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Europa, ein “demokratisches” Niemandsland?

Eine Untersuchung über die Bürgernähe der Politik auf supranationaler Ebene

  Fiona Lombardi

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

1.1 Vorstellung des Themas
1.2 Fragestellung und Zielsetzung

2. Die “Bürgernahe” europäischer Organe

2.1 Europäisches Parlament
2.2 Wirtschafts- und Sozialausschuss
2.3 Der Ausschuss der Regionen
2.4 Schlussbemerkungen

3. Output-Dimension der Legitimation

3.1 Ein Beispiel: Die Beschäftigungspolitik
3.2 Schlussbemerkungen

4. Abschliessender Teil

4.1 Offene Probleme

4.1.1 Fehlender Demos
4.1.2 Intrasparenz auf EU-Ebene

4.2 Schlussfolgerungen

5. Bibliographie

 

1.     Einleitung

1.1  Vorstellung des Themas

Der demokratische Staat hat sich im vergangenen Jahrhundert in historischer Symbiose mit der kapitalistischen Ökonomie entwickelt. Das idealtypische Modell des nach aussen souveränen und nach innen hierarchisch organisierten Staates des 19. Jahrhunderts ist aber ungeeignet, die Realität des Regierens am Ende des 20. Jahrhunderts zu erfassen[1] und auch die Wirtschaft ist nicht stehen geblieben. Ihre Wege laufen noch parallel. Die Einbettung nationaler Ökonomie in die Weltwirtschaft, die Intensivierung der weltwirtschaftlichen Interdependenz und die Globalisierung haben die Effektivität demokratischer Selbstbestimmung berührt[2]; d.h. die Evolution der Ökonomie hat das Konzept des Nationalstaates verändert, was zu grundsätzlichen Legitimations- und Demokratieproblemen geführt hat. Deswegen gibt es keine Kongruenz mehr zwischen den an demokratischen Entscheidungen Beteiligten und den davon Betroffenen.

Anfangs der fünfziger Jahre wurde von sechs Staats- und Regierungschefs von Frankreich, Italien, den Benelux-Staaten und Deutschland (der damaligen BRD) entschieden, eine dauerhafte Kooperation im Bereich Kohle und Stahl anzufangen, damit einerseits Frieden, Stabilität und Sicherheit innerhalb Europa gewährleistet wurde und anderseits um den Anschluss an die Weltwirtschaft nicht zu verpassen. Dadurch ergaben sich zwischen den sechs EGKS-Staaten eine Interdependenz und eine Interessenkonvergenz, die sich mit der Zeit konsolidiert hat. Die Schaffung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl wurde nämlich zum ersten Ring eines europäischen Integrationsprozesses. So heisst es bereits in der Präambel des in 1951 unterstrichenen EGKS-Vertrages:

“Entschlossen an die stelle der jahrhundertealten Rivalitäten einen Zusammenschluss ihrer [der Mitgliedstaaten] wesentlichen Interessen zu setzen, durch die Errichtung einer wirtschaftlichen Gemeinschaft den ersten Grundstein für eine weitere und vertiefte Gemeinschaft unter Völkern zu legen, die lange Zeit durch blutige Auseinandersetzung entzweit waren […][3]”.

Dieser ersten Etappe folgte im Jahre 1957 die Zustimmung zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und zur Europäischen Atomgemeinschaft (EAG), die mit der EGKS in 1965 in die Europäischen Gemeinschaft (EG) fusionierten. Das Hauptziel davon war natürlich wirtschaftlicher Natur: Nur low-politics-Bereiche wurden davon betroffen[4]. “Diese Erosion der staatlichen Eigenständigkeit führt dann auch zur Erosion der Demokratie […][5]”. Damals dachte man trotzdem noch nicht an eventuellen Demokratiedefizite innerhalb dieser supranationalen Struktur. Alle Entscheidungen betreffend den Zusammenschluss und die zwischenstaatliche Kooperation wurden eben von den Staats- und Regierungschefs der betroffenen Ländern getroffen. Entscheidende Akteure waren die Regierungen und noch nicht die Bürgerinnen und Bürger; diese Legitimationsart war damals demokratisch genug. Die nationalen Parlamente ratifizierten automatisch die von den obersten nationalen Autoritäten gewählten Entscheidungen. Nur ein Sonderfall ist bekannt: Der Vorschlag betreffend die Schaffung einer gemeinsamen europäischen Verteidigungsgemeinschaft scheiterte wegen des französischen Parlaments in 1954[6]. Das ist leicht erklärbar. Der europäische, negative Integrationsprozess hat in souveränitätsfernen (wirtschaftlichen) Bereichen angefangen[7]; die Schaffung einer gemeinsamen europäischen Verteidigungsgemeinschaft betraf dagegen einen der Kerne nationaler Souveränität (positive Integration[8]), auf den die Nationalstaaten überhaupt nicht verzichten wollen. Auch heute ist die Aussen- und Sicherheitspolitik noch nicht vergemeinschaftet (Anhang I). Seitdem hat sich nichts Vieles geändert: der Amsterdamer Vertrag wurde in zwölf der fünfzehn Mitgliedsländern rein parlamentarisch ratifiziert (Anhang II).

 

Langsam hat ein Übergang von Selbst- zu Fremdbestimmung stattgefunden. D.h. die an den Entscheidungsprozessen Beteiligten und die davon Betroffenen sind nicht mehr dieselben. Beteiligt sind nämlich die Staats- und Regierungschefs (Herren der Verträge) manchmal von Ministern begleitet, die verbindliche Massnahmen in allen Mitgliedsländern erlassen dürfen[9], während die Betroffenen die Bürger bleiben, die diese Normen respektieren müssen, ohne je zugestimmt zu haben. Obwohl die EG selber kein Staat ist, verfügen ihre Organe über Herrschaftsbefugnisse, wie sie traditionell nur Staaten besassen[10] und die Verträge repräsentieren ihre Legitimationsgrundlage; den europäischen Entscheidungen liegt noch keine allgemeingültige und allgemein anerkannte Verfassung  zugrunde[11], was eine demokratische Lücke repräsentiert.

Die im nationalen Kontext entwickelte Demokratie kann nicht einfach auf ein supranationales Zentrum übertragen werden. Das war von Anfang an auch nicht der Sinn der europäischen Integration gewesen: “Form follows Function”[12]. Zunächst muss man eine funktionale Struktur schaffen und nur demzufolge wird man sich um ihre Form kümmern. Über diese Aussage wird zwischen Vertretern der neufunktionalistischen und der föderalistischen Schulen noch heute debattiert. Tatsache ist aber, dass bis Ende der siebziger Jahren ein permissiver Konsens herrschte. Niemand hatte sich der Fremdbestimmung entgegengesetzt. Die EG blieb auf die indirekte Legitimation durch das horizontale Zusammenwirken der demokratisch gewählten nationalen Regierungen in den Ministerräten und im Europäischen Rat angewiesen[13].

 

Anfangs der siebziger Jahre begann die Problematisierung der Legitimationsdefizite, indem von De Gaulle behauptet wurde, dass die Legitimation der EG durch gesellschaftliche Eliten absolut undemokratisch und nicht mehr genügend und tolerierbar war[14]; es sollte eine Strategie erfunden werden, um die Bürger in die Entscheidungsprozesse der EG zu involvieren. Die Erklärung dieser Tatsache wurde ernst genommen, auch wenn nicht alle Eurokraten zugestimmt haben. Es wurde die These unterstützt, dass die Bürger für die gesetzlichen Regelungen von Sachfragen, beispielsweise des Welthandels, der Reaktorsicherheit oder der Gentechnologie (vor allem ein heutiges Problem) nicht kompetent waren; deswegen wurde beschlossen, dass Eurokraten und Mittelsmänner (von Regierungen) zwischen den europäischen Völkern und der EG unerlässlich waren[15]. Trotzdem sollte man einen Kompromiss finden, damit die Bürger sich nicht von der EG-Struktur ausgeschlossen fühlten: Die Direktwahl des Europäischen Parlaments!

“From the Hague Summit of 1969, through the Tindemans Report, the Dooge Commitee and many others, to the intergovernemental conferences of 1991 and the Maastricht Treaty, successive groups of ministers, ‘wise men’ and parlamentarians have grappled with the problem of generating public consent – so far with limited success”[16].

Die Teilnahme der Bürger an den Wahlen des Europäischen Parlaments hat sich auf die Länge als eine geeignete Strategie erwiesen. Die neuesten Eurobarometer-Daten, stammend aus der Zeit des Oktobers/Novembers 1999, bestätigen nämlich, dass die EU-Bürger davon überzeugt sind, dass das Europäische Parlament (EP) ein mächtiges Organ ist[17]; während es, in der Tat, den Charakter einer Fassade hat. Aus demokratischer Sich ist unbestritten, dass das EP als einziges direkt von EU-Bürgern gewähltes Organ das Bürgernäheste ist; aber es muss hinsichtlich seiner Bedeutung als institutionelles Organ mit Entscheidungsfunktion sicherlich als schwach bezeichent werden. Im zweiten Kapitel wird darauf näher eingegangen.  

 

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1.2  Fragestellung und Zielsetzung

 

Es wird im Folgenden stärker auf die gewählte Thematik eingegangen, indem das Vorgehen und die Ziele dieser Studie vorgestellt werden. Aus den mit den Demokratiedefiziten der Europäischen Union verbundenen relevanten Aspekten wird insbesondere auf die Zeitspanne nach dem Maastrichter Vertrag (1992) bis heute fokussiert, indem einige aktuelle politische, soziale und strukturelle Themen der EU im Hinblick auf ihren Legitimationsgrad untersucht werden. Die allgemeine Fragestellung lautet danach: Inwiefern ist die Politik der europäischen Organe auf supranationaler Ebene bürgernahe? D.h. sowohl die Input-[18] als auch die Output-Dimension der Legitimation[19] sind in der EU vorhanden, oder eine überwiegt. Schon ab dem Maastrichter Vertrag, vor allem aber nach dem Amsterdamer Vertrag haben sich neue Politiken betreffend soziale Bereiche (Beschäftigungs-, Sozial- und Regionalpolitik durch Subventionen, usw.) entwickelt. Wurde dies von den EU-Organen bewusst angetreten, um den Lebensstardand der EU-Bürger zu erhöhen, oder handelt es sich um ein spill-over-Ergebniss[20]? Musste man sich unbedingt mit diesen Politiken als automatisches Ergebnis durchsetzen, um die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion sowie ihres späteren Funktionierens zu gewährleisten, oder wollte man sich den Bürgern durch diese soziale Politik einfach annähern?  

„Die funktionale Notwendigkeit, nur noch auf international-technokratischem Wege bestimmte Aufgaben bewältigen zu können, führe dann mehr oder weniger automatisch zu internationalen Organisationen („form follows funktion“). […] Nicht Machtfragen sollten entschieden, sondern ökonomische und soziale Aufgaben möglichst pragmatisch – und das hiess: international – gelöst werden.[21]

Ziel dieser Untersuchung ist also zu erläutern, ob die EU-Politik und das Handeln ihrer Organe nach den Bürgern gerichtet ist, oder lediglich nach ihrem seit etwa fünfzig Jahren verfolgten Hauptziel, der Schaffung des grössten “Wirtschafts- und Finanzraums der Welt”[22], in welchem der Platz und die Rolle der EU-Bürger sowie der Sozialpolitiken bisher undefiniert blieben. Die Relevanz der Behandlung dieser Thematik ist von offensichtlicher Evidenz; die Zukunft des ganzen Europas, und die Evolution des Nationalstaates hängen momentan von diesem neuen Gebilde sui generis ab. Auch wenn das Ziel noch umstritten ist (Bundesstaat oder Staatenbund), bleibt extrem wichtig zu bestimmen, ob die Demokratie in dieser Struktur gewährleistet wird. Das Modell des Nationalstaates kann vielleicht überwunden werden, aber Tatsache ist, dass die Demokratie der Grundstein jeder stabilen, friedlichen und wirtschaftlich produktiven Gesellschaft ist. Ohne diese Bedingung hat dieses europäische supranationale Experiment sicher keine Ressourcen um langfristig zu überleben.

 

Die Studie ist folgendermasse aufgebaut: Nach dieser Vorstellung der zu behandelnden Thematik und der Zielsetzungen der Untersuchung, wird im zweiten Kapitel kurz auf jene europäischen Institutionen und auf ihre Aufgaben eingegangen, die die Interessen der Bürger bzw. der Verbände am meisten vertreten sollten, und zwar: auf das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss, und auf den Ausschuss der Regionen (Input-Dimension). Im dritten Kapitel wird die Output-Dimension der demokratische Legitimität analysiert, welche als Effizienzleistung anerkannt wird. Als Beispiel wird insbesondere die Beschäftigungspolitik betrachtet; danach kann geschlossen werden, ob die Output- oder die Input-Dimension, d.h. die Repräsentation der Regierten, innerhalb der EU überwiegt. Im vierten Kapitel wird auf einige Dimensionen des Demokratiedefizits (z.B. Fehlender Demos) und auf aktuelle Probleme der EU (z.B. Pluralismus von Sprachen, Kulturen, Identitäten, usw.) fokussiert, welche ein Hindernis zur Errichtung eines endgültigen, demokratischen Europäischen Staates darstellen. Damit wird auch deutlich, welche Hemmnisse noch überwunden werden sollten, wenn man nach der Schaffung einer europäischen Politischen Union strebt. Letztendlich schliessen die Schlussfolgerungen die Arbeit ab.

Die ganze Arbeit beruht auf einer deskriptiven Einzelfalluntersuchung. Der Versuch, die Fragestellung zu beantworten wird anhand der Inhaltsanalyse von Primärliteratur (offiziellen Dokumenten der EU) und Sekundärliteratur (Zeitungen, Büchern, Zeitschriften …) durchgeführt.

