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Die "neue" Wohlfahrt

Propagierung und Förderung von Selbsthilfetätigkeiten aufgrund von Subsidiarität und/oder Solidarität?

Pia Rutishauser

 

Inhalt:

1 Einleitung

2 Grenzen des Sozialstaates

3 Der duale Wohlfahrtsstaat

3.1 Der professionelle Hilfesektor
3.2 Der nicht-professionelle Hilfesektor

3.2.1 Informelle Hilfe
3.2.2 Freiwillige Hilfe

3.2.2.1 Ehrenamt
3.2.2.2 Selbsthilfe

4 Das Prinzip der Subsidiarität

4.1 Das "alte" Subsidiaritätsprinzip

4.1.1 Gesellschaftliche Vorleistungen
4.1.2 Vorrang der Selbstverantwortung

4.2 Das "neue" Subsidiaritätsprinzip

5 Das Prinzip der Solidarität

5.1 Das "alte" Solidaritätsprinzip
5.2 Das "neue" Solidaritätsprinzip

6 Subsidiarität versus Solidarität?

6.1 Gesellschaftliche Modernisierung
6.2 Die zweite Moderne
6.3 Kommunitarismus und Selbsthilfe
6.4 Selbsthilfe in der Zivilgesellschaft

7 Schlusswort

8 Bibliographie


"Der Sozialstaat soll dem einzelnen Bürger helfen, seinen Platz in der Gesellschaft zu finden, und auch bei sozialen Krisen soll er ein Leben ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht." (Ritter 1996 : 408)

1. Einleitung

Globalisierungsprozesse und die Dominanz des Weltmarktes stellen heute gleichsam metaphysische Gesetzmässigkeiten dar, denen sich die Menschen zunehmend hilflos, wenn nicht schicksalhaft, ausgeliefert fühlen. Auch der Staat scheint gegenüber dieser "sich unpolitisch gebende(n) Gesellschaftsrevolution von oben" (Beck 1997 : 195) kaum mehr als Anpassungsleistungen vornehmen zu können, etwa durch die Zivilisierung des Marktes, um noch ein Minimum an Chancengleichheit und sozialer Gerechtigkeit zu gewährleisten. Die politischen Programme von Blairs "New Labour", Clintons "Neue Demokraten" und Schröders SPD kombinieren denn auch einen ökonomischen Liberalismus, abgeschwächt durch verschärfte Regulierung und sozialen Interventionismus. Dabei sind die neu-linken Verfechter dieses sogenannt "Dritten Weges" nicht darum herumgekommen, auf ein "realistischeres" Menschenbild zurückzugreifen : Die stärkste Triebkraft des Menschen im Umgang mit anderen Menschen stellt nun nicht mehr liberaler Altruismus oder sozialistische Solidarität dar, (ja nicht einmal die Rawls’sche Fairness[1]), sondern im Gegenteil der pure, "neoliberal heroisierte" Eigennutz [2]. In diesem Politikverständnis hat nicht mehr der Erhalt der freiheitlichen Rechte aller Bürger erste Priorität, sondern die individuelle Freiheit jedes Einzelnen. Damit der gesellschaftliche Zusammenhalt nicht völlig auseinanderbricht, müssen von den Bürgern aus freiem Willen Pflichten für das Gemeinwohl übernommen werden. Dies setzt zwar individuelle Verantwortung und Anstrengung voraus, sollte aber auch gegenseitiges Helfen miteinschliessen, das über Eigenvorsorge und Selbsthilfe hinausgeht.

Gegenseitige Hilfe stellt die grundlegende Form solidarischen Handelns dar und basiert in der Regel auf der Solidarität einer Gruppe. Sie steht insofern im Gegensatz zum Altruismus oder der Barmherzigkeit, als sich bei solidarischem Handeln die Fürsorge nicht generell auf alle Menschen ausdehnt, sondern im Speziellen auf Reziprozität ausgerichtet ist. Die teilweise Preisgabe der sozialstaatlichen Errungenschaften, die jedem Bürger soziale Absicherungen garantierte (Makroebene), soll im neuen sozialpolitischen Szenario durch eine verstärkte Rolle von Gruppen oder Gemeinschaften aufgefangen werden, welche aus einem moralischen Verantwortungsgefühl heraus "Gutes und Gerechtes" tun, indem sie den Benachteiligten personennahe Hilfe direkt leisten (Mikroebene). Analog dazu bietet sich für eine sozialpolitische Umorientierung der informelle Hilfesektor mit Freiwilligen- und Selbsthilfetätigkeiten (Mesoebene) an, der das primäre Handlungsfeld für Produktion und Reproduktion gemeinsamer Wertbindungen und Alltagssolidarität ist.

Im folgenden werde ich ausgehend von der Prämisse, dass Lösungsansätze im sozialpolitischen Bereich nur auf der Grundlage von bestehenden Errungenschaften entwickelt und nicht gänzlich neu erfunden werden können, als erstes Genese und Struktur des "dualen Wohlfahrtsstaates" nachzeichnen, der aus einem formellen Bereich mit professionellen Hilfsangeboten, und seit den späten 1970er Jahren auch aus einem dynamischen, heterogenen, informellen Sektor besteht. Im ersten Teil der Arbeit wird untersucht, auf welches der zwei unterschiedlichen sozialphilosophischen Konzepte - "Subsidiarität" oder "Solidarität" - bei der Ausgestaltung des informellen Hilfebereichs zur Überwindung der Krise des Wohlfahrtsstaates zurückgegriffen wurde. Dabei wird zuerst auf die Lösungsansätze der CDU eingegangen, welche die Rethematisierung des Begriffs der Subsidiarität unter dem Schlagwort der "neuen Subsidiarität" in die sozialpolitische Diskussion einbrachte. Zu fragen ist, ob der Subsidiaritätsgedanke neue solidarische Handlungsfelder zu generieren vermochte (oder ob damit einzig eine Reaktivierung traditioneller Bindungen erreicht wurde), und inwieweit die bestehende Rangordnung in der Hilfeleistungshierarchie (formelle Hilfeleistung vor informeller) wirklich durchbrochen werden konnte, so dass freiwilliges, solidarisches Handeln aktive politische Unterstützung erhielt.

In einem zweiten Schritt wird die sozialdemokratische (oppositionelle) Antwort der SPD auf das christlich-konservative Subsidiaritätsmodell aufzuzeigen sein. Hier geht es primär um Verständnis und Auslegung des Begriffs der Solidarität, der in sozialdemokratischer Tradition an die Arbeiterbewegung und deren Selbsthilfeorganisationen (Gewerkschaften, aber auch Produktiv- und Konsumgenossenschaften) geknüpft war. In der Sozialstaatskrise galt es zur vorgängigen Solidarität, die als Grundlage sozialstaatlicher Versorgungsleistungen von jedem einzelnen verlangt wurde, a posteriori auch das alltägliche Handeln nach Solidaritätsmaximen neu auszurichten. Welche Rolle dabei den staatlichen Institutionen zukommt, und wie solidarische Hilfe in der klassenlosen Gesellschaft, losgelöst von der traditionellen Klassenkampfsemantik, generiert werden kann, wird zu untersuchen sein. Am Ende dieses ersten Teils muss die zentrale Frage beantwortet werden, welches der beiden Konzepte bei der Umgestaltung des Wohlfahrtsstaates am ehesten garantiert, dass auch in der Zweiten Moderne Wohlfahrt, Gerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Bürger und Bürgerinnen eines Staates gewährleistet werden können.

Die Zweite Moderne wird analytisch von der "Ersten Moderne" durch einen fundamentalen gesellschaftlichen Wandel abgegrenzt, der gekennzeichnet ist durch wirtschaftliche Globalisierung, technologischen Fortschritt und gesellschaftliche Individualisierung (Beck 1986). Dies bedeutet, dass am "Ende der Arbeitsgesellschaft" neben den Mitteln auch zunehmend die Legitimierung für den Erhalt des Sozialstaates fehlt, da im Zuge des Globalisierungsprozesses das System des Nationalstaates an sich in Frage gestellt wird.

Dass die Lösung des Wohlfahrtsproblems nicht allein in der Ökonomie und damit im Neoliberalismus liegen kann, ist für die meisten Sozialwissenschaftler selbstverständlich. Eine Reduzierung der Sozialleistungen auf das Niveau eines reinen Existenzminimums ist deshalb kein gangbarer sozialpolitischer Weg, sofern der Anspruch auf die Herstellung von sozialer Gerechtigkeit, als primäre Aufgabe des Rechtsstaates, nicht aufgegeben werden soll.

Die aktuellen Konzepte bezüglich einer realistischen Umgestaltung des Sozialstaates stammen von amerikanischen Vertretern des sogenannten Kommunitarismus und weisen in ganz unterschiedliche Richtungen [3]. Gefragt werden muss hier, ob eher solidarisches oder moralisches Handeln den Erhalt von universellen gleichen Rechten (Gleichheit und Gerechtigkeit) bei gleichzeitiger Ausdifferenzierung pluralistischer Identitäten (Differenz) garantiert. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der fortschreitenden Individualisierung (Erosion der traditionellen, sozialen Bindungen wie Familie und soziales Milieu) zu, da diese bis anhin wichtige sozialpolitische Ressourcen für den Erhalt des Sozial- oder Wohlfahrtsstaates darstellten.

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2. Grenzen des Sozialstaates

Die Massnahmen und Leistungen sozialstaatlicher Sicherung wurden ursprünglich geschaffen, um die Ungerechtigkeiten und Benachteiligungen industriekapitalistischer Produktionsverhältnisse auszugleichen. Jeder Form von nationaler Sozialpolitik lag in den letzten rund 150 Jahren aber auch ein spezifisches Verständnis von Gesellschaft zugrunde, das auf einem je unterschiedlichen Menschenbild beruhte, welches die Grundlage für Aufbau und Reform des Sozialstaates abgab, in dem der universalistische Anspruch auf Gerechtigkeit und Sicherheit ungleich realisiert wurde.

Gerhard Ritter geht bezugnehmend auf Esping Andersens Studie [4]über die Neutypologisierung der westlichen Wohlfahrtsstaaten von drei qualitativen Unterschieden in den Sicherungssystemen aus : Das universalistische, sozialdemokratische Modell, wie es in den skandinavischen Ländern angewandt wird, strebt eine möglichst gleiche Versorgung aller Staatsbürger an ; das konservativ-korporatistische Prinzip sichert dagegen in erster Linie den unterschiedlichen sozialen Status im Falle von sozialen Risiken ; das dritte - liberale - Modell konzentriert sich fast ausschliesslich auf staatliche Hilfe für die Ärmsten und ist auf den Markt ausgerichtet (USA und Kanada, aber auch die Schweiz) (Ritter 1996 : 395).

Das sozialstaatliche Konzept der Bundesrepublik Deutschland (BRD), das von Esping-Andersen der zweiten Gruppe angerechnet wird, steht im folgenden im Mittelpunkt meiner Ausführungen. Die BRD wird neben Frankreich und Italien dem korporatistischen Modell zugerechnet, das von staatlich-autoritären Traditionen geprägt ist, und in dem nur eine geringe Umverteilung stattfindet, da gemäss Ritter "der Erhalt des sozialen Status quo, der meist in berufsständischen Einrichtungen erfassten, einzelnen sozialen Schichten und Gruppen" immer im Vordergrund der politischen Massnahmen stand (Ritter 1996 : 396). [5]

In historischer Perspektive zeichneten sich Reformansätze dieses wenig dynamischen "Regimes" erstmals in der Wirtschaftskrise anfangs der 1970er Jahre ab. In Politik und Wissenschaft kam es zu einer Grundsatzdebatte über die Frage, ob die "Grenzen des Sozialstaates" endgültig erreicht seien, und wie ein Ab- oder Umbau der sozialen Sicherungssysteme, unter Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Leistungsauftrags, vorgenommen werden könne. Von allen Seiten unter Druck kam dabei das sozialliberale Konzept des "engmaschigen sozialen Sicherungsnetzes", das primär auf einer Politik der ökonomischen Wachstumsförderung beruhte.

