitlichen Gruppe geschieht, wo einer Zentralgewalt die Missetat heimsucht, dies oft bis ins dritte uns vierte Glied, und Strafen jeder Art treffen Familienglieder, die an dem Vergehen völlig unschuldig sind; in noch stärkerem Maße findet dasselbe bei Privatrache statt, die häufig auf eine Schädigung des Einzelnen durch einen Einzelnen hin in einen Krieg der ganzen Familien untereinander ausartet, und zwar sowohl ihrer ganzen Breite nach, wie auf die Folge ganzer Generationen hin.

Bei politisch getrennten Gruppen fordert die Gesamtheit der einen von der Gesamtheit der andern Genugtuung für die Beschädigung, die ihr oder einem ihrer Mitglieder von einem Mitgliede der andern widerfahren ist.

Ein Differenzierungsmangel kann hierin nach zwei Seiten liegen: zunächst objektiv, insofern die Verschmelzung zwischen Individuum und Gesamtheit tatsächlich eine so enge sein kann, dass die Taten des Ersteren mit Recht nicht als individuelle im strengen Sinne, sondern aus einer gewissen Solidarität jedes mit jedem hervorgegangen gelten können; zweitens subjektiv vermöge der Unfähigkeit des Beurteilenden, das schuldige Individuum von der Gruppe zu sondern, mit der es sich in allen übrigen Beziehungen, aber doch gerade nicht in der der vorliegenden Schuld in Verbindung befindet.

Da öfters indes eine und dieselbe Ursache nach beiden Seiten hin wirkt, so scheint es zweckmäßig, dass die folgende Begründung dieser Möglichkeiten sie nicht in scharfer Sonderung behandelt. (>22)

In Bezug auf die reale Zusammengehörigkeit scheint es allerdings, als ob in der primitiven Gruppe das Vererbungsprinzip, das auf Zusammenhang und Gleichheit der Individuen geht, gegenüber dem Anpassungsprinzip, das auf Verselbständigung und Variabilität geht, im Übergewicht wäre.

Man hat mit Recht hervorgehoben, dass der soziale Zusammenschluss eines der wesentlichsten Mittel der Menschen im Kampfe ums Dasein ist und sich deshalb wahrscheinlich durch natürliche Zuchtwahl zu seiner tatsächlichen Enge und Strenge erhoben hat.

Je kleiner aber die Gruppe ist, die dem Einzelnen die Gesamtheit der ihm nötigen Anlehnungen bietet, und je weniger er außerhalb gerade dieser die Möglichkeit einer Existenz findet, desto mehr muss er mit ihr verschmelzen.

Die Verselbständigung und Loslösung des Individuums von dem Boden der Allgemeinheit geschieht durch die Fülle und Verschiedenartigkeit der Vererbungen und Lebensbeziehungen; je mehre davon jeder zu Lehen trägt, desto unwahrscheinlicher ist die Wiederholung der gleichen Kombination, desto größer die Möglichkeit, sich von einer Anzahl von Beziehungen zu Gunsten anderer zu lösen.

Wir fühlen uns enger verknüpft und sind es auch Tatsächlich, wenn nur wenige Fäden uns binden, die aber doch alle Richtungen unseres Tuns und Empfindens leiten und eben wegen dieser geringen Anzahl stets ganz im Bewusstsein bleiben; wo viele nach den verschiedensten Richtungen verlaufende Bindungen statthaben, erscheint die Abhängigkeit von dieser Totalität kleiner, weil sie in Hinsicht jeder einzelnen kleiner ist, und sie ist es auch insofern, als die hervorragende Bedeutung des Einen oder des Andern uns jedenfalls dem Ganzen als Ganzem gegenüber größere Freiheit gibt.

Je einfacher die realen und idealen Kräfte sind, die eine Gemeinschaft zusammenbinden, welche die wesentlichen Lebensbeziehungen des Einzelnen einschließt, desto enger und solidarischer ist der Zusammenhang zwischen diesen und dem Ganzen; aber desto kleiner kann natürlich das letztere nur sein.

Die Geschichte der Religionen gibt dafür treffende Analogien. Die kleinen Gemeinden des Urchristentums hatten einen verhältnismäßig geringen Besitz an Dogmen; aber sie wurden durch diese in Zusammenhänge gebracht, die, von unzerreißbarer Stärke, jeden an jeden unbedingt banden.

In demselben Maße, in dem der Kreis des christlichen Glaubens sich äußerlich erweiterte, wuchs auch der Dogmenbesitz und Verminderte sich zugleich die solidarische Zugehörigkeit des Einzelnen zur Gemeinde.

Der Entwicklungsprozess fast aller Parteien zeigt den gleichen Typus: in der ersten Periode des Grundgedankens der Partei, also gleichsam in der primitiven Form der Gruppenbildung, ist die Partei einerseits klein, andererseits aber von einer Entschlossenheit und Festigkeit des Zusammenhanges, der (>23) gewöhnlich verloren geht, sowie die Partei sich vergrößert, was Hand in Hand mit der Erweiterung des Parteiprogramms zu geschehen pflegt.

Das soziale Ganze als solches fordert, um bestehen zu können, ein gewisses Quantum von Ernährung, welches ganz wie beim einzelnen Organismus nicht im gleichen Verhältnis der Größe jenes wächst; infolge dessen wird, wo nur verhältnismäßig wenige Mitglieder die Gruppe bilden, jedes derselben mehr zur Erhaltung der Gruppe beitragen müssen, als wo dies einer größeren Anzahl obliegt; so bemerken wir, dass oft die Kommunallasten in kleinen Städten relativ viel größere sind, als in größeren; gewisse Ansprüche der Gesellschaft bleiben die gleichen, ob diese nun klein oder groß ist, und fordern deshalb von dem Einzelnen um so stärkere Opfer, auf je wenigere sie sich verteilen. Der Umweg der folgenden Überlegung führt zu dem gleichen Endpunkt.

Der soziale Organismus zeigt denjenigen analoge Erscheinungen, die für das einzelne Lebewesen zur Annahme einer besonderen Lebenskraft geführt haben.

Die wunderbare Zähigkeit, mit der der Körper die Entziehung von Bedingungen ertragt, an die normalerweise seine Ernährung und der Bestand seiner Form geknüpft ist; der Widerstand, den er positiven Störungen entgegensetzt, indem er von innen heraus Kräfte entfaltet, die gerade in dem Maße disponibel scheinen, dessen es zur Überwindung des augenblicklichen Angriffs bedarf; endlich darüber noch hinausgehend das Wiederwachsen verletzter oder verlorener Teile, das gewissermaßen von selbst und durch eine innerliche Triebkraft das wie auch immer beschädigte Ganze herzustellen vermag oder wenigstens strebt das alles schien auf eine besondere Kraft hinzuweisen, die, über allen einzelnen Teilen stehend und von ihnen unabhängig, das Ganze als solches in seinem Bestände erhält.

Ohne nun eine mystische Harmonie hinzuzuziehen, bemerken wir doch an dem gesellschaftlichen Ganzen eine ähnliche Widerstandskraft, welche sich proportional den Ansprüchen entfaltet, die äußere Angriffe an sie stellen, eine Heilkraft gegenüber zugefügten Beschädigungen, eine Selbsterhaltung, deren äußere Quellen scheinbar nicht aufzufinden sind, und die oft das Ganze noch zusammenhält, wenn ihm längst die gesunden Säfte vertrocknet und der Zufluss neuer Nahrung abgeschnitten ist.

Nun hat man sich aber überzeugt, dass jene Lebenskraft doch kein besonderes, über den Teilen des Organismus schwebendes Agens ist, sondern höchstens als zusammenfassender Ausdruck für die Wechselwirkung der Teile gelten kann; kein einziger Teil eines Körpers bewegt, erhält oder ergänzt sich in einer Weise, die nicht auch außerhalb des Organismus herstellbar wäre, wenn man ihm die gleichen mechanischen und chemischen Reize darböte; und nicht werden (>24) die einzelnen Organe und Zellen zum Zusammenhalt und Wachstum bewogen durch eine jenseits ihrer, sondern nur durch die in ihnen selbst befindlichen Kräfte, und die Form und Dauer ihres Beisammenseins hängt nur von den Spannkräften ab, die jedes mitbringt und deren Entwicklung sie gegenseitig hervorrufen.

Nur die unermessliche Feinheit und Verkettung dieser Wechselwirkungen, die die Einsicht in ihre Einzelheiten und in den Beitrag jedes Teiles verwehrten, schienen auf eine besondere Kraft jenseits der in den Elementen selbst liegenden Anweisung zu geben.

Je höher, ausgebildeter und feiner ein Gebilde, desto mehr scheint es von einer ihm eigentümlichen, nur dem Ganzen als Ganzem geltenden Kraft dirigiert zu werden, desto unmerkbarer wird der Anteil der Elemente an dem Bestehen und der Entwicklung des Ganzen.

Während in einem rohen und unorganischen oder nur aus wenigen Teilen zusammengesetzten Aggregate die Einwirkung jedes Teiles zu dem Schicksal des Ganzen sich sozusagen makroskopisch feststellen lässt, ist sie in einem feinen und vielgliedrigen nur dem geschärften Blick sichtbar; dieses gestattet dem Teile eine solche Fülle von Beziehungen, dass er, gewissermaßen zwischen diese gestellt, sich keiner völlig hingibt und so eine Selbständigkeit gewinnt, die seine Mitwirkung am Ganzen objektiv und subjektiv verdeckt.