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2. Die “Bürgernahe” europäischer Organe

„Political integration is the process whereby political actors in several distinct national settings are persuaded to shift their loyalities, expectations and political afctivities toward a new center, whose institutions possess or demand jurisdiction over the pre-existing national states“[23].

Nachdem der Prozess der Souveränitätsübertragung von der nationalen auf die europäische Ebene angefangen hat, stellte sich die Frage nach ihrer Kontrolle und Ausübung. Darum wurde die Errichtung von EU-Organe unerlässlich. Wie bereits erwähnt, sollte man aus demokratischen Gründen irgendwelche Strategien erfinden, damit die Bürger der Mitgliedsländer durch von ihnen direkt gewählte Politiker vertreten wurden: So fand in 1979 die erste Direktwahl des Europäischen Parlaments statt. Neben dieser Institution gibt es auch den Europäischen und den Ministerrat, die die Interessen der verschiedenen von ihnen repräsentierten Ländern durchzusetzen versuchen. Ihr Mangel ist aber, dass sie je nach Regel des entsprechenden Staates manchmal nicht direkt vom Volk, sondern vom nationalen Parlament gewählt werden. Hinzu kommen weitere Organe (Kommission, Europäische Zentralbank, Gerichtshof,…), die sich aber mit der Weiterführung des Integrationsprozesses und der Erweiterung der EU und nicht mit den verschiedenen nationalen und subnationalen Interessen beschäftigen. Sie bestehen nämlich nicht aus Volksvertretern sondern aus Technokraten, die nur gegenüber der EU verantwortlich sind. Es wird im Folgenden auf jene EU-Organe eingegangen, die eine vermutlich engere Beziehung zu den EU-Bürgern und ihren Bedürfnissen haben.

Als Träger zenraler politischer Kompetenzen besteht für die EU zunehmend die Notwendigkeit einer lückenlosen demokratischen Legitimation. Priorität bei der Lösung des Legitimations-problems geniesst dabei der partizipatorische Input, den die europäischen Bürger in das europäische Entscheidungssystem einzubringen in der Lage sind. Die Entscheidungsträger auf supranationaler Ebene müssen aus dieser Sicht direkt von den Bürgern für ihre Regierungstätigkeit beauftragt werden und ebenso direkt gegenüber den Bürgern politisch verantwortlich sein. Dies bedeutet, dass für das politische System der EU prinzipiell die selben Standards bezüglich demokratischer Legitimation gelten müssen wie für die Nationalstaaten.

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2.1  Europäisches Parlament

„The very important function of the European Parlament to establish links with the citizens will only develop substantially when it gets more powers and when it becomes […] a major decision-maker of the European Union“[24].

Ist das Europäische Parlament (EP) überhaupt in der Lage, die Interessen der Bürger angemessen zu vertreten? Gemäss den Eurobarometer-Daten scheint es, dass die Befragten davon überzeugt sind, auch wenn die Realität hinsichtlich dem EP-Gewicht in den Entscheidungsprozessen auf supranationaler Ebene anders ist (Fussnote 17). Der Einfluss des EP im Vergleich mit jenem der Kommission und des Ministerrats bleibt immer noch gering, auch wenn seine Entscheidungsmacht und die Aufgabenreichweite ab der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) 1986 zugenommen haben. Durch  die  Einführung  des  cooperation (Zusammenarbeit) procedure, die die consultation ersetzte, wurde die institutionelle Rolle des EP teilweise geändert, auch wenn es nicht volle Autonomie geniessen konnte. Sein Handlungsbereich war nämlich auf neun Artikel des Römer Vertrags beschränkt[25]. Hauptthemen waren: Die Harmonisierung und die Vollendung des Binnenmarktes sowie Forschungsprojekte und die Errichtung regionaler Fonds. Der Rat entschied dann mit entweder qualifizierter Mehr- oder Einstimmigkeit über die Vorschläge, denen das EP zugestimmt hat. Der Rat musste also nicht unbedingt den Richtlinien des EP folgen; je nachdem war er auch in der Lage, sie teilweise zu modifizieren oder sogar abzulehnen. Zwischen consultation und cooperation procedure bestand demnah kein grosser Unterschied: der Rat stellte noch immer die letzte Instanz dar (Anhang III). Das EP konnte also keine vom Rat autonome Entscheidung treffen.

Im Maastrichter Vertrag (1992) wurde diese Prozedur durch die codecision (Mitentscheidungs-verfahren) ersetzt, deren Haupterneuerung die Einführung des parlamentarischen Vetos[26] ist; d.h. das EP wurde die letzte Instanz (Anhang IV). Mit der Ratifikation des Maastrichter Vertrags wurde also dem EP erstmals ein echtes Mitentscheidungsrecht zuerkannt[27]. Es scheint eine grosse Eroberung zu sein; wenn sich allerdings sowohl die Kommission als auch der Rat gegen einen Vorschlag oder eine Entscheidung des EP aussprechen, soll dieses aus politischen Gründen auf die Vetoanwendung verzichten.

Mit dem Amsterdamer Vertrag wurden die Kernpunkte der codecision procedure nicht berührt[28]. Das EP verfügt zwar durch den Amsterdamer Vertrag über mehrere Mitentscheidungs- und Kontrollmöglichkeiten, trotzdem ist es aber in manchen Politikbereichen nur eingeschränkt in der Lage, den gemeinschaftlichen Massnahmen der EU eine hinreichende demokratische Legitimation zu verleihen[29].

„Die in Amsterdam beschlossenen erweiterten Befugnisse des Europäischen Parlaments tragen […] nur sehr begrenzt zum Abbau des institutionellen Demokratiedefizits bei“[30].

Trotz aller verträglichen Änderungen und Verbesserungen „unterscheidet sich das Europäische Parlament grundlegend von den nationalen Parlamenten: Die Abgeordneten des EP und die in ihm vertretenen politischen Parteien repräsentieren kein europäisches Staatsvolk; das EP repräsentiert auch nicht die Gesamtheit aller Unionsbürger […]“[31].

Daraus kann geschlossen werden, dass eine Stärkung des EP die Demokratiedefizite kurzfristig nicht beheben kann. Es fehlen nämlich jene Strukturen (Kap. 4), die eine demokratische und legitime Bürgervertretung durch das EP erlauben würden: Europäische Medien, Parteien, Verbände, soziale und Bürgerbewegungen, NGOs (Non Governamental Organisations), usw. Diese sogenannten Vermittlungsstrukturen erledigen in den nationalstaatlichen Demokratien die fundamentalen Aufgaben, politische, wirtschaftliche und soziale Interessen in der Gesellschaft zu integrieren[32]. Trotz seiner Direktwahl werden die Interessen der Bürger vom EP wegen struktureller Mängel kaum vertreten. Für die anderen EU-Organe bedeutet dies ein geringes Problem. Eine Stärkung des EP würde den Verlust eines Teils ihrer Macht bedeuten, was wohl ein zu hoher Preis für den Gewinn der Demokratie wäre.

„Die Legislativfunktion ist heute noch beim Ministerrat angesiedelt, der auf Vorschlag der Kommission entscheidet. Das Europäische Parlament ist zwar einbezogen, hat aber noch kein stark ausgebeutetes Mitbestimmungsrecht. Die Exekutivfunktion ist teils bei der Kommission, teils beim Ministerrat angesiedelt und der Europäische Gerichtshof hat die richterliche Funktion innen“[33].

„Or, c‘est précisément dans ce domain que les pouvoirs du Parlement pourraient être étendus, afin de contribuer à la démocratisation du fonctionnement de l‘Union“[34].

Dieses Kapitel wurde mit der Frage eröffnet, ob das Europäische Parlament (EP) überhaupt in der Lage sei, die Interessen der Bürger angemessen zu vertreten. Die Antwort lautet gegenwärtig offensichtlich: ganz und gar nicht. Es wäre trotzdem auch dazugehörend darüber zu reflektieren, ob es diese Interessen überhaupt vertreten will? Dies scheint nicht der Fall zu sein, denn das EP „is more pro-integration than any member of the Council“[35]; darüber hinaus sind mir keine Vorschläge des EP bekannt, die direkt nach der Verbesserung des Lebensstandards der EU-Bürgern streben. Es ist also falsch zu vermuten, dass das EP bürgernahe ist, nur weil es von EU-Bürgern gewählt wird!  

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2.2  Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

Mehr denn je zuvor benötigte die Europäische Union nach Maastricht eine Brücke zwischen seinem institutionellen Gefüge und seinen Bürgern, nicht nur um die theoretischen Konzepte der Demokratie zu implementieren und ihren Legitimationsdefizit zu reduzieren, sondern um die Weiterführung des Integrationsprozess zu gewährleisten. Die EU-Bürger können also unter keinen Umständen davon ausgeschlossen werden; nicht nur um einen Schein von Demokratie zu wahren, sondern auch damit die nationalen Oppositionsparteien nicht mehr Kredibilität gegen die EU und ihren technokratischen Charakter gewinnen könnten.

 

Die Politik der EU-Institutionen blieb nicht länger ein abstrakter, bürokratischer Versuch irgendwelcher hypothetischen Realisierung (wie das Bretton-Wood-System der festen Wechselkurse, der Werner-Plan, usw.), von welcher die Bürger nie direkt betroffen wurden, weil sie bereits in frühem Stadium scheiterten. 1992, wurden mit der Vollendung der Vier Freiheiten (freier Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr) die Grundlagen einer epochalen Entscheidung geschaffen: Nämlich die Bedingungen zur Einführung einer einheitlichen Währung (Euro), als Ergänzung des Binnenmarktes[36]. Da sich die Folgen dieser Währungspolitik direkt auf die Bürger auswirken, wurde ein Organ unerlässlich, welches die spezifischen Interessen der verschiedenen Verbände, Gruppen und Gewerkschaften erkennen und vertreten sollte.

 

Die Untersuchung des Handlungsbereichs und der Entscheidungsmacht des EP hat gezeigt, dass die Parlamentarier vor allem andere Interessen als jene des europäischen Volkes auf supranationaler Ebene verfolgten. Damit der immer grösser werdende Abstand zwischen Gemeinschaft und nationalen Gesellschaften reduziert werden könnte, sollten den unterschiedlichen sozialen und wirtschaftlichen Verbänden ein konkreter Platz in der EU zugewiesen werden. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA), auch „Vertreter der Bürgergesellschaft“[37] genannt, übernahm diese Funktion. Der WSA wurde schon in 1957 durch die Römischen Verträge eingesetzt, nach Maastricht wurde ihm aber mehr Autonomie zugeschrieben und seine Themenreichweite nahm zu, auch wenn er keine eigentliche Institution ist[38].

„Er [der WSA] ist das Vertretungsorgan und Gesprächsforum par excellence der organisierten Bürgergesellschaft in der EU“[39]

„Der WSA ist das einzige beratende Gremium auf EU-Ebene, das den Standpunkt der Akteure vor Ort – der direkt von den EU-Rechtsvorschriften betroffenen Bürger – an die Kommission, den Rat und das EP heranträgt“[40].  

Der Ausschuss besteht aus Vertretern der verschiedenen Gruppen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens, insbesondere der Erzeuger, der Landwirte, der Verkehrsunternehmen, der Arbeitnehmer, der Kaufleute und Handwerker, der freien Berufe und der Allgemeinheit[41], die die tragenden Säulen der organisierten Bürgergesellschaft in Europa sind[42]. Dabei geht es gewiss nicht um die egoistische und standespolitische Verteidigung von Einzelinteressen; vielmehr bildet die Herstellung des Zusammenhangs zwischen legitimen Interessen, Rechten und Pflichten das Fundament der Demokratie.

 

Obwohl der WSA als ein bürgernahes Organ betrachtet werden kann, enthält auch er einige Defizite betreffend seiner Legitimation: Er besteht nämlich nicht aus direkt gewählten Volksvertretern. Das Wahlverfahren ist Folgendes: Jeder Staat schlägt dem Rat eine Kandidatenliste vor; die Mitglieder des Ausschusses werden dann unter Berücksichtigung der sozialen und wirtschaftlichen Heterogenität ernannt[43]; d.h. es wird keine Begünstigung eines Sektors zugunsten eines anderen toleriert[44]. Der WSA besitzt  noch  weniger  Entscheidungsmacht  als  das  EP, indem  er  nur  eine  beratende Funktion ausüben kann. Trotzdem, was diesen Ausschuss stark und wirkungsfähig macht, ist „le cas de consultation obligatoire“[45]. Der EG-Vertrag schreibt nämlich vor, dass:

„Der Ausschuss muss vom Rat oder der Kommission in den in diesem Vertrag vorgesehenen Fällen [insbesondere Wirtschafts-, Sozial-, Umwelt-, Beitrittspolitik, usw.] gehört werden“[46].

Konkret behält der WSA die Möglichkeit, die in den nationalen Gesellschaften bestehenden Forderungen oder Vorschläge betreffend wirtschaftliche bzw. soziale Fragen zu bearbeiten und dem Rat oder der Kommission zukommen zu lassen. Hiermit ist seine Aufgabe jedoch bereits erfüllt. Die letzte Entscheidung über die vorgeschlagenen Thematiken hängt von den zwei supranationalen Institutionen (dem Rat und der Kommission) ab, welche eventuell auch gegen den Willen der Bürger handeln dürften. Die europäische Bürokratie ist ziemlich unbefriedigend für die EU-Bürger! Die in der Gesellschaft bestehenden Bedürfnisse nach Demokratie vermagen, nicht befriedigt zu werden. Die Eurokraten brauchen die Unzufriedenheit und Missbilligung der Bürger nicht fürchten, aber die Vertreter nationaler Regierungen müssen vorsichtig handeln. Die Erneuerung ihres politischen Mandats auf nationaler Ebene hängt nämlich in vielen Mitgliedstaaten vom Volk ab, das damit die Gelegenheit hat, sowohl ihr nationales als auch ihr supranationales Handeln zu bewerten!