Der sozialpolitische Schwerpunkt lag seit den 60er Jahren denn auch fast ausschliesslich auf der Verteilung kompensatorischer Sozialleistungen (Sozialtransfers) als Ausgleich zu Ungerechtigkeiten und Chancenungleichheiten, was in der Prosperitätsphase des "deutschen Wirtschaftswunders" eine durchaus plausible (und finanzierbare) Strategie darstellte. Unerlässliche Grundvoraussetzung für diese fortschrittsgläubige Sozialpolitik stellte ein kontinuierliches Wirtschaftswachstum dar, ohne das die versprochenen und angestrebten Umverteilungsmassnahmen kaum mehr zu legitimieren waren. Diese strukturelle Abhängigkeit der staatlichen Sozialpolitik von der wirtschaftlichen und technologischen Entwicklung brachte es mit sich, dass auf gesellschaftspolitische Reformkonzepte zurückgegriffen wurde, welche einerseits das Individuum, aber neu auch wieder die seit dem Nationalsozialismus diskreditierte "Gemeinschaft", stärker in die Pflicht nahmen zur Lösung ihrer institutionellen Probleme.

Ein wichtiger Aspekt des initiierten "Krisendiskurses" stellte die Thematisierung des Verlusts von personennahen, direkten Hilfeleistungen dar, die im Zuge des permanenten staatlichen Ausbaus der Sicherungssysteme vernachlässigt worden waren. Es wurde argumentiert, dass (Über-) Professionalisierung der Helfer, Bürokratisierung der Hilfe und Passivierung der Betroffenen bewirkt hätten, dass die wirklichen Bedürfnisse der "Klienten" nicht mehr erkannt und kommuniziert werden konnten, adäquate Hilfe zu leisten in der Folge deshalb immer schwieriger wurde. Der Sozialstaat als Ganzes konnte von konservativer Seite nicht nur thematisiert, sondern zunehmend öffentlich in Frage gestellt werden. In der Semantik des Kalten Krieges gelang es, den real existierenden Wohlfahrtsstaat als "Zwangsversicherungssystem" zu apostrophieren, das Entmündigung und Nivellierung verursache, und in kulturpessimistischem Duktus konnte befürchtet werden, dass "die deutsche Bevölkerung zu einer Art nationaler Schrebergartenidylle mit staatlicher Totalbetreuung infantilisiert wird" (Koslowski 1990 : 53).

Aber auch die Sozialdemokraten forderten bereits im Godesberger Parteiprogramm von 1959 theoretisch : "Das System der sozialen Sicherung muss der Würde selbstverantwortlicher Menschen entsprechen" (Strasser 1983 : 224) [7]. Die Gefahr von einer "totalen Betreuung der Bürger", die zu Entmündigung und unwürdiger Abhängigkeit von Fremdleistungen führe, wurde früh erkannt, jedoch realpolitisch nicht umgesetzt. Zwanzig Jahre später erlebten die Sozialdemokraten denn auch eine Wahlniederlage, weil die neuen sozialen Probleme, wie Langzeitarbeitslosigkeit oder die Alterung der Bevölkerung und ihre Konsequenzen für die Alters- und Gesundheitsversorgung, nicht länger allein mit den partizipationsfeindlichen Strukturen des ausgebauten Sozialstaates zu lösen waren. Der sozialpolitische Blick richtete sich nun von der institutionalisierten Hilfe weg - hin auf die Ressourcen und Potentiale der Freiwilligenhilfe. Damit kommt erstmals die "duale Struktur des Wohlfahrtsstaates" ins Blickfeld von Politik und Wissenschaft.

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3. Der duale Wohlfahrtsstaat

Die doppelte Struktur des Wohlfahrtsstaates entwickelte sich während den letzten hundert Jahren in Form von ambivalenten Wechselwirkungen und innerhalb eines gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnisses. Die private, philanthropisch-karikative Fremdhilfe, die seit den Anfängen der Industrialisierung zur Linderung von Armut und Leid geleistet wurde, bestand in ihrer bürgerlich-altruistischen Tradition auch im neu geschaffenen Sozialstaat weiter. Die passionierte Teilnahme an fremden Menschen war allerdings geprägt durch pater- und maternalistische Einstellungen der Hilfe zur Selbsthilfe, die entmündigende und demütigende Tendenzen aufwies, da vornehmlich von einer "wohlverstandenen Interessenwahrnehmung" aus Hilfe geleistet wurde (Engelhardt 1981 : 72). Andererseits ermöglichte gerade diese humanitäre, karitative oder philantropische Motivation der privaten Hilfe eine Weiterentwicklung im Rahmen staatlicher Hilfeleistungen und konnte so zur Basis für die Akzeptanz eines Sozial- und Versorgungsstaates werden. Jetzt wurden die entscheidenden Hilfen nicht mehr vom Einzelnen oder einer dem zu Helfenden nahestehenden Gruppe, sondern vom übergeordneten Gemeinwesen erwartet, und zwar nicht nur von den öffentlichen Institutionen, sondern ebenso von den grossen privaten oder halb-privaten Trägervereinen und Wohlfahrtsverbänden.

Die Kritik am Sozialstaat in den 1980er Jahren bezog sich paradoxerweise gerade auf diese "rationale Gemeinwohlkonzeption", welche Hilfeleistungen nach universell-objektiven - und nicht mehr wie vormals individuell-ideellen - Kriterien vornahm. Wiederum wurde die Entmündigung des Bürgers beklagt, dieses Mal jedoch verursacht durch überdimensionierte Verrechtlichung, Ökonomisierung, Professionalisierung und Verbürokratisierung des auch auf immaterielle Hilfe ausgerichteten Wohlfahrtsstaates. Dennoch wurde einzig von liberaler Seite über einen fundamentalen Abbau des Sozialstaates diskutiert und eine Rückkehr zur Selbstverantwortung propagiert.

Im Zentrum der Diskussion standen wirtschaftspolitische Argumente. Beanstandet wurde insbesondere die Kostenexplosion, das wettbewerbshemmende Moment infolge zu hoher individueller sozialer Sicherheit, sowie der Missbrauch von sozialen Leistungen (Heinze/Olk/Hilbert 1988 : 55f.) Beide Strömungen zusammen haben eine Renaissance der vorinstanzlichen, gemeinschaftlichen Hilfspotentiale - der Selbsthilfegruppen, der ehrenamtlichen Tätigkeit, aber auch alternativer Projekte, die mehr Autonomie, Selbstverwirklichung und Selbstbestimmung verlangten, - nach sich gezogen.

Analytisch lassen sich nach Olk zwei differente Hilfssektoren gegeneinander abgrenzen : Ein formal-organisierter, professioneller Hilfesektor, der alle Leistungen des Staates (und des Marktes) umfasst, und ein nicht-professioneller Hilfesektor, der alle nicht-entgeltlichen Hilfeleistungen in Primärgruppen und freiwilligen Organisationen einschliesst (Olk 1985 : 125f.) :

  • Der professionelle Hilfesektor setzt sich einerseits aus denjenigen Hilfeleistungen zusammen, die entweder auf dem Markt nachgefragt werden können oder von staatlichen Einrichtungen bereitgestellt werden. Es handelt sich dabei nicht um die monetären Sozialtransfers wie AHV- und IV-Renten, Kindergeld, Sozialhilfe, Arbeitslosenunterstützung etc., sondern um ein formal-organisiertes System von Hilfe- und Unterstützungsinstitutionen, das in erster Linie Hilfsleistungen des Staates enthält, die für jedermann zugänglich sind und das Versorgungsniveau von Individuen oder sozialen Gruppen festlegt und garantiert.

  • Der nicht-professionelle Hilfesektor schliesst dagegen alle Aktivitäten ein, die nicht profitorientiert für den individuellen und kollektiven Eigenbedarf erbracht werden. Dieser Sektor wird in der Folge nochmals in zwei Untergruppen unterteilt : Tätigkeiten, die in Primärgruppenbeziehungen erbracht werden, gehören dem informellen Hilfesektor an ; Tätigkeiten, die von freiwilligen, nicht-profitorientierten Organisationen angeboten werden, werden dem freiwilligen Hilfesektor zugerechnet.

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3.1 Der professionelle Hilfesektor

Das staatlich organisierte Gesundheitssystem, das System der Altersversorgung und des Erziehungswesens können nur auf dem Fundament alltäglicher Hilfeleistungen funktionieren. Der Sozialstaat beruht deshalb im wesentlichen auf einer "zivilen" Solidarität von sogenannt "guten Steuerzahlern", ohne welche die nötigen Infrastrukturen, inklusive der professionell organisierten sozialen Dienste, nicht finanziert werden können. Diese Solidarität muss besonders in Krisenzeiten mit guten Gründen mobilisiert werden. Aber eine Erneuerung der Grundsolidarität verlangt immer wieder nach neuen Feldern und Räumen, in denen solidarisches Handeln zur Erfahrungsgrundlage grosser Bevölkerungsteile werden kann, gerade weil solidarisches Alltagshandeln überhaupt erst das Durchsetzen sozialpolitischer Vorstellungen garantiert, und damit den angestrebten Versorgungsstandard der Bevölkerung in einer Demokratie ermöglicht. Deshalb wende ich mich direkt dem dynamischen Sektor der freiwilligen Hilfe zu:

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3.2 Der nicht-professionelle Hilfesektor

Je mehr von der Politik nach dem 2. Weltkrieg in den gesellschaftlichen Bereich der freiwilligen, ideellen und materiellen Hilfeleistungen eingegriffen wurde, desto mehr mutierte dieser selbst zu einem Bestandteil des Wohlfahrtsstaates, und war damit dessen Massnahmen und Programmen ausgeliefert und unterworfen (Olk 1985 : 124). Diese Übergriffe deformierten den nicht-professionellen Hilfesektor durch die Institutionalisierung und Formalisierung der vorinstanzlichen Hilfspotentiale und schränkten damit deren Effizienz massgeblich ein.

Diesem Sektor gehören die verschiedenen unentgeltlich erbrachten, personalen Dienstleistungen an, die sowohl in der Familie bzw. dem Haushalt, in der Nachbarschaft, zwischen Verwandten und Freunden, aber auch in Selbsthilfegruppen oder auf ehrenamtlicher Basis erbracht werden. [8]

3.2.1. Informelle Hilfe

Informelle Hilfe wird primär in familiärer Eigenhilfe geleistet, die auf lebensweltlichen Solidarbeziehungen basiert, und dem Prinzip wechselseitiger Verpflichtung unterliegt. Die besondere Relevanz der informellen Hilfe wird in der Betreuung und Pflege alter und kranker Menschen deutlich, da die zunehmende Überalterung der Bevölkerung für die Alters- und Gesundheitsversorgung Probleme mit sich bringt, die sich nicht nur im finanziellen Bereich auswirken. So wurden Mitte der 80er Jahre in der BRD noch über 80% der Pflegebedürftigen nicht in staatlichen oder verbandlichen Einrichtungen betreut, sondern in privaten Haushalten von Angehörigen. Dies gilt ebenso für die Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern und Jugendlichen, wobei alle diese Hilfeleistungen vorwiegend von Frauen erbracht werden. Zu berücksichtigen ist, dass die erweiterte Erwerbstätigkeit von Frauen und die Durchsetzungsbestrebungen einer tatsächlichen Chancengleichheit von Frauen und Männern, sowie die Veränderung der Familien- und Haushaltsstrukturen das generelle Potential an familiärer Eigenhilfe seit den 80er Jahren verringert haben (Heinze 1985 : 26 ).

Neben der Familie existieren aber noch weitere Formen unentgeltlicher Dienstleistungserbringung in Form von informeller Hilfe. Insbesondere die Nachbarschaftshilfe gewann an Bedeutungszuwachs, da Individuen und Haushalte mit Kindern neben vielfältigen sozialen Kontakten zu Verwandten und Freunden auch und gerade eine gute Nachbarschaftsbeziehung pflegen. Obwohl hier die räumliche Nähe zu an sich fremden Menschen ein zentrales Kriterium darstellt, wird Nachbarschaftshilfe eher als soziales denn als räumliches Beziehungsgeflecht definiert, bei dem die vormals normativ-verpflichtende Komponente (Dorfgemeinschaft) von eher emotionalen Aspekten abgelöst wurde. Das Moment der Freiwilligkeit dominiert nun über die eher unfreiwillige Zugehörigkeit zu einer Dorf- oder Quartiersgemeinschaft ; gleichzeitig sind wie ehedem in erster Linie Alltagskompetenzen bei Hilfeleistungen wie Kinder- oder Krankenbetreuung gefragt. (Deimer/Jaufmann 1985 : 188).