So wichtig für primitive Verhältnisse das Angewiesensein des Einzelnen auf seine Gruppe ist, so werden sie doch noch charakteristischer durch das hohe Maß bezeichnet, in dem die Gruppe auf den Einzelnen angewiesen ist und das einfach die Folge dieser geringen Mitgliederzahl ist.

Trotzdem nun die einfacheren Lebensbedingungen und das Übergewicht körperlicher Tätigkeit über die geistige dem Naturmenschen vielleicht zu einer gesunderen und normaleren Konstitution verhelfen, als der Kulturmensch sie besitzt, so ist doch infolge des eben genannten Verhältnisses seine Gruppe außerordentlich viel empfindlicher und angreifbarer und zersplittert auf unvergleichlich leichtere Anstöße hin als etwa ein großer Kulturstaat, dessen Individuen vielleicht, für sich betrachtet, viel schwächlicher sind.

Gerade aus diesem Verhältnis wird die wachsende Unabhängigkeit des Ganzen und seiner Kraft von jedem seiner Individualelemente klar; je mehr das Ganze auf diese angewiesen ist, d.h. je größere Beiträge sie ihm leisten müssen, desto zugänglicher muss es für die von Einzelnen ausgehenden oder irgendwie durch sie hindurchgehenden Erschütterungen sein; dies ändert sich mit der Zunahme und Kultivierung des öffentlichen Wesens derart, dass dieses sogar nach gewissen Seiten hin eine Depravierung seiner Mitglieder gegen den früheren Zustand verträgt, ohne dass die Überlegenheit seiner Selbsterhaltung diesem gegenüber vermindert würde.

Wenn aber die soziale Gruppe deshalb den Anschein (>25) erweckt, als ob eine eigene, von ihren Elementen relativ unabhängige Lebenskraft ihre Selbsterhaltung bewirkte und ihre Störungen ausgliche, so beweist dies nur die hohe Ausbildung und innerliche Verknüpftheit ihrer Vereinigungsform; und mit dem Steigen dieser Eigenschaften wird auch jene Folge wachsen, das Ganze wird selbständiger den Teilen gegenüber erscheinen und sein, der Teil immer weniger sich dem Ganzen hinzugeben brauchen.

So ist die Tatsache der anspruchsvolleren Verpflichtung des Einzelnen durch die kleinere Gruppe, seine engere Verschmelzung mit ihr als mit der größeren nur als ein spezieller Fall einer ganz allgemeinen, für den Zusammenhang der Dinge geltenden Norm anzusehen.

Eine etwas einfachere Überlegung stellt das gleiche Verhältnis noch von einer andern Seite dar. Da die Differenzierung auch der individuellen Kräfte und Tätigkeiten bei primitiven sozialen Zuständen noch eine unvollkommne ist, so kann auch eine scharfe Sonderung zwischen dem, was des Kaisers ist, und dem, was die privaten oder anderweitigen sozialen Interessen des Einzelnen beanspruchen und beanspruchen dürfen, noch nicht eintreten, und das dem Gemeinwesen gebrachte Opfer ist deshalb leicht umfänglicher, als die Sache es fordert; wegen der noch zu engen Verbindung zwischen den einzelnen Willensakten und Interessenkreisen setzt die einzelne Zwecktätigkeit noch viele andere, eigentlich nicht dazu gehörige in Bewegung und verbraucht sie ungefähr wie Kinder und ungeschickte Menschen zu einer vorgesetzten Tätigkeit viel mehr Muskelgruppen innervieren, als für sie erforderlich ist, wie sie oft den ganzen Arm bewegen, wo sie nur einen Finger, den ganzen Körper, wo sie nur einen Arm zu bewegen brauchten.

Wo die Ansprüche der sozialen Gruppe an den Einzelnen, wo das Maß, in dem er sich ihnen hingeben kann, in scharfer Umgrenzung herausdifferenziert ist, da können sie ceteris paribus geringere sein, als wo ein ungefüges Ineinander und Durcheinander der Lebensmomente die einzelne Forderung noch so und so viel Benachbartes gewissermaßen mit sich fortreißen lässt.

Ich erinnere daran, wie die Mitgliedschaft in einer Zunft sehr oft eine politische Parteistellung erforderte, die eine höhere Entwicklung ganz von dem Zwecke der Zunft ablöste, an die ziemlich unbedingte Notwendigkeit in engeren und primitiven Staatsgruppen auch dem religiösen Bekenntnis derselben anzugehören, an den Zwang früherer Zeiten bei Zugehörigkeit zu einer gewissen Familie auch den in ihr erblichen Beruf zu ergreifen, z.B. in Ägypten, Mexiko usw.

Wie dieser Zustand noch in die höchsten Kulturen hineinragt, lehrt jeder unbefangene Blick; ich nenne nur ein etwas abgelegeneres Beispiel: in England war bis 1865 jeder Arbeiter oder Angestellte, der durch Gewinnanteil besoldet wurde, eo ipso (>26) als Teilnehmer (Partner) des Geschäftsinhabers angesehen, also solidarisch haftbar für ihn.

Ein Gesetz dieses Jahres erst löste diese Verbindung, indem es durch feinere Differenzierung gerade nur diejenigen bestehen ließ, auf die es ankam. Der Arbeiter konnte nun Teil am Gewinne haben, ohne in das sachlich ungerechtfertigte Risiko der vollkommenen Teilhaberschaft hineingerissen zu werden.

Es ist für alle diese Verhältnisse zu beachten, dass die mangelhafte Differenzierung nicht nur, im Objektiven stattfindend, die Funktion eines Teils mit der eines andern, die teleologisch nicht dazu erforderlich wäre, verschmelzen lässt, sondern dass auch das subjektive Urteil oft die Möglichkeit der Sonderung nicht entdeckt und nun, wenn das Geschehen von bewusster Erkenntnis, Plan oder Befehl abhängig ist, die Heraussonderung des allein Erforderlichen deshalb selbst dann nicht stattfindet, wo dies sachlich schon geschehen könnte.

Die Differenzierung in unserm Vorstellen der Dinge steht keineswegs in gleichem Verhältnis zu dieser tatsächlichen Differenzierung oder Differenzierungsmöglichkeit, wenngleich im großen und ganzen die erstere von der letzteren bestimmt werden wird; da nun aber auch vielfach die erstere die letztere bestimmt, so wird bei Mangelhaftigkeit derselben sich der Zirkel ergeben, dass der Glaube, die Personen oder Funktionen gehörten zusammen, auch tatsächlich ihre Individualisierung verhindert und dieser reale Mangel wieder jene mangelhafte Erkenntnis stützt, So hat gerade der Glaube an die unlösliche Solidarität der Familie, der einem undifferenzierten Vorstellen entsprang, zu dem Heimsuchen der gegen dritte Personen gerichteten individuellen Tat an der Familie als Ganzem geführt und dieser Umstand wiederum die Familie genötigt sich zur Abwehr des Angriffs wirklich aufs engste zusammenzuschließen, was dann jenem Glauben wieder eine verstärkte Grundlage gab.

Man muss nun auch im Auge behalten, dass in demselben Maße, in dem sich der Einzelne an den Dienst seiner Gruppe hingibt, er von ihr auch Form und Inhalt seines eigenen Wesens empfängt.

Freiwillig oder unfreiwillig amalgamiert der Angehörige einer kleinen Gruppe seine Interessen mit denen der Gesamtheit, und so werden nicht nur ihre Interessen die seinen, sondern auch seine Interessen die ihren.

Und schon dadurch wird seine Natur gewissermaßen der des Ganzen eingeschmolzen, dass namentlich im Verlauf vieler Generationen die Eigenschaften sich immer den Interessen anpassen und so die Einheit der Zwecke zur Einheit des geistigen und leiblichen Wesens führt.

Wir sehen, wie die Beziehungen, die den Einzelnen in völliger Einheitlichkeit mit seiner Gruppe erscheinen lassen, zwei Typen aufweisen, welche mit denjenigen Hauptgründen (>27) zusammenfallen, die im individuellen Geiste die Assoziation der Vorstellungen bewirken: einerseits die Gleichheit, andererseits der reale Zusammenhang.

Trotzdem die Anpassung schließlich, wie eben erwähnt, die erstere aus dem letzteren kann hervorgehen lassen, obgleich ferner die Entwicklung der gesellschaftlichen Gruppe aus der Familie eine gemeinsame Ursache für beiderlei Beziehungen schafft, so sind sie doch in hohem Grade von einander unabhängig; zwei Vorstellungen ebenso wie zwei Individuen können einander im höchsten Maße ähnlich sein, ohne dass irgend eine funktionelle Berührung zwischen ihnen existiert; nur in dem auffassenden Geiste entsteht der Zusammenhang und die vielfache Verschmelzung von Objekten, die nichts Anderes als gewisse Qualitäten gemeinsam haben.

Durch diese Eigenschaft des Geistes, dass das gleich Erscheinende sich in ihm assoziiert und reproduziert, werden natürlich auch die Gefühle, die sich an einen der gleich qualifizierten Gegenstände oder Personen knüpften, auf den andern übertragen, der sachlich durchaus keine Veranlassung dazu gegeben hat.