 

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2.3  Der Ausschuss der Regionen

 

Ein anderes bürgernahes Organ der EU mit beratender Funktion ist der Ausschuss der Regionen, der, wie der WSA, von der Kommission und dem Rat in bestimmten Fällen angehört werden muss[47]. Da er aus Vertretern der spezifischen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften besteht, wird er sein Handeln auf die gemeinschaftlichen Bürgerinteressen und nicht auf die Weiterführung des Integrationsprozesses fokussieren.

Die regionalen und lokalen Kollektivitäten haben erst dann ein Statut in der EU gekriegt, als der Maastrichter Vertrag den Ausschuss der Regionen formell anerkannt hat[48]. Diese Errichtung, deren Hauptzweck die Verbesserung der direkten Bürgerteilnahme und ihrer Interessen an der Schöpfung der EU ist, kann als eine wichtige Etappe im Demokratisierungsprozess der europäischen Struktur betrachtet werden. Schon in den Römer Verträgen wurde die Existenz subnationaler Interessen anerkannt, obgleich nur im Hinblick auf wirtschaftliche Aspekte [49] (Man darf nicht vergessen, dass der Integrationsprozess in wirtschaftlichen Bereichen angefangen hat, währenddem jetzt auch soziale und souveränitätsnahe Aspkte nationaler Gesellschaften davon betroffen sind.). Der Vertrag über die EU hat also die wirtschaftliche und soziale Kohäsion gestärkt, eine Bedingung sine qua non, damit sich die europäische Gemeinschaft harmonisch in Richtung eines immer engeren Zusammennschlusses des europäischen Volkes entwickeln kann.

 

Die supranationale Struktur wird oft als „Europa der zwei Geschwindigkeiten“[50] bezeichnet, indem ein wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und politischer Pluralismus herrscht. Der Ausschuss der Regionen beschäftigt sich als Hauptorgan der Regionalpolitik mit der schrittweisen Harmonisierung dieser Heterogenität zwischen vor allem nördlichen und südlichen Ländern (Frankreich, Deutschland, Schweden, usw. gegenüber Spanien, Griechenland, Portugal…). Es bestehen aber auch innerhalb den einzelnen Mitgliedsstaaten von Region zu Region beträchtliche Unterschiede [51]. Die Weiterführung des Integratonsprozesses ist nur dann zu rechtfertigen, wenn langfristig alle Regionen der Union davon profitieren können. Eine lokale Diskriminierung könnte den ganzen europäischen Mechanismus zum Scheitern verurteilen, indem ein regionales Unzufriedenheitsgefühl gegenüber der EU entstehen würden. Um dies zu vermeiden befasst sich der Ausschuss der Regionen mit der Frage der schon bestehenden Disparitäten innerhalb der Gemeinschaft, welche nicht von heute bis morgen abgeschafft werden können. Der Reichtum der EU beruht auf ihrer Vielfalt und diese Vielfalt soll teilweise weiter bestehen können[52].

 

Dieser Ausschuss, mit der finanziellen Unterstützung einiger Fonds (z.B. Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft,…), versucht innerhalb der Mitgiedstaaten in diese strukturelle Instabilität der EU einzugreifen; so rasch wie möglich und im Sinne des Subsidiaritätsprinzips, d.h. dass die übergeordnete Entscheidungsebene (EU) nur das behandelt, was die Untere (Regierung oder Region) nicht lösen kann. Dieses Prinzip gewährleistet die Stabilität des Status quo, die Erhaltung nationalstaatlicher Souveränität und die Zunahme des Wohlstandes. Er nimmt eine Schlüsselrolle ein, indem damit ein Kompromiss zwischen nationalen Regierungen und supranationalen Organen getroffen wird. Einerseits muss also die Vielfalt in der Einheit garantiert werden und anderseits muss man vermeiden, dass die regionalen Ungleichgewichte der gesamten Union schaden:

„Die unzureichende Leistungsfähigkeit in den strukturschwachen Regionen könnte zu einem Rückgang der Verbrauchernachfrage nach europäischen Erzeugnissen führen, die wirtschaftliche Entwicklung behindern, die Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt und damit letztendlich eine Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit der EU auf dem Weltmarkt bewirken“[53].

Indirekt vermag also auch das Handeln des Ausschusses der Regionen den Lebensstandard der EU-Bürger zu verbessern, indem versucht wird, die nationalen wirtschaftlichen und sozialen Schwäche langsam aufzuheben; die finanzielle Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten ist vertraglich vorgesehen, wenn ein Land von ernsten Schwierigkeiten betroffen ist, die sich seiner Kontrolle entziehen[54].

 

Bürgernah  ist  dieser  Ausschuss  deshalb, weil er aus Vertretern lokaler und regionaler Interessen zusammengesetzt ist. Wie im vorher beschriebenen Fall betreffend den WSA findet beim Auswahlverfahren keine Direktwahl statt. Der Rat wählt die Repräsentanten regionaler Interessen aus einer von der nationalen Regierungen vorgeschlagenen Kandidatenliste und nicht gemäss dem Willen des Volkes[55]. Das ist die Legitimationslücke der bürgernahen Organen!

 

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2.4  Schlussbemerkungen

 

In diesem Kapitel wurde eine Untersuchung der Input-Dimension der Demokratie (Repräsentation der Regierten) supranationaler Organe der EU versucht, indem die direkte Einbeziehung der Bürger der Mitgliedsländer im europäischen Entscheidungsprozess durch drei supranationale Strukturen analysiert wurde. Daraus ergab sich, dass die gouvernementale (Legitimation der Regierungsvertreter durch nationale Parlamente), die assoziative (Vermittelte Partizipation durch Verbände in Komitees und Politiknetzwerke) und die parlamentarische (unmittelbare Bürgervertretung durch das EP, nationale und regionale Parlamente) Repräsentation der Bürger nicht in der Lage sind, ihre Interessen tatsächlich zu vertreten[56].

 

Die erste Form (gouvernemental) kann nicht immer die Interessen ihrer Nation und ihres Volks verfolgen, indem die Entscheidungen auf EU-Ebene durch mitgliedsstaatlichen Bargainings stattfinden; das Veto ist nur eine Farce, das umgezingelt werden kann und die Einstimmigkeit wird langsam von jedem Bereich durch das Mehrheitsprinzip ersetzt[57]. D.h. die von der Mehrheit beschlossenen Massnahmen werden auch in jenen Mitgliedsländern erlassen, die diese nicht mitunterstützt haben und selten setzen sich die nationalen Autoritäten (Parlamente) dem entgegen. In den meisten Fällen stimmen sie mit dem Handeln der nationalen Exekutive auf EU-Ebene überein. Das bedeutet Fremdbestimmung und schadet den demokratischen Bürgerrechten.

 

Die zweite Form (assoziativ) besteht aus sektoralen informellen Organisationen, welche keine direkte Verantwortlichkeit im Entscheidungsprozess der EU haben. Vertreter politischer, sozialer und wirtschaftlicher Verbände versuchen ihre Anforderungen durch die europäischen Ausschüsse durchzusetzen. Obwohl die unterschiedlichen Meinungen berücksichtigt werden, sind die Hauptinstitutionen der EU (Europäische Kommission, Rat und Gerichtshof) nicht verpflichtet, sie durchzusetzen[58], was das Gewicht dieser Ausschüsse stark verringert und beschränkt.

 

Die dritte Form der Repräsentation (parlamentarisch) ist von der Schwäche des EP und dem Mangel eines Parteiwettbewerbs ausgeprägt. Bekannt ist der eingeschränkte Handlungsspielraum des EP im Bereich legislativer und exekutiver Funktionen, wo der Rat und die Kommission dominieren. Wie schon erwähnt sind die nationalen und reigonalen Parlamente nicht in der Lage Einfluss auf supranationaler Ebene auszuüben, falls sie nicht von Regierungsvertretern unterstützt werden. Auch wenn verschiedene Input-Repräsentationsformen demokratischen Regierens innerhalb der EU offensichtlich bestehen, ist keine tatsächlich bürgernah. Der Versuch, die nationalen Repräsentationsformen auf europäische Ebene zu übertragen, ist also für den Moment gescheitert!

 

Trotz ihrer bürgernahen Charakteristika und der von ihnen behandelten Themen, sind der Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen nicht besonders bekannt zwischen den Bürgern. Auf die Frage hinsichtlich des Vertrauens in die Institutionen und Organe der EU wurde dem Ausschuss der Regionen den letzten, sprich neunten Platz, dem WSA den siebten Platz zugeschrieben (Anhang V). Das ist vor allem auf ein Kommunikationsproblem zurückzuführen[59]; den EU-Bürgern sind nämlich die Aufgaben und die konkreten Vorschläge dieser Ausschüsse nicht bekannt. Den ersten Platz dieser Liste hat das EP inne (Anhang V), was leicht erklärbar ist: Die Kandidaten sind durch politischen Wettbewerb und Kampagnen innerhalb ihres Landes bekannt. Darüber hinaus werden sie direkt vom Volk ausgewählt, was ihre Bekanntschaft voraussetzt. Weiter reicht die Bewertungsfähigkeit der Bürger gegenüber den Aktionen des EP auf europäischer Ebene jedoch nicht. Die nicht aktiv in die europäische Politik involvierten  Bürger  haben  Mühe, das  Handeln  iherer Vertreter zu evaluieren, da nur die Hauptentscheidungen veröffentlicht werden, währenddem die täglichen Beschlüsse im Schatten bleiben. Aus den oben genannten Gründen sind die Parlamentarier bekannter als andere Vertreter (z.B. jene, die sich in den Ausschüssen mit bürgernahen Thematiken befassen), obwohl es sich auch hierbei um nationale politische Persönlichkeiten handelt. Parlamentarier haben während der Wahlkampagne mehr Gelegenheit, befragt zu werden oder an TV-Sendungen teil- und so Stellung zu nehmen. Aus dieser oberflächlichen Realität kann geschlossen werden, dass die bekanntesten Organe auch die Geschätztesten sind, was aber nichts über das tatsächliche Funktionieren des supranationalen Entscheidungs- und Integrationsprozesses aussagt.

 

Die Lücken der Input-Dimension europäischer Legitimation können aus strukturellen und politischen Gründen offensichtlich nicht kurzfristig aufgehoben werden. Es fehlen nämlich jene Voraussetzungen (wie ein Kommunikations- und ein Parteiensystem, ein einheitlicher Demos,…) zur Verwirklichung einer demokratischen Union zwischen den Mitgliedstaaten, welche die Grundlage und den Kern des Nationalstaats bilden (Kapitel 4). Tatsache ist, dass eine Menge Hemmnisse (z.B. die grosse Anzahl an EU-Bürgern, 370 Mio., oder der elf anerkannten Sprachen) einer konkreteren Bürgerinvolvierung auf EU-Ebene entgegenwirken. Nicht zu unterschätzen sind auch einige politische Interessen, die die Behaltung der heutigen Lage befürworten. Eine häufigere Bürgerteilnahme am europäischen Entscheidungsprozess würde nämlich eine Einschränkung des Handelns der Staats- und Regierungschefs bedeuten, die oft als unerlässliche „exogene Triebkraft“[60] des Integrationsprozesses bezeichnet werden[61]. Verständlicherweise wollen sie nicht auf ihre namhafte Rolle verzichten, auch wenn die Demokratie darunter leidet. Einerseits wird also nach einer immer engeren zwischenstaatlichen Kooperation und Zusammenarbeit auf europäischer Ebene gestrebt; anderseits wollen die Eurokraten die echte supranationale Macht bei Entscheidungsprozessen zwischen neuen Akteuren (wie z.B. Lobbysten) nicht teilen; sie sind die Herren der Verträge[62] und sie wollen diese Stellung beibehalten! Darum sind sie gegenüber strukturellen Reformen der EU skeptisch und schreiben den aktuellen Legitimationslücken wenig Gewicht zu.

 

Mit dem Ausdruck „Form follows function“[63] wird dieses Vorgehen teilweise gerechtfertigt. Die Form, die demokratische Form des europäischen Gebildes wird nicht als unerlässlich betrachtet; sie ist nämlich der Funktion untergeordnet. Dieses Prinzip ist jedoch widersprüchlich: Voraussetzung für den EU-Beitritt ist unter anderem der demokratische Charakter einer Nation, also die Form, die nach dem Beitritt nicht mehr so fundamental scheint!

Tatsache ist, dass die EU neben den Mitgliedstaaten besteht. Wenn aber strukturelle Änderungen nicht eingeführt werden, wird der Integrationsprozess keine engere politische Union erlangen; d.h. die gegenwärtige Struktur der EU ist keine Alternative zum Modell des Nationalstaates. Die umfangreiche Stabilität postmoderner Gesellschaften Westeuropas beruht in fundamentaler Weise auf demokratischen Prinzipien. Eine demokratieschwache supranationale Union würde nicht nur eine Regression der Bürgerrechte bedeuten, sondern auch den wirtschaftlichen Wohlstand und das Wachstum der Mitgliedsländer beschädigen, was unvermeidbar zum Scheitern der EU und zur Schwächung einzelner Nationen führen würde. Aus diesen Gründen können die

 

Demokratiedefizite auf europäischer Ebene nicht auf die Länge ignoriert und unterschätzt werden, vor allem im Interesse der Bürger und ihres Landes! Der Integrationsmechanismus geht aber weiter. Er muss also irgendwie gerechtfertigt und legitimiert sein. Im Folgenden geht es um die Untersuchung der EU im Hinblick auf eine andere Legitimationsform, die nicht die supranationalen Akteure, sondern ihr Handeln als Kernelement berücksichtigt.

„Eine bundesstaatliche Integrationstendenz als konsequente Umsetzung des Prinzips: Legitimation durch demokratische Verfahren (Input) widerspricht dem für die Überlebensfähigkeit der Union so selbstverständlichen Prinzip der Legitimation durch Effizienz, Effektivität und Nutzenmaximierung (Output)“[64].  