3.2.2. Freiwillige Hilfe

Freiwillige und mehrheitlich unbezahlte Tätigkeiten kennzeichnen sowohl das traditionelle Ehrenamt, als auch die Mitarbeit in Selbsthilfegruppen und -organisationen. Hubert Olk subsumiert deshalb beide Hilfsformen unter den Begriff der "freiwilligen sozialen Tätigkeiten" . Dazu gehören "unterschiedliche Tätigkeitsformen, die von individuellen Hilfeleistungen einzelner Personen für andere über traditionelles und neues ehrenamtliches Engagement in Helfergruppen, der Mitarbeit in Wohlfahrts- und Sozialdiensten, aber auch den Selbsthilfeaktivitäten in kleinen Gruppen und Projekten ausgeübt werden" (Olk 1990 : 245).

Diese Tätigkeiten stehen einerseits in Abgrenzung zur familialen Eigenhilfe und unterscheiden sich andererseits von der professionellen Erwerbsarbeit im Dienstleistungssektor :. Eine freiwillige, soziale Tätigkeit leistet einen freiwilligen Beitrag zum Wohl einer spezifischen Gruppe oder zum generellen Gemeinwohl einer Gesellschaft. Motivationslage und Gratifikationserwartungen müssen dabei nicht unbedingt auf monetären Gegenwert ausgerichtet sein.

3.2.2.1 Ehrenamt

Beim ehrenamtlichen sozialen Engagement geht es nicht primär um einen Austausch von Hilfeleistungen und Ressourcen, sondern um Hilf- und Unterstützungsleistungen für andere : nicht unmittelbar selbst betroffene Personen(-gruppen) helfen anderen freiwillig und unentgeltlich bei der Bewältigung ihrer Probleme (Olk 1990 : 248). Theresa Bock definiert noch ein wenig differenzierter : "Ehrenamtlich Tätige sind Bürger, die sich, ohne durch verwandtschaftliche Beziehungen oder ein Amt dazu verpflichtet zu sein, ohne Entgelt sporadisch oder regelmässig für Aufgaben in der sozialen Arbeit zur Verfügung stellen" (zit. n. Olk/Heinze/Hilbert 1988 : 134). In der Freiwilligenhilfe wird Arbeitskraft also "verschenkt" oder immerhin zu Konditionen bereitgestellt, die unterhalb des auf dem Arbeitsmarkt zu erzielenden Einkommens liegen [9]. Freiwilligenarbeit wird in aller Regel innerhalb einer formal organisierten Institution , sei es ein freier Träger der Wohlfahrtspflege oder - weniger oft - ein öffentlicher Sozialdienst, erbracht. Das traditionelle Ehrenamt war noch in überkommene Sozialmilieus eingebunden und durch gesellschaftliche Zentralwerte legitimiert, zudem war es hochorganisiert, in festgefügte Formen der Kooperation und Arbeitsteilung eingebaut, und es unterlag in der Regel den Weisungen und der Aufsicht professioneller bzw. hauptamtlicher Mitarbeiter (Olk 1990 : 248).

Die Motivation für das "neue" Ehrenamt schöpft sich eher aus persönlicher Erfahrung von konkreter Benachteiligung und Leiden oder von Gefühlen der Betroffenheit. Auch gesellschaftspolitische Vorstellungen oder staatsbürgerliche Pflicht können zu ehrenamtlichen Tätigkeiten führen. Diese entwickeln sich heute in überschaubaren lokalen Lebenszusammenhängen und äussern sich in selbstbestimmten, autonomen und gering formalisierten Organisationsformen (Nadai 1996). Das Interesse an der Bewältigung und Überwindung einer eigenen Problemsituation, soziale Gesinnung und politischer Veränderungswille gehen damit eine neuartige Verbindung ein, die meist besser in den geringer formalisierten Selbsthilfeorganisationen zum Tragen kommt, und auf eine Entdifferenzierung von Ehrenamt und Selbsthilfe hinweist. [10]

3.2.2.2 Selbsthilfe

Selbsthilfetätigkeiten können folgendermassen definiert werden : Sie beinhalten "alle Aktivitäten von Menschen, die sie in gemeinschaftlicher Form und in eigener Verantwortung ausführen, um ihre Probleme zu bewältigen, ihre Lebenssituation zu verbessern oder anderen Menschen zu helfen" (Engelhardt/Simeth/Stark 1995 : 14). Ein neue Typ ehrenamtlichen Engagements findet sich in den Selbsthilfegruppen, die sich seit Beginn der 1980er Jahre geradezu explosionsartig ausgebreitet haben [11]. Selbsthilfegruppen sind Teil des informellen Hilfesektors, situieren sich aber laut Olk zwischen dem Bereich der primären Sozialsysteme wie Familie, Freundschaft und Verwandtschaft und demjenigen der Freiwilligenhilfe (Olk 1985 : 126). Das Leistungspotential dieser Form von "Hilfe zur Selbsthilfe" war anfangs recht beschränkt, weil vornehmlich auf psychosoziale Probleme bezogen [12]. Zudem wies dieser neue Bereich eine spezifische sozialstrukturelle Selektivität auf : wie beim ehrenamtlichen Engagement und der Nachbarschaftshilfe zeigte sich auch hier eine starke Mittelschichtorientierung der Beteiligten. Da in Selbsthilfegruppen Produzenten und Konsumenten der Hilfeleistungen identisch sind, kann eine traditionell statische Rollentrennung zwischen Hilfsbedürftigen und Helfern überwunden werden.

Die wechselseitige Hilfe und Unterstützung erfolgt hier nicht - wie in den primären Sozialsystemen - quasi beiläufig und selbstverständlich im Alltagshandeln, sondern sie stellt ein ausdrückliches Ziel der Gruppengründung dar : "Von einem bestimmtem Problem oder Leiden Betroffene gründen eine Gruppe oder treten einer Gruppe bei, um mit Gleichbetroffenen freiwillig und gleichberechtigt das Problem oder Leiden zu bewältigen" (Olk/Heinze/Hilbert 1988 : 127). Die strukturellen Grenzen sind damit vorgegeben, da nur für "genau abgegrenzte Personengruppen" spezifizierte Hilfeleistungen auf der Basis selbstorganisierter Gruppenprozesse erbracht werden.

Die Beeinflussung von Verursachungsbedingungen materieller Problemlagen, wie Arbeitslosigkeit, Unterprivilegierung und Armut liegt somit ausserhalb des Handlungsbereichs von Selbsthilfegruppen und immer noch im Aufgabenbereich des Staates. Auch in sozialpolitischen Feldern wie bei den Obdachlosen, Strafentlassenen oder Sozialhilfeempfängern sind eigenständige Selbsthilfeinitiativen kaum anzutreffen. Dennoch stellen diese ein Handlungsfeld dar, in dem individuelle Handlungskompetenz gestärkt wird, was eine Voraussetzung für kollektive Artikulations- und Interessenvertretung darstellt. Verstärkt wird auf diese Weise zugleich die "Konsumentensouveränität" im Umgang mit Behörden und professionellen Dienstleistungseinrichtungen. Insbesondere die zunehmende Vernetzung der Gruppen und die Schaffung neuer intermediärer Instanzen ("Brückeninstanzen") in Form von Kontakt- und Informationsstellen etablierten vielfältige Vernetzungs- und Beratungsfunktionen, die zur Festigung und gesellschaftlichen Relevanz des Selbsthilfebereichs beitrugen (Olk 1990 : 262).

Dieser kurze Überblick vermochte nur ansatzweise die Vielfalt der Formen von Freiwilligen- und Selbsthilfetätigkeiten aufzuzeigen und kaum Umfang und Ausmass der Tätigkeitsbereiche zu erläutern. Überhaupt nichts konnte über die Qualität und Erfolg der "Hilfearbeit" ausgesagt werden. Dennoch wurde ersichtlich, dass sich seit den 80er Jahren der Bereich der Freiwilligenhilfe immer mehr ausdifferenzierte und sich ein Wandel abzeichnete, der auf unterschiedlichen ideellen und politischen Konzepten beruhte. So werden denn auch mit der finanziellen Förderung und Unterstützung von informeller Hilfe in Familie, Nachbarschaft und des Ehrenamts andere gesellschaftspolitische Ziele verfolgt, als wenn spontanen, alternativen Selbsthilfeinitiativen sozialpolitisch den Vorzug gegeben wird. Im folgenden werde ich die beiden dominanten Sinnstrukturen - Subsidiarität und Solidarität -, die im Hintergrund dieser sozialstaatlichen Dynamik stehen, miteinander vergleichen und anschliessend bewerten.

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4. Das Prinzip der Subsidiarität

4.1 Das "alte" Subsidiaritätsprinzip

Das traditionelle Subsidiaritätsprinzip ist keine Gesinnungsposition, sondern eine "Zuordnungsregel gesellschaftlicher oder staatlicher Hilfen zur individuellen Selbsthilfe des Einzelnen und zur solidarischen Selbsthilfe in kleinen Gruppen" (Engelhardt 1981 : 61). Bei diesem Prinzip wird sowohl von der Freiheit und Selbstverantwortung des einzelnen, wie auch von der individuellen und solidarischen Selbsthilfe ausgegangen. Damit stellt es eine sozialethische Maxime dar, die einen Massstab zur Beurteilung sozialer Hilfeleistungen abgeben kann. Hilfe und Beistand sind dabei nur soweit förderlich, als die "Selbstentfaltung der Person" gewährleistet ist, also keine "Eingriffsverwaltung" mit Entmündigungstendenzen des Bürgers vorgenommen wird. Der Grundwert der Solidarität ist neben jenem der Selbstverantwortung und der Gerechtigkeit im Subsidiaritätsprinzip enthalten, steht aber nicht an erster Stelle (Engelhardt 1981 : 61).

Diesem Zuständigkeitsprinzip liegt die Vorstellung einer natürlichen und dem selbstverantwortlichen Bürger angemessenen Gesellschaftsordnung zugrunde. Demnach gilt dasselbe Verhältnis von Selbstverantwortung und Solidarität auch für die verschiedenen Sozialkörper untereinander und zwar in dem Sinne, dass "die grössere der kleineren Einheit nichts abnehmen darf, was diese selbst zu leisten imstande ist" (Vilmar/Runge 1986 : 18). In der Diskussion um die Auslegung dieses gesellschaftspolitischen Gestaltungsprinzips, das ursprünglich nicht der katholischen Soziallehre entsprang, sondern eine Idee der Aufklärung war, also "so alt (ist) wie die menschliche Vernunft" (Heinze/Olk/Hilbert 1988 : 104), wird auf zwei gegensätzliche Argumentationsstränge rekurriert, wobei es im wesentlichen um die Frage einer Rangordnung zwischen Gemeinschaft und Gesellschaft geht. [13]

4.1.1 Gesellschaftliche Vorleistungen

Das Subsidiaritätsprinzip wurde erstmals in der "Enzyklika Quadragesimo Anno" von Papst Pius XI. 1931 angesichts von Stalinismus und aufkeimendem Nationalsozialismus programmatisch festgehalten. Die zentrale Formulierung ging dabei nicht von einem zeitlichen Vorrang der Selbstverantwortung und individuellen Selbsthilfe aus, sondern vom Gegenteil : "Wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstösst es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen ; zugleich ist es überaus nachteilig und verwirrt die ganze Gesellschaftsordnung. Jedwede Gesellschaftstätigkeit ist ja ihrem Wesen und Begriff nach subsidiär ; sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen" (zit. nach Heinze 1985 : 14).