Kein Mensch wird sich ganz frei davon fühlen, dass er einem andern eine wenig freundliche und nicht ganz vorurteilslose Stimmung entgegen bringt, der etwa mit seinem Todfeinde eine täuschende Ähnlichkeit hat.

Umgekehrt fesseln uns einzelne Züge an Menschen oft mit einer Stärke, die aus ihren eigentlichen Werten und Reizen nicht verständlich ist, und die sich einem näheren Nachforschen oft so enthüllt, dass ein anderer uns teurer Mensch eben diese Eigenschaft besessen hat und nun die Gleichheit derselben die Übertragung des Gefühls vermittelt, das ehemals mit ihr verknüpft war, auch wenn die sachlichen Gründe, die es in jenem Falle erzeugten, in diesem völlig fehlen; die formale Gleichheit in einem Punkte genügt, um für unser Empfinden ein annäherndes Verhältnis zu dieser wie einst zu jener Person herzustellen. Wie sehr dies unser praktisches Verhalten beeinflusst, liegt auf der Hand.

Freundschaftliche wie feindselige Gesinnungen gegen eine Gruppe werden unzählige Male dadurch hervorgerufen oder verstärkt, dass ein einzelnes Mitglied derselben sachliche Veranlassung dazu gegeben hat, und nun die psychologische Assoziation zwischen den gleich charakterisierten Vorstellungen das gleiche Gefühl auch auf alle diejenigen überträgt, die, wie es in einer Familie oder einem Volksstämme der Fall zu sein pflegt, durch Ähnlichkeit oder äußere Kennzeichen sei es auch nur die Führung des gleichen Namens diese Zusammenschließung im Geiste des Dritten begünstigen.

Und, worauf es für unsere Beweisführung ankommt, dies wird in Zeiten eines unausgebildeteren und roheren Bewusstseins in erhöhtem Maße stattfinden, weil ein solches ganz besonders von der Assoziation durch äußerliche Gleichheit beherrscht wird; so (>28) wird uns von Naturvölkern berichtet, dass sie die Vorstellung eines Menschen, die sein Bild hervorruft, nicht von der seiner wirklichen Gegenwart zu unterscheiden wissen.

Je unklarer und verworrener das Denken ist, desto unmittelbarer zieht die Assoziation auf Grund irgend einer Äußerlichkeit die Identifizierung der Objekte auch in jeder anderen Beziehung nach sich, und in demselben Maße, in dem dieses psychologische Verhalten überhaupt statt ruhiger Sachlichkeit eine vorschnelle Subjektivität herrschen lässt, wird es ohne weiteres diejenigen Empfindungen und Handlungsweisen, die einer bestimmten Person aus sachlichen Gründen gelten, auf den ganzen Kreis derjenigen übertragen, die durch irgend welche Gleichheiten die Assoziation hervorrufen.

Andererseits aber bedarf es einer Gleichheit erscheinender Eigenschaften nicht, um die Gesamtheit einer Gruppe für die Tat eines ihrer Mitglieder verantwortbar zu machen, sobald funktionelle Verbindungen, Einheit der Zwecke, gegenseitige Ergänzung, gemeinsames Verhalten zu einem Oberhaupt usw. stattfinden. Hier liegt, glaube ich, der Haupterklärungsgrund für das Problem, von dem wir ausgingen.

Die feindselige Aktion gegen den fremden Stamm, handle es sich nun um Erbeutung von Frauen, Sklaven oder sonstigem Besitz, um Befriedigung eines Rachegefühls oder um was immer, wird kaum je von einem Einzelnen unternommen, sondern immer in Gemeinschaft wenigstens mit einem wesentlichen Teile der Stammesgenossen; schon deshalb ist das nötig, weil, wenn sich der Angriff auch nur gegen ein einzelnes Mitglied eines fremden Stammes richtet, dennoch dieser als ganzer zu dessen Verteidigung herbeieilt; und dies wiederum geschieht nicht nur, weil die angegriffene Persönlichkeit vielleicht dem Ganzen von Nutzen ist, sondern weil jeder weiß, dass das Gelingen des ersten Angriffes dem zweiten Tür und Tor öffnet, und dass der Feind, der heut den Nachbar beraubt hat, sich morgen mit gewachsener Kraft gegen ihn selber wenden wird.

Diese Analogisierung des eigenen Schicksals mit dem des Nachbars ist einer der mächtigsten Hebel der Vergesellschaftung überhaupt, indem sie die Beschränkung des Handelns auf das unmittelbare eigene Interesse aufhebt und das letztere durch den Zusammenschluss gewahrt sieht, der zunächst nur dem anderen zugute kommt.

In jedem Fall ist klar, wie die Vereinigung zur Offensive und die zur Defensive in Wechselwirkung stehen, wie der Angriff nur in der Zusammenwirkung der Vielen erfolgreich ist, weil die Verteidigung die Vielen aufruft, und umgekehrt dies nötig ist, weil der Angriff ein kombinierter zu sein pflegt.

Die Folge muss die sein, dass in allen feindlichen Begegnungen, in denen also jeder einer Gesamtheit gegenübersteht, er auch in jedem Gegner nicht sowohl diese bestimmte Person, als vielmehr (>29) ein bloßes Mitglied der feindlichen Gruppe erblickt.

Feindliche Berührungen sind in viel höherem Maße kollektivistisch als freundliche, und umgekehrt pflegen kollektivistische Beziehungen der Gruppen zu einander überwiegend feindseliger Natur zu sein und zwar bis in die höchsten Kulturen hinein, weil auch in diesen noch jeder Staat absolut egoistisch ist; wo selbst solche freundlicherer Art von Stamm zu Stamm stattfinden, sind sie doch im ganzen nur die Grundlage für individuelle Beziehungen Handel, Connubium, Gastfreundschaft usw., räumen nur die Hindernisse weg, die diesen sonst von Stammes wegen entgegenstehen; und wo sie positiveren Inhalt annehmen, wo die Vereinigung ganzer Stämme mit einander anders als durch gewaltsame Unterwerfung und Verschmelzung geschieht, da pflegt doch der Zweck davon kein anderer als ein kriegerischer, eine gemeinsame Offensive oder Defensive zu sein, so dass auch hier nicht nur dem Dritten gegenüber der Einzelne seine Bedeutung nur als Mitglied des Stammes und durch die Solidarität mit diesem hat, sondern auch die Verbündeten untereinander nur vom Standpunkt des Stammesinteresses aus miteinander zu tun haben; was sie aber zusammenführt und verknüpft, ist nur das gemeinsame Verhältnis zum Feinde, und der Einzelne hat einen Wert nur insofern, als die Gruppe hinter ihm steht.

Diese aus praktischen Gründen erforderte Solidarität hat nun mancherlei Folgen, die sich weit über Dauer und Umfang ihrer ursprünglichen Veranlassung hinaus erstrecken.

Es ist mit Recht hervorgehoben worden, dass gerade bei den Völkern, die sich durch Freiheitssinn auszeichneten, Griechen, Römern, Germanen, die vornehme Geburt einen Wert besaß, der weit über die reale Macht und Bedeutung der Persönlichkeit hinausreichte.

Die edle Abstammung, die Ahnenreihe, die von den Göttern ausgeht, erscheint fast als das höchste dessen, was der griechische Dichter preist; für den Römer drückte die unfreie Abstammung einen durch nichts zu tilgenden Makel auf, und bei den Germanen begründete der Unterschied der Geburt zugleich einen rechtlichen Gegensatz.

Dies ist wohl die Nachwirkung der Zeit der unbedingten Familiensolidarität, in der die ganze Familie zu Schutz und Trutz hinter dem Einzelnen stand, welcher dadurch in demselben Maße angesehener und bedeutender war, als seine Familie groß und mächtig war.

Wenn etwa bei den Sachsen das Wehrgeld eines Adligen das Sechsfache dessen für einen Gemeinfreien betrug, so erscheint dies nur als rechtliche Fixierung der Tatsache, dass eine große und mächtige Familie den Mord eines ihrer Mitglieder viel kräftiger und schärfer rächen konnte und rächte als eine unbedeutendere.

Die Zugehörigkeit zu einer solchen Familie behielt diese soziale Wirkung noch dann, als das eigentlich wirkende und (>30) verbindende Glied: die Unterstützung durch diese Familie, schon längst weggefallen war.

Mit einer starken freiheitlichen Tendenz der Völker konnte dies zusammentreffen, weil unter Völkern, die tyrannisch regiert wurden und ihre sozialen Verhältnisse die sein Regime angepasst hatten, mächtige Familiengruppen nicht bestanden haben können.

Eine starke Zentralgewalt muss der artige Staaten im Staate zu beseitigen und ihrerseits dem Einzelnen die soziale, politische, religiöse Anlehnung und vor allem den persönlichen und Rechtsschutz zu gewähren suchen, den er in politisch freieren Gruppen nur durch den Anschluss der Familie findet.

Deshalb ist für das römisch Kaisertum gerade dies so bezeichnend, dass es Freigelassene a die höchsten Stellen setzte und so im Gegensatz zu allen Anschauungen der freieren Zeit aus demjenigen, der seitens seiner Familie nichts war, willkürlich alles machte.