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3.     Output-Dimension der Legitimation

 

Gemäss Scharpf ergibt sich die Demokratie in der EU aus folgenden Gründen weniger durch traditionelle Repräsentation (Input-Dimension) als durch Effizienzleistung (Output-Dimension):

  • Fremdbestimmung (Der Ursachen- und Wirkungsbereich gesellschaftlicher Probleme deckt sich immer weniger mit dem politischen Handlungsbereich bzw. der Handlungsfähigkeit des Staates.)

  • Liberalisierung der Kapitalmärkte

  • Standortwettbewerb

  • Deregulierungs-Wettlauf  [Die Europäische Integration hat diesen Wettlauf noch gestärkt. Die negative Integration dominiert, da die positive Integration in vielerlei Hinsicht gehemmt wird: Durch den Mangel an demokratischen Institutionen, unterschiedliche Interessen oder Positionen innerhalb der Gruppe der hochentwickelten Länder, unterschiedliche institutionelle Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten (z.B. im Bereich des Gesundheitswesen, der Alterssicherung, Organisation der industriellen Beziehungen,.…), durch die bestehende Heterogenität zwischen Norden und Süden, welche keine Erlassung allgemein verbindlicher Regeln gestattet, usw.[65]

  Die oben zitierten Aspekte sind Ausprägungen einer postmodernen Gesellschaft, die sich nicht mehr auf einzelne, getrennte und unabhängige Nationalstaaten beschränkt; im Gegenteil, sie ist mobil, dynamisch, flexibel, anpassungsfähig und permeabel. Infolge der Globalisierung hat die Wirtschaft und infolge der Fremdbestimmung auch die Poltik während den letzten knapp fünfzig Jahren über die nationalen Grenzen hinüber geschwappt. Die EU als supranationaler Entwurf wurde mit dem Ziel projektiert, sich an den ökonomischen Weltraum anzupassen. Dieser Modernisierungsprozess wirkt sich jedoch nicht nur auf einzelne Sektoren aus, sondern bezieht sich mehr oder weniger direkt auf jeden Lebensaspekt. Im einem solchen Handlungsbereich hat heutzutage die Input-Dimension der Legitimation kaum Chancen sich bezüglich des nationalstaatlichen Modells zu entwickeln; die existierenden Hindernisse wurden bereits angedeutet. Deswegen orientiert man sich innerhalb der Diskussion um eine mögliche Legitimationsart der EU eher nach der Output-Dimension, d.h. das Handeln europäischer Institutionen wird durch ihre Ergebnisse und ihre Effizienz evaluiert und gerechtfertigt, auch wenn die Bürger keine direkte Macht im Entscheidungsprozess haben (Kompensation von Legitimationseinbussen durch Wohlfahrtsvorteile). Davon hängt die Weiterführung des gesamten Integrationsprozesses ab. Wenn im EU-Land die Wirtschaft stabil ist, kaum Arbeitslosigkeit besteht, soziale Abgaben gewährleistet sind, herrscht ein positives Gefühl zwischen den Bürgern gegenüber der EU. Das impliziert die Anerkennung supranationaler Akteure und ihres Handels, auch wenn keine Direktwahl stattfindet. Wenn, was momentan nicht der Fall ist, die EU die Anforderungen der Bürger der Mitgliedsstaaten nicht besser als die einzelnen Nationen befriedigt, würde sofort ein Misstrauen gegenüber den supranationalen Institutionen entstehen und folglich dessen gäbe es keine Legitimation ihrer Outputs mehr. Ob dies jedoch genügen würde, um den Integrationsmechanismus zu halten, ist fragwürdig.

 

In den Entwicklungen der vergangenen acht Jahren nach dem Maastrichter Vertrag sind einige Beispiele betreffend der Effizienzleistung der EU anzutreffen. Die ersten Etappen zur Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) haben verschiedene Thematiken mit sich gebracht, welche im Hinblick auf die Bürger- und auf die Nationalinteressen relevant sind. Mit dieser neuen Integrationsetappe hat sich eine Polemik entwickelt, indem die Demokratie die Verliererin der WWU war[66]: Es hat keine Volksabstimmung über den Euro stattgefunden, das Machtpotential Europas verschiebt sich nach Inkrafttreten der Währungsunion weg von EU-Ministerrat und Kommission hin zur Europäischen Zentralbank (EZB), die nach dem Muster der „unabhängigen“ Deutschen Bundesbank ausgestaltet wurde und als oberste Währungshüterin die Geldpolitik Europas bestimmen wird[67]. Freilich nicht nach verfassungsmässigen Grundsätzen oder mit Bedacht auf das soziale Wohlergehen ihrer Bürger, sondern nach einzig einem – rein ökonimischen – Ziel: jenem der Währungs- und Preisstabilität. Es wäre aber falsch zu behaupten, dass  die  Gewinnerin  der Währungsunion (WÄU) ausschliesslich das Finanzkapital ist. Damit die WÄU weiter besteht und stabiler wird, sind einige soziale Bedingungen vorausgesetzt: Verminderung der Arbeitslosigkeitsquote insbesondere in jenen zwölf Mitgliedsstaaten, die an der WWU teilnehmen (davon ausgeschlossen sind: Grossbritanien, Dänemark und Schweden. Am Gipfel in Feira, 13.-14. Juni 2000 wurde die Entscheidung begrüsst, dass Griechenland per 1. Januar 2001 dem Euro-Währungsgebiet beitritt[68]), Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern, die Unterstützung des sozialen Zusammenhalts (der Zusammenhang zwischen wirtschafticher und sozialer Entwicklung macht deutlich, dass das Vorhandensein angemessener sozialer Sicherheitsnetze garantiert werden muss), usw..

 

„Der Europäische Rat begrüsst den Bericht des Rates über die Koordinierung der Wirtschaftspolitik und betont, dass er von grosser Bedeutung für die verstärkte Koordinierung der Wirtschafts-, der Beschäftigungs und der Strukturpolitiken im Hinblick auf die volle Nutzung des Potentials des Binnenmartkes und der einheitlichen Währung ist“[69].

Im Kern handelte es sich hierbei um eine technokratisch-utilitaristische Begründung von Legitimation, weil politische Herrschaftsausübung in dem Masse an Legitimität gewinnt, wie sie die Fähigkeit besitzt, die Funktionstüchtigkeit des gesamtgesellschaftlichen Systems und die Befriedigung der Bedürfnisse der Bürger zu gewährleisten[70]. Für den Erfolg der Integration hat sich die Output-Dimension als unabdingbar notwendig dargestellt. Planung, Formierung und Durchsetzung der damaligen EG- und der heutigen EU-Politik basieren vor allem auf der Fusionierung von EU- und nationalen Fachbürokratien, welche politische Entscheidungen von betrachtlicher Effizienz und Effektivität fällen können.

 

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3.1  Ein Beispiel: Die Beschäftigungspolitik

„Die Legitimationsprobleme der EU werden beschränkt, wenn es gelingt, auf gemeineuropäischer Ebene eine erfolgreiche Politik zu machen, die die Bürger davon überzeugt, dass für ihre Belange die EU tatsächlich effizient und nützlich ist[71]“.

Die Beschäftigungspolitik repräsentiert ein bürgernahes Element der Output-Dimension europäischer Legitimation. Sie wurde nicht mit dem Zweck entwickelt, den Zustand der Bürger in den Mitgliedsländern zu verbessern, sondern um das Zustandekommen und das Weiterbestehen der WWU zu gewährleisten, indem eine niedrigere Arbeitslosenquote die nötige Voraussetzung für eine kräftige Währung (Euro) ist. Die Beschäftigungspolitik ist also ein Spill-over-Ergebnis, ein funktionales Überschwappen des Integrationsprozesses von einem Sektor zum Nächsten mit ihm verbundenen Bereich[72], wobei die Bürger direkt betroffen sind und der Status quo hinsichtlich der mit der Beschäftigung verbundenen Probleme verbessert werden kann.

 

Die Beschäftigungspoltik ist als Teil der Sozialpolitik ein aktuelles an die WWU gebundenes Thema, das im Rahmen der Re-Regulierung auf europäischer Ebene eine besondere Bedeutung erlangt. Ab den Römer Verträgen (1957) wurden die Grundlagen der nationalen Deregulierung fixiert. Langfristig, bis 1993, hat dieser Prozess stattgefunden, indem der europäischen Binnenmarkt realisiert wurde; alle nationalen Hemmnisse, innere Zölle, Grenzen, usw. wurden zu Gunsten einer europäischen wirtschaftlichen Gemeinschaft abgeschafft. Nicht zu vergessen ist, dass die Bürger während ihrer Projektierung und Realisierung immer am Rande geblieben sind; alle Entscheidungen wurden nämlich von Staats-, Regierungschefs und Eurokraten getroffen. Mit dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags 1993 hat die Re-Regulierung auf supranationaler Ebene angefangen, indem die abgeschafften nationalen Massnahmen langsam durch europäische ersetzt worden sind (z.B. die Ersetzung nationaler Währungen durch den Euro). Damit wird versucht, jene Probleme auf EU-Ebene zu behandeln, für die keine Lösungen im nationalstaatlichen Bereich gefunden werden konnten (Aufgrund der nationalen Heterogenitäten ist dies eine besonders schwierige Aufgabe, da die von der EU erlassenen Massnahmen einige Staaten befürworten, bzw. ablehnen könnten, was zu Ungleichgewichten und Ungleichheiten führen würde). Diese Aufgabenübertragung bedeutet einerseits einen Souveränitätsverlust einzelner  Staaten,  anderseits  wird  sie  aber  damit  gerechtfertigt,  dass  schlussendlich  in  jenen Bereichen ein Beitrag zur Verbesserung sozialer und wirtschaftlicher Problematiken geleistet werden kann, an denen die Nationalstaaten gescheitert sind. Der kurzen Erfahrung wegen ist es schwierig, Prognosen zu wagen, aber momentan scheinen die Bürger diese Alternative zur Verbesserung der heutigen sozialen Lage zu begrüssen (Die Eurobarometer-Daten von 1999 bestätigen, dass die mit der Beschäftigung verbundenen Problemen auf supranationaler Ebene behandelt werden sollten [52% der Befragten sind damit einverstanden]. Die im Anhang VI wiedergegebenen Daten betonen, dass ein allgemeines Vertrauensgefühl der EU gegenüber herrscht. Die EU-Bürger erachten es als positiv, dass immer mehr nationale und souveränitätsnahe Thematiken [wie Verteidigungs-, Drogen-, Umwelt-, Wirtschafts-, Forschungs-, Jugendpolitik usw.] den EU-Institutionen übertragen und so gleiche Richtlinien für alle Mitgliedsländer erlassen werden). Ob jedoch die EU-Strategie zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit besser als jene der Nationalstaaten ist, ist schwierig zu sagen: Tatsache ist, dass mehr als 15 Millionen Europäer nach wie vor arbeitslos sind[73]; davon besteht der grösste Teil aus Langzeitarbeitslosen; ausserdem bleibt ein Viertel aller Jugendlichen ohne jegliche Berufsperspektive! Die EU-Organe sind aber davon überzeugt, dass diese Situation auf die Dauer verbessert werden kann.

„Aufgabe der Gemeinschaft ist es, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und Währungsunion […] in der ganzen Gemeinschaft eine harmonische, ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des Wirtschaftslebens, ein hohes Beschäftigungsniveau und ein hohes Mass an sozialem Schutz, die Gleichstellung von Männern und Frauen, […] einen hohen Grad von Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz der Wirtschaftsleistungen, […] den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern“[74].

Das Bestehen dieser Problematik war schon seit langem bekannt, trotzdem galt es, die dringlichsten Themen der Agenda zu behandeln (Die meisten Mitgliedsstaaten schienen der Sanierung der Haushalte und der Behandlung der Konvergenzkriterien den Vorzug zu geben[75]). Die Anforderungen der Bürger wurden also einmal mehr von ihrer nationalen Regierung unterschätzt; man muss sich darum nicht wundern, weshalb die Hoffnung nun in die EU gesetzt wird. Die Beschäftigungspolitik stellt als Brücke zwischen EU-Organen und Bürgern eine funktionelle Notwendigkeit zur Ergänzung der WWU und zur Lösung der mit der WWU entstandenen Probleme dar, denn die Problematik der Arbeitslosigkeit wurde mit der Einführung einer einheitlichen Währung auf EU-Ebene relevant. Vorher kam sie in europäischen Gesprächen kaum zur Sprache, weil sie nichts mit dem Deregulierungsverfahren im wirtschaftlichen Bereich zu tun hatte. Der laufende Prozess der Globalisierung verschärft den Wettbewerb und wird je länger je dringlicherStrukturreformen und Innovationen im Rahmen der Sozialpolitik fordern. Die Beschäftigungspolitik gilt jetzt als unerlässlicher Ring der „WWU-Kette“, neben der Preisstabilität, der Inflations- und der Exportquote, usw..

 

Während des Amsterdamer Gipfels (1997) sowie in Helsinki (1999) wurde die Thematik weiter bearbeitet und neu neben den Bestimmungen über die WWU ein Beschäftigungskapitel im EG-Vertrag eingeführt, der besagt, dass die Beschäftigungsstrategie der Mitgliedstaaten sich nach einer koordinierten Beschäftigungspolitik auf Gemeinschaftsebene ausrichtet. Somit werden Sozial- und Wirtschaftspolitik wieder zusammengeführt.

„[…] Auf die Förderung der Qualifizierung, Ausbildung und Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer sowie der Fähigkeit der Arbeitsmärkte hin, auf die Erfordernisse des wirtschaftlichen Wandels zu reagieren[76].

„ Die Union und die Mitgliedstaaten müssen eine breitere Nutzung der neuen Technologien aktiv fördern und die Informationsgesellschaft weiterentwickeln, um Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt zu unterstützen“[77].