Dieses "Recht der kleineren Lebenskreise" war anfangs der 30er Jahre im Sinne einer programmatischen Forderung und nicht etwa als Beschreibung einer realen Situation zu verstehen. Angesprochen wurde dabei primär die Subsidiarität als sozialpolitisches Zuständigkeitsprinzip, das den Vorrang der freien Träger vor den staatlichen Organisationen postulierte. Oswald von Nell-Breuning, der "Nestor der katholischen Soziallehre", interpretierte dieses recht vage gehaltene Prinzip dahingehend, dass "die untergeordneten kleineren Gemeinschaften ihre volle Leistungskraft nur dann erreichen können, wenn die übergeordneten, grösseren Gemeinschaften ihrerseits bestimmte Vorleistungen erbringen." (zit. n. Heinze/Olk/Hilbert 1988 : 105). Dies bedeutete für jede zukünftige Sozialpolitik explizit, dass zuerst der Gesellschaftsverband, sei es der Staat oder eine freigebildete, gesellschaftliche Grossorganisation, Voraussetzungen für die Lebensgrundlage jedes Einzelnen sowie kleiner Gruppen zu erbringen hat, und zwar unter erheblichem Einsatz von Ressourcen, bis hin zur Inkaufnahme von Staatsverschuldung (Engelhardt 1981 : 63).

In dieser Auslegung der Zuordnungsregel kann das Subsidiaritätsprinzip nicht zur Rechtfertigung von Sozialstaatsabbau missbraucht werden, sondern im Gegenteil besteht eine grundsätzliche Beistandspflicht des Staates auch bei einer propagierten Orientierung auf vermehrte "Hilfe zur Selbsthilfe". Staatliche oder verbandliche Hilfe zur Selbsthilfe sollte für den einzelnen und die Familie, aber ebenso für kleinere überschaubare Gebilde - Gemeinschaften mit gemeinsam geteilten Werten - gelten. Subsidiarität bedeutet in diesem Sinne : Priorität für Wohlfahrtsunterstützung durch gesellschaftliche oder karitative Gruppen, welche ein zentrales bürokratisches Wohlfahrtsmanagement verhindern sollten. Dabei wird auf die Mündigkeit der Bürger gesetzt und eine Grundversorgung auf dem Existenzminimum vorausgesetzt.

4.1.2 Vorrang der Selbstverantwortung

Die alternative Auslegung des Subsidiaritätsprinzips basierte nicht auf der Förderung der Eigentätigkeit der einzelnen Personen oder Gemeinschaften durch das übergeordnete Gemeinwesen, sondern jetzt sollte das übergeordnete Gemeinwesen nur jene Aufgaben übernehmen, welche die Kräfte der kleineren und kleinsten Einheiten überfordert. Damit wird das Subsidiaritätsprinzip als "Ressourcenausschöpfungsprinzip" gedeutet, und als striktes Vorrang-Nachrang-Verhältnis verstanden. Erst wenn die kleinere oder untergeordnete Einheit ihre Selbsthilferessourcen erschöpft hat, darf die übergeordnete oder grössere Einheit Hilfe gewähren.

Dabei obliegt es dem Einzelnen für sich allein (Personenprinzip) oder auch zusammen mit nahe verbundenen anderen Personen (Solidaritätsprinzip) für seine Nöte einzustehen. Gleichzeitig besteht die Verpflichtung, in individueller Selbsthilfe oder in gegenseitiger Hilfe innerhalb der Familie und in Familien- und Nachbarschaftsverbänden zu handeln. Erst wenn das Individuum oder die Gemeinschaft mit den geforderten Pflichten und Aufgaben nicht mehr fertig wird, hat die übergeordnete Gemeinschaft, gesellschaftlichen oder staatlichen Charakters, das Recht einzugreifen (Engelhardt 1981 : 62).

In der BRD wurde mit dem letzteren Prinzip der Vorrang freier Träger vor staatlicher Sozialhilfe seit den 1920er Jahren legitimiert, und zwar mit der Begründung dass damit eine grössere Nähe zu den persönlichen Lebensumständen der Menschen hergestellt werden könne [14]. Dieses Nachrangigkeitsprinzip hatte bis in die späten 60er Jahre Geltung, obwohl die wachsende Professionalisierung und Bürokratisierung der Wohlfahrtsverbände gerade diese Nähe nicht mehr zu gewährleisten vermochte. Das Bundesverfassungsgericht wies noch 1967 eine diesbezügliche sozialdemokratische Beschwerde zurück, allerdings mit der Auflage, dass eine vermehrt partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern zustande kommen sollte (Heinze 1985 : 15). In der Folge haben sich während der sozialliberalen Regierungskoalition (1968-82) denn auch wechselseitige Abhängigkeits- und Kooperationsverhältnisse ergeben, die beiden Seiten Vorteile brachten : für die freien Träger beispielsweise beim bevorzugten Zugang zu öffentlichen Subventionen ; für den Staat dagegen durch den Rückgriff auf die Ressourcen und Leistungspotentiale der Wohlfahrtsverbände.

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4.2 Das "neue" Subsidiaritätsprinzip

Mit der konservativen Wende durch den erfolgten Regierungswechsel (1982) wurde von dieser einigermassen etablierten Partnerschaftsformel abgewichen, und das Leitbild der "Rangordnung", unter der diskursiven Neuthematisierung des Subsidiaritätsbegriffs, wieder aufgenommen. Bereits Mitte der 70er Jahre war von den damaligen Vordenkern in der CDU ein neuer gesamtgesellschaftlicher Grundkonfklikt ausgemacht worden, welcher an die Stelle des vermeintlich gelösten, alten Konflikts, jenem zwischen Arbeit und Kapital, trat. Im Mittelpunkt dieser "Neuen Sozialen Frage" standen nun die "neuen" Unterprivilegierten, d.h. die Nichtorganisierten und Nichtproduzenten (Arbeitslose, Frauen, Alte und Kinder, die in Armut leben, aber auch generell alle Konsumenten). Konstatiert wurde eine fundamentale Entsolidarisierung in der Arbeiterklasse, wobei die Kritik sich dahingehend richtete, dass die gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer, mithin "eine organisierte Minderheit", die "nichtorganisierte Mehrheit" nicht mehr mitvertrete, und diese auf dem Entwicklungspfad in eine klassenlose Konsumgesellschaft "hinter sich lasse". [15]

Diese nicht unberechtigte Kritik der CDU-Politiker stand allerdings unter der Prämisse, dass die einzige Alternative zum Staat der Markt und nicht die Zivilgesellschaft sein könne. Dies impliziert, dass Eigenverantwortung in erster Linie "Reprivatisierung" bedeutet, private Hilfeleistung dagegen nach dem Gebot der Nächstenliebe und nicht der Solidarität gelebt werden soll. Freie Träger und Selbsthilfegruppen hatten wettbewerbs- und leistungsorientiert zu arbeiten ; eine staatliche Monopolbildung musste verhindert werden (Vilmar/Runge 1986 : 82).

Bereits in der ersten Regierungserklärung des neugewählten Bundeskanzlers Helmut Kohl tauchte der Subsidiaritätsbegriff auf, um die Wende in der Sozialpolitik zu markieren. Subsidiarität wurde verstanden als "politisches Strukturprinzip", das eine stärkere Selbst- und Nächstenhilfe der Bürger füreinander einleiten sollte : "Familie, Nachbarschaft, freie Träger, Initiativ- und Selbsthilfegruppen und soziale Dienste können mehr Bürgersinn und Bürgerverantwortung herstellen als dies staatlichen Stellen je möglich sein wird" (Heinze 1985 : 17). Neue Elemente in diesem ansonsten auf traditionelle Gemeinschaften und Trägerschaften verweisenden politischen Programm stellten die Selbsthilfegruppen dar. Mit dem Begriff der Selbsthilfe gelang es der CDU einerseits auf Eigenverantwortung und Eigenleistung zu verweisen, andererseits konnte gleichzeitig dazu aufgefordert werden, vermehrt Solidarität und Nächstenliebe zu üben : um den Staat finanziell zu entlasten und gleichzeitig dem "kalten Markt" "warme Gefühle" der Gemeinschaft entgegenzusetzen.

Neben dem Abbau staatlicher Sozialleistungen und der Privatisierung sozialer Risiken ging es prinzipiell um die Einschränkung der Staatsmacht zugunsten kleinerer sozialer Einheiten : Die Verwirklichung der Freiheit bedurfte der eigenverantwortlichen Lebensgestaltung nach dem Prinzip der Subsidiarität. In diesem Sinne musste der Staat auf die Übernahme von Aufgaben verzichten, die durch einzelne oder jeweils kleinere Gemeinschaften erfüllt werden konnten.

Was der Bürger allein, in freiwilligem Zusammenwirken mit anderen und insbesondere in der Familie ebensogut leisten konnte, sollte ihm vorbehalten bleiben : "Die Familie wird in der neuen Subsidiarität die erste, aber nicht die einzige Rolle spielen. Sie ist die ursprüngliche und natürliche Institution der Daseinsvorsorge" (Koslowski 1990 : 55). Die Entstaatlichung von Sozialleistungen sollte entsprechend nicht nur auf finanzielle Umstrukturierungen beschränkt werden, sondern gleichzeitig sollte auch der kostenintensive Gesundheits- und Pflegebereich verstärkt von der Familie oder den freien Trägern in unbezahlter und ehrenamtlicher Arbeit übernommen werden.

Die "neue Subsidiarität" orientierte sich am Gestaltungsprinzip eines Gemeinschaftsmodells, das den Vorrang der Selbstverantwortung als Handlungsmaxime voraussetzte. Mittels individueller Selbstverantwortung und kollektiver Leistungsbereitschaft sollten die Aufgaben des Sozialstaats nach unten abgegeben werden, ohne dass dabei eine flankierende Sozialpolitik für ausreichende Stabilität und Kontinuität gesorgt hätte. Peter Koslowski bringt diese Gesinnungsethik auf den Punkt, wenn er postuliert : "Der Rechts- und soziale Staat sollte aber gegenüber der sich aus dem freien Spiel der gesellschaftlichen Kräfte ergebenden Verteilung und Schichtung neutral sein und nur am Rand des sozialen Spektrums, im Falle von Not oder Monopolisierung von Reichtum und Macht, in die Verteilung gestaltend eingreifen" (Koslowski 1990 : 56).

Hier wird ein Grundwiderspruch der konservativen Regierungspolitik sichtbar : Bestand diese einerseits in der sozialpolitischen Propagierung eines Leitbildes von traditioneller Familie mit ihren überkommenen Rollenvorstellungen und Autoritätsverhältnissen oder von solidarischem Engagement und Hilfe in kleinen Netzwerken, wurde andererseits wirtschaftspolitisch ein neoliberal inspirierter Modernisierungsprozess, und damit zunehmende Mobilität und Individualisierung, vorangetrieben. Wenn von Eigeninitiative und Selbsttätigkeit gesprochen wurde, war in erster Linie die Tüchtigkeit auf dem Markt gemeint. Bei der Unterstützung von Nachbarschaftshilfe und freien Trägern wurden deshalb auch weniger kollektive Formen alternativen Lebens und Arbeitens oder selbstorganisierte Projekte angesprochen, als vielmehr traditionelle Formen des selbstorganisierten Helfens sowie die konfessionellen Träger der Wohlfahrtspflege (Heinze/Olk/Hilbert 1988 : 103).

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5. Das Prinzip der Solidarität

Fragen der Solidarität oder der gemeinsamen Selbsthilfe bzw. gegenseitigen Hilfe wurden schon im Mittelalter, in Zusammenhang mit kollektiver Entscheidungsfindung, diskutiert. Neue Relevanz erhielten sie im Zuge des Industrialisierungsprozesses, als diesem Begriff immer mehr eine Position zukam, die "ebenso Schlachtruf der Kampfsolidarität des 19. Jahrhunderts wie auch bürgerliches Sicherungsversprechen" beinhaltete (Schönig 1996 : 101).

Solidarität kann mit "wechselseitiger Verbundenheit" von mehreren Menschen definiert werden, und zwar im Sinne des "aufeinander angewiesen sein", wobei die Ziele nur im Zusammenwirken erreicht werden können (Kleger 1994: 104). [16]

Damit stellt sich die Solidarität zwischen eine uneingeschränkt individualistische und eine strikt kollektivistische Gesinnungsposition, als eine abgestuft dazwischenliegende, qualitativ eigenständige "dritte" Position. Es geht dabei um Leitbilder, die zu freiwilliger Selbstbeschränkung und zur Bindung von Personen an andere Personen appellieren, so dass mittels gegenseitiger Hilfsbereitschaft mögliche Ungleichheiten aufgehoben werden (Engelhardt 1981 : 60).