So löst sich der scheinbar psychologische Widerspruch zwischen dem Freiheitssinn der Völker und ihrer Bindung der individuelle Bedeutung an den Zufall der Geburt, sobald unsere Hypothese gilt, dass die letztere dem realen Schutze durch die Familie entstammt, der seinerseits nur in freieren Staaten möglich ist, in denen die Familie selbständige Macht besitzen darf.

Wie sehr übrigens die Solidarität auch der weiteren Familie sich noch in unsere Kultur hineinerstreckt, sieht man recht aus der Ängstlichkeit, mit der die meisten Personen selbst entfernte Verwandte von sozial niedrigerer Stellung von sich entferne und manchmal geradezu verleugnen; gerade die Besorgnis durch sie kompromittiert zu werden, und die Bemühung, die Zusammengehörigkeit mit ihnen abzuweisen, zeigt, welch Bedeutung man dieser Zusammengehörigkeit doch noch zu traut. Der praktische Zusammenschluss, in dem der Dritte die Familie erblickt, ist von vornherein kein völlig gegenseitiger, sondern nur der Schutz, den die Eltern den Kindern zu teil wer den lassen.

Man kann dies wohl als eine Fortsetzung der Selbsterhaltung ansehen und zwar schon von einer ziemlich tiefen Stufe der Organismen an: das Weibchen muss die Eier oder den Fötus zu sehr als pars viscerum fühlen, vor allem muss die Ausstoßung derselben, ebenso wie für das Männchen die Ejakulation des Samens, mit einer zu großen Erregung verbunden sein, um nicht dem Wesen, mit dessen Erscheinung diese Erregungen assoziiert sind, eine hochgradige Aufmerksamkeit zuzuwenden und es noch als zur Sphäre des eigenen ich gehörig zu behandeln; das gleiche Interesse, so hat ein Zoologe dies ausgedrückt, das der Erzeuger für die assoziiert gebliebenen Teile seines Körpers fühlt, bewahrt er eine Zeit lang fast in demselben Maße für jene Elemente, welche sich von ihm losgelöst haben, ohne ihm schon fremd zu sein.

Daher ist bei den Insekten das Männchen gegen (>31) seine Nachkommenschaft so gleichgültig, weil die Befruchtung dort eine innere ist und die im Innern des weiblichen Körpers vorgehende Entwicklung ihm verborgen bleibt, während umgekehrt der männliche Fisch häufig die Mutterrolle übernimmt, weil er seine Geschlechtsprodukte zuletzt über die Eier ergießt, indessen das Weibchen, das von ihnen getrennt ist, sie in dem unbeständigen Elemente, in das sie geworfen wurden, nicht mehr erkennen kann.

Indem so zwischen Erzeuger und Erzeugtem die organische Gemeinschaft fortbesteht, auch wo ihre physische Erscheinung abgeschlossen ist, wird gewissermaßen eine familienhafte Einheit a priori hergestellt.

Der Zusammenschluss geht hier nicht aus dem Bestreben des Individuums hervor, sich oder andere zu erhalten, sondern umgekehrt folgt dieser Trieb, die Gesamtheit der Familie zu schützen, aus dem Gefühl der Einheit, das den Erzeuger mit dieser zusammenschließt.

Dass die wachsende Intensität dieser Beziehungen, wie wir sie bei den höheren Tieren und schließlich beim Menschen beobachten, eine über die unmittelbare Abstammung hinausreichende Solidarität der Familie bewirkt, ist psychologisch leicht verständlich; ebenso, dass auch die jungen schließlich aus der Passivität heraustreten, die zunächst ihr Verhalten in der Familieneinheit charakterisiert, und wenigstens dadurch, dass sie den elterlichen Schutz suchen, sich ihm unterordnen und die Masse der zusammenhaltenden Gruppe vermehren, zum Bestande und Fortschritt dieser beitragen.

Überblicken wir diese Erwägungen, so tritt uns neben dem Seite 146 f. genannten ein weiteres Einteilungsprinzip der Ursachen entgegen, die dem Dritten gegenüber das Mitglied einer Gruppe nur als ein solches, nicht aber als Individualität erscheinen lassen.

Zunächst machen sich uns dahin wirkend Beziehungen bemerkbar, die von den Verhältnissen zu dritte Personen relativ unabhängig sind: die organische Zusammengehörigkeit von Eltern und Kindern, die Ähnlichkeit derselben untereinander, die Anpassung der Interessen an gleich Lebensbedingungen, ihre Verschmelzung auch an solche Punkten, die abseits von der Beziehung zu anderen Stämmen stehen alles dies verursacht eine Einheitlichkeit, die es einerseits dem Dritten erschwert, den Einzelnen als Individualität zu erkennen und zu behandeln, andererseits die Aktion de Gruppe gegen alle Außenstehenden hinreichend zusammen schließt, um das Verhältnis zu Einem auch mit sachliche Richtigkeit als ein solches zur Gesamtheit gelten zu lassen auch gegen diese diejenigen Gefühle und Reaktionen solidarisch zu richten, die ein Einzelner hervorgerufen hat.

Während hier also eine ursprüngliche Einheit den Grund bildet dass dem Dritten gegenüber einheitlich gehandelt wird, sahen wir zweitens, dass die Not des Lebens vielfach eine (>32) Gemeinsamkeit des Vorgehens veranlasst, und dass diese, auch ohne dass eine reale Einheit vorhergeht, nun umgekehrt eine solche bewirkt. Ich halte dies für den tieferen und wichtigeren wenngleich verborgeneren Prozess.

Auch auf entwickelsten Gebieten glauben wir oft, dass die solidarische Aktion zweier Persönlichkeiten aus einer inneren Zusammengehörigkeit derselben hervorginge, während tatsächlich diese erst durch die Notwendigkeit jener vorübergehend, aber oft auch dauernd bewirkt wurde; hier wie sonst bilden sich die Organe nach den Funktionen, die die Umstände von ihnen verlangen, nicht aber sind jene, resp. die Subjekte, immer von vornherein so eingerichtet, dass sich die geforderte Leistung von selbst, wie von innen heraus ergibt.

Auch innerhalb des Individuums ist dasjenige, was man Einheit der Persönlichkeit nennt, keineswegs die Grundlage des Wesens, aus der nun die Einheit des Verhaltens gegenüber Menschen und Aufgaben folgte, sondern umgekehrt hat oft erst die praktische Notwendigkeit für die verschiedenen Seelenkräfte, sich einem Dritten gegenüber gleich zu verhalten, innere Beziehungen und Vereinheitlichungen unter ihnen zur Folge.

So gewinnt z.B. ein Mensch, der von widersprechenden Neigungen und Leidenschaften erfüllt ist, den etwa sinnliche, intellektuelle, ethische Triebe nach ganz verschiedenen Seiten reißen, die Einheitlichkeit seines Wesens dadurch, dass die religiöse Idee über ihn kommt; indem die verschiedenen Seiten seiner Natur sich gleichmäßig dem fügen, was als göttlicher Wille für jede derselben offenbart ist, und so in das gleiche Verhältnis zu der Gottesidee treten, entsteht eben hierdurch eine Einheitlichkeit unter ihnen, die ihnen ursprünglich vollkommen fremd war.

Oder wo etwa dichterische Phantasie sich mit starkem Verstande zusammenfindet und dadurch das Bewusstsein in einen steten Zwiespalt zwischen idealistischer und realistischer Anschauung der Dinge versetzt, da wird die Notwendigkeit, ein bestimmtes Lebensziel zu erreichen, oder einer Person gegenüber eine bestimmte Stellung einzunehmen, die zersplitterten Kräfte oft zur Einheit zusammenführen und wird der Phantasie die gleiche Richtung mit dem Denken geben usw. Zu zusammengesetzteren Gebilden fortschreitend, erwähne ich als Beispiel, wie das gemeinsame Verhalten zu einem Dritten den kollektivistischen Zusammenhalt bewirkt und stärkt, die Sekte der Herrnhuter.

Zu Christus, den sie als den unmittelbaren Herrn ihrer Gemeinde ansehen, hat jedes Mitglied ein ganz individuelles, man könnte sagen, ein Herzensverhältnis; und dies führt zu einem so unbedingten Zusammenschluss der Mitglieder der Gemeinde, wie er in keiner anderen zu finden ist.

Dieser Fall ist deshalb so belehrend, weil jenes Verhältnis des Einzelnen zu dem zusammenhaltenden Prinzip ein (>33) rein persönliches ist, eine Verbindung zwischen ihm und Christus herstellt, die von keiner anderen gekreuzt wird, und dennoch die bloße Tatsache, dass diese Fäden alle in Christus zusammenlaufen, sie gewissermaßen nachträglich verwebt.

Und im Grunde beruht die unermessliche sozialisierende Wirkung der Religion überhaupt wesentlich auf der Gemeinsamkeit des Verhältnisses zum höchsten Prinzip; gerade das spezifische Gefühl, aus dem man gern die Religion herleitet, das der Abhängigkeit, ist ganz besonders geeignet, unter den in gleicher Weise von ihm Erfüllten Religion, d.h., nach der alten, wenn auch sprachlich falschen Deutung, Verbindung zu stiften.