Durch das Einfügen solcher Artikel in juristische Texte werden jedoch noch keine Arbeitsplätze geschafft! Im ersten Semester 1999 galt es als eine der wichtigsten Aufgaben des deutschen Vorsitzes, zur Lösung der Beschäftigungsprobleme in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union beizutragen. Der deutsche Vorsitz wollte sich deshalb mit Nachdruck für die Realisierung eines europäischen Beschäftigungspaktes einsetzen, der zwei Ziele verfolgte. Erstens: Mehr Beschäftigung im makroökonomischen Kontext der Lohn-, Geld- und Fiskalpolitik. Zweitens: Die Koordinierung nationaler beschäftigungspolitischer Maßnahmen, die mit dem Amsterdamer Vertrag und den Beschlüssen des Luxemburger Beschäftigungsgipfels auf eine tragfähige Grundlage gestellt wurde.

Die neu bestimmten Ziele beeinflussen natürlich die gemeinsame Wirtschaftspolitik einerseits und die Sozialpolitik anderseits, indem beide im Hinblick auf die volle Nutzung des Potentials des Binnenmarktes und der einheitlichen Währung koordiniert werden müssen. Ein optimal funktionierender Binnenmarkt ist nämlich von entscheidender Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen sowie für Wachstum und Beschäftigung[78].

Nach dem EU-Gipfel in Lissabon in 2000 wurde folgendes hinzugefügt:

„ [...] die Union zum Wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten [d.h. Entwicklung einer Informationsgesellschaft für alle durch die Entwicklung des e-Potentials] Wirtschaftsraum in der Welt zu machen – einem Wirtschaftsraum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen um einem grösseren sozialen Zusammenhalt zu erzielen“[79].

Mit  dieser  Aussage  wird  deutlich, dass die new economy ein relativ neuer Sektor ist, in dem das

Schaffungspotenzial neuer Arbeitsplätze hoch ist. In allen an die Informatik (Internet, Telekommunikations,…) gebundenen Branchen besteht nämlich eine grosse Entwicklungs- und Erweiterungsmöglichkeit, die Einfluss auf die Senkung der Beschäftigungsquote ausüben kann.

 

Trotz der Behandlung dieser Thematik auf EU-Ebene bleibt momentan die Hauptverantwortung für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit noch bei den Mitgliedstaaten, wobei eine neue Methode der Koordinierung auf allen Ebenen, an eine stärkere Leistungs- und Koordinierungsfunktion des Europäischen Rates gekoppelt, eingeführt wurde. Hauptgrund dessen ist, dass es kein Patentrezept für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gibt, die vorwiegend von den strukturellen Eigenschaften der Mitgliedstaaten abhängt. Deshalb erlassen die EU-Institutionen nur Richtlinien und keine verbindlichen Massnahmen, um die heutige Lage zu verbessern. Die EU trägt zu den Entwicklungen in den Mitgliedsländern nur mit dem gesetzten Ziel bei, strukturelle Disparitäten abzuschaffen. So wurde das Subsidiaritätsprinzip und die Regionalpolitik eingerichtet. Beiden wurden verschiedene Struktur- und Kohäsionsfonds für die Bekämpfung der Regionalgefälle zur Verfügung gestellt. Mit diesen Unterstützungsfonds wurde ein Gleichgewicht zwischen den Mitgliedsstaaten erreicht, indem die reichsten Länder einen Teil ihres BSP diesen Fonds beisteuern, damit die zurückgebliebenen europäischen Staaten bzw. Regionen schrittweise ihre strukturellen Lücken füllen können. Es wird also versucht, eine Balance aller Länder zu schaffen; nur so ist eine gemeinsame europäische Beschäftigungspolitik vorstellbar.

„Jeder Mitgliedstaat übermittelt dem Rat und der Kommission jährlich einen Bericht über die wichtigsten Massnahmen, die er zur Durchführung seiner Beschäftigungspolitik im Lichte der beschäftigungspolitischen Leitlinien […] getroffen hat“[80].

„ Der Rat setzt […] einen Beschäftigungsausschuss mit beratender Funktion zur Förderung der Koordinierung der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik der Mitgliedstaaten ein“[81].

Der Binnenmarkt, dessen positive Effekte durch den Euro verstärkt werden sollten, wird Europa einige Wettbewerbsvorteile bringen, die bisher nur die Vereinigten Staaten geniessen. Auch wenn der Euro kein Patentrezept ist, um auf einen Schlag Arbeitsplätze zu schaffen, so verbessert er doch das Klima für Investitionen, Handel und damit indirekt auch für die Beschäftigung.

„Das gilt um so mehr, da langfristig mit niedrigen Zinsen im Euro-Raum zu rechnen ist. Sie wirken wie eine Vitaminspritz für die Konjunktur. In Deutschland hängt jeder fünfte Arbeitsplatz vom Export ab. Mehr als 40 Prozent unserer Ausfuhren gehen in die Länder, die zur Währungsunion gehören. Und weil gegenüber diesen Ländern keine Wechselkursrisiken mehr bestehen, gibt es auch weniger Risiken für die exportabhängigen Arbeitsplätze in Deutschland. Die exportstarke deutsche Wirtschaft hat alle Chancen, die mit dem Euro verbundenen Vorteile zu nutzen und damit Arbeitsplätze zu sichern sowie neue zu schaffen.[82]

Die Herausforderungen dieser Zeit heissen also einerseits Wettbewerbsfähigkeit und Flexibilität und anderseits Arbeitsplatzsicherheit und Schaffung neuer Arbeitsplätze. Für die Anpassung an eine sich verändernde Arbeitswelt ist ein Gleichgewicht zwischen der von den Arbeitgebern geforderten Flexibilität und der von den Arbeitnehmern verlangten Sicherheit in Bezug auf ihre Berufsaussichten erforderlich.

„Eine bessere Arbeitsorganisation, die über den sozialen Dialog anzupeilen ist, würde es erlauben, dieses Gleichgewicht zu erzielen. Auf der Grundlage ihres Grünbuchs von 1997 legte die Kommission eine Mitteilung über die Arbeitsorganisation und die Anpassungsfähigkeit zur Erleichterung und Ergänzung der Umsetzung des in den beschäftigungspolitischen Leitlinien festgehaltenen Schwerpunktes "Anpassungsfähigkeit" vor“.[83]

Es ist jedoch schwierig, eine Einigung zwischen supra- und subnationalen Akteuren (Unternehmern und in bestimmten Fällen Gewerkschaften) zu erlangen, um Druck auf die Mitgliedstaaten auszuüben. Auch wenn der Amsterdamer Vertrag klare Zeichen hinsichtlich der Bekämpfung sozialer Ausgrenzung und der Armut von Millionen von Mitbürgern setzt[84], werden die europäischen Beschlüsse in einigen Bereichen einstimmig gefasst, was die Effizienz der gemeinschaftlichen Anstrengungen begrenzt; d.h. man muss weiter verhandeln bis zu einem einstimmigen Konsens, der oft schwierig zu treffen ist (Kompromisse sind in diesem Entscheidungsverfahren kaum möglich). Es fehlt also auf europäischer Ebene ein Entscheidungsmechanismus, der schnell und wirkungsvoll auf bestehende Probleme reagiert. Die supranationalen Akteure könnten das Prinzip der Mehrheitsentscheidung im jeden Bereich der EU einführen, damit man sich den konkreten Hemmnissen des Integrationsprozesses schneller entgegensetzen kann. Die nationalen Regierungsvertretern sind diesbezüglich aber vorsichtig:

 „[The Chiefs of governments] safeguard their countries against the future erosion of sovereignty by demanding the unanimous consent of regime members to sovreignty-related reforms.“[85]

Die zuletzt genannten Schwierigkeiten, eine wirkungsfähige Beschäftigungspolitik durchzusetzen, unterstreichen die schon angesprochenen Probleme supranationaler Institutionen. Unvermeidbarerweise beeinflussen die Mängel der Input-Dimension der Demokratie die Outputs der Entscheidungsprozesse. Es kann daraus abgeleitet werden, dass die Output-Dimension eng mit dem Input verbunden ist, und wenn die Input-Legitimationsart Lücken enthält, kann der Output nicht völlig wirkungsfähig sein.  

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3.2  Schlussbemerkungen

„Die Menschen sind Europas wichtiges Gut und müssen im Zentrum der Politik der Union stehen. Investitionen in die Menschen und die Entwicklung eines aktiven und dynamischen Wohlfahrtstaates werden von entscheidender Bedeutung sowohl für Europas Platz in der wissensbasierten Wirtschaft als auch dafür sein, sicherzustellen, dass die Herausbildung dieser neuen Wirtschaftsform die schon bestehenden sozialen Probleme wie Arbeitslosigkeit, soziale Ausgrenzung und Armut nicht noch verschärft“[86].

„Die Menschen sind Europas wichtiges Gut und müssen im Zentrum der Politik der Union stehen“. Dieser Satz des Lissaboner Gipfels (23.-24. März 2000) betont die Rolle und die Wichtigkeit der Bürger für den Integrationsprozess Europas; es wird trotzdem nicht präzisiert, ob diese an Entscheidungsprozessen direkt teilnehmen sollen oder ob sie die autonome Politik der EU als passive Elemente einer supranationalen Gesellschaft betrachten. Die zweite Hypothese scheint wahrscheinlicher. Man bezieht sich auf die Output-Dimension der Legitimation, wobei die Bürger Beobachter europäischer Realitäten und weder direkt involviert noch Mitschöpfer sind.

  Es stellt sich automatisch die Frage: Genügt die Output-Dimension, um das supranationale Handeln zu rechtfertigen, oder handelt es sich nur um „the lesser of two evils“? Die Antwort ist logisch: Damit die Struktur eines Landes, seine Verfassung und seine Verwaltung tatsächlich demokratisch und legitimiert definiert werden können, müssen die Bürger Zugang zu den Entscheidungsmechanismen haben oder zumindest ihre Vertreter wählen und so legitimieren können. D.h. die Bürger sind souverän, haben das Recht, sich einer Entscheidung der von ihnen gewählten Regierung entgegenzusetzen, können Referenden und Initiativen ergreifen (je nachdem, ob es sich um eine direkte oder indirekte Demokratie handelt), usw. Auf EU-Ebene ist dies offensichtlich nicht der Fall: Keine Herrschaft für und durch das Volk! Die EU wurde nicht im Sinne der Input-Prinzipien entwickelt. Die Sozialfragen, wie die Partizipation der Bürger am Gesetzgebungsprozess, ihre Lebensqualität, Umweltsfragen, usw. waren überhaupt kein Thema in den  fünfziger  Jahren, als  die  ersten  Verträge  zur  Errichtung  der  Europäischen  Gemeinschaft unterzeichnet wurden; die damaligen Hauptziele beschränkten sich auf die Friedenssicherung innerhalb Europas und die Steigerung des Wohlstands[87]. Während den darauf folgenden Jahren wurden mögliche Legitimationsdefizite thematisiert und die entsprechenden Meinungen waren von Beginn weg gespalten. Die Vertreter der Demokratie im traditionellen Sinne (Föderalisten) klagten die EU und ihre Institutionen an, während insbesondere die Neo-Funktionalisten einen Kompromiss entdeckt hatten: die Output-Dimension. Da die EU kein National- und kein Bundesstaat sondern eine vor allem in souveränitätsfernen Bereichen aktive Form „sui generis“ war, so lautete die Begründung, sollte man mit einer Bestimmung ihrer inneren Strukturen das Entstehen einer politischen Union abwarten[88]. Vorläufig wurde also die Input- durch die Output-Dimension der Legitimation ersetzt, die die Bürger nur als Beobachter der erlassenen Massnahmen oder der getroffenen Entscheidungen auf EU-Ebene betrachtet. Momentan findet eine Transaktionsphase statt; der Mangel an Demokratie wird provisorischerweise akzeptiert. Es muss auch betont werden, dass die meisten EU-Bürger über die europäische Realität nicht genug informiert sind, weshalb die „europäischen Fehler“ teilweise unbemerkt bleiben. Wenn aber künftig, nach der Realisierung der WWU, eine politische Union vervollständigt wird, muss man sich so rasch wie möglich den strukturellen Defizite der EU entledigen. Niemand würde nämlich auf die solide und funktionierende Struktur der Nationalstaaten zugunsten einer noch nicht definierten Gesellschaftsform verzichten!

 

Seit etwa sieben Jahren, seit dem Maastricher Vertrag, ist die Re-Regulierungsphase im Gange, in der neue europäische Regeln und Massnahmen in den Mitgliedstaaten erlassen werden. Von Anfang an wurde deutlich, dass dies der nationalen und regionalen Disparitäten wegen keine einfache Aufgabe war.

 

„Der Irrtum von Helmut Kohl besteht in der Annahme, die fehlende Bereitschaft zur Hergabe nationaler Institutionen und Souveränitäten lasse sich durch bürgerferne Ratifikationsprozeduren und durch Unwiderrufbarkeitsschwüre von Regierungschefs ersetzen“[89]. 

„Der Irrtum von Johannes Goss besteht in der Hoffnung, die Währungsunion sei eine geeignete Übungsstrecke für die Gewöhnung an den Souveränitätsverzicht“[90].

Es wurde auch die Meinung vertreten, nach der Vollendung des Binnenmarktes sollte der Integrationsprozess inne halten, damit kein Kriegspotential auf europäischer Ebene geschafft wurde.

„Lassen wir Europa seine vier wirtschaftliche Freiheiten […] geniessen, ohne es in ein politisches Korsett zu sperren, in dem es zu eng wird für unbedingte Friedfertigkeit, unerschütterliche Toleranz und wechselseitigen Respekt“[91].

  Momentan geht es der Wirtschaft und den mit ihr verbundenen Sektoren gut; die Zyklizität der Geschichte zeigt jedoch auf, dass auch Krisenperiode überwunden werden müssen, die das heutige scheinbar stabile Gleichgewicht zwischen den westeuropäischen Nationen unvermeidbarerweise zerstören könnte.