In diesem Sinne handelt es sich beim gemeinschaftsbezogenen Prinzip der Solidarität nicht um eine anthropologische Grundkonstante, oder um einen bei allen Menschen jederzeit abrufbaren Grundwert, sondern solidarisches Handeln muss je nach Zeit und Kontext immer wieder durch ein spezifisches Verständnis von "wechselseitiger Verbundenheit und Verantwortlichkeit" hergestellt werden. Allerdings erfuhr auch der Solidaritätsbegriff im Laufe dieses Jahrhunderts mannigfache Um- und Neudeutungen.

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5.1 Das "alte" Solidaritätsprinzip

Der Begriff der "alten" Solidarität" gründet im vorliegenden Bedeutungszusammenhang der sozialen Sicherung auf einem kollektivem Bewusstsein der Indusriearbeiterschaft. In der Folge entstanden gewerkschaftliche und parteiliche Zusammenschlüsse, die als Reaktion auf Liberalismus, Industrialisierung und deren hegemonialen Machtstruktur zu verstehen sind [17]. Ursprünglich einer "Tugend der Not" entsprungen, wurde die Solidarität in der Arbeiterbewegung zu einem politischen Kampfbegriff, währenddem sie im französischen und christlichen Solidarismus zu einer handlungsrelevanten Sozialphilosophie ausgebaut wurde.

In Frankreich und Deutschland bildete sich aus diesen sozialphilosophischen Überlegungen anfangs des 19. Jahrhunderts eine Ordnungsidee heraus, die sich zwischen kollektivem Kommunismus und liberalem Marktegoismus situierte. Diese Idee ist als Gegenentwurf zur sozialistischen Solidarität zu verstehen und besagt im wesentlichen, dass das Individuum weder ausschliesslich seine eigenen Interessen verfolgen noch sich bedingungslos dem Kollektiv einer Partei oder Klasse unterordnen soll. Der Mensch sollte vielmehr für seine Mitmenschen offen sein, und sich im Zusammenwirken mit ihnen entfalten, während umgekehrt die Gesellschaft gleichermassen die persönliche Entfaltung jedes einzelnen zu gewährleisten habe (Hondrich/Koch-Arzberger 1992 : 11). Dieses sozialphilosophische Konzept liegt in der Nähe jenes Prinzips von Subsidiarität, das gesellschaftliche Vorleistungen voraussetzt und solidarisches Handeln fördert. [18]

Erst aus dem Zusammenspiel von Klassensolidarität und Sozialethik vermochten sich konkrete Formen kooperativer "Vergenossenschaftlichung" in Wirtschaft und Gesellschaft zu entwickeln. Dabei wurde von der "utopischen" Vorstellung ausgegangen, dass sich die Gesellschaft von unten - von den Individuen und ihren unmittelbaren Lebensverhältnissen her - aufbaut, und nicht von oben, wo dem einzelnen Menschen die prioritäre Funktion zukommt, die Existenz des Staates zu rechtfertigen. Aus dieser Sicht sind Solidarität und Subsidiarität denn auch nicht zwei unterschiedliche Gesellschaftsprinzipien, sondern "zwei Seiten derselben Medaille" (Hondrich/Koch-Arzberger 1992 : 12).

Dennoch beinhaltet der Begriff der Solidarität eine wesentliche Komponente, die beim Gestaltungsprinzip der Subsidiarität völlig fehlt : Solidarität kann definiert werden als Gefühl der Zusammengehörigkeit und wechselseitiger Verbundenheit zwischen Personen, die trotz sozialer und kultureller Differenzen ihre Interessenlage und Ziele als gleich verstehen. (Kleger 1994 : 105).

Daraus kann möglicherweise einseitige Unterstützung folgen, die nicht innerhalb einer Gemeinschaft oder Gruppe geleistet wird (zB. Solidarität mit Einwanderern, wie dies Bourdieu [19] immer wieder postuliert), wobei die Erwartung der Gegenseitigkeit immer mitgedacht ist, denn Solidarität kann nur Verbundenheit durch "latente Reziprozität" sein. Das bedeutet aber auch, dass unter solidarischem Helfen nicht jede Art von Hilfe oder Unterstützung subsumiert werden kann. In diesem Sinne geht der Begriff der Solidarität auch über jenen der Toleranz hinaus, der auch Verbundenheit trotz Ungleichheit von Interessen und Lebensformen einschliesst, jedoch mit dem Unterschied, dass keine Unterstützungsleistungen ideeller oder materieller Art daraus erfolgen müssen (Hondrich/Koch-Arzberger 1992 : 14).

Solidarität als sozialer und politischer Wert spielt vor allem in Krisenphasen der gesellschaftlichen Entwicklung eine zentrale Rolle. Deshalb gelang es der SPD erst im Zuge einer Öffnung gegenüber dem Problembereich "Umbau des Sozialstaates" in Richtung "Selbsthilfe und Selbstorganisation" dieses gemeinschaftsbezogene Prinzip verstärkt wieder aufzugreifen. Das Thema der kollektiven Selbsthilfe diente vorläufig jedoch einzig dazu, die eigene Programmatik mit den politischen und kulturellen Traditionen der Arbeiterbewegung zu verknüpfen. Dies geschah über eine Wiederbelebung der Genossenschaftsidee, die ursprünglich ausschliesslich in Zusammenhang mit der Bewältigung materieller Notlagen stand. [20]

Da der Appell an die Solidarität der Helfer, der Gewerkschaften, der Parteien, ja der ganzen Nation mit den Schwachen und Schwächsten der Gesellschaft kaum mehr Widerhall fand, besann man sich in der SPD also auf jene Selbsthilfetradition, die als Antwort der Arbeiterbewegung auf Probleme der Individualisierung, als auch der Benachteiligung in den neuen Markt- und Vertragsbeziehungen der industriellen Gesellschaft, initiiert wurde. Daraus konnte das Prinzip einer "neuen Solidarität" entstehen. Das alte sozialpolitische Losungswort der "Hilfe zur Selbsthilfe" erfuhr eine Renaissance, und wurde zum integralen Bestandteil einer unter den Stichworten "welfare mix" und "welfare pluralism" neu ausgerichteten Sozialpolitik (Heinze/Olk/Hilbert 1988 : 56).

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5.2 Das "neue" Solidaritätsprinzip

Parallel zum Aufstieg des Subsidiaritätsbegriffs in den 80er Jahren hatte das andere sozialpolitische Gestaltungsprinzip, die Solidarität, an Bedeutung verloren.

Das neu propagierte Modell der Hilfe zur Selbsthilfe setzte zwar Solidarität als Steuerungsmechanismus voraus, ohne dass dieses Prinzip aber gleichsam "von oben" politisch verordnet werden konnte. Da die Wirksamkeit dieses Steuerungstypus von verschiedenen Voraussetzungen abhängt, wie etwa von der Grösse einer Gruppe oder gemeinsamen Wertorientierungen, ist Solidarität immer nur begrenzt herstellbar. Dennoch stellt sie formal das tragende Prinzip der Sozialpolitik marktwirtschaftlicher Systeme dar, welches das Zusammengehörigkeitsgefühl einer Gesellschaft stärkt und zu Umverteilungsleistungen verpflichtet (Heinze 1986 : 28 und Greve 1998 : 114).

Für die Sozialdemokraten galt es die Grenzen kollektiver und solidarischer Sicherung einerseits und Eigenverantwortung und Selbsthilfe andererseits neu zu markieren, da die herkömmlichen Instrumente der Sozialpolitik an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gestossen waren. Erstmals standen nun die Selbsthilfeorganisationen im Mittelpunkt der Diskussion, wobei damit vor allem auf die Ausweitung der Handlungsmöglichkeiten für gesellschaftlich-politische Partizipation der Bürger verwiesen wurde. Reagiert wurde damit auch auf die Ansätze grundsätzlicher gesellschaftlicher Veränderungsvorstellungen, die viele dieser Gruppen ausserhalb der Arbeiterbewegung, und oft sogar in kritischer Distanz zu ihr, anvisierten. Erste diesbezügliche Vorschläge, wie Zusammenschlüsse zu Arbeits- und Wohngemeinschaften, neue Formen selbstorganisierter Sozialhilfe und die zahllosen Bürgerinitiativen, welche die Regelung ihrer Wohnumwelt selbst in die Hand nahmen, zeugten von einem steigenden Interesse an Tätigkeiten in selbstverantwortlicher Praxis (Vilmar/Runge 1986 : 81).

Naheliegend schien, das Subsdiaritätsprinzip in die Überlegungen miteinzubeziehen, da Selbstverwaltung auch Dezentralisierung bedeutete und die Vorstellung unterstrich, dass die kleinen sozialen Netze das grosse soziale Netz wirksam zu entlasten und zu ergänzen vermochten. Gerade diese Stärkung der kleinen Einheiten fand bei den Gewerkschaften überhaupt kein Verständnis, was sich in durchwegs polemisch-negativen Reaktionen manifestierte. Für die zentral und straff strukturierten Arbeitnehmerorganisationen bedeutete Pluralisierung und Individualisierung in erster Linie Zersplitterung und damit existentieller Verlust an Verhandlungsmacht gegenüber Arbeitgebern und Staat (Vilmar/Runge 1986 : 82 ; vgl. auch Gorz 1981).

Unter dem Slogan "die Zukunft sozial gestalten" zeichnete sich deshalb erst in den späten 80er Jahren ein Wandel in der sozialdemokratischen Programmatik für eine zukünftige Sozialpolitik ab. Diese enthielt auch Vorschläge bezüglich der besseren Integration und Koordination der sozialen Dienste auf kommunaler Ebene (Sozialgemeinde), sowie konkrete Vorschläge zur Förderung von Selbsthilfe und Selbstorganisation. Plädiert wurde für die staatliche Unterstützung der Selbsthilfe, welche die Eigenständigkeit der Projekte jedoch nicht antasten sollte. Gleichzeitig wurde die Schaffung regionaler und lokaler Kontaktstellen angeregt, wobei Selbsthilfe weiterhin nur als eine "Ergänzung zu den Einrichtungen öffentlicher Daseinsvorsorge" vorgesehen war, die weder im Stande war die öffentlichen sozialen Dienste noch die professionellen Fachkräfte zu ersetzen (Heinze/Olk/Hilbert 1988 : 107).

Insbesondere die Kritik der neuen sozialen Bewegungen an dem den veränderten Gesellschaftsverhältnissen nicht mehr entsprechenden etatistischen Konzept der sozialen Sicherung zwang die SPD nach neuen Solidaritätskonzepten Ausschau zu halten. Dabei galt es den Vorstellungen der Grünen, die eine eigentliche Selbsthilfegesellschaft propagierten, vermehrte Aufmerksamkeit zu bezeugen. Diese junge Partei verfolgte mit ihrer grün-alternativen Politik das langfristige Ziel aus der Industriegesellschaft auszusteigen, um eine "ökologisch orientierte Selbstverwaltungswirtschaft mit basisdemokratischer Ausrichtung" zu etablieren. Mit der Forderung nach "weniger Staat - mehr Selbstversorgung" beschrieben die Grünen ihr zentrales politisches Anliegen, das die "möglichst weitgehende Entflechtung überlokaler Distributionszusammenhänge und Stärkung lokaler Produktions- und Konsumtionskreise und um Selbstverwaltung im Sinne der Dezentralisierung von Macht- und Entscheidungsbefugnissen" anvisierte (Heinze/Olk/Hilbert 1988 : 109 und Vilmar/Runge 1986 : 84f.).

Für die SPD schien es allerdings, dass in dieser "neuen ökologischen Sozialpolitik" altbekanntes neu verpackt wurde : Mit der Postulierung einer Strategie der "solidarischen Subsidiarität" vermochte einzig an das traditionelle, ambivalente Subsidiaritätsprinzip anknüpft werden, indem von neuem versucht wurde, kleinere Einheiten den grossen, repressiven Ordnungen vorzuziehen. Dies aber war für die bundesdeutsche Sozialdemokratie zu jenem Zeitpunkt noch kein gangbarer Weg, um sich aus dem "erstarrten Gehäuse" der alten Solidaritätsvorstellungen zu befreien und sich zu einer "modernen" Partei zu entwickeln.