Ich hebe ferner in dieser Hinsicht hervor, dass der erste Zusammenhalt der patriarchalischen Familienform sich nicht auf der Erzeugung durch den Vater, sondern auf seiner Herrschaft aufbaute, ihre Einheit im Empfinden und Handeln sich also gleichfalls nicht a priori, sondern nachträglich durch das gleiche Verhältnis zu einem Dritten herstellte; und was die zusammenschließende Wirkung eines gemeinsamen feindseligen Verhaltens betrifft, so hat schon der Verfasser des Gesetzbuches des Manu betont, der Fürst möge seinen Nachbar stets für seinen Feind, den Nachbar seines Nachbars aber für seinen Freund halten, und es braucht unter vielfachen Beispielen nur daran erinnert zu werden, dass Frankreich das Bewusstsein seiner nationalen Zusammengehörigkeit wesentlich erst dem Kampfe gegen die Engländer verdankt, wozu dann die Geschichte der letzten deutschen Reichsbildung das Seitenstück geliefert hat.

Kurz, dass das Nebeneinander zum Miteinander, dass die lokale, gleichsam anatomische Einheit zur physiologischen werde, ist unzählige mal dem gemeinsamen, freiwilligen oder erzwungenen Verhalten einem Dritten gegenüber zuzuschreiben.

Was die Sprache sehr bezeichnend vom Einzelnen sagt, dass er bei Betätigung gegen andere »sich zusammennehmen« muss, wenn er auch sonst »zerstreut« oder »zerfahren« ist, das gilt genau ebenso von ganzen Gruppen.

Aus alledem ist es hinreichend klar, dass das ethische Verschulden des Einzelnen einem Dritten gegenüber diesen zu Reaktionen gegen die ganze Gruppe anregen muss, der jener angehört, und dass eine äußerst feine Differenzierung sowohl objektiv innerhalb der Gruppe, wie subjektiv im Erkenntnisvermögen des Verletzten vorgehen muss, um das reagierende Empfinden und Handeln genau zu lokalisieren.

Die tatsächliche Differenzierung hinkt indes, namentlich wo es sich um strafende Reaktionen handelt, der theoretischen oft bedeutend, nach.

So sehr jeder kultiviertere Mensch und jede höhere Gesetzgebung es verwerfen mag, die Angehörigen eines Verbrechers für dessen Tat mit büßen zu lassen, so geschieht das Tatsächlich doch noch in hohem Maße und (>34) zwar unmittelbar dadurch, dass Frau und Kinder eines Strafgefangenen oft dem, hilflosesten Elend preisgegeben sind, mittelbar, indem die Gesellschaft diese und selbst entferntere Verwandte zwar nicht zugestandenermaßen, aber doch Tatsächlich ächtet.

Das Streben zu höherer Differenzierung in dieser Richtung macht nun übrigens bei dem Individuum nicht Halt, sondern setzt sich noch in dem Verhalten gegen dieses fort.

Mit verfeinerter Erkenntnis machen wir immer weniger den ganzen Menschen für ein ethisches Verschulden verantwortbar und begreifen vielmehr, dass Erziehung, Beispiel, Naturanlage einen einzelnen Trieb oder Vorstellungskreis verdorben haben können, während der übrige Teil der Persönlichkeit sich durchaus sittlich verhalten mag.

Die fortschreitende Differenzierung unter den praktischen Elementen unserer Natur trägt objektiv dazu ebensoviel bei wie subjektiv die unter ihren theoretischen Kräften; je feiner die Persönlichkeit ausgebildet ist, je gesonderter und selbständiger ihre verschiedenen Triebe, Fähigkeiten und Interessen nebeneinander stehen, desto eher kann die Schuld Tatsächlich auf einem Teil ihrer haften, ohne ihrer Gesamtheit zurechenbar zu sein; dies ist z.B. auf dem sexuellen Gebiet recht klar, das oft eine ziemlich hochgradige Unsittlichkeit bei völliger Tadellosigkeit des anderweitigen Verhaltens aufweist.

Und nun subjektiv: in dem Maße, in dem der Beurteilende nicht mehr seine ganze Persönlichkeit in die Empfindung hineinlegt, die der andere ihm bereitet, und der Tat desselben keine andere Folge gestattet als die ihr genau entsprechende, in diesem Maße wird er auch jenem gegenüber objektiv, beschränkt seine Reaktion auf den Umfang, in dem die Tat selbst nur ein Teil der Persönlichkeit jenes ist, lernt er die Sache von der Person, das Einzelne vom Ganzen zu trennen; so erkennt die Gesellschaft den eben angeführten Fall der sexuellen Unsittlichkeit bekanntlich sogar im extremsten Maße an, indem sie dem männlichen Sünder auf diesem Gebiete kaum ein Minimum derjenigen sozialen Strafen zudiktiert, die sie sonst schon auf eine geringere Immoralität setzt wovon die Ursachen freilich außer in jener Differenzierung gerade in einem Rudiment des Barbarismus gegenüber den Frauen liegen.

Die Verbindung der subjektiven Differenzierung mit der höheren Entwicklung zeigt sich auch an den gegenteiligen Erscheinungen, an dem die ganze Person Packenden Jähzorn roher Naturen, an der vollkommenen Erfülltheit des unkultivierten Menschen durch den augenblicklichen Affekt, an den Urteilen in Bausch und Bogen, zu denen ungebildetere Geister neigen; sie zeigt sich an jener eigentümlichen Empfindung von Solidarität, der gemäß man »Rache an der Menschheit« oder »Rache an den Männern, Frauen etc.« fordern hört, und zwar insbesondere (>35) von unreifen Menschen oder solchen von entweder niedrigerer Geistesausbildung oder unbeherrschteren Empfindungen.

Übrigens ist noch auf unserer augenblicklichen Entwicklungsstufe kaum jemand ganz frei davon, nach großem Leid, das uns namentlich Bosheit und Betrug zugefügt haben, gegen dritte, unschuldige Personen unbarmherziger als sonst zu sein freilich nicht ohne das Nachgefühl, durch diesen Mangel an Differenzierung im Empfinden uns selbst zu degradieren.

Aus jener doppelten Differenzierung ergeben sich z.B. für die Pädagogik wichtige Folgen.

Niederen Kulturepochen ist es eigen, mit dem Begriff der Erziehung vor allem den der Züchtigung zu verbinden, deren Ziel die Unterdrückung und Ausrottung der Triebe ist; je mehr die Kultur steigt, desto mehr wird dahin gestrebt, die Kraft, die auch in den unsittlichen Trieben liegt, nicht schlechthin durch Züchtigung zu brechen, sondern solche Zustände zu schaffen, in denen sie sich nützlich betätigen kann, ja in denen die Tatsächliche Unsittlichkeit als solche selbst anderweitig nützliches schafft, ungefähr wie die technische Kultur das früher Weggeworfene oder sogar Hinderliche immer mehr auszunutzen versteht.

Dies ist nur durch Differenzierung möglich, in dem die Arten und Beziehungen des Handelns und Empfindens immer mehr aus der Form umfassender Komplexe gelöst werden, in der sie zunächst auftreten und in der das Los Des einen Gliedes das des anderen solidarisch mitbestimmt.

Erst wenn jede Beziehung, jeder Bestandteil des öffentlichen und Persönlichen Lebens sich zu derartiger Selbständigkeit differenziert hat, dass ihm ein individuelles Leiden und Handeln möglich ist, ohne dass mechanische Verflechtungen mit sachlich heterogenen Elementen diese in das gleiche Schicksal hineinzögen, erst dann wird es möglich, die schädlichen Elemente in reinlicher Abgrenzung zu entfernen, ohne die angrenzenden nützlichen anzugreifen.

So erlauben differenziertere medizinische Kenntnisse, erkrankte Körperteile in genau circumscripter Weise zu entfernen, wo früher gleich ein ganzes Glied abgeschnitten wurde, z.B. bei schweren Kniegelenkentzündungen wird jetzt nur Gelenkresektion vorgenommen, während früher der ganze Oberschenkel amputiert wurde, und ähnliches.

Nun hat indes die Differenzierung in der Strafe, insbesondere der kriminalistischen, sehr bald eine Grenze.

Man nimmt eine so weit einheitliche Seele an, dass eben da, von wo die Tat ausging, auch der Schmerz der Strafe empfunden werde, und kann deshalb für eine Ehrenkränkung, einen Betrug, ein Sittlichkeitsvergehen auf dieselbe Strafe erkennen.

Die Anfänge einer Differenzierung in diesen Punkten sind sehr dürftig: dass etwa Festungshaft auf solche Vergehen gesetzt ist, die die gesellschaftliche Ehre des Täters unberührt lassen, und einiges ähnliche.

Indessen ist jedenfalls schon die (>36) größere Milde, die fortgeschrittenere Zeiten dem Verbrecher gegenüber zeigen, ein Zeichen davon, dass man die einzelne Tat von dem Ganzen der Persönlichkeit differenziert, und dass die einzelne Unsittlichkeit nicht mehr, wie es einem verschwommeneren Vorstellen natürlich ist, als durchgehende Verderbtheit der Seele erscheint ganz analog der Differenzierung, die das soziale Ganze von der Verantwortung für die Tat eines Mitgliedes entlastet.