„Wer ist schuld an der treibenden Inflaktion, wenn die Wirtschaftspolitik vom Bürger nicht mehr zur Räson gerufen werden kann, weil sie sich vollends auf parlamentarisch unkontrollierte Ministerräte und eine im politischen Nirgendwo schwebende Notenbank verlagert hat? Die Franzosen, die Italiener, die Griechen,… Alles gute Freunde. Und wer ist schuld, wenn quer durch die künstlich gleichgeschalteten Volkswirtschaften der Sozialtransfer ins Gigantische steigt? Die Spanier, die Portugiesen, die Iren…Auch alles gute Freunde. Im Ernst: Die Währungsunion kann gerade dann nicht empfohlen werden, wenn das letzte Erfolgskriterium des europäischen Integrationsprozesses die Friedfertigkeit des wechselseitigen Umgangs sein und bleiben soll. Die Währungsunion führt nicht zum lauten Krieg, aber sie führt auf eine stille Weise weg von Frieden“[92].

Seitdem hat sich die passive Output-Legitimationsweise als unbefriedigend erwiesen und auch ihr Demokratiegrad wird immer mehr in Frage gestellt. Die Beurteilungsfähigkeit der Bürger existiert praktisch nicht, weil sie über die Risiken des Integrationsprozesses kaum informiert sind. Sie können nicht in europäische Entscheidungen eingreifen, sie sind nur Beobachter! Diese Tatsache wird in der Empirie bestätigt: Insgesamt 45% der Bürger der 15 Mitgliedstaaten anerkennen nur ihre nationale Identität, 49% fühlen sich zunächst ihrer Nation und erst dann Europa zugehörig, und nur 4% erachten sich in primis als europäisch[93]. Diese Daten können wohl als ein Spiegel der Handlungsunfähigkeit der Bürger auf supranationaler Ebene betrachtet werden.

 

Es ist bekannt, dass die Output-Dimension keinen wirklichen Beitrag zur Legitimation der EU leisten kann. Bestritten ist allerdings, ob die Bürger tatsächlich bereit sind auf ihren souveränen Charakter zu verzichten. Bis zur Vollendung des Binnenmarktes ging alles gut. Doch was jetzt an ökonomischer Integration folgen soll, erfordert zunehmend den Verzicht auf politische Souveränität, was auch zu einer Krise des europäischen System führen könnte. Um diese frustrierende Lage zu verbessern, sollte zunächst in die Input-Dimension der Legitimation eingegriffen werden, damit die Bürger ihre Präferenzen besser zum Ausdruck bringen können. Dies kann bestimmt kein kurzfristiges Ziel sein. Wie lange aber wird die EU mit entsprechenden Veränderungen warten, wie lange geht sie weiter auf ihrem Weg, blind und taub hinsichtlich den Bedürfnissen des einzelnen Bürgers?

 

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4.     Abschliessender Teil

 

4.1 Offene Fragen

 

Wieso muss man sich auf die Output-Dimension der Legitimation der EU befriedigen? Was verhindert die Übertragung traditioneller demokratischer Prinzipien vom Nationalstaat auf die supranationale Ebene? Im Folgenden wird darauf eingegangen, indem verschiedene Hemmnisse zur Realisierung der Input-Dimension untersucht werden. Es scheint zwar paradox, aber die Anzahl an Bürgern könnte Ursache des bürgerfernen Charakters der EU-Institutionen sein.

 

4.1.1        Fehlender Demos

 

Die rechtliche Grundlage der EU, die einzige zwischen den souveränen Mitgliedstaaten bestehenden Verbindung, sind die unterschriebenen Verträge (EGKSV, EAGV, EWGV, EUV und Amsterdamer Vertrag); sie sind zeitlich unbefristet (sie gelten im Prinzip solange einem neuen Text oder Änderungen zugestimmt wird) und, wie jeder andere völkerrechtliche Vertrag auch, kündbar. Obschon der EU-Vertrag keine ausdrückliche Kündigungsklausel enthält, ist der Austritt aus der Union nur theoretisch möglich; sie wird als ultima ratio betrachtet (das Beispiel Österreichs hat gezeigt, wie schwach die Demokratie in der EU ist. Man kann sich den supranationalen Institutionen aufgrund von drohenden Sanktionen und hohen Kosten kaum entgegensetzen).

Die Verträge sind aber keine echte Verfassung; ihnen fehlt die Hauptkomponente: ein europäisches Volk als Subjekt der Legitimation, was als Kardinalproblem für eine weitergehende Demokratisierung der Union angesehen wird.

„Das durch eine kollektiv belastbare Identität vereinte Volk muss der demokratischen Verfassung immer vorausgehen: Demokratie gründet sich immer auf eine der Verfassung vorgegebene konsensuale Bestimmung ihres kollektiven Subjektes, auf eine die Individuen verbindende kollektive Identität“[94].

Die Verträge repräsentieren also nur die Technokratie und nicht das ganze Volk, das trotzdem die erlassenen Massnahmen respektieren muss. Nur in Österreich, Finnland und Schweden wurde durch das nationale Parlament und eine Volksabstimmung demokratisch beschlossen, der EU auf der Grundlage des Maastrichter Vertrags beizutreten[95], und über den Amsterdamer Vertrag wurde nur in zwei Mitgliedsländern ein Referendum ausgerufen (Anhang II); ansonsten wurde er ohne Mitwirkung des Volkes ratifiziert! Tatsache ist, dass es kein europäisches Volk (No Demos Thesis), sondern eine Menge europäischer Völker gibt, die in der Vergangenheit nicht immer ein friedliches Verhältnis verband. Diese Völker vertreten verschiedene Kulturen, Sprachen, Mentalitäten; ausser der Entscheidung der Regierungen, eine europäische Union zu schaffen, um die nationalen wirtschaftlichen Interessen zu maximieren, verbinden diese Völker nur wenig. Während des Maastrichter Gipfels würde auf diese gaps näher eingegangen, indem ein Artikel bezüglich der Unionsbürgerschaft im Vertrag über die Europäische Gemeinschaft eingeführt wurde. Es handelt sich aber um keine grosse Eroberung; die Wertunterschiede verhindern die Möglichkeit, die Demokratielücken der EU zu erheben. Mit der Behandlung dieser neuen Thematik wurde einfach rechtlich anerkannt, dass die Bürger der Mitgliedsaaten zugleich Angehörige der Union sind:

„Es wird eine Unionsbürgerschaft eingeführt. Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates besitzt. Die Unionsbürgerschaft ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft, ersetzt sie aber nicht. […] Jeder Unionsbürger hat das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten […] frei zu bewegen und aufzuhalten“[96].

Mit der Einführung der Unionsbürgerschaft wurde versucht, ein europäisches Zugehörigkeitsgefühl zu implementieren. Das ist keine einfache Aufgabe, welche von heute auf morgen erfüllt werden könnte, da die Bürger ja bereits eine Bürgerschaft und nationale Identität haben. Wie kann man sich mit der EU und ihren Organen identifizieren? Ihr Handeln ist sehr abstrakt und - u.a. aufgrund der Absenz einer Öffentlichkeit - wenig bekannt. Trotzdem wird die Existenz der EU wahrgenommen; insgesamt 38% der Befragten bejahen die Existenz einer europäischen Identität. 49% verneinen jedoch diese Aussage[97]. Dafür gibt es eine Erklärung: In der heutigen Gesellschaft existieren sowohl materialistische als auch postmaterialistische Werte, die über verschiedene Generationen hin von Bedeutung waren und sind. Die Postmaterialisten identifizieren sich vor allem mit den neuen Generationen, die Interessen wie Wohlfahrt-maximierung aufweisen[98]. Sie befürworten die Änderungen zugunsten wirtschaftlicher Prosperität, und unterstützen demzufolge den Integrationsprozess. Denen setzen sich die Vertreter materialistischer Werte entgegen; die sich eher um die mit dem täglichen Leben verbundenen Probleme kümmern. Es handelt sich vor allem um Leute, deren Nationalgefühl von der Erfahrung der Weltkriege geprägt ist, oder um Jugendliche, deren Stellungnahme sehr konservativ ist. Inglehart schlägt diese dichotome Interpretation vor: Die vormals nationalistische Orientierung (der Kriegsgenenrationen) wird durch die supranationale Orientierung (der Nachkriegs-generationen) nachhaltig ersetzt[99]. Diese zwei Einschränkungen sind sehr flexibel; es gibt nämlich Vertreter postmaterialistischer Werte, die die Erhaltung nationaler Souveränität als oberstes Ziel haben. Momentan herrscht also noch kein übereinstimmender Konsens der EU gegenüber. 

 

Ein zusätzliches Hindernis zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Demos ist das Bestehen von elf anerkannten Sprachen innerhalb der EU, wobei keine der Elf überwiegt: Dies hindert das Entstehen eines Kommunikationssystems. 24% der EU-Bürger sind von deutscher Muttersprache, 16% von englischer, italienischer und französischer[100]. Wegen dieser sprachlichen Vielfalt ist es besonders schwierig, ein traditionelles Kommunikationssystem zu entwickeln, darum wurde nun geplant, das e-Potential besser auszunützen. „In den Mitgliedstaaten wird die Aktualität über die EU vor allem via Fernseher übermittelt“, sagen 57% der Befragten, 33% über die Tageszeitungen, 22% via Radio und nur 7% via Internet[101].

Eine „e-comunicatiton“ kann aber nicht kurzfristig geschafft werden, auch wenn dies das Kommunikationsmittel der Zukunft sein wird. 

„Der Europäische Rat begrüsst die von der Kommission eingeleitete „eEurope-Initiative“ als eine Möglichkeit, Europa zu einer echten Informationsgesellschaft für alle zu machen“[102].

  Vom Übergang zu einer digitalen, wissensbasierten Wirtschaft, der von neuen Gütern und Dienstleistungen ausgelöst wird, werden starke Impulse für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsmöglichkeiten ausgehen. Darüber hinaus wird dieser Übergang ermöglichen, die Lebensqualität der Bürger wie auch den Zustand der Umwelt zu verbessern. Um diese Chance bestmöglich zu nützen, müssen spezifische Ziele in einem umfassenden „eEurope-Aktionsplan“ festgelegt werden: Die Ausschöpfung des ganzen e-Potentials in Europa hängt nämlich von der Schaffung günstiger Bedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr und das Internet ab, so dass immer mehr Unternehmen und private Haushalte über Schnellverbindungen an das Internet angeschlossen werden.

Die Unternehmen und die Bürger müssen Zugang zu einer kostengünstigen Kommunikationsinftastruktur von internationalem Rang und zu einer breiten Palette von Dienstleistungen haben[103]. Jedem Bürger müssen die Fähigkeiten vermittelt werden, die für das Leben und die Arbeit in dieser neuen Informationsgesellschaft erforderlich sind. Hier geht es nicht nur um eine neue Kommunikationsgesellschaft, sondern um eine echte Lebensphilosophie, die sich der Technologie anpassen muss. Die künftigen Berufe und die Lebensevolution sind eng mit dem Internet oder allgemeiner mit dem Computer verbunden. Die sich heute erst in den Startlöchern befindene Transaktionsphase verändert einerseits die täglichen Gewohnheiten der Menschen, anderseits wird aber dadurch eine Vernetzung der kulturellen Vielfalt in Europa und so ein Mehrwert geschaffen. Wird diese Technologie auch rege als Hilfe zur Informationsbeschaffung genützt, so ist sie doch noch kein zentrales Mittel. Die Bürger bevorzugen TV-Sendungen und die Tageszeitungen. Der Supranationalisierungsprozess erschwert aber eine europaweite Information durch solche Kanäle. Wie sollten täglich rund 300 Mio. Exemplare einer europäischen Zeitung verteilt werden? In welcher Sprache würde jene gedruckt? Die traditionellen Informationsmittel lassen sich nur schwerlich auf den EU-Alltag anwenden. Aus diesen Gründen soll langfristig das e-Potential ausgenützt werden, woran sich die Bürger gewöhnen müssen. Die Möglichkeit, „News“ direkt dem Computer zu entnehmen hat ja auch kostenreduzierende Nebenwirkungen. Mit unterschiedlichen Mitteln und auf verschiedenen Wegen muss dafür gesorgt werden, dass niemandem der Zugang zu diesen Informationen versperrt wird.

 

„Die Mitgliedstaaten müssen bis 2003 einen allgemeinen elektronischen Zugang zu den wichtigsten grundlegenden öffentlichen Diensten sicherstellen. […] Niemand kann davon ausgeschlossen werden“[104]

Diese Veränderungen tangieren alle Gesellschaftsebenen; beisielsweise soll auch versucht werden,

vom e-Potential im Lehr- bzw. Lernbereich zu profitieren:

„ Die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass bis Ende 2001 alle Schulen in der Union Zugang zum Internet und zu Multimedia-Material haben und dass alle hierfür erforderlichen Lehrer bis Ende 2002 im Umgang mit dem Internet und mit Multimedia-Material geschult sind“[105].

  Sind diese Änderungen aber legitim? Wie bereits gehabt, werden die Bürger mit schon getroffenen Entscheidungen konfrontiert. Ist es gestattet, sich dem technologischen Fortschritt entgegensetzen? Diese und ähnliche Fragen sind im alltäglichen Leben von grosser Bedeutung: Die Befürworter des kybernetischen Modernisierungsprozesses unterstützen die Anwendung neuer Kommunikationstechnologien; die Konservativen sind dagegen, auch wenn sie sich auf die Länge damit abfinden werden müssen. Es wird argumentiert, eine dynamische Gesellschaftsform komme an diesem Kyber-Weg nicht vorbei, sofern sie den Zug gegenüber amerikanischen und japanischen Wirtschaften nicht verpassen will. Die Schaffung eines europäischen Kommunikationssystems dient vor allem dazu, eine Verbindung zwischen den EU-Bürgern herzustellen. Indem so verbindende Werte sowie Probleme traktandiert werden, könnte über die lange Frist eine europäische Identität geschaffen werden. Des Weitern bietet die neue Wissensgesellschaft ein enormes Potential für die Reduzierung sozialer Ausgrenzung, indem sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für grösseren Wohlstand durch mehr Wachstum und Beschäftigung schafft und neue Möglichkeiten der Teilhabe an der Gesellschaft eröffnet[106].