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6. Subsidiarität versus Solidarität?

Die Sozialpolitik von CDU und SPD leitete ihr Selbstverständnis seit den 80er Jahren aus zwei sozialphilosophischen Prinzipien auf hohem Abstraktionsniveau ab, die Konvergenzen aufweisen :

Das Prinzip der Subsidiarität wurde je nach politischer Interessenlage unterschiedlich diskutiert. Während es von der CDU vorwiegend an das Personalprinzip geknüpft wurde, kombinierten die Sozialdemokraten dieses Prinzip mit jenem der Solidarität zu einem "sozialstaatlich geläuterten Subsidiaritätsprinzip" (Engelhardt/Simeth/Stark 1995 : 190). Im ersten Fall bedeutete dies, dass jeder Mensch mit seinem individuellen Lebensentwurf auch eine persönliche Würde besitzt, um derentwillen eine möglichst weitgehende Entfaltung seiner Persönlichkeit gesichert werden muss. Steht dagegen das Solidaritätsprinzip im Vordergrund, wird die gesellschaftliche Abhängigkeit und die Bindung aller an die Gesellschaft betont und gleichzeitig jeder "beziehungslose Individualismus" negiert.

Angesichts der Probleme sozialstaatlicher Entwicklung fragt es sich, inwieweit eine Renaissance des Subsidiaritätsprinzips überhaupt sinnvoll war. Bestand doch das Faktum, dass die konservative und liberale "Subsidiaritätsrhetorik" dafür herzuhalten hatte, Sozialhaushaltskürzungen vorzunehmen, ohne dass strukturelle Veränderungen der Rahmenbedingungen für informelle Hilfeleistungen vorgenommen worden sind. Zurückgegriffen wurde auf die ziemlich erschöpften Ressourcen von Kleinfamilie, ehrenamtlicher Arbeit und gemeinschaftlicher Selbsthilfe aufgrund gemeinsamer Werte und Tugenden.

Solidarität dagegen wurde verstanden als gegenseitiges Helfen innerhalb von Solidargemeinschaften oder gleichgesinnten Gruppen. Daraus konnte kein solidarisches Handeln aufgrund differenter Erfahrungshorizonte entstehen : somit traten Altruismus, Mitgefühl und Barmherzigkeit an die Stelle von Solidarität. Diese Begriffe verweisen auf ethisch-christliche Handlungsmaximen, die nicht auf Reziprozität ausgerichtet sind, d.h. Helferrolle und Abhängigkeitsverhältnisse sind klar definiert und bleiben konstant.

Daneben gilt es auch die gesellschaftstheoretischen Prinzipien zu kritisieren, da laut Heinze "die diesem Konzept zugrunde liegende Gesellschaftsvorstellung - eine ständische Ordnung - durch die funktionale Interdependenz der verschiedenen gesellschaftlichen Subsysteme obsolet geworden ist" (Heinze 1985 : 140). Dieses Modell "subsidiärer Solidarität" gehe von einer Moralität aus, die auf einer Berufsehre oder einem korporatistischen Zugehörigkeitsgefühl basiere, deren oder dessen besondere Interessen in den allgemeinen aufgehen sollten. In dieser Version bildeten die Verbreitung gemeinsamer Werte und nicht Prozesse demokratischer Verfahren die Grundlage für ein Sozialversicherungssystem.

Mangels eigener überzeugender, innovativer sozialpolitischer Vorstellungen forderte die SPD daraufhin eine Neukonzeption des Subsidiaritätsgedankens. Ihr Ziel zukünftiger sozialer Sicherung lag in einer "gesellschaftlichen Selbstorganisation öffentlicher Aufgabenerfüllung", wobei dem Staat dabei nur die Aufgabe zukomme, die sachliche und personelle Infrastruktur dazuzuliefern. Staatliche Eingriffe sollten nur dann vorgenommen werden, wenn es um den Erhalt oder die Kontinuität von sozialer Produktion in kleineren Einheiten ging. In dieser Deutung stellten staatliche Massnahmen und selbstorganisierte Aktivitäten der Bürger sich ergänzende Formen sozialen Handelns dar. Auf diese Weise ermöglichten Kooperation und Solidarität eine Form von Selbstorganisation, die nicht unbedingt auf Kosten der Effizienz gehen musste, sondern eine effizientere Leistungserbringung erst ermöglichte (Strasser 1983 : 228).

Eine Verbindung von Subsidiarität und Solidarität war konkret in der Arbeit von Selbsthilfeinitiativen vorzufinden, weshalb diese Form der Freiwilligenarbeit auch als unterstützenswert beurteilt wurde. Bei der Neuinterpretation des Subsidiaritätsprinzips wurde es zudem als sinnvoll erachtet, dass diese auf einer Analyse der gegenwärtigen Probleme des Wohlfahrtsstaates basiert und nicht an einem ständisch organisierten Gesellschaftsmodell orientiert ist. Heinze postuliert "verstärkt solidarische Organisationsformen" anzuregen, um damit eine bessere "komplementäre Vernetzung" der drei Steuerungsressourcen Staat, Markt und Solidarität zu erreichen. Konkret würde dies heissen : aktive staatliche Förderung der informellen Netzwerke, also nicht nur von Familien, sondern insbesondere von selbstorganisierten Gruppen. Die Förderung bestände einerseits in finanzieller Form, aber vor allem in der längerfristigen, schwerpunktmässigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für individuelle und kollektive Selbstversorgung und Selbsthilfe, die gegenseitiges Helfen ermöglicht und fördert. Vorausgesetzt wird bei dieser Form von Hilfe zur Selbsthilfe die Gleichheit und Gleichwertigkeit aller Beteiligten als Grundvoraussetzung reziproken Handelns (Heinze 1985 : 29).

Neue Subsidiaritätspolitik, die auf das Prinzip der Solidarität baut, stellt zwar kein Paradigmawechsel in der Sozialpolitik dar, dennoch bedeutet die Thematisierung dieser in Deutschland eher konservativ besetzten Konzeption eine Umorientierung, oder doch "Neubalancierung" der sozialen Wohlfahrt und Sicherheit. Eine Reform der sozialen Sicherung stützt sich dann auf eine Umwertung des formellen Hilfesektors (Staats- und Verbandsebene) zugunsten stärkerer Förderung von informeller, selbstorganisierter Hilfe. Nicht "mehr Markt", "mehr Staat" oder "mehr Selbsthilfe und Eigenvorsorge" wären jetzt die je unvereinbaren Alternativen, sondern nun stellte die politische Aufwertung neuer Kombinationen wohlfahrtsproduzierender Institutionen (welfare pluralism") das Ziel einer solidarisch-subsidiären Sozialpolitik dar (Heinze/Olk/Hilbert 1988 : 98).

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6.1 Gesellschaftliche Modernisierung

Soziale Selbsthilfe sollte m.E. einem richtig verstandenen Prinzip der Subsidiarität folgen, wonach freie gesellschaftliche Träger sozialer Dienste vom Staat gefördert und nicht ausgegrenzt oder verdrängt werden. Des weiteren sollte der Staat den Mangel an Ressourcen der kleinen Lebenskreis ausgleichen, um gleichzeitig deren Autonomie zu belassen. Damit fördert er Selbstbestimmungsprozesse und die Aktivität der Betroffenen. Wenn vermehrt Eigeninitiative propagiert wird, dann nicht im Sinne von Unternehmertum, sondern im Sinne von kooperativem, demokratisch-selbstbestimmten Handeln. Das Ziel wäre es, neue Formen von Gemeinschaftlichkeit herzustellen - in Gruppenbeziehungen oder persönlicher Zuwendung - , die mit nationalen, moralischen oder gar mythischen Gemeinschaftsidealen nichts zu tun haben.

Neben der materiellen Zuwendung in Zeiten der Not wurde zwischenmenschliche, alltägliche Hilfe in den letzten zwei Jahrzehnten immer wichtiger. Die "Wiedergewinnung menschlicher Verbundenheit bei der Lösung und Bewältigung drängender Probleme" ist denn auch die hauptsächliche Motivation für die Gründung von Selbsthilfegruppen (Engelhardt/Simeth/Stark 1995 : 191). Die Entwicklung und Zunahme der Selbsthilfeinitiativen signalisieren, dass Fürsorge, zwischenmenschliche Verbundenheit und Solidarität wichtige Voraussetzungen für individuelles Wohlbefinden sind. Von der Politik werden seit anfangs der 90er Jahre die Neubesinnung auf gemeinsame Werte und Gefühle propagiert, die auf einer verantwortungsbewussten Moral basieren und als Ressource der sozial-moralischen Infrastruktur moderner Gesellschaften verstärkte Geltung erhalten.

Parallel zur Globalisierungsdebatte "boomt" heute auch in Westeuropa eine kommunitaristische Diskussion, in deren Mittelpunkt der moralische Dialog für eine "Soziologie der Tugend" steht. Der Hauptgedanke des kommunitaristischen Modells dreht sich im wesentlichen um eine neue angemessene Balance zwischen individueller Autonomie und allgemeinen Verpflichtungen gegenüber der sozialen Ordnung.

Welche Rolle dabei der Subsidiaritätsgedanke spielt, und welcher Stellenwert der Solidarität im kommunitaristischen Wohlfahrtskonzept zukommt, das auch von der "neuen Linken" gerne rezipiert und propagiert wird, kommt in diesem letzten Teil der Arbeit zur Sprache.

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6.2 Die zweite Moderne

Die Grundlagen der Ersten Moderne bestanden sowohl aus Investitions- und Innovationsbereitschaft von Unternehmen und gewerkschaftlicher Macht, als auch aus der Dominanz von Sozial- und Nationalstaatsgebilden. Laut Anthony Giddens gilt es, sich im Zeitalter der Globalisierung von den überholten Vorstellungen einer "national- und sozialstaatlichen Idylle" zu trennen. Auch den Sozialdemokraten bleibe keine andere Wahl, als sich dem reaktionsschnellen Kräften des globalen Kapitalismus anzupassen, da die nationalen Institutionen viel zu inflexibel reagierten und gesellschaftlicher Konsens angesichts der ökonomischen Unsicherheiten kaum mehr herstellbar sei. Der Ausweg aus dem Dilemma der politischen Handlungsunfähigkeit der alten Arbeiterparteien stelle eine mehrheitsfähige Politik jenseits von rechts und links dar, die quer zu den traditionellen Klassenlinien stehe und deshalb in der Lage sei, einen "gesellschaftlichen Konsens der radikalen Mitte" aufzubauen.(Giddens 1997 : 16f.)

Für Ulrich Beck sind die "Globalisierungsängste" der Menschen in erster Linie "die Folge von Umverteilungsaktionen zugunsten des Kapitals, die mit Kosten- und Wettbewerbsvorteilen anderer Nationalökonomien begründet werden". Zur neoliberalen Rechtfertigungssemantik dieser anarchokapitalistischen Marktlogik gehöre der Vorwurf an die alte Linke, dass sie die Verteilungspolitik und das ökonomische Fundament der sozialen Sicherung lange Zeit überschätzt habe. Der Sozialstaat sei weit weniger ein Umverteilungsinstrument gewesen, als ein Instrument um Schutz vor äusseren Risiken zu organisieren, denen die Menschen geradezu schicksalhaft ausgeliefert waren. Diese "Kultur der Abhängigkeit" habe den unteren Schichten eine eigenständige Lebensführung verunmöglicht, wie überhaupt die Entsolidarisierung in Folge der Pluralisierung der Lebensstile mit der alten Solidarität nicht verhindert werden konnte (Beck 1997 : 26).