Auch die Besserung bestrafter Personen, die eines der Hauptziele höherer Kultur ist, wird eine Aussicht auf Erfolg wesentlich auf die gleiche psychologische Voraussetzung gründen können, dass auch die Verbrecherseele differenziert genug ist, um neben den verdorbenen Trieben noch gesunde einzuschließen; denn eine tiefer blickende Psychologie darf nicht von einer direkten Beseitigung jener, sondern nur von Stärkung und Hebung dieser eine dauernde Besserung des Sünders hoffen.

Man kann übrigens die Milderung der Strafen, die Verjährung, wie die Versuche, den gesellschaftlichen Ruin dessen, der sich einmal ein Vergehen zu Schulden kommen ließ, zu hindern, außer auf die Differenzierung des Nebeneinander seiner Seelenteile auf eine solche des Nacheinander seiner seelischen Entwicklung bauen, indem man spätere Epochen nicht mehr für das büßen lassen will, was früheren zur Last fällt.

Auf dem Standpunkte der höchsten Kultur zeigt sich indes eine eigentümliche Form der Rückkehr zu der früheren Anschauung.

Gerade in der letzten Zeit ist wieder die Neigung hervorgetreten, die Gesellschaft für die Schuld des Individuums verantwortlich zu machen.

Der äußeren Stellung, in die sie den Einzelnen hineinsetzt, den entweder atrophischen oder hypertrophischen Lebensbedingungen, die sie ihm bietet, den übermächtigen Eindrücken und Einflüssen, denen er seitens ihrer ausgesetzt ist, all diesem, aber nicht einer »Freiheit« der Individualität, schreibt man jetzt gern die Verantwortung für die Misse Tat des Individuums zu.

Die transzendentale Erkenntnis von der ausnahmslosen Herrschaft natürlicher Kausalität, die die Schuld im Sinne des liberum arbitrium ausschließt, verengt sich zum Glauben an die durchgängige Bestimmtheit durch soziale Einflüsse.

In dem Maße, in dem die alte individualistische Weltanschauung durch die historisch soziologische ersetzt wird, die in dem Individuum nur einen Schnittpunkt sozialer Fäden sieht, muss an die Stelle der Individualschuld wieder die Kollektivschuld treten.

Ist der Einzelne seinen angebotenen Anlagen nach das Produkt der vorangegangenen Generationen, der Ausbildung derselben nach das Produkt der gegenwärtigen, trägt er den Inhalt seiner Persönlichkeit von der Gesellschaft zu Lehen, so können wir ihn nicht mehr für Taten verantwortlich machen, für die er, nicht anders als das (>37) Werkzeug, mit dem er sie ausgeführt hat, nur der Durchgangspunkt ist.

Es liegt nun freilich nahe einzuwenden, dass die den Einzelnen determinierende Verfassung der Gesellschaft doch irgendwo von einzelnen ausgegangen sein müsse, an denen dann die Schuld dieser schließlichen Wirkung haften bleibt; folglich könne doch das Individuum als solches schuldig werden, und einen wie großen Teil seiner Verantwortung es auch auf die Gesellschaft abwälze, so gelänge dies nicht vollständig, weil die Gesellschaft doch aus Individuen besteht und deshalb nicht schuldig sein könnte, wenn diese es nicht wären; zu jeder unvollkommenen und ungerechten sozialen Einrichtung, die den in sie Hineingeborenen auf die Bahn des Verbrechens drängen mag, muss doch der Anstoß von einem einzelnen ausgegangen sein; jede Vererbung, die den Keim eines Lasters in uns legt, ist doch nicht von Ewigkeit her vorhanden, sondern muss ihren Ursprung in irgend einem primären Verhalten eines Vorfahren haben.

Und wenn nun auch die Mehrzahl der Fäden, von denen das Handeln des Individuums geleitet wird, von früheren Generationen her angesponnen sei, so gehen doch auch von ihm wiederum neue aus, die die künftigen Geschlechter mitbestimmenen; und die Verantwortung für diese müsse gerade um so schärfer betont werden, je tiefer man davon durchdrungen sei, dass keine Tat innerhalb des sozialen Kosmos folgenlos bleibe, dass die Wirkung einer individuellen Unsittlichkeit sich bis ins tausendste Glied geltend mache.

Wenn also auch die soziale Bestimmtheit, nach der Vergangenheit hin betrachtet, den Einzelnen entlastet, so belastet sie ihn in demselben Maße schwerer, wenn man nach der Zukunft zu blickt, deren Kausalgewebe eben deshalb ein immer komplizierteres, das Individuum immer vielseitiger bestimmendes werden kann, weil jeder Einzelne zu der Gattungserbschaft ein Teil hinzugefügt hat, da es sonst zu einer solchen überhaupt nicht gekommen wäre.

Ohne hier in den Streit über die Prinzipien einzutreten, der das Schicksal der Unfruchtbarkeit mit allen Diskussionen über die Freiheit teilen müsste, will ich hier nur auf den folgenden Gesichtspunkt hinweisen.

Die Folgen einer Tat wechseln leicht ihren Charakter auf das vollkommenste, wenn sie sich von den persönlichen Verhältnissen oder dem kleinen Kreise, auf den sie sich zuerst und in der Absicht des Handelnden beziehen, auf einen größeren Kreis verbreiten.

Wenn z.B. die Bestrebungen der Kirche, die Gesamtheit auch der irdischen Lebensinteressen sich untertänig zu machen, als unrecht verurteilt werden, so kann zunächst, sobald sich die Anschuldigung gegen bestimmte Personen etwa des Mittelalters richtet, erwidert werden, dass hier eine Tradition von den ältesten Zeiten des Christentums her vorlag, (>38) die der Einzelne als undurchbrechliche Tendenz, selbstverständliches Dogma, vorfand, so dass auf jenen frühsten Persönlichkeiten, die sie ausbildeten, aber nicht auf dem einzelnen Epigonen, den sie ohne weiteres in ihren Bann zwang, die Schuld haften bleibt.

Allein für jene war es eben keine Schuld, weil in den kleinen urchristlichen Gemeinden die vollkommene Durchdringung des Lebens mit der religiösen Idee, die Hingabe alles Seins und Habens an das christliche Interesse eine durchaus sittliche, für den Bestand jener Gemeinden unentbehrliche Anforderung war, die auch den Kulturinteressen solange unschädlich blieb, als es noch anderweitige, hinreichend große Kreise gab, die sich der Besorgung der irdischen Dinge widmeten.

Das änderte sich erst mit der Verbreitung der christlichen Religion; würde diejenige Lebensform, die in der kleinen Gemeinde zu rechte bestand, sich über die Gesamtheit des Staates erstrecken, so würde damit eine Reihe von Interessen verletzt, die für durchaus unentbehrlich, deren Verdrängung durch die kirchliche Herrschaft für unsittlich gehalten wird.

Eben dieselbe Tendenz also, die bei einer geringen Ausdehnung des sozialen Kreises verdienstvoll ist, wird durch dessen Erweiterung schuldvoll; und wird nun im letzteren Falle die Schuld vom Einzelnen fortgeschoben, indem sie durch die Tradition erklärt wird, so liegt auf der Hand, dass sie nicht auf jenen Ersten, von denen die Tradition ausging, haften bleibt, sondern ihre Veranlassung ausschließlich in der Quantitätsänderung des gesellschaftlichen Kreises hat.

Es ist eine der Untersuchung noch sehr bedürftige Frage, in wiefern die bloß numerische Vermehrung eines Kreises die sittliche Qualität der auf ihn bezüglichen Handlungen abändert.

Da es aber zweifellos der Fall ist, können Schuld und Verdienst, die der Handlung in einem kleineren Kreise zukommen, oft bei Erweiterung desselben in ihr direktes Gegenteil verwandelt werden, ohne dass die nun geltende sittliche Qualifikation der Handlung einer persönlichen Verantwortung unterläge, weil sie dem Inhalt nach bloß überliefert ist, die Abänderung ihres Wertes aber von keinem einzelnen Menschen, sondern nur von dem Zusammen derselben ausgeht.

Wir finden z. B. in dem Berglande von Tibet noch jetzt Polyandrie herrschend, und zwar offenbar, wie selbst Missionare anerkennen, zum gesellschaftlichen Wohle; denn der Boden ist dort so unfruchtbar, dass ein rasches Anwachsen der Bevölkerung nur das größte allgemeine Elend hervorbringen würde.

Um dieses aber zurückzuhalten, ist die Polyandrie ein vortreffliches Mittel; auch sind die Männer dort oft genötigt, um entfernte Herden zu weiden oder Handel zu treiben, sich lange von der Heimat zu entfernen, und da wird denn der Umstand, dass von mehreren Männern einer Frau wenigstens einer immer zu Hause (>39) bleiben wird, zum Schutze der Frau und zum Zusammenhalt der Familie dienen.

Diese mehrfach bestätigten, günstigen Einflüsse auf die Sitten des Landes würden aber sofort umschlagen, sobald etwa durch Aufschließung neuer Ernährungsquellen eine Vermehrung der Volkszahl möglich und erfordert würde; gerade die Geschichte der Familienformen zeigt oft genug, wie das einst Sittliche durch die bloße und oft bloß quantitative Änderung äußerer Verhältnisse zu einem sittlich Verwerflichen wurde.