 

Diese Wissengesellschaft kann möglicherweise aber auch die gaps zwischen den an diesem Projekt teilnehmenden Ländern und denen, die davon ausgeschlossen sind, fördern. Die erste Erweiterungsrunde sollte erst in 2007 stattfinden, nachdem die verschiedenen institutionellen Reformen zustande gekommen sind; es muss eine Lösung für die strukturellen Probleme gefunden werden. Die 626 Plätze im EP sie allesamt bereits besetzt, dasselbe gilt für die Kommission und den Europäischen Rat. Mit dem Beitritt neuer Länder wird das heutige Gleichgewicht zerstört; damit die Entscheidungsstruktur der EU nicht kompromittiert wird, ist es unerlässlich, so bald als möglich einzugreifen. Die juristischen Texte müssen modifiziert werden, was eine Menge Zeit in Anspruch nehmen wird. Der technologische Fortschritt wird nicht auf diese Anpassungen warten. Die Grundlagen zur Errichtung einer europäischen Wissensgesellschaft  werden  nämlich  schon  in  2001  vorbereitet. Die  osteuropäischen  Länder werden nicht daran teilnehmen; gegenwärtig müssen sich jene nämlich mit der Stabilisierung der Konvergenzkriterien beschäftigen. Mit deren Beitritt zur EU würde eine weitere Spaltung zwischen den Mitgliedsländern provoziert: Nicht nur die Nord-Süd-Heterogenitäten bedrohen supranationale Struktur der EU, sondern auch die Ost-West-Divergenzen, welche die Sicherheit und Stabilität Europas in Frage stellen könnten.

 

4.1.2        Intrasparenz auf EU-Ebene

 

Die Tatsache, dass keine europäische Öffentlichkeit existiert, hindert den Demokratisierungs-prozess der EU. Die EU-Bürger erhalten nur oberflächliche, approximative und indirekte Informationen bezüglich der Geschehnisse auf supranationaler Ebene; das Alltagsleben der EU-Organe bleibt für die meisten unzugänglich, nur die wichtigsten Entscheidungen oder die Scoops werden von den nationalen Zeitungen veröffentlicht.

 

Héritier schlägt in einem Artikel mögliche Lösungen für das Schliessen solcher Lücke vor. Wenn das supranationale System transparenter wird, wird es automatisch bürgernah, indem die Bürger bewusster in die EU-Politik involviert würden. Héritiers Ziel ist es, auf die konkreten Elemente demokratischer Kontrolle zu fokussieren, damit dem Bürger die europäischen Entscheidungen näher gebracht werden. Die Hauptkomponenten bildet die Realisierung eines Transparenz-programms, die Schaffung politischer Netzwerke (networks) einerseits und die Einführung struktureller und prozedureller Elemente betreffend das policy-making anderseits[107].  

  • Das Europäische Parlament: 

Während verschiedener intergouvernementalen Konferenzen wurden Schritte zur Stärkung des EP diskutiert. Die Entscheidungskompetenzen des EP, der einzigen direkt gewählten Institution, haben durch die Prozedur der Co-Operation und der Co-decision inkrementell zugenommen. Seitdem wurden keine andere Änderungen mehr beschlossen.

 

„[…] to change the Parliament into a body electing a European government, nor has it been given the right of legislative initiative because most member states do not wish to parliamentarize the European political institutions“[108].

Zusammenfassend: das einzige „legitime“ Organ der EU besitzt in der Praxis keine legislative und exekutive Kompetenz, die eher vom Europäischen Rat und von der Kommission monopolisiert wird. Damit die Demokratiedefizite der EU reduziert werden können und damit die Bürger aktiver werden auf supranationaler Ebene, muss eine Lösung für diese Problematik gefunden werden. Der deutsche Aussenminister Joschka Fischer hat in einer Rede die Idee eines Kerneuropas, einer stärker integrierten Staatengruppe innerhalb der EU, aufgegriffen. Er plädierte zugleich für „die Umgestaltung der Europäischen Union in eine Föderation mit gemeinsamer Verfassung sowie vollwertiger Exekutive und Legislative“[109]. Fischers letztendliches Ziel ist die Errichtung eines föderalen Staates mit einer Verfassung, die auf der Grundlage eines reformierten EU-Parlaments beruht. Neben diesem Gremium mit voller legislativer Kompetenz sollte eine zweite Kammer mit direkt gewählten Senatoren existieren, oder – nach dem Vorbild des deutschen Bundesrates – weisungsabhängige nationale Delegationen. Um dem Zukunftsprojekt einer Föderation die Legitimation zu sichern, muss man sich nach Fischers Worten von der Vorstellung verabschieden, dass die europäische Integration eines Tages die Nationalstaaten überflüssig mache; vielmehr müssten Föderation und Nationalstaaten sich die Souveränität teilen und die jeweiligen Kompetenzen abgrenzen. 

 

Die Vorschläge über die Zukunft der EU laufen auf ein Zwei-Kammer-System hinaus, in dem Parlament und Rat unterschiedliche Funktionen in der Rechtsetzung der EU erfüllen; ob dies tatsächlich realisierbar ist, hängt im Wesentlichen von den EU-Bürgern ab. Heutzutage ist es jedoch noch zu früh, um diesen Entwurf zu verwirklichen. Es bestehen noch zu viele Legitimationslücken und strukturelle Probleme, die den natürlichen Wettlauf der Demokratie hindern. Die Verwirklichung eines Zwei-Kammer-Systems auf europäischer Ebene impliziert die völlige Übertragung des Kerns nationaler Souveränität, was die Vernichtung des Nationalstaates bedeuten würde.

 

Die EU ist von den meisten als neben den Nationalstaaten bestehende Struktur anerkannt. Gegenwärtig wird sie mit ihren Lücken akzeptiert, weil ihr Handlungsbereich rein ökonomisch ist; die Bürger bleiben bezüglich der souveränitätsnahen Bereiche nach wie vor souverän. Die Errichtung eines europäischen Zwei-Kammer-Systems impliziert ebenso, dass die Bürger auf ihre Kompetenzen verzichten, was innerhalb einer Demokratie nur zur Farce führen würde. Heutzutage ist dieser Vorschlag undenkbar; handelte es sich doch um eine zu drastische Änderung des politischen Systems: Von der Demokratie zurück zur Oligarchie! Die Zeit dafür ist noch nicht reif. Der funktionale Integrationsprozess geht weiter, und die künftigen Ergebnisse der Re-Regulierung sowie der Einführung des Euros werden präzisere Prognosen für die Zukunft erlauben. Ein Staatenbund ist kaum denkbar; die geschichtliche Erfahrung hat gelehrt, dass kein Gleichgewicht zwischen Staaten möglich ist. Die Mächtigsten wollen überwiegen, womit die Übrigen nicht einverstanden sind; dies ist die Ursache vieler Kriege. Die Schaffung eines Staatenbundes ist also keine gute Voraussetzung für die Friedenserhaltung innerhalb Europas. Es bleiben zwei Alternativen: Entweder die Schaffung eines Bundesstaat, oder die Beibehaltung politisch getrennter Nationalstaaten. Wo Wohlfahrt herrscht existieren friedliche Bezeihungen zwischen trotz fehlender supranationaler Struktur miteinander kooperierenden Staaten (Europa nach dem zweiten Weltkrieg). Hinsichtlich der Schaffung eines Bundestaates bestehen viele Ungewissheiten (Können Völker mit verschiedenen Sprachen, Kulturen, Werten in Frieden zusammen leben?), welche wohl nur die Zukunft klären kann.

  • Das Transparenzprogramm:

  „The idea behind the transparency programm is to create support for European policies by disseminating informations about them“[110].

Bezüglich dieses Bereichs wurden schon konkrete Vorschläge gemacht, um der EU-Politik mehr Transparenz zuschreiben zu können (siehe Kapitel 4.1.1). Ergebnisse der Strategien, die während den intergouvernementalen Konferenzen in Lissabon und Feira besprochen wurden, werden erst im Jahre 2002 beobachtbar sein; ab 2001 werden alle Bürger günstigen Zugang zu den europäischen Informationsnetzwerken haben, was ihnen die Beschaffung umfassender und vertiefter Informationen über die europäischen Organen und ihr Handeln erlaubt. Ziel dieses Informationsangebots ist die Reduktion der zwischen der EU und den Mitgliedstaaten bestehenden gaps. Damit wird indirekt nach einer aktiveren Rolle der Bürger hinsichtlich der Implementation europäischer Politik gestrebt, was der EU-Politik mehr Legitimation zuschreiben würde. Die Transparenzprogramme tragen auch dazu bei, ein europäisches Zugehörigkeitsgefühl in den Bürgern zu implementieren, was auf die Dauer zur Schaffung einer gemeinsamen Identität führen kann. Die Durchführung einer gemeinsamen Politik, das Erleben derselben Probleme und Erfolge, sowie der Zugang zu den gleichen Informationen bringt die Bürger näher zusammen; durch diesen Prozess werden die zwischen den unterschiedlichen Kulturen bestehenden Divergenzen langfristig gemindert, was die Schaffung eines europäischen Demos erlauben würde. Ob diese Utopie tatsächlich realistisch ist, hängt nicht nur von der Schaffung einer europäischen Wissensgesellschaft ab. Es existieren eine Menge äusserer Faktoren, die dieses langfristige Ziel kompromittieren können. Ein starker Rückgang europäischer Wirtschaft würde nämlich den gesamten Integrationsprozess stoppen, die angefangene Re-Regulierung auf EU-Ebene könnte aufgrund zu vieler Heterogenitäten scheitern, usw.. Auch wenn sich die Realisierung eines Trasparenzprogramm positiv auf die Haltung der Bürger gegenüber der EU auswirken kann, ist es dennoch kein Patentrezept, um alle demokratische Defizite der EU aufzuheben. Dieses Ziel könnte allenfalls in Verbindung mit weiteren Strategien erreicht werden.

  • Politiknetzwerke: 

Damit sind working groups gemeint; Vertreter verschiedener Interessen treffen sich, um mit europäischen Institutionen über politischen Entscheidungen zu reden. Das sollte die Grundlage künftiger EU-Legislation sein.

„Supportive networks seek to secure input-legitimation by allowing the concerned actors to take part in policy-shaping“[111].

Die Schaffung solcher Politiknetzwerke trägt zur Verstärkung des demokratischen Charakters der EU bei, insofern, als die gesellschaftlichen Gruppen und die verschiedenen Lobbies über einen direkten Einflusskanal verfügen, um ihre Interessen zu vertreten. Sie könnten nämlich direkt mit der Kommission kooperieren. In Brüssel sind schon eine Menge Verbände angesiedelt[112], die aber kaum die Möglichkeit haben, ihre Interesse durchzusetzen. Nur der Wirtschafts- und Sozialausschuss und am Rande der Ausschuss der Regionen berücksichtigen die heutigen Forderungen jener Bürger, die sich in Verbänden zusammengeschlossen haben.

 

An der De-Regulierungsphase haben nur die Staats- und Regierungschefs aktiv teilgenommen, indem sie den Inhalt der Verträge zur Errichtung einer europäischen Union bestimmt und unterschrieben haben. Während der Re-Regulierung auf EU-Ebene ist diese Handlungsanweisung nicht mehr tolerierbar. Damit die EU-Organen an Demokratie gewinnen, müssen die Bürger der Mitgliedstaaten eine direkte Beziehung zu relevanten Entscheidungen haben und jene nicht nur passiv beobachten dürfen. Die Schaffung von Politiknetzwerken ist für die Bürger besonders vorteilhaft, weil sie so mehrere Chancen erhalten, ihre Bürgerrechte auf europäischer Ebene auszuüben. Für jeden gesellschaftlichen Aspekt gibt es schon solche Verbände auf nationaler Ebene, was fehlt, ist eine Verbindung zum supranationalen Bereich. Deswegen schlägt Héritier konkret vor, europäische Netzwerke zu etablieren und so eine Brücke zwischen den legislativen sowie den exekutiven Institutionen und den nationalen Einflussgruppen erstellt werden kann[113].

 

  • Mutual horizontal control and distrust[114]

Hauptakteure in den Entscheidungsprozessen sind die Vertreter nationaler Regierungen. Sie haben eine ambivalente Aufgabe: Einerseits müssen sie die nationalen Interessen stützen, anderseits verfolgen sie eine Weiterführung und Stabilisierung des Integrationsprozesses. Die intergouvernementalen Kooperation kann gegenseitiges Misstrauen zur Folge haben, indem die Nutzenmaximierung eines Staates den Interessen eines Anderen schaden könnte. Aus diesem Grund hat sich ein „mutual horizontal control“ entwickelt, welches den EU-Entscheidungen zugleich mehr Transparenz zuschreibt; die Akteure stehen unter ständiger Kontrolle, was die einzelnen Entscheidungsmöglichkeiten einschränkt. Diese horizontale Kontrolle vermag jedoch keine demokratische Legitimation herzustellen. Die Problematik der durch Mehrheit getroffenen Entscheidungen wurden bereits diskutiert. Das gegenseitige Misstrauensgefühl schliesst die Möglichkeit nicht aus, dass gewissen Strategien gegen den Willen einiger Mitgliedstaaten zugestimmt wird, was den Legitimationsgrad europäischer Politik automatisch kompromittiert.

In diesem Unterkapitel wurden vier theoretische Strategien vorgeschlagen, um das Intransparenzproblem auf supranationaler Ebene zu reduzieren. Ob sie wirksam sind, ist umstritten. Tatsache ist, dass es der Struktur der EU an demokratischer Legitimation fehlt; damit die heutige Lage verbessert werden kann, muss man so bald als möglich eingreifen. Die von Héritier vorgestellten Programme sind eine konkrete Möglichkeit, die Input-Dimension der Legitimation der EU zu verbessern, welche aber von der europäischen Institutionen bejaht und durchgesetzt werden müssen. Es folgt die immer gleiche Frage: Sind die betroffenen europäischen Organe damit einverstanden, auf ihre Autonomie zugunsten eines höheren Legitimationsgrades zu verzichten? Dies ist der einzig gangbare Weg, sollen die Aufgaben der EU in souveränitatsnähen Bereiche überspringen.