Wenn in der zweiten Moderne von wirtschaftsliberaler Seite ein Umbau des Sozialstaates gefordert wird, so steht dabei die Stärkung des Individualprinzips im Vordergrund. "Individuelle Individualisierungschancen" hängen in der theoretischen Konstruktion von Beck aber nicht nur von Primärbeeinflussungen (Familie, Milieu, Geschlecht etc.) ab, sondern auch von den Sekundärinstitutionen (z.B. von sozialen Bewegungen), die eine individualisierte Form von "Selbstkultur" generieren, so dass das Individuum zum "Entscheidungs- und Kompetenzzentrum seiner selbst" wird, aber gleichzeitig auch zum Gelingen der gesellschaftlichen Modernisierung beiträgt : "Selbstkultur heisst Enttraditionalisierung, Freisetzung vorgegebener Sicherheiten und Versorgungsbezüge. Das eigene Leben wird generell zu einem riskanten Leben". (Beck 1997 : 190f.) Daraus folgt ein "Zwang zur Selbstorganisation", der m.E. allerdings fraglich ist, da neben den postulierten Werten der individuellen Freiheit und der autonomen Eigenverantwortung unbedingt auch die Elemente der aktiven Teilhabe und des gegenseitigen Verbundenseins in einer "radikalen Sozialpolitik", die vom Individuum ausgeht, Platz haben müssen.

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6.3 Kommunitarismus und Selbsthilfe

Individualismus und Individualisierung, Gemeinschaft und Gemeinwesen, Eigennutz und Gemeinsinn : dies sind die Dualismen, die in der Diskussion um die Suche nach den gesellschaftlichen Grundlagen des individuellen und gemeinschaftlichen Lebens den richtigen Pfad weisen sollen. Dabei positionieren sich die neuen europäischen Sozialdemokraten, wie bereits erwähnt, am liebsten in der ambivalenten Mitte des "Sowohl-als-auch". Von der "neuen" Politik wird die Aufmerksamkeit vor allem auf den fehlenden Gemeinsinn gelenkt, der dafür sorgen soll, dass die gesellschaftlich notwendige Solidarität nicht ganz auf Kosten des vom Markt geforderten Eigennutz verloren geht. Zu Hilfe kommen dabei die Ideen amerikanischer Intellektueller, unter der Federführung des Sozialwissenschaftlers und Präsidentenberaters Amitai Etzioni, die anfangs der 90er Jahre ein "kommunitaristisches Manifest" formulierten, in dem das liberale amerikanische Gesellschaftsmodell kritisiert wurde, weil es den Zusammenhalt der Menschen untergrabe und den Staat überfordere, der nun zu viele soziale Aufgaben übernehmen müsse (Heckmann 1997 : 176).

Das kommunitaristische Programm zielt auf eine ausgleichende Wirkung zwischen exzessivem Individualismus und Egoismus, und den Pflichten gegenüber der Gesellschaft. So hält Etzioni "gemeinsame Wertvorstellungen und den Solidaritätssinn der einzelnen" für die Grundlage einer verantwortungsbewussten Gemeinschaft (Responsive Society). Ausgehend vom amerikanischen Gesellschaftsmodell, in dem die "communities" (Gruppen, Gemeinschaften, Verbände) unabhängig vom - oder ergänzend zum - Staat agieren, wird vorgeschlagen, diese marktorientierten, dezentral organisierten und gesellschaftspolitisch innovativen Gemeinschaften als Ausgangspunkt und Basismodell für eine gesamtgesellschaftliche Neuorientierung, in Form einer "assoziativen Vergesellschaftung", zu verwenden. Die Impulse dieses Modells sind in den letzten Jahren auch in Europa angekommen und haben vor allem im informellen Hilfesektor, und hier primär im Selbsthilfebereich, ihren Niederschlag gefunden [21]. Ausgegangen wird vom alten Subsidiaritätsprinzip, mit dem Unterschied, dass nun die "Gemeinschaftsmacht" an die Stelle der korporativen "Verbändeherrschaft" tritt. Nach diesem Modell erhält jeder einzelne soziale Leistungen und Fürsorge nach dem Prinzip des "do ut des", also nach Willen und Fähigkeit zur Rückgabe der empfangenen Hilfe an die anderen in der Gemeinschaft (Brinkmann 1998 : 71).

Gemeinsame Bindungen stehen im Mittelpunkt dieses republikanisch inspirierten Konzepts, das im Gegensatz zu den Vorstellungen liberaler, rationaler Staatsauffassung steht, wo den Gefühlen weniger Platz zugestanden wird. In kommunitaristischer Argumentation vermögen Toleranz und Vernunft allein die Sehnsucht nach politischer Gemeinschaft, die Wärme und Vertrautheit vermittelt, nicht zu befriedigen noch solidarisches Verhalten zu fördern. Der gemeinschaftsorientierte Konservatismus, wie ihn etwa Robert Bellah mit seinem "Orientierungsmuster der Kultivierung von Staat und Wirtschaft" vertritt, propagiert dagegen eine neue "moralische Kraft funktionierender Gemeinschaften" in Form von Familie, Kirche, Vereine etc., die nicht nur eine bürgernahe Politik ermöglichen, sondern auch als "Bollwerk gegen staatlichen Zentralismus und Marktherrschaft" ins Feld geführt werden (Bellah 1994 : 60).

Das Ziel einer gesteigerten sozialen Verantwortung will mit den Mitteln moralischer Konformität erreicht werden, was eher auf autoritäre denn solidarische Werte und Leitbilder schliessen lässt. Der Begriff der Verantwortung (also die freiwillige Selbstverpflichtung autonomer Individuen) verschmilzt mit jenem der Verpflichtung, was in eklatantem Widerspruch zur Maxime der freiwilligen, gegenseitigen Hilfeleistungen steht. Im Vordergrund der kommunitaristischen Erneuerungsbewegung stehen die Chancen eines weltweiten, moralischen Dialogs : nicht nur durch die Ausbreitung moderner Informationstechnologien, sondern insbesondere durch die "universellen Sozialisationserfahrungen" der Menschen, die in einer westlichen Industriegesellschaft leben (Etzioni 1997 : 300f.). Die spezifischen sozialen Problemlagen der "Ersten Welt", wie Arbeitslosigkeit, Armut und Ausgrenzung, können in diesem Gesellschaftsmodell nicht analysiert, Handlungsstrategien nicht aufgezeigt werden. Es bleibt beim Konstatieren von Werteverlust und mangelndem Gemeinschaftssinn.

Daneben besteht die grundsätzliche Gefahr bei einem "Mehr an Gemeinschaft" zur Milderung der systematischen "Ausdünnung sozialer Sicherheit", dass diese nicht unbedingt in grösserer Autonomie mündet, sondern im Gegenteil zu einer stärkeren Abhängigkeit der Menschen von ihrer Gruppenzugehörigkeit führt, was undemokratische und illiberale Konsequenzen verursachen kann (Brumlik 1994 : 99).

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6.4 Selbsthilfe in der Zivilgesellschaft

In der Risikogesellschaft drohe der Begriff der Solidarität zu einem "muffigen, moralisierenden Füllwort ohne Aufmerksamkeit zu verkommen" : "Wenn es ertönt gerät der Diskurs in die Nähe der Liturgie, andächtige Schläfrigkeit macht sich breit." Gerade aber Individualisierung und Individualisierungsdruck erzeugten andererseits ein verstärktes Sicherheitsbedürfnis, das sich neben den staatlichen Sicherungssystemen und der familiären Subsidiarität auch wieder auf die kollektive Selbsthilfe richtet (Schönig 1996 : 110).

Wurde der Selbsthilfegedanke anfangs der 80er Jahre noch als eine "merkwürdige Koalition zwischen links und rechts", zwischen Konservativen und Alternativen bezeichnet, ist das Prinzip der Eigeninitiative, im Bündnis mit Gemeinnutz, nun ein konstitutives Element der Politik des Dritten Weges. Dabei wird argumentiert, dass Kristallisationspunkte gelebter Solidarität gefördert oder geschaffen werden müssen, um die Grossgruppensolidarität nicht weiter zu überfordern. Dies sollte jedoch nicht bedeuten, dass Solidarität - subsidiär - vom Staat aus zu organisieren oder durch Stärkung von Kleingruppen - korporativ - zu institutionalisieren ist. Denn nun hat nicht mehr der Staat zu entscheiden, ob eine Gruppenbildung sinnvoll und damit unterstützenswert ist, sondern die Menschen selbst sollten aus ihrem individuellen Lebenszusammenhang heraus gemeinsame Gruppen bilden, in denen gegenseitige Hilfe geleistet werden kann (Brinkmann 1998 : 145).

Bei der Verwirklichung von neuen Selbsthilfe- und Kooperationsinitiativen geht es deshalb primär um die Bildung von "Gemeinschaft" im Sinne einer "kommunikativen, dialogischen Einheit bewusster Individuen", die nicht auf bereits bestehender gemeinschaftlicher Moral aufbaut, sondern einen Wertekonsens erst selbst herstellen und immer wieder neu verifizieren und legitimieren muss. Gerade jene Politik, die fehlenden Gemeinsinn beklagt, sollte dabei ohne moralischen Konformitätsdruck selbst gemeinschaftsfördernd sein : "Staatliches Handeln hat sich danach auszurichten, dass Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzt werden, ihrem Streben nach Gemeinsinn in wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Kooperation Ausdruck zu geben" (Heckmann 1997 : 183).

Der wichtigste Aspekt besteht bei der Ausweitung von Handlungsfeldern erfahrener und gelebter Alltagssolidarität darin, dass die traditionell statische Rollentrennung zwischen Helfern und Hilfsbedürftigen nachhaltig aufgebrochen werden kann. Denn gegenseitige Hilfe basiert auf einem latenten Austauschprinzip, das über das einfache "do ut des" hinausgeht und deshalb auch Menschen einbezieht (zB. Obdachlose), die sich nicht selbst organisieren können. Selbsthilfeinitiativen stellen damit jene Form von Selbstorganisation dar, die auf dem Grundsatz der Solidarität beruhen, und in der Lage sind, "neue sozialkulturelle Gemeinsamkeiten entlang der individuellen und doch standardisierbaren Gefährdungsgrundlage der Risikogesellschaft" zu organisieren. Zu denken ist hier insbesondere an die neuen sozialen Bewegungen, die nicht nur Ausdruck neuer Risikolagen, sondern auch Anzeichen einer "Identitätsbildung in enttraditionalisierten, individualisierten Lebenswelten" sind (Schönig 1996 : 114).

"Die Solidarität ist der Weg zu den Zielen einer neuen Subsidiarität - und nicht umgekehrt" (Kleger 1994 : 110). Freiwillige Hilfe leisten und sich gleichzeitig selbst helfen lassen sind Bereitschaften, die mit unterschiedlichen Milieus und Personengruppen variieren. Damit sich alle Menschen solidarisch betätigen können, müssen Handlungsfelder geschaffen werden, von denen niemand a priori ausgeschlossen wird (Flüchtlinge, MigrantInnen und Staatenlose) : In diesem Sinne bedeutet solidarisches Handeln mit einer Gruppe, dass Solidarität auch als ein politischer Akt innerhalb der Zivilgesellschaft zu verstehen ist.

Der Begriff "zivile Gesellschaft" bezeichnet primär den Raum von freiwilligen Vereinigungen und das Ensemble von Beziehungsnetzwerken, wie politische Parteien, Gewerkschaften, Genossenschaften, aber auch die Familie oder die Kirche. Für Michael Walzer ist die Zivilgesellschaft ein "Projekt von Projekten", das neue Formen staatlichen Handelns verlangt und eine neue "Empfänglichkeit für das, was lokal, spezifisch und kontingent" ist. Er tritt für die Wiederbelebung freiwilliger gesellschaftlicher Assoziationen ein, von Konsumenten- und Bürgerrechtsgruppen, die ein zwangloses Netzwerk sozialer Beziehungen generieren, dessen Angelpunkt in der Verstärkung der partizipativen Elemente der Staatsbürgerschaft liegt (Walzer 1993 : 145). [22]

Das bedeutet für die Bürger und Bürgerinnen explizit : "(...) sich aktiv engagieren - im Staat, in der Wirtschaft und der Nation, ebenso wie in den Kirchen, Nachbarschaftsvereinen, Familien und vielen anderen Handlungsräumen" (Walzer 1992 : 94). Damit steht der Mensch und Bürger und nicht mehr der Staat oder Markt im Mittelpunkt des Sozialstaatsumbaus. Bürgergruppeninitiativen wären ein Beispiel dafür, dass auch individualistisches und selbstbezogenes (Betroffenheits-)Engagement in Selbsthilfegruppen innerhalb eines gemeinsamen politischen Kontextes eine neue gesellschaftliche Dimension erhält (Brinkmann: 1998: 140).