Wenn nun ein Einzelner die jetzt schuldvolle Tat beginge, also etwa in dem obigen Beispiel ein Weib auch nach geänderten Verhältnissen noch polyandrischen Neigungen folgte und die Verantwortung dafür von sich weg auf die Generationen schöbe, die durch Vererbung, Rudimente ihrer Zustände und Ähnliches sie auf diesen Weg getrieben, so würde, dies als richtig zugegeben, die Schuld auf keinem Einzelnen haften bleiben, weil sie für ihre Urheber eben noch nicht Schuld war.

Freilich wird auch die Gesellschaft, deren Modifikationen die Schuld schufen, nicht im Sinne einer moralischen Verantwortung schuldig sein, weil jene Modifikationen sich aus Gründen vollzogen, die mit dem fraglichen moralischen Vorgang an sich gar nichts zu tun haben und ihn nur zufällig zur Folge hatten.

Wie gewisse schädliche Maßregeln, die für einen Teil der sozialen Gesamtheit gelten, diesen Charakter manchmal dann verlieren, wenn sie über das Ganze derselben verbreitet werden [so hat der Sozialismus betont, dass die erfahrungsmäßigen Nachteile der Regiewirtschaft, die man ihm entgegenhält, nur dadurch entstanden sind, dass die Regie bisher überall in eine in allem übrigen individualistische Wirtschaftspolitik hineingesetzt wurde, dagegen verschwinden würden, wenn sie einheitliches ökonomisches Prinzip wäre] - ganz ebenso wird umgekehrt die Erweiterung des Wirkungskreises einer Handlungsweise Vernunft in Unsinn, Wohltat in Plage umwandeln können und so ermöglichen, dass die Schuld, die der Einzelne von sich abwälzen kann, dennoch auf keinen anderen Einzelnen falle.

Indessen ist die rein quantitative Erweiterung der Gruppe nur der deutlichste Fall der moralischen Entlastung der Individuen; andere Modifikationen der Gruppe können zu dem gleichen Resultat für den Einzelnen führen, indem sie die Schuld, die der unmittelbare Täter von sich wegschiebt, auf keinem anderen Einzelnen brauchen haften zu lassen.

Wie die chemische Mischung zweier Stoffe einen dritten zustande bringen kann, dessen Eigenschaften völlig andere sind als die seiner Elemente, so kann eine Schuld dadurch entstehen, dass eine bestimmte Naturanlage mit bestimmten sozialen Verhältnissen zusammentrifft, während keiner dieser Faktoren an, sich Unsittliches enthält.

Von dieser Möglichkeit aus lässt sich (>40) die von neuesten anthropologischen Forschungen bestätigte Behauptung aufstellen, dass Laster sehr häufig gar nichts anderes sind als Atavismen.

Wir wissen, dass Raub und Mord, Lüge und Gewalttat jeder Art in früheren Zuständen unseres Geschlechtes eine ganz andere Beurteilung erfuhren als jetzt; sie waren, gegen den fremden Stamm gerichtet, teils gleichgültige Privatsache, teils gepriesene Heldentaten, innerhalb des eigenen Stammes aber, unentbehrliche Mittel der Kultursteigerung, indem sie einerseits eine Zuchtwahl zu Gunsten der Kräftigen und Klugen, einleiteten, andererseits die Mittel der Tyrannis und der Versklavung wurden, von denen die erste Disziplinierung und Arbeitsteilung unter den Massen ausging.

Eben dieselben Handlungsweisen aber sind unter späteren Verhältnissen lasterhaft, und so ist gewiss das Laster oft ein Vererbungsrückschlag in jene frühere Entwicklungsstufe unseres Geschlechts, in der es eben noch nicht Laster war.

Ein hervorragender Anatom hat die Bemerkung gemacht, die ich für höchst folgenreich halte: es lasse sich nachweisen, dass alles das, was wir als körperliche Hässlichkeit beurteilen, eine Ähnlichkeit mit dem Typus der niederen Tiere, einen Rückfall in ihn aufweise.

So ist vielleicht seelische Hässlichkeit ein Rückfall in die Naturstufe, der durch das disharmonische und destruktive Verhältnis, das aus seinem Hineingesetztsein in ganz veränderte Umstände hervorgeht, als Laster erscheint.

Damit stimmt zusammen, dass mit spezifischen Lastern sehr häufig Rohheit und Wildheit des ganzen Wesens, also offenbar ein allgemeiner Atavismus verbunden ist; und ferner: sehr viele Laster finden in den kindlichen Ungezogenheiten ihre Parallele, wie die Neigung zur Lüge, die Grausamkeit, die Zerstörungslust, die rücksichtslose Selbstsucht, ungefähr wie man nachgewiesen hat, dass alle Sprachstörungen Erwachsener ihr genaues Gegenbild in den Unvollkommenheiten des kindlichen Sprechens haben.

Und da nun aller Wahrscheinlichkeit nach überhaupt die Kindheit des Individuums die Kindheit seiner Gattung wenigstens in den Hauptzügen wiederholt, so ist anzunehmen, dass die moralischen Unzulänglichkeiten jener die durchgehenden Eigenschaften dieser abspiegeln; und wenn wir nun das Kind von eigentlicher Schuld für solche Fehler entlasten, weil wir wissen, dass es eben in stärkstem Maße das Produkt der Gattungsvererbungen ist, so wird das Gleiche für denjenigen gelten, der durch atavistischen Rückschlag auf jener moralischen Stufe der Gattungsentwicklung stehen geblieben ist, die der normale Mensch als Kind in abgekürzter Form durchläuft und überwindet, die aber nur dadurch einstmals in der Gattung fixiert werden konnte, dass sie zulässig und nützlich war.

In diesem Fall aber lastet die moralische Schuld der Handlung, die der Täter seinem (>41) Erblasser, der Gattung, zuschiebt, überhaupt nirgends als auf den veränderten Verhältnissen, die dem ehemals Guten und Nützlichen jetzt die entgegengesetzte Folge geben.

Nun ist nicht zu verkennen, dass in vielen Fällen die fortschreitende Sozialisierung umgekehrt den schlechten und unsittlichen Trieben die Möglichkeit eines sittlichen Erfolges gibt.

Ich habe schon oben erwähnt, dass vermöge gesteigerter Differenzierungen auch die im Unsittlichen liegende Kraft noch den Zwecken der Kultur dienstbar gemacht werden kann.

Dann fällt der Gesellschaft mindestens in demselben Sinne ein Verdienst an der Sittlichkeit des Einzelnen zu, wie sie in obigen Fällen Schuld an seiner Unsittlichkeit trägt.

Mir wurde von einer Barmherzigen Schwester in einem Krankenhause erzählt, die sich durch einen unersättlichen Blutdurst auszeichnete und sich zu den allergrausigsten und abschreckendsten Operationen drängte; aber gerade durch diese Kaltblütigkeit und Unerschrockenheit leistete sie die allerwertvollsten Dienste, zu denen die erforderliche Ruhe einer mitfühlenden Person abgegangen wäre.

Dieselbe Naturanlage also, die in roheren Zeiten wahrscheinlich ein verbrecherisches Scheusal gestaltet hätte, lenken die vorgeschrittenen gesellschaftlichen Verhältnisse in die Bahn sittlicher Betätigung.

Schon das rein numerische Anwachsen der Gruppe, wie es nach den obigen Ausführungen die richtige Handlungsweise des Individuums zur falschen machen kann, vermag umgekehrt die angebotene oder sonst überlieferte unsittliche Neigung zu einer sozial nützlichen zu machen.

Denn die Vermehrung der Gruppe fordert in demselben Maße auch Differenzierung; je größer das Ganze ist, desto nötiger ist es ihm, bei der stets vorhandenen Knappheit der Lebensbedingungen, dass innerhalb gewisser selbstverständlicher Schranken jeder sich andere Ziele setze als der andere und, wo er sich die, gleichen setzt, wenigstens andere Wege zu ihnen einschlägt als der andere.

Dies muss zur Folge haben, dass Einseitigkeiten, Bizarrerieen, individuellste Neigungen in einem großen Kreise geeignete Stellen und Möglichkeiten, sich in sozial nützlicher Weise auszuleben, finden werden, während eben, dieselben für diejenigen allgemeineren Ansprüche untauglich machen, die der engere Kreis an den Einzelnen stellt, und sich deshalb in diesem dem Wesen der Unsittlichkeit nähern.

Noch durch die folgende Beziehung wirkt die Vergrößerung des sozialen Kreises derart auf die Handlungsweise des Individuums versittlichend, dass das Verdienst davon dennoch nicht, diesem Kreise selbst, sondern, wie oben die Schuld, dem Zusammentreffen zweier Faktoren zuzuschreiben ist, von denen keiner es für sich allein in Anspruch nehmen kann.

In den einfachen Verhältnissen einer kleinen Gruppe wird (>42) der Einzelne seine egoistischen oder altruistischen Zwecke, soweit er sie überhaupt durchsetzen kann, mit relativ einfachen Mitteln erreichen.