 

Inhalt

 

4.2       Schlussfolgerungen

 

Bei der Bearbeitung der Fragestellung richtete sich mein Interesse auf die Problematik der Bürgernähe europäischer Politik. Zur Beantwortung der Frage wurden unterschiedliche Aspekte der supranationalen Realität betrachtet. Die Untersuchung der supranationalen Struktur, die Analyse der Output-Dimension der Legitimation sowie die Involvierung der Bürger in die decision-making Prozesse haben bestehende demokratische Lücken innerhalb der EU aufgezeigt. Die Behandlung dieser Thematik und die empirischen Ergebnisse bestätigen den bürgerfernen Charakter europäischer Politik. Bis zum Ende der achtziger Jahre war eine weitergehende Legitimation überhaupt kein Thema, da das einzige Ziel der EG die Verfolgung wirtschaftlicher Prosperität war. Seitdem die Rede von einer Re-Regulierung auf europäischer Ebene ist, wurde es unmöglich, diese gaps weiter zu ignorieren. Es geht nämlich um die Aufrechterhaltung demokratischer Prinzipien postmoderner Gesellschaften, die unerlässliche Voraussetzungen für ein friedliches und stabiles Zusammenleben innerhalb Europas darstellen. Unter Berücksichtigung der heutigen Lage würde überprüft, ob diese nötigen Komponenten am Rande verschoben worden sind, während nur die wirtschaftlichen Bedingungen für die Wohlfahrtsmaximierung verfolgt wurden. Die intergouvernementale Zusammenarbeit liess die Diskussion politischer Grundlagen quasi in Vergessenheit geraten.

 

Ab Maastricht wurde realisiert, dass eine Re-Regulierung in Richtung politische Union ohne demokratische Grundlagen auf die Länge undenkbar ist. Wie beschrieben, werden in den folgenden Jahren die ersten Strategien durchgesetzt, damit die Distanz zwischen EU-Organen sowie ihrer Politik und den Bürgern der Mitgliedstaaten reduziert wird; darum, bevor neue Länder der EU beitreten, muss eine Lösung betrefend die institutionellen Probleme bzw. zu den Demokratiedefiziten gefunden werden.

„L‘Unione europea non è particolarmente democratica, non sembra infatti rispondere ai criteri democratici che richiede ai suoi membri […] in altre parole, se l‘Unione europea fosse uno Stato desideroso di aderire all‘UE, la sua richiesta verrebbe respinta“[115].

Tatsache ist, dass Europa nicht eurokompatibel ist! Nicht nur bezüglich der Partizipation der Bürger. Der Nationalstaat verliert einen Teil seiner Autonomie und Souveränität, ohne dass dem zugestimmt wurde. Das Beispiel Österreich zeigt den undemokratischen Charakter supranationaler Organe auf. Zwar wird etwa sieben Monate nach Beginn der Sanktionen versucht, das undemokratische Verhalten der EU mit der Aufhebung aller Restriktionen zu korrigieren, aber „alea jacta sunt“. Die Fassade der EU wurde durch diese Angelegenheit kompromittiert! Es ist jetzt allgemein bekannt, dass in der Praxis aufgrund von Sanktionen oder zu hohen Kosten keine Austrittsmöglichkeit aus der EU existiert, was implizit einer Demokratie und dem Bürgerwillen widerspricht.

 

Nach dem EU-Beitritt herrscht also für jedes Land ein Zwang zur Kooperation, Zusammenarbeit und zur Annahme der von der Mehrheit gefällten Entscheidungen, was zu einem kriegerischen Zustand führen könnte. Schon in den fünfziger Jahren wurde behauptet:

„Ein Vereintes Europa, so seine Befürchtung, wäre nichts als ein grösserer Nationalstaat – und das bedeutete für Mitrany die Schaffung neuen Kriegspotentials auf höherer Ebene“[116].

  Nach dem zweiten Weltkrieg sollte ein friedlicher Zustand innerhalb Europas errichtet werden; mit der Übertragung souveränitätsnaher Bereiche nationaler Politik auf ein supranationales Zentrum wurde jedoch eine konkrete Möglichkeit geschafft, wieder einen Krieg auszulösen. Die Analyse vergangener Ereignisse zeigen, dass sich die Geschichte zyklisch wiederholt. In den Menschen soll die Erinnerung wach werden, dass alle Versuche, ein vereintes Europa zu schaffen gescheitert sind und nicht selten viele Opfer gefordert haben (zum Beispiel die beiden Weltkriege). Wieso sollte das aktuelle EU-Projekt zustande kommen? Die einen Krieg auslösenden Faktoren bestehen nämlich nach wie vor: unterschiedliche Sprachen, Kulturen, Interessen, usw.. Wie kann verhindert werden, dass die Interessen Deutschlands sich denjenigen Frankreichs einmal mehr widersetzen? Wie könnte in diesem Fall der Krieg zwischen den zwei mächtigsten Staaten Europas vermieden werden?

 

Auch auf individueller Ebene könnten Konvivenzprobleme entstehen: Ist ein Kompromiss zwischen den verschiedenen Identitäten, Traditionen und Kulturen überhaupt möglich oder gäbe es nur ein riesiges Durcheinander, für welches die einzige Lösung die Rückkehr zum Nationalstaat wäre? Es fällt einem heutzutage schwer, sich eine Gesellschaft vorzustellen, in der alle europäischen Demoi friedlich zusammenleben, auch wenn der Wohlstand gewährleistet ist. Die Entstehung wirtschaftlicher Vorteile kann nicht ewig als Gegenargument in der Diskussion der Nachteile der Entscheidungsrechte und des Zusammenlebens verwendet werden.

 

Diese Untersuchung zeigt auf, dass die Integration -in Form einer Übertragung von Legislativfunktionen auf die europäische Ebene- anscheinend ihren Preis hat, indem reduzierte Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten bestehen: Daraus resultiert ein Legitimationsproblem. Im Lauf der folgenden Jahren wird deutlicher, ob der Integrationsprozess weitergeführt werden kann und die europäische Struktur bürgernäher und demokratischer wird, oder aber ob sich die EU als ein positives Experiment bezüglich wirtschaftlichen Wohlstandes erweist, das keinerlei Chance hat, in eine politische Union zu münden.

Inhalt


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Fussnoten

[1] Kohler-Koch / Jachtenfuchs (1996), S. 543.

[2] Scharpf (1997), S. 68.

[4] Gabriel (1996), S. 18.

[5] http://www.europarl.eu.int/dg7/hearings/fr/igc2/doc100de.htm

[6] Smith / Wallace (1995), S. 139.

[7] Gabriel (1996), S. 15.

[8] Scharpf (1997), S. 71.

[9] Böhringer (1997), S. 45.

[10] Grimm (1997), S. 14.

[11] Ebenda, S. 13-16.

[12] Gabriel (1996), S. 6.

[13] Scharpf (1997), S. 66.

[14] Smith / Wallace (1995), S. 143.

[15] http://www.europawahl1999.de/seiten/eubuerger/343i.htm

[16] Smith / Wallace ( 1995), S. 140.

[17] Eurobarometer Nr. 52, S. 81.

[18] Héritier (1999), S. 271-277.

[19] Scharpf (1997), S. 65-71.

[20] Haas (1958), The Uniting of Europe, S.313.

[21] Mitrany (1975), zitiert in: Bellers/Häckel (1990) S.293

[23] Smith / Wallace (1995), S. 146.

[25] Tsebelis (1994), S. 129.

[26] EG-Vertrag, Art. 252 (2b), (ex-Art. 189b).

[27] Huber (1992), S. 371.

[28] Ebenda, Art. 251-252 (ex-Art. 189b-189c).

[30] Ebenda.

[31] http://www.eur-op.eu.int/opnews/299/de/tsup1.htm

[32] http://www.europa.ch/publications/argumentarium/argu_inh-de.html#1

[33] Ebenda.

[34] Renault-Couteau (1997), S. 107.

[35] Garret / Tsebelis (1996), S. 285.

[36] Eg-Vertrag, Art. 98-111 (ex-Art. 102a-109).

[37] http://eur-op.eu.int/opnews/299/de/tsup1.htm

[38] Renault-Couteau (1997), S. 289.

[39] http://eur-op.eu.int/opnews/299/de/tsup1.htm

[40] http://www.eur-op.eu.int/opnews/299/de/tsup1.htm

[41] EG-Vertrag, Art. 257 (ex-Art. 193).

[42] http://eur-op.eu.int/opnews/299/de/tsup1.htm

[43] EG-Vertrag, Art. 258 (ex-Art. 194).

[44] Renault-Couteau (1997), S. 289.

[45] Ebenda, S. 296.

[46] EG-Vertrag, Art. 262 (ex-Art. 198).

[47] EG-Vertrag, Art. 265 (ex-Art. 198c).

[48] Ebenda, Art. 263-265 (ex-Art. 189a-189c).

[49] Renault-Couteau (1997), S. 303.

[50] Scharpf (1997), S. 77.

[53] http://europa.eu.int/comm/dgs/regional_policy/mission/missi_de.htm

[54] EG-Vertrag, Art. 103a

[55] Ebenda, Art. 263 (ex-Art. 198a).

[56] Héritier (1999), S. 271-280.

[57] Tuhn-Hohenstein (1997), S. 103.

[58] EG-Vertrag, Art. 257 (ex-Art. 193) und Art. 265 (ex-Art. 198c).

[59] Héritier (1999), S. 271ff.

[60] Gabriel (1996), S.33

[61] Morawcsik (1994), S. 226.

[62] Tuhn-Hohenstein (1997), S. 103.

[63] Gabriel (1996), S. 6.

[64] http://www.wiso.uni-erlangen.de/WiSo/Wirecht/oere/d_46.html

[65] Scharpf (1997), S. 74.

[66] http://zoom.mediaweb.at/zoom697/eurofit.html#DieDemok

[67] Ebenda.

[68] Schlussfolgerungen des Vorsitzes (Feira, 13. und 14. Juni 2000), in: http://europa.eu.int/council/off/conclu/june2000/june2000_de.pdf

[69] Schlussfolgerungen des Vorsitzes (Helsinki, 10. und 11. Dezember 1999), in: http://europa.eu.int/council/off/conclu/dec99/dec99_de.htm

[70] http://www.europarl.eu.int/dg7/hearings/fr/igc2/doc100de.htm

[71] Ebenda.

[72] Gabriel (1996), S. 28f.

[73] Schlussfolgerungen des Vorsitzes (Lissabon, 23. und 24. März 2000), in:  http://europa.eu.int/council/off/conclu/mar2000/mar2000_de.pdf

[74] EG-Vertrag, Art.2.

[75] Extraordinary European Council of Employment (Luxembourg, 20. und 21. November1997), Presidency Conclusions, in: http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/cha/c10229c.htm

[76] EG-Vertrag, Art. 125 (ex-Art. 109n).

[77] Schlussfolgerungen des Vorsitzes (Helsinki, 10. und 11. Dezember 1999), in: http://europa.eu.int/council/off/conclu/dec99/dec99_de.htm

[78] http://www.igmetall.de/internationales/europ_gewerkschaftsarbeit/welzmueller.html

[79] Schlussfolgerungen des Vorsitzes (Lissabon, 23. und 24. März 2000), in: http://europa.eu.int/council/off/conclu/mar2000/mar2000_de.pdf

[80] EG-Vertrag, Art. 128 (3) (ex-Art. 109q).

[81] Ebenda, Art. 130 (ex-Art. 109s).

[82] http://europa.eu.int/scadplus/leg/it/lvb/l25034.htm

[83] http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/cha/c10114.htm

[84] Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft (1997), S. 6.

[85] Moravcsik (1994), S. 217.

[86] Schlussfolgerungen des Vorsitzes (Lissabon, 23. und 24. März 2000), in:  http://europa.eu.int/council/off/conclu/mar2000/mar2000_de.pdf

[87] http://www.europarl.eu.int/dg7/hearings/fr/igc2/doc100de.htm

[88] Gabriel (1996), S. 6.

[89] FAZ Nr. 126, 31. Juli 1992, S.29.

[90] Ebenda.

[91] Ebenda.

[92] Ebenda.

[93] Eurobarometer Nr. 52, S. 10.

[94] http://www.Europa.ch/publications/argumentarium/argu_inh-de.html#1

[95] Ebenda.

[96] EG-Vertrag, Art. 17-18 (ex-Art. 8-8a).

[97] Eurobarometer Nr. 52, S. 11.

[98] Kohler-Koch / Schmidberger (1996), S. 157.

[99] Ebenda.

[100] Eurobarometer Nr. 52, S. 93.

[101] Ebenda, S. 18.

[102] Schlussfolgerungen des Vorsitzes (Helsinki, 10. und 11. Dezember 1999), in:  http://europa.eu.int/council/off/conclu/dec99/dec99_de.htm

[104] Schlussfolgerungen des Vorsitzes (Lissabon, 23. Und 24. Märzt 2000), in: http://europa.eu.int/council/off/conclu/mar2000/mar2000_de.pdf

[105] Ebenda.

[106] Ebenda.

[107] Héritier (1999), S. 269f.

[108] Ebenda, S. 271.

[109] wsiwyg://48/http://www.nzz.ch/online/01_nzz_aktuell/international/02_inter.htm

[110] Héritier (1999), S. 271.

[111] Ebenda, S. 273.

[112] Patterson (1997), S. 143.

[113] Héritier (1999), S. 273.

[114] Ebenda, S. 274.

[115] L‘Europa non è eurocompatibile, in: Il Corriere del Ticino, 12. August 2000, S. 3.

[116] Mitrany (1958), zitiert in: Gabriel (1996), S. 13.

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Last update: 03 Feb 15

 

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