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7. Schlusswort

In der vorliegenden Arbeit bin von der Definition des Wohlfahrtsstaates als Ergebnis einer politisch-ökonomisch geprägten Entwicklung ausgegangen, die in Deutschland mit der Industriellen Revolution und der in ihrem Verlauf aufgeworfenen Sozialen Frage begonnen hat. Im Zentrum der Ausführungen stand die Frage, wie die soziale Absicherung des einzelnen zu erreichen ist, wenn die Marktkräfte vom Staat nicht mehr dahingehend beeinflusst werden können, dass ein alle Lebensrisiken abdeckendes Sozialversicherungssystem aufrechterhalten werden kann, und dies von den Menschen auch nicht mehr gewünscht wird, da Kontrolle und Entmündigung die Kehrseite der "totalen Sicherheit" darstellen.

Mit der Krise des Wohlfahrtsstaates wurde diese Frage in der Bundesrepublik erstmals Ende der 70er Jahre gestellt. Ins politische Blickfeld gelangte dabei die duale Struktur des Wohlfahrtsstaates, die neben einem formellen, inzwischen überprofessionalisierten, Sektor auch einen nicht-professionellen Hilfesektor umfasste. Erkannt wurde, dass dieser informelle Bereich, der alle unbezahlten sozialen Hilfe- und Unterstützungsleistungen (Freiwillige Hilfe, Ehrenamt und Selbsthilfe) enthält, wesentlich zum sozialen und psychischen Wohlbefinden der Individuen und damit zur sozialen Wohlfahrt in der Gesellschaft beiträgt. Diese Feststellung war in allen politischen Lagern unbestritten, und obwohl die realpolitische Umsetzung der Konzepte differierte, wurde doch von der CDU wie von der SPD an den ursprünglichen Anspruch der sozialen Sicherung - nämlich Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten - angeknüpft.

Selbsthilfe, Subsidiarität und Solidarität stellten anfangs der 80er Jahre politische Leitideen und Konzepte dar, die stellvertretend das semantische Feld von politischen Konflikten und kontroversen Argumentationsmustern in der Sozialpolitik repräsentieren. Während von liberaler Seite das Marktprinzip als heilbringende Alternative zu politischen Zielsetzungen in der Sozialpolitik empfohlen wurde, griffen die konservativen Parteien zum Mittel des Subsidiaritätsprinzips. Der Begriff der Selbsthilfe wurde an das Subsidiaritätsprinzip gekoppelt, wobei insbesondere die CDU/CSU mit der Programmformel "neue Subsidiarität" eine Effizienzerhöhung des sozialpolitischen Systems initiierte, indem auf eine Stärkung der Zuständigkeiten der freien Träger, nachbarschaftlichen Dienste und der Familien abgezielt wurde, während nur noch die "wirklich" Bedürftigen staatliche Unterstützung erhalten sollten. Die kleinen Einheiten hatten mittels "individueller Selbstverantwortung und kollektiver Leistungsbereitschaft" von sich aus im Stande zu sein, viele der bis anhin öffentlich erbrachten Leistungen selbst zu übernehmen. Das Vorrangprinzip der Selbstverantwortung verhinderte subsidiär organisiertes, solidarisches Handeln und vermochte das korporatistisch organisierte Sozialversicherungssystem nicht nachhaltig aufzubrechen.

Von der sozialdemokratischen Opposition wurde der Begriff der Selbstorganisation mit dem Prinzip der Solidarität in Zusammenhang gebracht. Die wichtigste Forderung der SPD bestand darin, dass der Staat oder andere sozialpolitische Träger die gesellschaftlichen und ökonomischen Bedingungen dahingehend gestalten oder reformieren sollen, dass Chancengleichheit verwirklicht werden konnte durch solidarisches, auf Reziprozität ausgerichtetes Handeln in Gruppen, die nicht mehr der alten Kategorie der Arbeiterklasse entsprachen. Auf diese Weise galt es die soziale Produktivität von kleinen Einheiten - subsidiär - freizusetzen oder zu erhalten.

Selbsthilfe sollte also nicht einfach eine Lückenbüsserfunktion im gesellschaftlichen Modernisierungsprozess, sondern eine neue Basis für solidarisches (Alltags) - Handeln darstellen. Deshalb wurde neben der Dezentralisierung auch eine Pluralisierung der Hilfeleistungsangebote angestrebt, indem verstärkte Teilhabe von Selbsthilfeinitiativen und -bewegungen an den sozialpolitischen Prozessen initiiert wurden : Selbsthilfetätigkeiten stellten nun jene kleinen solidarischen, weder kulturell noch sozial vorgegebenen Einheiten dar, die eine "gerechtere" Gesellschaft verwirklichen sollten.

Im Zeitalter der Globalisierung kommen dem Erhalt der Grundwerte der sozialen Gerechtigkeit und demokratischen Mitbestimmung neue Relevanz zu. Auch in der zweiten Moderne sollten Sicherheit und Wohlfahrt möglichst herrschaftsfrei und in nicht totaler Abhängigkeit vom Markt hergestellt und legitimiert werden. Während eher konservative, kommunitaristische Konzepte von einer "Soziologie der Tugend" aus eine Balance zwischen den Persönlichkeitsrechten und den Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft, die auf gemeinsam geteilten Wertbindungen basiert, anstreben, versuchen liberalere Ansätze die gesellschaftliche Relevanz und Nachhaltigkeit von Eigenverantwortung, privaten Initiativen und produktiver Partizipation zu vereinen. Insbesondere die neu-linken Parteien ergreifen in ihren politischen Programmen Massnahmen zur Revitalisierung gemeinschaftlicher Bindungen und Werte, da sie dem Gebot von individueller Autonomie und Eigenverantwortung (Selbstorganisation) aller Menschen in der Risikogesellschaft misstrauen. Die Förderung von Selbsthilfeinitiativen stellt dabei ein Mittel dar, das "zerrissene grosse Netz" der sozialen Sicherung durch ein Netzwerk freiwilliger Vereinigungen zu ersetzen.

Allerdings sollte es der Staat nicht unterlassen, die "Zivilgesellschaft" zu stärken und sie "als gesellschaftliche Gestaltungskraft an den politischen Entscheidungsprozessen aktiv zu beteiligen" (Krummenacher 1998). Solidarität kann in der Postmoderne nur subsidiär hergestellt werden. Der Rückgriff auf die Prinzipien der Subsidiarität und Solidarität in der Sozialstaatskrise vor zwanzig Jahren, bei der bei allen politisch-ideellen Differenzen doch Einigkeit bezüglich der Rethematisierung der frühsozialistischen "Hilfe-zur-Selbsthilfe-Maxime" vorherrschte, könnte heute die Grundlage für eine Wohlfahrtspolitik bieten, die nicht mehr nur nationalstaatlich definiert ist, sondern europäisch ausgerichtet ist.

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Anmerkungen:

1 Rawls’ kontraktuale Gesellschaftstheorie sieht im interessegeleiteten Kalkül und nicht in der Tugendhaftigkeit der Bürger eine Grundlage für die Optimierung der Verteilungsgerechtigkeit, dennoch ist ein Aspekt der Fairness vorhanden, die auf Grundhaltungen und Wertorientierungen einer Gemeinschaft verweisen (Münkler 1992 : 25f.).zurück

2 Vgl. dazu Ayn Rand, Capitalism : The Unknown Ideal, New York 1967. zurück

3 Vgl. dazu den Sammelband v. Axel Honneth (Hg.). Kommunitarismus. Eine Debatte über die moralischen Grundlagen moderner Gesellschaften, Frankfurt a.M. 1995. zurück

4 G.Esping-Andersen, The Three Worlds of Welfare Capitalism, Cambridge 1990. zurück

5 Zur Kritik an Esping-Andersens Modell vgl. Ritter 1996 u. Lessenich/Ostner 1998. zurück

6 Ausführliche Literaturangaben dazu bei Strasser 1983. zurück

7 Vgl. für die Schweiz Hans Peter Tschudi, der ausführt, dass die Wohlfahrt grundsätzlich auf der Hilfe zur Selbsthilfe beruhe, und sozialstaatliche Massnahmen zur Unterstützung benachteiligter Bevölkerungskreise unerlässlich seien zur Herstellung von Chancengleichheit - jedoch nur als subsidiäre Vorkehrungen, denn "primär ist der Einzelne selber verantwortlich ; er ist seines Glückes Schmied" (Tschudi 1996 : 24). zurück

8 Die grossen Wohlfahrtsverbände nehmen eine intermediäre Stellung zwischen den beiden Hilfesektoren ein, und spielen in der Bundesrepublik eine herausragende Rolle im Sozialbereich (Heinze, 1985 : 25). In der vorliegenden Arbeit wird aber nicht näher darauf eingegangen. zurück

9 Zu Motivation, Umfang und Perspektive von Freiwilligenarbeit vgl. für die Schweiz : Nadai 1996. zurück

10 Vgl. dazu neu Brinkmann 1998 : 76f. und grundsätzlich : Müller/Rauschenbach 1992. zurück

11 Schätzungen sprachen schon Mitte der 80er Jahre von über 10'000 Selbsthilfegruppen im Bereich der personengebundenen Dienstleistungen, vor allem bei psychosozialen und Krankheitsproblemen. (Heinze, 1985 : 27 und Olk/Heinze 1990). In München beispielsweise stieg die Zahl von ca. 500 Selbsthilfegruppen (1987) auf über 1200 (1995) ; die Beteiligung wird 1995 auf etwa 25.000 Personen geschätzt. Bundesweit ist nach Angaben der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. 1995 von ca. 66.000 Selbsthilfe-Initiativen auszugehen (Engelhardt/Simeth/Stark 1995 : 14). zurück

12 Heute dominieren Gesundheitsselbsthilfe, Eltern-Kind-Gruppen und psychosozial ausgerichtete Gruppen den Selbsthilfebereich (Brinkmann 1998 : 108). zurück

13 Vgl. dazu Tönnies 1979. zurück

14 Nach dem zweiten Weltkrieg diente das Subsidiaritätsprinzip dann vor allem den katholischen Verbänden in der Bundesrepublik, um ihre an sich schon privilegierte Stellung weiter auszubauen und zu legitimieren. Ständestaatliche Vorstellungen wurden benützt, um die Nachrangigkeit staatlicher Hilfe zu rechtfertigen. (Heinze 1985 : 15). zurück

15 Mittels empirischer Forschungen wurde eine "neue Armut" konstatiert. Demnach verfügten anfangs der 80er Jahre 5,8 Mio. Menschen in 2,2 Mio. Haushalten über ein Einkommen, das unter dem Sozialhilfeniveau lag. Vgl. Deimer/Jaufmann 1985. zurück

16 Eine ähnliche Definition findet sich im Historical Dictionary of the Welfare State (Greve 1998 : 114) :"Solidarity (...) means unity resulting from common interests or feelings. It is a collective responsability between people who are dependents upon or related to each other". zurück

17 Zur weiteren Begriffserklärung vgl. Hauff 1989 : 82f. zurück

18 Vgl. dazu Kapitel 4.1.1. Gesellschaftliche Vorleistungen. zurück

19 Vgl. etwa Pierre Bourdieu u.a., Perspektiven des Protests. Initiativen für einen europäischen Wohlfahrtsstaat, Hamburg 1997. zurück

20 Dieser "arbeitszentrierte Blick" auf die Selbsthilfe, die insbesondere in Zusammenhang mit dem Problem der Arbeitslosigkeit steht, wird von Gorz in Zusammenhang mit der Überwindung der Lohngesellschaft thematisiert : Gorz 1997. zurück

21 Ausführlich dazu am Beispiel von Baden-Württemberg : Brinkmann 1998. zurück

22 Vgl. in ähnlicher Argumentation Habermas : Neben den Kommunikationsbedingungen und Verfahren, welche erst der institutionalisierten Meinungs- und Willensbildung ihre legitimierende Kraft verleihen, tritt als dritte Kraft die "sozialintegrative Gewalt der Solidarität, die nicht mehr allein aus der Kraft des kommunikativen Handelns geschöpft werden kann" (Habermas 1992: 23). zurück

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Last update: 01 Feb. 15

 

   

Editor:

  Prof. Hans Geser
Soziologisches Institut

der Universität Zürich

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