Je größer sein sozialer Kreis wird, desto mehr Umwege braucht er dazu, weil die komplizierteren Verhältnisse uns vielerlei Dinge wünschenswert machen, die von unserer augenblicklichen Machtsphäre weit entfernt sind, weil sie ferner an unsere Ziele manche Nebenerfolge knüpfen, die vermieden werden müssen, weil endlich das einzelne von so vielen Bewerbern gesucht wird, dass der direkte Weg auf jenes zu oft das Letzte ist, und die Hauptsache in dem oft sehr komplizierten Unschädlichmachen der Konkurrenten und in der Gewinnung von Beiständen besteht, die ihrerseits wieder nur indirekt erlangbar und verwendbar sind.

Die Folge von alledem ist, dass zum Erreichen des eigentlichen egoistischen Zieles wir in größeren Kreisen vielerlei tun müssen, was nicht unmittelbar egoistisch ist, vielerlei Kräfte in Bewegung setzen, die ihren eigenen Gesetzen und Zwecken folgen, wenn sie auch schließlich die unseren fördern.

In je weiteren Verhältnissen wir leben, desto weniger pflegt die Arbeit für das eigene Glück dieses unmittelbar zu bereiten, sondern besteht in der Bearbeitung äußerer und hauptsächlich menschlicher Objekte, welche dann erst lusterweckend auf uns zurückwirken.

Mag der Endzweck noch so sehr ein persönlicher sein – zu den Mitteln müssen wir uns aus uns selbst entfernen.

Abgesehen nun davon, dass dies die Sittlichkeit der subjektiven Gesinnung insofern fördert, als das so erforderliche Kennenlernen objektiver Verhältnisse sehr oft auch ein Interesse für sie hervorruft und die Hingabe an andere Menschen und Dinge um selbstischer Endzwecke willen häufig in einer selbstlosen Hingabe an sie gemündet hat abgesehen hiervon, sind die Umwege zu jenem Endzwecke oft durchaus sittlicher Natur; je größer der soziale Kreis ist, je entwickelter namentlich die wirtschaftlichen Beziehungen, desto häufiger muss ich den Interessen anderer dienen, wenn ich will, dass sie den meinen dienen sollen.

Dies bringt eine Versittlichung der gesamten sozialen Lebensatmosphäre mit sich, die nur deshalb im Unbewussten zu bleiben pflegt, weil die Endzwecke, um derentwillen sie entsteht, egoistische sind.

Die innere Sittlichkeit des Individuums wird darum zunächst noch keine höhere, weil über diese nicht die Tat zu Gunsten der anderen, sondern die Gesinnung entschiedet, aus der heraus sie geschieht; dennoch Gesinnung Entscheid müssen die Tatsächlichen Erfolge sittlich genannt werden, insofern sie die Förderung anderer mit sich bringen; und da dies mit der Ausdehnung unserer Beziehungen immer notwendigeres Vehikel zu unsern Zwecken wird, so lässt die Vergrößerung des Kreises uns Tatsächlich sittlicher handeln, ohne dass wir eigentlich ein Verdienst daran hätten.

Auch liegt die (>43) Ursache davon nicht etwa in einer Kollektivsittlichkeit, sondern in dem Zusammentreffen egoistischer Ziele mit einer derartigen Größe des sozialen Kreises, dass jene nur durch eine Reihe von Umwegen altruistischer Natur zu erreichen sind.

In etwas höherem Grade lässt eine andere Station des gleichen Umweges die Sittlichkeit im Handeln des Einzelnen als Resultat einer Kollektivsittlichkeit erscheinen. Nicht nur Menschen brauchen wir zu unsern Zwecken, sondern auch objektive Einrichtungen.

Die Festsetzungen des Rechts, der Sitte, der Verkehrsformen jeder Art, die die Allgemeinheit zu ihrem Nutzen, d.h. im sittlichen Interesse, geprägt hat, erstrecken sich schließlich soweit in alle Lebensverhältnisse des Einzelnen hinein, dass er in jedem Augenblick von ihnen Gebrauch machen muss.

Auch die egoistischsten Absichten können, abgesehen von unmittelbarer Gewalttat, nicht anders verwirklicht werden als in den sozial vorgeschriebenen Formen.

Mit jedem Male aber, wo man sich dieser Formen bedient, werden sie gestärkt, und dadurch muss die unsittlichste Absicht gewissermaßen der Sittlichkeit ihre Steuer entrichten, indem sie die Formen anwendet, in denen die öffentliche Moral objektiv geworden ist.

Es ist die Aufgabe der fortschreitenden Sozialisierung, diese Steuer immer zu erhöhen, so dass der Weg zur Unsittlichkeit, der freilich nie ganz verlegt werden kann, wenigstens durch möglichst viele Gebiete des Sittlichen hindurchgehen muss und so den Weg durch sie verbreitern und festigen hilft.

Der Gauner, der eine betrügerische Transaktion in streng rechtlichen Formen vollzieht, der Schurke, der die Regeln der gesellschaftlichen Höflichkeit genau beobachtet, der Sybarit, dessen unsittlich verschwenderische Ausgaben sich wenigstens in den ökonomischen Formen vollziehen, die seine Gruppe als die zweckmäßigsten konstituiert hat, der Heuchler, der um irgend welcher persönlichen Zwecke willen sein Leben nach religiösen Normen einrichtet, - sie alle leisten der Sittlichkeit, der Förderung des Allgemeinen sozusagen im Vorbeigehen einen Beitrag, an dem das Verdienst freilich nicht ihrem Willen, sondern der sozialen Verfassung zuzuschreiben ist, die den Einzelnen in seinen unsittlichen Bestrebungen auf Wege zwingt, auf denen er den öffentlichen Institutionen und damit dem öffentlichen Wohle steuerpflichtig wird.

Die besprochene Abwälzung der individuellen Schuld auf die Gesellschaft gehört im übrigen zu denjenigen Erkenntnissen, deren Verbreitung der Sozialpädagogik bedenklich erscheinen könnte.

Denn sie möchte leicht zu einer Art Ablass für die persönliche Schuld werden, und in dem Maße, in dem das Gewissen sich erleichtert fühlt, dürfte die Verführung zur Tat wachsen.

Der Gewinn der Unsittlichkeit bleibt dem Individuum, während sozusagen die moralischen Unkosten (>44) der Allgemeinheit zur Last fallen.

Für dieses Verhältnis haben wir ein Symbol, das auch an sich für die Frage der Kollektivverantwortlichkeit wichtig ist, an den Aktiengesellschaften.

Wo persönliche Haftbarkeit stattfindet, da wird schon das eigene Interesse die Tendenz haben, vor allzu gewagter Spekulation, vor Überschuldung, Überproduktion usw. zu bewahren.

Für den Vorstand einer Aktiengesellschaft dagegen, der mit fremdem Gelde operiert, fehlt dieser Regulator; er kann in ein Risiko eintreten, von dessen Gelingen er mit profitiert, dessen Misslingen aber weiter keine Konsequenzen für ihn hat, als dass er einfach herausgeht, wenn die Sache zusammengebrochen ist, während die Gläubiger das Nachsehen haben.

Wie in jenem moralischen Falle die Schuld, lasten im ökonomischen die Schulden auf einem Wesen, dessen Unpersönlichkeit diese Überwälzung duldet und zu ihr verlockt.

Hier ist jedoch recht zu beobachten, wie ein fortschreitender, in sehr verwickelte Verhältnisse eingreifender Gedanke differenzierend wirkt, d.h. Förderung und Zuspitzung ganz entgegengesetzter Tendenzen in gleichem Maße bringt.

Denn während einerseits die Erkenntnis unserer sozialen Abhängigkeit das individuelle Gewissen abstumpfen kann, muss sie dasselbe andererseits schärfen, weil sie lehrt, dass jeder Mensch im Schnittpunkt unzähliger sozialer Fäden steht, so dass jede seiner Handlungen die mannigfachsten sozialen Wirkungen haben muss; innerhalb der sozialen Gruppe fällt sozusagen kein Samenkorn auf den Felsen, wofür die an keinem Punkt unterbrochenen Wechselwirkungen mit der lebenden Generation in Hinsicht der Gegenwart, der Einfluss jedes Tuns auf das Vererbungsmaterial aber in Hinsicht der Zukunft sorgen.

Die Beschränkung des Individuums auf sich selbst hört sowohl a parte ante wie a parte post auf, so dass die soziologische Betrachtung sowohl seine Entlastung wie seine Belastung steigert und sich so als echtes Kulturprinzip erweist, das von der Einheit einer Idee aus differenteste Inhalte des Lebens zu weiterer Ausgeprägtheit und Vertiefung differenziert.

 

Georg Simmel: Über soziale Differenzierung
Soziologische und psychologische Untersuchungen

Duncker & Humblot, Leipzig 1890

1. Kapitel: Zur Erkenntnistheorie der Sozialwissenschaft

2. Kapitel: Über Kollektivverantwortlichkeit

3. Kapitel: Die Ausdehnung der Gruppe und die Ausbildung der Individualität

4. Kapitel: Das soziale Niveau

5. Kapitel: Über die Kreuzung sozialer Kreise

6. Kapitel: Die Differenzierung und das Prinzip der Kraftersparnis

 


 

Editorial:

Prof. Hans Geser
Soziologisches Institut
der Universität Zürich
Andreasstr. 15 
8050 Zürich 
Tel. ++41 55 2444012